Verwaltung strebt schnellstmöglich beschlossenen Haushalt für 2021 an

16. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters muss die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden. Nur mit einem beschlossenen Haushalt für 2021 können in diesem Jahr beantragte Hilfen aus dem städtischen Corona-Rettungsschirm ausgezahlt werden. Auch weitere freiwillige Aufgaben, wie das für August geplante Stadtfest, können nur mit einem gültigen Etat adäquat geplant werden.

Im November vergangenen Jahres lehnte eine Mehrheit der Stadtverordneten den Entwurf des Haushaltsplans für 2021 ab. Daraufhin baten Kämmerer und Bürgermeister die Fraktionen um Veränderungswüsche. Dazu gab es nur einen geringen Rücklauf.

Auf dieser Basis wurde der Haushaltsentwurf dennoch von der Verwaltung überarbeitet. Die Stadtverordneten wurden auf den Sitzungen der SVV am 21.12.2020 und 8.2.2021 informiert, dass der angepasste Haushaltsentwurf in den Ortsbeiratssitzungen in der 7. Kalenderwoche vorgestellt und zur Beschlussempfehlung gestellt würde. Die Verwaltung schlug vor, dann in der 8. Kalenderwoche einen zusätzlichen Finanzausschuss, Hauptausschuss und eine Stadtverordnetenversammlung (SVV) einzuberufen. Als Termine wurden die Tage zwischen dem 22. und 24.2. genannt. Ziel des dichten Sitzungsplans ist die Beschlussfassung, damit die vorläufige Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden kann.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrfach aufgefordert, ein Datum für die nächste Sitzung des Gremiums in der 8. KW festzulegen. Mittlerweile liegt auch ein Verlangen auf unverzügliche Einberufung der Sitzung für den 24.2. durch zwei Fraktionen und den Bürgermeister vor (§ 34 II Z.1 BbgKVer). „Unverzüglich“ bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln (vgl. zu diesem Begriff § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, PdK Br B-1, BbgKVerf § 34 5.1.1, beck-online). Die reguläre Einladung müsste am 17.2. versandt und die Sitzung öffentlich bekanntgemacht werden. Neben dem Haushaltsplan für 2021 müssen u.a. auch die Besetzung des Postens des Stadtwehrführers zum 1.3. und verschiedene Satzungsanpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen behandelt werden.

Da die Vorsitzende trotz mehrfacher Aufforderung und Begründung des Verlangens nicht zu diesem Termin einlädt, hat sich der Bürgermeister nunmehr an die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald gewandt, damit diese – anstelle der Vorsitzenden der SVV – gem. § 34 III BbgKVer für den 24.2. in den Rathaussaal einlädt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

In der darauffolgenden Sitzungswoche (9. Kalenderwoche) sollen die regulären Sitzungen der Fachausschüsse stattfinden. Ab Freitag, den 5.3., bis zum 10.3. steht der Rathaussaal wegen der Durchführung des Bürgerentscheides nicht zur Verfügung. Corona bedingt ist das Angebot an Tagungsorten generell eingeschränkt. Dies sollte der Vorsitzenden bekannt sein. „Falls wir nicht am 24.2. oder alternativ am 27.2. mit der SVV tagen können, kommt es zu erheblichen Verzögerungen und einer Fortsetzung der vorläufigen Haushaltsführung. Dies ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln“, erklärt Bürgermeister Swen Ennullat.