Bürgerentscheid in Königs Wusterhausen unrechtmäßig?

13. Mai 2021

Pressemitteilung der FWKW vom 11. März 2021

Fortgesetzte Rechtsbeugung durch das Schattenkabinett „Bündnis 21“

27 Wahleinsprüche hatte die Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai auf einer Sondersitzung zu begutachten. Wahleinsprüche, die nach dem Kommunalwahlgesetz (§§ 55, 56 BbgKWahlG) öffentlich zu machen sind und die jeder selbst in der SVV vollständig vortragen darf.

In Königs Wusterhausen wurde dieses Recht doppelt gebeugt. Weder veröffentlichte die Wahlleiterin die Einsprüche auf der Homepage der Stadt, noch durften die BürgerInnen ihren Einspruch in der extra dafür anberaumten Sitzung der SVV ausführen. Laura Lazarus, Vorsitzende der SVV, Volljuristin und Majorin der Bundeswehr, vor allem aber – sich der Mehrheit in der SVV sicher – ließ das Rederecht beschneiden. Was Recht ist, bestimmt sie selbst.

Zensur, Rechtsbeugung, Willkür – das sind die gewohnten Mittel des „Bündnis 21“. Laura Lazarus setzt sich an die Spitze eines unfassbaren Machtmissbrauchs. Die Rüge des stellvertretenden Bürgermeisters, Axel Böhm, der auf das uneingeschränkte Einspruchsrecht aller BürgerInnen hinwies und damit den Beschluss der SVV als unrechtmäßig qualifizierte, war für die Juristin nicht relevant. Die erschienenen BürgerInnen, die auf ihr Recht vertraut hatten, wurden mundtot gemacht. Die Wahlleiterin, Dana Zellner, blieb stumm. Laura Lazarus schreibt ihre eigenen Vorschriften mithilfe der Stimmkarten ihrer Anhänger. Gnädig gestattet wurden den BürgerInnen lediglich drei Minuten Redezeit.

Mehrere BürgerInnen der Stadt machten auf den Rechtsbruch aufmerksam und verließen unter Protest den Saal. Der zynische Kommentar von Tobias Schröter, SVV-Mitglied der SPD und Volljurist, die BürgerInnen handelten „rechtsirrig“ und er „freut sich auf das Urteil im Jahr 2024“. „Wahleinsprüche“, so ergänzte der Stadtverordnete Peter Dreher, CDU, „so etwas gab es noch nie“. FWKW positioniert sich klar gegen derartige Abwertungen der BürgerInnen und für die Einhaltung der Gesetze.

Der aufgrund von Verleumdungen abgewählte Bürgermeister, Betroffener des unwürdigen Abwahlverfahrens, wollte ebenfalls seinen Wahleinspruch vortragen, der sich aus mehreren Themen vor, während und nach dem Bürgerentscheid zusammensetzte. Mit nachweisbaren Fakten – Fakten, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Cottbus bereits mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Auch er wurde des Rederechts beschnitten.

Warum diese Vehemenz? Was soll vertuscht werden? Warum beugt das „Bündnis 21“ mit seiner Machtmehrheit das Gesetz?

Die Inhalte der Wahleinsprüche sprechen eine klare Sprache: Verschleierungen, Manipulationen, Unterschlagungen und das Verbreiten von Lügen wurden aktenkundig. Die Wählertäuschung führte im März dieses Jahrs zur Amtsenthebung des Bürgermeisters. Seither leiten seine Stellvertreter die Stadtverwaltung.

Die dokumentierten Wahleinsprüche fokussierten sowohl die unzulässige Wählerbeeinflussung im Vorfeld als auch rechtswidrige Vorkommnisse während der Abstimmung und Auszählung. Hinzu kommen Einsprüche wegen dem Verdacht des Verstoßes gegen das Wahlgesetz durch die Wahlleiterin, Dana Zellner, und ihren Stellvertreter, Joachim Harder, SPD.

Mittlerweile komplett widerlegt und damit als Lüge enttarnt wurden die Mobbingvorwürfe gegen den ehemaligen Bürgermeister. Sämtliche Stadtverordnete des „Bündnis 21“ haben diese Behauptung notorisch wiederholt, ohne jemals auch nur einen Beweis vorzuweisen. Die Stadtverordneten sind als öffentliche Mandatsträger zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Ihnen wurde geglaubt. Sie haben ihr Amt und ihr Ansehen missbraucht.

Auch jegliche Korruptionsvorwürfe erwiesen sich als haltlos und halten keiner einzigen Prüfung stand. Alle Behauptungen waren frei erfunden. Die Lügen-Verbreiter haben nie öffentlich um Entschuldigung gebeten. Sie lehnten erneut jede Verantwortung gegenüber dem ehemaligen Bürgermeister und den BürgerInnen ab.

Zur Verbreitung der Lügen waren sich auch die regionalen Medien nicht zu schade. Die Meinung der Stadtverordneten war ihnen genug. Allerdings nur derjenigen, die zum „Bündnis 21“ gehören. Nur sehr wenige Lokaljournalisten fragen nach Beweisen oder Belegen, was zu den wichtigsten Grundsätzen des Journalismus gehört.

Die unrechtmäßige Wahlbeeinflussung wurde schon im Vorfeld des Bürgerentscheids durch Bürgerbeschwerden und durch die Wahlbehörde, also die Stadtverwaltung, dem amtierenden Wahlleiter, Joachim Harder, SPD, angezeigt. Dieser hätte handeln müssen. Er tat es jedoch nicht – ein klarer Verstoß, wie die Sitzung zeigte. Mehr noch, genau diese Unterlagen waren über Wochen verschwunden und traten erst wieder ans Licht, als zwei Stadtverordnete der Fraktionen UBL und FWKW nicht lockerließen und wiederholt Akteneinsicht nahmen. Zwar tauchten diese Belege sieben Wochen nach dem Bürgerentscheid auf wundersame Weise wieder auf, gewürdigt wurden sie bei den Wahleinsprüchen von der Wahlleitung aber noch immer nicht. Ignoranz macht aus Unrecht kein Recht.

Während und nach der Wahl kam es, so zeigen die Wahleinsprüche einiger BürgerInnen, zu klaren Verstößen: Niederschriften von mehreren Abstimmungslokalen waren fehlerhaft. Es gab ungültige Stimmen von Briefwählern in hunderten Fällen, die die Wahlleiterin für gültig erklärte. Die Wahlunterlagen waren nach der Wahl nicht vorschriftsmäßig versiegelt, unklar blieb, wer Zugang hatte. Die Akteneinsicht wurde deutlich erschwert, da keine vollständigen und geordneten Akten vorlagen. Auch in der Sitzung blieb die Wahlleiterin Erklärungen darauf schuldig.

Klar wurde, dass die Stadtverwaltung als verantwortliche Wahlbehörde direkt nach der Wahl die Vielzahl der Mängel am Abstimmungstag in einem umfassenden Bericht nachgewiesen hat. Den Unterlagen wie „Abstimmungsbriefumschläge. Stimmzettelumschläge und Abstimmungsscheine“ kommt daher eine besondere Bedeutung im Wahlprüfungsverfahren zu. Auf die besondere Bedeutung dieser nicht sicher verwahrten Beweismittel wurde durch die Wahlbehörde, also die Stadtverwaltung, hingewiesen. Die Wahlleiterin, Dana Zellner, blieb im öffentlichen Teil der Sitzung stumm. Auf konkrete Nachfrage einer Abgeordneten, ob gegen die Wahlleiterin wegen Wahlbetrug ermittelt wird, verlegte das „Bündnis 21“ die Antwort in den nichtöffentlichen Teil. Wann informiert die Wahlleiterin, Dana Zellner, die Öffentlichkeit?

Der Beschluss der Bündnismehrheit am Ende der Sitzung verwundert dann nicht: Es gibt keine begründeten Wahleinsprüche. Denn wo kein Einspruch erlaubt ist, kann es auch keinen Einspruch geben. Die Urheber der Verleumdungen sprachen sich selbst frei. Ihre Verantwortung opferten sie ihrem Machtstreben. Somit wurde eine auf Lügen basierte Abwahl, ein von Verschleierungen und Unzulässigkeiten geprägter Bürgerentscheid und ein mögliches rechtswidriges Verhalten der Wahlleiterin durch das Mittel der Mehrheit in der SVV legitimiert.

Wer kann diesen Stadtverordneten des „Bündnis 21“ noch trauen? Wie kann die Einhaltung von Recht und Gesetz auch in Königs Wusterhausen wieder zur Grundlage des demokratischen Zusammenlebens werden? FWKW fordert eine Rückkehr zu menschlichen Grundwerten und zivilisatorischer Vernunft.