Archiv der Kategorie: Niederlehme

Erfolg für Bürgerinitiative „KW stinkt’s“

2. August 2021

Am Montag, dem 2. August um 19:30 in RBB „Brandenburg Aktuell“ gibt es ein Interview mit Vertretern der Bürgerinitiative gegen Wiesenhof. 

Wiesenhof bzw. die Märkischen Geflügelhofspezialitäten GmbH betreibt am Standort Niederlehme einen Geflügelschlachthof und beantragte im Juni 2016 eine umfassende Kapazitätserhöhung. Im November 2018 erhielt das Unternehmen trotz vieler Einwendungen die Genehmigung und durfte statt der bisher genehmigten 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag nun 352 Tonnen (160.000 statt 120.000 Tiere pro Tag, bei höherem durchschnittlichem Schlachtgewicht) schlachten.

Der Wiesenhof Schlachthof ist seit Jahren in der Region umstritten. Unter anderem sickerten Schlachtabwässer in ein nahegelegenes Waldstück und Wiesenhof hatte unzulässiger Weise bereits vor Beantragung der Änderungsgenehmigung seit 2015 mehr als die genehmigten Tiere geschlachtet. Der hohe Wasserverbrauch, die Abwasserproblematik und das Tierleid in der industriellen Lebensmittelfertigung verbunden mit einem regelmäßigen unangenehmen Geruch stören die Anwohner seit Jahren.

Die Bürgerinitiative KW stinkt´s und der Umweltverband NABU Brandenburg haben Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigung eingelegt und in einem Eilverfahren den Sofortvollzug vor dem Verwaltungsgericht Cottbus angegriffen. Das Verwaltungsgericht gab dem NABU und der Bürgerinitiative am 25.09.2020 Recht, weil keine wasserrechtliche Erlaubnis für die gesamte Anlage bestehe. Daraufhin hat Wiesenhof die Produktion senken müssen und wollte mit einer Beschwerde den Sofortvollzug zurückweisen.

Auch damit ist Wiesenhof nun gescheitert, denn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26. Juli 2021 in zweiter und letzter Instanz (Urteil als PDF hier) die Rechtmäßigkeitsbedenken hinsichtlich der Anlage ebenfalls bestätigt:

Der im Verfahren als Beigeladene bezeichnete Wiesenhof hat das Verfahren verloren! Das war nur möglich, weil uns so viele Menschen unterstützt und gespendet haben, damit wir unseren Anwalt beauftragen konnten. Jetzt geht es noch in das nächste Verfahren. Danke!

Wer die BI mit einer Spende unterstützen möchte, kann das hier tun:
betterplace.org

Mehr über die Arbeit der BI erfahren Sie hier:
kw-stinkts.de

Foto: Interview mit dem RBB am 2. August 2021 (© T. Bertram)

Ortsumfahrung Niederlehme

30. April 2021

Redaktion Stadtfunk

Heute sind es noch drei Monate bis zur geplanten Eröffnung. Stadtfunk nahm das zum Anlass, sich einmal etwas genauer an der Baustelle umzusehen und über den Stand der Arbeiten in einem kleinen Film zu berichten.

Bis Ende Juli 2021 wird auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometer die Landesstraße von der Anschlussstelle an der Autobahn A 10 zur Spreenhagener Straße und Wernsdorfer Straße in Niederlehme neu gebaut.  Unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, aber mit Einschränkungen beim Einbau der Decke, entsteht ein Kreisverkehr. An der Storkower Straße/ Werkstraße wurde eine neue Brücke errichtet, die über die L30 führt. Zusätzlich wurden zwei Kleintierdurchlässe, ein Fledermausquartier und auf 166 Metern eine Lärmschutzwand sowie ein Lärmschutzwall zum Schutz der Kleingartenanlage gebaut. Beachtlich ist auch die quer über den Kreisverkehr führende Strecke für Schwerlastverkehr.

Insgesamt investiert das Land Brandenburg knapp 4,4 Millionen Euro in die Baumaßnahme. Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt sich daran mit 153 Tausend Euro.

Für den Ortskern von Niederlehme ist eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr zu erwarten. Wie die Effekte für den Norden von Niederlehme, Ziegenhals und Wernsdorf sind, bleibt abzuwarten. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens insbesondere durch BER, Amazon und Tesla wird es immer häufiger Staus auf der A113 geben und der Verkehr sich gerade auf dieser Strecke einen Weg von und nach Berlin suchen.

Kasernengelände Niederlehme

14. Februar 2021

Katharina Ennullat Ortsvorsteherin von Niederlehme, Volker Born Ortsvorsteher von Wernsdorf

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 8.2.2021 lässt uns fassungslos zurück. Durch eine Mehrheit der Stadtverordneten wurde erneut der Beginn der Vermarktung des Kasernengeländes Niederlehme verweigert. Die Vorlage des Bürgermeisters stand bereits zum vierten Mal auf der Tagesordnung der SVV. Zum Vergleich: Regulär tagt dieses Gremium nur sechs Mal im Jahr.

Zu dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt gab es keinerlei Diskussionen oder Nachfragen von Stadtverordneten, dennoch wurde das Thema zurück in den Bauausschuss verwiesen. Was dort im März noch besprochen werden soll, ist völlig unklar, kam es doch gerade von dort.

Inhaltlich geht es in der Beschlussvorlage übrigens nur darum, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht gegenüber dem Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ausschlägt. Eigentlich eine reine Formalität. Die Bundesimmobilienanstalt möchte bei den derzeit sehr günstigen Bedingungen, wie die TESLA-Ansiedlung, gern mit der Vermarktung der baureifen Flächen beginnen. Wohnen und Gewerbe könnte entstehen; Altlasten würden endlich beseitigt; die Aufwertung eines ganzen Areals beginnen.

Auf diesen Startschuss haben die Einwohnerinnen und Einwohner beider Ortsteile seit Jahrzehnten gewartet. Der Bebauungsplan für das brachliegende Kasernengelände ist seit sechs Jahren fertig und die Stadtverwaltung hat mit Fachplanern das Vorhaben zwei Jahre vorbereitet. Die Ortsbeiräte Niederlehme und Wernsdorf haben die Beschlussfassung bereits im November 2020 empfohlen. Das scheint die Mehrheit der Stadtverordneten aber nicht zu interessieren.

Als Ortsvorsteher fordern wir diese Stadtverordneten auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und auch unsere Ortsteile an der positiven Entwicklung von Königs Wusterhausen teilhaben zu lassen.

Stadtverwaltung korrigiert und präzisiert Zeitungsbericht über Entwicklung des Kasernengeländes Niederlehme

13. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Bezüglich der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 13.01.2021 unter dem Titel „Streit um Kasernengelände“ sowie der dort zitierten Stadtverordneten Ludwig Scheetz und Tobias Schröter stellt die Stadtverwaltung nachfolgend richtig:

Der Beratungsgegenstand zu der nichtöffentlichen Beschlussvorlage wurde bereits für drei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bekannt gemacht – nicht für zwei, wie die MAZ behauptet.

Beim ersten Mal (Fortsetzungssitzung der SVV vom 30.11.2020) war die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht mehr beschlussfähig. Deshalb wurde bereits beim zweiten Mal (SVV vom 21.12.2020) nach § 38 II BbgKVerf eingeladen. Der Paragraph besagt: „Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Ladung zu dieser Sitzung muss auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden“.

Es spricht viel dafür, dass unter diesen Voraussetzungen bereits beim zweiten Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber erneute und verzögernde Vertagungen eben nicht beabsichtigt hat, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen zu garantieren. Hier wird eine aus Sicht der Verwaltung dringliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verzögert. Die ausbleibende Entscheidung zu diesem Beratungsgegenstand wurde gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die Vorsitzende hat nicht reagiert. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, in den die Beschlussvorlage jetzt verwiesen wurde, findet – Corona bedingt – aktuell nicht statt. Dies war den Stadtverordneten bekannt. Tobias Schröter ist der Ausschussvorsitzende. Unklar ist, was Herr Schröter unter „Redebedarf“ versteht, den er laut eigener Aussage in dem MAZ-Artikel noch sieht. Es gab keinen Austausch zum Inhalt der Beschlussvorlage mehr. Der Vergleich, den Herr Schröter mit den beabsichtigten Plänen eines Investors zum „Königspark“ in dem Artikel anstellt, ist unpassend. In Niederlehme gibt es längst Baurecht.

Die öffentlichen Aussagen des Stadtverordneten Ludwig Scheetz, der nun nochmals „vertiefend über Entwicklungsperspektiven“ sprechen möchte, um die „Akzeptanz der Bevölkerung“ zu erreichen, sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich ferner nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Die Nachfragesituation von Investoren ist sehr hoch. Die Vermarktungsaussichten für solche Gebiete zwischen dem Hauptstadtflughafen BER und Tesla sind derzeit als sehr gut zu bezeichnen. Die Vorzugsvariante mit abschirmender gewerblicher Nutzung außen sowie ein dem Grünraum zugewandten Wohnquartier im Inneren ist klar. Denkmalgeschützte Gebäude werden integriert. Bau- und Gewerbetypologien wurden beschrieben. Das Wegesystem ist entworfen, die Erschließung geplant. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. All dies ist der Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren zu verdanken.

Bürgermeister Ennullat dazu: „Es ist ein wunderbares Projekt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Jede weitere Verzögerung macht die Realisierung aber schwieriger. Erst die Brachfläche am Schlossplatz, jetzt das Kasernengelände. Das Blockieren der Entwicklung dieser wichtigen Projekte durch die Mehrheit der Stadtverordneten ist nicht nur demotivierend, es muss endlich aufhören.“

 

24/7 Logistik am Drehkreuz Berlin-Süd

1. Oktober 2020

Redaktion Stadtfunk

Schlimmer als Kiekebusch kann’s ja nicht kommen… oder doch?

Ist es zu fassen? Da wird – von allen und jedem unbemerkt!!! – eine 56.000 qm Halle im IG Liepnitzenberg/ OT Niederlehme erbaut… das ist eineinhalb mal so groß wie in Kiekebusch!!! Und vertrauenswürdige Quellen sagen: das ist für AMAZON und die Eröffnung soll unmittelbar bevorstehen! Und alles, was größer als ein Toaster ist, wird künftig nicht in Kiekebusch, sondern in Niederlehme umgeschlagen!

Was bedeutet das für unseren Ort? Das bedeutet hunderte LKWs rein und raus auf die Autobahn – jeden Tag! 365 Tage im Jahr! Wo bleibt da die Umweltverträglichkeitsprüfung? Wo bleibt die Verkehrsbelastungsstudie? Was wissen eigentlich die Gemeinde, die politischen Vertreter der Stadt, die Einwohner davon? NICHTS!!!!! Uns bleibt die Spucke weg. Genauso unfassbar: Nicht einmal der Ortsbeirat von Niederlehme als Vertretung der betroffenen Einwohner wurde informiert, ein diesbezügliches Statement der Ortsvorsteherin liegt der Redaktion vor.

Am 9. Januar 2020 wurde im Ortsbeirat Niederlehme ein weiteres Projekt vorgestellt. Vor also gerade mal neun Monaten sah dieses Projekt insgesamt vier einzelne Hallen vor: Künftige Nutzungen wie ein Wasserstofferzeugungszentrum für TESLA, ein Datenrechencenter, ein (kleines) Güterverkehrszentrum, und ein Zementwerk wurden zur Sprache gebracht. Der Ortsbeirat hatte sich bereits damals eindeutig gegen ein Logistikzentrum ausgesprochen, nach einer turbulenten und erregten Diskussion!

Wie oft ist die Autobahn auf unserem Teilabschnitt blockiert? Wo fahren dann hunderte Megatrucks mit ihrer Ladung täglich rein ins Gewerbezentrum Niederlehme? Wo fahren die tausende Kleintransporter dann raus aus dem Gewerbezentrum? RICHTIG! Durch die Ortsdurchfahrt Niederlehme-Wernsdorf, durch die Ortsdurchfahrt Zernsdorf und durch die Innenstadt von Königs Wusterhausen! Das wird die Realität, wenn es nach der Vorstellung des Logistikdienstleisters geht. Schöne neue Welt.

Und wo entstehen die so dringend vor Ort notwendigen Arbeitsplätze? Abgesehen davon – wie geht eigentlich der Landkreis als Baubehörde mit unserer Stadt und mit ihren Einwohnern um! Null Information über eine Änderung einer erteilten Baugenehmigung, die daraus das größte Logistikzentrum im Berliner Umland macht. Schön heimlich an jeder Öffentlichkeit vorbei. Das ist doch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten!

Willkommen im Drehkreuz Berlin-Süd, willkommen im LDS, wo Bürger ganz heimlich und schlau umgangen werden.

Offener Brief zu einem Beitrag im RBB vom 5. März 2020

8. März 2020

Katharina Ennullat, Einwohnerin und Ortsvorsteherin von Niederlehme

Sehr geehrte Frau Voigt,

ich möchte Ihnen zu Ihrem Statement im Bericht im RBB „Brandenburg Aktuell“ vom 05.03.2020 meinen Eindruck als Einwohnerin und Ortsvorsteherin Niederlehmes mitteilen.

Eingangs sprechen Sie von „ungeklärten Voraussetzungen“ zum Ankauf des Turmes. Es mag sein, dass bei einem privaten Bauvorhaben vorab einige Dinge geklärt sein müssen. Doch diese Entscheidungsfreiheit war hier nicht gegeben. Es gibt nur diesen einen ortsbildprägenden Wasserturm in Niederlehme, den die Stadt einmalig erwerben oder dem Verfall überlassen konnte.

Bereits im August 2018 wurde durch die Mitglieder des Heimatvereins Niederlehme e.V. eine Idee zu einem Nutzungskonzept erarbeitet und der Stadtverwaltung vorgelegt. Sie hätten sich im Vorfeld als Stadtverordnete Einblick verschaffen können.

Eine Voraussetzung für den Erwerb des Wahrzeichens war außerdem das Ergebnis des gemeinsamen Besuchs beim Landesamt für Straßenwesen am 19.09.2019 zusammen mit Vertretern des Fachbereichs Hochbau und mir als Ortsvorsteherin. Es ist richtig, dass das Landesamt damals dem privaten Eigentümer untersagte, den Turm für Wohnzwecke herzurichten. Doch nun möchte die Stadt Eigentümerin werden und den Turm öffentlich nutzen. Das ist ein Unterschied, denn bei „Gründen des Wohls der Allgemeinheit kann ein Abweichen vom grundsätzlichen Bauverbot möglich sein. Dies wurde prinzipiell und auch in Teilen einer Nutzung der ersten Ebenen bejaht.“ (Quelle: öffentliche Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung Nr. 20-19-188). Ein Bauantrag mit Anzeige einer Nutzungsänderung kann erst vorgelegt werden, wenn die Stadt Eigentümerin ist. Sollte hier ein ablehnender Bescheid seitens des Bauordnungsamtes erfolgen, kann die Hülle des Turmes immer noch in Stand gehalten werden, um den Wasserturm als Wahrzeichen zu erhalten.

Dass die Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion nicht beteiligt waren, kann ich so nicht bestätigen. Zur Stadtverordnetenversammlung am 21.10.2020, bei der Sie anwesend waren, gab es in der Einwohnerfragestunde Wortmeldungen der Vorsitzenden des Heimatvereins Niederlehme e.V. Frau Marlies Kranich und dem stellvertretenden Ortsvorsteher Michael Böhm. Nachzuhören im Podcast der Sitzung. Frau Kranich, als geborene Niederlehmerin, und Herr Böhm als Mitglied des Ortsbeirates seit 2008, traue ich zu, die Meinungen ihrer Mitmenschen einschätzen und wiedergeben zu können. Frau Voigt, Sie sind seit 2003 Stadtverordnete dieser Stadt. Ihnen ist auch bekannt, dass Grundstücksan- oder verkäufe „nicht öffentlich“ behandelt werden. Sich im RBB Beitrag „mehr Diskussionen“ zu wünschen, finde ich im Nachhinein eine Frechheit. Meines Wissens haben weder Sie noch Ihre Fraktion im Vorfeld das Gespräch mit dem Ortsbeirat oder dem Heimatvereins gesucht.

Zu der Aussage, was die Bürgerinnen und Bürger mit dem Turm „überhaupt anfangen können“, möchte ich abschließend wiederholen, dass der Wasserturm für uns Niederlehmerinnen und Niederlehmer sowie für viele andere Menschen in dieser Stadt nicht nur ein Baudenkmal ist, sondern ein historisches Zeugnis, das an die Vergangenheit erinnert. Es kann anregen, die eigene Herkunft zu hinterfragen oder ermutigen, die Gegenwart selbst zu gestalten. Es ist uns ein Bedürfnis, den Turm unbedingt für zukünftige Generationen zu erhalten und ihnen auch das Gefühl zu vermitteln „gleich wieder Zuhause zu sein“.

Insofern freue ich mich, dass die Mehrheit der Stadtverordneten dies auch so sieht und dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt ist.

Anmerkung der Redaktion: Hier kann man die Sendung in der RBB Mediathek finden (Klick)

Einwendung gegen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung belasteter Böden in Niederlehme

10. September 2019

Matthias Fischer, Königs Wusterhausen

Ich bin gegenüber Industrieansiedlungen zur Abfallbearbeitung bzw. Schadstoffbeseitigung sehr kritisch, vor allem, wenn die Abfälle oder Schadstoffe nicht in unserer Region anfallen (Abfall- bzw. Schadstofftourismus) und weil die resultierenden Emissionen und Reststoffe solcher Anlagen sehr häufig die eigentliche Problematik für die Umwelt darstellen.Das Gebiet, in dem die Anlage geplant ist, befindet sich inmitten von Ortsteilen des Stadtgebietes von Königs Wusterhausen innerhalb des Berliner Rings. In der Zukunft dürfte in dem gesamten Areal um den geplanten Flughafen und verkehrsgünstig zu Berlin die Bevölkerungsdichte noch erheblich steigen. Allein das spricht gegen die Errichtung einer Anlage in diesem Gebiet. Auch die Bedeutung und Qualität weiterer Gewerbe- und Industrieansiedlungen in diesem Gebiet  wird erheblich zunehmen, andererseits wird eine solche bessere Nutzung des Gebietes durch die geplante Anlage und ihre Emissionen erheblich erschwert. Auf benachbarten Grundstücken ist zumindest mit erheblicher Belastung durch Lärm und Staub sowie Schadstoffe zu rechnen, was eine zukünftige hochwertige Nutzung unmöglich macht und voraussichtlich weitere Abfallwirtschaft in das Gebiet zieht.

In ca. 1.000 Meter Entfernung befinden sich die nächsten Wohnsiedlungen, etwas weiter auch Kitas und Schulen sowie geplante Erholungs- und Freizeiteinrichtungen.

Der Antragsteller der Bodenwaschanlage gehört zu der bundesweit agierenden Zech Umweltgroup mit ca. einem Dutzend Unternehmen. Auch die anzuwendenden Aufbereitungsverfahren Terraferm und Terralavar sind eingeführte  bewährte Prozesse. Zur Vermeidung von Emissionen wird der Prozess teilweise im Unterdruckbereich betrieben. Der Schutz der Beschäftigten erfolgt durch zwangsweise druckluftbeaufschlagte Arbeitsgeräte (Radlader). Die Prozessabluft wird über Aktivkohlefilter gereinigt. Dies weist darauf hin, dass mit erheblichen Schadstoffkonzentrationen kritischer Stoffe gerechnet wird.

Die umfangreich beigefügten Stoffwertetabellen der zu bearbeitenden Böden und Materialien enthalten leider keine Maximal- und Minimalwerte hinsichtlich Zusammensetzung und Schadstoffkonzentrationen noch die erforderlichen CAS Nummern der enthaltenen Stoffe.

MKW (Mineralkohlenwasserstoffe, kurz- und langkettige Erdölbestandteile) und aromatische mono- und polycyclische Kohlenwasserstoffe, gelten als kanzerogen, deshalb die belüftungstechnischen Maßnahmen) als sind einzige Schadstoffbeimengungen ausdrücklich benannt. Welche anderen Stoffe auch auftreten können bleibt unklar. In den allermeisten Fällen weisen die Datenblätter sie als wassergefährdende Stoffe aus. Die Wäscheanlagen sind relativ klein, aber da der Wassergefährdungsgrad der Schadstoffe unklar bleibt, ist konkret im Einzelnen zu klären, inwieweit eine eigene Abwasserbehandlungsanlage erforderlich ist, die gegebenenfalls auch überwachungspflichtig sein kann.

Für das Terraferm-Verfahren werden stoffspezifisch biologische Kultursubstrate und Nährsubstrate eingesetzt. Die stoffspezifische Prozessgestaltung und -führung setzt aber eine chemische Analytik voraus und muss auch durch eine kontinuierliche biologisch mikrobielle Analytik begleitet werden. Gleiches gilt für die Wasseraufbereitung.

Interessanterweise habe ich keinen Hinweis auf ein eigenes Labor und dessen Ausstattung gefunden. Eine externe Endgütekontrolle bleibt davon unberührt.

Solange die zu behandelnden Böden und Abfallprodukte hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Schadstoffgehalte (Max- und Min-Werte) nicht näher qualifiziert werden, ist die Immisionsituation (BImSch-Gesetzgebung) für das Sanierungszentrum kaum annähernd und pauschal zu beurteilen. An keiner Stelle werden Grenzwerte benannt.

In unmittelbarer Nähe befindet sich auch das Trinkwasserschutzgebiet Königs Wusterhausen sowie die Reservebrunnen des Königs Wusterhausener Wasserwerkes. Durch eine Schlachtanlage in Niederlehme werden bereits heute 1.500.000 Liter Wasser pro Tag entnommen und über die DNWAB entsorgt, allein das führt vermutlich zu erheblichem Ungleichgewicht und  Änderung von Strömungsrichtung des Grundwassers.

Weiterhin befindet sich östlich der geplanten Anlage ein Mooreinzugsgebiet, das auch über den Uckley- und Lankensee Wasser in die Dahme speist.

Das Planungsgebiet wurde im Jahre 2006 (vermutlich im Hinblick auf geplante Industrie- und Windkraftansiedlungen) aus einem benachbarten Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ herausgelöst. Allein das ist aus Umwelt- und Naturschutzgründen abzulehnen und spricht gegen jede Ansiedlung immissionsschutzrechtlich relevanter Unternehmen in diesem Gebiet.
Die Anlage lässt auch durch An- und Ablieferung ausschließlich auf der Straße einen erheblich anwachsenden Schwerlastverkehr erwarten. Das gesamte Gebiet um den geplanten Flughafen BER befindet sich bereits heute am Rande des Verkehrskollapses, nicht nur die BAB, sondern bis hinein in die Wohngebiete. Wirksame Maßnahmen dagegen sowie sinnvolle Verkehrsplanungen sind nicht zu erkennen bzw. liegen in weiter Ferne. Allein das spricht auch gegen diesen Standort. Die Feststellung in der Antragsbegründung, dass wegen DPF von den LKW keine Staub- und Schadstoffemission zu erwarten ist, ist schlichtweg falsch. Ich verweise auf Feinstaub durch Reifen und Ladung sowie NOX Abgase der ausschließlich mit Diesel betriebenen Fahrzeuge.
Was mit den Endprodukten der Anlage geschehen soll, insbesondere Schlamm und Abwasser, ist mir nicht ausreichend dargelegt. Wie ist gewährleistet, dass hier nicht eine weitere Umweltgefährdung stattfindet?

Zusammenfassend widerspreche ich der Genehmigung dieser Anlage und behalte mir ausdrücklich vor, zu weiteren Punkten auch über das Ende der Einspruchsfrist hinaus die Begründung zu ergänzen.

Der Wiesenhof diskreditiert sich selbst – Eine Replik

30. Juli 2017

Andreas Rieger, Architekt, BI KW stinkt's, Kreisvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Dahme-Spreewald

 Am 25. Juli 2017 erscheint im KW-Kurier ein Artikel von Michael Reimann mit dem Titel “Wiesenhof wird diskeditiert“[1]. Wer den Artikel liest, könnte zur Auffassung kommen, dass es sich um einen anderen Betrieb handelt und nicht um denjenigen in Niederlehme, der in letzter Zeit immer wieder mit Schlagzeilen für Aufmerksamkeit sorgte.

 Am 20. Juni 2017 hat Minister Vogelsänger (SPD) die Teilstillegung des Wiesenhofbetriebes in Niederlehme angeordnet[2][3]. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ist nicht gerade dafür bekannt, Großbetrieben im Lande das Leben schwer zu machen. Doch in diesem Fall waren die Verstöße der Märkischen Geflügelhof-Spezialitäten GmbH gegen die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu gravierend, um eine illegale Kapazitätserweiterung weiterhin zu dulden.

 Man kann lange über die gesundheitlichen Risiken der industriellen Tierproduktion und ihre Gefahren für die Umwelt und unsere Gesellschaft debattieren. Auch über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Massentierhaltung und Ihrer Produktionsbedingungen mit Einsatz von Antibiotika und Desinfektionsmitteln, fragwürdiger Futterproduktion, Gülle- und Kotentsorgung, die unser Wasser, unsere Böden und letztendlich auch unsere Gesundheit belasten. Verschwiegen werden sollten auch nicht das Leid der Tiere und die schlechten Arbeitsbedingungen, die derartige Betriebe bieten. Das sind aber alles Dinge, die unsere Gesellschaft in einer politischen Debatte ausfechten muss: Welche Ernährung, welche Wirtschaft wollen wir? Und das wiederum sind keine technischen, sozialen oder wirtschaftlichen Fragen, sondern das sind kulturelle Fragen: Welche Gesellschaft wollen wir? Dieses wäre eine höchst spannende und ist in Bezug auf oben genannte Themen eine letztendlich von den Protagonisten der Massentierhaltung selbst befeuerte Debatte.

 Kern des Skandals im Schlachthof Niederlehme ist aber ein anderer Aspekt:

 Wie im Antragsverfahren zur Kapazitätserweiterung jetzt endgültig ans Licht kam, erweitert Wiesenhof schon seit Jahren seinen Betrieb, ohne jedoch die erforderliche Bundesimmissionsschutzrechtliche Erlaubnis hierzu zu besitzen. Wiesenhof verstößt seit Jahren gegen Gesetze und Verordnungen zu Lasten der Anwohner, der Umwelt und letztendlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger von Königs Wusterhausen. Jeder private Bauherr oder Betreiber eines kleinen Geschäftes hätte schon längst einen Bußgeldbescheid erhalten oder seine Betriebserlaubnis entzogen bekommen, hätte er getan, was sich Wiesenhof mit seiner Konzernmacht und seinen Anwälten erlaubt.

 Warum hat Wiesenhof nicht von Beginn an einen entsprechenden Antrag auf Kapazitätserweiterung gestellt? Das dürfte jetzt klarwerden, nachdem von Betroffenen aus Niederlehme und Neue Mühle immer neue Verstöße und Unstimmigkeiten öffentlich gemacht wurden: Der Konzern, der 1990 das Kombinat Industrielle Mast (KIM) übernahm, scheut das Licht der Öffentlichkeit und vermeidet Transparenz. Das gipfelte im Erörterungstermin in der Aussage des Wiesenhof-Rechtsanwaltes Dr. Hentschke: „Sie haben kein Recht auf eine Antwort.“

 Stattdessen verfolgt der Konzern eine Salamitaktik mit Genehmigungen und Anträgen, die mal mehr oder weniger gewissenhaft umgesetzt werden. Auch Havarien behebt er erst auf massiven Druck von außen. So sickern immer wieder über längere Zeit Abwässer aus dem Schlachtbetrieb ungeklärt im umgebenden Wald im Trinkwassereinzugsgebiet, eines Wasserschutzgebietes der Wasserwerke Königs Wusterhausen. Im Herbst 2016 hoffte der Konzern mit einem schlampig formulierten Antrag auf Kapazitätserweiterung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz durchzukommen. Jetzt wurde klar, dass die Baugenehmigungen und die wasserrechtliche Genehmigung auf Entnahme von bis zu 1,5 Millionen Liter Wasser pro Tag in unmittelbarer Nähe des Trinkwassereinzugsgebietes in Zusammenhang mit einer bereits erfolgten Kapazitätsausweitung standen. Darauf musste das Ministerium reagieren und die Teilstilllegung anordnen. Daher ist klar, dass der Konzern selbst hierfür verantwortlich ist und entweder bewusst mit unlauteren Methoden seinen Betrieb erweitert hat oder seinen Laden reichlich unprofessionell führt. Ein Betrieb, der auf einem solchen Niveau arbeitet, ist für Königs Wusterhausen sicher kein Gewinn.

 Warum die Hälfte der Beschäftigten Werkvertragsarbeiter sind, hat einen einfachen Grund: Ihnen kann einfacher gekündigt werden. Es ist klar, dass diese Arbeiterinnen und Arbeiter nie ein Wort über schlechte Arbeitsbedingungen verlieren werden, denn dann sind sie ihren Job los. Und offensichtlich hat Herr Reimann die Gründe für die Werkverträge auch nie hinterfragt, kein Wort in seinem Artikel.

 Wenn sich Herr Reimann jetzt bei einem Besuch des Schlachtbetriebes vom Geschäftsführer offensichtlich einlullen lässt und das Hohe Lied prekärer Arbeitsplätze und billiger Lebensmittel singt, dabei auch noch dem Landwirtschaftsminister seiner neuen Kooperationspartner in der Stadtverordnetenversammlung in den Rücken fällt, hat das nur einen Grund: Bürgermeisterwahlkampf in Königs Wusterhausen[4]

Zum Erörterungstermin »Erweiterung des Schlachthofes«

30. März 2017

Pressemitteilung der Bürgerinitiative „KW stinkt’s“

Der Erörterungstermin des bundesimmisionschutzrechtlichen Verfahrens zur Erweiterung des Schlachthofes der Wiesenhofgruppe in Niederlehme fand am 30.3.2017 im Event-Center Königs Wusterhausen statt. Zu Beginn demonstrierten etwa 50 Personen gegen die Schlachtanlage. Mit Hühnerkostümen und Sprechchören machten sie lautstark auf ihr Anliegen aufmerksam. Die Bedenken und Einwendungen der Anwohner, Verbände und vieler mehr sind umfangreich und gewichtig. Sie bekamen Raum für ausführliche Darlegung, so dass die Veranstaltung erst nach mehr als zehn Stunden beendet werden konnte. Die Bürgerinitiative „KW stinkt´s“ war mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern präsent.

Schon zu Beginn gab es zahlreiche Wortmeldungen in Bezug auf grundsätzliche Bedenken zur Zulässigkeit der Erweiterung des Schlachthofes. Es wurde klar, dass der Schlachthof die für seinen Betrieb notwendigen Genehmigungen scheibchenweise beantragt und sogar schon Bauten ohne Baugenehmigung errichtet hat. Es wurde von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern festgestellt, dass in den letzten beiden Jahren der Betrieb des Schlachthofes schon erheblich ausgeweitet wurde. Auf die Frage, ob die Betreiberin, die Märkische Geflügel Spezialitäten GmbH, schon die Kapazitäten der beantragten Erweiterung nutzt und die derzeit zulässige Schlachtmenge und Schlachtzeiten überschreitet, wollte man keine Antwort geben. Daher kann davon ausgegangen werden, dass sich Wiesenhof nicht an die bestehende Genehmigung und die damit verbundenen Auflagen und Beschränkungen hält. So zeigt sich zum wiederholten Mal, dass Wiesenhof kein zuverlässiges Unternehmen und kein fairer Partner für die Kommune und deren Einwohner ist.

Dazu Benjamin Raschke, MdL, Bündnis 90/Die Grünen: „Den Anwohnern, Behörden und Journalisten die Auskunft zu verweigern, insbesondere zur Frage, ob die noch nicht genehmigte Kapazitätserweiterung schon umgesetzt wurde, schürt nur den Eindruck eines nicht vertrauenswürdigen Geschäftsgebarens. So etwas habe ich noch nicht erlebt – damit hat sich Wiesenhof keinen Gefallen getan!“ Raschke weiter: „Ich setze nun auf die strenge Prüfung des Landesamtes für Umwelt, dessen sachliche Arbeit und Moderation ich ausdrücklich loben möchte.“ Zur Frage, ob Wiesenhof unrechtmäßig die Kapazitätserweiterung schon vorweggenommen habe, kündigte RASCHKE eine Nachfrage im nächsten Landtagsplenum an.

Auch die planungsrechtliche Zulässigkeit ist fraglich. Hierzu sollte sich die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen positionieren. Denn der Bestand allein begründet noch keine planungsrechtliche Zulässigkeit. Die Stadt Königs Wusterhausen hat bereits eine negative Stellungnahme zur geplanten Erweiterung abgegeben. Jetzt ist das Landesumweltamt und der Landkreis in der Pflicht, die Prüfung des Vorhabens gewissenhaft im Sinne der Bevölkerung durchzuführen.

Wichtige Themen wie Wasserrecht, Abfallrecht, Tierschutzrecht können am ersten Tag der Erörterung vermutlich nicht mehr behandelt werden. Daher wird der Erörterungstermin am Freitag fortgesetzt.

Andreas Rieger, Sprecher der BI KW-stinkt´s, zieht ein erstes Resümee des Erörterungstermines: „Die Stadt Königs Wusterhausen, aber auch das Landesumweltamt kann diesem Antrag auf Erweiterung der Schlachtleistung auf bis zu 240.000 Tiere nicht stattgeben. Zu viele Argumente und die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin sprechen dagegen. Wir sind zuversichtlich, dass die Erweiterung nicht genehmigt wird.“

Die Märkische Geflügel-Spezialitäten GmbH in Königs Wusterhausen/Niederlehme, die ihre Produkte unter dem Markennamen „Wiesenhof“ vermarktet, möchte die Kapazität ihrer Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage von 120.000 Tieren am Tag auf durchschnittlich 160.000, zu Spitzenzeiten sogar auf 240.000 Tiere täglich, verdoppeln. Die Kapazitätsausweitung steht derzeit zur Genehmigung an.
Da es sich um eine wesentliche Ausweitung des Schlachtbetriebs handelt, muss die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt werden. Mehr als 280 Bürgerinnen und Bürger haben Einwendungen gegen die Erweiterung vorgebracht, darunter auch Benjamin Raschke.

Sendung des rbb-Aktuell zu Niederlehmer Schlachtfabrik

3. Februar 2017

Redaktion

Am Samstag dem 4. Februar 2017, gab es einen Beitrag des rbb zur geplanten Erweiterung der Niederlehmer Schlachtfabrik:

BRANDENBURG AKTUELL 19.30 Uhr am Samstag, 4.2.2017

Wir waren vor Ort dabei, als am letzten Freitag der blaue Robur-Bus wieder einmal den Weg nach Königs Wusterhausen fand. Gemeinsam mit Anwohnern, der Bürgerinitiative »KW stinkt’s« sowie Vertretern des NABU, der GRÜNEN, von Tierfabriken-Widerstand, von Robin Wood und anderen Initiativen begrüßten wir die Reporter des rbb. Als Abgeordneter des Brandenburgischen Landtags war Benjamin Raschke (B90/GRÜNE) anwesend, aus dem Kreistag war Sabine Freund (B90/GRÜNE) vertreten. Nicht anwesend war hingegen Bürgermeister Lutz Franzke, der dem Robur-Team vom rbb nun bereits zum dritten Mal eine Absage erteilte.
Sogar Imker aus Zeesen unterstützten die Veranstaltung – deren »Massentierhaltung« ist übrigens die einzige, die uns mit allen Aspekten des Tierwohls vereinbar erscheint…

Hier kann man die Sendung noch einmal sehen: (Klick)