Am Mittwoch, dem 11. August 2021 wird der Zernsdorfer Ortsbeirat eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und der Ortsvorsteherin Schwitalla befürworten und durchwinken, das erhebliche Auswirkungen auf das Lebensumfeld und die Gesundheit der meisten Zernsdorfer haben wird. Mit der Befürwortung des Baus eines „Lärmschutzwalls“ im Norden des gesamten Ortsteils wird indirekt der Fällung des Waldes und dem Verzicht auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, um uns vor dem Lärm der Autobahn zu beschützen, zugestimmt.
Hintergrund ist, dass der Kiesabbau der SKBB bereits auf 120 Meter an die Bebauungsgrenze von Zernsdorf herangerückt ist. Deshalb werden nach dem Buchstaben des Gesetzes für ein weiteres Vorgehen, insbesondere das Fällen des Waldes, Lärmschutzberechnungen, – wohlgemerkt keine Messungen (!) – notwendig.
Natürlich ergeben diese Berechnungen, die ein Büro im Auftrag der SKBB durchführte, angeblich keine signifikanten Änderungen der Lärmbelastung für die Zernsdorfer Einwohner.
Als kleines aus Sicht des Autors trügerisches und homöopathisches Trostpflaster wird uns jetzt ein 1.380m langer, 7 Meter hoher und 30 Meter tiefer Wall aus belastetem und unbelastetem Bodenmaterial der Schadstoffklassen Z 0 bis Z 1.2 in 90–100 Meter vor unser Dorf gebaut. Man könnte das auch mit einer Mülldeponie direkt vor unserem Ort vergleichen. Ein zusätzliche Einnahmequelle für das Unternehmen?
Dieser Wall mag uns teilweise vor dem Lärm des Kiestagebaus schützen, auf keinen Fall jedoch vor dem Autobahnlärm der A10, da die Ausbreitung von Lärm halbkugelförmig und wellenartig erfolgt und stark von meteorologischen Bedingungen wie Wind, Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie nachts außerdem bei vielen Wetterlagen Reflektionen an der in der Nacht oft sehr niedrigen Inversionsschicht abhängt. Dies fand in den Betrachtungen keine Berücksichtigung. Wohl ist im Gutachten vermerkt, dass der Wall hier kaum wirksam ist, da Schall immer nur am Ort des Entstehens gedämpft werden kann, also in diesem Fall nur durch Lärmschutzwände direkt an der Autobahn und/oder die Reduzierung der Geschwindigkeit.
Das heißt im Klartext: Ein Wall ist eine gute Idee gegen die künftige naheliegende Lärmbelästigung durch den Kiestagebau, die Zustimmung dazu impliziert jedoch eine Zustimmung zum Fällen des Waldes, bevor die Menschen hier vor der weitaus größeren Lärmbelastung der A10 ausreichend geschützt sind.
Ich werfe hier folgende Fragen auf, die wir nicht nur dem Ortsbeirat, sondern auch allen übergeordneten Verwaltungen und Volksvertretern stellen sollten:
- Warum werden hier seitens der Genehmigungsbehörden private wirtschaftliche Interessen über das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß § 2 Grundgesetz gestellt? Es ist heute allgemein anerkannt, dass Dauerlärm zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Und es gibt Mittel und Wege, Lärm direkt am Entstehungsort zu vermeiden. Es muss »nur« von oberster Stelle gewollt sein!
- Warum bekennen sich unsere Volksvertreter, begonnen beim Ortsbeirat über Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Landtag bis hin zu den jetzt zu wählenden Bundestagsabgeordneten nicht zum Schutz der Bürger vor Lärm und den damit verbundenen Belastungen?
- Was ist aus der vor zwei Jahren von über 700 Zernsdorfern unterschriebenen Petition „Rettet uns vor dem Lärm!“ (Link) an Bürgermeister, Landrat und Ministerpräsident geworden? Frau Schwitalla hat die von den Bürgern unterzeichneten Unterschriftsbögen eingesammelt. Seitdem haben wir nichts mehr davon gehört. Von der eigentlich beabsichtigten öffentlichen Übergabe an den damaligen BM Ennullat, Landrat Loge und MP Woidke konnten wir nichts in Erfahrung bringen.
- Auf einem Ortstermin mit Ortsbeirat, SKBB, Vertretern von Forst und Stadtverwaltung beeilte sich Ortsvorsteherin Schwitalla, kritische Stimmen möglichst zu unterdrücken und vertrat die Meinung, dass man ja ehr nichts ändern könne, weil ja das Recht des Bergbaubetriebes besteht, den Wald zu fällen, der uns gerade noch etwas von der Autobahn abschirmt. Wir sollten Frau Schwitalla die Frage stellen, wen sie eigentlich vertritt, die Einwohner, die sie wählten oder ein privates Unternehmen und die Behörden? Einzig der Vertreter der Oberförsterei brachte seine Bedenken dagegen vor, dass hier Wald einem Wall aus Abfällen weichen soll. Auch wurde er als Vertreter der Waldeigentümer im Planungsprozess komplett außen vor gelassen und erfuhr erst im letzten Moment, was mit dem Wall auf seinem Boden entstehen soll.
- Wie kann das Gelände künftig überhaupt noch betreten werden (denn der Kiesabbau findet ja erst in einigen Jahren statt, während der Wall jetzt bereits errichtet werden soll), wie kann die Fußgängerbrücke über die A10 erreicht werden? Fragen, die vor Ort nicht beantwortet werden konnten.
Wir alle sollten uns fragen, wie wir weiter in unserem Ort leben wollen, wenn unseren Lebensverhältnissen und unserer Gesundheit so wenig Wert beigemessen wird. Und wir sollten die demokratisch gewählten Volksvertreter fragen, ob sie bereit sind, uns in dieser Sache zu vertreten und zu helfen.
Von den BÜNDNIS90/GRÜNEN hört man auch in dieser Angelegenheit nichts, obwohl die Inhalte doch gerade in ihrem Interesse sein sollten.
Kein einziger Baum darf mehr fallen, bevor der Schutz der Einwohner vor Lärm sichergestellt ist!
Hier zum Herunterladen die Beschlussvorlage, Gutachten und Lagepläne des Vorhabens (Quelle: Sessionnet der Stadt Königs Wusterhausen):
- Antrag zur Anlage eines Sandwalls durch den SKBB
- Schalltechnische Untersuchung zur Belastung der Nachbarschaft des Kieswerks Niederlehme durch die Eurofins GfA GmbH vom 5. September 2016
- Anlagen und Pläne zum obigen Gutachten
- Erläuterungsbericht zum Bauantrag für den Lärmschutzwall des Tagebaus Niederlehme der Fugro Germany Land GmbH vom 11. Dezember 2018
- Einwendung der UBLL Zernsdorf gegen die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung