Warum die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme nicht nur eine technische Frage ist
Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag bewertet nicht die technische Sicherheit der geplanten Deponie. Er befasst sich ausschließlich mit der Frage, ob nach den aktuellen Zielen der Abfallwirtschaft überhaupt ein Bedarf für neue DK-0-Deponien besteht.
Die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme wird häufig als reine Entsorgungsfrage betrachtet. Doch ein Blick auf die aktuelle Rechts- und Planungslage zeigt: Die eigentliche Frage lautet nicht, ob man eine solche Deponie bauen darf, sondern warum man sie überhaupt braucht.
Deponieren ist die letzte Option
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt eine klare Reihenfolge:
- Abfälle vermeiden
- Wiederverwenden
- Recyceln
- Verwerten
- Deponieren
Die Deponierung steht damit bewusst am Ende der gesetzlichen Abfallhierarchie. Sie soll nur dann erfolgen, wenn höherwertige Lösungen nicht möglich sind.
Gerade bei gering belasteten mineralischen Abfällen wie Böden und Bauschutt geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass Verwertung und Recycling Vorrang haben.
Brandenburg will keine neuen DK-0-Deponien
Noch deutlicher wird die Entwicklung auf Landesebene.
Im Entwurf des Brandenburger Abfallwirtschaftsplans heißt es ausdrücklich, dass neue Deponien der Klasse 0 grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen. Ausnahmen sind lediglich betriebsinterne Monodeponien für eigene Abfälle.
Die Begründung des Landes ist eindeutig: Die meisten DK-0-Abfälle können wiederverwendet oder recycelt werden. Zusätzliche Deponiekapazitäten könnten dagegen dazu führen, dass verwertbare Stoffe auf Deponien landen und damit der Kreislaufwirtschaft entzogen werden – und dass günstiger Deponieraum sogar erst eine Nachfrage schafft, statt einen vorhandenen Bedarf zu decken.
Zudem sieht der Entwurf keinen weiteren Bedarf für neue DK-0-Deponien.
Zwar ist dieser Teilplan bislang noch nicht rechtskräftig, er dokumentiert jedoch die abfallpolitische Zielrichtung des Landes Brandenburg.
Das Ministerium gibt den Behörden schon heute die Richtung vor
Mit einem Erlass vom 22. August 2024 hat das zuständige Ministerium die Zulassungsbehörden aufgefordert, diese Zielrichtung schon jetzt bei Deponieverfahren zu berücksichtigen – also noch bevor der Plan in Kraft tritt.
Besonders wichtig sind dabei fünf Punkte:
- Der Bedarf muss für mindestens zehn Jahre nachgewiesen werden.
- Vorhandene Deponiekapazitäten müssen berücksichtigt werden.
- Für DK-0-Materialien ist besonders streng zu prüfen, ob eine Verwertung möglich ist.
- Klima- und Transportfolgen müssen bewertet werden; Transporte sollen möglichst über Schiene oder Wasserweg laufen.
- Die Entsorgung soll möglichst ortsnah erfolgen.
Für gering belastete Böden gilt dabei die Grundannahme, dass sie grundsätzlich verwertbar sind. Wer sie deponieren will, muss begründen, warum eine Verwertung nicht möglich sein soll.
Die meisten mineralischen Abfälle werden längst verwertet
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Nach Angaben des Landes Brandenburg wurden im Jahr 2020 rund 8,5 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle verwertet, aber nur etwa 1,3 Millionen Tonnen deponiert. Der weitaus größte Teil dieser Stoffe landet also bereits heute nicht auf einer Deponie. Umweltverbände fordern sogar, die Deponierung auf unter zehn Prozent zu begrenzen und Recycling weiter auszubauen.
Was bedeutet das für Niederlehme?
Die Vorhabenträgerin begründet die geplante Deponie mit einem regionalen Entsorgungsbedarf. Dem steht jedoch die Position des Landes gegenüber, wonach zusätzliche DK-0-Deponien grundsätzlich nicht mehr gewünscht sind und für diese Anlagen kein weiterer Bedarf gesehen wird.
Damit stellen sich mehrere zentrale Fragen:
- Besteht tatsächlich ein zusätzlicher Bedarf?
- Können die vorgesehenen Materialien nicht verwertet werden?
- Reichen vorhandene Deponiekapazitäten aus?
- Wurden Alternativen ausreichend geprüft?
Genau diese Punkte müssen im Planfeststellungsverfahren nachvollziehbar beantwortet werden.
Eine zweite Deponie in der Nachbarschaft – aber einer anderen Klasse
Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe – im Wernsdorfer Ortsteil von Königs Wusterhausen – bereits 2022 die Deponie „Liepnitzenberg“ planfestgestellt wurde.
Sie gehört allerdings zur Deponieklasse I, nicht zur Klasse 0, und hat einen anderen Betreiber. Ihre rund 4,7 Millionen Kubikmeter hat das Land zudem bereits fest verplant – nämlich um einen absehbaren Bedarf bei der Deponieklasse I zu decken. Für DK-0-Material steht diese Kapazität also nicht zur Verfügung.
Liepnitzenberg ersetzt die Bedarfsprüfung für eine DK-0-Deponie deshalb nicht. Sie wirft aber eine andere Frage auf: Wenn im selben Raum bereits erhebliche neue Deponiekapazitäten geschaffen werden, sollte besonders sorgfältig begründet werden, warum zusätzlich auch noch eine DK-0-Deponie nötig sein soll.
Mehr als nur eine einzelne Anlage
Die geplante Deponie steht außerdem nicht isoliert im Raum.
Im Gebiet Niederlehme/Wernsdorf konzentrieren sich bereits heute:
- Sand- und Kiesabbau,
- Abfallbehandlung,
- Logistik- und Schwerverkehr,
- bestehende und geplante Deponien.
Deshalb stellt sich auch die Frage nach den langfristigen Auswirkungen dieser zunehmenden Konzentration von belastungsintensiven Nutzungen auf Landschaft, Umwelt und Lebensqualität.
Die Diskussion um Niederlehme ist nicht nur eine Frage des Standorts. Sie berührt die grundsätzliche Richtung der Abfallpolitik. Bund, EU und das Land Brandenburg verfolgen das Ziel, Abfälle möglichst zu vermeiden, zu verwerten und zu recyceln. Neue DK-0-Deponien stehen deshalb zunehmend unter besonderem Rechtfertigungsdruck.
Für Niederlehme ergibt sich daraus eine zentrale Frage:
Ist die geplante Deponie tatsächlich notwendig – oder würde hier zusätzliche Deponiekapazität geschaffen, obwohl die politischen und rechtlichen Vorgaben längst in eine andere Richtung weisen?
Quellen und weiterführende Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – fünfstufige Abfallhierarchie
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__6.html - § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) – Inhalt des UVP-Berichts und Alternativenprüfung
https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/__16.html - § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) – Berücksichtigung des Klimaschutzes
https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/__13.html - Deponieverordnung (DepV)
https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/ - Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in der Fassung der Richtlinie 2018/851/EU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008L0098
Landesplanung Brandenburg
- Abfallwirtschaftsplan Brandenburg, Teilplan „Mineralische Abfälle“ (Entwurf, Stand 24.10.2022)
https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Entwurf-AWP-TP-Mineralische-Abfaelle.pdf - Informationen des Ministeriums zum Verfahrensstand der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans
https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/abfall/abfallbilanzen-und-abfallwirtschaftsplanung/abfallwirtschaftsplaene/ - Erlass des MLUK vom 22.08.2024 „Zulassungsverfahren für Deponien – Planrechtfertigung und Umweltbelange“
https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Erlass-2024-08-22-Planfeststellung-Grundsaetze.pdf
Regionale Deponieplanung
- Planfeststellungsbeschluss zur DK-I-Deponie „Liepnitzenberg“ in Wernsdorf (LfU Brandenburg)
https://lfu.brandenburg.de/info/entscheidungen-planfeststellung - Bekanntmachung zum Vorhaben im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen
https://www.koenigs-wusterhausen.de/amtsblatt-jg-31-nr-2-6d33099b76dee433
Stellungnahmen und Fachbeiträge
- Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zur Fortschreibung des Teilplans „Mineralische Abfälle“
https://www.ruedersdorf.de/news/alle-meldungen/gemeinde-begruesst-grundsaetzliche-ausrichtung-des-entwurfs-zum-teilplan-mineralische-abfaelle/ - Gemeinsame Stellungnahme von BUND Berlin und LAUB vom 02.03.2023
https://www.bund-berlin.de/service/presse/detail/news/deponierung-von-bauschutt-in-brandenburg-darf-nur-noch-die-absolute-ausnahme-sein/ - EUWID Recycling: „Entsorgerverbände kritisieren Brandenburger Verzicht auf DK-0-Deponien“ (13.03.2023)
- EUWID Recycling: „Vinci-Tochter beantragt DK-0-Deponie bei Berlin“ (14.04.2026)
Hinweis
Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans „Mineralische Abfälle“ befindet sich nach Angaben des Landes Brandenburg weiterhin im Fortschreibungsverfahren und ist bislang nicht in Kraft getreten. Die im Beitrag dargestellten Aussagen beziehen sich daher auf die dokumentierte Zielrichtung der Landesplanung, den Erlass des MLUK vom 22.08.2024 sowie die genannten Rechtsgrundlagen und öffentlich zugänglichen Unterlagen.
Symbolbild © Adobe Stock