Archiv der Kategorie: THEMENSCHWERPUNKTE

Petition zur Planung eines Kunstrasenplatzes

5. Juli 2023

Wolfgang und Gesine Almus, Zernsdorf

Sehr geehrte Stadtverordnete,

Ziel dieser Petition ist die Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung, aufgrund dessen Fußballplätze und andere im Freien liegende Sportstätten im Stadtgebiet grundsätzlich nicht mehr mit „Kunstrasen“, also Kunststoff, belegt werden dürfen. Geplante Maßnahmen, im Freien befindliche Sportstätten mit einem Kunstrasen-Belag auszustatten, sind unverzüglich einzustellen.

Begründung:
Der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ war am 29.06.2023 unter der Überschrift „Grüner Teppich – Kunstrasen ist die fünftgrößte Quelle von Mikroplastik“ ein Artikel zu entnehmen, der sich mit der besonderen ökologischen und gesundheitlichen Gefährlichkeit von „Kunstrasen“ durch Mikroplastik befasst.

So wurde 2022 im Rahmen einer Masterarbeit am Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik untersucht, inwiefern und in welchem Umfang Kunstrasen-Fußballplätze durch die Witterung (Regen, Schnee, Hitze) und durch Bespielen Quellen gefährlichen Mikroplastiks darstellen. (https://publica.fraunhofer.de/entities/publication/9501337d-c4af-431a-99ae-809f69723b68/details ).

Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass insbesondere (aber nicht nur) von der Füllung des „Kunstrasens“, dem sog. „Infill“ (bis zu 50 Tonnen kleiner, elastischer Plastikkügelchen je Fußballplatz), eine gravierende, bislang völlig unterschätzte Mikroplastik-Gefahr für die Umwelt ausgeht. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki kalkuliert, dass jährlich allein durch Kunststoffrasen-Fußballfelder europaweit rund 16.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt abgegeben werden. Das Fraunhofer Institut schätzt deshalb diese Kunstrasen-Fußballfelder als fünftgrößte Quelle von Mikroplastik in Europa ein. Dieser „Infill“ ist einerseits wegen der Beschwerung des „Kunstrasens“ erforderlich, er macht andererseits den Kunststoff-Belag eines Fußballplatzes elastisch, gut bespielbar und soll beim Sturz eines Spielers Verletzungen verhindern.

Aufgrund dieser Untersuchung hat z. B. die Stadt Oberhausen (Einer ihrer Kunstrasen-Fußballplätze war Analyse-Gegenstand.) entschieden, zukünftig den kontinuierlich auszutauschenden bzw. zu ergänzenden „Infill“ nur noch mit Sand und nicht mehr mit Plastikkügelchen vorzunehmen. Kork oder Reisspelzen kämen wohl alternativ in Frage, sind jedoch erheblich teurer. Der Kunstrasen-Belag verliert durch Sand-, Kork-„Infill“ usw. allerdings seine vermeintlichen Vorteile, nämlich seine schnelle Bespielbarkeit nach Regen und seine Elastizität, die Verletzungen der Spieler vorbeugen soll.

Die Lobby der Kunstrasen-Hersteller hat bislang trotzdem erfolgreich -ungeachtet der nachgewiesenen, gravierenden Mikroplastik-Gefährdung durch Kunstrasen- ein Verbot von Kunstrasen-Fußballplätzen verhindern können, das die Europäische Kommission schon lange vorgeschlagen hat.

Dass von Kunstrasen-Fußballplätzen kontinuierlich eine massive Mikroplastik-Gefährdung nicht nur für die Spieler, sondern für die gesamte Umwelt ausgeht, ist seit langem bekannt. Gleichermaßen bekannt ist, dass die Kunstrasen-Herstellung und –Entsorgung, auch seine begrenzte Recycling-Möglichkeit, ökologisch grundsätzlich unvertretbar sind (siehe dazu auch https://www.stadtfunk-kw.de/wasserundkunstrasen/).

Aus diesem Grund muss im Stadtgebiet unter ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten der Einbau von Kunstrasen-Belägen auf Sportstätten verhindert werden. Hierfür ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Dringlichkeit geboten. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen schließlich in einer ökologisch und gesundheitlich unbedenklichen Umgebung leben. Deshalb erfolgt diese Petition, weil wir leider seit Jahren nicht mehr davon ausgehen können, dass die Stadtverordnetenversammlung Fakten-basierte und im Hinblick auf die Zukunft unserer Stadt vernünftige Entscheidungen trifft.

Schon wieder zum Thema Lärmschutz

5. Februar 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen, an die KWer Stadtverordneten

Sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

am 11. Januar 2023 ist der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen öffentlich übergeben worden: eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Auf diese fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärm­aktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen erfolgte – so die Darstellung aus der UBL – trotz Anfragen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion. Seit 2 Jahren! Da entsteht von außen schon der Eindruck, dass seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr, als einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung heutiger und künftiger Einwohner geringe Aufmerksamkeit, geringe Bedeutung beigemessen wird.

Dieser Eindruck kann sich ebenso aufdrängen beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/18 „Eschenweg“ im OT Zeesen – und das, obwohl zum Eschenweg / Ausschnitt Bahnbereich erstmals ein Schallgutachten vorliegt, das sich auf Lärm und Erschütterung dort bezieht. In diesem Gutachten (Begründung, S.23) wird deutlich,
„dass die Beurteilungspegel der Orientierungswerte der DIN 18005-1, als auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Zudem kommt es durch die vom Schienenverkehr verursachten Emissionen nachts im Plangebiet zu Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheits­gefährdung.[…] Im Hinblick auf Schallimmissionen ist insbesondere der westliche Bereich des Plangebietes kritisch, da hier sowohl aktuell als auch zum Prognosehorizont 2030 die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nachts überschritten wird. Es sollte jedoch auch erwähnt werden, dass sich die Überschreitung zum Prognosehorizont 2030 hin auf die Immissionspunkte 1-5 beschränkt.“ (Das aber sind Grundstücke in zweiter Reihe.)

Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) bekräftigt ohne jegliche Relativierung, dass an fast allen Immissionsorten (IO) die Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich überschritten werden.

Aber an den davon betroffenen Grundstücken wollen Stadtver­waltung und Eigentümer mit Händen und Klauen, auf Biegen und Brechen zwecks Wohnbe­bauung unverändert festhalten und finden uneingeschränkten Rückhalt beim Ortsbeirat. Folglich wägt man auch in diesem Sinne ab. So wird mit Vermutungen gearbeitet, die eine Ver­besserung der klar beanstandeten Werte in Aussicht stellen, obwohl nicht sicher ist, dass sie in der Realität tatsächlich in dieser Form eintreten werden. Oder es werden bauliche Forderungen gestellt zum Schutz vor Lärm, die sich in anderer Hinsicht negativ auswirken, etwa wenn es heißt:

„Zum Schutz vor Lärm sind Außenwohnbereiche von Wohnungen entlang der Bahnstrecke 6142 nur in baulich geschlossener Ausführung (zum Beispiel als verglaste Loggia oder verglaster Balkon) zulässig.“ (Ja, sie sind laut „Leitfaden Immissionsschutz im Bebauungsgsplan“ (S. 9) ausnahmsweise zulässig, aber in welcher Lage sind sie auch akzeptabel?)

Und sind sie hier akzeptabel? Verglasung bedeutet nämlich im Sommer, dass sich die im hiesigen Falle laut B-Plan westlich gelegenen Wohnbereiche zusätzlich aufheizen werden – bei ohne­hin zunehmenden Temperaturen und angesichts der von der Deutschen Bahn erhobenen Forderung, im dortigen Bereich keine Bäume zu pflanzen.

Oder der vom LfU benannte erhöhte Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebiets entlang der Bahnstrecke wird als nicht erkennbar zurückgewiesen.

Oder es wird die in der Stellungnahme des LfU (S. 45) angeführte Tatsache verharmlost, geschönt, dass dort die baulich nicht verbundenen Außenwohnbereiche (z.B. Gärten) nicht vor gesundheitsgefährdendem Lärm geschützt und Aufenthalts- und Erholungsqualität eingeschränkt sind. Da heißt die Entgegnung dann im pauschalen, sich objektiv gebenden Abwägungsprozess schon einmal ganz harmlos: Es „befinden sich in unmittelbarer Umgebung neu errichtete Wohngebäude und bestehende Wochenendhäuser, welche bereits gärtnerisch genutzt werden.“ (S.46). Und damit hat sich der ursprüngliche, der grundsätzliche Einwand des LfU erledigt, bleibt ohne Folgen, ohne Veränderungsvorschlag für den B-Plan.

Im Abwägungsprozess stehen also neben Argumenten, die stichhaltig wirken, solche, die ich fadenscheinig nenne, auch irreführend; denn zum Beispiel der Verweis, dass ja in den letzten Jahren auch schon neue Häuser im Eschenweg so dicht an der Bahnstrecke gebaut worden seien und nun nach dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren sei, klammert aus meiner Sicht etwas ganz Wesentliches aus: Die zwei (!) bisher dicht an der Strecke bebauten Grundstücke im Eschenweg waren nicht Teil eines B-Planes mit seinen Spezifika – eingeschlossen Gutachten zu Immissionen von Bahn und Geflügelwirtschaft – und diese zwei (!) Grundstücke unterlagen nicht (!) Ihrer kommunal­politischen Entscheidung, nicht (!) Ihrer kommunalpolitischen Ver­antwortung. Und damit unterlagen sie auch nicht (!) einer Entscheidung wie in diesem Falle: nämlich, inwieweit der Abwägungs- und Satzungsbeschluss in nunmehr vorliegender Form dem Lärmaktionsplan gerecht wird: einem Plan, der 2016 nur mit dem Einverständnis der SVV erstellt worden ist. Das alles bitte ich zu bedenken.

 

Lärmeinwendung: Zum zweiten Jahrestag

12. Januar 2023

Zur Ortsbeiratssitzung am 11. Januar 2023 übergab der UBL-Vertreter im Zernsdorfer Ortsbeirat, Stefan Wichard, der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen, eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Diese ist nun immerhin zwei Jahre alt, ein trauriges Jubiläum. (Wir berichteten hier, bitte klicken)

Die Form der Übergabe erregte Heiterkeit bei den Anwesenden. Der Inhalt ist allerdings überhaupt nicht lustig. Trotz immer wieder erfolgten Anfragen an die Königs Wusterhausener Stadtverwaltung bekam die UBL auf die fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So viel Bedeutung wird also seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr beigemessen.

Eine städtische Neuplanung des Königsparks 2022 – und ein paar dicke Fragezeichen 

6. September 2022

Dr. Marina Kreisel, Zeesen
  1. Anders als die Gemeindevertretung unserer Nachbargemeinde Zeuthen ist die Stadtverordnetenversammlung (SVV) offenbar nicht fähig oder /und nicht willens, ihren im November 2020 gefassten, nicht beanstandeten Beschluss zur Erarbeitung eines Leitbildes von Königs Wusterhausen (KW) durchzusetzen.
  2. Anders als die Verwaltung von Zeuthen ist die Verwaltung von KW unter Leitung der seit Mai 2021 im Amt befindlichen Bürgermeisterin Michaela Wiezorek offenbar nicht fähig oder / und nicht willens, ihn umzusetzen. Bis heute liegt das Leitbild nicht vor, ebenso nicht eine Konzeption, wie man den Prozess seiner Entwicklung zu gestalten gedenkt.
  3. In der SVV fortgesetzt befürwortete B-Pläne erfolgen zudem weiterhin mit oder ohne Teilflächennutzungsplan einzelner Ortsteile und ohne gültigen Gesamtflächennutzungsplan unserer Kommune (obwohl er sich bereits seit mehreren Jahren in Erarbeitung befindet). Unter diesen Bedingungen ist auch der vorliegende B-Plan für den Königspark entstanden, unter diesen Bedingungen würde über seine Veränderung ebenfalls abgestimmt werden. Das wird selbst angesichts eines so großen Projektes einfach so hingenommen – das Fehlen wichtiger Handwerkzeuge für den Entscheidungsprozess?
  4. Mit einem veränderten B-Plan solle – so ein  Argument aus der gegenwärtigen Diskussion – der Königspark gerettet werden vor dort denkbaren Bauten wie Müllverbrennungslage (Ludwig Scheetz, SVV) oder gar einem zweiten A10-Center (Petra Müller, DLE). Vielmehr ermöglicht werden solle seine Gestaltung als ein Eingangstor von KW: in einer Mischung  von Wohn- und Gewerbebauten sowie Kitas und Schulen als Teil sozialer Infraktur, das laut MAZ in „den Dimensionen einer Kleinstadt“ https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/koenigs-wusterhausen-investor-will-vier-quartiere-im-koenigspark-bauen-IZ7JUSJZP24D6AUNHRMDLFWKKQ.html  Entwicklung, Vermarktung und Verkauf obliegen der Deutschen Landentwicklung Holding. Damit wäre für dieses Bauprojekt in Kleinstadtgröße allein ein Immobilienkonzern verantwortlich. Was bedeutete das für KW im Falle einer Insolvenz, vor der jüngst erst die Adler-Group zu stehen schien, bis dahin äußerlich stabil wirkend? Und ggf. Baufelder als Insolvenzruinen hinterlassend?
  5. Mit der DLE als der gegenwärtigen (!) Eigentümerin des Königsparks läge zudem dieser neue Stadtteil fast völlig in der Hand privater Eigentümer verschiedener Form. Was änderte in dieser Hinsicht ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadtverwaltung und Immobilienkonzern DLE als Vorhabenträger tatsächlich an Grundsätzlichem? Dass die DLE darauf eingeht, zeugt wohl vor allem davon, wie wichtig ihr dieses Großprojekt ist, dass es sich nach dortiger Einschätzung für sie voll rechnet – trotz Zugaben im Bereich von Kita und Schule.
  6. Grundlegende Probleme, die mit dem Projekt „Städtische Neuplanung des Königsparks“ untrennbar verbunden wären, führten im Jahre 2018 in der SVV zur mehrheitlichen Ablehnung des Vorgänger-Projektes „Gartenstadt im Königspark“, das nach längerer, sehr kontroverser Diskussion in zuständigen kommunalpolitischen Gremien. Auch die Stadtverwaltung unter Leitung des damaligen Bürgermeisters Swen Ennullat  hatte sich gegen einen solchen neuen Stadtteil positioniert. Konnten diese Probleme inzwischen entschärft werden? Oder bestehen sie – Stichwort: überdimensionierter Bevölkerungszuwachs, Mietpreise, verkehrliche Anbindung an KW, soziale Infrastruktur (Kita-, Schul- und Hortplätze, ärztliche Versorgung usw. ), Bewohner als Pendler, ÖPNV – nicht weiter? Sind sie nicht seitdem vielmehr deutlich verschärft worden? Werden sie künftig nicht weiter verschärft: ungeachtet etwa des Baus von Kitas und Schulen durch den Investor – aber eben ohne das erforderliche qualifizierte Personal, das es braucht für eine arbeitsfähige, gut funktionierende öffentliche Schule, für frühkindliche Bildung? Wie sieht dazu die Antwort aus SVV und Stadtverwaltung aus? Wie kann sie dazu überhaupt aussehen unter Bedingungen eines zukünftigen massiven Lehrkräfte- und Erziehermangels in der Bundesrepublik Deutschland?  https://www.vbe.de/presse/pressedienste/pressedienste-2022/standard-titel. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2021/august/mehr-plaetze-im-westen-mehr-qualitaet-im-osten-bessere-kita-bedingungen-sind-moeglich
  7. Ein Stadtteil Königspark würde sich in direkter Nähe einer stark frequentierten Autobahn befinden, ebenso von Flugrouten zum und vom BER. Aber für die politische Entscheidung „Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof“ dienten einst als ein zentrales Argument verbesserter Schutz und verbesserte Lebensqualität von betroffenen Einwohnern in Berlin (Verlagerung der Flugrouten, Nachtflugverbot, Senkung von Immissionen). Warum hätte dieses Argument dort, wo es um die Errichtung eines völlig neuen Stadtteils in KW ginge, nicht zu gelten? Warum rücken Stadtverwaltung und Stadtverordnete mehrheitlich davon ab? Warum will die Vize-Bürgermeisterin Sylvia Hirschfeld die Entscheidung offenhalten und an Gutachten binden – vermutlich hoffend, dass sie zu Kompromissen führen, ohne die Bebauung in der Gesamtheit in Frage zu stellen? Dabei ist auf der Basis umfänglicher wissenschaftlicher Untersuchungen inzwischen hinlänglich bekannt, dass ein Zusammenhang zwischen Fluglärm und bestimmten Erkrankungen besteht.  https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf.
  8. Mit einem beträchtlichen Zuwachs an Einwohnern – Zahlen sind diesmal bisher in der Öffentlichkeit unbekannt – , der auch außerhalb des Königsparks z. B. in Niederlehme, Zeesen vornehmlich vom Neubau getragen wird, geht bekanntlich zugleich ein erheblicher Flächenverbrauch einher. Folglich steht immer weniger Freiraum –  bei Vorhandensein von immer mehr Bürgern – für andere Zwecke zur Verfügung, bzw. noch existierender  Freiraum (Wälder, Freibäder, Parkanlagen u.a.) wird stärker genutzt, auch stark vernutzt, das unter veränderten klimatischen Bedingungen. Letzteres macht sich in der Kommune, die auch ein Urlaubs- und Naherholungsgebiet ist, bereits bemerkbar. Es wird sich vermutlich zuspitzen angesichts zunehmender Brandgefährdung von  Wäldern während großer Trockenheit, entfielen sie dann doch ggf. für kürzere oder längere Zeit als Erholungs- und Freizeitraum. In einer derartigen Funktion ist ein Teil des kommunalen Waldes auf dem Funkerberg, im „Rahmenplan Funkerberg“ ausgewiesen. Aber was sagt die Realität?
  9. Das Projekt Königspark mit dem Vorhabenträger und Eigentümer DLE würde fortführten, was in jüngerer Zeit an anderen Stellen in unserer Kommune mit Immobilienkonzernen wie BUWOG /Vonovia Usus geworden ist: Auch im Geschäftsmodell der DLE geht es nicht mehr allein um die Verwertung eines begrenzten Sektors privater Immobilien, sondern um die industriell organisierte Abschöpfung von Renditen aus dem gesamten Produktions-, Bewirtschaftungs- und Erneuerungsprozess der Wohnungsgebiete https://www.rosalux.de/publikation/id/46474/die-finanzialisierte-wohnungswirtschaft-ist-sozialisierungsreif-1.
    Auf Kosten von Mietern, auf Kosten von Käufern, als Macht gegenüber Kommunen, auch in KW – weil sie besonders den Wohnungsmarkt zunehmend dominieren im Sinne ihrer Konzernziele (ungeachtet werbewirksamer Selbstdarstellung und einzelner   sozialer Wohltaten, die besonders unter dem Druck der jüngsten Enteignungsdebatte entstanden). Und dem liefert sich unsere Kommune über das Handeln von Kommunalpolitik und Verwaltung wissentlich bereitwillig aus? Und verklärt es u.a. mit der Begründung, anders als zuvor nunmehr zwischen mehreren derartigen Investoren auswählen zu können?
  10. Die Überlagerung und Beschleunigung von Krisen in der gegenwärtigen nationalen und internationalen Situation führt nach Einschätzung von Wissenschaftlern zu einem enormen Kontrollverlust. Unter diesen Bedingungen – eingeschlossen Deutschland als indirekte Kriegspartei und KW als mittelgroße Kommune mit umfänglichen finanziellen Verpflichtungen – enthält ein derartiges Großprojekt in allen Phasen erst recht ein hohes Risikopotenzial. Darüber darf  Optimismus nicht hinwegtäuschen. Sich nicht vorzustellen, dass das angestrebte Eingangstor von KW im schlimmsten Falle als Insolvenzruine enden könnte mit einer Vielzahl von Konsequenzen für den Haushalt von KW, würde doch wohl den Verzicht auf erforderliches  Risikodenken bedeuten?  https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/08/wohnungskonzern-vonovia-adler-group-berlin.htmlStatt KW mit seinen heutigen und künftigen Bewohnern in ein Vabanquespiel hineinzuführen, wären aus meiner Sicht hier eine Denkpause (in welcher rechtlichen Form auch immer) und das Überwinden o. g. handwerklicher Defizite nötig. Und schließlich: Wer die Abwahl eines Bürgermeisters als ein demokratisches Verfahren in die Hand aller Bürger legt – müsste er ihnen nicht hinsichtlich einer Entscheidung von sehr viel größerem Gewicht eine angemessene Mitbeteiligung einräumen?

© Abbildung Tchoban Voss Architekten Präsentation Stand v. 25.7.2022

 

Ein Schreckensschauspiel der Königs Wusterhausener Stadtgeschichte

29. Dezember 2021

Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Der Komponist Reiko Füting, auf Wikipedia als „Sohn der Stadt“ genannt, wurde 1970 in Königs Wusterhausen geboren. Er lebt in New York, USA. Dort ist er an der „Manhattan School of Music“ Professor für Komposition und Musiktheorie (www.reikofueting.com).

Sein reiches musikalisches Oeuvre nennt für das Jahr 2022 unter anderem eine Komposition für Musiktheater (Oper) über Mechthild von Magdeburg im Auftrag der Stadt Magdeburg und eine Komposition zum Schütz-Jahr für vier gemischte Chöre aus Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und Sachsen.

Aufgrund eines privaten Auftrages wurde Reiko Füting verpflichtet, über die Königs Wusterhausener Stadtgeschichte in Bewegung eine Komposition fertigzustellen, die 2022 oder 2023 im Schloss zu Königs Wusterhausen uraufgeführt werden soll.

Das Schloss ist auch insofern ein verpflichtender Ort, weil hier vor circa 13 Jahren eine Komposition der weltbekannten New Yorker Komponistin und inzwischen verstorbenen Freundin von Reiko Füting, Ursula Mamlock, vor großer Kulisse und im Beisein des damaligen Bürgermeisters Ludwig aufgeführt wurde.

Die Auftragskomposition hat die Vorgänge des Schreckenschauspiels in der Zeit Friedrich Wilhelm I.  (1668-1740),  König in Preußen und Kurfürst von Brandenburg (Soldatenkönig) zur Grundlage. Eine Komposition „Todesurteil von Wusterhausen“ zur Katte-Tragödie wäre ein modern aufgearbeiteter Teil der Stadtgeschichte unserer Stadt.

Katte war ein Jugendfreund des späteren preußischen Königs Friedrich II. Dessen Vater, König Friedrich Wilhelm I., verfügte in Wusterhausen ein Todesurteil über den Leutnant Herrmann von Katte, das Furore machte:

„Katte soll mit dem Schwert vor den Augen des Kronprinzen vom Leben zum Tode gebracht werden.“

Am 6. November 1630 wurde das Urteil in Küstrin vollstreckt.

Die Katte-Tragödie zeigt in erschütternder Weise einen moralischen Zustand Preußens und damit gleichzeitig ein moralisches Motiv, dieses Land zu hassen oder zu lieben.

Nach diesem Urteil sei ein Zittern durch die halbe Welt gegangen, hieß es. Es entstand eine ungeheure Aufregung um das vielleicht noch Kommende.

Wird das Schwert, das Katte traf, jetzt auch andere treffen?

Im Schreckensschauspiel von Wusterhausen wechselte der König die Rolle mit dem Richter. Er lässt das Recht über die Gnade gehen. Und das soll nicht sein.

 

Wall errichten heißt Wald vernichten

10. August 2021

Matthias Fischer, Zernsdorf

Am Mittwoch, dem 11. August 2021 wird der Zernsdorfer Ortsbeirat eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und der Ortsvorsteherin Schwitalla befürworten und durchwinken, das erhebliche Auswirkungen auf das Lebensumfeld und die Gesundheit der meisten Zernsdorfer haben wird. Mit der Befürwortung des Baus eines „Lärmschutzwalls“ im Norden des gesamten Ortsteils wird indirekt der Fällung des Waldes und dem Verzicht auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, um uns vor dem Lärm der Autobahn zu beschützen, zugestimmt.

Hintergrund ist, dass der Kiesabbau der SKBB bereits auf 120 Meter an die Bebauungsgrenze von Zernsdorf herangerückt ist. Deshalb werden nach dem Buchstaben des Gesetzes für ein weiteres Vorgehen, insbesondere das Fällen des Waldes, Lärmschutzberechnungen, – wohlgemerkt keine Messungen (!) – notwendig.

Natürlich ergeben diese Berechnungen, die ein Büro im Auftrag der SKBB durchführte, angeblich keine signifikanten Änderungen der Lärmbelastung für die Zernsdorfer Einwohner.

Als kleines aus Sicht des Autors trügerisches und homöopathisches Trostpflaster wird uns jetzt ein 1.380m langer, 7 Meter hoher und 30 Meter tiefer Wall aus belastetem und unbelastetem Bodenmaterial der Schadstoffklassen Z 0 bis Z 1.2 in 90–100 Meter vor unser Dorf gebaut. Man könnte das auch mit einer Mülldeponie direkt vor unserem Ort vergleichen. Ein zusätzliche Einnahmequelle für das Unternehmen?

Dieser Wall mag uns teilweise vor dem Lärm des Kiestagebaus schützen, auf keinen Fall jedoch vor dem Autobahnlärm der A10, da die Ausbreitung von Lärm halbkugelförmig und wellenartig erfolgt und stark von meteorologischen Bedingungen wie Wind, Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie nachts außerdem bei vielen Wetterlagen Reflektionen an der in der Nacht oft sehr niedrigen Inversionsschicht abhängt. Dies fand in den Betrachtungen keine Berücksichtigung. Wohl ist im Gutachten vermerkt, dass der Wall hier kaum wirksam ist, da Schall immer nur am Ort des Entstehens gedämpft werden kann, also in diesem Fall nur durch Lärmschutzwände direkt an der Autobahn und/oder die Reduzierung der Geschwindigkeit.

Das heißt im Klartext: Ein Wall ist eine gute Idee gegen die künftige naheliegende Lärmbelästigung durch den Kiestagebau, die Zustimmung dazu impliziert jedoch eine Zustimmung zum Fällen des Waldes, bevor die Menschen hier vor der weitaus größeren Lärmbelastung der A10 ausreichend geschützt sind.

Ich werfe hier folgende Fragen auf, die wir nicht nur dem Ortsbeirat, sondern auch allen übergeordneten Verwaltungen und Volksvertretern stellen sollten:

  • Warum werden hier seitens der Genehmigungsbehörden private wirtschaftliche Interessen über das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß § 2 Grundgesetz gestellt? Es ist heute allgemein anerkannt, dass Dauerlärm zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Und es gibt Mittel und Wege, Lärm direkt am Entstehungsort zu vermeiden. Es muss »nur« von oberster Stelle gewollt sein!
  • Warum bekennen sich unsere Volksvertreter, begonnen beim Ortsbeirat über Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Landtag bis hin zu den jetzt zu wählenden Bundestagsabgeordneten nicht zum Schutz der Bürger vor Lärm und den damit verbundenen Belastungen?
  • Was ist aus der vor zwei Jahren von über 700 Zernsdorfern unterschriebenen Petition „Rettet uns vor dem Lärm!“ (Link) an Bürgermeister, Landrat und Ministerpräsident geworden? Frau Schwitalla hat die von den Bürgern unterzeichneten Unterschriftsbögen eingesammelt. Seitdem haben wir nichts mehr davon gehört. Von der eigentlich beabsichtigten öffentlichen Übergabe an den damaligen BM Ennullat, Landrat Loge und MP Woidke konnten wir nichts in Erfahrung bringen.
  • Auf einem Ortstermin mit Ortsbeirat, SKBB, Vertretern von Forst und Stadtverwaltung beeilte sich Ortsvorsteherin Schwitalla, kritische Stimmen möglichst zu unterdrücken und vertrat die Meinung, dass man ja ehr nichts ändern könne, weil ja das Recht des Bergbaubetriebes besteht, den Wald zu fällen, der uns gerade noch etwas von der Autobahn abschirmt. Wir sollten Frau Schwitalla die Frage stellen, wen sie eigentlich vertritt, die Einwohner, die sie wählten oder ein privates Unternehmen und die Behörden? Einzig der Vertreter der Oberförsterei brachte seine Bedenken dagegen vor, dass hier Wald einem Wall aus Abfällen weichen soll. Auch wurde er als Vertreter der Waldeigentümer im Planungsprozess komplett außen vor gelassen und erfuhr erst im letzten Moment, was mit dem Wall auf seinem Boden entstehen soll.
  • Wie kann das Gelände künftig überhaupt noch betreten werden (denn der Kiesabbau findet ja erst in einigen Jahren statt, während der Wall jetzt bereits errichtet werden soll), wie kann die Fußgängerbrücke über die A10 erreicht werden? Fragen, die vor Ort nicht beantwortet werden konnten.

Wir alle sollten uns fragen, wie wir weiter in unserem Ort leben wollen, wenn unseren Lebensverhältnissen und unserer Gesundheit so wenig Wert beigemessen wird. Und wir sollten die demokratisch gewählten Volksvertreter fragen, ob sie bereit sind, uns in dieser Sache zu vertreten und zu helfen.

Von den BÜNDNIS90/GRÜNEN hört man auch in dieser Angelegenheit nichts, obwohl die Inhalte doch gerade in ihrem Interesse sein sollten.

Kein einziger Baum darf mehr fallen, bevor der Schutz der Einwohner vor Lärm sichergestellt ist!

Hier zum Herunterladen die Beschlussvorlage, Gutachten und Lagepläne des Vorhabens (Quelle: Sessionnet der Stadt Königs Wusterhausen):

  1.  Antrag zur Anlage eines Sandwalls durch den SKBB
  2. Schalltechnische Untersuchung zur Belastung der Nachbarschaft des Kieswerks Niederlehme durch die Eurofins GfA GmbH vom 5. September 2016
  3. Anlagen und Pläne zum obigen Gutachten
  4. Erläuterungsbericht zum Bauantrag für den Lärmschutzwall des Tagebaus Niederlehme der Fugro Germany Land GmbH vom 11. Dezember 2018
  5. Einwendung der UBLL Zernsdorf gegen die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung

Erfolg für Bürgerinitiative „KW stinkt’s“

2. August 2021

Am Montag, dem 2. August um 19:30 in RBB „Brandenburg Aktuell“ gibt es ein Interview mit Vertretern der Bürgerinitiative gegen Wiesenhof. 

Wiesenhof bzw. die Märkischen Geflügelhofspezialitäten GmbH betreibt am Standort Niederlehme einen Geflügelschlachthof und beantragte im Juni 2016 eine umfassende Kapazitätserhöhung. Im November 2018 erhielt das Unternehmen trotz vieler Einwendungen die Genehmigung und durfte statt der bisher genehmigten 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag nun 352 Tonnen (160.000 statt 120.000 Tiere pro Tag, bei höherem durchschnittlichem Schlachtgewicht) schlachten.

Der Wiesenhof Schlachthof ist seit Jahren in der Region umstritten. Unter anderem sickerten Schlachtabwässer in ein nahegelegenes Waldstück und Wiesenhof hatte unzulässiger Weise bereits vor Beantragung der Änderungsgenehmigung seit 2015 mehr als die genehmigten Tiere geschlachtet. Der hohe Wasserverbrauch, die Abwasserproblematik und das Tierleid in der industriellen Lebensmittelfertigung verbunden mit einem regelmäßigen unangenehmen Geruch stören die Anwohner seit Jahren.

Die Bürgerinitiative KW stinkt´s und der Umweltverband NABU Brandenburg haben Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigung eingelegt und in einem Eilverfahren den Sofortvollzug vor dem Verwaltungsgericht Cottbus angegriffen. Das Verwaltungsgericht gab dem NABU und der Bürgerinitiative am 25.09.2020 Recht, weil keine wasserrechtliche Erlaubnis für die gesamte Anlage bestehe. Daraufhin hat Wiesenhof die Produktion senken müssen und wollte mit einer Beschwerde den Sofortvollzug zurückweisen.

Auch damit ist Wiesenhof nun gescheitert, denn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26. Juli 2021 in zweiter und letzter Instanz (Urteil als PDF hier) die Rechtmäßigkeitsbedenken hinsichtlich der Anlage ebenfalls bestätigt:

Der im Verfahren als Beigeladene bezeichnete Wiesenhof hat das Verfahren verloren! Das war nur möglich, weil uns so viele Menschen unterstützt und gespendet haben, damit wir unseren Anwalt beauftragen konnten. Jetzt geht es noch in das nächste Verfahren. Danke!

Wer die BI mit einer Spende unterstützen möchte, kann das hier tun:
betterplace.org

Mehr über die Arbeit der BI erfahren Sie hier:
kw-stinkts.de

Foto: Interview mit dem RBB am 2. August 2021 (© T. Bertram)

Die Qual der Wahl

3. Juli 2021

Ronny Breuhahn, Zeesen

Eine Wahl kann oft zur Qual werden, vor allem wenn sie in immer kürzeren Abständen initiiert wird.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen vier Kandidaten bedanken. Zum Einen für ihr Engagement, mit ihren Bewerbungen die Bürger von sich überzeugen zu wollen.
Zum Anderen, weil dadurch meine Entscheidungsfindung vergleichsweise zügig und eindeutig ausfiel.

Jeder KWer weiß, die eklatanten und heiß diskutierten Probleme unserer Stadt sind nicht erst in den letzten 4 Jahren entstanden.
Vor 10 Jahren wurde z.B. der Kitaplatzmangel mit dem Argument „man habe sich auf die Statistiken des Landes bezogen“ beschwichtigt. Verantwortung wurde nur halbgar angenommen und viele absehbarere Probleme einer wachsenden Stadt schlicht ignoriert.

Ich bin nach wie vor der Meinung, ohne Swen Ennullat als Bürgermeister, hätte es diese lokalpolitischen, durchaus kontrovers geführten Diskussionen und ein richtiges Anpacken vieler Themen so nie in unserer Stadt gegeben.
Wenn dadurch sämtliche politischen Akteure animiert wurden, endlich sichtbar aktiv, kreativ und kommunikativer für unsere Stadt zu agieren, ist es als ein positiver Begleiteffekt der Bürgermeisterschaft von Swen Ennullat zu werten.

Ich bin überzeugt, der Weg, eine funktionale städtische Infrastruktur, bürgerliche Bedürfnisse mit transparenter wirtschaftlicher Vernunft in Einklang zu bringen, ist langfristig der Erfolgreichste, aber auch der Schwierigste.
Dazu bedarf es Mut, Kompetenz, Fleiß, Fairness und Geradlinigkeit. All diese Eigenschaften bringt nach wie vor Swen Ennullat mit.

Ohne Swen Ennullat hätte es ein richtiges Anpacken vieler Themen so nie in unserer Stadt gegeben.

Es geht um mehr als um eine/n neue/n Bürgermeister/in

30. Juni 2021

Marina Kreisel, Zeesen

oder Wie  Minderheiten in der Kommunalpolitik nicht untergepflügt werden sollten

Königs Wusterhausen (KW) kennt seit Monaten ein Thema: die Abwahl und Neuwahl eines Bürgermeisters. Darauf konzentriert sich viel Zeit und Aufmerksamkeit, viel Streit. Andere wichtige Themen oder Entscheidungen geraten leicht aus dem Blick oder in Vergessenheit, etwa jüngste Veränderungen in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) (https://kw-kurier.de/vereinigte-buergerfraktion-in-der-svv-von-kw/). Dabei sind sie bedeutsam für ihre künftige Arbeit, auch mit der Verwaltung. Das angestrebte oder in Aussicht gestellte  positive Zusammenwirken beider Seiten besitzt  aus meiner Sicht allerdings nicht nur einen kleinen Schönheitsfehler, sondern vielleicht einen wirklichen Defekt. Es ist der kürzlich eingetretene Verlust an Möglichkeiten der demokratischen Willens- und Meinungsbildung, verbunden mit dem eingeschränkten Stimmrecht einer kleinen Fraktion in kommunalpolitischen Gremien unserer Kommune. Er sollte meines Erachtens korrigiert werden.

Was ist vor wenigen Monaten rein äußerlich passiert? Da schloss sich die Fraktion „Wir für KW/BVO“ mit weiteren Mitgliedern aus der SVV zusammen; sie waren als gewählte Einzelpersonen in dieses kommunalpolitische Gremien 2018 eingezogen: Stefan Lummitzsch und Dirk Marx. Dass Einzelabgeordnete ihren ursprünglichen Status aufgeben und sich einer Fraktion (oder wie im Falle von Dirk Marx mit Zwischenspiel bei einer anderen Fraktion) anschließen, ist durchaus üblich; besonders deshalb, weil Wirk- und Durchsetzungsmöglichkeiten eines Einzelabgeordneten – vom Kandidaten und seinen Wählern nicht immer ausreichend bedacht  – im Vergleich zu denen einer Fraktion geringer sind. Inwieweit der Einzelabgeordnete aber dann noch dafür steht oder stehen kann, wofür ihn seine Wähler/innen einst gewählt haben, ist wohl keine zu vernachlässigende Frage, auch dann nicht, wenn das immer wieder zu geschehen scheint?

Bleiben wir bei dem jüngsten Zusammenschluss innerhalb der SVV von KW: Was ist tatsächlich passiert? Im Ergebnis dieses legitimen Schrittes auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist die oben genannte Fraktion mit neuem Namen – nunmehr als „Vereinigte Bürgerfraktion“ bezeichnet – unter Vorsitz von Christian Dorst, Bauunternehmer aus Senzig,  entstanden: als personell zweitstärkste politische Gruppe in der SVV, das hinter der SPD-Fraktion, allerdings – anders als sie – als ein reiner „Männerbund“ (was meines Erachten ungünstig ist und was selbst die AfD in unserer Kommune gegenwärtig nicht geschafft hat). Diese neu erreichte Position in der SVV wiederum hat etwas mit angestrebtem verändertem Kräfte- und Sitzverhältnis zu tun, das mit deutlichen Auswirkungen. Sie betreffen einerseits die neue Fraktion „Vereinigte Bürgerfraktion“, andererseits zum Beispiel die Fraktion UBL/UFL als kleinste Fraktion. Im Klartext heißt das: Die „Vereinigte Bürgerfraktion“ – bestehend aus Christian Dorst, Rainer Fricke, Stefan Lummitzsch, Dirk Marx, Stefan Puchert, Michael Reimann – erhält ein besseres Zugangsrecht auf den Vorsitz von Ausschüssen. Zudem gewinnt sie zusätzlich Sitze, im Hauptausschuss gegebenenfalls einen Sitz zusätzlich, im Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bauen …tatsächlich einen Sitz zusätzlich. Folglich ist sie dort hinsichtlich ihrer Mitwirkungs- und Durchsetzungsmöglichkeit in einer besseren Position als zuvor. Das geschieht im vorliegenden Falle zu Lasten anderer Fraktionen, die ihren Sitz in Fachausschüssen verlieren; sie dürfen an Sitzungen ihres bisherigen Fachausschusses laut § 43 BbgKVerf zwar weiterhin teilnehmen, sie besitzen dort Rederecht, jedoch kein Stimmrecht – und genau das betrachte ich als springenden Punkt: denn letztlich geht es um Entscheidungen, auf die die betroffene Fraktion ohne Stimmrecht im Fachausschuss keinen direkten Einfluss (mehr) nehmen kann. Das scheint mir nicht unerheblich zu sein, obwohl die Entscheidungen in Fachausschüssen lediglich den Charakter von Empfehlungen tragen. Doch die Empfehlungen sind Teil der Vorbereitung / Vorberatung von Abstimmungen in der SVV, in der meist kaum noch großer Raum für (zeit)intensive Diskussionen vorhanden ist; ebenso lassen sich Zurücknahmen von Beschlussvorlagen in der SVV nicht so einfach erreichen. Viele Messen sind zu diesem Zeitpunkt schon weitgehend gesungen.

Wer auf sich auf der Internetseite der Stadtverwaltung KW /Kommunalpolitik umschaut unter https://sessionnet.krz.de/koenigs_wusterhausen/bi/gr0040.aspv, kann feststellen, was in der Folge des genannten. Zusammenschlusses eingetreten ist: Die kleinste Fraktion, die UBL/UFL, geführt von Frau Birgit Uhlworm, Geschäftsführerin des Shia-Landesverbandes Brandenburg, hat mit ihren zwei Stadtverordneten nur noch in der Stadtverordnetenversammlung und im Hauptausschuss einen uneingeschränkten Zugang. Das heißt vor allem, nur hier verfügen sie über einen Sitz mit Rede- und Stimmrecht, sie dürfen hier und nur hier auch abstimmen über alle vorliegenden Beschlussvorlagen.

So betrachtet – es wird auf diese Weise kommunalpolitisches Handeln der  Fraktion UBL/UFL  amputiert. Das erscheint mir – nicht darauf beschränkt – mit Blick auf den Stadtentwicklungsausschuss bedenklich, wenn die „Vereinigte Bürgerfraktion“ hier nun verstärkt  auch per Stimmrecht Einfluss nehmen kann, der kleinsten Fraktion diese Möglichkeit jedoch völlig entzogen worden ist. Immerhin besitzt der Stadtentwicklungsausschuss besonderes Gewicht für die gegenwärtige und künftige Entwicklung unserer Kommune, die vielen Begehrlichkeiten ausgesetzt ist, denen sich auch Stadtverordnete aus verschiedenen Gründen nicht entziehen. Das Reduzieren des nötigen kritischen Potenzials im Ausschuss für Stadtentwicklung – hier meines Erachtens unter anderem in Gestalt von Frau Priska Wollein (Frau Gudrun Eichler als sachkundige, kritische Einwohnerin ist ohnehin ohne Stimmrecht) – werte ich als einen Verlust für Diskussionen und Entscheidungen, die – zunehmend mehr – letztlich immer Fragen unserer Lebensverhältnisse in KW unter komplizierten Bedingungen betreffen, ob sie in dieser Schärfe gesehen werden oder nicht.

Es stellt sich für mich die Frage: Soll die von „Wir für KW/BVO/Vereinigte Bürgerfraktion“ bewusst herbeigeführte Situation, die im Ergebnis u. a. für die UBL/UFL  – gewählt von Bürgern aus unserer Kommune – auch eine Einbuße von Stimmrecht bewirkt hatkünftig unverändert bleiben? Obwohl sie kommunalpolitische Arbeit der kleinsten Fraktion spürbar einschränkt? Wird diese Einbuße von anderen Fraktionen akzeptiert – auch von jenen Stadtverordneten, die nicht müde werden, bundesrepublikanische Demokratie zu lobpreisen, die die Abwahl des Bürgermeisters Swen Ennullat ausdrücklich begründen mit (s)einer antidemokratischen Vorgehensweise, mit einer Gefährdung der Demokratie in unserer Kommune?

Und ein angestrebtes gemeinsames Gestalten zwischen SVV und neu gewähltem Bürgermeister (w/m), womit Wahlplakate werben, würde ich mir nicht so gern vorstellen mit partieller Einschränkung des Stimmrechts der kleinsten Fraktion. Steht sie nicht zudem im  Widerspruch zum eigenen Anspruch des Bündnisses 21?

Es geht in KW um eine/n neue/n Bürgermeister/in, aber nicht nur. Es geht aus meiner Sicht  auch um eine SVV, in der selbst die kleinste Fraktion als Minderheit wieder uneingeschränkt ihre kommunalpolitische Arbeit leisten kann. Die Entscheidung dafür liegt wohl in der Hand eines jeden Stadtverordneten in der SVV? Die BgbKVerf hindert sie nach meiner Lesart nicht daran.

Hobbypolitik

26. Juni 2021

Carsten Kröning. Wernsdorf

Geistiger Diebstahl geht einher mit Verleumdung des Kandidaten Ennullat

Die Politik ist eine diebische Elster. Und manche verstehen sich besonders gut auf das Elstertum. Ganz vorn dabei ist die wie Phönix aus der Asche kommende Kandidatin Michaela Wiezorek. Sie zitiert in ihrem Interview am 23.6.21 in der MAZ den Ex-Bürgermeister Swen Ennullat mit den Worten: „…die Stadtverordneten gehen in der SVV ihrem Hobby nach …“ . Sofort wird in den sozialen Medien die angeblich von Swen Ennullat stammende „Hobby“-Wortwahl in die vernichtende Asche getreten. Moment mal… Hat eigentlich Swen Ennullat jemals von Hobby im Zusammenhang mit Politikern gesprochen? Die Frage erübrigt sich – Frau Wiezorek hat es doch gesagt und die MAZ hat es doch geschrieben!

Dass ich von einem „Hobbygremium“ in Bezug auf die SVV gesprochen habe, ist bekannt. Doch der einzige Politiker, der im KW-TV Wahlforum am 11.6.21 das Wort „Hobbypolitiker“ in den Mund nahm, war Patrick Franke! Im Zusammenhang mit einer Rückfrage an mich.

In meinem Leserbrief an die MAZ benutzte ich das Wort „Hobbygremium“ erneut und das wurde auch von der MAZ am 21. Juni gedruckt. Ich schreibe und denke in meinem eigenen Namen. Ich bin nicht der Pressesprecher von Swen Ennullat. Es ist auch nicht der Stil von Herrn Ennullat, wie es ihm Frau Wiezorek gehässigerweise in den Mund legt.

Warum sprach ich von Hobbygremium? In Abgrenzung zu Berufs-Verwaltungs-Profis, die den Job, wie Swen Ennullat, studiert und jahrelange Ausbildung haben. Und eben ganztägig machen. Die Stadtverordneten hingegen machen das neben ihrem Job, soweit vorhanden. Und oft haben sie nicht die nötige Qualifikation. Deshalb eben Hobby. Hobby ist in meinen Augen nicht verwerflich, sondern auch was Schönes. Etwas, das man sich aussucht und mit Leidenschaft betreibt. Wieso wird das von diesen diebischen Politikern missbraucht?

Und für die Journalisten der MAZ noch einmal das kleine 1×1 aus dem 1. Semester: Wer, was, wo, wann, wie, warum, woher.

Beitragsbild: Leserbrief, ein Ausriss aus der MAZ Dahmeland vom 21.6.2021