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LESERBRIEF / Effizienz von Windkraftanlagen

4. Januar 2016

Herr und Frau Schulz, Wernsdorf

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Ein Leserbrief als Kommentar zur MAZ v. 29.12.2015 S.7 „Wir haben ein Konzept“

Glückwunsch an unseren Ministerpräsidenten für seine Erkenntnis, dass es  zur effektiven Nutzung von Windenergie vor allem neuer und bezahlbarer Speichertechnologien bedarf! Diese Einsicht hatten bereits vor über fünf Jahren die zahlreichen Bürgerinitiativen des Landes Brandenburg, weshalb diese sich gegen die Verspargelung unserer Heimat mit Windmühlen und vor allem gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern zur Wehr setzten (bei uns in Königs Wusterhausen z. B. in einem Mooreinzugsgebiet mit vielen streng geschützten Vogel- und mindestens 12 Fledermausarten! ).

Bislang hat sich jedoch unsere Landesregierung mit nicht zu überbietender  Arroganz über diese Initiativen hinweggesetzt, was nicht zuletzt auf der Landtagssitzung am 26.09.2015 zum Ausdruck kam, auf der die „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ von den Regierungsfraktionen und den Grünen abschmettert wurde – analog auf ‚Planerfüllung‘ handelte jetzt die zuständige Regionale Planungskommission Lausitz – Spreewald mit Ihrem Beschluss vom 17.12.15, dieses Gebiet wieder als WEG  Uckley 01 trotz vorhandener Erkenntnisse in den 3.Entwurf des Plandokumentes aufzunehmen.

Die neue Erkenntnis unseres Ministerpräsidenten gibt uns etwas Hoffnung hinsichtlich eines allmählichen Umdenkens unserer Landesregierung bei der Nutzung von Windenergie. Trotzdem werden wir alles daran setzen, die vorgenannte Volksinitiative als Volksbegehren ab 07.01.2016 bis 06.07.2016 zum Erfolg zu führen.

Windkraft: Vernunftkraft leitet Beschwerdeverfahren gegen Fraunhofer-Institut ein

20. Oktober 2015

Dr.–Ing. Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft

Ein Beitrag zur Windenergienutzung von Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft, der am 19. Oktober in FAKT IST… von der ARD zum Thema Windkraftanlagen im Wald auftrat. Da geplant ist, in den Wald bei Uckley, etwa 1.000 m von Zernsdorf entfernt, 13 Windkraftanlagen des größten momentan verfügbaren Typs zu bauen, meinen wir, dass dieser Beitrag zur Meinungsfindung beitragen kann.

Es ist unstrittig, dass die Stromerzeugung aus Windkraft starken Schwankungen unterliegt. Die daraus resultierenden Probleme wie Überschussstrom, Preisverfall an der Börse bis hin zu sogenannten Negativpreisen sind hinlänglich bekannt. Dazu zählt auch die Verklappung von überschüssigem Strom in die Netze unserer Nachbarn, die sich schon durch Stromsperren gegen die Überflutung ihrer Netze an den Grenzen schützen.

Eine der zentralen Prämissen dieser Energiewende ist die weit verbreitete Aussage, ein Ausbau der Windenergie in Deutschland würde die Schwankungen des Zappelstroms verringern. Derlei Behauptungen werden regelmäßig in Informationsschriften vom Bundesverband Windenergie verbreitet. Viele dieser Informationsschriften wurden und werden vom IWES (Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel) erstellt.

Diese These von der Glättung ist erwiesenermaßen falsch: Sie steht nicht nur im Widerspruch zu allen Regeln und Sätzen der mathematischen Statistik, sondern auch im Widerspruch zu allen bekannten Einspeisedaten. Weil die entsprechenden Zusammenhänge zur Grundausbildung eines jeden Mathematikers, Physikers und Ingenieurs gehören und jedem naturwissenschaftlich vorgebildeten Wissenschaftler bekannt sind, werfen wir den Wissenschaftlern am IWES hier wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Wider besseren Wissens wird die Öffentlichkeit vom IWES in Kassel getäuscht!

Wir von VERNUNFTKRAFT haben daher gegen das IWES in Kassel das förmliche Beschwerdeverfahren wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeleitet.

Sie finden alle Informationen auf der Homepage der Initiative unter dem Link
http://www.vernunftkraft.de/glaettung-glatt-gelogen-4
http://www.vernunftkraft.de/glaettungsthese

Vorhaben Windpark Uckley / Ergebnisniederschrift

2. September 2015

Priska Wollein

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Nach mehr als 15 Wochen ist die ERGEBNISNIEDERSCHRIFT zur Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley öffentlich. Es handelt sich um ein 114-seitiges Protokoll der fast 11-stündigen Veranstaltung. Bitte beachten: Es enthält noch keine Bewertung des Vorhabens, die durch die Genehmigungsbehörde – Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd – erfolgen wird. Dazu wurde jedoch kein konkreter Termin genannt.

Download Ergebnisniederschrift EÖT 20.05.2015 KW (1,4 Mb)

 

Öffentliche Bekanntmachung / 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“

8. Juli 2015

Bekanntmachung durch Stephan Loge, Vorsitzender der Regionalversammlung Lausitz-Spreewald

Öffentliche Bekanntmachung
über die förmliche Beteiligung zum 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Da aus der Abwägung zum 2. Beteiligungsverfahren die Notwendigkeit für eine Flächenänderung entstanden ist, wurde der 3. Entwurf zum sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald erarbeitet. Dieser wird mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Artikel 9 des Geset-zes vom 11. Februar 2014 (GVBL. I Nr. 7) öffentlich ausgelegt.

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht liegen
vom 02. Juli 2015 bis 03. September 2015

bei folgender Stelle während der jeweiligen Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht aus:
Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda, Raum 214,
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht sind ab dem 25. Juni 2015 auch im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de einsehbar.

Im Zeitraum von 3 Monaten ab Beginn der Auslegung können schriftliche Hinweise, Anregungen und Bedenken zum 3. Planentwurf und zum zugehörigen Umweltbericht eingereicht werden. Diese sind zu richten an die
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald,
Gulbener Straße 24,
03046 Cottbus
oder per E-Mail an poststelle@rpgls.brandenburg.de

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendun-gen), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden.
Gleichförmige Einwendungen, welche die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt bleiben. Ebenso können gleichförmige Einwendungen ebenfalls unberücksichtigt bleiben, wenn Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

WKA / Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung und gegen Windräder im Wald

Im Zeitraum von knapp fünf Monaten wurden per 20.06.2015 für diese Initiative ca. 30.000 Unterschriften (immerhin 400 aus Wernsdorf !) gesammelt, die nunmehr der Landtagspräsidentin übergeben werden. Das Erfordernis von 20.000 Unterschriften wurde damit weit übertroffen.

Zwischenzeitlich hat bereits der Kreistag des Landkreises LDS am 03.06.2015 mehrheitlich dem Antrag der Fraktion UBL/Wir für KW zugestimmt, die Forderung für die Durchsetzung größerer Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung (10-fache der Gesamthöhe) an den Landtag heranzutragen.

Jetzt bleibt vorerst nur zu hoffen, dass dieser Volksinitiative das gleiche Schicksal wie den oben erwähnten erspart bleibt. Andernfalls werden auch hier die zahlreichen Bürgerinitiativen Brandenburgs – so wie es auf dem Energieforum am 22.06.2015 in Zossen zum Ausdruck kam – in ihrem Kampf um eine vernünftige Energiepolitik nicht nachlassen.

Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

(Kein) Ergebnis der Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

Am 20.05.2015 fand im nahezu vollbesetzten Versammlungssaal der Stadt KW die Erörterung der Einwendungen von ca. 140 Bürgern vornehmlich aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Allein die Dauer des fast 11-stündigen Sitzungsmarathons – lediglich unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von den Bürgern vorgebrachten vielschichtigen Einwendungen zu Planungsfragen, Umwelt-, Natur- und Brandschutz, sowie technischen Problemen u.v.m. nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Erst nach Fertigstellung des recht umfassenden Protokolls, daraus abgeleiteter Arbeitsaufträge an die Abteilungen des LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und anderer Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Fragen erfolgen die Neubewertung des Genehmigungsantrages und die Entscheidung über das Vorhaben sowie deren Offenlegung.

Eine telefonische Anfrage beim LUGV am 22.06.2015 ergab, dass das Protokoll der Erörterung noch nicht fertiggestellt werden konnte, woraus ein weiterer Verzug der Realisierung des Vorhabens der ABO Wind resultiert.

Windrad-Abstand: Debatte im Kreistag

2. Juni 2015

Lausitzer Rundschau, Ingvil Schirling

Die Lausitzer Rundschau berichtet heute folgendes: Über die Initiative von UBL/Wir für KW für großzügigere Regelung soll entschieden werden

Lübben/Luckau Die Initiative der Fraktion UBL/Wir für KW könnte den Kreistag Dahme-Spreewalds am Mittwoch zum Krimi werden lassen. Sie fordert, dass sich der Landkreis für eine neue, großzügigere Abstandsregelung für Windräder stark macht, die an deren Höhe gebunden ist.

… bitte hier weiterlesen in der Lausitzer Rundschau.
oder in der MAZ vom 3.6.15 auf Seite 8.

Zum Thema:
Die nächste Sitzung des Kreistages ist am Mittwoch, 3. Juni, um 16 Uhr im großen Sitzungssaal (Lohmühlengasse in Lübben). Dem Bericht des Landrates folgen Anfragen der Abgeordneten. Um 17 Uhr wird die Einwohnerfragestunde aufgerufen.

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Abbildung (© Priska Wollein): Darstellung des 1000m-Abstandes in Bezug zu Baumhöhe und Dorf sowie zur vorhandenen WEA Kablow (Auf das Bild klicken zur Vergrößerung der Ansicht)

Weiterführender Link zu den WKA-Abstandsdiskussionen – Artikel in der MAZ vom 21.5.15.

 

Erörterung unserer Einwendungen gegen den Windpark in Uckley

29. Mai 2015

Hermann Wilke und Achim Schulz, BI Wernsdorf

KURZINFO / Am 20.05.2015 fand in KW die Erörterung aller Einwendungen gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Als erstes ein großes Dankeschön an alle fast 140 Einwendende! Ein weiterer Dank an alle, die zur Erörterung den Weg nach KW auf sich genommen haben und zuletzt ein ganz großer Dank an alle, die in der Veranstaltung bis zum Schluss gegen 21.00 Uhr ausharrten.

Ein fast 11-stündiger Sitzungsmarathon – unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von uns vorgebrachten Einwendungen, insbesondere hinsichtlich

– der Nichtnachvollziehbarkeit der Ausgliederung des Waldgebietes Uckley Nord aus dem Landschaftsschutzgebiet,
– der Zerstörung des Mooreinzugsgebietes,
– der sich abzeichnenden künftigen Mehrfachbelastung durch Fluglärm und Windkraftanlagen sowie Lärm der Autobahn (Uckley),
– des Vogelschutzes (besonders Seeadler u. Rotmilan)
– des Fledermausschutzes,
– des Brandschutzes u.v.m.

nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Wie es nun weitergeht, erläuterte der Versammlungsleiter, Herr Krüger, Referent beim LUGV, wie folgt:

  1. Erstellung des umfassenden Protokolls
  2. Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Abteilungen des LUGV und andere Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Probleme
  3. Neubewertung des Genehmigungsantrags
  4. Entscheidung
  5. Offenlegung der Entscheidung
  6. Ggf. Einlegung eines Widerspruchs gegen die Entscheidung.

Mit einer Entscheidung ist in maximal 7 Monaten zu rechnen. Auch dieser Zeitverzug ist als kleiner Teilerfolg für uns zu verbuchen.

Das Protokoll der Sitzung werden wir in ca. 3 Wochen erhalten und an alle Interessenten versenden.

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Petition zur Einführung einer gesetzlichen 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen

24. März 2015

Frank Selbitz, Fraktionsvorsitzender Landtagsfraktion Unabhängige Bürgerliste / Wir für KW

Am 12.3.2015 hat die Fraktion UBL/Wir für KW folgende Petition an das Land Brandenburg gestellt.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Dahme-Spreewald fordert das Land Brandenburg in einer Petition auf, von der Sonderregelung des § 249 Abs. 3 BauGB Gebrauch zu machen und die Brandenburgische Bauordnung dahingehend zu ändern, dass künftige Windkraftanlagen einen Mindestabstand des 10-fachen Ihrer Höhe zu Wohngebäuden einzuhalten haben.

Begründung:
Künftig wird in unserem Landkreis eine Vielzahl von Windindustriegebieten mit über 200 m hohen Windindustrieanlagen ausgewiesen werden. Diese Anlagen werden bis zu 1000 m an die vorhandene Wohnbebauung von Dörfern und Städten herangebaut. Die Menschen können mit derartiger Bedrängung und Belastungen nicht leben.
200 m hohe Windkraftindustrieanlagen sind so hoch wie die Panoramaebene des Fernsehturms in Berlin. Künftig werden diese Anlagen noch höher werden.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Zerstörung der Landschaft, Verlust der Grundstückswerte, Schlagschatten, Verschärfung der demografischen Entwicklung, Verlust der Heimat etc., das sind Argumente der Betroffenen, die sehr ernst zu nehmen sind. Brandenburg steht mit der bereits installierten Leistung aus Windkraftanlagen trotz unterdurchschnittlicher Windverhältnisse mit an der Spitze der Bundesrepublik, leider aber auch bei der Entwicklung der Stromkosten. Die Netzentgelte 2014 sind mit 8,46 ct/KWh bundesweiter Spitzenwert. Nach aktuellen Berechnungen wird Brandenburg auch in den nächsten 20 Jahren wegen der hohen Leitungskosten die höchsten Stromkosten in Deutschland haben. Die hohen Stromkosten belasten neben unseren Bürgern auch unsere heimischen Gewerbe- und Industriebetriebe.

Der mittlerweile große Anteil an schwankendem und unbeständigem Strom aus Windkraft und Photovoltaik erfordert dringend Speichermöglichkeiten, die wirtschaftlich betrieben werden können. Diese Speicher gibt es zurzeit nicht!

Die 10-H-Abstandsregelung wird mehr Bürgerzufriedenheit in den betroffenen Dörfern und Städten schaffen. Mit der bereits installierten Leistung, der Repoweringkapazität und den weiterhin bestehenden Ausbaupotentialen wird Brandenburg seine Ausbauziele für Windenergie auch so erreichen. Das trifft auch gerade für unseren Landkreis zu, wo bereits heute mehr als der vor Ort benötigte Strom erzeugt wird.

Den Städten und Gemeinden wird durch die Änderung der Bauordnung ein wesentlicher Teil ihrer kommunalen Planungshoheit zurückgegeben. Sie können dann wieder demokratisch selbst entscheiden, was bei ihnen passiert.

Brandenburg und auch die hier im Landkreis lebenden Menschen tragen die Hauptlast der Energiewende. Es ist wenig sinnvoll, den Strom hier mit allen Belastungen für unsere Menschen zu erzeugen, um ihn dann nach Bayern, Baden-Württemberg oder NRW zu transportieren.

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für nichtig erklärt worden. Sollte der Regionalplan unter anderem aus diesem Grund ebenfalls nichtig werden, bietet die 10-H-Regel auch allen bisher nicht betroffenen Städten und Gemeinden einen sicheren Schutz vor zu dicht geplanten WKA.

Mitschrift der ABO Wind Infoveranstaltung in Zernsdorf vom 3. März 2015

20. März 2015

Priska Wollein

Darum geht es:
– Es sind 13 Winderzeugungsanlagen des Typs Gamesa G132-5MW (das ist das größte, was momentan in D gebaut wird) im Wald nördlich von Uckley auf Stadtgebiet von Königs Wusterhausen geplant
– der Park produziere genug Strom, um 80.000 Bürger (wo?) zu Hause zu versorgen (was aber sicherlich nicht geplant ist)
– die Waldflächen erforderten eine »sensible Planung« – der Windpark ist auf Waldflächen geplant, die an das geschützte Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet angrenzen.
– Die Inbetriebnahme der Anlagen ist ab Juni 2016 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden vom 18. Februar bis zum 17. März öffentlich ausgelegt, unter anderem im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen:

I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, Zimmer 4.27, in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528
Spreenhagen, Zimmer 27 und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist
vom 18.02.2015 bis einschließlich 31.03.2015 schriftlich bei einer der
vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.

III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin
am 20.05.2015, um 10:00 Uhr, im Versammlungssaal der Stadt
Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen
erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen
werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen
auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtert werden.

IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren
Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders
sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich
gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der
Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.

Am Tag der Erörterung, 20.5.2015, ab 10 Uhr wird JEDE Einwendung behandelt.
Man kann zur Beratung übrigens vorher auch die Sprechstunden der Ortsvorsteher nutzen!

Nachfolgend stichpunktartig die Mitschrift aus dem Bericht des vortragenden Projektleiters der ABO Wind:

– Der Teil südlich (unterhalb) der horizontalen Linie/Stromtrasse sei aktuell nicht beplant (man beachte das Wort »aktuell«).

– gegen Radarstörungen werden bestimmt Waldstreifen freigehalten, das ergibt die jetzige Anordnung der WKA.

–  Schutzradius für Vögel der sog. TAK-Arten. z.B. Kranich und Rotmilan-Nester in der Nähe. Aktuell relevant ist Nr. 724 für WEA 13. Es erfordert eine »ökologische Baubegleitung«.

– zu Infraschall: »wir richten uns nach gesetzlichen Vorgaben.« Infraschall sei nicht mehr messbar über 200m Entfernung, sondern nur im direkten Umfeld der Anlagen spürbar.

– Die Zertifizierung der Anlagen des Typs Gamesa G132-5MW ist noch nicht erfolgt. Das kann z.B. dazu führen, dass die Anlagen ohne Zertifiziereung in schallreduziertem Modus betrieben werden müssen!

– zur Lärmemissionskalkulation sei die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)von 2003 herangezogen worden.
Konkret: die Imissionsprüfung im Jahr 2014 wurde nach den ALTEN, falschen »TA Lärm DIN ISO 9613-2/2/Vorgaben des WEA Geräuschimissionserlass vom 31.7.2003« durchgeführt! Der Gutachter kannte angeblich die neue Norm noch nicht, weil sie gerade erst herausgekommen sei! – Der Fehler sei aber nicht relevant, weil sich die Veränderungen dieser Richtlinie bis heute angeblich im Nachkommabereich befänden.

– 2015 neue Lärmprognose für KW vorliegend. Publikum: Wir wollen die Summe der Belastungen. Unter Anderem zu beachten ist die zukünftige Flugroute, die entlang der Autobahn südl. A10 führen wird (ab Mai 2015 in Nutzung bei erstmaligem Betrieb der BER-Südbahn).

– Uckley würde nie einen Schlagschatten bekommen, weil es ja mitten im Wald liege.

– es würden keine wasserführenden Schichten beeinflusst. Die Grundwasserneubildung würde nicht beeinträchtigt.

– Fundamente: es ist eine Flachgründung geplant. Dazu braucht es für die nötige Standsicherheit auf bis zu 11 m Tiefe baugrundverbessernde Massnahmen; welche (Verdichtung oder Pfähle), ist noch nicht beschlossen.. D.h. OBWOHL kein tiefes Fundament angelegt wird, kann bis maximal 21,9 m mit Pfählen gegründet werden. Und/oder der Boden mechanisch verdichtet werden. Grundwasserschichten dürfen aber nicht verletzt werden!
– Flachgründung bedeutet eine sehr geringe, nur 20-30 cm in die Erde reichende Fundamenttiefe. Zusätzlich wird das Fundament nach oben in einer Art Hügel gebaut.
– Frage: also wird der »Turm« noch höher als die angegebenen 206m Spitze?

– Der Regionalplan ist noch nicht rechtskräftig. Wann ist damit zu rechnen? k.A.
– »Baugrundgutachen zur Ansicht ausliegend in KW.«

– Einwand aus Publikum: der Wald nördlich von Zernsdorf wird in den nächsten Jahren durch die Kiesgrube abgeholzt. Das ergibt dann eine freie Sichtachse mit ggf. noch mehr Lärmzuwachs.
Wie steht es mit dem zu prognostizierenden Lärmzuwachs. Ist der in den Imissionsgutachten berücksichtigt?

Zur Brandgefahr
– ein Löschmodul befindet sich in der Gondel. Die Anlagen werden permanent überwacht mit Sensoren.
– Gas-Löschsystem, unbedenklich für Mensch und Tier.
– Alle brandrelevanten Fragen würden mit der Feuerwehr von KW eng besprochen und geklärt. Frage: Muss die kommunale Feuerwehr da hinein? Ja, aber sie hat keine Höhenrettung, könne also nur Übergreifen begrenzen, aber nicht in der Höhe löschen.
– zur Brandlöschung werden Löschwasserbrunnen à 5 Kubikmeter auf dem Gelände angelegt. Einwand aus dem Publikum: ein Brunnenstandort befindet sich im roten (absolut geschützten!) Bereich. Einlenken des PM: Der Brunnen muss dann versetzt werden zwischen WEA11 und WEA 10, das sei ein Fehler.

– Einwurf aus Publikum: die Trinkwasserversorgung für Uckley sollte überprüft werden, Uckley versorgt sich mit eigenen Brunnen aus diesem Gebiet mit Trinkwasser!

Der Waldverbrauch:
4.725 qm dauerhafte Waldumwandlung/Rodung pro WKA-Standort
60.868. qm dauerhafte Entnahme von Wald
59.097 qm zeitweilige Entnahme inkl. Zuwegung
Die Zuwegung wird komplett geschottert, damit jederzeit schweres Gerät hineinfahren kann.

– Es müssen hunderte von Bäumen als Ausgleichsmassnahmen für die dauerhaften Waldrodungen neu gepflanzt werden – NUR: es sind keinerlei Ausgleichsmassnahmen im KW-Stadtgebiet geplant! – zuständig dafür ist die BADC GmbH (Berlin-Brandenburg Area Development Company, eine »kommunale Gesellschaft«, Dipl.-Oek. Gerhard Janßen ist Geschäftsführer (weitere Aufgaben u.a. Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald)

– Die Verschotterung werde mit Faktor 0,5 für Entsiegelungsmassnahmen angesetzt. d.h. pro qm Schotterfläche im Wald muss an anderer Stelle 0,5qm entsiegelt werden (aber auch nicht zwingend im Stadtgebiet!) – aktuell sind alle Entsiegelungsmassnahmen außerhalb des Stadtgebietes geplant.

Frage aus Publikum nach Kopplungsgeschäften mit der Stadt Königs Wusterhausen? Einfach gefragt: was nutzt den Königs Wusterhausenern eigentlich das Ganze?
– da gab es keine rechte Antwort darauf; es wurde dann doch noch angefügt: ein Projekt wolle man unterstützen, den KW-Hafen
– die Gewerbesteuer liesse die Gemeinde daran profitieren – ABER: erst nach 8-10 Jahren bei Gewinnerzielung fällig!
– Die ABO Wind werde nicht der Betreiber werden, aber in der Betriebsführung vertreten sein. Normalerweise kauften Stadtwerke etc. die Anlagen… FRAGE: wer in KW wird die wohl kaufen? Oder wird das eher Wildau sein?

– es müssten Rückstellungen für Unfälle und Rückbau gebildet werden. 10% Rückstellung muss VOR dem Baubeginn hinterlegt sein.
– Der Betrieb sei auf 20 Jahre angelegt.
– Es können nur EXAKT diese Anlagen genehmigt werden. Sie können nicht nachträglich verändert werden.
– Die Rückbaubürgschaft darf von KW gezogen werden.

– Einwand aus Publikum: Diese Woche in Dänemark Stopp aller Windkraft-Neuanlagen. Wegen Infraschallthematik! Massive Auswirkungen bei Mensch und Tieren wurden aus dem Publikum geschildert.

Bauablaufplan:
07/2015    Genehmigung
08-10/2015    Rodung
10-12/2015    Kabelbau, Wege, Kranflächen
01-02/2016    Fundamente
03/2016    Montage
05-06/2016    Inbetriebnahme

– die am Gebiet entlangführende Gastrasse ist 1. ausser Betrieb und 2. stillgelegt worden. Sie wird also absehbar nicht mehr benutzt, muss aber geschützt (erhalten) bleiben, auch während der Baumaßnahmen.

– auf die Frage des Publikums »Warum genau hier diese Windräder?« die Antwort: »wir können das Gebiet gut nutzen, weil es im öffentlichen Interesse ist.«

– Übrigens: die Windenergie aus einem solch großen Park muss vom Betreiber direkt vermarktet werden. Der Betreiber selbst ist also für die Abnahme seiner Energie verantwortlich.

– Das Problem des Eiswurfs ist nicht genehmigungsrelevant; Aber: die Anlagen haben Sensoren, die sie herunterfahren, wenn Eisbildung gemeldet wird. Gefahr droht im 200m-Radius, »es werden dann eben Schilder aufgestellt, die die Spaziergänger warnen.«

– Frage: »das Mooreinzugsgebiet ist ein ganz hochwertiges Gebiet, wie konnte das als Windeignungsgebiet ausgeschrieben werden?« Antwort: »es ist eben so.«
Hintergrundinformation: erst ca. 2007 oder 2008 wurde das Gebiet rückgewandelt von einem Landschaftschutzgebiet – und danach zum Windeignungsgebiet erklärt. Angrenzend liegen immer noch Landschaftschutzgebiete!

– Die vorgesehenen Blinkwarnsysteme haben keine Transponder. Eine potentielle Gefährdung des Flugverkehrs wurde mit der Flugsicherung abgesprochen im Zuge des Genehmigungsverfahren. Neu festgelegte oder festzulegende Flugrouten müssten nicht berücksichtigt werden

– Wenn so nah am Feuchtgebiet gebaut wird, hat das keinen Effekt auf das Luch? (betrifft WEA 11 und WEA 8)
– Gehen Radarwellen nur senkrecht nach oben?
– Halten sich die Vögel an »ihre« Schutzkreise?
– warum gibt es keine geplanten Ausgleichsmassnahmen im Stadtgebiet?
– warum profitieren die Bürger von KW in keiner Weise von diesem massiven Eingriff ins Stadtgebiet?
– wer ist eigentlich verantwortlich, wenn Gesundheitsschäden auftreten im Nachhinein durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf etc.? Wer kann haftbar gemacht werden?
– warum wollen/dürfen sie die Anlagen jetzt erstellen, wo noch nicht einmal die Nachweise und die Zulassung für Gamesa G132-5MW erbracht sind?

Anmerkung: Es finden Protestaktionen gegen Windkraftanlagen im Wald unter Leitung von Thomas Jakob vor dem Potsdamer Landtag statt. Zuletzt am 18.3.16 um 8.30 Uhr:
Tiefergehende Informationen findet man bei der VolksInitiative – „Rettet-Brandenburg“ auf www.vi-rettet-brandenburg.de.
Unter anderem fordert die Initiative die 10H-Regel: Sicherheitsabstand von Bebauungen soll die 10-fache Höhe der Windkraftanlagen sein.Im Falle der geplanten Anlage bei Uckley wäre das ein Abstand von 2,1km zu Uckley und Zernsdorfer Wohnbebauung. Dadurch würden nur mehr 5 der geplanten 13 Windkraftanlagen möglich sein! Diese Regelung ist in Bayern bereits Fakt.

Anmerkung: Vor der Veranstaltung machte ein Reporter von KW-TV zwei Interviews, die er zusammenschnitt zum folgenden Youtube-Film, nicht ohne eindeutige tendenziöse Wirkung… ist KW-TV eigentlich ein von Politikern gesteuertes Medium oder unabhängiges Fernsehen?
https://www.youtube.com/watch?v=8zJDobmf_7o&feature=share