Warum es einem Landkreis gut geht – und Königs Wusterhausen kein Geld hat, um Schulen zu bauen.

1. Dezember 2020

Matthias Fischer, Sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

Eigentllich sollten wir alle uns freuen. Denn der Jahresabschluss des Landkreises für 2019 liegt vor. Er weist ein positives Ergebnis von 27,7 Millionen EUR auf! Ein Ergebnis, das auch mit den von den Kommunen erhobenen Kreisumlagen erzeugt wird.

Anfang 2020 hatte der Landkreis damit eine Rücklage von fast 123 Mio EUR zur Verfügung. Solch ein pralles Säckelchen ist natürlich eine feine Sache – nur dass unsere eigene Kommune immer mehr in Abhängigkeit gerät, weil das Geld, die wir an den Kreis abführen müssen, uns bei ganz vielen pflichtigen Aufgaben schlicht fehlt.

Zur Verdeutlichung: 2020 hat Königs Wusterhausen 21,7 Mio EUR an Schlüsselzuweisungen (Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes) vom Land Brandenburg erhalten; davon sind ganze 85,5%, nämlich 18,6 Mio EUR quasi direkt weitergeflossen an den Landkreis! »Hängengeblieben« sind also lediglich 3,1 Mio EUR.

Das Brisante daran: Eine Kreisumlage hat subsidiären Charakter! Das heisst, nur wenn andere Einnahmen und Rücklagen nicht ausreichen, können mit der Kreisumlage den Kommunen deren Finanzmittel entzogen werden!

Und da es sich bereits über Jahre abzeichnete, dass regelmässig zu viel Geld an den Kreis geflossen ist, hatte die Stadt Königs Wusterhausen zum Wohle unserer Stadt eine Klage gegen die Berechnung der Kreisumlage angestrengt. Diese musste die Verwaltung jedoch zurückziehen, weil eine Mehrheit von Fraktionen der SVV (SPD. LINKE, GRÜNE, CDU, WirfürKW…) das beschlossen hat.*

Und daher wird sich auch in Zukunft nichts für unsere Stadt ändern.

* Nicht nur, dass die SVV beschlossen hat, die Klage gegen die Kreisumlage zurück zu ziehen. Über die gegen diesen Beschluss der SVV erhobene Beanstandung durch den Bürgermeister entschied der Landrat, dass der Beschluss die Klage gegen den Landkreis zurückzunehmen rechtmäßig ist. Also die Person, gegen die sich die Klage der Stadt richten sollte!

Aus der Beschlussvorlage 2020/107 des Landkreises über den geprüften Jahresabschluss 2019