Archiv der Kategorie: THEMENSCHWERPUNKTE

Kosten des „Königspark“

5. Dezember 2023

Petition von Gesine und Wolfgang Almus, OT Zernsdorf

Petition zu mittelfristig haushalterischen Auswirkungen der Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Königspark“

Sehr geehrte Stadtverordnete,

mit großem Bedauern und tiefem Befremden haben wir von Ihrem Beschluss zur Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Königspark“ am 27.11.23 Kenntnis genommen, der mit nur 17 FÜR-Stimmen mehrheitlich gefasst wurde. Im Gegensatz zur Behauptung der „Königspark-Befürworter“, ihr Mehrheitsbeschluss sei faktenbasiert, erschließen sich der Bürgerschaft und den Nicht-Befürwortern der SVV diese vermeintlichen „Fakten“ eben gerade nicht. Sie liegen schließlich gar nicht vor und haben zum Zeitpunkt Ihres dünnen Mehrheitsbeschlusses auch nicht vorgelegen.

Vielmehr ergibt sich für die Bürgerschaft gerade wegen fehlender Prognoseberechnungen, also fehlender „Fakten“, zwingend der Eindruck, dass allen SVV-Mehrheitsbeschlüssen zum Königspark ausschließlich seitens der SVV-Befürworter und der Rathausspitze das Prinzip „Hoffnung“ zugrunde gelegt ist. Das Prinzip „Hoffnung“ kann jedoch nicht entscheidungsstiftend sein. Daher erfolgt diese Petition.

Angemerkt sei auch, dass das geplante Vorhaben „Königspark“ mit seinen rund 2500 Wohnungen und zu erwartenden 6000 bis 7000 Neubürgern mit einem „behutsamen Wachstum“ laut „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung: Behutsames Wachstum gestalten, steuern und begrenzen“ inhaltlich gar nichts zu tun hat, das krasse Gegenteil ist der Fall.

Den 17 SVV-Befürwortern muss entgegengehalten werden, dass sie selbstherrlich frei nach Gutsherrenart eine für unsere Stadt tragende Entscheidung getroffen haben, ohne den Willen der Stadtbevölkerung auch nur ansatzweise eruiert und der Bürgerschaft die vielfältige Problematik des Vorhabens transparent gemacht zu haben. Diese 17 Stadtverordneten ignorieren stattdessen – zum Teil mit geradezu unsäglicher Arroganz – öffentlich und in Facebook-Foren sowie im „Stadtfunk-KW“ vorgetragene Bedenken einer Vielzahl von Bürgern.

Ziel der Petition:

Die Stadtverordnetenversammlung möge sich umgehend in öffentlicher Sitzung mit den mittelfristig zu erwartenden, haushalterischen Auswirkungen der geplanten, städtebaulichen Entwicklung des Königsparks mit seinen rund 7000 bis 8000 Neubürgern befassen. Die Bürgermeisterin wird verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Prognoseberechnungen der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, die aus dem Bevölkerungszuwachs „Königspark“ resultieren, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach Fertigstellung des Vorhabens einschließlich zu erwartender Kosten während der Bauphase öffentlich vorzulegen. Diese Berechnungen müssen enthalten:

  • Kosten für Erwerb (einschl. Erwerbsnebenkosten) und Erschließung der Grundstücke, auf denen die geplante Grundschule und die geplanten Kitas samt Parkplätzen errichtet werden sollen (Anmerkung: Das Grundstück für die geplante Hauptfeuerwache soll ja bereits 4.150.960 € kosten, wobei unklar ist, ob Erwerbsnebenkosten und Erschließungskosten bereits enthalten sind!),
  • Kosten für Erwerb (einschl. Erwerbsnebenkosten) und Erschließung der Grundstücke, auf denen öffentliche Grünanlagen, Spielplätze o, ä. errichtet werden sollen, soweit deren Kosten nicht von den Wohnungsbau-Unternehmen via Umlage über den qm-Preis der Eigentums- bzw. Mietwohnung finanziert werden,
  • zu erwartende Kreditfinanzierungskosten für o. g. Grundstücke,
  • zu erwartende Kosten für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb der geplanten Grundschule und der Kitas einschl. aller laufenden Kosten zur Instandhaltung der Gebäude/der Gebäudemöblierung, Energieverbrauchs-, Wasser-/Abwasserkosten, Personalkosten der Schule, der Kitas etc.,
  • zu erwartende Kosten für die Pflege/Instandhaltung der öffentlichen Grünanlagen, der „Regenwasser-Management“-Anlagen, der Straßenbäume etc.,
  • zu erwartende Kosten für die Pflege und Instandhaltung der neu angelegten, dann aber öffentlichen Straßen einschl. Winterdienst,
  • zu erwartende, laufende Kosten für die verstärkte Erschließung des Königsparks durch den ÖPNV in Richtung Kernstadt und die notwendige Verstärkung des Bahn-/Busverkehrs nach Berlin oder in Richtung „Gigafactory“ o. ä.,
  • zu veranschlagende Kosten für den Ausbau/die Pflege eines zentralen Fahrrad-/Fußweges vom Königspark zum Bahnhof Königs Wusterhausen einschl. Winterdienstkosten und laufenden Kosten für eine Ampel-geregelte Querung von Straßenübergängen und ggf. anfallender Kreditfinanzierungskosten,
  • zu veranschlagende Kosten für den Bau eines Pkw-/Fahrrad-Parkhauses mit ausreichenden Kapazitäten für eine Stadt mit rund 50.000 Einwohnern, die sich eines P+R-Systems in Richtung Berlin/“Gigafactory“ bedienen wollen, einschließlich gegebenenfalls anfallender Kreditfinanzierungskosten,
  • zu veranschlagende Kosten für den nochmaligen (!) Umbau des Bahnhofsumfeldes, das auf das erhöhte ÖPNV- und private Verkehrsaufkommen einer Stadt mit 50.000 Einwohnern ausgerichtet werden muss, einschl. gegebenenfalls anfallender Kreditfinanzierungskosten (Für eine Verlagerung von Königspark-Verkehrsströmen nach Wildau, wie sie in der DLE-Projektbeschreibung indirekt angesprochen wird, würde sich die Stadt Wildau gewisslich nicht „bedanken“ und Kostenerstattungen von unserer Stadt fordern. Eine Verlagerung ist auch unrealistisch, weil der schnelle Regionalverkehr in Richtung Berlin in Wildau nicht hält.),
  • zu erwartende Kosten für die erforderliche Personal-Kapazitätserweiterung der Stadtverwaltung aufgrund von rund 7000 bis 8000 Neubürgern einschließlich gegebenenfalls notwendiger Kosten der Anmietung von Büroräumen, ihrer Erstausstattung, der Kosten des laufenden Betriebs o. ä. usw., …

Die aufgeführten Kostenarten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wir sind schließlich keine Stadtplaner. Die Bürgermeisterin muss verpflichtet werden, alle Kostenarten, auch hier nicht aufgeführte Kosten, plausibel unter Berücksichtigung von realistisch geschätzten Preissteigerungen für den angeführten Zeitraum (Bauphase und 10 Jahre nach Wohnungsbezug im Königspark) darzustellen.

Den darzulegenden, mittelfristigen Kosten-Prognoserechnungen sind die jahresbezogenen, durch 7000 bis 8000 Neubürger dann irgendwann wachsenden Steuerzuweisungen (entsprechend der Einwohnerzahl) an die Stadt, die Erstattungen des Landkreises für die Ausstattung und den Betrieb der Grundschule und der Kitas, die Gebühreneinnahmen (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, (Rest-)Gewerbesteuern o. ä.) usw. für den Zeitraum ab Erwerb von Grundstücken im Königspark durch die Stadt und für den Zeitraum 10 Jahre nach Fertigstellung des Vorhabens gegenüberzustellen. Nur so lässt sich ein Näherungsbild der haushalterischen Folgen des Königsparks für die Stadt darstellen.

Begründung

Das Großprojekt „Königspark“ wird aller Voraussicht nach alle Bürger, Gewerbetreibende und Einzelhandelsgeschäfte in unserer Stadt mittelbar und unmittelbar negativ betreffen.

Beispiele:

Es muss davon ausgegangen werden, dass sich durch den Zuzug von rund 7000 bis 8000 Menschen im Königspark die jetzt schon dramatische (Stau-)Verkehrssituation in der Stadt, insbesondere im Bahnhofsumfeld, wesentlich verschärft. Wer fortwährend im Stau steht und/oder keinen (preiswerten) Parkplatz findet, weicht auf andere Möglichkeiten aus. Die Menschen werden folglich zum Einkaufen ins nahe A10-Center fahren und weder den Einzelhandel, die Gastronomie usw. noch den Wochenmarkt in der Kernstadt aufsuchen. Die Verödung der Innenstadt ist also vorprogrammiert.

Die ärztliche/fachärztliche Versorgung im Stadtgebiet ist jetzt schon völlig unzureichend. Neue Ärzte im Königspark werden sich wegen absehbar extrem hoher Praxisraum-Mieten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur schwer finden lassen.

Das Achenbach-Krankenhaus stößt jetzt schon bei einer Einwohnerzahl von nur 39.000 Bürgern zzgl. Umlandbevölkerung kapazitätsmäßig an seine Grenzen.

Da die „alten“ Stadtverordnetenversammlungen mit ihren SPD-/„Wir für KW“-Mehrheiten über 1½ Jahrzehnte hinweg keine nennenswerten Investitionen in die verkehrliche und soziale Infrastruktur beschlossen haben, steht die Stadt aktuell mit ihrer Finanzkraft de facto „mit dem Rücken an der Wand“. Der Ex-Bürgermeister Dr. Franzke und die SPD-/„Wir für KW“-Mehrheiten vergangener SVVs haben unsere Steuergelder stattdessen für ebenso überteuerte wie dysfunktionale Prestige-Objekte verplempert, z.B. für den viel zu kleinen, aberwitzig teuren Rathaus-Neubau, den ebenfalls am Bedarf völlig vorbei geplanten, aberwitzig teuren Umbau des Bahnhofumfeldes usw..

Die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jetzigen Zusammensetzung hat, statt endlich zur Besinnung zu kommen, dann konsequent und systematisch die Arbeit des mit übergroßer Mehrheit demokratisch gewählten Bürgermeisters Ennullat blockiert, ihn diffamiert und diskreditiert und nach schwerem Rechtsbruch (rechtswidrige Suspendierung des amtierenden Bürgermeisters) das Abwahlverfahren eingeleitet. Trotz Ablaufs einer nun mehr als zweijährigen Amtszeit der jetzigen Bürgermeisterin und für uns Steuerzahler teurer Aufblähung der Rathausspitze mit Beigeordneter plus zwei Dezernenten existiert jedoch nach wie vor kein Konzept, wo und in welcher Größe seit Jahren überfällige Grund-, Oberschulen und Kitas gebaut werden sollen und können und wie hoch der Investitionsbedarf sein wird. Ein herzliches Dankeschön dafür nochmals dem „Bündnis 21“ der Stadtverordnetenversammlung.

Seit eineinhalb Jahrzehnten überfällige, erforderliche Investitionen für den Neubau bzw. die Sanierung von Schulen, Kitas usw. müssen aber nachgeholt werden, und zwar zügig. Es geht hier schließlich um pflichtige Aufgaben der Stadt! Das kann die Stadt nur über die Aufnahme von Krediten bewältigen. Durch den geplanten, keineswegs „behutsamen“ Bevölkerungszuwachs im Königspark und den damit verbundenen haushalterischen Belastungen für die Stadt wird deshalb überhaupt kein Spielraum mehr für kommunalpolitische Handlungen verbleiben, die die Lebenssituation für ihre Bürger und Gewerbetreibenden verbessern können, zum Beispiel Bau von Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeiteinrichtungen etc.. Das ist bereits heute der Fall und verstärkt sich absehbar.

Die Petition beruht daher nicht auf einem „Partikularinteresse“, womit Sie unredlicherweise schon einmal eine unserer Petitionen „abgeschmettert“ haben. Der Petitionsinhalt ist vielmehr von allgemeinem Interesse für die gesamte Bürgerschaft und die Gewerbetreibenden unserer Stadt.

Die Petition ist auch sachlich geboten, da Sie sich nicht bemüßigt gefühlt haben, unsere schriftlich eingereichten Fragen zum „Königspark“ zu beantworten.

Schon die Verlagerung der seit knapp einem Jahrzehnt notwendigen, aber nach wie vor nicht gebauten Hauptfeuerwache vom ursprünglich beschlossenen Standort Funkerberg in das Königspark-Gelände war absolut intransparent und unplausibel. Sowohl der Bürgerschaft als auch der Stadtverordnetenversammlung war das von der Bürgermeisterin beauftragte Gutachten dazu vorenthalten worden. Stattdessen wurde eine nicht nachvollziehbare „Prüfungsergebnis-Präsentation“ des Gutachters veröffentlicht. Es erschließt sich nach wie vor nicht, weshalb die Rathausspitze das Gutachten zum Standort der Hauptfeuerwache als Verschlusssache behandelt und weshalb sich die Stadtverordnetenversammlung das hat gefallen lassen. Die Stadtverordnetenversammlung sollte eigentlich den Wählerwillen repräsentieren, also uns als Souverän vertreten. Zu ihren Pflichten gehört daher eigentlich, vorgelegte Berechnungen zu Grundsatzentscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Die von der Bürgermeisterin vorgelegte „Zahlen-Kuddelmuddel“-Präsentation mit ihren zugrunde gelegten, unplausiblen und intransparenten Annahmen zum Standort der neuen Hauptfeuerwache konnte grundsätzlich von Beginn an keine Grundlage einer abgewogenen Entscheidung sein. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ohne Kenntnis von Berechnungen trotzdem den Standort der Hauptfeuerwache in den Königspark zu verlegen, war deshalb schon pflicht- und treuwidrig.

Gleichermaßen wird nun wieder bei der Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Königspark“ verfahren. Weder der Bürgerschaft noch der Stadtverordnetenversammlung stehen die von den 17 SVV-Befürwortern des Projekts „Königspark“ behaupteten, jedoch nicht vorhandenen „Fakten“ zur Verfügung. Prognoseberechnungen, die die mittelfristigen, haushalterischen Auswirkungen des Projekts „Königspark“ für die Stadt und ihrer Bürgerschaft aufzeigen, sollen dem nun abhelfen.

Es kann nicht angehen, dass eine geringe Mehrheit von nur 17 Stadtverordneten selbstherrlich und eigenmächtig über ein solches Großprojekt entscheidet, das sich nicht nur als massive Einschränkung der Lebensqualität und Funktionalität in unserer Stadt entpuppen wird, sondern sich darüber hinaus als Millionengrab für unsere Steuergelder erweisen wird, von den unwägbaren, grundsätzlichen Risiken des Projekts einmal völlig abgesehen.

Die Vorlage der mit dieser Petition geforderten, mittelfristigen Prognoseberechnungen der zukünftigen Haushalte der Stadt kann auch umgehend erfolgen: Eine verantwortungsbewusst agierende Rathausspitze muss ja schließlich derartige Berechnungen vorgenommen haben, ehe sie das Großprojekt „Königspark“ an die Stadtverordneten herangetragen hat.

Königspark – ein Zwischenruf

20. November 2023

René Marquardt, Unternehmer in Königs Wusterhausen

Ich bin René Marquardt, Unternehmer in Königs Wusterhausen.
Hier meine Meinung zum Megaprojekt Königspark:

Wenn man sich die Beiträge (auf Facebook) durchliest, scheint das wohl System zuhaben – Stadtverwaltung als Geschäftsbesorger von Immobilienunternehmen hieße das amtlich. Auf Teufel komm raus neue Rathäuser, neue Bauplätze, egal ob die da Lebenden das wollen, dass sich ihr Umfeld so stark verändert und Einschnitte in ihrem Leben gibt. Auch wahr ist leider, wenn in Niederlehme gebaut werden soll, stört es den Diepenseeer nicht und andersrum genauso; Hauptsache nicht vor meiner Tür.

Dass sich aber für alle das Leben hier verändern wird und das nicht zu unseren Gunsten, sollte jedem klar werden. Dieser Wahnsinn muss gestoppt werden. Versuche mal einfach um 15 Uhr mit dem Auto in die Stadt zu kommen. Versuche mal einen Termin beim Arzt zu bekommen. Versuche mal einen gut bezahlten Job in KW zu bekommen?! Die Leute werden in KW wohnen und in Berlin arbeiten. Die Stadt wird ersticken.

Und von dem grünen LDS wird hier nicht viel übrig bleiben. Siehe Schütte-Lanz-Projekt: 250 Wohneinheiten x Faktor 2 bis 2,5 Menschen (500 bis 625) auf so dicht bebauten Gebiet. Das kann nicht Euer Ernst sein.
Weiter Scheederstraße 55 und Scheederstraße 48 Großpark – auch hier über 200 Wohneinheiten, wenn das fertig wird … Gute Nacht. Und all das bei ausbleibender Entwicklung der Infrastruktur wie Straßen, Freizeit, Gastro, Grundversorgung, Trinkwassersicherheit, Fernwärmeversorgung. Gesundheitsversorgung, Lebensmittel, Spielplätze, Kindergarten, Schulen… Wir sollten erstmal die grundsätzlichen Probleme lösen, bevor wir weiter hochstapeln. Schaut euch mal den Zustand der Straßen an, besonders bei Regen?! Auch hier das Beispiel Schütte-Lanz: völliger Schrott aber für über 110.000.000 Mio Verkaufsvolumen wurden da Wohnungen gebaut, aber nix an Infrastruktur.

Die Stadt hat weiter sinkende Einnahmen, da die Wirtschaft zusammenbricht. Wer soll bitte ein neues Heizkraftwerk finanzieren? Wer soll bitte das Bürgercampus finanzieren (ganz nebenbei, klingt besser als Rathaus Nr. 3) Tipp: Ich würde jetzt schon ein viertes planen. Und Campus scheint auch so ein Modewort zu sein. Hört man in allen Regionen. Auch hier hat wohl die Krake ihre Hand im Spiel. Und jeder KWer der hier pennt und das zulässt, trägt genauso die Schuld.

Wir bauen des Bauens wegen – das löst kein Problem. Wir schaffen neue Probleme. Einfach mal Eins plus Eins rechnen. Aus diesem Grunde gibt es auch eine Planwirtschaft, so bekloppt es klingen mag. Ein Neubaugebiet war früher klar definiert, mit je einem Viereck mit innen Erholungsfläche von mindestens 4000 m2 mit dicht angeschlossener Gastro, Kaufhalle, Post, Friseur; da brauchte man nicht mal ein Auto (hatte auch kaum einer). Aber dafür viel Grün… 2018 haben uns die Ehrenwerten der Städte das Jahr der Umwelt erklärt, wir sollten jeden Strauch und Baum knuddeln; Davon ist in 2023 nicht viel übrig geblieben! Wollen wir das so weiter hinnehmen? Frage an die hier Lebenden? 2024 ist Kommunalwahl, stellt euch auf und verändert sinnvoll unsere Stadt für Uns! Gemeinsam!

Ein Gutachten über ein goldenes Kalb für Investoren?

4. November 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Im zielstrebig betriebenen Prozess um einen veränderten Bebauungsplan zum Königspark ist nun im Auftrage der Eigentümerin GLB Projekt 6 S.á.r.l. /Luxemburg auch ein Gutachten entstanden, angefertigt von der bulwiengesa AG Berlin, seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet erfahren und tätig. Erfreulicherweise hat die DLE, die Projektentwicklerin des Königsparks, es auf ihrer Internetseite dem geneigten Leser zugänglich gemacht, das heißt, es ist öffentlich für jedermann einsehbar. https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/MVZ_Bulwiengesa_230804.pdf

Allerdings befindet sich dieses Gutachten bisher noch ganz im Schatten der öffentlich betonten Telefonbefragung von Bürgern aus Königs Wusterhausen (vom bekannten Meinungsforschungsinstitut FORSA durchgeführt) https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/forsa_Burgerbefragung-Konigs-Wusterhausen.pd fhttps://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen-dle-umfrage-sieht-grosse-zustimmung-zu-koenigspark-in-der-stadt-EOSSUWF6XFCWTNSXN4ZC6KJPKQ.html. Zu Unrecht, wie mir scheint; es verdient meines  Erachtens durchaus Aufmerksamkeit ob seiner Herangehensweise und seiner Aussagen – das auch deshalb, weil hier vielleicht deutlicher wird als an anderer Stelle des Projektes Königspark, worauf es Projektentwicklern und Eigentümern vor allem ankommt. Und ich hoffe folglich sehr, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger – vornehmlich unsere Stadtverordneten und Ortsbeiratsmitglieder – nutzen diese gute Gelegenheit, um sich selbst ein Bild zu verschaffen, was dort (nicht in Zeitungen) wirklich geschrieben steht; das auch zur Überprüfung und zum Vergleich eigener Erwartungen und Forderungen bezüglich zukünftiger medizinischer bzw. ärztlicher Versorgung in der Kommune mit dargestellten Leistungen bzw. Nichtleistungen des Investors. Aber auch darüber hinaus, denn die Wünsche von Bürgern an den Königspark und an dortige Angebote sind laut der FORSA-Ergebnisse (Stichwort: Mehrwert des Königsparks, S. 14) umfangreich; Fragen der Finanzierung – zum Beispiel wie und durch wen – wurden nicht gestellt.

Ich selbst gelange zu der Interpretation, dass entsprechende Bedürfnisse, die von hiesigen Bürgern bezüglich der Gesundheitsversorgung immer wieder signalisiert werden, lediglich – sofern überhaupt spürbar – mehr als ein Nebenprodukt im Gutachten anfallen, das ist bereits von der Analyse her so angelegt. Es ist aus meiner Sicht auch verständlich, haben doch Eigentümer und Projektentwickler des Königsparks auf den personellen Besatz, auf den Versorgungsgrad mit Ärzten keinen Einfluss, das obliegt ganz anderen Akteuren. Es ist die KVBB, die dafür zu sorgen hat, „dass genügend Ärzte jeder Fachrichtung und Psychotherapeuten für die ambulante medizinische Versorgung der Brandenburger zur Verfügung stehen – jederzeit und rund um die Uhr.“ https://www.kvbb.de/wir/unsere-aufgaben

Probleme, die es dabei gibt, sind weitgehend bekannt; und auch in in der FORSA-Telefonbefragung wird die Gesundheitsvorsorge unter „Die größten Probleme in Königs Wusterhausen“ genannt.

Das Zentrum einer durch und durch sachlichen Analyse bildet – ausgehend von der gegenwärtigen Situation in diesem Bereich hier vor Ort (Überblick) – etwas gänzlich anderes: Es sind marktwirtschaftliche Aspekte, es geht um Marktbeziehungen, um Marktbedingungen, um marktgerechte Preise/Mieten. Ob und wie rechnen sich Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark angesichts ermittelter bzw. beschriebener Voraussetzungen und Annahmen? Das wiederum scheint mir ebenfalls verständlich, interessiert doch den Auftraggeber/zugleich Eigentümer vorzugsweise die Frage, welchen finanziellen Ertrag (Stichwort: Mietertragspotenziale) es bringen könnte, Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus / MVZ / Praxen) in Neubauqualität im Königspark entstehen zu lassen – mit welchen Auswirkungen auch auf bereits im Wettbewerbsgebiet – so Königs Wusterhausen, Wildau und weitere Nachbargemeinden eingeordnet – existierende zeitgemäße Gesundheitsimmobilien? Kann mit ihnen erfolgreich konkurriert werden? Da ist laut Analyse mittels Neubauqualität – beim Vorhandensein von baulichen und/oder anderen Vorteilen gegenüber Bestandsbauten – eine Erzielung höherer (!) Mieten wahrscheinlich; da werden Umzüge prognostiziert zugunsten von Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark (Stichwort: Absorption von Mietern anderer Objekte – als Bestandteil einer als gut bewerteten Wettbewerbssituation). Und ja, die Analyse kommt auch auf der Basis konkreter Angaben zur Mietpreisentwicklung und -höhe zum Schluss – das trotz angesprochener wirtschaftlicher und politischer Risiken – , es bestünde eine gute perspektivische Standorteignung im Königspark – soll heißen, derartige Gesundheitsimmobilien seien dort in finanzieller Hinsicht (erzielbare Mieten) für Eigentümer, Investoren lukrativ. Und ich setze hinzu: nur für Eigentümer und Investoren. Für Ärzte, für medizinische Dienstleister wie Therapeuten, Podologen, Heilpraktiker als Mieter, aber ebenso für Bürger, die sie in unterschiedlicher Weise in Anspruch nehmen (vielfach auf eigene Kosten), ist das nicht der Fall. Vor allem für Bürger geht es im Gesundheitssektor um anderes und mehr: um eine solide Gesundheitsversorgung im eigenen Wohn- und Lebensbereich. Sollen fortgesetzt steigende Gewerbemieten, Spitzenmieten für Ärztehaus MVZ/Praxen nach Auffassung von Bürgermeisterin und Kommunalpolitikern ein ausreichend geeigneter Beitrag zur Sicherung dieser Versorgung in Königs Wusterhausen sein? Im Königspark, dessen Fläche mehrere Male den Eigentümer wechselte, sie verteuerte und Kosten bewirkte, die letztlich auf Mieter – hier von Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus/MVZ/Praxen) – umgelegt werden?

Verdacht schwerer Verstöße gegen den Datenschutz

30. Oktober 2023

FWKW fordert Aufklärung

In Königs Wusterhausen sollen auf Gewerbe- und Industrieflächen zwei Giga-Bauprojekte entstehen. Im „Königspark“ und „Am Möllenzugsee“ wollen zwei Investoren insgesamt mehrere tausend Wohnungen in Geschossbauweise errichten. Beide Bauvorhaben sind umstritten. Unterstützung erhalten sie vor allem von der Bürgermeisterin, Michaela Wiezorek.

Quartier „Am Möllenzugsee“

In Niederlehme hat sich eine große Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohner gegen die Entwürfe des Investors ausgesprochen. Bei der öffentlichen Diskussion am 6. September ließ sich die Bürgermeisterin vertreten.

Laut aktuellem Entwurf soll ein dezentraler Siedlungsschwerpunkt entstehen. Die bis zu 7-geschossigen Wohnblöcke in dichter Bauweise fügen sich nicht in das Ortsbild ein. Von der Umgebungsbebauung der Einfamilienhaussiedlung wird erheblich abgewichen. Verkehrsprobleme verschärfen sich und es entstehen ungelöste Mehrbedarfe an sozialer Infrastruktur, vor allem im Bildungsbereich.

Einwendungen gegen den Bebauungsplan konnten im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bis zum 21. September abgegeben werden. Laut Aussage der Verwaltung gingen mehr als 150 Einwendungen aus der Bürgerschaft fristgerecht ein. Eine genaue Anzahl konnte die Bürgermeisterin nicht benennen.

Verdacht datenschutzrechtlicher Verstöße durch Amtsträger in einem besonders schweren Fall

Erst auf Nachfrage erhielten die Einwender in der vergangenen Woche form- und inhaltsgleiche Eingangsbestätigungen. Dies erfolgte postalisch oder per E-Mail. Die Schreiben waren nicht unterzeichnet.

Absender der E-Mail war auch nicht die Stadtverwaltung, sondern ein Mitarbeiter eines privaten Planungsbüros. Die angefügten Schreiben trugen jedoch den Briefkopf der Stadt Königs Wusterhausen und erweckten einen behördlichen Eindruck. Sie beinhalteten alle personenbezogenen Daten der Einwender – wie Name, Vorname, Adresse und E-Mail-Adresse.

Auf Nachfrage, wie das Planungsbüro an diese Daten gekommen ist und ob es in einer geschäftlichen Beziehung zum Investor steht, wurde nicht reagiert.

Die Bürgermeisterin hat auf die schriftliche Nachfrage, ob personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen aus dem Rathaus weitergegeben worden, ebenfalls nicht geantwortet.

Unklar ist, in welchem Umfang die personenbezogenen Daten der Einwender ohne deren Einverständnis weitergegeben, gespeichert oder elektronisch verarbeitet worden.

Aktuell besteht der Verdacht, dass alle mehr als 150 Einwendungen zu diesem Bauprojekt inklusive personenbezogener Daten einem Dritten ohne Einwilligung der Betroffenen übermittelt worden.

Dazu Katharina Ennullat, Stadtverordnete und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von FWKW:
„Sollte sich herausstellen, dass dem Planungsbüro des Investors die Namen und Adressen aller Kritiker seines Projekts übermittelt worden, wäre dies ein enormer Vertrauensverlust in die Integrität der Stadtverwaltung. Selbstverständlich gingen die Bürgerinnen und Bürger davon aus, dass sich im Rathaus an die Grundregeln des Datenschutzes gehalten wird.
Unser aller Rechtsschutzbedürfnis entspricht auch, dass zwischen den Zielen des Investors und den subjektiven Rechten der Bürgerschaft sachgerecht und unabhängig abgewogen wird. Hier darf kein Eindruck der Einflussnahme oder eines Klüngels entstehen.
Die Bürgermeisterin steht dabei in beiden Fällen in persönlicher Verantwortung. “

FWKW fordert deshalb:

  • Öffentliche Aufklärung durch die Bürgermeisterin zum Umfang und Schwere des möglichen datenschutzrechtlichen Verstoßes.
  • Die zuständigen Datenschutz- und Strafverfolgungsbehörden sind zu informieren.
  • Sollte die Bürgermeisterin – als Adressatin der meisten Einwendungen – selbst involviert sein, ist die Bearbeitung des Vorgangs einer unbeteiligten Person zu übertragen.
  • Die Betroffenen sind durch die Stadtverwaltung zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären. Es sind Maßnahmen einzuleiten, die sicherstellen, dass unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten gelöscht werden. Die Löschung ist den Betroffenen nachzuweisen.
  • Es sind unverzüglich in der Stadtverwaltung Maßnahmen einzuleiten, die zukünftig solche Verstöße verhindern.
  • Das Bauleitverfahren, das zur erheblichen Aufwertung des Grundstücks zu Gunsten des Investors führt, bedarf der Überprüfung durch eine unabhängige Stelle.

Mega-Bauprojekt in Niederlehme verhindern!

11. September 2023

Swen Ennullat, Einwohner von Niederlehme

Hier eine Hilfestellung, um noch Einfluss auf das überdimensionierte Vorhaben zu nehmen. Einfach das verlinkte pdf ausdrucken, unterschreiben, im Rathaus einwerfen oder einfach Foto oder Scan davon per E-Mail an buergermeisterin@stadt-kw.de.

Es darf gern geteilt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger von Königs Wusterhausen können und sollen hier mitreden. Es geht um die Entwicklung unserer Stadt!

Ich bleibe dabei, es ist für mich völlig unverständlich, wie sich fachliche Einschätzungen im Rathaus in den letzten beiden Jahren so erheblich verändern konnten. Egal, ob in Niederlehme oder dem (Noch-)Gewerbegebiet Königspark.

Auf diese beiden dezentralen neuen Siedlungsschwerpunkte mit explosionsartigem Wachstum sind wir nicht vorbereitet. Das zeigt schon allein das Themenfeld Verkehr. Dann auch noch Projekte, wie das Fahrradparkhaus, zu streichen, belegt, dass hier jemand die „Weichen stellt“, die es schlichtweg nicht kann.

Und, wir haben genügend andere Investoren für Wohnen, die im Stadtgebiet kleinere Bauflächen in gemäßigtem Maße entwickeln wollen. Sie wohnen sogar in KW oder bieten sozialen Wohnungsbau an bzw. Flächen für den Gemeinbedarf auszuweisen (zum Beispiel Schule). Diese sollten mit aller Kraft unterstützt werden. Dann klappt es auch mit dem gesunden Wachstum von Königs Wusterhausen.

Klicken Sie auf das Bild, um zum Download als pdf zu kommen:

© Projektfoto aus der Präsentation des Investors KW Development

Ist eine Monsterschule in KW die Lösung?

5. September 2023

In Königs Wusterhausen gibt es eine Planung zur Erweiterung der Gesamtschule von derzeit fünf Zügen auf sechs im nächsten Schuljahr und acht oder gar zehn Züge bis zum Jahr 2027.
Schon jetzt zeichnet sich an dieser Schule eine Bildungsmisere ab, die MAZ berichtete am 4. September 2023 (siehe Bild oben). Katharina Ennullat, Stadtverordnete der Stadt Königs Wusterhausen, Mitglied im Sozialausschuss und Abgeordnete des Kreistages Dahme-Spreewald, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss wandte sich mit ihren Bedenken an das Ministerium.

Da wir denken, dass viele Eltern die Bedenken und Befürchtungen teilen, veröffentlichen wir das Schreiben im Wortlaut:

An Birgit Nix, Leiterin des Referat 33 Weiterführende allgemein bildende Schulen, Zweiter Bildungsweg im MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Sehr geehrte Frau Nix,
ich habe lange mit mir gerungen, mich an Sie zu wenden. Aber aufgrund vieler Gespräche mit fachkundigen Personen, wie mit dem langjährigen Direktor der Bredow-Oberschule Königs Wusterhausen, Herrn Schinkel, LehrerInnen der Schule und Mitarbeitern der Verwaltung, aber auch Eltern möchte ich Ihnen unsere Besorgnisse zum Antrag der Stadt Königs Wusterhausen vortragen.

In der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen brachte die Bürgermeisterin, Frau Wiezorek, eine Beschlussvorlage zur Erweiterung unserer Gesamtschule ein.

Diese soll demnach ab dem Schuljahr 2023/24 von einer 5-zügigen auf eine 6-zügige Gesamtschule erweitert werden und ab dem Schuljahr 2026/27 auf eine 8-zügige Gesamtschule heranwachsen. Ziel von Frau Wiezorek ist sogar die 10-Zügigkeit. Damit wäre man „Brandenburgs größte Gesamtschule“. Ob dieses Ziel pädagogisch sinnvoll ist, möchte ich bezweifeln. Mit dem MBJS sei aber „alles vorbesprochen“. Die Ü7-Verfahren zum Schuljahr 2022/23 sowie 2023/24 bereits als 6-zügige Verfahren durchgeführt bzw. geplant worden. Außerdem sei die Erweiterung durch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Dahme-Spreewald nötig.

Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Diskussion zu dieser Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlung durchaus hitzig geführt wurde. Natürlich ist unbestritten, dass der Norden des Landkreises Dahme-Spreewald starken Zuzug verzeichnet und auch die Schulkapazitäten erweitert werden müssen. Königs Wusterhausen wird dies – obwohl die Verantwortung nicht in der Kommune liegt – selbstverständlich immer unterstützen.

Jedoch hat zum einen ein Investor ausdrücklich angeboten, in einem anderen Ortsteil von Königs Wusterhausen (Wernsdorf/Niederlehme, Schulstraße) eine Schule samt Sportanlagen an einem geeigneten Standort zu errichten. Zum anderen ist das Vorgehen aus verschiedenen Gründen schlichtweg nicht klug oder an dem Wohl der Schülerinnen und Schüler orientiert.
Erst 2017 war in der Stadtpolitik entschieden worden, unsere verbliebenen beiden Oberschulen in Königs Wusterhausen zu einer Gesamtschule zusammenzulegen. Diese Fusion und die damit zusammenhängenden Umzügen, als auch die Zusammenführung von Lehrer- und Schülerschaft, war eine sehr große Herausforderung und wurde erst zwei Jahre später abgeschlossen. Bis zum heutigen Tage fehlen sowohl ausreichend dimensionierte Außensportanlagen und eine Turnhalle in der benötigten Größe (für fünf Züge). Gleiches gilt für Aufzüge und Behinderten-WCs. Selbst die Brandmeldeanlage wird erst zu diesem Schuljahr komplett funktionieren; so das „Versprechen“ der Verwaltung.

Wie soll der Schulalltag für weitere SchülerInnen abgebildet werden, wenn dies schon jetzt nur eingeschränkt möglich ist?
Der Standort der Schule befindet sich außerdem in unserem sozialen Brennpunkt. Verkehrstechnisch ist sie schon jetzt nicht gut zu erreichen. Die Schulgebäude stammen aus DDR-Zeiten und entsprechen nicht neuen pädagogischen Standards.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt und der Vielzahl nötiger Investitionen bezweifle ich, dass wir die bauliche Situation mittelfristig verbessern können. Im Schulsportbereich werden auch Mindeststandards nicht zu erzielen sein.

Bei der zukünftigen Größe der Schule fürchten wir natürlich auch eine fehlende persönliche Nähe zwischen Schülern und Lehrern, Entfremdung, Anonymisierung sowie fehlende soziale Kontrolle.

Ihnen liegt ein Antrag vor, der zwar mit einer Mehrheit in der SVV getroffen wurde, aus meiner Sicht aber reinen politischen Erwägungen folgt. Die Probleme des Landkreises werden damit rechnerisch auf dem Papier gelöst. Der Landkreis orientiert sich jedoch nicht an den Bedürfnissen unserer Kinder. Dies kann ich als dreifache Mutter gut einschätzen.
Sehr geehrte Frau Nix, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich hoffe, es ist mir gelungen, Ihnen unsere Befürchtungen näher zu bringen, die mit der Entscheidung der Verdopplung der Schülerzahlen einer schon jetzt sehr großen Schule in kommunaler Verantwortung an einem schwierigen Standort einhergehen. Sie werden gebeten, dies ausreichend zu berücksichtigen.

 

Petition zur Planung eines Kunstrasenplatzes

5. Juli 2023

Wolfgang und Gesine Almus, Zernsdorf

Sehr geehrte Stadtverordnete,

Ziel dieser Petition ist die Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung, aufgrund dessen Fußballplätze und andere im Freien liegende Sportstätten im Stadtgebiet grundsätzlich nicht mehr mit „Kunstrasen“, also Kunststoff, belegt werden dürfen. Geplante Maßnahmen, im Freien befindliche Sportstätten mit einem Kunstrasen-Belag auszustatten, sind unverzüglich einzustellen.

Begründung:
Der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ war am 29.06.2023 unter der Überschrift „Grüner Teppich – Kunstrasen ist die fünftgrößte Quelle von Mikroplastik“ ein Artikel zu entnehmen, der sich mit der besonderen ökologischen und gesundheitlichen Gefährlichkeit von „Kunstrasen“ durch Mikroplastik befasst.

So wurde 2022 im Rahmen einer Masterarbeit am Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik untersucht, inwiefern und in welchem Umfang Kunstrasen-Fußballplätze durch die Witterung (Regen, Schnee, Hitze) und durch Bespielen Quellen gefährlichen Mikroplastiks darstellen. (https://publica.fraunhofer.de/entities/publication/9501337d-c4af-431a-99ae-809f69723b68/details ).

Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass insbesondere (aber nicht nur) von der Füllung des „Kunstrasens“, dem sog. „Infill“ (bis zu 50 Tonnen kleiner, elastischer Plastikkügelchen je Fußballplatz), eine gravierende, bislang völlig unterschätzte Mikroplastik-Gefahr für die Umwelt ausgeht. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki kalkuliert, dass jährlich allein durch Kunststoffrasen-Fußballfelder europaweit rund 16.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt abgegeben werden. Das Fraunhofer Institut schätzt deshalb diese Kunstrasen-Fußballfelder als fünftgrößte Quelle von Mikroplastik in Europa ein. Dieser „Infill“ ist einerseits wegen der Beschwerung des „Kunstrasens“ erforderlich, er macht andererseits den Kunststoff-Belag eines Fußballplatzes elastisch, gut bespielbar und soll beim Sturz eines Spielers Verletzungen verhindern.

Aufgrund dieser Untersuchung hat z. B. die Stadt Oberhausen (Einer ihrer Kunstrasen-Fußballplätze war Analyse-Gegenstand.) entschieden, zukünftig den kontinuierlich auszutauschenden bzw. zu ergänzenden „Infill“ nur noch mit Sand und nicht mehr mit Plastikkügelchen vorzunehmen. Kork oder Reisspelzen kämen wohl alternativ in Frage, sind jedoch erheblich teurer. Der Kunstrasen-Belag verliert durch Sand-, Kork-„Infill“ usw. allerdings seine vermeintlichen Vorteile, nämlich seine schnelle Bespielbarkeit nach Regen und seine Elastizität, die Verletzungen der Spieler vorbeugen soll.

Die Lobby der Kunstrasen-Hersteller hat bislang trotzdem erfolgreich -ungeachtet der nachgewiesenen, gravierenden Mikroplastik-Gefährdung durch Kunstrasen- ein Verbot von Kunstrasen-Fußballplätzen verhindern können, das die Europäische Kommission schon lange vorgeschlagen hat.

Dass von Kunstrasen-Fußballplätzen kontinuierlich eine massive Mikroplastik-Gefährdung nicht nur für die Spieler, sondern für die gesamte Umwelt ausgeht, ist seit langem bekannt. Gleichermaßen bekannt ist, dass die Kunstrasen-Herstellung und –Entsorgung, auch seine begrenzte Recycling-Möglichkeit, ökologisch grundsätzlich unvertretbar sind (siehe dazu auch https://www.stadtfunk-kw.de/wasserundkunstrasen/).

Aus diesem Grund muss im Stadtgebiet unter ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten der Einbau von Kunstrasen-Belägen auf Sportstätten verhindert werden. Hierfür ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Dringlichkeit geboten. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen schließlich in einer ökologisch und gesundheitlich unbedenklichen Umgebung leben. Deshalb erfolgt diese Petition, weil wir leider seit Jahren nicht mehr davon ausgehen können, dass die Stadtverordnetenversammlung Fakten-basierte und im Hinblick auf die Zukunft unserer Stadt vernünftige Entscheidungen trifft.

Schon wieder zum Thema Lärmschutz

5. Februar 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen, an die KWer Stadtverordneten

Sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

am 11. Januar 2023 ist der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen öffentlich übergeben worden: eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Auf diese fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärm­aktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen erfolgte – so die Darstellung aus der UBL – trotz Anfragen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion. Seit 2 Jahren! Da entsteht von außen schon der Eindruck, dass seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr, als einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung heutiger und künftiger Einwohner geringe Aufmerksamkeit, geringe Bedeutung beigemessen wird.

Dieser Eindruck kann sich ebenso aufdrängen beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/18 „Eschenweg“ im OT Zeesen – und das, obwohl zum Eschenweg / Ausschnitt Bahnbereich erstmals ein Schallgutachten vorliegt, das sich auf Lärm und Erschütterung dort bezieht. In diesem Gutachten (Begründung, S.23) wird deutlich,
„dass die Beurteilungspegel der Orientierungswerte der DIN 18005-1, als auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Zudem kommt es durch die vom Schienenverkehr verursachten Emissionen nachts im Plangebiet zu Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheits­gefährdung.[…] Im Hinblick auf Schallimmissionen ist insbesondere der westliche Bereich des Plangebietes kritisch, da hier sowohl aktuell als auch zum Prognosehorizont 2030 die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nachts überschritten wird. Es sollte jedoch auch erwähnt werden, dass sich die Überschreitung zum Prognosehorizont 2030 hin auf die Immissionspunkte 1-5 beschränkt.“ (Das aber sind Grundstücke in zweiter Reihe.)

Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) bekräftigt ohne jegliche Relativierung, dass an fast allen Immissionsorten (IO) die Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich überschritten werden.

Aber an den davon betroffenen Grundstücken wollen Stadtver­waltung und Eigentümer mit Händen und Klauen, auf Biegen und Brechen zwecks Wohnbe­bauung unverändert festhalten und finden uneingeschränkten Rückhalt beim Ortsbeirat. Folglich wägt man auch in diesem Sinne ab. So wird mit Vermutungen gearbeitet, die eine Ver­besserung der klar beanstandeten Werte in Aussicht stellen, obwohl nicht sicher ist, dass sie in der Realität tatsächlich in dieser Form eintreten werden. Oder es werden bauliche Forderungen gestellt zum Schutz vor Lärm, die sich in anderer Hinsicht negativ auswirken, etwa wenn es heißt:

„Zum Schutz vor Lärm sind Außenwohnbereiche von Wohnungen entlang der Bahnstrecke 6142 nur in baulich geschlossener Ausführung (zum Beispiel als verglaste Loggia oder verglaster Balkon) zulässig.“ (Ja, sie sind laut „Leitfaden Immissionsschutz im Bebauungsgsplan“ (S. 9) ausnahmsweise zulässig, aber in welcher Lage sind sie auch akzeptabel?)

Und sind sie hier akzeptabel? Verglasung bedeutet nämlich im Sommer, dass sich die im hiesigen Falle laut B-Plan westlich gelegenen Wohnbereiche zusätzlich aufheizen werden – bei ohne­hin zunehmenden Temperaturen und angesichts der von der Deutschen Bahn erhobenen Forderung, im dortigen Bereich keine Bäume zu pflanzen.

Oder der vom LfU benannte erhöhte Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebiets entlang der Bahnstrecke wird als nicht erkennbar zurückgewiesen.

Oder es wird die in der Stellungnahme des LfU (S. 45) angeführte Tatsache verharmlost, geschönt, dass dort die baulich nicht verbundenen Außenwohnbereiche (z.B. Gärten) nicht vor gesundheitsgefährdendem Lärm geschützt und Aufenthalts- und Erholungsqualität eingeschränkt sind. Da heißt die Entgegnung dann im pauschalen, sich objektiv gebenden Abwägungsprozess schon einmal ganz harmlos: Es „befinden sich in unmittelbarer Umgebung neu errichtete Wohngebäude und bestehende Wochenendhäuser, welche bereits gärtnerisch genutzt werden.“ (S.46). Und damit hat sich der ursprüngliche, der grundsätzliche Einwand des LfU erledigt, bleibt ohne Folgen, ohne Veränderungsvorschlag für den B-Plan.

Im Abwägungsprozess stehen also neben Argumenten, die stichhaltig wirken, solche, die ich fadenscheinig nenne, auch irreführend; denn zum Beispiel der Verweis, dass ja in den letzten Jahren auch schon neue Häuser im Eschenweg so dicht an der Bahnstrecke gebaut worden seien und nun nach dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren sei, klammert aus meiner Sicht etwas ganz Wesentliches aus: Die zwei (!) bisher dicht an der Strecke bebauten Grundstücke im Eschenweg waren nicht Teil eines B-Planes mit seinen Spezifika – eingeschlossen Gutachten zu Immissionen von Bahn und Geflügelwirtschaft – und diese zwei (!) Grundstücke unterlagen nicht (!) Ihrer kommunal­politischen Entscheidung, nicht (!) Ihrer kommunalpolitischen Ver­antwortung. Und damit unterlagen sie auch nicht (!) einer Entscheidung wie in diesem Falle: nämlich, inwieweit der Abwägungs- und Satzungsbeschluss in nunmehr vorliegender Form dem Lärmaktionsplan gerecht wird: einem Plan, der 2016 nur mit dem Einverständnis der SVV erstellt worden ist. Das alles bitte ich zu bedenken.

 

Lärmeinwendung: Zum zweiten Jahrestag

12. Januar 2023

Zur Ortsbeiratssitzung am 11. Januar 2023 übergab der UBL-Vertreter im Zernsdorfer Ortsbeirat, Stefan Wichard, der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen, eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Diese ist nun immerhin zwei Jahre alt, ein trauriges Jubiläum. (Wir berichteten hier, bitte klicken)

Die Form der Übergabe erregte Heiterkeit bei den Anwesenden. Der Inhalt ist allerdings überhaupt nicht lustig. Trotz immer wieder erfolgten Anfragen an die Königs Wusterhausener Stadtverwaltung bekam die UBL auf die fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So viel Bedeutung wird also seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr beigemessen.

Eine städtische Neuplanung des Königsparks 2022 – und ein paar dicke Fragezeichen 

6. September 2022

Dr. Marina Kreisel, Zeesen
  1. Anders als die Gemeindevertretung unserer Nachbargemeinde Zeuthen ist die Stadtverordnetenversammlung (SVV) offenbar nicht fähig oder /und nicht willens, ihren im November 2020 gefassten, nicht beanstandeten Beschluss zur Erarbeitung eines Leitbildes von Königs Wusterhausen (KW) durchzusetzen.
  2. Anders als die Verwaltung von Zeuthen ist die Verwaltung von KW unter Leitung der seit Mai 2021 im Amt befindlichen Bürgermeisterin Michaela Wiezorek offenbar nicht fähig oder / und nicht willens, ihn umzusetzen. Bis heute liegt das Leitbild nicht vor, ebenso nicht eine Konzeption, wie man den Prozess seiner Entwicklung zu gestalten gedenkt.
  3. In der SVV fortgesetzt befürwortete B-Pläne erfolgen zudem weiterhin mit oder ohne Teilflächennutzungsplan einzelner Ortsteile und ohne gültigen Gesamtflächennutzungsplan unserer Kommune (obwohl er sich bereits seit mehreren Jahren in Erarbeitung befindet). Unter diesen Bedingungen ist auch der vorliegende B-Plan für den Königspark entstanden, unter diesen Bedingungen würde über seine Veränderung ebenfalls abgestimmt werden. Das wird selbst angesichts eines so großen Projektes einfach so hingenommen – das Fehlen wichtiger Handwerkzeuge für den Entscheidungsprozess?
  4. Mit einem veränderten B-Plan solle – so ein  Argument aus der gegenwärtigen Diskussion – der Königspark gerettet werden vor dort denkbaren Bauten wie Müllverbrennungslage (Ludwig Scheetz, SVV) oder gar einem zweiten A10-Center (Petra Müller, DLE). Vielmehr ermöglicht werden solle seine Gestaltung als ein Eingangstor von KW: in einer Mischung  von Wohn- und Gewerbebauten sowie Kitas und Schulen als Teil sozialer Infraktur, das laut MAZ in „den Dimensionen einer Kleinstadt“ https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/koenigs-wusterhausen-investor-will-vier-quartiere-im-koenigspark-bauen-IZ7JUSJZP24D6AUNHRMDLFWKKQ.html  Entwicklung, Vermarktung und Verkauf obliegen der Deutschen Landentwicklung Holding. Damit wäre für dieses Bauprojekt in Kleinstadtgröße allein ein Immobilienkonzern verantwortlich. Was bedeutete das für KW im Falle einer Insolvenz, vor der jüngst erst die Adler-Group zu stehen schien, bis dahin äußerlich stabil wirkend? Und ggf. Baufelder als Insolvenzruinen hinterlassend?
  5. Mit der DLE als der gegenwärtigen (!) Eigentümerin des Königsparks läge zudem dieser neue Stadtteil fast völlig in der Hand privater Eigentümer verschiedener Form. Was änderte in dieser Hinsicht ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadtverwaltung und Immobilienkonzern DLE als Vorhabenträger tatsächlich an Grundsätzlichem? Dass die DLE darauf eingeht, zeugt wohl vor allem davon, wie wichtig ihr dieses Großprojekt ist, dass es sich nach dortiger Einschätzung für sie voll rechnet – trotz Zugaben im Bereich von Kita und Schule.
  6. Grundlegende Probleme, die mit dem Projekt „Städtische Neuplanung des Königsparks“ untrennbar verbunden wären, führten im Jahre 2018 in der SVV zur mehrheitlichen Ablehnung des Vorgänger-Projektes „Gartenstadt im Königspark“, das nach längerer, sehr kontroverser Diskussion in zuständigen kommunalpolitischen Gremien. Auch die Stadtverwaltung unter Leitung des damaligen Bürgermeisters Swen Ennullat  hatte sich gegen einen solchen neuen Stadtteil positioniert. Konnten diese Probleme inzwischen entschärft werden? Oder bestehen sie – Stichwort: überdimensionierter Bevölkerungszuwachs, Mietpreise, verkehrliche Anbindung an KW, soziale Infrastruktur (Kita-, Schul- und Hortplätze, ärztliche Versorgung usw. ), Bewohner als Pendler, ÖPNV – nicht weiter? Sind sie nicht seitdem vielmehr deutlich verschärft worden? Werden sie künftig nicht weiter verschärft: ungeachtet etwa des Baus von Kitas und Schulen durch den Investor – aber eben ohne das erforderliche qualifizierte Personal, das es braucht für eine arbeitsfähige, gut funktionierende öffentliche Schule, für frühkindliche Bildung? Wie sieht dazu die Antwort aus SVV und Stadtverwaltung aus? Wie kann sie dazu überhaupt aussehen unter Bedingungen eines zukünftigen massiven Lehrkräfte- und Erziehermangels in der Bundesrepublik Deutschland?  https://www.vbe.de/presse/pressedienste/pressedienste-2022/standard-titel. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2021/august/mehr-plaetze-im-westen-mehr-qualitaet-im-osten-bessere-kita-bedingungen-sind-moeglich
  7. Ein Stadtteil Königspark würde sich in direkter Nähe einer stark frequentierten Autobahn befinden, ebenso von Flugrouten zum und vom BER. Aber für die politische Entscheidung „Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof“ dienten einst als ein zentrales Argument verbesserter Schutz und verbesserte Lebensqualität von betroffenen Einwohnern in Berlin (Verlagerung der Flugrouten, Nachtflugverbot, Senkung von Immissionen). Warum hätte dieses Argument dort, wo es um die Errichtung eines völlig neuen Stadtteils in KW ginge, nicht zu gelten? Warum rücken Stadtverwaltung und Stadtverordnete mehrheitlich davon ab? Warum will die Vize-Bürgermeisterin Sylvia Hirschfeld die Entscheidung offenhalten und an Gutachten binden – vermutlich hoffend, dass sie zu Kompromissen führen, ohne die Bebauung in der Gesamtheit in Frage zu stellen? Dabei ist auf der Basis umfänglicher wissenschaftlicher Untersuchungen inzwischen hinlänglich bekannt, dass ein Zusammenhang zwischen Fluglärm und bestimmten Erkrankungen besteht.  https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf.
  8. Mit einem beträchtlichen Zuwachs an Einwohnern – Zahlen sind diesmal bisher in der Öffentlichkeit unbekannt – , der auch außerhalb des Königsparks z. B. in Niederlehme, Zeesen vornehmlich vom Neubau getragen wird, geht bekanntlich zugleich ein erheblicher Flächenverbrauch einher. Folglich steht immer weniger Freiraum –  bei Vorhandensein von immer mehr Bürgern – für andere Zwecke zur Verfügung, bzw. noch existierender  Freiraum (Wälder, Freibäder, Parkanlagen u.a.) wird stärker genutzt, auch stark vernutzt, das unter veränderten klimatischen Bedingungen. Letzteres macht sich in der Kommune, die auch ein Urlaubs- und Naherholungsgebiet ist, bereits bemerkbar. Es wird sich vermutlich zuspitzen angesichts zunehmender Brandgefährdung von  Wäldern während großer Trockenheit, entfielen sie dann doch ggf. für kürzere oder längere Zeit als Erholungs- und Freizeitraum. In einer derartigen Funktion ist ein Teil des kommunalen Waldes auf dem Funkerberg, im „Rahmenplan Funkerberg“ ausgewiesen. Aber was sagt die Realität?
  9. Das Projekt Königspark mit dem Vorhabenträger und Eigentümer DLE würde fortführten, was in jüngerer Zeit an anderen Stellen in unserer Kommune mit Immobilienkonzernen wie BUWOG /Vonovia Usus geworden ist: Auch im Geschäftsmodell der DLE geht es nicht mehr allein um die Verwertung eines begrenzten Sektors privater Immobilien, sondern um die industriell organisierte Abschöpfung von Renditen aus dem gesamten Produktions-, Bewirtschaftungs- und Erneuerungsprozess der Wohnungsgebiete https://www.rosalux.de/publikation/id/46474/die-finanzialisierte-wohnungswirtschaft-ist-sozialisierungsreif-1.
    Auf Kosten von Mietern, auf Kosten von Käufern, als Macht gegenüber Kommunen, auch in KW – weil sie besonders den Wohnungsmarkt zunehmend dominieren im Sinne ihrer Konzernziele (ungeachtet werbewirksamer Selbstdarstellung und einzelner   sozialer Wohltaten, die besonders unter dem Druck der jüngsten Enteignungsdebatte entstanden). Und dem liefert sich unsere Kommune über das Handeln von Kommunalpolitik und Verwaltung wissentlich bereitwillig aus? Und verklärt es u.a. mit der Begründung, anders als zuvor nunmehr zwischen mehreren derartigen Investoren auswählen zu können?
  10. Die Überlagerung und Beschleunigung von Krisen in der gegenwärtigen nationalen und internationalen Situation führt nach Einschätzung von Wissenschaftlern zu einem enormen Kontrollverlust. Unter diesen Bedingungen – eingeschlossen Deutschland als indirekte Kriegspartei und KW als mittelgroße Kommune mit umfänglichen finanziellen Verpflichtungen – enthält ein derartiges Großprojekt in allen Phasen erst recht ein hohes Risikopotenzial. Darüber darf  Optimismus nicht hinwegtäuschen. Sich nicht vorzustellen, dass das angestrebte Eingangstor von KW im schlimmsten Falle als Insolvenzruine enden könnte mit einer Vielzahl von Konsequenzen für den Haushalt von KW, würde doch wohl den Verzicht auf erforderliches  Risikodenken bedeuten?  https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/08/wohnungskonzern-vonovia-adler-group-berlin.htmlStatt KW mit seinen heutigen und künftigen Bewohnern in ein Vabanquespiel hineinzuführen, wären aus meiner Sicht hier eine Denkpause (in welcher rechtlichen Form auch immer) und das Überwinden o. g. handwerklicher Defizite nötig. Und schließlich: Wer die Abwahl eines Bürgermeisters als ein demokratisches Verfahren in die Hand aller Bürger legt – müsste er ihnen nicht hinsichtlich einer Entscheidung von sehr viel größerem Gewicht eine angemessene Mitbeteiligung einräumen?

© Abbildung Tchoban Voss Architekten Präsentation Stand v. 25.7.2022