Kategoriearchiv: THEMENSCHWERPUNKTE

Antwort von Minister Baaske auf Offenen Brief zur Umsetzung des Kita-Gesetzes

7. September 2015

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Wir hatten im Juli einen offenen Brief an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht. Lesen Sie hier die Antwort von Minister Günter Baaske vom 31. August 2015:

Sehr geehrte Frau Ennullat,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Juli 2015, in dem Sie die Praxis der Stadt Königs Wusterhausen zur Erhebung von Essengeld für die Verpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen bemängeln.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass in Königs Wusterhausen „Mittagessen und Vesper über einen Caterer geliefert und den Eltern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- und Transportkosten – in Rechnung gestellt“ werden. Ferner bemängeln Sie, dass Eltern verpflichtet werden, den Kindern das Frühstück mitzugeben.
Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 KitaG dem Träger die Verantwortung zukommt, „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“. Dies ist Bestandteil seines allgemeinen Auftrages, und er ist nach § 17 KitaG berechtigt, die Eltern an den hierfür entstehenden Kosten (gestaffelt und sozialverträglich) zu beteiligen. Insoweit bestimmt § 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Leistungen“. Lediglich für die Versorgung mit Mittagessen trifft das KitaG eine Spezialregelung, indem es die Beteiligung der Eltern in Höhe ihrer durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vorsieht.
Insofern teile ich Ihre Auffassung und kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass die Stadt Königs Wusterhausen an einer rechtskonformen Regelung arbeitet. Ihre Kritik wird sich damit in absehbarer Zukunft hoffentlich erledigt haben.
Zu einer Nebenbemerkung in Ihrem Schreiben möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Sie bemängeln die bisherige intransparente Rechnungslegung, bei der „nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen, welche Mahlzeiten eingenommen wurden.“ Soweit sich dies auf die bisherige Praxis bezieht, ist die Kritik für mich nachvollziehbar. Für die Zukunft ist dies m.E. anders zu bewerten. Nach meiner Auffassung ist die Ermittlung und Erhebung von Essengeld nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG nicht als eine Abrechnung konkret erbrachter Leistungen ausgelegt, sondern als eine pauschalierte und auf Durchschnittsbildung bezogene Bezuschussung durch die Eltern. Eine taggenaue und konkrete Abrechnung eingenommener Mahlzeiten ist mit dieser Regelung nicht beabsichtigt und m.E. auch nicht durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Günter Baaske

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Vorhaben Windpark Uckley / Ergebnisniederschrift

2. September 2015

Priska Wollein

Windeignung_Uckley

Nach mehr als 15 Wochen ist die ERGEBNISNIEDERSCHRIFT zur Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley öffentlich. Es handelt sich um ein 114-seitiges Protokoll der fast 11-stündigen Veranstaltung. Bitte beachten: Es enthält noch keine Bewertung des Vorhabens, die durch die Genehmigungsbehörde – Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd – erfolgen wird. Dazu wurde jedoch kein konkreter Termin genannt.

Download Ergebnisniederschrift EÖT 20.05.2015 KW (1,4 Mb)

 

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt KW öffentlich

23. Juli 2015

Redaktion

Der Entwurf zum Flächennutzungsplan für die Gesamtstadt Königs Wusterhausen ist da!

Jede/r kann den neu aufgelegten Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt KW öffentlich einsehen im Rathaus. Diese bürgernahe Beteiligung ist ein wichtiges Mitspracheinstrument für Bürgerinnen und Bürger. Hier kann jeder seinen Widerspruch zu der Vorlage einbringen.

ACHTUNG: Diese »frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit« findet lediglich vom
06. Juli 2015 bis einschließlich 07. August 2015 statt.

Siehe auch im Internet unter http://www.koenigs-wusterhausen.de/543322/flaechennutzungsplan – dort finden Sie auch die Teilbereiche der einzelnen Ortsteile zum Herunterladen!

Volksbegehren gegen Massentierhaltung startet heute

15. Juli 2015

Redaktion / Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Wie fast jede(r) weiß, hat auch Königs Wusterhausen mit Wiesenhof einen Geflügelbetrieb mit Massentierhaltung. Und sind wir ehrlich – keiner weiß, wie es hinter den Zäunen und Wänden am Segelflieger Damm aussieht. Einen Tag der Offenen Tür hat Wiesenhof noch nicht veranstaltet, tritt allerdings öffentlich im Ortsbild als Sponsor des Wiesenhofcup (ein Fußballturnier in Zernsdorf) fröhlich in Erscheinung.
Auch hier wäre mehr Transparenz der richtige Weg, denn alle Lebewesen sind als Bewohner unserer Stadt auch unter unserer Obhut.

Aber nicht nur deshalb sollte man sich das Anliegen des seit heute startenden Volksbegehrens in Brandenburg aufmerksam durchlesen – und mit seiner Unterschrift für Bewegung in der Tierindustrie sorgen.

ACHTUNG: Sie können auch per Briefwahl wählen! Unterlagen hier anfordern.

Volksentscheid

Nachdem die Volksinitiative gegen Massentierhaltung im Brandenburger Landtag gescheitert ist, initiierte man nun ein Volksbegehren seitens des Bündnisses Agrarwende gegen Massentierhaltung und für artgerechte Tierhaltung, um artgerechte Tierhaltung durchzusetzen. Es gibt dazu eine eigene Webseite:
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Gefordert wird:

  1. Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden. Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.
  2. Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern! Wir müssen unsere Tiere endlich so halten, dass die Verhaltensstörungen Schwanzbeißen und Federpicken nicht mehr auftreten, statt die Tiere an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen!
  3. Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg!
    Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können.
  4. Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände!
    Tiere können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Agrarinvestoren schon. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden, die Tierschutzverbände müssen die Rechte der Tiere auch vor Gericht vertreten dürfen!

80.000 Unterschriften in sechs Monaten nötig
Die Volksinitiative war der erste Versuch und die erforderlichen Unterschriften für die Volksinitiative kamen schnell zusammen: 20.000 wären nötig gewesen, 34.000 waren es am Ende. Damit landete das Anliegen im Landtag. Der lehnte Mitte März mit großer Mehrheit ab, nur die Grünen stimmten dafür.

Aus diesem Grund hat sich das Aktionsbündnis entschieden, ein Volksbegehren zu beantragen. Dem Bündnis gehören mehr als 40 Organisationen an.Das Bündnis hat sechs Monate Zeit, um die gesetzte Hürde von insgesamt 80.000 Unterschriften in den amtlichen Unterschriftenlisten zu sammeln. Wenn bis zum 14. Januar 80.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützen, kommt es im Herbst 2016 zu einem Volksentscheid über die Massentierhaltung!
Zwar muss erst der Landtag erneut darüber abstimmen, lehnt der jedoch ab, kommt es automatisch zu einem Volksentscheid. Der läuft ab wie eine Wahl, bei der die Mehrheit (mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten) für die Vorlage stimmen muss, damit sie angenommen wird.


“Nachdem unsere Forderungen mittlerweile auch vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Agrarpolitik in der Tierhaltung bestätigt werden, gibt uns das zusätzlichen Aufwind” sagte Jochen Fritz, Biobauer aus Werder und Initiator des Volksbegehrens. “Es wird immer deutlicher, es bedarf einer baldigen Systemänderung in der jetzigen Nutztierhaltung, die aktuelle Tierhaltung erfährt bei Verbrauchern keine Akzeptanz mehr. Hier muss die Politik handeln und nicht auf den Markt verweisen.”


Noch einmal die Argumente des Bündnisses in kurz:

Tiere sind Mitgeschöpfe
Mit der Haltung von Tieren übernehmen wir ethische Verantwortung. Geplante Neuanlagen für Zehn- bis sogar Hunderttausende Hühner und Schweine widersprechen jeder Tiergerechtigkeit bei Haltung, Transport und Schlachtung.

Verbrauchern drohen Gesundheitsgefahren
Standardmäßig wird in den Ställen viel Antibiotika verabreicht – dreimal mehr als in der Humanmedizin. Als Folge bilden sich zunehmend für Menschen gefährliche antibiotikaresistente Krankheitserreger, eine tickende Zeitbombe.

Natur- und Umweltbelastungen
Die lokale Konzentration der Massentieranlagen und die damit einhergehende anfallende Gülle führen zur Überdüngung von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern. Unsere Wasserqualität verschlechtert sich besorgniserregend.

Abnahme der Lebensqualität
Schadstoffimmissionen, z.B. durch Ammoniak, verpesten das jeweilige Umfeld. LKW-Transporte verursachen Lärm. Beides beeinträchtigt Anwohner und schadet der land- und naturtouristischen Attraktivität Brandenburgs. – Fragen Sie sich einfach einmal selbst, ob sie direkt neben einem Schweinemastbetrieb leben wollen…

Wertschöpfung geht verloren
International agierende agrarindustrielle Großinvestoren kaufen Brandenburgs Land auf. Einer Handvoll schlecht bezahlter Arbeitsplätze in Massentieranlagen stehen der Rückgang kleiner und mittlerer Höfe sowie Landflucht gegenüber.

Gentechnik auf dem Teller
Mehrheitlich lehnen Verbraucher Agro-Gentechnik ab. Futtermittelimporte von Gen-Soja aus Südamerika verursachen aber nicht nur ökologische und soziale Probleme anderswo, sondern landen über Hintertürchen auf unseren Tellern.

Billigfleisch hat Folgekosten
Überproduktionsbedingte Billigexporte in Eine-Welt-Länder zerstören dort Märkte und verstärken den Hunger. Die Folgekosten von Massentieranlagen tragen hingegen nicht die Konzerne, sondern die Allgemeinheit und hiesigen Kommunen.


Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auch unter www.agrarwen.de
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Kontakt:
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau
Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.
Marienstraße 19 – 20
10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 48 24 40
Fax: 030 – 28 48 24 48
E-Mail: info@agrarwen.de

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes

9. Juli 2015

Katharina Ennullat, Mitglied des Ortsbeirats Niederlehme

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen

an das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Herrn Minister Günter Baaske
Heinrich-Mann-Allee 107
144 73 Potsdam

Königs Wusterhausen, 09.07.2015

Sehr geehrter Herr Minister Baaske,
als Leiter des Fachressorts der Landesregierung für die Kinder- und Jugendpolitik obliegt Ihnen auch der Bereich der Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen nicht vollumfänglich umgesetzt werden, obwohl der Bürgermeister wiederholt darauf hingewiesen wurde.
Konkret handelt es sich um die Erhebung des Essengeldes in den Kindertagesstätten unserer 35.000-Einwohner-Stadt.
Nach § 1 II S.1 KitaG haben Kinder einen Rechtsanspruch auf „Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung“. Dieser Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag wird entsprechend in § 3 I S. 1 KitaG bestimmt. So formuliert § 3 II Z. 7 KitaG dann auch ausdrücklich, dass „Kindertagesstätten ( … ) insbesondere die Aufgabe (haben), eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“.
Auch hinsichtlich der Elternbeiträge ist das KitaG eindeutig. § 17 I S.1 besagt: „Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“. Die Eltern haben also nicht die Kosten des Mittagessens zu tragen, sondern sie haben einen „Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ zu zahlen. Das Wort „Zuschuss“ ist hier eindeutig. *

Da weitere Zuschüsse zu anderen Mahlzeiten nicht genannt werden oder als Spezialregelung formuliert sind, gilt der Grundsatz des § 17 I S.2: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen“. Kosten für andere Mahlzeiten und Getränke sind also Teil der allgemeinen Betriebskosten und werden nicht zu einer Leistung, die Eltern selbst zu erbringen haben.
ln der Praxis der Stadt Königs Wusterhausen sieht das jedoch völlig anders aus. Frühstück ist den Kindern mitzugeben. Mittagessen und Vesper werden über einen Caterer geliefert und den Eitern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- sowie Transportkosten – in Rechnung gestellt. Hierfür müssen die Eitern eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Abbuchungen sind ferner völlig intransparent, da anhand der Gesamtsumme nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen welche Mahlzeiten eingenommen wurden.
Jegliche Bemühungen bei der Stadtverwaltung insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Regelung des KitaG bzgl. dem „Zuschuss zum Mittagessen“ oder dem Vesper ein rechtmäßiges Handeln zu erwirken, blieben fruchtlos. Zwar ist es sicherlich möglich, dass sich der Träger zur Erfüllung seines Auftrages eines Dritten (hier eines Caterers) bedient, damit gehen die Verpflichtungen aus dem KitaG jedoch nicht auf diesen über, sondern verbleiben beim Einrichtungsträger, also der Stadt Königs Wusterhausen.
Insoweit ergeht an Sie, werter Herr Minister, die Bitte um Intervention in geeigneter Weise.
Wir wissen schlichtweg nicht mehr weiter. Für uns ist die Rechtslage zwar eindeutig und keineswegs lückenhaft, der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen setzt sie dennoch nicht um. Seine Beweggründe hierfür kennen wir nicht. Finanzielle Motive können es eigentlich nicht sein, da unsere Kommune eine ausgesprochen gute Haushaltslage aufweist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Wernsdorfer Str. 97 a
15713 Königs Wusterhausen

* z.B. Stellungnahme des DIJUF auf http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1 .c.401670.de

Öffentliche Bekanntmachung / 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“

8. Juli 2015

Bekanntmachung durch Stephan Loge, Vorsitzender der Regionalversammlung Lausitz-Spreewald

Öffentliche Bekanntmachung
über die förmliche Beteiligung zum 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Da aus der Abwägung zum 2. Beteiligungsverfahren die Notwendigkeit für eine Flächenänderung entstanden ist, wurde der 3. Entwurf zum sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald erarbeitet. Dieser wird mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Artikel 9 des Geset-zes vom 11. Februar 2014 (GVBL. I Nr. 7) öffentlich ausgelegt.

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht liegen
vom 02. Juli 2015 bis 03. September 2015

bei folgender Stelle während der jeweiligen Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht aus:
Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda, Raum 214,
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht sind ab dem 25. Juni 2015 auch im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de einsehbar.

Im Zeitraum von 3 Monaten ab Beginn der Auslegung können schriftliche Hinweise, Anregungen und Bedenken zum 3. Planentwurf und zum zugehörigen Umweltbericht eingereicht werden. Diese sind zu richten an die
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald,
Gulbener Straße 24,
03046 Cottbus
oder per E-Mail an poststelle@rpgls.brandenburg.de

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendun-gen), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden.
Gleichförmige Einwendungen, welche die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt bleiben. Ebenso können gleichförmige Einwendungen ebenfalls unberücksichtigt bleiben, wenn Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

WKA / Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung und gegen Windräder im Wald

Im Zeitraum von knapp fünf Monaten wurden per 20.06.2015 für diese Initiative ca. 30.000 Unterschriften (immerhin 400 aus Wernsdorf !) gesammelt, die nunmehr der Landtagspräsidentin übergeben werden. Das Erfordernis von 20.000 Unterschriften wurde damit weit übertroffen.

Zwischenzeitlich hat bereits der Kreistag des Landkreises LDS am 03.06.2015 mehrheitlich dem Antrag der Fraktion UBL/Wir für KW zugestimmt, die Forderung für die Durchsetzung größerer Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung (10-fache der Gesamthöhe) an den Landtag heranzutragen.

Jetzt bleibt vorerst nur zu hoffen, dass dieser Volksinitiative das gleiche Schicksal wie den oben erwähnten erspart bleibt. Andernfalls werden auch hier die zahlreichen Bürgerinitiativen Brandenburgs – so wie es auf dem Energieforum am 22.06.2015 in Zossen zum Ausdruck kam – in ihrem Kampf um eine vernünftige Energiepolitik nicht nachlassen.

Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

(Kein) Ergebnis der Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

Am 20.05.2015 fand im nahezu vollbesetzten Versammlungssaal der Stadt KW die Erörterung der Einwendungen von ca. 140 Bürgern vornehmlich aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Allein die Dauer des fast 11-stündigen Sitzungsmarathons – lediglich unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von den Bürgern vorgebrachten vielschichtigen Einwendungen zu Planungsfragen, Umwelt-, Natur- und Brandschutz, sowie technischen Problemen u.v.m. nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Erst nach Fertigstellung des recht umfassenden Protokolls, daraus abgeleiteter Arbeitsaufträge an die Abteilungen des LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und anderer Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Fragen erfolgen die Neubewertung des Genehmigungsantrages und die Entscheidung über das Vorhaben sowie deren Offenlegung.

Eine telefonische Anfrage beim LUGV am 22.06.2015 ergab, dass das Protokoll der Erörterung noch nicht fertiggestellt werden konnte, woraus ein weiterer Verzug der Realisierung des Vorhabens der ABO Wind resultiert.

Zur Entwicklung am Flughafen BER

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Neue BER-Kostenrisiken in Millionenhöhe. Das Land Brandenburg wird eine weitere Bürgschaft für das Bauprojekt in Höhe von 407 Millionen Euro übernehmen. Damit kann sich die Flughafengesellschaft (FBB) Geld auf dem Kapitalmarkt besorgen. Ohne diese Bürgschaften wäre die FBB (Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg) nicht kreditfähig.

Dieser Betrag addiert sich zu einem „Sondervermögen“ in Höhe von ebenfalls 407 Millionen Euro, das als sog. Schattenhaushalt eingestellt wurde. Brandenburg wird in dieser Höhe Kredite aufnehmen und als Gesellschafter Darlehen an den Flughafen weiterreichen. Das Geld soll die FBB zurückzahlen. Es ist zu befürchten, dass das nie geschehen wird. Damit dürften die Kosten für den Flughafen auf mindestens 6,8 Milliarden Euro steigen.

Diese Geldpolitik ist nur möglich, weil die Zinsen z. Zt. so niedrig sind. Leider finden wir diese Großzügigkeit nicht bei der Finanzierung von Schulen, Kitas und beim Straßenbau.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass schon über eine mögliche Privatisierung des BER nachgedacht wird. Es ist ja bekannt, dass der BER frühestens 2030 (sehr optimistisch) einen Gewinn erwirtschaften wird. Die Anteilseigner (Brandenburg, Berlin, Bund) müssten also nochmals einem möglichen Investor diesen Kauf mit Steuergeldern versüßen, d.h. den Käufer dafür bezahlen, dass er den BER ”nimmt“.

In seiner Sitzung am 30.04.2015 hat der Landtag das Volksbegehren zum Nachtflugverbot mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mit der Begründung eines hervorragenden Schallschutzes abgelehnt und auch die Volksinitiative gegen eine 3. Start- und Landebahn wurde abgewiesen! Mit diesem Ergebnis werden sich die Bürgerinitiativen rund um den BER nicht abspeisen lassen!

Windrad-Abstand: Debatte im Kreistag

2. Juni 2015

Lausitzer Rundschau, Ingvil Schirling

Die Lausitzer Rundschau berichtet heute folgendes: Über die Initiative von UBL/Wir für KW für großzügigere Regelung soll entschieden werden

Lübben/Luckau Die Initiative der Fraktion UBL/Wir für KW könnte den Kreistag Dahme-Spreewalds am Mittwoch zum Krimi werden lassen. Sie fordert, dass sich der Landkreis für eine neue, großzügigere Abstandsregelung für Windräder stark macht, die an deren Höhe gebunden ist.

… bitte hier weiterlesen in der Lausitzer Rundschau.
oder in der MAZ vom 3.6.15 auf Seite 8.

Zum Thema:
Die nächste Sitzung des Kreistages ist am Mittwoch, 3. Juni, um 16 Uhr im großen Sitzungssaal (Lohmühlengasse in Lübben). Dem Bericht des Landrates folgen Anfragen der Abgeordneten. Um 17 Uhr wird die Einwohnerfragestunde aufgerufen.

WKA_1000m_Abstand

Abbildung (© Priska Wollein): Darstellung des 1000m-Abstandes in Bezug zu Baumhöhe und Dorf sowie zur vorhandenen WEA Kablow (Auf das Bild klicken zur Vergrößerung der Ansicht)

Weiterführender Link zu den WKA-Abstandsdiskussionen – Artikel in der MAZ vom 21.5.15.