Kategoriearchiv: Politik und Verwaltung

Laubentsorgung – wer hat die Pflicht?

28. Oktober 2015

Priska Wollein

Es geht ums öffentliche Straßenlaub und seine Entsorgung. In der letzten Stadtverordnetenversammlung gab es dazu einen geradezu bürgerfeindlichen Entscheid (näheres hierzu in der MAZ vom 28. Oktober 2015).

Die Regel ist eigentlich einfach: Straßenreinigung ist Sache der Stadt oder Gemeinde, Privatstraßen und Privatgrundstücke sind durch den Eigentümer zu reinigen, Winterdienst auf Gehwegen ist Aufgabe der Anlieger. Doch Vorsicht: Nicht selten entledigen sich Kommunen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabe und übertragen auch die Straßenreinigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Wie das geht, fragen Sie sich? Wir auch. Aber in Zeiten, da das durchaus vorhandene Geld für anderweitig »naheliegende« Probleme ausgegeben wird, schleicht sich wieder einmal die Stadt aus ihrer Verantwortung und überlässt die Bürger sich selbst.

Und das geht so:
Nachdem die Gebühr für die kommunale Laubentsorgung gerichtlich gekippt wurde, streicht die Verwaltung nun die öffentliche Laubentsorgung. Ersatzlos – sie könnte ja die Entsorgung unentgeltlich übernehmen. Und nun muss jede/r Anwohner »seinen« Laubhaufen, den er zuvor eigenhändig zusammengescharrt hat unter den wunderschönen riesigen Alleebäumen, die unsere Straßen allerorts säumen, auch noch selbst entsorgen.

Das heisst, er muss eine Anhängerkupplung an sein (so vorhandenes) Auto montieren, sich einen Anhänger ausleihen oder gar kaufen, das Laub aufladen und zu den Annahmestellen bringen. Dort bezahlen. Ein jeder für sich und für einen guten Teil aller 14.000 Bäume* im Stadtgebiet.

Nicht zu verdenken, dass der ein oder andere (der es sich leisten kann) sich einen stinkenden, dröhnenden Laubsauger anschafft, um der Sache besser Herr zu werden. (Einschub: Laubsauger sind übrigens in Österreich für Privatleute aus Umweltschutzgründen verboten und das aus gutem Grund).

Nicht auszuschließen, dass unsere öffentlichen Freiflächen und Waldränder allerorts mit Laubbergen widerrechtlich zugeschüttet werden – was der Natur erheblich schadet –,
denn die Abgabe des Laubes kostet ja dann auch noch etwas Geld. Ein Laubsack allein 1,45 EUR…

Diese Aufgabe stellt viele Menschen vor unlösbare Aufgaben, da sie sich selbst nicht in der Lage sehen, die Entsorgung zu leisten.

Die Verwaltung sollte es eigentlich besser wissen und UMGEHEND eine für Bürger und Umwelt verträgliche Lösung anbieten – eigentlich hätte ein Lösungsvorschlag bereits zur Abstimmungsrunde in der SVV präsentiert werden müssen. So wurde man mit vagen Sprüchen vertröstet, dass man ja über Härtefalllösungen nachdenke…Wofür zahlen wir eigentlich Steuern und Abgaben, wenn diese essentiellen öffentlichen Belange nicht mehr seitens der Stadt wahrgenommen werden?
Dieser Beschluss führt jedenfalls in die Absurdität. Und immer weiter in den sozialen Unfrieden!
Denn wer profitiert denn von Straßenbäumen? Doch wohl alle Bürger gemeinsam, egal ob sie an einer Allee direkt wohnen oder nicht! Dann sollen doch auch ALLE dafür sorgen – für das Stadtbild, für das Klima, den Temperaturausgleich, die Tierwelt. Und nicht auf dem Rücken Einiger abgeladen werden!

*Lt. Aussage der Verwaltung hat Königs Wusterhausen 14.000 öffentliche Bäume (Bauausschuss-Sitzung v. 14.4.2015).

Wer deckt die Probleme mit dem Bauordnungsamt in LDS (auf) ?

13. Oktober 2015

Dipl.-Ing. Reinhard D. Schulz, Architekt und Ingenieur aus Märkische Heide

Seit Jahren sammeln sich die Beschwerden über die Arbeitsweise der Unteren Bauaufsichtsbehörde und ich frage mich, hält da jemand seine schützende Hand darüber?

Allein in meinem Wirkungskreis erlebe ich zahlreiche Beispiele. Die Bauherren sprechen von schikanöser Behandlung, von einem Feindbilddenken, von willkürlichen Entscheidungen, von arroganter Umgangsform, einer klagt sogar wegen Diskriminierung vor dem Verwaltungsgericht. Die Beamten suchen zwischen den Zeilen nach Versagungsgründen. Es fehlt der Gesamtblick für die städtebauliche Relevanz. Wo soll der auch herkommen, wenn die meisten Mitarbeiter nur im Bau- und Verwaltungsrecht angelernt wurden. Gibt es überhaupt Mitarbeiter (und wie viele) mit einem Studienabschluss in Stadtplanung?

Hier nur einige Punkte aus meiner Praxis:

  • Das Bauamt übergeht und ersetzt die gemeindliche Planungshoheit und erklärt ein Dorf zum Allgemeinen Wohngebiet mit den Folgen: Keine Landwirtschaft, keine Tierhaltung, keine Ferienwohnungen, kaum mehr Handwerk.
  • Es verlangt für einen Holzstapel von 6 qm einen Bauantrag mit Grundriss, Schnitten, Ansichten, Baubeschreibung, Lageplan usw.
  • Es erklärt ein bewohntes, erschlossenes,  direkt an der Straße liegendes Grundstück, vor dem Dorfende, jedoch innerhalb der Ortsschilder, zum Außenbereich und verhindert damit die Ansiedlung einer jungen Familie.
  • Es droht schriftlich einer Gemeindevertretung mit Anzeige und Kommunalaufsicht (Verletzung des Datenschutz), weil in der GVV Bauanträge öffentlich diskutiert werden. Dagegen wird die von der Kommunalverfassung eine öffentliche Sitzung gefordert!
  • Es genehmigt die Intensivtierhaltung von Rindern im Landschaftsschutzgebiet, streitet anschließend mit dem BUND vor dem Verwaltungsgericht und OVG und verliert gleich zweimal. Der Bauherr bleibt auf dem wirtschaftlichen Schaden sitzen.
  • Widersprüche gegen Versagungen werden nicht etwa von unabhängigen Dritten bearbeitet, sondern von dem den Antrag ablehnenden Sachbearbeiter selbst.

Beschwerden an die Vorgesetzten prallen dort ab. Ich kenne keinen einzigen Ein- oder Widerspruch, dem die Baubehörde jemals stattgegeben hat. Regel 1: Das Baumt hat immer recht.

Ich frage: Wer fühlt sich in der Verwaltung und Politik dafür verantwortlich?
Wird der wieder gewählte Landrat eine Reform im Bauordnungsamt vornehmen?

Zum Blogbeitrag von Reinhard D. Schulz

Anm. der Redaktion: wenn Ihnen auch aus Ihrer Sicht eine unfreundliche oder gar schikanöse Behandlung durch das Bauamt von LDS widerfahren ist, melden Sie sich gerne per Email an unsere Redaktion und schildern Sie Ihren Fall. Wir behandeln die Information vertraulich, wollen aber erreichen, dass im Umgang mit der Baubehörde nicht jeder auf sich alleine gestellt ist.

Volksbegehren gegen Massentierhaltung startet heute

15. Juli 2015

Redaktion / Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Wie fast jede(r) weiß, hat auch Königs Wusterhausen mit Wiesenhof einen Geflügelbetrieb mit Massentierhaltung. Und sind wir ehrlich – keiner weiß, wie es hinter den Zäunen und Wänden am Segelflieger Damm aussieht. Einen Tag der Offenen Tür hat Wiesenhof noch nicht veranstaltet, tritt allerdings öffentlich im Ortsbild als Sponsor des Wiesenhofcup (ein Fußballturnier in Zernsdorf) fröhlich in Erscheinung.
Auch hier wäre mehr Transparenz der richtige Weg, denn alle Lebewesen sind als Bewohner unserer Stadt auch unter unserer Obhut.

Aber nicht nur deshalb sollte man sich das Anliegen des seit heute startenden Volksbegehrens in Brandenburg aufmerksam durchlesen – und mit seiner Unterschrift für Bewegung in der Tierindustrie sorgen.

ACHTUNG: Sie können auch per Briefwahl wählen! Unterlagen hier anfordern.

Volksentscheid

Nachdem die Volksinitiative gegen Massentierhaltung im Brandenburger Landtag gescheitert ist, initiierte man nun ein Volksbegehren seitens des Bündnisses Agrarwende gegen Massentierhaltung und für artgerechte Tierhaltung, um artgerechte Tierhaltung durchzusetzen. Es gibt dazu eine eigene Webseite:
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Gefordert wird:

  1. Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden. Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.
  2. Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern! Wir müssen unsere Tiere endlich so halten, dass die Verhaltensstörungen Schwanzbeißen und Federpicken nicht mehr auftreten, statt die Tiere an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen!
  3. Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg!
    Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können.
  4. Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände!
    Tiere können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Agrarinvestoren schon. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden, die Tierschutzverbände müssen die Rechte der Tiere auch vor Gericht vertreten dürfen!

80.000 Unterschriften in sechs Monaten nötig
Die Volksinitiative war der erste Versuch und die erforderlichen Unterschriften für die Volksinitiative kamen schnell zusammen: 20.000 wären nötig gewesen, 34.000 waren es am Ende. Damit landete das Anliegen im Landtag. Der lehnte Mitte März mit großer Mehrheit ab, nur die Grünen stimmten dafür.

Aus diesem Grund hat sich das Aktionsbündnis entschieden, ein Volksbegehren zu beantragen. Dem Bündnis gehören mehr als 40 Organisationen an.Das Bündnis hat sechs Monate Zeit, um die gesetzte Hürde von insgesamt 80.000 Unterschriften in den amtlichen Unterschriftenlisten zu sammeln. Wenn bis zum 14. Januar 80.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützen, kommt es im Herbst 2016 zu einem Volksentscheid über die Massentierhaltung!
Zwar muss erst der Landtag erneut darüber abstimmen, lehnt der jedoch ab, kommt es automatisch zu einem Volksentscheid. Der läuft ab wie eine Wahl, bei der die Mehrheit (mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten) für die Vorlage stimmen muss, damit sie angenommen wird.


“Nachdem unsere Forderungen mittlerweile auch vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Agrarpolitik in der Tierhaltung bestätigt werden, gibt uns das zusätzlichen Aufwind” sagte Jochen Fritz, Biobauer aus Werder und Initiator des Volksbegehrens. “Es wird immer deutlicher, es bedarf einer baldigen Systemänderung in der jetzigen Nutztierhaltung, die aktuelle Tierhaltung erfährt bei Verbrauchern keine Akzeptanz mehr. Hier muss die Politik handeln und nicht auf den Markt verweisen.”


Noch einmal die Argumente des Bündnisses in kurz:

Tiere sind Mitgeschöpfe
Mit der Haltung von Tieren übernehmen wir ethische Verantwortung. Geplante Neuanlagen für Zehn- bis sogar Hunderttausende Hühner und Schweine widersprechen jeder Tiergerechtigkeit bei Haltung, Transport und Schlachtung.

Verbrauchern drohen Gesundheitsgefahren
Standardmäßig wird in den Ställen viel Antibiotika verabreicht – dreimal mehr als in der Humanmedizin. Als Folge bilden sich zunehmend für Menschen gefährliche antibiotikaresistente Krankheitserreger, eine tickende Zeitbombe.

Natur- und Umweltbelastungen
Die lokale Konzentration der Massentieranlagen und die damit einhergehende anfallende Gülle führen zur Überdüngung von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern. Unsere Wasserqualität verschlechtert sich besorgniserregend.

Abnahme der Lebensqualität
Schadstoffimmissionen, z.B. durch Ammoniak, verpesten das jeweilige Umfeld. LKW-Transporte verursachen Lärm. Beides beeinträchtigt Anwohner und schadet der land- und naturtouristischen Attraktivität Brandenburgs. – Fragen Sie sich einfach einmal selbst, ob sie direkt neben einem Schweinemastbetrieb leben wollen…

Wertschöpfung geht verloren
International agierende agrarindustrielle Großinvestoren kaufen Brandenburgs Land auf. Einer Handvoll schlecht bezahlter Arbeitsplätze in Massentieranlagen stehen der Rückgang kleiner und mittlerer Höfe sowie Landflucht gegenüber.

Gentechnik auf dem Teller
Mehrheitlich lehnen Verbraucher Agro-Gentechnik ab. Futtermittelimporte von Gen-Soja aus Südamerika verursachen aber nicht nur ökologische und soziale Probleme anderswo, sondern landen über Hintertürchen auf unseren Tellern.

Billigfleisch hat Folgekosten
Überproduktionsbedingte Billigexporte in Eine-Welt-Länder zerstören dort Märkte und verstärken den Hunger. Die Folgekosten von Massentieranlagen tragen hingegen nicht die Konzerne, sondern die Allgemeinheit und hiesigen Kommunen.


Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auch unter www.agrarwen.de
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Kontakt:
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau
Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.
Marienstraße 19 – 20
10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 48 24 40
Fax: 030 – 28 48 24 48
E-Mail: info@agrarwen.de