Kategoriearchiv: THEMENSCHWERPUNKTE

Volksbegehren des Aktionsbündnisses Agrarwende erfolgreich

16. Januar 2016

Priska Wollein

Es ist schon eine Meldung wert: das »Volksbegehren gegen Massentierhaltung« in Brandenburg hat deutlich mehr Unterschriften erhalten als notwendig, um die rot-rote Landesregierung endlich zum Umdenken zu bewegen: 103.891 Stimmen wurden gezählt, 80.000 waren notwendig für das Quorum.

Sicher waren dabei auch zahlreiche Unterstützer aus unserer Stadt, für sich für die desolate Situation in Brandenburgs Großställen einsetzen. Nämlich für die Tiere von Tierfabriken, die täglich ums unwürdige Überleben kämpfen, UND für diejenigen verantwortungsvollen Landwirte, die durch das Betreiben dieser Tierfabriken ums Überleben kämpfen.

Brandenburgs Verbraucherschutzminister Helmuth Markov (Linke) hat nun von sich aus erklärt, dass sich der Landtag mit dem Thema befassen werde und dass es in allen Punkten zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könne. Auch wolle er sich für einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten des Landes stark machen.

Falls der Brandenburger Landtag im April zu keinem akzeptablen Ergebnis kommt, kann es im letzten Schritt zu einem Volksentscheid kommen.

Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Forderungen der »Initiative gegen Massentierhaltung« – Sie werden sehen, dass es nicht gegen Tierhaltung im großen Stil an sich geht, sondern um die UMSTÄNDE, unter denen Tiere in Massenunterkünften vegetieren müssen:

  • Förderrichtlinien: Die Landesregierung soll nur noch Investitionen in Betriebe mit höheren Standards für das Tierwohl mit bis zu 45 Prozent finanziell fördern. Dafür soll die Basisförderung von 20 Prozent bei niedrigeren Standards entfallen. Zudem sollen nur noch Betriebe mit bis zu 40.000 Tieren bei Geflügel und Schweinemastbetriebe bis zu 2.000 Tieren unterstützt werden.
  • Klagerecht der Verbände: Tierschutzorganisationen sollen gegen Genehmigungen von Behörden für Mastbetriebe oder auch gegen Untätigkeit bei aufgedeckten Missständen klagen können. Damit soll gerichtlich überprüft werden, ob rechtliche Vorgaben eingehalten wurden.
  • Das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel und von Schwänzen bei Mastschweinen soll verboten werden. Dafür sollen Übergangsfristen bis 2018 gelten, um den Betrieben bei der Erfüllung der Vorgaben ausreichend Zeit zu geben.
  • Ein unabhängiger Tierschutzbeauftragter soll in konkreten Verdachtsfällen die notwendigen Schritte gegen die Missstände einleiten. Außerdem soll er gesellschaftliche und politische Weichenstellungen begleiten.

rbb BRANDENBURG AKTUELL / UNTERWEGS MIT DEM ROBUR

15. Januar 2016

Matthias Fischer

Vor-Ort-Termin wegen des Tanklagers in in Zernsdorf und Kablow

An die 50 Zernsdorfer und Kablower Bürger waren heute Vormittag an den Bahnübergang der Linie RB 36 gekommen. Hier vorbei donnern täglich auch die Tankzüge, die Ihre gefährliche Fracht in LKW verteilen, die dann wiederum zurück durch den ganzen Ort in Richtung Autobahn brettern.
Die anwesenden Einwohner, unterstützt von den örtlichen Bürgerinitiativen, machten deutlich, dass sie einfach nicht mehr bereit sind, diese Belästigungen und Gefahren weiter hinzunehmen.
Unsere kommunalen Verantwortlichen bewiesen einmal mehr, dass ihnen die Bedenken und Meinungen der Bürger herzlich egal sind. Sowohl Bürgermeister Dr. Franzke als auch Ortsvorsteher Uwe Borck (beide SPD) glänzten durch Abwesenheit, obwohl sie informiert bzw. offiziell eingeladen waren. Offensichtlich erwarteten sie nicht die Hofberichterstattung, die sie von MAZ & Co. (ebenfalls abwesend) gewöhnt sind und hatten keine Lust, sich kritischen Fragen zu stellen. Auch die Verantwortlichen des Tanklagers waren auf die Einladung nicht gekommen.
Schade eigentlich. Kann man doch viele Probleme des Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft dadurch lösen, dass die Betroffenen miteinander reden und ehrlich und transparent die Probleme auf den Tisch legen. Aber so weit sind wir in KW noch nicht.

Die Sendetermin sind am 15. Januar um 19:30 eine kurze Zusammenfassung hier als Video
sowie die Sendung vom 16. Januar 2016 um 19:30
ausführlich und in voller Länge in rbb Brandenburg Aktuell hier als Video

Auch die Zernsdorfer Ortschronistin Margit Mach berichtete hier. Besonders hervorzuheben in ihrem Beitrag ist aus unserer Sicht ihre Forderung nach dem Zusammenwirken aller demokratischen Kräfte und Initiativen zum Wohle der Bürger.

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LESERBRIEF / Effizienz von Windkraftanlagen

4. Januar 2016

Herr und Frau Schulz, Wernsdorf

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Ein Leserbrief als Kommentar zur MAZ v. 29.12.2015 S.7 „Wir haben ein Konzept“

Glückwunsch an unseren Ministerpräsidenten für seine Erkenntnis, dass es  zur effektiven Nutzung von Windenergie vor allem neuer und bezahlbarer Speichertechnologien bedarf! Diese Einsicht hatten bereits vor über fünf Jahren die zahlreichen Bürgerinitiativen des Landes Brandenburg, weshalb diese sich gegen die Verspargelung unserer Heimat mit Windmühlen und vor allem gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern zur Wehr setzten (bei uns in Königs Wusterhausen z. B. in einem Mooreinzugsgebiet mit vielen streng geschützten Vogel- und mindestens 12 Fledermausarten! ).

Bislang hat sich jedoch unsere Landesregierung mit nicht zu überbietender  Arroganz über diese Initiativen hinweggesetzt, was nicht zuletzt auf der Landtagssitzung am 26.09.2015 zum Ausdruck kam, auf der die „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ von den Regierungsfraktionen und den Grünen abschmettert wurde – analog auf ‚Planerfüllung‘ handelte jetzt die zuständige Regionale Planungskommission Lausitz – Spreewald mit Ihrem Beschluss vom 17.12.15, dieses Gebiet wieder als WEG  Uckley 01 trotz vorhandener Erkenntnisse in den 3.Entwurf des Plandokumentes aufzunehmen.

Die neue Erkenntnis unseres Ministerpräsidenten gibt uns etwas Hoffnung hinsichtlich eines allmählichen Umdenkens unserer Landesregierung bei der Nutzung von Windenergie. Trotzdem werden wir alles daran setzen, die vorgenannte Volksinitiative als Volksbegehren ab 07.01.2016 bis 06.07.2016 zum Erfolg zu führen.

Ansprüche aus der Kita-Mittagsversorgung / Update

25. Dezember 2015

Laura Lazarus und Christian Möbus, Rechtsanwälte, Königs Wusterhausen

Die Rechtsanwaltskanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen berichtet, was es Neues in Sachen „Kita-Mittagsversorgung“ gibt:

Die Berufung seitens der Stadt Prenzlau ist nun doch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen worden (Beschluss vom 30.11.2015). Zur Begründung hat das Gericht angeführt, dass es sich um eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO handelt und der erkennende Senat sich mit der Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 7, 14 Abs. 2 Satz 1 und 17 KitaG Bbg. befassen möchte. Mit einer Entscheidung ist vermutlich nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen den Kita-Träger aus dem Jahr 2012 mit Ablauf des 31.12.2015, also mit Jahreswechsel, verjähren. Wenn der Kita-Träger nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, muss – um die Ansprüche „zu retten“ – noch dieses Jahr Klage erhoben werden.

Sie können noch dieses Jahr einen Klageauftrag erteilen. Die RA-Kanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen ist mit der Angelegenheit befasst und vertraut. Laura Lazarus und Christian Möbus, Königs Wusterhausen, schreiben: »Dazu bitten wir Sie, uns einen unbedingten Klageauftrag bis Dienstag, den 29.12.2015 schriftlich zu erteilen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie sich selbst um Deckungsschutz bemühen, auch wenn wir sonst sehr gerne diesen Service für Sie mitübernehmen. Aus Kapazitätsgründen und in Anbetracht des kurz bevorstehenden Jahreswechsels schaffen wir dies leider nicht mehr.«

Weihnachtsgeschichte für Uckley’s Flüchtlinge

23. Dezember 2015

Antje Pretky, Einwohnerin von Zernsdorf und Integrationsmanagerin des Landkreises Dahme-Spreewald

Wer die christliche Weihnachtsgeschichte kennt, dem mögen gewisse Parallelen zum Schicksal vieler neu angekommener Flüchtlinge bei uns auffallen. Sie haben sich auf einen Weg gemacht, ohne das Ziel zu kennen. Sie sind gestrandet an einem Ort, der ihnen völlig unbekannt ist und den sie sich nicht aussuchen konnten.

86 Menschen leben seit kurzem in der Gemeinschaftsunterkunft in Uckley. Sie kommen fast ausschliesslich aus Syrien, einige aus Pakistan und eine Familie aus Tschetschenien; dabei sind 7 Kinder. Menschen, von denen wir so gut wie nichts wissen; die von uns so gut wie nichts wissen. Auf beiden Seiten besteht der Wunsch, dies zu ändern, und so haben wir am gestrigen Tag mit den Flüchtlingen in Uckley einen ersten gemeinsamen Nachmittag zum kennen lernen, gemeinsamen Plätzchen backen, basteln, Weihnachtslieder singen und Tee trinken erlebt. „Unsere“ Weihnachtsgeschichte wurde vorgelesen und von den Flüchtlingen in englisch und arabisch übersetzt. Es war ein gelungener Nachmittag, vor allem, weil auch einige Kinder und Jugendliche mitgekommen sind; sie konnten eine gute Brücke bauen zu den vielen jungen Menschen der Gemeinschaftsunterkunft in Uckley. Es haben viele Bewohner in der Küche gebacken und sich dann im großen Raum zusammengefunden. Das war ein wirklich lebendiges Miteinander und eine gute Grundlage dafür, dass sich daraus durchaus eine gute Beziehung zwischen Neubewohnern und Einheimischen entwickeln kann.

Vielerorts haben sich in Deutschland Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gebildet. Sie sind Zeichen einer Willkommens-Kultur, die den zahlreichen Menschen, die in unser Land kommen, die Hände entgegenstreckt. Auch in unserem Ort und in unserer Umgebung wollen wir den Vielen, die kommen, mit Freundlichkeit begegnen und sie spüren lassen: Hier könnt ihr ohne Angst leben; hier könnt ihr zur Ruhe kommen.

Um den Flüchtlingen und Asylbewerbern Hilfe und Unterstützung anzubieten, hat sich in den letzten Wochen auf Initiative der evangelischen Kirchengemeinden der Region ein großer Kreis von Helfern und ehrenamtlich Engagierten aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gebildet, um für die bereits unter uns lebenden Asylbewerber, als auch für die neu ankommenden Flüchtlinge einen Unterstützerkreis aufzubauen. Je nach vorhandenen Möglichkeiten soll Hilfe angeboten werden bei
– dem Erlernen der deutschen Sprache,
– der Unterstützung von Familien mit Kindern,
– Begegnungen,
– Rechtsangelegenheiten,
– der Sammlung, Koordinierung und Verteilung von Sachspenden,
– individueller Begleitung
– u.v.a.

Ich hoffe und wünsche mir auch für das kommende Jahr, dass wir in unserem Engagement für die Geflüchteten nicht nachlassen. Dass wir mit all unseren Möglichkeiten der Angst, der Unsicherheit und der Fremdenfeindlichkeit in unserer Nachbarschaft begegnen. Ich wünsche mir, dass wir auch weiterhin zusammenhalten und uns für Freiheit, Menschenwürde, Menschlichkeit, Frieden und Gewaltlosigkeit einsetzen.

Ansprechpartner für Hilfestellungen:
Pfarrer Hartmut Hochbaum, willkommen-in-kw@gmx.de

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Kita Essensgeld / Brief an Frau Urban

16. Dezember 2015

Swen Ennullat, Elternvertreter Kita Zwergenstadt, Niederlehme

Sehr geehrte Frau Urban,
am heutigen Tage gingen den Eltern der Kita Zwergenstadt „Wurfsendungen“ zu, in der Sie eine neue Praxis der Essensversorgung auf Grundlage der gestern verabschiedeten Satzung zur Mittagsversorgung ankündigen.

Leider wurden auch in der SVV z.B. keine Ausführungen zu den von Ihnen angesetzten ersparten Eigenaufwendungen, deren Höhe und Herleitung getätigt, was m. E. aber für die Rechtmäßigkeit der Umsetzung notwendig wäre. Zur Begründung verweise ich auf die an Sie adressierte und nochmals beigefügte Email. Den Eltern kann also nur der Rat erteilt werden, nach Zustellung der Bescheide Widerspruch zu erheben.

Besonders interessant waren allerdings Ihre Ausführungen im o.g. Schreiben zur Frühstücks- und Vesperversorgung. Wobei übrigens Erstere überhaupt nicht angeboten wird. Auch die „Obstpause“ müssen bislang die Eltern für die Gruppen kaufen. Hier bitte ich dringend um Mitteilung der vermeintlichen Rechtsgrundlage, dass wir „Änderungsverträge“ (Wir hatten im Übrigen gar keine Verträge.) mit dem Caterer schließen sollen. Hier verweise ich hilfsweise und beispielhaft schon jetzt auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU, 682 vom 29.05.2015. Demnach sind Frühstück, Vesper und Getränke bereits Teil der allgemeinen Betriebskosten. (Übrigens Verbrauchsgegenstände wie Windeln, Cremes usw.) auch. Zu all diesen Punkten sehe ich dringenden Erklärungsbedarf. Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung, möchte aber bereits jetzt auf Ihr örtlich zuständiges Jugendamt und das MBJS als zuständiges Fachressort verweisen, die sicherlich auch kompetente Auskunft geben können.

Darüber hinaus werde ich in Ergänzung des bisherigen Vorgangs den Petitionsausschuss des Landtags von Ihrer Rechtsauffassung und der o.g. Satzung samt fehlender Normenklarheit / Berechnungsgrundlage in Kenntnis setzen / erneut um Vermittlung bitten. Diesem hatten Sie ja auch eine dem KitaG entsprechende Lösung angekündigt. Leider blieb diese nun aus.

Zur Ergänzung möchte ich im Übrigen erneut auf den nachfolgenden Schriftverkehr verweisen. Die Verwaltung kann nicht behaupten, dass sie nicht auf die Rechtslage mehrfach hingewiesen wurde:
1) Mein Schreiben vom 12.04.2015
2) Ihr Antwortschreiben vom 23.04.2015
3) Mein Schreiben vom 26.04.2015
4) Mein Schreiben vom 29.05.2015
5) Meine Email vom 06.07.2015
6) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 09.07.2015
7) Meine Email vom 12.07.2015
8) Mein Schreiben vom 02.08.2015
9) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 01.10.2015
10) Meine Email vom 07.10.2015
11) Mein Schreiben vom 21.11.2015

Gleichwohl sehe ich nicht, dass sich die Verwaltung mit den aufgeworfenen Argumenten auseinandersetzt, sondern eher ein starres Beharren auf möglichst günstige Finanzierungsalternativen im Sinne der Entlastung des kommunalen Haushalts und im Gegenzug eine größtmögliche Beteiligung der Eltern an den Kosten. Der Gesetzgeber hat sich aber ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Ich bin noch immer an einer sachgerechten Lösung und insbesondere rechtmäßigen Anwendbarkeit des KitaG in meiner Stadt interessiert. Da beides im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen jedoch nicht möglich erscheint, bitte ich – unabhängig von den Gesprächen, die wir sicherlich im Kitaausschuss führen werden – um Benennung eines übergeordneten Ansprechpartners noch in diesem Jahr. Insbesondere auch deshalb, weil ich – wie oben angeführt – die Rechtmäßigkeit der neuen Satzung in der jetzigen Form in Frage stellen muss und deshalb noch vor deren Inkrafttreten auf offensichtliche handwerkliche Mängel hinweisen möchte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Anmerkung der Redaktion: Frau Bianca Urban ist Fachbereichsleiterin Bildung, Familie, Ordnung in der Verwaltung von KW

Helmut Schmidt in Gedenken

10. November 2015

Priska Wollein

»Das Gewissen ist die höchste Instanz eines handelnden Politikers.«

Zum Todestag des Sozialdemokraten Helmut Schmidt möchten wir einen seiner klugen Sätze wieder ins Bewusstsein holen. Mögen sich Politiker aller Parteien an diesen Grundsatz halten, dann wird die Gegenwart besser und die Zukunft so schlecht nicht sein.

R.I.P. Helmut Schmidt, geboren 23. Dezember 1918, gestorben 10. November 2015

Laubentsorgung – wer hat die Pflicht?

28. Oktober 2015

Priska Wollein

Es geht ums öffentliche Straßenlaub und seine Entsorgung. In der letzten Stadtverordnetenversammlung gab es dazu einen geradezu bürgerfeindlichen Entscheid (näheres hierzu in der MAZ vom 28. Oktober 2015).

Die Regel ist eigentlich einfach: Straßenreinigung ist Sache der Stadt oder Gemeinde, Privatstraßen und Privatgrundstücke sind durch den Eigentümer zu reinigen, Winterdienst auf Gehwegen ist Aufgabe der Anlieger. Doch Vorsicht: Nicht selten entledigen sich Kommunen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabe und übertragen auch die Straßenreinigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Wie das geht, fragen Sie sich? Wir auch. Aber in Zeiten, da das durchaus vorhandene Geld für anderweitig »naheliegende« Probleme ausgegeben wird, schleicht sich wieder einmal die Stadt aus ihrer Verantwortung und überlässt die Bürger sich selbst.

Und das geht so:
Nachdem die Gebühr für die kommunale Laubentsorgung gerichtlich gekippt wurde, streicht die Verwaltung nun die öffentliche Laubentsorgung. Ersatzlos – sie könnte ja die Entsorgung unentgeltlich übernehmen. Und nun muss jede/r Anwohner »seinen« Laubhaufen, den er zuvor eigenhändig zusammengescharrt hat unter den wunderschönen riesigen Alleebäumen, die unsere Straßen allerorts säumen, auch noch selbst entsorgen.

Das heisst, er muss eine Anhängerkupplung an sein (so vorhandenes) Auto montieren, sich einen Anhänger ausleihen oder gar kaufen, das Laub aufladen und zu den Annahmestellen bringen. Dort bezahlen. Ein jeder für sich und für einen guten Teil aller 14.000 Bäume* im Stadtgebiet.

Nicht zu verdenken, dass der ein oder andere (der es sich leisten kann) sich einen stinkenden, dröhnenden Laubsauger anschafft, um der Sache besser Herr zu werden. (Einschub: Laubsauger sind übrigens in Österreich für Privatleute aus Umweltschutzgründen verboten und das aus gutem Grund).

Nicht auszuschließen, dass unsere öffentlichen Freiflächen und Waldränder allerorts mit Laubbergen widerrechtlich zugeschüttet werden – was der Natur erheblich schadet –,
denn die Abgabe des Laubes kostet ja dann auch noch etwas Geld. Ein Laubsack allein 1,45 EUR…

Diese Aufgabe stellt viele Menschen vor unlösbare Aufgaben, da sie sich selbst nicht in der Lage sehen, die Entsorgung zu leisten.

Die Verwaltung sollte es eigentlich besser wissen und UMGEHEND eine für Bürger und Umwelt verträgliche Lösung anbieten – eigentlich hätte ein Lösungsvorschlag bereits zur Abstimmungsrunde in der SVV präsentiert werden müssen. So wurde man mit vagen Sprüchen vertröstet, dass man ja über Härtefalllösungen nachdenke…Wofür zahlen wir eigentlich Steuern und Abgaben, wenn diese essentiellen öffentlichen Belange nicht mehr seitens der Stadt wahrgenommen werden?
Dieser Beschluss führt jedenfalls in die Absurdität. Und immer weiter in den sozialen Unfrieden!
Denn wer profitiert denn von Straßenbäumen? Doch wohl alle Bürger gemeinsam, egal ob sie an einer Allee direkt wohnen oder nicht! Dann sollen doch auch ALLE dafür sorgen – für das Stadtbild, für das Klima, den Temperaturausgleich, die Tierwelt. Und nicht auf dem Rücken Einiger abgeladen werden!

*Lt. Aussage der Verwaltung hat Königs Wusterhausen 14.000 öffentliche Bäume (Bauausschuss-Sitzung v. 14.4.2015).

Windkraft: Vernunftkraft leitet Beschwerdeverfahren gegen Fraunhofer-Institut ein

20. Oktober 2015

Dr.–Ing. Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft

Ein Beitrag zur Windenergienutzung von Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft, der am 19. Oktober in FAKT IST… von der ARD zum Thema Windkraftanlagen im Wald auftrat. Da geplant ist, in den Wald bei Uckley, etwa 1.000 m von Zernsdorf entfernt, 13 Windkraftanlagen des größten momentan verfügbaren Typs zu bauen, meinen wir, dass dieser Beitrag zur Meinungsfindung beitragen kann.

Es ist unstrittig, dass die Stromerzeugung aus Windkraft starken Schwankungen unterliegt. Die daraus resultierenden Probleme wie Überschussstrom, Preisverfall an der Börse bis hin zu sogenannten Negativpreisen sind hinlänglich bekannt. Dazu zählt auch die Verklappung von überschüssigem Strom in die Netze unserer Nachbarn, die sich schon durch Stromsperren gegen die Überflutung ihrer Netze an den Grenzen schützen.

Eine der zentralen Prämissen dieser Energiewende ist die weit verbreitete Aussage, ein Ausbau der Windenergie in Deutschland würde die Schwankungen des Zappelstroms verringern. Derlei Behauptungen werden regelmäßig in Informationsschriften vom Bundesverband Windenergie verbreitet. Viele dieser Informationsschriften wurden und werden vom IWES (Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel) erstellt.

Diese These von der Glättung ist erwiesenermaßen falsch: Sie steht nicht nur im Widerspruch zu allen Regeln und Sätzen der mathematischen Statistik, sondern auch im Widerspruch zu allen bekannten Einspeisedaten. Weil die entsprechenden Zusammenhänge zur Grundausbildung eines jeden Mathematikers, Physikers und Ingenieurs gehören und jedem naturwissenschaftlich vorgebildeten Wissenschaftler bekannt sind, werfen wir den Wissenschaftlern am IWES hier wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Wider besseren Wissens wird die Öffentlichkeit vom IWES in Kassel getäuscht!

Wir von VERNUNFTKRAFT haben daher gegen das IWES in Kassel das förmliche Beschwerdeverfahren wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeleitet.

Sie finden alle Informationen auf der Homepage der Initiative unter dem Link
http://www.vernunftkraft.de/glaettung-glatt-gelogen-4
http://www.vernunftkraft.de/glaettungsthese

Wer deckt die Probleme mit dem Bauordnungsamt in LDS (auf) ?

13. Oktober 2015

Dipl.-Ing. Reinhard D. Schulz, Architekt und Ingenieur aus Märkische Heide

Seit Jahren sammeln sich die Beschwerden über die Arbeitsweise der Unteren Bauaufsichtsbehörde und ich frage mich, hält da jemand seine schützende Hand darüber?

Allein in meinem Wirkungskreis erlebe ich zahlreiche Beispiele. Die Bauherren sprechen von schikanöser Behandlung, von einem Feindbilddenken, von willkürlichen Entscheidungen, von arroganter Umgangsform, einer klagt sogar wegen Diskriminierung vor dem Verwaltungsgericht. Die Beamten suchen zwischen den Zeilen nach Versagungsgründen. Es fehlt der Gesamtblick für die städtebauliche Relevanz. Wo soll der auch herkommen, wenn die meisten Mitarbeiter nur im Bau- und Verwaltungsrecht angelernt wurden. Gibt es überhaupt Mitarbeiter (und wie viele) mit einem Studienabschluss in Stadtplanung?

Hier nur einige Punkte aus meiner Praxis:

  • Das Bauamt übergeht und ersetzt die gemeindliche Planungshoheit und erklärt ein Dorf zum Allgemeinen Wohngebiet mit den Folgen: Keine Landwirtschaft, keine Tierhaltung, keine Ferienwohnungen, kaum mehr Handwerk.
  • Es verlangt für einen Holzstapel von 6 qm einen Bauantrag mit Grundriss, Schnitten, Ansichten, Baubeschreibung, Lageplan usw.
  • Es erklärt ein bewohntes, erschlossenes,  direkt an der Straße liegendes Grundstück, vor dem Dorfende, jedoch innerhalb der Ortsschilder, zum Außenbereich und verhindert damit die Ansiedlung einer jungen Familie.
  • Es droht schriftlich einer Gemeindevertretung mit Anzeige und Kommunalaufsicht (Verletzung des Datenschutz), weil in der GVV Bauanträge öffentlich diskutiert werden. Dagegen wird die von der Kommunalverfassung eine öffentliche Sitzung gefordert!
  • Es genehmigt die Intensivtierhaltung von Rindern im Landschaftsschutzgebiet, streitet anschließend mit dem BUND vor dem Verwaltungsgericht und OVG und verliert gleich zweimal. Der Bauherr bleibt auf dem wirtschaftlichen Schaden sitzen.
  • Widersprüche gegen Versagungen werden nicht etwa von unabhängigen Dritten bearbeitet, sondern von dem den Antrag ablehnenden Sachbearbeiter selbst.

Beschwerden an die Vorgesetzten prallen dort ab. Ich kenne keinen einzigen Ein- oder Widerspruch, dem die Baubehörde jemals stattgegeben hat. Regel 1: Das Baumt hat immer recht.

Ich frage: Wer fühlt sich in der Verwaltung und Politik dafür verantwortlich?
Wird der wieder gewählte Landrat eine Reform im Bauordnungsamt vornehmen?

Zum Blogbeitrag von Reinhard D. Schulz

Anm. der Redaktion: wenn Ihnen auch aus Ihrer Sicht eine unfreundliche oder gar schikanöse Behandlung durch das Bauamt von LDS widerfahren ist, melden Sie sich gerne per Email an unsere Redaktion und schildern Sie Ihren Fall. Wir behandeln die Information vertraulich, wollen aber erreichen, dass im Umgang mit der Baubehörde nicht jeder auf sich alleine gestellt ist.