Archiv der Kategorie: Lärm

100 % KW – Statt neue Wohnbebauung im Lärm Hotspot

20. Februar 2024

Pressemitteilung der BI „100% KW“

Der Königspark, direkt an der A10, Abfahrt Königs Wusterhausen, soll nach den Wünschen der aktuellen Eigentümer, einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft, ein vollkommen anderes Gesicht bekommen. Hinter den Plänen steht die DLE Group, eine Immobilieninvestmentgesellschaft die die Fläche nach Umwandlung weiterveräußert und vermutlich auf satte Gewinne hofft.

Der Königspark soll nicht als Gewerbegebiet entwickelt werden, sondern ein Wohngebiet werden. 2500 Wohneinheiten sind geplant. Auf einer Fläche von 56 ha. Aber um was für ein Gebiet handelt es sich hier eigentlich?

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Anfang der Neunzigerjahre hatte man die Lärmbelastung durch die nahe Autobahn A10 im Blick. Die Wohnbebauung sollte in einiger Entfernung entstehen, dem heutigen Wohngebiet Königspark. Zur Autobahn hin sollten Gewerbeansiedlung erfolgen, bei denen die Beeinträchtigungen durch den Lärm eher gering sind. Im nördlichen Bereich des benachbarten Technologieparks sind sogar die sonst üblichen Betriebswohnungen untersagt, da der Lärm einem gesunden Wohnen entgegensteht.

All diesen Aspekten zum Trotz soll das Gewerbegebiet nun in ein Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewandelt werden. Doch was hat sich dort in den Letzten 30 Jahren getan? Das Verkehrsaufkommen auf der A 10 ist deutlich angestiegen. Gleichzeitig kommt es auch zu einer Verlärmung durch die nahe BAB 13 Richtung Dresden. Die A10 verlärmt den Bereich genau genommen sogar doppelt. Einerseits direkt aus Richtung der Anschlussstelle, Königs Wusterhausen und dann noch einmal aus nördöstlicher Richtung durch den Kurvenverlauf der A10.

Hinzu kam nun auch noch die Hoffmann-Kurve. Bei Ostwind starten die Flugzeuge der südlichen Start- und Landebahn des BER zu einem Großteil über diesem Gebiet und haben im Durchschnitt eine Flughöhe um die 1.000 m. Die Flugroute liegt oberhalb der A10. Die Verlärmung erfolgt dadurch sogar aus der Luft und vom Boden.

Wenn wir hier nun aus freien Stücken ein neues Wohngebiet ausweisen, konterkarieren wir damit alle Bemühungen des Lärmschutzes in der Stadt. An der A10, den Bahntrassen und hinsichtlich der Flugrouten, sind verschieden Akteure aktive um gegen die Lärmbelastung anzukämpfen. Wem wollen wir zukünftig noch glaubhaft vermitteln, dass der Lärm eine unzumutbare Belastung darstellt, wenn wir ihn gleichzeitig neuen Einwohnern zumuten wollen? Damit sind auch die Bürger in Niederlehme, Zernsdorf, Zeesen und der Kernstadt mittelbar betroffen.

Hier ist auch die Bürgermeisterin gefragt, in der Fluglärmkommission äußerte sie laut Protokoll noch: „Diepensee ist so verlärmt, dass man sich dort nicht unterhalten kann“, warum das für das direkt angrenzende geplante Quartier nicht gelten soll, erschließt sich nicht.

Weitere Informationen und der Link zur Petition auf: www.100-prozent-kw.de

 

Schon wieder zum Thema Lärmschutz

5. Februar 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen, an die KWer Stadtverordneten

Sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

am 11. Januar 2023 ist der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen öffentlich übergeben worden: eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Auf diese fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärm­aktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen erfolgte – so die Darstellung aus der UBL – trotz Anfragen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion. Seit 2 Jahren! Da entsteht von außen schon der Eindruck, dass seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr, als einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung heutiger und künftiger Einwohner geringe Aufmerksamkeit, geringe Bedeutung beigemessen wird.

Dieser Eindruck kann sich ebenso aufdrängen beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/18 „Eschenweg“ im OT Zeesen – und das, obwohl zum Eschenweg / Ausschnitt Bahnbereich erstmals ein Schallgutachten vorliegt, das sich auf Lärm und Erschütterung dort bezieht. In diesem Gutachten (Begründung, S.23) wird deutlich,
„dass die Beurteilungspegel der Orientierungswerte der DIN 18005-1, als auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Zudem kommt es durch die vom Schienenverkehr verursachten Emissionen nachts im Plangebiet zu Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheits­gefährdung.[…] Im Hinblick auf Schallimmissionen ist insbesondere der westliche Bereich des Plangebietes kritisch, da hier sowohl aktuell als auch zum Prognosehorizont 2030 die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nachts überschritten wird. Es sollte jedoch auch erwähnt werden, dass sich die Überschreitung zum Prognosehorizont 2030 hin auf die Immissionspunkte 1-5 beschränkt.“ (Das aber sind Grundstücke in zweiter Reihe.)

Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) bekräftigt ohne jegliche Relativierung, dass an fast allen Immissionsorten (IO) die Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich überschritten werden.

Aber an den davon betroffenen Grundstücken wollen Stadtver­waltung und Eigentümer mit Händen und Klauen, auf Biegen und Brechen zwecks Wohnbe­bauung unverändert festhalten und finden uneingeschränkten Rückhalt beim Ortsbeirat. Folglich wägt man auch in diesem Sinne ab. So wird mit Vermutungen gearbeitet, die eine Ver­besserung der klar beanstandeten Werte in Aussicht stellen, obwohl nicht sicher ist, dass sie in der Realität tatsächlich in dieser Form eintreten werden. Oder es werden bauliche Forderungen gestellt zum Schutz vor Lärm, die sich in anderer Hinsicht negativ auswirken, etwa wenn es heißt:

„Zum Schutz vor Lärm sind Außenwohnbereiche von Wohnungen entlang der Bahnstrecke 6142 nur in baulich geschlossener Ausführung (zum Beispiel als verglaste Loggia oder verglaster Balkon) zulässig.“ (Ja, sie sind laut „Leitfaden Immissionsschutz im Bebauungsgsplan“ (S. 9) ausnahmsweise zulässig, aber in welcher Lage sind sie auch akzeptabel?)

Und sind sie hier akzeptabel? Verglasung bedeutet nämlich im Sommer, dass sich die im hiesigen Falle laut B-Plan westlich gelegenen Wohnbereiche zusätzlich aufheizen werden – bei ohne­hin zunehmenden Temperaturen und angesichts der von der Deutschen Bahn erhobenen Forderung, im dortigen Bereich keine Bäume zu pflanzen.

Oder der vom LfU benannte erhöhte Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebiets entlang der Bahnstrecke wird als nicht erkennbar zurückgewiesen.

Oder es wird die in der Stellungnahme des LfU (S. 45) angeführte Tatsache verharmlost, geschönt, dass dort die baulich nicht verbundenen Außenwohnbereiche (z.B. Gärten) nicht vor gesundheitsgefährdendem Lärm geschützt und Aufenthalts- und Erholungsqualität eingeschränkt sind. Da heißt die Entgegnung dann im pauschalen, sich objektiv gebenden Abwägungsprozess schon einmal ganz harmlos: Es „befinden sich in unmittelbarer Umgebung neu errichtete Wohngebäude und bestehende Wochenendhäuser, welche bereits gärtnerisch genutzt werden.“ (S.46). Und damit hat sich der ursprüngliche, der grundsätzliche Einwand des LfU erledigt, bleibt ohne Folgen, ohne Veränderungsvorschlag für den B-Plan.

Im Abwägungsprozess stehen also neben Argumenten, die stichhaltig wirken, solche, die ich fadenscheinig nenne, auch irreführend; denn zum Beispiel der Verweis, dass ja in den letzten Jahren auch schon neue Häuser im Eschenweg so dicht an der Bahnstrecke gebaut worden seien und nun nach dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren sei, klammert aus meiner Sicht etwas ganz Wesentliches aus: Die zwei (!) bisher dicht an der Strecke bebauten Grundstücke im Eschenweg waren nicht Teil eines B-Planes mit seinen Spezifika – eingeschlossen Gutachten zu Immissionen von Bahn und Geflügelwirtschaft – und diese zwei (!) Grundstücke unterlagen nicht (!) Ihrer kommunal­politischen Entscheidung, nicht (!) Ihrer kommunalpolitischen Ver­antwortung. Und damit unterlagen sie auch nicht (!) einer Entscheidung wie in diesem Falle: nämlich, inwieweit der Abwägungs- und Satzungsbeschluss in nunmehr vorliegender Form dem Lärmaktionsplan gerecht wird: einem Plan, der 2016 nur mit dem Einverständnis der SVV erstellt worden ist. Das alles bitte ich zu bedenken.

 

Lärmeinwendung: Zum zweiten Jahrestag

12. Januar 2023

Zur Ortsbeiratssitzung am 11. Januar 2023 übergab der UBL-Vertreter im Zernsdorfer Ortsbeirat, Stefan Wichard, der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen, eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Diese ist nun immerhin zwei Jahre alt, ein trauriges Jubiläum. (Wir berichteten hier, bitte klicken)

Die Form der Übergabe erregte Heiterkeit bei den Anwesenden. Der Inhalt ist allerdings überhaupt nicht lustig. Trotz immer wieder erfolgten Anfragen an die Königs Wusterhausener Stadtverwaltung bekam die UBL auf die fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So viel Bedeutung wird also seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr beigemessen.

Wall errichten heißt Wald vernichten

10. August 2021

Matthias Fischer, Zernsdorf

Am Mittwoch, dem 11. August 2021 wird der Zernsdorfer Ortsbeirat eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und der Ortsvorsteherin Schwitalla befürworten und durchwinken, das erhebliche Auswirkungen auf das Lebensumfeld und die Gesundheit der meisten Zernsdorfer haben wird. Mit der Befürwortung des Baus eines „Lärmschutzwalls“ im Norden des gesamten Ortsteils wird indirekt der Fällung des Waldes und dem Verzicht auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, um uns vor dem Lärm der Autobahn zu beschützen, zugestimmt.

Hintergrund ist, dass der Kiesabbau der SKBB bereits auf 120 Meter an die Bebauungsgrenze von Zernsdorf herangerückt ist. Deshalb werden nach dem Buchstaben des Gesetzes für ein weiteres Vorgehen, insbesondere das Fällen des Waldes, Lärmschutzberechnungen, – wohlgemerkt keine Messungen (!) – notwendig.

Natürlich ergeben diese Berechnungen, die ein Büro im Auftrag der SKBB durchführte, angeblich keine signifikanten Änderungen der Lärmbelastung für die Zernsdorfer Einwohner.

Als kleines aus Sicht des Autors trügerisches und homöopathisches Trostpflaster wird uns jetzt ein 1.380m langer, 7 Meter hoher und 30 Meter tiefer Wall aus belastetem und unbelastetem Bodenmaterial der Schadstoffklassen Z 0 bis Z 1.2 in 90–100 Meter vor unser Dorf gebaut. Man könnte das auch mit einer Mülldeponie direkt vor unserem Ort vergleichen. Ein zusätzliche Einnahmequelle für das Unternehmen?

Dieser Wall mag uns teilweise vor dem Lärm des Kiestagebaus schützen, auf keinen Fall jedoch vor dem Autobahnlärm der A10, da die Ausbreitung von Lärm halbkugelförmig und wellenartig erfolgt und stark von meteorologischen Bedingungen wie Wind, Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie nachts außerdem bei vielen Wetterlagen Reflektionen an der in der Nacht oft sehr niedrigen Inversionsschicht abhängt. Dies fand in den Betrachtungen keine Berücksichtigung. Wohl ist im Gutachten vermerkt, dass der Wall hier kaum wirksam ist, da Schall immer nur am Ort des Entstehens gedämpft werden kann, also in diesem Fall nur durch Lärmschutzwände direkt an der Autobahn und/oder die Reduzierung der Geschwindigkeit.

Das heißt im Klartext: Ein Wall ist eine gute Idee gegen die künftige naheliegende Lärmbelästigung durch den Kiestagebau, die Zustimmung dazu impliziert jedoch eine Zustimmung zum Fällen des Waldes, bevor die Menschen hier vor der weitaus größeren Lärmbelastung der A10 ausreichend geschützt sind.

Ich werfe hier folgende Fragen auf, die wir nicht nur dem Ortsbeirat, sondern auch allen übergeordneten Verwaltungen und Volksvertretern stellen sollten:

  • Warum werden hier seitens der Genehmigungsbehörden private wirtschaftliche Interessen über das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß § 2 Grundgesetz gestellt? Es ist heute allgemein anerkannt, dass Dauerlärm zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Und es gibt Mittel und Wege, Lärm direkt am Entstehungsort zu vermeiden. Es muss »nur« von oberster Stelle gewollt sein!
  • Warum bekennen sich unsere Volksvertreter, begonnen beim Ortsbeirat über Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Landtag bis hin zu den jetzt zu wählenden Bundestagsabgeordneten nicht zum Schutz der Bürger vor Lärm und den damit verbundenen Belastungen?
  • Was ist aus der vor zwei Jahren von über 700 Zernsdorfern unterschriebenen Petition „Rettet uns vor dem Lärm!“ (Link) an Bürgermeister, Landrat und Ministerpräsident geworden? Frau Schwitalla hat die von den Bürgern unterzeichneten Unterschriftsbögen eingesammelt. Seitdem haben wir nichts mehr davon gehört. Von der eigentlich beabsichtigten öffentlichen Übergabe an den damaligen BM Ennullat, Landrat Loge und MP Woidke konnten wir nichts in Erfahrung bringen.
  • Auf einem Ortstermin mit Ortsbeirat, SKBB, Vertretern von Forst und Stadtverwaltung beeilte sich Ortsvorsteherin Schwitalla, kritische Stimmen möglichst zu unterdrücken und vertrat die Meinung, dass man ja ehr nichts ändern könne, weil ja das Recht des Bergbaubetriebes besteht, den Wald zu fällen, der uns gerade noch etwas von der Autobahn abschirmt. Wir sollten Frau Schwitalla die Frage stellen, wen sie eigentlich vertritt, die Einwohner, die sie wählten oder ein privates Unternehmen und die Behörden? Einzig der Vertreter der Oberförsterei brachte seine Bedenken dagegen vor, dass hier Wald einem Wall aus Abfällen weichen soll. Auch wurde er als Vertreter der Waldeigentümer im Planungsprozess komplett außen vor gelassen und erfuhr erst im letzten Moment, was mit dem Wall auf seinem Boden entstehen soll.
  • Wie kann das Gelände künftig überhaupt noch betreten werden (denn der Kiesabbau findet ja erst in einigen Jahren statt, während der Wall jetzt bereits errichtet werden soll), wie kann die Fußgängerbrücke über die A10 erreicht werden? Fragen, die vor Ort nicht beantwortet werden konnten.

Wir alle sollten uns fragen, wie wir weiter in unserem Ort leben wollen, wenn unseren Lebensverhältnissen und unserer Gesundheit so wenig Wert beigemessen wird. Und wir sollten die demokratisch gewählten Volksvertreter fragen, ob sie bereit sind, uns in dieser Sache zu vertreten und zu helfen.

Von den BÜNDNIS90/GRÜNEN hört man auch in dieser Angelegenheit nichts, obwohl die Inhalte doch gerade in ihrem Interesse sein sollten.

Kein einziger Baum darf mehr fallen, bevor der Schutz der Einwohner vor Lärm sichergestellt ist!

Hier zum Herunterladen die Beschlussvorlage, Gutachten und Lagepläne des Vorhabens (Quelle: Sessionnet der Stadt Königs Wusterhausen):

  1.  Antrag zur Anlage eines Sandwalls durch den SKBB
  2. Schalltechnische Untersuchung zur Belastung der Nachbarschaft des Kieswerks Niederlehme durch die Eurofins GfA GmbH vom 5. September 2016
  3. Anlagen und Pläne zum obigen Gutachten
  4. Erläuterungsbericht zum Bauantrag für den Lärmschutzwall des Tagebaus Niederlehme der Fugro Germany Land GmbH vom 11. Dezember 2018
  5. Einwendung der UBLL Zernsdorf gegen die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung

Ortsumfahrung Niederlehme

30. April 2021

Redaktion Stadtfunk

Heute sind es noch drei Monate bis zur geplanten Eröffnung. Stadtfunk nahm das zum Anlass, sich einmal etwas genauer an der Baustelle umzusehen und über den Stand der Arbeiten in einem kleinen Film zu berichten.

Bis Ende Juli 2021 wird auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometer die Landesstraße von der Anschlussstelle an der Autobahn A 10 zur Spreenhagener Straße und Wernsdorfer Straße in Niederlehme neu gebaut.  Unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, aber mit Einschränkungen beim Einbau der Decke, entsteht ein Kreisverkehr. An der Storkower Straße/ Werkstraße wurde eine neue Brücke errichtet, die über die L30 führt. Zusätzlich wurden zwei Kleintierdurchlässe, ein Fledermausquartier und auf 166 Metern eine Lärmschutzwand sowie ein Lärmschutzwall zum Schutz der Kleingartenanlage gebaut. Beachtlich ist auch die quer über den Kreisverkehr führende Strecke für Schwerlastverkehr.

Insgesamt investiert das Land Brandenburg knapp 4,4 Millionen Euro in die Baumaßnahme. Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt sich daran mit 153 Tausend Euro.

Für den Ortskern von Niederlehme ist eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr zu erwarten. Wie die Effekte für den Norden von Niederlehme, Ziegenhals und Wernsdorf sind, bleibt abzuwarten. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens insbesondere durch BER, Amazon und Tesla wird es immer häufiger Staus auf der A113 geben und der Verkehr sich gerade auf dieser Strecke einen Weg von und nach Berlin suchen.

Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 in Königs Wusterhausen

29. Januar 2021

UBL Königs Wusterhausen

Einleitung

Lärm allgemein:

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Diese zu schützen ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Eine herausragende Rolle hierbei spielt die zunehmende Verlärmung der Bevölkerung.
Der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm) ist dazu folgendes zu entnehmen:

der nächtliche Lärmpegel außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten, als solche sind die meisten betroffenen Gebiete in unserer Stadt eingestuft, sollte kleiner als 40 dB(A) sein.
Auf der Webseite des Umweltbundesamtes werden hierzu noch einige Beispiele angeführt, bei nächtlicher Lärmbelastung von 65 dB(A) steigt das Herzinfarktrisiko um 20 bis 30% , ebenso wird die Leistung des Immunsystems ab 60 dB(A) um eben diesen Wert reduziert, Bluthochdruckgeschehen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten des Hormonsystems und Gehörschäden steigen bei über 55 dB(A) bereits gegenüber 50dB(A) um 50% an.

Als weitere mögliche Gesundheitsstörungen werden veränderte Blutwerte, Arteriosklerose, psychische Störungen, Nervosität, Abgeschlagenheit, Aggressionen und die Verminderung der Lesefähigkeit und des Langzeitgedächtnisses bei Kindern genannt.

Die WHO empfiehlt ebenso strengstens die Einhaltung zum Beispiel dieser Grenzwerte für Straßenverkehrslärm:
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic below 53 decibels (dB) LDEN, as road traffic noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic during night time below 45 dB LNIGHT, as night-time road traffic noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policymakers implement suitable measures to reduce noise exposure from road traffic in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions, the GDG recommends reducing noise both at the source and on the route between the source and the affected population by changes in infrastructure.
Quelle: https://www.euro.who.int/de/publications/abstracts/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-2018

Hier wird auch eingehend auf mögliche gesundheitliche Folgen eingegangen.

Fluglärm:

Auch für Fluglärm, insbesondere nächtlichen, werden von der WHO strenge Grenzwerte genannt (Quelle ebenda):
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft below 45 dB LDEN, as aircraft noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft during night time below 40 dB LNIGHT, as nighttime aircraft noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policy-makers implement suitable measures to reduce noise exposure from aircraft in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions the GDG recommends implementing suitable changes in infrastructure.

Weiterhin geht aus einer Studie der EU Umweltpartner von Prof. Dr. Münzel aus 2020 hervor, das durch nächtlichen Flugverkehr und daraus entstehendem Lärm das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen um bis zu 50% erhöht ist, einhergehend mit 3 mal höherem Risiko für Herzrhythmusstörungen und bei 36% der Betroffenen zu einem früheren Tod führen kann.
Quelle: https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

Infraschall:

Hierbei handelt es sich um niederfrequenten Schall, der vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden kann. Er ist sehr langwellig und kann sich daher über weite Strecken ausbreiten, ohne an Stärke zu verlieren.
Bisherige Dämm- und Schutzmaßnahmen an Gebäuden durchdringt er mühelos und innerhalb von Gebäuden kann er sich verstärken.

In Deutschland dürfen übrigens laut Bundesumweltamt im Abstand von 25 km um Infraschall-Messstationen keine Windräder errichtet werden. Der Abstand zur Wohnbebauung ist dagegen in Brandenburg auf 1 km begrenzt und es gibt Bestrebungen der Windkraftlobby und der Politik, diese Werte weiter zu reduzieren bzw. immer größere Anlagen mit stärkeren Emissionen zu bauen.

Hierzu gibt es verschiedene Studien des RKI, von Prof Krahé 2011 im Auftrag des Bundesumweltamtes etc., die die Wirkungen von Infraschall auf den menschlichen Körper beschreiben. Vor allem werden Störungen im Innenohr, welches mit dem Gleichgewichtssinn des Menschen in Zusammenhang steht, beschrieben. In einer Studie musste die Beschallung mit einer Frequenz von16 Hz an Probanden bereits nach einer Stunde abgebrochen werden, da die Leistung des Herzmuskels um 20% zurückging.

Die Ausbreitungsbedingungen von Infraschall kann man hier nachlesen:
https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Auch von anderen Quellen wie Verkehrslärm (Eisen- und Autobahnen) gehen erheblich Emissionen von Infraschall aus, die im Verdacht sind, ebenfalls gesundheitsschädlich zu sein.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#gesetzliche-bestimmungen-zu-tieffrequenten-schall

Unsere Forderungen

  1. Beim Studium der Vorlage zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen sofort die Grenzwerte 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ins Auge, die im Gegensatz zu allen oben genannten wissenschaftlichen Empfehlungen stehen. Hier ist eine Korrektur und Nachbesserung unbedingt erforderlich.
  2. Fraglich sind die Werte aus Tabelle 2 und 3, die die Anzahl der belasteten Einwohner wiedergeben. Bereits in der ersten Stufe des Lärmaktionsplans vom 19.9.2008 wurden deutlich mehr belastete Personen, nämlich 290 Personen über 65 dB(A,) 1750 mit über 55 dB(A) und 2400 mit über 45 dB(A) festgestellt.
    In der neuen Fassung sind  die Werte in Tabelle 2 und 3 trotz massiv gestiegenen Verkehrsaufkommens deutlich niedriger. Eine Überprüfung der Messwerte und auch der Verkehrszahlen ist daher aus unserer Sicht dringend nötig. Wir stellen außerdem die Frage, woher die genannten Werte stammen und ob sie wissenschaftlich und auch messtechnisch nachzuvollziehen sind.
  3. Ein Beispiel für die äußerst mangelhafte Qualität des zugrunde liegenden Zahlenwerkes ist die Zernsdorfer Friedrich-Engels-Straße. Für sie wurde ein Verkehrsaufkommen von 7.476 Kfz/24h festgestellt – für die südlich daran anschließende, wesentlich stärker frequentierte Friedensaue und Karl-Marx-Str. jedoch mit 3.700 Kfz/24h ein extrem kleineres Verkehrsaufkommen angesetzt! Dies entbehrt jeder Logik! Wohlgemerkt müssen fast alle Kfz, die durch die Fr.-Engels-Str, fahren, auch über die Karl-Marx-Str. fahren!
    Die relevante Kartierung der K6153 endet im Ortskern von Zernsdorf. Lösen sich die Fahrzeuge dort auf?
    All dies erscheint willkürlich und lässt uns an der Qualität des gesamten Werkes zweifeln, zumal wir als Bürgerinitiative nicht in der Lage sind, viele der genannten Zahlen zu überprüfen und nachzuvollziehen.
    Dieses Zahlenchaos ist ein Beispiel dafür, dass der vorliegende Bericht und seine Folgerungen wertlos sind, zumal gerade der genannte Straßenabschnitt als offizielle Ausweichroute der A10 oftmals vom Schwerlastverkehr überrollt wird.
    Dies gilt gleichermaßen für die Umfahrungsstrecken durch die Kernstadt KW in Richtung Ragow und aus Ragow kommend. Auch hier sollten erst endlich einmal aussagekräftige Verkehrsmessungen vorgenommen werden.
  4. Zu dem vorhandenen und zu erwartenden Verkehr finden sich keine oder nur verwaschene Angaben, die nicht auf Fakten basieren. Auch hier ist eine Nachbesserung dringend notwendig. So ist durch die Ansiedlung unter anderem von Amazon im Gewerbegebiet Niederlehme bei Fertigstellung der Abkürzung zwischen der Autobahn und dem Ortskern Niederlehme ein wesentlich stärkeres Verkehrsaufkommen über die Wernsdorfer/Niederlehmer Straße in Richtung Schmöckwitz/Erkner/Berlin zu erwarten, insbesondere wie auch heute schon beim Kollaps der A10/A113 im Flughafenumfeld und der A10 im TESLA-Umfeld.
  5. Für den Schienenverkehr sollte der Ausbau des zweite Gleises und der Ertüchtigung des Anschlusses des Hafens für 720 m lange Güterzüge im Bereich Königs Wusterhausen mit einbezogen werden. Auch hierzu fehlen Berechnungen, die unbedingt einzubringen sind.
    Die Infrastruktur des Hafens hat sich erheblich entwickelt und wird weiter wachsen, insbesondere im Bereich intermodaler Schiene/Straße Umschlag mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen, insbesondere beim Schwerlastverkehr aus dem Hafen über die L30 Richtung Auffahrt A10. Ebenfalls außen vor gelassen wurden die Lärmemissionen der im Hafen angesiedelten Gewerbe, namentlich Timberpak. Hier wird unter freiem Himmel belastetes Altholz geschreddert und Container abgesetzt, die Lärmbelastung ist erheblich, auch in umliegenden Wohngebieten.
    https://www.stadtfunk-kw.de/dem-hafen-wird-das-wasser-abgegraben
  6. Für den Bereich der A10 wurden schon in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung vom 19.9.2008 drei konkrete Vorschläge erbracht, die nunmehr dreizehn Jahre auf Umsetzung warten:
    _Aufbringen von lärmminderndem Straßenbelag
    _Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 KM /h nachts für PKW und 60 KM /h für LKW
    _Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Zernsdorf.
    In der dritten Stufe ist allenfalls von einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Km /h zu lesen. Die Hauptlärmquelle, der Schwerlastverkehr, fällt umso mehr ins Gewicht, als dass es praktisch keine LKW gibt, die auf der Autobahn 80 km/h fahren. Die LKW fahren durchweg 88-90 km/h. Die Lärmbelastung steigt jedoch exponentiell, sodass die Annahmen bei +10% Geschwindigkeit komplett falsch sind. Eine nächtliche Begrenzung auf 60 km/h für LKW ist eine unserer Mindestforderungen, die sofort mit geringem Aufwand durchsetzbar wäre.
    Die in der dritten Stufe genannten abgeschwächten Folgerungen erscheinen uns im Interesse der betroffenen Bevölkerung völlig absurd, es zeugt von keinerlei seriöser Recherche bzw. Messungen realer Verkehrsmengen, welche Voraussetzung einer seriösen Planung wären.
    Ist seit dem letzten LAP überhaupt eine erneute Lärmmessung der Autobahnemissionen erfolgt und in den Bericht eingeflossen? Wenn ja, ist die Lärmmessung während der jahrelangen Baustelle querab von KW erfolgt? Dann nämlich sind diese Werte unbrauchbar, denn sie spiegeln durch die temporären Geschwindigkeitsherabsetzungen nicht die Wirklichkeit wieder.
  7. Den letzten Schutz der nördlichen Wohngebiete von Zernsdorf stellt der Wald zwischen Autobahn und Siedlung dar. Es droht jetzt die Abholzung dieses Waldes zu Gunsten des Kiesabbaus. Der Tagebau ist bereits heute bis auf 300 m an die westliche Siedlungsgrenze herangerückt. Damit verbunden ist bereits heute eine drastischer Anstieg der Lärmbelastung bei westlichen und nördlichen Windrichtungen nicht nur für Zernsdorf, sondern auch für Kablow, Kablow Ziegelei, Uckley und Senzig. Der gesamte Sachverhalt findet aber keinerlei Berücksichtigung.
    Hier werden drei sehr wichtige Fakten außer acht gelassen:
    _der Lärm der BAB 10
    _der Lärm und die Staubemissionen durch den Betrieb der Kiesgrube
    _die bisherige Schutzfunktion des Waldes, von den Erholungsmöglichkeiten einmal abgesehen
    Zu diesem Thema gibt es eine mit ca. 720 Unterschriften versehene Petition mit dem Titel „Rettet uns vor dem Lärm!“ am Ministerpräsident Woidke, LDS Landrat Loge und Bürgermeister Ennullat, die der Stadtverwaltung vorliegt und offenbar dem Ersteller dieses Berichts nicht bekannt gemacht wurde.
    https://www.stadtfunk-kw.de/rettet-uns-vor-dem-laerm
  8. Auch der vom Windpark in Uckley ausgehende Infraschall wurde in der vorliegenden Fassung überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl die Abstände zur Wohnbebauung von 1 km zum Teil unterschritten wurden. Völlig absurd ist die Kartierung des Wernsdorfer Waldgebietes als „ruhiges Gebiet“. Die Schallemissionen (akustischer Lärm, Infraschall) der WEA wurden wohl ausgeblendet?
  9. Eine textliche Anmerkung. Das »ortsteilfreie Kernstadtgebiet« gibt es schon lange nicht mehr, ebenfalls ein Indiz für mangelhafte Recherche.
  10. Gehen wir richtig in der Annahme, dass in diesem Bericht von 2020 die Infrastrukturkartierung von 2012 verwendet wurde? Gerade in den letzten Jahren und in sehr naher Zukunft gab und gibt es hier grundlegende Änderungen.

Unser Fazit

Der vorliegende Entwurf der 3. Stufe des Lärmaktionsplans ist aus den genannten Gründen für den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung unserer Stadt völlig wertlos.
Die Recherchen, Messungen und Annahmen sind fehlerhaft, die Schlussfolgerungen damit wertlos.

Wir verlangen eine Revision der in der Studie enthaltenen Annahmen und Messungen, um die tatsächlichen Belastungen zu ermitteln. Gerne bieten wir als Bürgerinitiative dazu unsere Mithilfe an.

Es stellt sich uns die Frage, warum für derartige Studien Steuergelder ausgegeben werden, statt sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, die die Bevölkerung tatsächlich vor Lärm schützen.

Zernsdorf, 29. Januar 2021
Stefan Wichard, Priska Wollein, Matthias Fischer
Unabhängige Bürgerliste Königs Wusterhausen

Weitere Quellen:

https://www.koenigs-wusterhausen.de/960072/20201202_Bericht_Laermaktionsplanung_3_-Stufe_Koenigs-Wusterhausen_Web.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#tieffrequenter-schall-und-infraschall

https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#welche-faktoren-haben-einen-einfluss-auf-den-strassenverkehrslarm

https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf

https://www.aerzteblatt.de/archiv/206499/Auswirkungen-von-Laerm-auf-das-Herz-Kreislauf-System

https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2