Kategoriearchiv: Zernsdorf

Kiesgrube Niederlehme: Warum Renaturierung keine Deponie braucht

23. Juni 2026

In der Diskussion um die geplante DK0-Deponie im Sandtagebau Niederlehme hält sich ein Satz: Die ausgekieste Grube müsse für die Renaturierung ohnehin verfüllt werden, also könne dort gleich eine Deponie entstehen. Diese Gleichsetzung tragen die Antragsunterlagen nicht.

Der entscheidende Punkt ist: Die Fläche muss hergerichtet werden. Aber daraus folgt nicht, dass dafür eine Deponie erforderlich oder sachlich gleichwertig ist.

Zwei Fragen, die getrennt gehören

Die Behauptung vermischt zwei Fragen: Muss die ausgekieste Fläche nach dem Sandabbau hergerichtet werden? Ja. Ist dafür eine DK0-Deponie nötig? Nein.

Im Null-Fall, also ohne Deponie, bleibt nach den Unterlagen die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus geschuldet. Genau deshalb muss nicht der heutige Zustand der aktiven Sandgrube mit einem später begrünten Deponiehügel verglichen werden, sondern die Rekultivierung ohne Deponie mit dem zusätzlichen Deponievorhaben.

Was die Herrichtung tatsächlich umfasst

Der UVP-Bericht beschreibt den Null-Fall so: „Demnach soll die Planfläche unverzüglich für eine Folgenutzung wieder hergerichtet werden und die forstwirtschaftliche Nutzung wieder aufgenommen.“ Zu den Zielen zählen außerdem die „landschaftsästhetische Einbindung des wiedernutzbar gemachten Feldes in das umgebende Gelände“ und das „Wiederaufforsten mit vorrangig heimischen, standortgerechten Gehölzbeständen“.[1]

Diese Herrichtung bedeutet nicht, dass auf der Fläche nichts passiert. Im Gegenteil: Die Böschungen werden geformt. Die Unterlagen halten fest, dass die Gewinnungsböschungen mit 32 Grad im Rahmen der Wiedernutzbarmachung auf 24 Grad abgeflacht werden – entweder durch Anschütten von sandigem Abraum oder durch Materialumlagerung.[2]

Auch der zuvor separat abgetragene Oberboden wird wieder eingesetzt. Der UVP-Bericht nennt dafür eine Stärke von etwa 0,3 m.[2]

Das ist eine landschafts- und bodenbezogene Rekultivierung. Der abgetragene Oberboden wird wieder aufgetragen; die Fläche soll wieder Waldstandort werden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan hält im Gegenzug für die Deponie fest, dass „auf der Abbausohle kein Wald gepflanzt“ wird.[3]

Der wahre Kern der öffentlichen Behauptung lautet also: Ja, es wird Boden bewegt und Gelände reguliert. Das Missverständnis beginnt dort, wo diese Rekultivierung mit einer Deponie gleichgesetzt wird.

Was die Deponie davon unterscheidet

Eine Deponie ist keine bloße Geländeregulierung. Vor der Einlagerung wird die Aufstandsfläche technisch abgedichtet: „Vor der Verfüllung wird der Untergrund mit einer Basisabdichtung versiegelt, um zu vermeiden, dass Sickerwasser in das Grundwasser vordringt.“[4]

Die Unterlagen nennen den Zweck dieser Lehmschicht ausdrücklich: „Diese Lehmschicht stellt die Basisabdichtung der Deponie dar, die Stoffeinträge aus dem Deponiekörper in den Untergrund verhindert.“[5]

Auch Sickerwasser wird nicht dem Boden überlassen, sondern gefasst und entsorgt: „Das Sickerwasser wird in ein separates Sickerwassersammelbecken geleitet, von wo aus das Wasser abtransportiert und fachgerecht entsorgt wird. Dies verhindert eventuelle Schadstoffeinträge in das verbleibende Boden- und Wassergefüge.“[6]

Genau darin liegt der Unterschied: Rekultivierung soll wieder nutzbaren Boden herstellen. Eine Deponie baut einen technischen Körper auf, der durch Abdichtung und Sickerwasserfassung gerade vom natürlichen Untergrund getrennt werden soll.

Basisabdichtung ist keine Pflanzschicht

Im Deponiekörper gibt es zwei Schichten, die leicht verwechselt werden, aber gegensätzliche Zwecke erfüllen.

Unten liegt die Lehm-Basisabdichtung. Sie ist eine technische Dichtung gegen Sickerwasser und liegt am Ende unter dem gesamten Abfallkörper. Auf ihr wächst nichts. Sie existiert ausschließlich, weil Abfall eingelagert werden soll; ohne Einlagerung wäre sie für eine Rekultivierung überflüssig.

Oben, über dem Abfall, liegt die Rekultivierungsschicht. In den Unterlagen heißt es: „Für die Abdeckung wird die Abfallschicht mit einer 100 cm Rekultivierungsschicht versehen, die als Teil der Wiedernutzbarmachung mit einem Birkenvorwald bepflanzt werden soll.“[7]

Für den Null-Fall beschreibt der UVP-Bericht dagegen den Wiedereinbau des separat abgetragenen Oberbodens mit etwa 0,3 m Stärke.[2] Dafür braucht es keine Basisabdichtung und keinen abgedichteten Deponiekörper von 1,59 Mio. m³.[8]

Der Einwand, man brauche doch Lehm, damit etwas wachse, verwechselt daher die technische Abdichtung unter dem Abfall mit der Rekultivierungsschicht über dem Abfall.

DK0 heißt nicht „nur Erde“

Die geplante Anlage ist eine Deponie der Klasse 0. Beantragt wird die Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien und Zuordnungswerte der Deponieverordnung für DK0 einhalten müssen.[9]

Der Artenschutzfachbeitrag benennt die vorgesehenen Abfälle: „Insbesondere Böden und nachrangig Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter aus Bau- und Baufeldfreimachungsmaßnahmen, sind bei nachgewiesener Eignung zum Einbau im Deponiekörper vorgesehen.“[10]

Die vollständige Abfallliste umfasst nach den Unterlagen unter anderem Boden und Steine, Baggergut, Gleisschotter, Beton, Ziegel sowie Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik.[10]

Das ist nicht dasselbe wie Oberboden für eine Wiederaufforstung. Dass die Annahme überwiegend Böden betreffen soll, beschreibt die Absicht des Vorhabenträgers. Es macht aus der Anlage aber keine bloße Rekultivierungsmaßnahme und keine Beschränkung auf sauberen Mutterboden.

Der richtige Vergleich

Öffentlich wird häufig der aktuelle Zustand – die aktive Sandgrube – mit einem später begrünten Deponiehügel verglichen. Dieser Vergleich setzt den Nutzen der Deponie zu hoch an.

Sachlich zu vergleichen sind zwei Zukunftszustände:

  • ohne Deponie: die ohnehin geschuldete Wiedernutzbarmachung des Tagebaus;
  • mit Deponie: zunächst rund 28 bis 29 Jahre Deponiebetrieb, die Einlagerung eines Deponiekörpers von rund 1,59 Mio. m³ und erst danach eine Rekultivierungsschicht.[8]

Naturschutzfachlich ist der maßgebliche Bezugszustand für die Eingriffsregelung nicht der zufällige Moment des laufenden Abbaus, sondern der Zustand ohne das zusätzliche Vorhaben. Die §§ 13 bis 15 BNatSchG regeln das Vermeidungs- und Kompensationsprinzip; der Landschaftspflegerische Begleitplan behandelt den Rohbodenstandort selbst als Bezugszustand.[11]

Die entscheidende Frage lautet daher: Wenn das Ziel ein begrünter Waldstandort ist, warum muss dafür zuvor über Jahrzehnte eine Deponie betrieben und mit 1,59 Mio. m³ Abfall befüllt werden?[8]

Fazit: Herrichtung ja, Deponie nein

Die Antragsunterlagen zeigen die Trennlinie deutlich. Material, das zur Geländeregulierung und Wiederherstellung eines Bodens verwendet wird, braucht keine technische Abdichtung gegen den Untergrund und keine Sickerwasserfassung. Beides ist hier vorgesehen, weil Abfälle eingelagert werden sollen und Schadstoffeinträge verhindert werden sollen.[6]

Für die Verfüllung von Abgrabungen gelten nach dem im Erläuterungsbericht genannten Maßstab Z0/Z0* deutlich engere Verwertungsmaßstäbe als für DK0-Deponieabfälle. Zudem ist die Menge nach dem Brandenburgischen Erlass auf das für Sicherungs- beziehungsweise Wiedernutzbarmachungszwecke unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.[12]

Die Fläche wird also so oder so hergerichtet. Eine DK0-Deponie ist dafür nicht erforderlich. Sie kann im Gegenteil Material aufnehmen, das für eine bloße Herrichtung nach den einschlägigen Verfüllungsmaßstäben nicht zugelassen wäre.

Der Satz „Die Grube muss ohnehin verfüllt werden“ verkürzt deshalb den entscheidenden Unterschied. Rekultivierung ist Pflicht. Die Deponie ist ein zusätzliches Vorhaben.

Quellen

Die Quellen sind als nummerierte, WP-kompatible Quellenliste formatiert; die Verweise im Text entsprechen den Nummern in eckigen Klammern.

[1] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 39: Prognose des Null-Falls nach dem Rekultivierungskonzept des Hauptbetriebsplans; dort genannt: unverzügliche Herrichtung für eine Folgenutzung, Wiederaufnahme der forstwirtschaftlichen Nutzung, landschaftsästhetische Einbindung und Wiederaufforstung mit heimischen, standortgerechten Gehölzbeständen.

[2] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 40: Wiedernutzbarmachung; Abflachung der Gewinnungsböschungen von 32 Grad auf 24 Grad durch Anschütten von sandigem Abraum oder Materialumlagerung; separater Abtrag und Wiedereinbau des Oberbodens mit ca. 0,3 m Stärke.

[3] Anlage 17 (Landschaftspflegerischer Begleitplan), S. 4: Hinweis, dass mit der Deponie „auf der Abbausohle kein Wald gepflanzt“ wird.

[4] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 13: Beschreibung der Basisabdichtung vor der Verfüllung, um das Eindringen von Sickerwasser in das Grundwasser zu vermeiden.

[5] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 46: Beschreibung der Lehmschicht als Basisabdichtung, die Stoffeinträge aus dem Deponiekörper in den Untergrund verhindert.

[6] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 52: Sammlung des Sickerwassers in einem separaten Sickerwassersammelbecken und fachgerechte Entsorgung zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen.

[7] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 11; gleichlautend Anlage 17 (Landschaftspflegerischer Begleitplan), S. 8: Abdeckung der Abfallschicht mit einer 100 cm starken Rekultivierungsschicht und Bepflanzung mit Birkenvorwald.

[8] Anlage 16 (UVP-Bericht), Kap. 3.2.1 und Tabelle 1, S. 10: Planungsmodell, gesamter Deponiekörper mit Verfüllvolumen von 1.590.000 m³. Hinweis aus dem Ausgangsmaterial: Die Betriebsdauer wird in den Unterlagen teilweise mit 27, teilweise mit rund 28 und teilweise mit rund 29 Jahren angegeben; im Beitrag deshalb als „rund 28 bis 29 Jahre“ formuliert.

[9] Deponieverordnung (DepV), § 2 Nr. 6 und Anhang 3, Tabelle 2: Deponieklasse 0 und Zuordnungskriterien/-werte für DK0-Abfälle; aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 23.06.2026.

[10] Anlage 18 (Artenschutzfachbeitrag), S. 7: vorgesehene Abfälle. Vollständige Abfallliste mit AVV-Schlüsseln im Erläuterungsbericht, Kap. 1.9, Tabelle 3, S. 26 f.; gleichlautend Anlage 17, S. 7, und Anlage 16, S. 15.

[11] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 13 bis 15: Vermeidungs- und Kompensationspflichten der Eingriffsregelung; aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 23.06.2026. Ergänzend: Anlage 17, S. 4 behandelt den Rohbodenstandort als Bezugszustand.

[12] Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft zur Regelung der Verwertung mineralischer Abfälle im Bergbau vom 22.09.2008 (ABl./08 [Nr. 40], S. 2266), BRAVORS, aktuelle Fassung abgerufen am 23.06.2026; dort u. a. Anwendung der LAGA M 20/TR Boden und Beschränkung der Menge auf das unbedingt erforderliche Maß. Ergänzend laut Ausgangsmaterial: Erläuterungsbericht, Abschnitt zur Verfüllung von Abgrabungen.

Eine Frage der Ehre und der Würde

20. Juni 2026

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Die Nervosität bei den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin ist ebenso spürbar, wie ihre fehlende Lockerheit. Dennoch haben sie uns psychologisch geschlagen, lassen uns wie einen Haufen Narren aussehen. Alle Texte, alle Beiträge gegen den Unsinn dieser Deponie wirken aber mit der Zeit wie die Warnungen Kassandras. Das Tragische an Kassandra sei ja: Niemand glaubt ihr. Und was können wir schon dagegen tun? Mit einer Glocke herumlaufen und rufen: Wehe uns! Natürlich nicht.

Will man die Wirklichkeit verstehen, muss man sie an sich heranlassen, auch wenn sie monströs ist. Damit steht die Frage im Raum: Worum geht es den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin wirklich? Es kann ihnen doch nicht um die Vermüllung ihrer Stadt gehen? Sie sind doch angetreten, um die Stadt für ihre Bürger attraktiv und „der Zukunft zugewandt“ zu machen. Warum setzen sie sehenden Auges das Wichtigste aufs Spiel, das man verlieren kann: Vertrauen und Souveränität.

Das Entscheidende ist immer Souveränität. Als Stadtverordneter muss man, wenn man einen Raum betritt, signalisieren, dass man zur Stadtgesellschaft dazugehört und am echten Leben interessiert ist. Wenn erst das Gefühl vorherrscht, jemand sei in seinen Beweggründen nicht klar und aufrichtig, dann hat er das Vertrauen seines Gegenübers verloren. Jetzt wird er wie in einem großen Roman vom Gegenüber abgestoßen. Er klingt nur noch wie der Pate. Das unausgesprochene kritische Urteil heißt dann: glatte Fassade und zweifelhafter Antrieb.

Wir alle wissen doch: Das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit. Ich will keinem Stadtverordneten unterstellen, dass er käuflich ist. Aber wir wissen doch: Alle Dinge, jeder Mensch, auch Ideen sind käuflich: Materielle Güter können durch Geld erworben werden. Jeder Mensch habe einen Preis, ab dem er bereit wäre, seine Überzeugungen, Loyalität oder sein Verhalten zu ändern. Ideen, Meinungen oder Ideologien können beeinflusst, gefördert, unterdrückt werden, etwa durch finanzielle Interessen.

Das heißt doch, dass der Satz „das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit“ zumindest die Frage aufwirft, ob es überhaupt etwas gibt, das sich dem Markt entzieht:

Gibt es Werte, die unbezahlbar sind? Kann Wahrheit gekauft werden? Ob man diese Aussagen für realistisch oder übertrieben hält, hängt immer von den Erfahrungen und Wertvorstellungen des einzelnen Menschen ab.

Eine kritische Gegenposition dazu: Nicht jeder Mensch lässt sich durch Geld zu allem bewegen. Manche Ideen entstehen aus Überzeugung und bleiben unabhängig von finanziellen Interessen. Und es gibt Menschen, die für ihre Prinzipien persönliche Nachteile oder sogar ihr Leben in Kauf nehmen.

Ich fasse zusammen: Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Aber der Schrecken liegt für die Kritiker nicht im Beschluss der Stadtverordneten selbst, sondern bereits in seiner Erwartung, die für sehr viele Menschen nicht nachvollziehbar wäre.

Anmerkung der Redaktion:
Die in dieser Rubrik veröffentlichten Kommentare geben ausschließlich die Auffassung der jeweiligen Autorinnen und Autoren wieder und nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion. Die Beiträge werden grundsätzlich ohne inhaltliche Änderungen veröffentlicht; redaktionelle Bearbeitungen beschränken sich gegebenenfalls auf sprachliche, formale oder rechtlich erforderliche Anpassungen.

Berlin-Brandenburg – Fokusregion für Wasserkonflikte?

10. Juni 2026

Dass Wasser in Brandenburg längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist, wurde beim jüngsten Mittagssalon der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften deutlich. Unter dem Titel „Berlin-Brandenburg – eine Fokusregion für Wasserkonflikte (und Lösungen) in Deutschland?“ informierten Wissenschaftler interessierte Bürger über die Ursachen Folgen zunehmender Trockenheit und die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft.

Referentin war Prof. Dr. Dörthe Tetzlaff vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in Berlin. Im Mittelpunkt ihrer Ausführungen stand die Frage, wie sich der Landschaftswasserhaushalt Brandenburgs durch Klimawandel, längere Dürreperioden und zunehmende Starkregenereignisse verändert.

Besonders bemerkenswert ist die Situation im Südosten Brandenburgs. Die Region gehört bereits heute zu den niederschlagsärmsten Gebieten Deutschlands. Gleichzeitig wird ein erheblicher Teil des in Berlin anfallenden gereinigten Abwassers über das Klärwerk Waßmannsdorf in Richtung Nuthe-Nieplitz-System abgeleitet. Damit verlässt Wasser dauerhaft die Region, anstatt dem lokalen Wasserhaushalt wieder zur Verfügung zu stehen. Angesichts sinkender Grundwasserstände und zunehmender Nutzungskonflikte ist dies ein Aspekt, der künftig stärker in die öffentliche Debatte einbezogen werden sollte.

Wer sich fundiert und verständlich über die aktuellen Entwicklungen informieren möchte, dem sei das frei zugängliche Dossier „Dürre und Starkregen – neue Wasserrealitäten in Brandenburg. Veränderungen im Landschaftswasserhaushalt und Handlungsempfehlungen für die Land- und Forstwirtschaft“ empfohlen. Die Publikation fasst wissenschaftliche Erkenntnisse allgemeinverständlich zusammen und richtet sich nicht nur an Fachleute, sondern auch an Kommunalpolitiker, Landnutzer und interessierte Bürger.

Das Dossier zeigt eindrucksvoll, dass Brandenburg sich auf neue Wasserrealitäten einstellen muss – und dass die notwendigen Entscheidungen nicht erst in der Zukunft anstehen, sondern bereits heute getroffen werden müssen.

Dossier herunterladen:
Dürre und Starkregen – neue Wasserrealitäten in Brandenburg

© Symbolbild Adobe Stock

Offener Brief zur geplanten SKBB-Großdeponie in Niederlehme

8. Juni 2026

Offener Brief der Familie Almus aus Zernsdorf

Während das Bundeskabinett am 3. Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beschließt und den Einsatz von Recyclingbaustoffen fördern will, wird in Niederlehme über eine neue Deponie für genau jene mineralischen Stoffe diskutiert, die nach den Zielen der Bundesregierung künftig verstärkt im Stoffkreislauf gehalten werden sollen. Deutlicher könnte der Widerspruch zwischen politischem Anspruch und lokaler Realität kaum ausfallen.


Kontext

Die geplante DK-0-Großdeponie im Sandtagebau Niederlehme sorgt seit Monaten für Kritik. Nach Ansicht der Unterzeichner wirft der Ablauf des Verfahrens erhebliche Fragen zu Transparenz, kommunaler Entscheidungsbefugnis und Bürgerbeteiligung auf.

Der folgende offene Brief richtet sich an die Bürgermeisterin von Königs Wusterhausen und dokumentiert die aus Sicht der Verfasser bestehenden Widersprüche und offenen Fragen rund um das Deponieprojekt.


Offener Brief! Weiterverbreitung ausdrücklich gewünscht!

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Lektüre Ihrer Beschlussvorlage Nr. 61-26-229 und Ihrer „Stellungnahme der Stadt“ zur beantragten Schutt- und Erdaushub-Großdeponie ergibt viele Unstimmigkeiten und wirft zahlreiche Fragen auf, die Sie der Bürgerschaft und uns bitte zeitnah (spätestens bis zur Bauausschuss-Sitzung am 15.06.2026) plausibel beantworten.

Sie schreiben in Ihrer o. g. Beschlussvorlage:

„Im ersten Halbjahr 2021 wurde zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens vom Landesamt für Umwelt (LfU) ein Scoping-Termin mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Das geplante Vorhaben wurde als Vorentwurf vorgestellt. Mit Schreiben vom 28.05.2021 hat die Stadt Königs Wusterhausen dem LfU mitgeteilt, welche Belange (Verkehr, Schall, Staub) gutachterlich geprüft werden sollen. Zudem wurde dem LfU mitgeteilt, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan für das Gebiet eine Waldfläche darstellt. Der Teilregionalplan II ‚Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe‘ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald legt für das Gebiet eine Vorrangfläche für den Rohstoffabbau fest. Der Rohstoffabbau ist auf der Vorhabenfläche beendet. Nun soll hier die Deponie errichtet und betrieben werden. Das Vorranggebiet Rohstoffabbau greift hier nicht mehr.“

Es kann sich aus unserer Sicht beim o. g. Scoping-Termin des Landesamtes für Umwelt im Jahr 2021 und beim o. g. Schreiben der Stadt vom 28.05.2021 mitnichten um ein „laufendes Geschäft“ der Verwaltung handeln. Dafür sind die aus einer vierten Großdeponie resultierenden Gefahrenpotenziale und Negativfolgen für die Einwohner von Zernsdorf und Niederlehme bei dreißigjähriger Betriebsdauer zu komplex und zu gravierend.


1. Frühzeitige Beteiligung der Verwaltung am Deponievorhaben

Frage 1

Wann und mit welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden 2021 die Rathausspitze oder Beschäftigte der Verwaltung bevollmächtigt, den „Vorentwurf“ der SKBB zur Errichtung einer DK-0-Großdeponie nicht grundsätzlich sofort abzulehnen, sondern stattdessen das SKBB-Vorhaben zu „prüfen“ und „vorzutragen“, welche Belange beim Großdeponie-Vorhaben gutachterlich geprüft werden sollen?

Falls es keinen solchen SVV-Bevollmächtigungsbeschluss gab:

Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage hat die Verwaltung 2021 entscheiden dürfen, das SKBB-Deponievorhaben nicht von vornherein strikt abzulehnen, sondern stattdessen das SKBB-Großdeponie-Vorhaben zu „prüfen“ und vorzutragen, welche Belange gutachterlich geprüft werden sollen, ohne dass die Bürgerschaft gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung über das Großdeponie-Vorhaben informiert und beteiligt worden war?


2. Verkauf kommunaler Flächen und der Entbehrlichkeitsbeschluss

Mit Beschluss Ihrer Vorlage Nr. 61-25-167 am 15.12.2025 im Rahmen einer „Mammut-Sitzung“ der Stadtverordnetenversammlung wurden die kommunalen Teilflächen von ca. 4.368 m² aus dem Flurstück 771 und das komplette Flurstück 459 in einer Größe von 1.701 m² der Flur 4, Gemarkung Niederlehme, ohne Diskussion und ohne öffentlich bekannte plausible Begründungen innerhalb einer knappen Minute für „entbehrlich“ erklärt.

Nach unserer Kenntnis sind diese (bislang noch immer?) im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke aber zwingend für die Errichtung und den Betrieb der DK-0-Großdeponie erforderlich.

Die Stadt hätte also die Errichtung einer Bauschutt-Großdeponie der Deponieklasse 0 problemlos verhindern können, hätte sie ihre kommunalen Grundstücke als Eigentümerin schlicht behalten.

Die Stadt befand sich tatsächlich vor dem SVV-„Entbehrlichkeitsbeschluss“ in der komfortablen Situation der Entscheidungsträgerin, die Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet verhindern oder zulassen zu können. Dieser Rechte hat sie sich ohne derzeit öffentlich bekannte und nachvollziehbare Gründe begeben und wird nun im laufenden abfallrechtlichen Verfahren nur noch als „Beteiligte“ ohne jede tatsächliche Entscheidungskompetenz angehört.

Frage 2

a) Welche schwerwiegenden, plausiblen Gründe gab es, die für die Errichtung der Großdeponie zwingend erforderlichen kommunalen Grundstücke für „entbehrlich“ zu erklären und dadurch die Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet überhaupt erst zu ermöglichen?

b) Weshalb sind diese schwerwiegenden Gründe in Ihrer Entbehrlichkeitsbeschlussvorlage Nr. 61-25-167 nicht transparent und vollständig aufgeführt, sondern verschwiegen worden?

c) Weshalb haben Sie der SVV, wie es sachlogisch zwingend ist, nicht vor Ihrer Entbehrlichkeitsbeschlussvorlage Nr. 61-25-167 zunächst eine nachvollziehbare Beschlussvorlage vorgelegt, auf deren Grundlage die SVV die Errichtung einer neuen Großdeponie, ihre Gefahrenpotenziale sowie ihre Negativfolgen hätte beraten und sich für oder gegen diese Großdeponie entscheiden können (im Sinne einer rechtswirksamen Entscheidung)?

Frage 3

Gab es schon im Jahr 2021 mündliche oder schriftliche Zusagen der Stadt an die SKBB oder das LfU, ihr kommunales Teileigentum am Betriebs- und zukünftigen Deponiegelände an die SKBB veräußern zu wollen?

Wenn ja: Wer hat auf welcher Rechtsgrundlage derartige Zusagen abgegeben?


3. Bürgerbeteiligung und Information der Öffentlichkeit

In Ihrer Beschlussvorlage Nr. 61-26-229 heißt es weiter:

„Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 13.04.2026 bis 12.05.2026. Die Planunterlagen waren in elektronischer Form unter der Adresse www.uvp-verbund.de und als Auslegungsexemplar in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen einsehbar.“

Frage 4

Weshalb enthält Ihre Beschlussvorlage intransparenterweise keinen Hinweis darauf, dass Bürgerinnen und Bürger noch bis einschließlich Freitag, dem 12.06.2026, die Möglichkeit haben, Einwendungen gegen die beabsichtigte SKBB-Großdeponie vorzutragen, zumal die Auslegung der Unterlagen trotz des gravierenden Gefahrenpotenzials der beantragten Großdeponie und ihrer vorhersehbaren Negativfolgen nicht gesondert öffentlich bekannt gemacht und lediglich im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden war?


4. Tatsächliche Entscheidungskompetenz der Stadt

Der Beschlussgegenstand Ihrer Beschlussvorlage lautet:

„Dem Antrag für das Vorhaben ‚Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse DK 0 im derzeitigen Sandtagebau Niederlehme‘ im Rahmen der Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wird nicht zugestimmt.“

Das klingt zunächst einmal beruhigend, als habe die SVV hier eine tatsächliche Entscheidungsalternative und als würde der Bürgerwille aus Zernsdorf und Niederlehme respektiert werden können.

Abschließend heißt es in Ihrer Beschlussvorlage:

„Im Entwurf der als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Königs Wusterhausen sind u. a. Nachforderungen benannt, die vom Antragsteller noch zu ergänzen sind. Unabhängig davon ist von den Ortsbeiräten, dem Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz, dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung zu prüfen, ob das geplante Vorhaben in seiner Gesamtheit als zulässig oder unzulässig bewertet wird. Sofern fachlich fundierte Hinweise bestehen, die in die Stellungnahme der Stadt Königs Wusterhausen aufzunehmen wären, sind diese zu benennen.“

Zwar ist es sachlich nicht gänzlich falsch, dass vom Grundsatz her Ortsbeiräte, der Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz, der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung noch prüfen und entscheiden können, ob das geplante Vorhaben in seiner Gesamtheit als zulässig oder unzulässig bewertet wird.

Diese „Bewertungsentscheidung“ ist aber keine wirkliche Entscheidung mehr für oder gegen die Errichtung einer vierten Großdeponie. Die Entscheidung trifft jetzt wegen des intransparenten SVV-„Entbehrlichkeitsbeschlusses“ tatsächlich ausschließlich das Landesamt für Umwelt.

Das Landesamt kann eine „Bewertungsentscheidung“ der SVV zwar zur Kenntnis nehmen, muss ihr aber nicht folgen.

Es ergibt sich die Vermutung einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Irreführung.

Ihre Beschlussvorlage täuscht von der Formulierung her hinsichtlich einer vermeintlich noch bestehenden Entscheidungsmöglichkeit für oder gegen eine Großdeponie. Es kann jedoch nur noch eine „Bewertungsentscheidung“ abgegeben werden. Eine tatsächliche Grundsatzentscheidung für oder gegen die Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet ist durch die Stadt gar nicht mehr möglich.

Frage 5

Weshalb wird in Ihrer Beschlussvorlage nicht unmissverständlich dargestellt, dass die Stadt infolge des o. g. Entbehrlichkeitsbeschlusses gar keine rechtswirksame Entscheidung für oder gegen eine neue Großdeponie mehr treffen kann, die ohne Veräußerung der kommunalen Grundstücke an die SKBB das laufende abfallrechtliche LfU-Verfahren aber rechtswirksam sofort beendet hätte?

Frage 6

Weshalb wird in Ihrer Beschlussvorlage nicht unmissverständlich klar zum Ausdruck gebracht, dass es – im Falle einer LfU-Genehmigung – ausschließlich nur noch um den Umfang der beantragten Deponie geht und die Errichtung einer vierten Großdeponie im Zweifelsfall gar nicht mehr verhindert werden kann?


5. Schlussbemerkung

Im Anhang senden wir Ihnen eine Auflistung aller fachlich fundierten Hinweise, die in der „Stellungnahme der Stadt“ gegen die beantragte SKBB-Großdeponie unbedingt Berücksichtigung finden müssen. Dies lässt sich hier zur freien Verwendung herunterladen (CLICK)260608_Argumente_Deponie

Es geht hier schließlich um die Lebensqualität der Einwohner von Zernsdorf und Niederlehme für die nächsten drei Jahrzehnte.

Als Bürgerin oder Bürger hätte man eigentlich erwarten können und dürfen, dass Ihre Beschlussvorlage als Grundlage der Beratungen alle Gesichtspunkte für und gegen die Errichtung einer vierten Großdeponie enthält.

Nach unseren Maßstäben ist der Ablauf des Großdeponie-Vorganges mit all seinen o. g. Merkwürdigkeiten gleichermaßen intransparent wie ungeheuerlich und inakzeptabel.

Hochachtungsvoll

Gesine und Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

Will man solche Deponien überhaupt noch?

31. Mai 2026

Eine recherche der Stadtfunkredaktion

Warum die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme nicht nur eine technische Frage ist

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag bewertet nicht die technische Sicherheit der geplanten Deponie. Er befasst sich ausschließlich mit der Frage, ob nach den aktuellen Zielen der Abfallwirtschaft überhaupt ein Bedarf für neue DK-0-Deponien besteht.

Die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme wird häufig als reine Entsorgungsfrage betrachtet. Doch ein Blick auf die aktuelle Rechts- und Planungslage zeigt: Die eigentliche Frage lautet nicht, ob man eine solche Deponie bauen darf, sondern warum man sie überhaupt braucht.


Deponieren ist die letzte Option

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt eine klare Reihenfolge:

  1. Abfälle vermeiden
  2. Wiederverwenden
  3. Recyceln
  4. Verwerten
  5. Deponieren

Die Deponierung steht damit bewusst am Ende der gesetzlichen Abfallhierarchie. Sie soll nur dann erfolgen, wenn höherwertige Lösungen nicht möglich sind.

Gerade bei gering belasteten mineralischen Abfällen wie Böden und Bauschutt geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass Verwertung und Recycling Vorrang haben.

Brandenburg will keine neuen DK-0-Deponien

Noch deutlicher wird die Entwicklung auf Landesebene.

Im Entwurf des Brandenburger Abfallwirtschaftsplans heißt es ausdrücklich, dass neue Deponien der Klasse 0 grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen. Ausnahmen sind lediglich betriebsinterne Monodeponien für eigene Abfälle.

Die Begründung des Landes ist eindeutig: Die meisten DK-0-Abfälle können wiederverwendet oder recycelt werden. Zusätzliche Deponiekapazitäten könnten dagegen dazu führen, dass verwertbare Stoffe auf Deponien landen und damit der Kreislaufwirtschaft entzogen werden – und dass günstiger Deponieraum sogar erst eine Nachfrage schafft, statt einen vorhandenen Bedarf zu decken.

Zudem sieht der Entwurf keinen weiteren Bedarf für neue DK-0-Deponien.

Zwar ist dieser Teilplan bislang noch nicht rechtskräftig, er dokumentiert jedoch die abfallpolitische Zielrichtung des Landes Brandenburg.

Das Ministerium gibt den Behörden schon heute die Richtung vor

Mit einem Erlass vom 22. August 2024 hat das zuständige Ministerium die Zulassungsbehörden aufgefordert, diese Zielrichtung schon jetzt bei Deponieverfahren zu berücksichtigen – also noch bevor der Plan in Kraft tritt.

Besonders wichtig sind dabei fünf Punkte:

  1. Der Bedarf muss für mindestens zehn Jahre nachgewiesen werden.
  2. Vorhandene Deponiekapazitäten müssen berücksichtigt werden.
  3. Für DK-0-Materialien ist besonders streng zu prüfen, ob eine Verwertung möglich ist.
  4. Klima- und Transportfolgen müssen bewertet werden; Transporte sollen möglichst über Schiene oder Wasserweg laufen.
  5. Die Entsorgung soll möglichst ortsnah erfolgen.

Für gering belastete Böden gilt dabei die Grundannahme, dass sie grundsätzlich verwertbar sind. Wer sie deponieren will, muss begründen, warum eine Verwertung nicht möglich sein soll.

Die meisten mineralischen Abfälle werden längst verwertet

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Nach Angaben des Landes Brandenburg wurden im Jahr 2020 rund 8,5 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle verwertet, aber nur etwa 1,3 Millionen Tonnen deponiert. Der weitaus größte Teil dieser Stoffe landet also bereits heute nicht auf einer Deponie. Umweltverbände fordern sogar, die Deponierung auf unter zehn Prozent zu begrenzen und Recycling weiter auszubauen.

Was bedeutet das für Niederlehme?

Die Vorhabenträgerin begründet die geplante Deponie mit einem regionalen Entsorgungsbedarf. Dem steht jedoch die Position des Landes gegenüber, wonach zusätzliche DK-0-Deponien grundsätzlich nicht mehr gewünscht sind und für diese Anlagen kein weiterer Bedarf gesehen wird.

Damit stellen sich mehrere zentrale Fragen:

  • Besteht tatsächlich ein zusätzlicher Bedarf?
  • Können die vorgesehenen Materialien nicht verwertet werden?
  • Reichen vorhandene Deponiekapazitäten aus?
  • Wurden Alternativen ausreichend geprüft?

Genau diese Punkte müssen im Planfeststellungsverfahren nachvollziehbar beantwortet werden.

Eine zweite Deponie in der Nachbarschaft – aber einer anderen Klasse

Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe – im Wernsdorfer Ortsteil von Königs Wusterhausen – bereits 2022 die Deponie „Liepnitzenberg“ planfestgestellt wurde.

Sie gehört allerdings zur Deponieklasse I, nicht zur Klasse 0, und hat einen anderen Betreiber. Ihre rund 4,7 Millionen Kubikmeter hat das Land zudem bereits fest verplant – nämlich um einen absehbaren Bedarf bei der Deponieklasse I zu decken. Für DK-0-Material steht diese Kapazität also nicht zur Verfügung.

Liepnitzenberg ersetzt die Bedarfsprüfung für eine DK-0-Deponie deshalb nicht. Sie wirft aber eine andere Frage auf: Wenn im selben Raum bereits erhebliche neue Deponiekapazitäten geschaffen werden, sollte besonders sorgfältig begründet werden, warum zusätzlich auch noch eine DK-0-Deponie nötig sein soll.

Mehr als nur eine einzelne Anlage

Die geplante Deponie steht außerdem nicht isoliert im Raum.

Im Gebiet Niederlehme/Wernsdorf konzentrieren sich bereits heute:

  • Sand- und Kiesabbau,
  • Abfallbehandlung,
  • Logistik- und Schwerverkehr,
  • bestehende und geplante Deponien.

Deshalb stellt sich auch die Frage nach den langfristigen Auswirkungen dieser zunehmenden Konzentration von belastungsintensiven Nutzungen auf Landschaft, Umwelt und Lebensqualität.

Die Diskussion um Niederlehme ist nicht nur eine Frage des Standorts. Sie berührt die grundsätzliche Richtung der Abfallpolitik. Bund, EU und das Land Brandenburg verfolgen das Ziel, Abfälle möglichst zu vermeiden, zu verwerten und zu recyceln. Neue DK-0-Deponien stehen deshalb zunehmend unter besonderem Rechtfertigungsdruck.

Für Niederlehme ergibt sich daraus eine zentrale Frage:

Ist die geplante Deponie tatsächlich notwendig – oder würde hier zusätzliche Deponiekapazität geschaffen, obwohl die politischen und rechtlichen Vorgaben längst in eine andere Richtung weisen?

 

Quellen und weiterführende Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Landesplanung Brandenburg

Regionale Deponieplanung

Stellungnahmen und Fachbeiträge

Hinweis

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans „Mineralische Abfälle“ befindet sich nach Angaben des Landes Brandenburg weiterhin im Fortschreibungsverfahren und ist bislang nicht in Kraft getreten. Die im Beitrag dargestellten Aussagen beziehen sich daher auf die dokumentierte Zielrichtung der Landesplanung, den Erlass des MLUK vom 22.08.2024 sowie die genannten Rechtsgrundlagen und öffentlich zugänglichen Unterlagen.

Symbolbild © Adobe Stock

Wir haben verloren! Viele haben nur noch Angst!

31. Mai 2026

Ein Zwischenruf von Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Es tut mir leid, aber es ist so: Die Deponie in Niederlehme wird kommen. „Was man bei einer Begehung nicht sieht“, heißt der Beitrag im „Stadtfunk Königs Wusterhausen“ vom 29. Mai 2026, der die folgenreiche Politik der Bürgermeisterin ruhig offenlegt.
Es ist nicht mehr meine Stadt. Ein Gefühl der Zugehörigkeit geht immer mehr verloren. Es ist die Stadt der SV – Gruppe mit ihrer Bürgermeisterin. Meine Heimat geht dahin.
Ich kann aber nicht ruhig bleiben. Und ich akzeptiere es nicht. So ehrlich die Debatte von einzelnen sehr ehrenwerten Personen und Personengruppen auch mit der SVV und der Bürgermeisterin zu den Problemen in der Stadt geführt wurden und geführt werden, gebracht hat es nichts. Es gibt kein Zugehen der Bürgermeisterin auf die Sorgen der Menschen, es gibt nur ein Abtrotzen von vermeintlichen Zugeständnissen. Alles was so versucht wurde, hat am Ende nichts gebracht. Und ich sehe leider keine Lösung…

Bürgerinitiative GEGENWIND Uckley

12. Mai 2026

Klares Zeichen gegen weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley

Die Bürgerinitiative „GEGENWIND Uckley“ begrüßt, dass die Sorgen und Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen deutlich zur Sprache gekommen sind.

In der Sitzung haben Vertreter der Bürgerinitiative ihre Position vorgetragen und unmissverständlich klargemacht, dass ein weiterer Ausbau von Windindustrieanlagen im Waldgebiet Uckley abgelehnt wird. Die Menschen vor Ort wollen nicht hinnehmen, dass Wald, Natur, Landschaft und Lebensqualität immer weiter belastet werden.

Im Waldgebiet Uckley stehen bereits zehn Windindustrieanlagen, eine weitere Anlage befindet sich im Genehmigungsverfahren. Die Siedlungsgebiete Uckley, Kablow-Ziegelei und Zernsdorf liegen in unmittelbarer Nähe und sind von der Entwicklung besonders stark betroffen.

Mit dem Auftreten in der Stadtverordnetenversammlung machte die Initiative deutlich, dass dieses Thema nicht einfach übergangen werden kann. Der Schutz der Heimat, der Wälder und der Lebensqualität müsse ernst genommen werden.

Im Anschluss an den Vortrag der Initiative stimmte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Inhalt eines Änderungsantrags der AfD-Fraktion Königs Wusterhausen zu.

Die Stadt Königs Wusterhausen wird sich nun ausdrücklich gegen weitere Windindustrieanlagen im Wald von Uckley positionieren und ihre Stellungnahme gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft entsprechend ändern.

Die Bürgerinitiative kündigt an, den weiteren Prozess aufmerksam zu begleiten und ihre Anliegen weiterhin deutlich zu vertreten. Der Widerstand gegen den weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley habe erst begonnen.

„Unsere Wälder sind keine Industrieflächen. Uckley braucht Schutz statt weiteren Ausbaus.“

Wer sich beteiligen möchte, kann die Bürgerinitiative über die WhatsApp-Gruppe oder per E-Mail kontaktieren:

Für den Erhalt der Natur. Für die Heimat. Für die Bürger. Gegen Windindustrie im Wald.

Zernsdorf: Segelfliegerdamm voll gesperrt

13. Februar 2025

Pressemitteilung des LDS

Kreisstraße K6153: Erneuerung des Knotenpunktes Karl-Marx-Straße / Segelfliegerdamm in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf

Segelfliegerdamm voll gesperrt / Baumaßnahme dauert vom 24. Februar bis 30. Mai

Der Landkreis Dahme-Spreewald und die Stadt Königs Wusterhausen planen die Erneuerung des Knotenpunktes Karl-Marx-Straße / Segelfliegerdamm in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf. Die Erneuerung ist erforderlich, damit die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) perspektivisch eine Buslinie über den Segelfliegerdamm zum Industriegebiet „Am Liepnitzenberg“ in Niederlehme einrichten kann.

Zur Gewährleistung der Befahrbarkeit mit Gelenkbussen müssen die vorhandenen Höhenverhältnisse der Fahrbahn im Bereich des Knotenpunktes angepasst werden. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau wird eine geschlossene Entwässerung für den Kreuzungsbereich errichtet und es werden die vorhandenen Querungsstellen für Fußgänger / Radfahrer erneuert und barrierefrei ausgeführt.

Die Baumaßnahme wird am 24.02.2025 beginnen und nach derzeitigem Kenntnisstand am 30.05.2025 enden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt für die K6153 Karl-Marx-Straße weitestgehend unter halbseitiger Straßensperrung. Der öffentliche Verkehr wird über eine Ampelanlage wechselseitig an der Baustelle vorbeigeführt.

Für den Segelfliegerdamm ist eine Vollsperrung notwendig. In diesem Zusammenhang wird der öffentliche Verkehr umgeleitet. Die Anliegerstraße „An der Bahn“ wird in diesem Zusammenhang als Einbahnstraße in Richtung Ortskern Zernsdorf ausgewiesen. Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird eingerichtet.

Für die Herstellung der Asphaltdeckschichten ist im gesamten Knotenpunkt eine Vollsperrung erforderlich. Diese Arbeiten werden voraussichtlich in den kommenden Osterferien ausgeführt. Hierüber wird zu gegebener Zeit gesondert informiert.

Mit Einschränkungen ist während der gesamten Bauzeit zu rechnen. Es wird versucht abzusichern, dass die Anlieger während der Baumaßnahme weitestgehend Zufahrt zu ihren Grundstücken haben. Die Zuwegung zu den Grundstücken wird ermöglicht.

Der Landkreis Dahme-Spreewald bittet um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen vorübergehenden Beeinträchtigungen.

Listen für Kommunalwahl am 9. Juni 2024

26. April 2024

Am 9.6.2024 sind ca. 32.000 Bürger unserer Stadt aufgerufen, ihre Kandidaten für die kommunalen Vertretungen zu wählen. Gleichzeitig finden die Europawahlen und die Wahlen für den Kreistag LDS statt.
Die Listen der Bewerber sind schier endlos. Wir wollen mit der Veröffentlichung dazu beitragen, dass man sich rechtzeitig einen Überblick verschaffen kann.

Kandidaten  für die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen, Wahlkreis 1

SPD

  1. Schröter, Tobias, 1993, Rechtsanwalt
  2. Wagner, Doreen, 1989, Verwaltungsfachangestellte
  3. Hanke, Heinz-Georg, 1968, Beamter
  4. Engel, Nancy, 1976, kaufmännische Angestellte
  5. Wolff, Lambert, 2000, Kaufmann für Büromanagement
  6. Seifert, Sarah, 1989, Politologin
  7. Niederdrenk, Bernd, 1961, Dipl.-Kaufmann, selbstständig
  8. Mittelstaedt-Wenzel, Monika, 1970, Lehrerin
  9. Michalsky, Yannis, 2004, Auszubildender
  10. Hellmann, Marlies, 1956, Lehrerin
  11. Gebhardt, Vincent, 2002, Student
  12. Wenzel, Sophie, 2004, Auszubildende
  13. Dr. Stock, Hennry, 1949, Dipl.-Ökonom
  14. Scheetz, Anna-Maria, 1990, Alltagshelferin in der Tagespflege
  15. Kretschmar, Uwe, 1957, Schmied
  16. Spinola, Thea, 1991, Lehrerin
  17. Beyes, Michael, 1967, Zerspanungsfacharbeiter
  18. Janz, Natalie, 1990, Zahnmedizinische Fachangestellte
  19. Frenzel, Marco, 1978, Studienrat
  20. Hellmund, Janina, 1987, Erzieherin in Ausbildung
  21. Kunath, Alexander, 1995, Volljurist
  22. Driese, David, 1984, Vorstand
  23. Treuholz, Nicole, 1986, Assistenz der Geschäftsführung
  24. Förster, Jan, 1985, Leiter Geräteproduktion
  25. Kuck, Lucy-Marie, 2003, Auszubildende
  26. Teichgräber, Elke, 1969, Buchhändlerin

Bündnis 90/Die Grünen

  1. Neuhauß, Nicolai, 1998, Fachreferent
  2. Toth-Butzke, Katherina, 1977, Erzieherin
  3. Luy, Philipp, 1981, Architekt
  4. Kühnel, Ines, 1976, Steuerfachwirtin
  5. Scharfschwerdt, Michael, 1973, Dipl. Geograf
  6. Wasicki, Christoph, 1980, Physiker

Die Linke

  1. Ludwig, Stefan Rainer, 1967, Dipl. Jurist
  2. Müller, Anne, 1983, Magister f. Geschichte und Ethnologie
  3. Kempe, Joachim Michael Alexander, 1968, Hotelbetriebswirt
  4. Vetter, Jaqueline Christin, 1999, Auszubildende
  5. Merkes, Pascal, 1983, Dipl. Geograph
  6. Scharkowski, Patrick, 1985, Bachelor of Arts Politikwissenschaften
  7. Jeschar, Markus, 1977, Tourismuskaufmann

CDU

  1. Lazarus, Laura, 1981, Stabsoffizier, Juristin
  2. Dreher, Peter, 1975, Business Controller
  3. Lazarus-Möbus, Christian, 1983, Rechtsanwalt
  4. Dommisch, Andreas, 1966, Maschinenbauing.
  5. Fineske, Maurice, 2001, Verbundzusteller
  6. Clasen, Steffen, 1980, selbstständiger Fahrradhändler

AfD

  1. Stettnisch, Petra, 1967, Angestellte
  2. Fröhlich, Andreas, 1968, Angestellter
  3. Reisenweber, Michael, 1955, Angestellter
  4. Bohn, Torsten, 1968, Angestellter
  5. Samkow, Andreas, 1976, Angestellter
  6. Sterzinger, Frank, 1963, Angestellter
  7. Lemcke, Sebastian, 1978, Angestellter
  8. Watter, Dirk, 1966, Angestellter
  9. Walter, Knut, 1960, Rentner

FDP

  1. Grzyk, Simon, 1981, Dipl. Wirtschaftsing.
  2. Piede, Cindy, 1995, Vertriebsaußendienst
  3. Heine, Martin, 1969, Dipl. Biologe
  4. Wolf, Dustyn, 1990, Fahrlehrer
  5. Willenbrink, Matthias, 1964, Prokurist

Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler

  1. Heinitz, Christel Hannelore, 1949, Rentnerin

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen (FWKW)

  1. Ennullat, Swen, 1976, Bürgermeister außer Dienst
  2. Dahms, Ingrid, 1969, Verwaltungsfachangestellte
  3. Schulze, Rene, 1977, Intensivpfleger
  4. Goltze, Sabine, 1968, Krankenschwester
  5. Reitzl, Burghard, 1957, Rentner
  6. Kugland, Christian, 1978, Geschäftsführer
  7. Kluge, Mario, 1971, Kaufmännischer Angestellter
  8. Ennullat, Elias Noah, 2005, Student
  9. Stepinski, Marco, 1980, Polizeibeamter
  10. Tomczak, Daniel, 1979, Fachverkäufer Kfz-Teile
  11. Kuhlke, Karl-Heinz, 1949, Dipl.Ing.
  12. Bensch, Guido, 1965, Meister
  13. Almus, Gesine, 1948, Rentnerin
  14. Vogel, Hans-Jürgen, 1950, Kriminalbeamter a.D.
  15. Drese, Janine, 1981 Sicherheitsmitarbeiter
  16. Hesse, Jutta, 1959, Angestellte
  17. Leidgen, Mandy, 1975, EDV
  18. Steinicke, Benjamin, 1991, Maler & Lackierer
  19. Bär, Horst, 1934, Rentner
  20. Leidgen, Kai, 1996, Maler & Lackierer
  21. Mielitz, Renate, 1958, Rentnerin
  22. Georgi, Heidi, 1959, Pflegerin
  23. Lafsa, Annette, 1958, Dipl.-Ing. (FH)
  24. Jakob, Heike, 1964, Rentnerin
  25. Mielich, Klaus, 1965, Trainer

Wir für KW

  1. Voigt, Elke, 1965, Gleichstellungsbeauftragte LDS
  2. Fritsche, Eric, 1982, selbstständiger Sachverständiger
  3. Vogt, Lutz Michael, 1952, Rentner

Bündnis KW für Vernunft und Gerechtigkeit (BKW VG)

  1. Marx, Dirk, 1973, Kraftfahrer
  2. Pechhold, Kathrin, 1961, Büroassistentin

Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen (UFL)

  1. Uhlworm, Birgit, 1960, Geschäftsführerin
  2. Schumann, Peggy, 1973, Musik- und Kunstpädagogin
  3. Strobel, Ines, 1968, Wirtschaftsfachwirtin
  4. Thonke, Silke, 1964, Sozialpädagogin
  5. Luckow, Birgit, 1947, Rentnerin

Kandidaten  für die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen Wahlkreis 2

SPD

  1. Knaack, Katharina, 1981, Angestellte
  2. Scheetz, Ludwig, 1986, Mitglied des Landtages
  3. Beyes, Jacqueline, 1969, Hortleiterin
  4. Jankowsky, Sascha, 1977, Kaufmann für Büromanagement
  5. Awe, Sophie, 2003, Studentin
  6. Gergs, Oskar, 1997, Master Juris
  7. Schütze, Ivonne, 1973, Steuerfachangestellte
  8. Dr. Strank, Oliver, 1979, Rechtsanwalt
  9. Engel, Ina, 1953, Rentnerin
  10. Janz, Erik, 1989, Kaufmann Groß- und Einzelhandel
  11. Dr. Kuschmierz, Heike, 1963, Angestellte
  12. Kliefoth, Wiliam, 1997, Schlosser
  13. Korinth, Bina, 1985, Marketing und Recruiting
  14. Klenke, Björn-Constantin, 1979, freischaffender Künstler
  15. Böhme, Andrea, 1976, Akademische Mitarbeiterin
  16. Bittner, Knut, 1966, Lehrer
  17. Kerstan, Clara, 2003, Studentin
  18. Förster, Jürgen, 1943, Rentner
  19. Schröter, Vanessa, 1995, Kindheitspädagogin und Lehrkraft
  20. Ulbricht, Lars, 1978, Schulsozialarbeiter
  21. Konrad,, Antje, 1982, Einzelfallhelferin
  22. Dorendorf, Niko, 1989, Gesundheits- und Krankenpfleger
  23. Frenzel, Susanne, 1980, Diplom Betriebswirtin (FH)
  24. Rosenberg, Wolfgang, 1951, Pensionär
  25. Meyer-König, Hella, 1950, Rentnerin
  26. Hellmund, Björn, 1978, Angestellter
  27. Hanke, Antje, 1975, Beamtin

Bündnis 90/Die Grünen

  1. Gleichmann, Christiane, 1968, Dipl. Betriebswirtin
  2. Weber, Elke, 1985, SW-Entwicklerin
  3. Hellwig, Rebecca, 1996, Sachbearbeiterin
  4. Nordhaus, Teresa, 1983, Sachbearbeiterin
  5. Weber, Klaus, 1939, Pastor i.R.
  6. Faust, Stefan, 1984, Geschäftsführer
  7. König, Horst W., 1944, Pensionär

Die Linke

  1. Wippold, Michael, 1958, Dipl.-Ing. Ökonom
  2. Kickut, Gabriele, 1981, Politikwissenschaftlerin
  3. Meves, Helge, 1961, Schriftsetzer

CDU

  1. Dr. Jablonski, Stefan, 1979, Richter
  2. Boelitz, Anja, 1980, Rechtsanwältin
  3. Richter, Jens, 1964, Krankenpfleger, Notfallsanitäter
  4. Friedrich, Uwe, 1959, Dienstplaner ÖPNV
  5. Lange, Marcus, 1974, Dipl. Betriebswirt (BA)
  6. Olschewski-Emden, Tina, 1963, Dipl.-Ing.
  7. Pohle, Alexander, 1978, selbstständig
  8. Schwedler, Anna, 1981, Lehrerin
  9. Lapuschkin, Udo, 1963, Senior Technical Consultant
  10. Schmidt, Michael, 1967, Direktionsbeauftragter Sachversicherung
  11. Jux, Gabriela, 1951, Rentnerin
  12. Müller, Hans-Heinz, 1961, Unternehmer
  13. Henneberger-Lange, Benjamin, 1988, Scientific Relation Manager
  14. Anker, Stefan, 1962, Fotograf
  15. Meinert, Martin, 1948, Rentner

AfD

  1. Schenk, Jan, 1984, Angestellter
  2. Berge, Heinz, 1959, Angestellter
  3. Wenzel, Markus, 1981, Angestellter
  4. Sauer, Damian, 2002, Student
  5. Beenken, Henry, 1971, Angestellter
  6. Knoch, Frank, 1946, Rentner
  7. Klichowicz, Daniel, 1966, Angestellter

FDP

  1. Caffier, Pierre, 1972, Senior Field Sales Manager
  2. Rittwag, Markus, 1971, Bankkaufmann
  3. Liedtke, Claudia, 1971, Finanzbeamtin
  4. Schlodder, Sven, 1982, Regionalmanager

Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler

  1. Röder, Corinna, Manuela, 1965, Verkäuferin
  2. Heinitz, Mathias, 1974, kfm. Mitarbeiter Großhandel

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen (FWKW)

  1. Ennullat, Katharina, 1980, Personalsachbearbeiterin
  2. Tomczak, Raimund, 1947, Rentner
  3. Wollein, Priska, 1965, Kommunikationsdesigner
  4. Leupold, Daniela, 1972, Polizeibeamtin
  5. Baer, Martin, 1970, Kaufmann
  6. Penndorf, Michael, 1971, Fleischermeister
  7. Fischer, Matthias, 1953, Geschäftsführer
  8. Breuhahn, Ronny, 1977, Maler & Lackierer
  9. Kugland, Roland, 1953, Rentner
  10. Grabowski, David, 1983, Intensivpfleger
  11. Fibranz, Jörg, 1965, Servicemonteur
  12. Born, Volker-Peter, 1949, selbstständig
  13. Manthey, Martina, 1984, Abteilungsleitung
  14. Lafsa, Jochen, 1955, Dipl.-Ing. (FH)
  15. Sowinski, Roy, 1976, Feuerwehrmann
  16. Sakowski, Petra, 1952, Rentnerin
  17. Almus, Wolfgang, 1948, Ruhestand
  18. Wernstedt, Stefan, 1978, Fachtrainer f. Triebfahrzeugführer
  19. Bär, Jürgen, 1963, Garten- und Landschaftsbauer
  20. Wolter, Ronny, 1973, selbstständig
  21. Mirus, Petra, 1969, Drehbuchautorin
  22. Engel, Carsten, 1970, selbstständig

Wir für KW

  1. Reimann, Michael, 1958, Politologe
  2. Puchert, Stefan, 1965, Baumschüler
  3. von Rottkay, Frithjof Franz, 1936, Rentner
  4. Zenthöfer, Eleonore, 1955, Rentnerin
  5. Scholz, Jan Peer, 1965, Angestellter

Die Partei

  1. Exner, Moritz, 2005, Schüler
  2. Kettlitz, Willi, 1988, Erzieher in Ausbildung

Bündnis KW für Vernunft und Gerechtigkeit (BKW VG)

  1. Dorst, Christian, 1970, Geschäftsführer
  2. von Heynitz, Carsten, 1964, DV-Kaufmann

Bürger vor Ort (BVO)

  1. Fricke, Rainer, 1954, Dipl. Kristallorg., Rentner
  2. Gallasch, Ulf, 1967, Techn. Angestellter
  3. Gorny, Britta, 1962, Kaufm. Angestellte
  4. Rudolph, Andreas, 1960, Dipl. Ing.
  5. Behling, Wilhelm, 1950, Rentner
  6. Brechlin, Bernd, 1953, Industrieschmied, Rentner
  7. Lehmann, Winfried, 1950, Rentner

Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen (UFL)

  1. Schulze-Witczak, Danuta, 1968, Managerin
  2. Hofmann, Svenda, 1976, selbstständig
  3. Henrotay, Marny, 1983, Angestellte beim Landkreis
  4. Radtke, Frauke, 1976, Zahntechnikerin
  5. Olck, Ingeborg, 1956, Rentnerin
  6. Meixner, Cathrin, 1961, Journalistin

Einzelkandidaten

Jung, Jessica Sarah, 1986, Baurätin & Stadt- und Regionalplanerin

Kandidaten für den Ortsbeirat in Diepensee

Bonkowski, Ralf, 1969, Kraftfahrer

Gleißner, Michael, 1961, Angestellter

Telle, Yvonne, 1974, Verkäuferin

Kandidaten für den Ortsbeirat in Kablow

SPD

  1. Kerstan, Clara, 2003, Studentin
  2. Balzer, Gisela, 1940, Rentnerin

CDU

  1. Meinert, Martin, 1948, Rentner

Die Linke

  1. Meves, Helge, 1961, Schriftsetzer

Bündnis 90/Die Grünen:

  1. Gropp, Philipp, 1976, Bauingenieur

FWKW

  1. Penndorf, Michael, 1971, Fleischermeister
  2. Kugland, Christian, 1978, Geschäftsführer

Einzelbewerber

  1. Brettschneider, Ulf, 1962, Maurermeister

Kandidaten für den Ortsbeirat in Königs Wusterhausen

SPD

  1. Hanke, Heinz-Georg, 1968, Beamter
  2. Engel, Nancy, 1976, kaufmännische Angestellte
  3. Wolff, Lambert, 2000, Kaufmann für Büromanagement
  4. Wagner, Doreen, 1989, Verwaltungsfachangestellte
  5. Gebhardt, Vincent, 2002, Student
  6. Wenzel, Sophie,2004, Auszubildende
  7. Niederdrenk, Bernd, 1961, Dipl.-Kaufmann, selbstständig
  8. Seifert, Sarah, 1989, Politologin
  9. Michalsky, Yannis, 2004, Auszubildender
  10. Hellmann, Marlies, 1956, Rentnerin
  11. Dr. Franzke, Lutz, 1953, Bürgermeister a.D.
  12. Teichgräber, Elke, 1969, Buchhändlerin
  13. Scheetz, Ludwig, 1986, Mitglied des Landtages

AfD

  1. Stettnisch, Petra, 1967, Angestellte
  2. Fröhlich, Andreas, 1968, Angestellter
  3. Bohn, Torsten, 1968, Angestellter
  4. Samkow, Andreas, 1976, Angestellter
  5. Walter, Knut, 1960, Rentner
  6. Watter, Dirk, 1966, Angestellter
  7. Reisenweber, Michael, 1955, Angestellter

CDU

  1. Dommisch, Andreas, 1966, Maschinenbauing.
  2. Fineske, Maurice, 2001, Verbundzusteller
  3. Dreher, Jeannette, 1969, Vertriebs- und Projektkauffrau
  4. Lazarus-Möbus, Christian, 1983, Rechtsanwalt
  5. Reszat, Matthias, 1966, Kaufm. Angestellter
  6. Clasen, Steffen, 1980, selbstständiger Fahrradhändler
  7. Löffler, Bernhard, 1955, selbstständiger Versicherungsagent
  8. Eising, Jonas, 2000, Soldat
  9. Hasselberg, Walburga, 1949, Physiotherapeutin
  10. Hellwig, Andre, 1981, leitender Softwarearchitekt
  11. Dittrich, Peter, 1948, Rentner
  12. Wagner, Anja, 1970, selbstständige Fachplanerin Sicherheitssysteme

Die Linke

  1. Kempe, Joachim Michael Alexander, 1968, Hotelbetriebswirt
  2. Scharkowski, Patrick, 1985, Bachelor of Arts Politikwissenschaften

B90/Die Grünen

  1. Toth-Butzke, Katherina, 1977, Erzieherin
  2. Neuhauß, Nicolai, 1998, Fachreferent
  3. Gleichmann, Christiane, 1968, Dipl. Betriebswirtin

BVB/Freie Wähler

  1. Heinitz, Christel Hannelore, 1949, Rentnerin

FWKW

  1. Reitzl, Burghard, 1957, Rentner
  2. Kluge, Mario, 1971, Kaufmännischer Angestellter
  3. Kuhlke, Karl-Heinz, 1949, Dipl.Ing.
  4. Goltze, Sabine, 1968, Krankenschwester
  5. Hesse, Jutta, 1959, Angestellte
  6. Bensch, Guido, 1965, Meister
  7. Tomczak, Daniel, 1979, Fachverkäufer Kfz-Teile

Wir für KW

  1. Voigt, Elke, 1965, Gleichstellungsbeauftragte LDS

BKW VG

  1. Marx, Dirk, 1973, Kraftfahrer
  2. Pechhold, Kathrin, 1961, Büroassistentin

Kandidaten für den Ortsbeirat in Niederlehme

SPD

  1. Dr. Strank, Oliver, 1979, Rechtsanwalt
  2. Engel, Ina, 1953, Rentnerin
  3. Rosinus, Marion, 1960, Dipl.-Ingenieurin

AfD

  1. Sauer, Damian, 2002, Student

CDU

  1. Schwedler, Anna, 1981, Lehrerin
  2. Schmidt, Michael, 1967, Direktionsbeauftragter Sachversicherung

Die Linke

  1. Lorenz, Sandra, 1981, Ernährungsberaterin

FWKW

  1. Ennullat, Katharina, 1980, Personalsachbearbeiterin
  2. Vogel, Hans-Jürgen, 1950, Kriminalbeamter a.D.
  3. Leupold, Daniela, 1972, Polizeibeamtin
  4. Schwiegel, Henrik, 1966, Verwaltungsbeamter Land Berlin
  5. Engel, Silke, 1969, Bankangestellte
  6. Meinert, Daniel, 1978, Beamter der Stadt KW

BVO

  1. Behling, Wilhelm, 1950, Rentner
  2. Gorny, Britta, 1962, Kaufm. Angestellte

Kandidaten für den Ortsbeirat in Senzig

SPD

  1. Knaack, Katharina, 1981, Angestellte
  2. Bittner, Knut, 1966, Lehrer
  3. Meyer-König, Hella, 1950, Rentnerin
  4. Eberhardt, Tobias, 1982, Ingenieur

AfD

  1. Beenken, Henry, 1971, Angestellter

CDU

  1. Pohle, Alexander, 1978, selbstständig
  2. Lange, Marcus, 1974, Dipl. Betriebswirt (BA)

Die Linke

  1. Kickut, Gabriele, 1981, Politikwissenschaftlerin

B90/Die Grünen

  1. Weber, Elke, 1985, SW-Entwicklerin
  2. Hellwig, Rebecca, 1996, Sachbearbeiterin
  3. König, Horst W., 1944, Pensionär

BVB

  1. Röder, Corinna Manuela, 1965, Verkäuferin

FWKW

  1. Wolf, Andreas, 1969, Feinwerk Mechaniker Meister
  2. Dahms, Ingrid, 1969, Verwaltungsfachangestellte
  3. Fibranz, Jörg, 1965, Servicemonteur

Wir für KW

  1. Scholz, Jan Peer, 1965, Angestellter

BKW VG

  1. von Heynitz, Carsten, 1964, DV-Kaufmann
  2. Dorst, Christian, 1970, Geschäftsführer

Kandidaten für den Ortsbeirat in Wernsdorf

SPD

  1. Beyes, Jacqueline, 1969, Hortleiterin
  2. Beyes, Michael, 1967, Hausmeister

Die Linke

  1. Wippold, Michael, 1958, Dipl.-Ing. Ökonom

FWKW

  1. Born, Volker-Peter, 1949, selbstständig
  2. Grabowski, David, 1983, Intensivpfleger
  3. Sowinski, Roy, 1976, Feuerwehrmann
  4. Stepinski, Marco, 1980, Polizeibeamter
  5. Helmbrecht, Klaus-Dieter, 1956, Privatier
  6. Zahn, Lothar Michael Georg, 1951, Rentner
  7. Sakowski, Petra, 1952, Rentnerin

Kandidaten für den Ortsbeirat in Zeesen

SPD

  1. Dr. Kuschmierz, Heike, 1963, Angestellte
  2. Hellmund, Björn, 1978, Angestellter
  3. Dr. Böhme, Andrea, 1976, Akademische Mitarbeiterin
  4. Förster, Jürgen, 1943, Rentner
  5. Koschorreck, Karola, 1989, Jugendhilfeplanerin
  6. Förster, Jan,1985, Leiter Geräteproduktion
  7. Hellmund, Janina, 1987, Erzieherin in Ausbildung
  8. Dr. Franke, Berthold, 1956, Rentner

AfD

  1. Berge, Heinz, 1959, Angestellter
  2. Schenk, Jan, 1984, Angestellter
  3. Knoch, Frank, 1946, Rentner

CDU

  1. Friedrich, Uwe, 1959, Dienstplaner ÖPNV
  2. Richter, Jens, 1964, Krankenpfleger, Notfallsanitäter
  3. Ryll, Thomas, 1969, Beamter
  4. Dr. Jablonski, Stefan, 1979, Richter
  5. Müller, Hans-Heinz, 1961, Unternehmer

B 90/Die Grünen

  1. Weber, Klaus, 1939, Pastor i.R.
  2. Kühnel, Ines, 1976, Steuerfachwirtin

BVB

  1. Heinitz, Mathias, 1974, kfm. Mitarbeiter Großhandel

FWKW

  1. Breuhahn, Ronny, 1977, Maler & Lackierer

Wir für KW

  1. Reimann, Michael, 1958, Politologe
  2. Puchert, Stefan ,1965, Baumschüler
  3. Zenthöfer, Eleonore, 1955, Rentnerin
  4. Fritsche, Eric, 1982, selbstständiger Sachverständiger
  5. Dr. von Rottkay, Frithjof Franz, 1936, Rentner

Kandidaten für den Ortsbeirat in Zernsdorf

SPD

  1. Jankowsky, Sascha, 1977, Kaufmann
  2. Schütze, Ivonne, 1973, Steuerfachangestellte
  3. Klenke, Björn-Constantin, 1979, freischaffender Künstler
  4. Borck, Daniela, 1968, technische Angestellte
  5. Schröter, Tobias, 1993, Rechtsanwalt
  6. Korinth, Bina, 1985, Marketing und Recruiting
  7. Schaible, David, 1978, Store Activity Manager

AfD

  1. Klichowicz, Daniel, 1966, Angestellter

CDU

  1. Boelitz, Anja, 1980, Rechtsanwältin
  2. Lapuschkin, Udo, 1963, Senior Technical Consultant
  3. Olschewski-Emden, Tina, 1963, Dipl.-Ing.
  4. Henneberger-Lange, Benjamin, 1988, Scientific Relation Manager

B 90/Die Grünen

  1. Faust, Stefan, 1984, Geschäftsführer
  2. Kanthak, Anja, 1973, Dipl. Sozialpädagogin
  3. Scharfschwerdt, Michael, 1973, Dipl. Geograf

FWKW

  1. Tomczak, Raimund, 1947, Rentner
  2. Wollein, Priska, 1965, Kommunikationsdesigner
  3. Kugland, Roland, 1953, Rentner
  4. Fischer, Matthias, 1953, Geschäftsführer
  5. Almus, Wolfgang, 1948, Ruhestand
  6. Lafsa, Annette, 1958, Dipl.-Ing. (FH)
  7. Almus, Gesine, 1948, Rentnerin
  8. Tomczak, Birgid, 1963, Stellv. Personalleiterin
  9. Lafsa, Jochen, 1955, Dipl.-Ing. (FH)

Die Partei

  1. Exner, Moritz, 2005, Schüler
  2. Schwandt, Paul, 2005, Auszubildender

BVO

  1. Brechlin, Bernd, 1953, Industrieschmied, Rentner
  2. Fricke, Rainer, 1954, Dipl. Kristallorg., Rentner

Einzelbewerber

Janal, Marko, 1971, Sachbearbeiter

 

Lärmeinwendung: Zum zweiten Jahrestag

12. Januar 2023

Zur Ortsbeiratssitzung am 11. Januar 2023 übergab der UBL-Vertreter im Zernsdorfer Ortsbeirat, Stefan Wichard, der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen, eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Diese ist nun immerhin zwei Jahre alt, ein trauriges Jubiläum. (Wir berichteten hier, bitte klicken)

Die Form der Übergabe erregte Heiterkeit bei den Anwesenden. Der Inhalt ist allerdings überhaupt nicht lustig. Trotz immer wieder erfolgten Anfragen an die Königs Wusterhausener Stadtverwaltung bekam die UBL auf die fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So viel Bedeutung wird also seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr beigemessen.