Zettelwirtschaft in KW

14. Oktober 2016

Priska Wollein

Damit Sie es alle wissen, ich schreib’s hier noch einmal schwarz auf weiss: Zettel ankleben in unserer Stadt, ja auch in unseren Dörfern, ist ab sofort tabu! Und wer’s trotzdem tut, für den wird es womöglich teuer. Ab 1. Januar 2017 tritt der neue Bußgeldkatalog unserer Stadt in Kraft, der u.a. für das Ankleben von Zetteln, Aushängen, Suchmeldungen – oder was auch immer – in der Öffentlichkeit Bußgelder in Höhe von 10 bis 500 EUR vorsieht.*

Das ist vor allem für die bitter, denen ein Tier abhanden gekommen ist, oder auch einfach nur ein Schlüssel oder eine Geldbörse. Wie sag ich nun dem ehrlichen Finder oder Sichter, dass ich derjenige bin, der das Tier oder die Dinge in genau dieser Straße verloren hat und sucht? Und umgekehrt? Wie kommen wir zusammen?

Ich habe einmal mitten im Wald meinen Schlüssel verloren – und stellen Sie sich vor, nach ein paar Tagen war er wieder da – durch einen Zettelaushang! Welche Verwaltung hätte mir den »wiedergebracht«, welcher Finder hätte ihn in die offizielle Fundstelle ein paar Kilometer weiter getragen? Vergessen Sie’s. Das macht keiner.

Was aber noch viel schwerer wiegt, ist der Verlust eines Tieres, Katze oder Hund oder auch mal eines Wellensittichs. Manchmal kommt in Kürze der erlösende Anruf, wenn ein Finder das Tier dem Foto am Laternenmast zuordnen konnte. Es macht nur Sinn, dass die Spaziergänger am Ort des Verlustes wissen, dass ein Tier gesucht wird; wie sollen sie denn sonst davon erfahren? Ja, sicher, es gibt die Möglichkeit, Tiere über TASSO registrieren zu lassen, europaweit. Dort gehen Such- und Fundmeldungen ein, sicherlich. Aber das wissen nicht viele Tierbesitzer, und erst recht keine aufmerksamen Nachbarn. Und TASSO wiederum setzt auch auf Suchplakate, die bei einer Vermisstenmeldung erstellt und verteilt werden… – hoppla, aber nicht in Königs Wusterhausen! Das ist hier und jetzt verboten!

Nun möchte ich aber noch einen anderen Aspekt anschneiden. Das ist der der öffentlichen Kommunikation, des Austausches der kleinen, »unwichtigen« Informationen unter der Bevölkerung selbst. Ich halte das für einen sehr wichtigen Aspekt im Gefüge eines losen Bundes von Dörfern, die als »DIE STADT« nicht mehr, sondern weniger inneren Zusammenhalt besitzen. Wenn ich also auf der Straße einen Zettel entdecke, gucke ich immer nach, was da steht, manchmal bringt es mich zum Schmunzeln, mal zum Kopfschütteln, und oft halte ich die Augen auf nach einem europäischen Kurzhaartiger. 

Wo und wie also sollen wir uns zukünftig unsere Nachrichten zukommen lassen? Ich habe einen Vorschlag: wir installieren – auf eigene Kosten und mit Billigung der Stadt! – hier und da ein »schwarzes Brett«, wo jeder Zettel und Aushänge kostenlos, ohne Genehmigung, anheften kann.  Aber machen Sie sich keine Illusionen: dies oder ein Bußgeld wird letztlich keine verzweifelten Tierhalter davon abhalten, für ihr vermisstes Tier ein Suchplakat aufzuhängen – da, wo es einzig Sinn macht…

* Ordnungsbehördliche Verordnung – einschließlich Bußgeldkatalog – über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen – OBV KW –
§3 Verunreinigungsverbote:
”Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist verboten. Unzulässig sind insbesondere:
… das Anbringen von Plakaten, Werbezetteln, Such- und Fundmeldungen, Aufklebern, Flyern und Werbungen sowie von Anzeigen und sonstigen Hinweisen und Veröffentlichungen an Mauern, Zäunen, Geländern, Bäumen sowie an öffentlichen Anlagen bzw. Einrichtungen.“