Kategoriearchiv: THEMENSCHWERPUNKTE

Erörterung unserer Einwendungen gegen den Windpark in Uckley

29. Mai 2015

Hermann Wilke und Achim Schulz, BI Wernsdorf

KURZINFO / Am 20.05.2015 fand in KW die Erörterung aller Einwendungen gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Als erstes ein großes Dankeschön an alle fast 140 Einwendende! Ein weiterer Dank an alle, die zur Erörterung den Weg nach KW auf sich genommen haben und zuletzt ein ganz großer Dank an alle, die in der Veranstaltung bis zum Schluss gegen 21.00 Uhr ausharrten.

Ein fast 11-stündiger Sitzungsmarathon – unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von uns vorgebrachten Einwendungen, insbesondere hinsichtlich

– der Nichtnachvollziehbarkeit der Ausgliederung des Waldgebietes Uckley Nord aus dem Landschaftsschutzgebiet,
– der Zerstörung des Mooreinzugsgebietes,
– der sich abzeichnenden künftigen Mehrfachbelastung durch Fluglärm und Windkraftanlagen sowie Lärm der Autobahn (Uckley),
– des Vogelschutzes (besonders Seeadler u. Rotmilan)
– des Fledermausschutzes,
– des Brandschutzes u.v.m.

nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Wie es nun weitergeht, erläuterte der Versammlungsleiter, Herr Krüger, Referent beim LUGV, wie folgt:

  1. Erstellung des umfassenden Protokolls
  2. Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Abteilungen des LUGV und andere Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Probleme
  3. Neubewertung des Genehmigungsantrags
  4. Entscheidung
  5. Offenlegung der Entscheidung
  6. Ggf. Einlegung eines Widerspruchs gegen die Entscheidung.

Mit einer Entscheidung ist in maximal 7 Monaten zu rechnen. Auch dieser Zeitverzug ist als kleiner Teilerfolg für uns zu verbuchen.

Das Protokoll der Sitzung werden wir in ca. 3 Wochen erhalten und an alle Interessenten versenden.

Bildschirmfoto 2015-05-29 um 10.10.25

 

In der Landschaft. Erwin Hahs – Malerei und Grafik 1908–1960

4. Mai 2015

Redaktion

Einzigartige Ausstellung des Zernsdorfer Künstlers im Bürgerhaus Hanns-Eisler

Am 24.04.2015 wurde im Königs-Wusterhausener Bürgerhaus Hanns Eisler die Ausstellung „In der Landschaft“ mit Werken des Künstlers Erwin Hahs eröffnet. Seit dem Umbau des Bürgerhauses war dies die vierte Ausstellung, die der Kulturbund Dahme-Spreewald e.V. organisiert hat. Gemeinsam mit den Kuratoren Sven Grosskreutz und Jörg Wunderlich entschied man sich für die Landschaftsbilder von Erwin Hahs.

Zu sehen sind Zeichnungen, Ölbilder, Aquarelle und Druckgrafiken. Die Werkauswahl umfasst einen großen Zeitraum, der von den frühen Berliner Jahren vor 1915 bis in das Spätwerk der fünfziger und sechziger Jahre hineinreicht. Die Bilder befinden sich in Privatbesitz und wurden von der Tochter bzw. der Enkeltochter des 1970 verstorbenen Künstlers kostenlos zur Verfügung gestellt.

„Über ein Jahr lang stand das Thema Erwin Hahs bei all unseren Treffen an oberster Stelle“, berichtete Gerd Bandelow. Mit Unterstützung der Werner-Siemens-Stiftung und der Stadt Königs Wusterhausen konnte das Ausstellungsprojekt schließlich realisiert werden. Erwin Hahs zählt zu den konsequenten Vertretern einer Klassischen Moderne. Lange Jahre lehrte der Künstler, der zur Avantgarde um Gropius, Taut, Feiniger und die Expressionisten der „Brücke“ gehörte, an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle. Nachdem Hahs aus politischen Gründen von seiner Lehrposition vertrieben wurde, zog sich der Künstler 1956 nach Zernsdorf zurück, wo er seinen Lebensabend verbrachte und auch seine letzte Ruhestätte fand.

Laudator Dr. Heinz Schönemann, Kunsthistoriker und langjähriger Direktor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, freute sich über die Bilder, die der Öffentlichkeit sonst nicht zugänglich sind. Tatsächlich gehört Erwin Hahs zu den Künstlern, die der breiten Masse eher unbekannt sind, da seine Werke selten ausgestellt wurden und werden. Die jüngste Ausstellung anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Kunsthochschule Burg Giebichenstein im letzten Jahr in Halle gab erstmals einen umfangreichen Überblick über das facettenreiche Lebenswerk des vielseitigen Malers, Bühnenbildners, Werbegrafikers und Lehrers.

Galerie im Bürgerhaus „Hanns-Eisler“, Eichenallee 12, 15711 Königs Wusterhausen

Petition zur Einführung einer gesetzlichen 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen

24. März 2015

Frank Selbitz, Fraktionsvorsitzender Landtagsfraktion Unabhängige Bürgerliste / Wir für KW

Am 12.3.2015 hat die Fraktion UBL/Wir für KW folgende Petition an das Land Brandenburg gestellt.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Dahme-Spreewald fordert das Land Brandenburg in einer Petition auf, von der Sonderregelung des § 249 Abs. 3 BauGB Gebrauch zu machen und die Brandenburgische Bauordnung dahingehend zu ändern, dass künftige Windkraftanlagen einen Mindestabstand des 10-fachen Ihrer Höhe zu Wohngebäuden einzuhalten haben.

Begründung:
Künftig wird in unserem Landkreis eine Vielzahl von Windindustriegebieten mit über 200 m hohen Windindustrieanlagen ausgewiesen werden. Diese Anlagen werden bis zu 1000 m an die vorhandene Wohnbebauung von Dörfern und Städten herangebaut. Die Menschen können mit derartiger Bedrängung und Belastungen nicht leben.
200 m hohe Windkraftindustrieanlagen sind so hoch wie die Panoramaebene des Fernsehturms in Berlin. Künftig werden diese Anlagen noch höher werden.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Zerstörung der Landschaft, Verlust der Grundstückswerte, Schlagschatten, Verschärfung der demografischen Entwicklung, Verlust der Heimat etc., das sind Argumente der Betroffenen, die sehr ernst zu nehmen sind. Brandenburg steht mit der bereits installierten Leistung aus Windkraftanlagen trotz unterdurchschnittlicher Windverhältnisse mit an der Spitze der Bundesrepublik, leider aber auch bei der Entwicklung der Stromkosten. Die Netzentgelte 2014 sind mit 8,46 ct/KWh bundesweiter Spitzenwert. Nach aktuellen Berechnungen wird Brandenburg auch in den nächsten 20 Jahren wegen der hohen Leitungskosten die höchsten Stromkosten in Deutschland haben. Die hohen Stromkosten belasten neben unseren Bürgern auch unsere heimischen Gewerbe- und Industriebetriebe.

Der mittlerweile große Anteil an schwankendem und unbeständigem Strom aus Windkraft und Photovoltaik erfordert dringend Speichermöglichkeiten, die wirtschaftlich betrieben werden können. Diese Speicher gibt es zurzeit nicht!

Die 10-H-Abstandsregelung wird mehr Bürgerzufriedenheit in den betroffenen Dörfern und Städten schaffen. Mit der bereits installierten Leistung, der Repoweringkapazität und den weiterhin bestehenden Ausbaupotentialen wird Brandenburg seine Ausbauziele für Windenergie auch so erreichen. Das trifft auch gerade für unseren Landkreis zu, wo bereits heute mehr als der vor Ort benötigte Strom erzeugt wird.

Den Städten und Gemeinden wird durch die Änderung der Bauordnung ein wesentlicher Teil ihrer kommunalen Planungshoheit zurückgegeben. Sie können dann wieder demokratisch selbst entscheiden, was bei ihnen passiert.

Brandenburg und auch die hier im Landkreis lebenden Menschen tragen die Hauptlast der Energiewende. Es ist wenig sinnvoll, den Strom hier mit allen Belastungen für unsere Menschen zu erzeugen, um ihn dann nach Bayern, Baden-Württemberg oder NRW zu transportieren.

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für nichtig erklärt worden. Sollte der Regionalplan unter anderem aus diesem Grund ebenfalls nichtig werden, bietet die 10-H-Regel auch allen bisher nicht betroffenen Städten und Gemeinden einen sicheren Schutz vor zu dicht geplanten WKA.

Alles neu macht…

24. März 2015

Katrin Dewart-Weschke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Königs Wusterhausen

Parkbank Alberts Collection Typ Sedan

…nicht nur der Mai. Bereits jetzt locken die ersten warmen Sonnenstrahlen nach draußen zum Verweilen. Höchste Zeit, die Parkbänke in Ordnung zu bringen.

Die Stadt konnte nun nach dem Ende Februar beschlossenen Haushalt die Tischlerei Dirk Behrendt aus dem Ortsteil Zernsdorf beauftragen, insgesamt 106 Bänke im gesamten Stadtgebiet neu aufzuarbeiten.

Neben den Bänken auf der Mühleninsel und in der Gerichtsstraße im Zentrum erhalten überwiegend die Bänke in den Ortsteilen einen neuen Anstrich. Auch die Sitze in Bushaltestellen werden erneuert.

Die Bänke werden je nach Ausführung und Konstruktion entweder komplett eingesammelt oder nur die Belattung demontiert. Die Instandsetzung dauert ca. zwei Wochen.

Bis in den Mai hinein sind dann die Bänke wieder neu…

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

 

 

Mitschrift der ABO Wind Infoveranstaltung in Zernsdorf vom 3. März 2015

20. März 2015

Priska Wollein

Darum geht es:
– Es sind 13 Winderzeugungsanlagen des Typs Gamesa G132-5MW (das ist das größte, was momentan in D gebaut wird) im Wald nördlich von Uckley auf Stadtgebiet von Königs Wusterhausen geplant
– der Park produziere genug Strom, um 80.000 Bürger (wo?) zu Hause zu versorgen (was aber sicherlich nicht geplant ist)
– die Waldflächen erforderten eine »sensible Planung« – der Windpark ist auf Waldflächen geplant, die an das geschützte Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet angrenzen.
– Die Inbetriebnahme der Anlagen ist ab Juni 2016 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden vom 18. Februar bis zum 17. März öffentlich ausgelegt, unter anderem im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen:

I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, Zimmer 4.27, in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528
Spreenhagen, Zimmer 27 und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist
vom 18.02.2015 bis einschließlich 31.03.2015 schriftlich bei einer der
vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.

III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin
am 20.05.2015, um 10:00 Uhr, im Versammlungssaal der Stadt
Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen
erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen
werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen
auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtert werden.

IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren
Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders
sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich
gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der
Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.

Am Tag der Erörterung, 20.5.2015, ab 10 Uhr wird JEDE Einwendung behandelt.
Man kann zur Beratung übrigens vorher auch die Sprechstunden der Ortsvorsteher nutzen!

Nachfolgend stichpunktartig die Mitschrift aus dem Bericht des vortragenden Projektleiters der ABO Wind:

– Der Teil südlich (unterhalb) der horizontalen Linie/Stromtrasse sei aktuell nicht beplant (man beachte das Wort »aktuell«).

– gegen Radarstörungen werden bestimmt Waldstreifen freigehalten, das ergibt die jetzige Anordnung der WKA.

–  Schutzradius für Vögel der sog. TAK-Arten. z.B. Kranich und Rotmilan-Nester in der Nähe. Aktuell relevant ist Nr. 724 für WEA 13. Es erfordert eine »ökologische Baubegleitung«.

– zu Infraschall: »wir richten uns nach gesetzlichen Vorgaben.« Infraschall sei nicht mehr messbar über 200m Entfernung, sondern nur im direkten Umfeld der Anlagen spürbar.

– Die Zertifizierung der Anlagen des Typs Gamesa G132-5MW ist noch nicht erfolgt. Das kann z.B. dazu führen, dass die Anlagen ohne Zertifiziereung in schallreduziertem Modus betrieben werden müssen!

– zur Lärmemissionskalkulation sei die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)von 2003 herangezogen worden.
Konkret: die Imissionsprüfung im Jahr 2014 wurde nach den ALTEN, falschen »TA Lärm DIN ISO 9613-2/2/Vorgaben des WEA Geräuschimissionserlass vom 31.7.2003« durchgeführt! Der Gutachter kannte angeblich die neue Norm noch nicht, weil sie gerade erst herausgekommen sei! – Der Fehler sei aber nicht relevant, weil sich die Veränderungen dieser Richtlinie bis heute angeblich im Nachkommabereich befänden.

– 2015 neue Lärmprognose für KW vorliegend. Publikum: Wir wollen die Summe der Belastungen. Unter Anderem zu beachten ist die zukünftige Flugroute, die entlang der Autobahn südl. A10 führen wird (ab Mai 2015 in Nutzung bei erstmaligem Betrieb der BER-Südbahn).

– Uckley würde nie einen Schlagschatten bekommen, weil es ja mitten im Wald liege.

– es würden keine wasserführenden Schichten beeinflusst. Die Grundwasserneubildung würde nicht beeinträchtigt.

– Fundamente: es ist eine Flachgründung geplant. Dazu braucht es für die nötige Standsicherheit auf bis zu 11 m Tiefe baugrundverbessernde Massnahmen; welche (Verdichtung oder Pfähle), ist noch nicht beschlossen.. D.h. OBWOHL kein tiefes Fundament angelegt wird, kann bis maximal 21,9 m mit Pfählen gegründet werden. Und/oder der Boden mechanisch verdichtet werden. Grundwasserschichten dürfen aber nicht verletzt werden!
– Flachgründung bedeutet eine sehr geringe, nur 20-30 cm in die Erde reichende Fundamenttiefe. Zusätzlich wird das Fundament nach oben in einer Art Hügel gebaut.
– Frage: also wird der »Turm« noch höher als die angegebenen 206m Spitze?

– Der Regionalplan ist noch nicht rechtskräftig. Wann ist damit zu rechnen? k.A.
– »Baugrundgutachen zur Ansicht ausliegend in KW.«

– Einwand aus Publikum: der Wald nördlich von Zernsdorf wird in den nächsten Jahren durch die Kiesgrube abgeholzt. Das ergibt dann eine freie Sichtachse mit ggf. noch mehr Lärmzuwachs.
Wie steht es mit dem zu prognostizierenden Lärmzuwachs. Ist der in den Imissionsgutachten berücksichtigt?

Zur Brandgefahr
– ein Löschmodul befindet sich in der Gondel. Die Anlagen werden permanent überwacht mit Sensoren.
– Gas-Löschsystem, unbedenklich für Mensch und Tier.
– Alle brandrelevanten Fragen würden mit der Feuerwehr von KW eng besprochen und geklärt. Frage: Muss die kommunale Feuerwehr da hinein? Ja, aber sie hat keine Höhenrettung, könne also nur Übergreifen begrenzen, aber nicht in der Höhe löschen.
– zur Brandlöschung werden Löschwasserbrunnen à 5 Kubikmeter auf dem Gelände angelegt. Einwand aus dem Publikum: ein Brunnenstandort befindet sich im roten (absolut geschützten!) Bereich. Einlenken des PM: Der Brunnen muss dann versetzt werden zwischen WEA11 und WEA 10, das sei ein Fehler.

– Einwurf aus Publikum: die Trinkwasserversorgung für Uckley sollte überprüft werden, Uckley versorgt sich mit eigenen Brunnen aus diesem Gebiet mit Trinkwasser!

Der Waldverbrauch:
4.725 qm dauerhafte Waldumwandlung/Rodung pro WKA-Standort
60.868. qm dauerhafte Entnahme von Wald
59.097 qm zeitweilige Entnahme inkl. Zuwegung
Die Zuwegung wird komplett geschottert, damit jederzeit schweres Gerät hineinfahren kann.

– Es müssen hunderte von Bäumen als Ausgleichsmassnahmen für die dauerhaften Waldrodungen neu gepflanzt werden – NUR: es sind keinerlei Ausgleichsmassnahmen im KW-Stadtgebiet geplant! – zuständig dafür ist die BADC GmbH (Berlin-Brandenburg Area Development Company, eine »kommunale Gesellschaft«, Dipl.-Oek. Gerhard Janßen ist Geschäftsführer (weitere Aufgaben u.a. Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald)

– Die Verschotterung werde mit Faktor 0,5 für Entsiegelungsmassnahmen angesetzt. d.h. pro qm Schotterfläche im Wald muss an anderer Stelle 0,5qm entsiegelt werden (aber auch nicht zwingend im Stadtgebiet!) – aktuell sind alle Entsiegelungsmassnahmen außerhalb des Stadtgebietes geplant.

Frage aus Publikum nach Kopplungsgeschäften mit der Stadt Königs Wusterhausen? Einfach gefragt: was nutzt den Königs Wusterhausenern eigentlich das Ganze?
– da gab es keine rechte Antwort darauf; es wurde dann doch noch angefügt: ein Projekt wolle man unterstützen, den KW-Hafen
– die Gewerbesteuer liesse die Gemeinde daran profitieren – ABER: erst nach 8-10 Jahren bei Gewinnerzielung fällig!
– Die ABO Wind werde nicht der Betreiber werden, aber in der Betriebsführung vertreten sein. Normalerweise kauften Stadtwerke etc. die Anlagen… FRAGE: wer in KW wird die wohl kaufen? Oder wird das eher Wildau sein?

– es müssten Rückstellungen für Unfälle und Rückbau gebildet werden. 10% Rückstellung muss VOR dem Baubeginn hinterlegt sein.
– Der Betrieb sei auf 20 Jahre angelegt.
– Es können nur EXAKT diese Anlagen genehmigt werden. Sie können nicht nachträglich verändert werden.
– Die Rückbaubürgschaft darf von KW gezogen werden.

– Einwand aus Publikum: Diese Woche in Dänemark Stopp aller Windkraft-Neuanlagen. Wegen Infraschallthematik! Massive Auswirkungen bei Mensch und Tieren wurden aus dem Publikum geschildert.

Bauablaufplan:
07/2015    Genehmigung
08-10/2015    Rodung
10-12/2015    Kabelbau, Wege, Kranflächen
01-02/2016    Fundamente
03/2016    Montage
05-06/2016    Inbetriebnahme

– die am Gebiet entlangführende Gastrasse ist 1. ausser Betrieb und 2. stillgelegt worden. Sie wird also absehbar nicht mehr benutzt, muss aber geschützt (erhalten) bleiben, auch während der Baumaßnahmen.

– auf die Frage des Publikums »Warum genau hier diese Windräder?« die Antwort: »wir können das Gebiet gut nutzen, weil es im öffentlichen Interesse ist.«

– Übrigens: die Windenergie aus einem solch großen Park muss vom Betreiber direkt vermarktet werden. Der Betreiber selbst ist also für die Abnahme seiner Energie verantwortlich.

– Das Problem des Eiswurfs ist nicht genehmigungsrelevant; Aber: die Anlagen haben Sensoren, die sie herunterfahren, wenn Eisbildung gemeldet wird. Gefahr droht im 200m-Radius, »es werden dann eben Schilder aufgestellt, die die Spaziergänger warnen.«

– Frage: »das Mooreinzugsgebiet ist ein ganz hochwertiges Gebiet, wie konnte das als Windeignungsgebiet ausgeschrieben werden?« Antwort: »es ist eben so.«
Hintergrundinformation: erst ca. 2007 oder 2008 wurde das Gebiet rückgewandelt von einem Landschaftschutzgebiet – und danach zum Windeignungsgebiet erklärt. Angrenzend liegen immer noch Landschaftschutzgebiete!

– Die vorgesehenen Blinkwarnsysteme haben keine Transponder. Eine potentielle Gefährdung des Flugverkehrs wurde mit der Flugsicherung abgesprochen im Zuge des Genehmigungsverfahren. Neu festgelegte oder festzulegende Flugrouten müssten nicht berücksichtigt werden

– Wenn so nah am Feuchtgebiet gebaut wird, hat das keinen Effekt auf das Luch? (betrifft WEA 11 und WEA 8)
– Gehen Radarwellen nur senkrecht nach oben?
– Halten sich die Vögel an »ihre« Schutzkreise?
– warum gibt es keine geplanten Ausgleichsmassnahmen im Stadtgebiet?
– warum profitieren die Bürger von KW in keiner Weise von diesem massiven Eingriff ins Stadtgebiet?
– wer ist eigentlich verantwortlich, wenn Gesundheitsschäden auftreten im Nachhinein durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf etc.? Wer kann haftbar gemacht werden?
– warum wollen/dürfen sie die Anlagen jetzt erstellen, wo noch nicht einmal die Nachweise und die Zulassung für Gamesa G132-5MW erbracht sind?

Anmerkung: Es finden Protestaktionen gegen Windkraftanlagen im Wald unter Leitung von Thomas Jakob vor dem Potsdamer Landtag statt. Zuletzt am 18.3.16 um 8.30 Uhr:
Tiefergehende Informationen findet man bei der VolksInitiative – „Rettet-Brandenburg“ auf www.vi-rettet-brandenburg.de.
Unter anderem fordert die Initiative die 10H-Regel: Sicherheitsabstand von Bebauungen soll die 10-fache Höhe der Windkraftanlagen sein.Im Falle der geplanten Anlage bei Uckley wäre das ein Abstand von 2,1km zu Uckley und Zernsdorfer Wohnbebauung. Dadurch würden nur mehr 5 der geplanten 13 Windkraftanlagen möglich sein! Diese Regelung ist in Bayern bereits Fakt.

Anmerkung: Vor der Veranstaltung machte ein Reporter von KW-TV zwei Interviews, die er zusammenschnitt zum folgenden Youtube-Film, nicht ohne eindeutige tendenziöse Wirkung… ist KW-TV eigentlich ein von Politikern gesteuertes Medium oder unabhängiges Fernsehen?
https://www.youtube.com/watch?v=8zJDobmf_7o&feature=share

Der Blick über den Tellerrand: Bäume statt Werbetafeln

10. Dezember 2014

Priska Wollein; Quelle: F.A.Z.

Es wird Zeit, dass wir umdenken. Ach was, den Satz haben Sie schon zigtausendfach gehört? Und wenn? Was haben Sie, was haben wir und was hat unsere kleine Stadt am Rande Berlins tatsächlich bereits getan – denn dem UMDENKEN sollten doch sicherlich TATEN folgen?

Da hat ein Bürgermeister in einer europäischen Stadt, einer etwas größeren als Königs Wusterhausen, einmal sein Wahlversprechen eingelöst. Und das ist nicht unspektakulär. Er verbannt nämlich alle Werbetafeln aus seiner Stadt, und lässt an den größten Stellflächen Bäume pflanzen. 50 Stück erst einmal. Aktiver Baum-Schutz, aktiver Schutz vor visueller Umweltverschmutzung.

Des weiteren sieht sein Konzept vor, dass kleinere Tafeln – in Fußgänger-Dimension – aufgestellt werden und damit die Verbreitung von kulturellen, politischen und sozialen Aktivitäten gefördert wird.

Nebenbei fördert er den Autoverzicht (Ausbau des öffentliches Verkehrnetzes!), kürzt Gehälter der Stadträte und will die Stadtverwaltung verpflichten, die Daten öffentlicher Bauprojekte, das Schulwesen und die Energieversorgung frei zugänglich zu machen. Ein Vorbild in Sachen Ökologie, ein Vorbild in Sachen Transparenz.

Schneiden wir uns ein Stückchen davon ab, formen wir mit passenden Konzepten unser eigenes KW für eine lebenswerte Zukunft!

PS: das beschriebene Szenario befindet sich in Grenoble, mit knapp 160.000 Einwohnern 4,5mal so groß wie KW und über Jahrzehnte hinlänglich bekannt geworden für den verschwenderischen Umgang mit Ressourcen und der Natur. Bei den Kommunalwahlen im März 2014 gewann Eric Piolle, Kandidat der Grünen. Quelle: F.A.Z.

Der Blick über den Tellerrand: Tempolimit 40 in Städten

10. November 2014

Priska Wollein

Sicherlich ist Königs Wusterhausen nicht die Stadt, die mit innovativen oder einfach nur ungewöhnlichen Ideen vorangeht. Doch manchmal muss man ja nicht der Erste sein, man kann sich gute Ideen auch abschauen. Dazu empfehle ich einmal den Blick über den Teich; im Land der großen Freiheit kommt man zur Erkenntnis, dass ein Mehr an Einschränkung auch ein Mehr an Lebensqualität bedeuten kann.

Manchmal hilft ein Blick über den Tellerrand

„In dieser Stadt über die Straßen zu gehen ist immer ein Abenteuer. Nun könnte sich die Situation leicht entspannen: New York City hat die Höchstgeschwindigkeit von knapp 50 auf 40 Stundenkilometer gesenkt. Lediglich auf einigen großen Verkehrsachsen darf künftig noch 30 Meilen pro Stunde (48 Stundenkilometer) gefahren werden. Ansonsten sind nur noch 25 Meilen pro Stunde erlaubt. Indem wir New Yorks Fahrer dazu bringen, langsamer zu fahren, werden wir Unfälle verhindern, die New Yorker vor Verletzungen schützen und Leben retten“, heißt es in einer Erklärung der Verkehrsbehörde. Demnach geht rund ein Viertel der Unfälle in der Stadt auf überhöhte Geschwindigkeit zurück. Ein Fußgänger, der von einem 40 Stundenkilometer schnellen Fahrzeug erfasst werde, habe eine doppelt so hohe Überlebenschance wie einer, der mit einem 48 Stundenkilometer schnellen Auto zusammenstoße.« (Zitat aus Spiegel Online vom 9.11.2014)

Die Gesetze der Physik gelten übrigens auch bei uns. Man muss leider bemerken, dass gerade in den eingemeindeten Ortsteilen innerorts deutlich schneller als die erlaubten 50km/h gefahren wird. Jeder weiss es: Straßendörfer verleiten geradezu zum »zügigen« Durchqueren – vor allem den, der kein Anlieger ist und selbst nicht unmittelbar vom Lärm, Staub und den Gefahren des Autoverkehrs betroffen ist. Und es trifft nicht nur die Anlieger: Gerade auch Fahrradfahrer, die keine Radwege benutzen dürfen, weil sie außer Kraft gesetzt (Zernsdorf) oder gar nicht vorhanden sind, leben hierzulande gefährlich.

Ziele wären:
– Eine bürgerfreundliche Stadt, die Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer (langsame und unsichere Bürger) nimmt
– Eine gesündere Stadt, durch Reduktion von Lärm und Staub
– Eine attraktive Stadt, die für Besucher und Fahrradtouristen echte Vorteile bietet

Und wenn schon keine Herabsetzung des Tempolimits machbar ist (wir sind ja nicht NYC!), muss man über andere, entschleunigende Maßnahmen auf den Hauptstraßen nachdenken – und auch den Willen haben, sie durchzusetzen. Leider ist das alleinige Pochen auf »Vernunft« bei einem guten Teil der Autofahrer wirkungslos. Mit Freiheit muss man eben auch verantwortungsvoll umgehen; dann soll sie gern allen weitmöglichst erhalten bleiben.

Ansätze wären:
– Überquerungshilfen: Zebrastreifen, zentrale Verkehrsinseln
– entschleunigende Verkehrsinseln im Anfangsbereich der Ortschaften
– fest installierte Blitzer in den Ortseingangsbereichen (mir ist keiner im Stadtgebiet KW bekannt)
– Shared spaces – also Verkehrsräume, die gleichberechtigt von den verschiedenen Verkehrteilnehmern genutzt werden können


Antworten der Verwaltung und des Bürgermeisters auf Fragen nach dem Seezugang an der Dorfaue in Zernsdorf

10. November 2014

Matthias Fischer, Zernsdorf

Wir haben Antworten bekommen. Nicht auf alle unsere Fragen. Aber wenigsten auf einen Teil. Wir erfuhren, dass Herr Dr. Franzke sich offensichtlich nicht an seine Aussagen aus dem letzten Jahr erinnert.

Nun hat es eine Entscheidung des Ortsbeirats von Zernsdorf gegeben. Diese lautet, dass man keine Ahnung von den Verhältnissen im Ort hat und deshalb nicht entscheiden kann.

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Seezugang an der Friedensaue in Zernsdorf

15. September 2014

Uta Pews, Zernsdorf

Zernsdorf ist ein See-Dorf: Es liegt mit über 10 km Uferfront direkt an den drei Seen Krüpelsee, Zernsdorfer Lanke und Uckleysee. Wir setzen uns für die Öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit der Seen für die Allgemeinheit ein – so, wie es in der Landesverfassung Brandenburgs [8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), Absatz (3)] gefordert wird:
»Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.«

Mitten in Zernsdorf gibt es einen öffentlichen Weg, der so gar nicht (mehr) öffentlich ist – und das schon seit Jahrzehnten: der Seezugang zum Krüpelsee in der Friedensaue. Niemand konnte uns belegen, warum dieser Weg vor etlichen Jahren mit einem Zaun verschlossen wurde, niemand kümmerte sich über Jahrzehnte hinweg, dass dieses Stück öffentliches Land auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Man möge sich vorstellen, dass es mitten im Ortskern, der mit der neu gepflasterten Friedensaue einen lang ersehnten und erklärten Mittelpunkt für das öffentliche Leben erhalten hat, keinen Zugang zur südlichen Seeseite gibt, keinen Blick über das Wasser hinüber nach Senzig, und natürlich auch keine Möglichkeit, hier anzulegen, sei es als Nachbar, Besucher der örtlichen Infrastruktur oder als Bootstourist.
2013 sollte nun der Zugang geöffnet werden, der damalige Ortsvorsteher (SPD) setzte sich persönlich dafür ein. Passiert ist nichts…

Doch, etwas ist geschehen: auf Antrag von Unbekannt wurde ein Gutachten durch die Untere Naturschutzbehörde erstellt, das sich auf die »Errichtung einer Beobachtungs- und Aussichtsplattform« bezog – Wer sich dieses Konstrukt ausgedacht hat, ist nicht bekannt und derjenige muss jedenfalls im Sinn gehabt haben, unser Bemühen durch maßlose Übertreibung ad absurdum zu führen. Damit wird jedoch versucht, alle Bemühungen um eine Öffnung im Keim zu ersticken – durch ein Gutachten, das a priori nichts mit der Öffnung des Weges zu tun hat. Die Forderung nach einer Zugänglichmachung des Allgemeinbesitzes besteht daher nach wie vor und zwar ohne Einschränkung. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es bereits weitere Zugänge gibt.

Wir haben einen Offenen Brief an den Bürgermeister von Königs Wusterhausen, Herrn  Dr. Franzke, geschrieben mit unseren Fragen betreffend die Öffnung des Seezuganges an der Friedensaue.

1. Ist das dem Ortsbeirat vorliegende Gutachten der Unteren Naturschutzbehörde durch Besichtigung des Gutachters vor Ort entstanden oder durch Befragen der Anwohner – die davon profitieren würden, dass der Zugang geschlossen bleibt?

2. Welche Größe hat das Gelände (Weg und Wiesen am Seeufer), das sich in kommunalem Besitz befindet? Ist es richtig, dass es sich dabei um die Flurstücke 673, 641, 602 handelt, wie auf der Karte zu sehen ist (Quelle: Brandenburg viewer)?

ZumSee_Zernsdorf

3. Wann gibt es endlich einen Ortstermin mit einer Begehung des Seezuganges und des Ufers, an der alle interessierten Bürger teilnehmen können?

4. Wo und wann dürfen und können interessierte Bürger Akteneinsicht nehmen, um nachvollziehen zu können, wie und warum es in der DDR zur Schließung des Seezuganges kam, wie von der BI »Bürger vor Ort« in ihrem Wahlflyer behauptet?

5. Wie kann es im Interesse einer Partei wie der SPD sein, die Bürger eines Ortes zu benachteiligen zugunsten zweier einzelner Anwohner, die allein von dem geschlossenen Zugang profitieren?

6.  Ein Seezugang für die Öffentlichkeit, mit umweltfreundlicher und sinnvoller Nutzung in der Ortsmitte, würde die Attraktivität des Ortes und somit die Lebensqualität aller Bürger erhöhen.
Wann also wird der öffentliche Seezugang in der Friedensaue für alle Bürger wieder öffentlich?

7. Zernsdorf liegt in weiten Bereichen direkt am See – dennoch gibt es denkbar wenige Zugänge für die Menschen, die kein Seegrundstück besitzen. Warum soll am Zernsdorfer Krüpelsee nicht möglich sein, was in vielen Gemeinden gängige Praxis ist? Nämlich eine Öffnung der bereits früher vorhandenen Zugänge?

Anlagen:
_Karte (Quelle: Brandenburg viewer, klicken zum öffnen)

_Auszug aus dem Brandenburgischen Landesverfassung, 8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), insbes. Absatz (3)

VerfassungBrandenburgArt40

_Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde

140813_SchreibenSeezugang (anklicken zum Herunterladen)

Anmerkung vom 10.11.2014: Lesen Sie hier die Antworten der Stadt.