Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Geruchsbelästigung durch Zeesener Geflügelbetrieb

6. Januar 2017

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Frau Dr. Kreisel, Einwohnerin von Zeesen, ließ uns folgende Email zukommen. Sie ist gerichtet an Frau Richter vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Veterinäraufsicht im Landkreis Dahme-Spreewald.

Sehr geehrte Frau Richter,
Ihre E-Mail auf meine Anfrage erhielt ich im Sommer 2016. Nach Ihrer Aussage waren bisherige Kontrollen ohne Beanstandungen ausgegangen. Was Ihre angekündigten Nachforschungen bezüglich der von mir angeführten Geruchsbelästigung, für die Sie zu diesem Zeitpunkt keine Erklärung hatten, ergeben haben, entzieht sich meiner Kenntnis. In meinen Unterlagen kann ich nicht erkennen, dass von Ihnen eine entsprechende Mitteilung erfolgt ist.

In gleicher Angelegenheit wende ich mich aber heute erneut an Sie. Auch gestern (am 9.12.2016, Anm. d. Redaktion) war – gegen 17.00 Uhr im Bereich August-Bebel-Straße /Einkaufszentrum Zeesen an der B19 – eine Geruchsbelästigung vom Zeesener Geflügelbetrieb (August-Bebel-Str.) deutlich wahrzunehmen. ( Das war nicht allein meine Wahrnehmung, sondern die meiner Begleitung ebenfalls.) Der Geruch war wieder von der Art, wie ich ihn bereits in meiner vorangegangenen E-Mail beschrieben habe:

„Dem Geruch nach zu urteilen, kann man in solchen Fällen annehmen, ihm läge Fleisch zugrunde, das nicht mehr frisch wäre. Man kennt einen derartigen penetranten Geruch, wenn sich im Haushaltsabfall einen Moment länger Packungen befinden, in denen zuvor (Hühner)fleisch eingepackt war.”

Wiederholen möchte ich auch folgende Aussagen aus meiner vorangegangenen E-Mail: „Es gilt heute nach meinem Überblick als gesichert, dass im Umfeld großer Mastanlagen z. B. die Luftqualität für Anwohner gesundheitlich nicht nur bedenklich, sondern z. T. auch schädlich ist (vgl. Gefährdung durch Hähnchenmastanlagen der Intensivtierhaltung, verfasst von Dr. med. Thomas Fein, Dr. med. Burkhard Kursch, Dr. med. Lutz Kaiser; Norden, im Januar 2011). Deshalb kann es mir, aber auch den zuständigen Behörden nicht gleichgültig sein, wenn es hier in Zeesen im o. g. Betrieb zeitweilig zu Geruchsbelästigungen kommt, die möglicherweise den Charakter schädlicher Ausstöße aufweisen.”

Ich werde Sie künftig immer dann über derartige Wahrnehmungen meinerseits sofort mündlich oder/und schriftlich informieren, damit Sie ggf. umgehend reagieren können.

Zudem gestatte ich mir, meine heutige Mitteilung an Sie auch an den Bürgermeister von KW, die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und an Frau Wollein, einem weiteren Mitglied der SVV,  zu senden. Das scheint mir nicht zuletzt angesichts der Absichten, die Produktion der Geflügelschlachterei in Niederlehme, einem OT von KW, massiv zu erweitern, mehr als nötig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marina Kreisel

Die Chronologie einer Polit- und Ökoposse: Errichtung eines Windparks in einem Wald in Brandenburg

6. Januar 2017

Joachim Schulz & Hermann Wilke, BI Wernsdorf, und Redaktion

»Die Gesetze erlauben eine Ausbeutung der Natur und der Profit geht an wenige«

Nachfolgend eine Zusammenfassung von Joachim Schulz & Hermann Wilke (Vertreter der BI Wernsdorf) über die Ereignisse um den Windpark Uckley mit dem Versuch einer Bewertung und Einordnung in die aktuellen politischen Verhältnisse.

Einige unserer Mitglieder haben die Bürgerinitiative gegen die Errichtung eines Windparks in »unserem« Wald nach Kräften unterstützt – sei es in der politischen Arbeit, mit einem Großplakat oder bei Demonstrationen, sowie regelmäßig in der öffentlichen Berichterstattung, die leider in den üblichen Tagesmedien kaum stattfand.

Dass Menschen in der lokalen Politik mit allen rationalen Argumenten kein Gehör finden, wo die Großindustrie ihre ureigenen Interessen vertritt, wurde im Verlauf des WEA-Genehmigungsverfahrens überdeutlich.

Chronologie-einer-Polit-und-Ökoposse (PDF 1,3Mb)

Update zu Antrag Erweiterung Schlachtanlage Wiesenhof

5. Januar 2017

KW stinkt’s BI – A. Rieger

Nachfolgend ein Update zum »Antrag Erweiterung Schlachtanlage Wiesenhof«

Einen Teilerfolg haben wir errungen, ein besonderer Dank an Gudrun Eichler, ohne deren Einsatz und Nachfragen wir dies gar nicht erfahren hätten…

Benjamin Raschke/umweltpolitischer Sprecher der Grünen hat gestern im Umweltausschuss nachgefragt. Ergebnis:
– Das Verfahren hatte formale und inhaltliche Fehler. 

1. Formal, weil die vereinbarten Öffnungszeiten des Amtes nicht eingehalten wurden, JedEr hätte angeben können, er/sie hätte vor verschlossener Tür gestanden und nicht einwenden können. 

2. Inhaltlich: es waren Flurstücke vertauscht worden, das werde nun korrigiert 

– die neuen Auslegungszeiten stehen im Amtsblatt

– das Umweltministerium geht davon aus, das alle bisherigen Einwendung en Bestand haben und nicht neu eingereicht werden müssen. (das muss aber geprüft werden)

Sofern die Auslegung am 17.1.2017 beginnen soll, müsste die öffentliche Bekanntmachung spätestens am 10.1.2017 im Internet stehen.

Angesichts dieser Entwicklung sagen wir die Info-Veranstaltung für den 14.01.2017 ab und werden dann mit neuen Infos für Ende Januar/Anfang Februar einladen.

Termin / Schulung zum Thema »Schlagopfersuche« bei WEAs am 4.1.17

21. Dezember 2016

BI Wernsdorf – Familie Schulz

Wie wir in den letzten 4 Wochen beobachten konnten, haben sich die Windräder in unserem Wald nicht gedreht! Diese Stillstandzeiten werden jedoch dem Windparkbetreiber aus der EEG-Umlage und damit aus unseren Steuern vergütet!

Da die Anlagen aber im kommenden Jahr sicherlich mehr oder weniger intensiv betrieben werden, müssen wir mit Schlagopfern von Vögeln und Fledermäusen im Umfeld der Anlagen rechnen. Um die festgelegten Abschaltzeiten einer kritischen Prüfung unterziehen zu können, ist auch eine Dokumentation der getöteten Vögel und Fledermäuse unumgänglich.

Dazu führt die Bundesinitiative Vernunftkraft

am 04.01.2017

um 18.00 Uhr

in Königs Wusterhausen, Kirchplatz 4 ( Hoenckes Altes Wirtshaus )

eine Schulung zum Thema “ Schlagopfersuche“ durch.

Wir bitten alle Interessenten um Anmeldung bis zum 31.12.2016 bei:
HelgaEhressmann@aol.com

Frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Raschke legt Einwendung gegen Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage ein

2. Dezember 2016

Benjamin Raschke

Nachfolgend eine Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Erweiterung der Geflügelschlachtanlage Niederlehme.

Der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE hat heute im Genehmigungsverfahren zur Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage in Königs Wusterhausen eine Einwendung eingelegt. „Ich sorge mich insbesondere um die Gesundheit der Anwohner und den  Wasserhaushalt in der Nachbarschaft der Anlage“, sagte er. Gegen diese sprächen aber auch grundsätzliche Erwägungen des Tierschutzes und einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Der Wiesenhof-Konzern, Teil der PHW-Gruppe, ist der größte Geflügelmäster und -verarbeiter Deutschlands. In Brandenburg betreibt Wiesenhof in Königs Wusterhausen den mit 1.025.000 Tieren mit Abstand größten Geflügelmastbetrieb des Landes. Hinzu kommen am Ort eine Hennenanlage (Muttertiere) mit 85.000 Tieren, sowie weitere Betriebe in Brandenburg.  In Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, steht nun eine erhebliche Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage zur Genehmigung an.

Geplant ist die Kapazitätssteigerung der Wiesenhof-Schlachtanlage (Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH) von 120.000 Tieren täglich auf 160.000 Tiere, bei Maximalauslastung sogar auf 240.000 Tiere täglich – und damit das Doppelte der gegenwärtigen Kapazität.

Bis heute, 02. Dezember, konnten gegen die Genehmigung Einwendungen vorgebracht werden. „Mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung haben unlängst über 100.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger der industriellen Tierhaltung und Fleischproduktion eine klare Absage erteilt und die Landesregierung zur Schaffung von mehr Tierwohl in der Landwirtschaft verpflichtet. Diese Ziele würden durch die Kapazitätserweiterung konterkariert“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Doch RASCHKE hat nicht nur den Tierschutz im Auge. Auch sei zu befürchten, dass die Luft in unmittelbarer Umgebung der Anlage mit multiresistenten Keimen belastet würde. Die nächsten Wohnhäuser liegen nur 150 m entfernt, eine Grundschule nur 300 Meter. Ebenfalls zu befürchten seien die Verunreinigung von Regenwasser und von Abwasser durch solche Keime. BENJAMIN RASCHKE gab zu bedenken, dass in 30 Meter Entfernung vom Schlachthofgelände ein großes Wasserschutzgebiet beginnt. 

Das Wasser für die Anlage wird einem eigenen Brunnen entnommen, laut Genehmigungsantrag über eine Million Liter am Tag. Hierdurch sei die Absenkung des Grundwasserspiegels zu befürchten. Anwohner klagten zudem schon jetzt über massive „ekelerregende“ Geruchsbelästigung. Auch sei eine erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner zu erwarten, die zudem durch andere Lärmquellen verstärkt werde. Unweit der Anlage verläuft die Autobahn 10, künftig wird hier zudem auch eine Flugroute vom Flughafen BER verlaufen. 

Der Abgeordnete sprach sich für eine Agrarwende mit dem Ziel einer modernen, bäuerlichen Landwirtschaft mit regionalen Kreisläufen als Alternative zur industriellen Tier- und Fleischproduktion aus. 

Gegen die Erweiterung der Schlachtanlage hat sich Ende November die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“, gegründet: http://www.kw-stinkts.de/.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag

Foto © Fischer: Benjamin Raschke bei der Demo in Königs Wusterhausen am 19. November 2016

Subvention von industrieller Tierhaltung insbesondere in Dahme-Spreewald

2. Dezember 2016

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Wir haben verfügbare Daten zusammengetragen, die das Thema Hähnchenmastanlage Wiesenhof in Niederlehme beleuchten. Der Leser möge sich hier ein eigenes Bild machen von der Notwendigkeit einer Erhöhung des Schlachtvolumens (und damit des »Tierdurchsatzes« in unserem Ort) um beinahe das Doppelte, das nunmehr von Wiesenhof beantragt wurde:

Das Land Brandenburg hat den Bau von Anlagen zur industriellen Tierhaltung seit 2009 mit Millionenbeträgen unterstützt. Dies war das Ergebnis 2014 von zwei Kleinen Anfragen aus dem Jahr 2013 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag.

„In Brandenburg werden große Summen an Steuergeldern dafür verwendet, die Massentierhaltung aufzupäppeln“, so Axel Vogel von den Grünen. Gravierende Missstände beim Tier-, Gesundheits- und Umweltschutz, die mit der Massentierhaltung einhergehen, wie die Haltung in qualvoller Enge mit wenig Frischluft und ohne Auslauf, der massenhafte Einsatz von Antibiotika sowie Umweltschäden durch Emissionen und Gülle sind das Resultat. Diese Zustände herrschen vor allem in der Schweine- und Geflügelhaltung.

Die höchsten Fördersummen (bis 2014, danach liegen uns keine Zahlen vor) wurden mit 4,6 Mio € für den Neubau von 9 Legehennenställen und 2 Mio für die Umrüstung von 20 Legehennenställen in Bestensee im Landkreis Dahme-Spreewald ausgezahlt. Die dort ansässige GmbH hält hier in den zwei Anlagen 1,8 Mio Hühner. In Bestensee musste 2013 aufgrund der Schadstoffbelastung bereits die Versorgung aus einem lokalen Trinkwasserwerk gestoppt werden.

Die größte Geflügelmastanlage steht mit Abstand mit 1.250.000 Mastplätzen (Stand 2014) in Zernsdorf bei Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) danach folgt abgeschlagen« mit 402.800 Mastplätzen Wuhlwinkel bei Biesenthal (Barnim).

Allein in Dahme-Spreewald wurden zwischen 2009 und 2014 genau 10,168 Mio EUR Fördergelder bewilligt!

Wofür, fragt man sich, und wieviele Arbeitsplätze sind dadurch entstanden? Es sind im Übrigen vorrangig Leiharbeiter aus Polen und anderen Ostnachbarn, die bei uns in der Anlage von Königs Wusterhausen ein Auskommen im Schlachtbetrieb beziehen. Wer also wird hier wofür bedient?

Wofür brauchen wir eigentlich überhaupt die Vergrößerung dieser Anlagen, wenn perspektivisch die Bevölkerung stark schrumpft und die Nachfrage damit ebenfalls? Soll Brandenburg ein Standort für die internationale Hähnchenfleischproduktion sein, weil es hier erstens ja so wenig Widerstand der Bevölkerung gibt und zweitens ja die Subventionierungsgelder noch so richtig fließen?
Soll Königs Wusterhausen sich weiterhin rühmen, in seiner geografischen Ortsmitte die größte Schlachtanlage der Neuen Bundesländer zu beherbergen?
Sollen wir es unterstützen, dass durch die industrielle Fleischproduktion in Zernsdorf afrikanische Kleinbauern in den Ruin getrieben werden, weil Anlagenbetreiber wie Wiesenhof ihre Überproduktion dorthin verschiffen?

Wir sagen NEIN.

Dahmebrücke zur Untersuchung abgebaut

29. November 2016

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Jetzt ist sie weg! Die beliebte Fußgänger- und Fahrradbrücke wurde am 24. November 2016 durch ein niederländisches Unternehmen abgebaut und mit Hilfe von Pontons in den Königs Wusterhausener Hafen abtransportiert. Dort soll sie nun auf Schäden untersucht und Beweise sichergestellt werden.

Ende September 2016 fiel einem Bootsfahrer auf, dass tragende Holzteile beschädigt sind. Daraufhin wurde die nur 17 Jahre alte Brücke sofort gesperrt. Da nun die betroffenen Radler und Fußgänger die Landesstraße benutzen müssen, wurde in Konsequenz die Geschwindigkeit auf der Verbindungsstraße zwischen Niederlehme und Königs Wusterhausen/Wildau von 100 km/h auf 50 km/h gesenkt. Für den Schülerverkehr und für Berufspendler ist das aber nach wie vor eine unbefriedigende und gefährliche Lösung; die gut frequentierte Straße ist die direkte Zufahrt zum Hafengelände mit Schwerlastverkehr und gilt bei Autobahnsperrungen auch noch als Entlastungsstrecke.

Im Jahre 1999 wurde die 1,4 Millionen Euro teure Holzbrücke durch eine Berliner Firma fertiggestellt, die glücklicherweise heute noch existiert. Damals ging man sicherlich davon aus, dass diese Brücke länger als nur 17 Jahre hält, denn großen Belastungen war die Dahmeüberquerung nicht ausgesetzt. Die regelmäßigen Zwischenkontrollen und Überprüfungen des Brückenbauwerks waren immer beanstandungslos. Bei der letzten Prüfung im Jahr 2015 sei die Brücke ohne Schäden gewesen.

Nun muss geklärt werden, wer für den Schaden aufkommt und wie zwischenzeitlich die Ersatzstrecke für die vielen Radfahrer sicherer gestaltet werden kann. Es gibt Überlegungen des Straßenverkehrsamtes und der Stadtverwaltung KW, dass die Fahrbahn der Verbindungsstraße zwischen L 30 und L401 zu einem Drittel durch Gitter abgesperrt wird, damit man auch in den nächsten Jahren sicher zu Fuß die einzelnen Ortsteile von Königs Wusterhausen erreicht.

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Viel Nichts um Lärm – Zernsdorf und die A10

26. November 2016

Priska Wollein, Stadtverordnete, Zernsdorf

Der Lärmaktionsplan – was ist das denn? Die Menschen, die im Norden von Zernsdorf und nahe der A10, dem südlichen Berliner Ring, wohnen, sagen: Es ist ein Plan, den die Politiker aller Parteien systematisch ignorieren. Und die Stadtväter tun nichts, um die Landes-, Bundes- und Europapolitiker aufzuwecken. Gesetze werden ignoriert, die Menschen werden krank.

Die ganze Geschichte:
Eigentlich gibt es ein EG-Gesetz, das vorsieht, dass bestimmte Gemeinden eine Lärmaktionsplanung erstellen müssen: die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f eingefügt. Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV3, welche die Details für die Erstellung von Lärmkarten regelt. Die Mindestanforderungen an Aktionspläne sind in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannt.
Doch was nutzt das, wenn auf kommunaler Ebene solche Gesetze und die daraus notwendigen Arbeiten einfach nicht in den Dienst der Menschen gestellt werden, für die sie gemacht wurden?
Ziel der Planung ist eigentlich: Mit geeigneten und sich an den örtlichen Gegebenheiten orientierenden Maßnahmen die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen.
Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Der Zeitplan mit den Fristen für die Lärmaktionsplanung.
Fristen_der_Umgebungsla__rmrichtlinie
Empfehlungen in 2008 auf Basis der damals durchgeführten Messungen:Originalauszug_aus_dem_LAP2008

Für die Stadt Königs Wusterhausen wurde dementsprechend 2008 ein erster Aktionsplan zur Lärmminderung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Die Planung wurde für den Straßenverkehr durchgeführt. Berücksichtigt wurden laut Richtlinie alle Straßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio Kfz, dies entspricht einer täglichen Verkehrsstärke von rund 16.400 Kfz. Dies betraf damals die BAB A 10 in Ost-West-Richtung sowie die Schloßstraße (B 179) zwischen der Scheederstraße und der Luckenwalder Straße.

Frappierende Ergebnisse

Die Ergebnisse der 2008 durchgeführten Messungen ergaben bereits damals (noch VOR Schengen und dem seitdem rapide angewachsenen Verkehrsaufkommen!) geradezu erstaunliche Ergebnisse. Folgende Maßnahmen, die eine Lärmminderung oder -vermeidung erwirken hätten können, wurden u.a. gefordert: Tempo 100 auf der Autobahn, Tempolimit 60 km/h für LKW (zumindest nachts), Verlängerung der Schallschutzwand.
Der Lärmaktionsplan 2008 ist hier abrufbar
Für 2013 wäre nach dem Gesetz ein neuer Lärmaktionsplan von der Stadt KW zu erstellen. Dieser liegt bis heute (26.11.2016) noch nicht vor. Was haben wir von diesem Plan zu erwarten?

Veränderte Zustände – und nicht hin zum Guten

Zwischen 2008 und heute haben sich in unserem Landkreis etliche Dinge geändert, die völlig andere – schlechtere – Ergebnisse erwarten lassen, was die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Der Beitritt Polens zum Schengen-Abkommen am 21. Dezember 2007 führte zu einem rapide anwachsenden Verkehrsaufkommen auf dem südlichen Berliner Ring. Der überwiegende Teil der Schwertransporte nach Osteuropa ist auf diesem Streckenabschnitt unterwegs, Tag und Nacht.
Die Messungen erfolgten jedoch vor dem 30.6.2007, also VOR der Schengen-Öffnungen der polnischen Grenzen.
Und nicht nur das: Durch den Abbau der in Zernsdorf/Niederlehme tätigen SKBB – Sand + Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg  – wird den Einwohnern der einzige natürliche Schutz vor dem Autobahnlärm sukzessive genommen! Monat für Monat graben sich die Bagger weiter nach Osten vor, und der Lärm steigt mit jeder Abholzung spürbar.
Am 15. Januar 2014 stellte Herr Issing von der SKBB auf der öffentlichen Ortsbeiratsversammlung in Zernsdorf freundlicherweise das weitere Abbauprogramm vor. Demnach wird der gesamte Wald nördlich der Zernsdorfer Wohngebiete bis auf ca. 100m an die Siedlungsgebiete heran abgeholzt werden, nach Osten bis etwa auf die Höhe Friedrich-Engels-Straße / Rehgrund.
Da bereits heute die Auswirkungen der Abholzungen immense Auswirkungen haben, kann man sich vorstellen, wie der Fahrzeuglärm immer ungehinderter in unsere Wohn- und Schlafzimmer dringen wird – vom ehemals schmückenden Begriff »Erholungsgebiet Zernsdorf« sind wir bereits weit entfernt.
Und nicht zuletzt steigt die Einwohnerzahl Zernsdorfs so stetig wie der Wald fällt, was schlicht bedeutet, dass die Anzahl betroffener Bürger von Friedrich-Engels- bis Karl-Marx-Straße zunimmt. Und nun sage ja keiner, dass ja jede/r freiwillig hier her ziehe und keiner gezwungen werde!

Was also tun?

Ich fordere, dass die Stadt Königs Wusterhausen UMGEHEND den per Gesetz geforderten und ausstehenden Lärmaktionsplan aufstellt und die damit verbundenen Messungen durchführen lässt. Mit diesem Plan wäre eine sinnvolle Handhabe für einen Dringlichkeitsantrag bei Bund und Autobahn für eine Lärmschutzwand gegeben. Eine Lärmschutzwand bekämpft den Lärm am Ort ihrer Verursachung und das ist physikalisch die einzige Möglichkeit, ihn wirksam zu verhindern!
Im Moment wird eine Wand aus Kostengründen abgelehnt (dazu später mehr). Ein Wall aus Platzgründen (der BAB-angrenzende Waldstreifen gehört dem Bundesforst – dieser begründet die Weigerung, Fläche zur Verfügung zu stellen, mit Wiederaufforstungsmaßnahmen auf genau jenem Streifen). Es muss schnellstens gehandelt werden, denn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind bereits jetzt vorhanden. Da lohnt sich auch mal ein Blick zu unseren weiter entfernten Nachbarn in der Schweiz: lesen

Und vor allem anderen: Bis zu einer echten Lösung des Problems darf kein weiterer Wald durch die SKBB Kiesgrube abgeholzt werden!

Das könnte ein Vorbild sein: Lärmschutz in der Schweiz (Foto: C. Pardeller). Damit könnte unsere Stadt gleich noch was dazuverdienen und das versprochene »Grüne Wachstum« ohne Windpark und ohne Vernichtung von hunderten Hektar Waldflächen in Uckley würde auch funktionieren.
fotovoltaikanlage-auf-larmschutzwande-a22-24-april-2010

Große Werkschau des Zernsdorfer Künstlers Erwin Hahs

23. November 2016

Priska Wollein

Der Maler, Grafiker, Lehrer und Bühnenbildner Erwin Hahs gehört zu den großen, aber immer noch eher Unbekannten der deutschen Kunstgeschichte des 20. Jahrhunderts. Vom 2. Dezember 2014 bis zum 1. Februar 2015 gab es endlich eine große Werkschau im Kunstforum Halle. Erwin Hahs lebte von 1956 bis zu seinem Tode 1970 im Ortsteil Zernsdorf. Mittlerweile ist zumindest eine Straße in der Wahlheimat des Künstlers benannt worden.

Mehr zur Ausstellung im Kunstforum Halle

Erwin Hahs in Wikipedia

Erwin Hahs in Zernsdorf

Pressestimme zur Ausstellung in Halle

Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

20. November 2016

Karin Schwitalla und Joachim Schulz, Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley

Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

Am 21.09.2016 fand das 6 Monate währende Eil-Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley vor dem Verwaltungsgericht (VG) Cottbus nach gütlicher Einigung zwischen dem NABU Brandenburg sowie den Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley auf der einen Seite und dem Landesumweltamt Brandenburg (LfU) sowie dem Investor ABO Wind AG auf der anderen Seite seinen Abschluss. Damit endete ein fast 7-jähriger Kampf (seit 2009!) der vorgenannten Bürgerinitiativen gegen den Aufbau eines industriellen Windenergiekomplexes in einem Waldgebiet,

  • dessen Status als zu einem Landschaftsschutzgebiet gehörend eigens zu diesem Zwecke 2006 mit einem neuen LSG-Gesetz aberkannt wurde,
  • in dem bzw. in dessen Nähe geschützte Vogel- und Fledermausarten beheimatet sind und zahlreiche Biotope vorkommen,
  • dessen Boden überwiegend zur Kategorie der ebenfalls zu schützenden Mooreinzugsgebiete zählt,
  • das nicht zuletzt als ausgleichender Erholungswald für die künftigen Umweltbelastungen (Lärm u. Feinstaub) der Anwohner durch den BER weiterentwickelt werden sollte.

Bereits im Jahr 2011 gelang es den Bürgerinitiativen durch energische Proteste, das Vorhaben des Investors ENERTRAG zur Errichtung von 47 Windkraftanlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 190 m; 1,8 MW) auf einer weit über das Waldgebiet Uckley hinausgehenden Fläche zum Scheitern zu bringen. Im Jahr 2013 bewarb sich auf der Grundlage der Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die ABO Wind AG um die Nutzung des Waldgebietes Uckley für die Errichtung eines Windparks mit 13 Windenergieanlagen. Über den diesbezüglichen an das LfU eingereichten Antrag wurde die Öffentlichkeit im Amtsblatt Nr.2/2015 vom 11.02.2015 informiert. Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung der vom Investor eingereichten Unterlagen wurden von 195 Bürgern 145 schriftliche Einwendungen erhoben, die auf der Erörterung am 20.05.2015 behandelt wurden und der Entscheidung über den Antrag des Investors dienen sollten.

Entgegen den Festlegungen im Protokoll über diese Veranstaltung erfuhren die Bürgerinitiativen die Entscheidung über den Antrag erst, als die Baumfällungen für die Vorbereitung des Vorhabens – allerdings zunächst mit 10 Anlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 199 m; 1,8 MW) – in vollem Gange waren! Die Einsichtnahme in den danach öffentlich ausgelegten Genehmigungsbescheid offenbarte: Nicht die Interessen zum Gesundheitsschutz der Menschen und des Naturschutzes bestimmten die Entscheidung des LfU, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Investors und die politischen Vorgaben im Land Brandenburg. Auf Beschluss der Bürgerinitiativen am 24.02.2016 wurde daraufhin mit dem NABU Brandenburg als Klagende am 24.03.2016 das Klageverfahren vor dem VG Cottbus eingeleitet. Seit Mitte April 2016 konzentrierte sich das Verfahren auf das Tötungsrisiko der besonders geschützten Tierarten Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Fledermäuse, da die Beweismittel zu den anderen bereits o.a. Gründen nicht ausreichten. Gemeinsam mit Mitgliedern des NABU Brandenburg unterstützten die Bürgerinitiativen durch mehrwöchige Tierbeobachtungen und kritische Wertung diesbezüglicher Gutachten des Antragsgegners ihren Rechtsanwalt. In der Erörterung vor Gericht wurde ausschließlich dieser Problemkreis behandelt (auch wegen inzwischen weiterer, bis dahin unbekannter Gegengutachten).

Die gütliche Einigung vor dem VG Cottbus führte zu folgenden Ergebnissen:

  • Erweiterung der Abschaltzeiten zum Fledermausschutz an 6 Anlagen,
  • Verzicht der ABO Wind AG auf die Errichtung einer weiteren Anlage in der Nähe des Rotmilanhorstes im Rahmen der ursprünglich beantragten 13 Anlagen,
  • Untersagung der Errichtung weiterer Anlagen im Windeignungsgebiet Uckley (WEG 01) über die nun insgesamt 12 (errichtet: 10; noch im Antragsverfahren: 2) hinaus.

Diese Ergebnisse können nach dem jahrelangen, insbesondere in den letzten Monaten kräftezehrenden Kampf weder den NABU Brandenburg noch uns Bürger zufrieden stellen. Eine Ablehnung derselben hätte jedoch eine Fortsetzung des Prozesses bedeutet. Hierfür fehlt uns jedoch die finanzielle Basis, zumal sich auch der NABU außerstande sieht, dazu etwas beizusteuern. Immerhin haben zahlreiche Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley mit Spenden in einer Größenordnung von ca. 8.500 € das Klageverfahren unterstützt! Dafür unser allerherzlichstes Dankeschön! Jetzt gilt es, die Errichtung der noch ausstehenden beiden Anlagen zu verhindern! Nicht zuletzt werden auch andere Bürgerinitiativen, die bald vor den gleichen Problemen stehen, Nutzen aus unseren Erfahrungen ziehen.

Abschließende Bemerkung: Der Windpark nahm Ende September 2016 seinen Betrieb auf und wurde am 11.10.2016 von der Beteiligungsgesellschaft Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) Aachen gekauft! Vom Investor war also Eile geboten, das Klageverfahren zum Abschluss zu bringen und deshalb die gütliche Einigung zu forcieren!