Kategoriearchiv: Politik und Verwaltung

Was darf an einem Ortsbeirat politisch sein? oder „Wir können mehr“

7. Juni 2017

Matthias Fischer, Zernsdorf

Seit einiger Zeit bemühe ich mich, regelmäßig die Sitzungen des Ortsbeirates in unserem schönen Zernsdorf (mehr hier) zu besuchen.
Auch heute wieder. Auch heute gab es Fragen von interessierten und betroffenen Bewohnern, die von Ortsvorsteher Borck (SPD) und Vizebürgermeister Jörn Perlick (CDU, Leitspruch: „Wir können mehr“) als Vertreter der Verwaltung teils widerstrebend, teils offensichtlich uninformiert und aus einer Abwehrhaltung heraus behandelt wurden.
So frage ich mich zum Beispiel, warum in Sachen Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortskern oder auf der Autobahn den Bürgern von den Stadtoberen seit Jahr und Tag erklärt wird, man könne hier nichts machen, das sei letztlich Kreis- bzw. Ländersache. Soll der Einzelne nun also zum Land gehen und sich beschweren? Ist das nicht Sache der Ortsvertreter (soll ich sagen Volksvertreter?), sich für ihre Leute stark zu machen, voranzugehen notfalls bis ins Ministerium, und zwar solange, bis das Übel bekämpft ist?
Die Frage nach den aktuellen Baumaßnahmen und Sperrungen in der bereits abgefrästen Karl-Marx-Straße und den daraus folgenden Einschränkungen für die Anwohner blieb unbeantwortet; Hierzu lagen den Vertretern keine Informationen vor – es sagte aber auch keiner: »ich kümmere mich, spätestens am Freitag finden Sie alle aktuellen Infos in den öffentlichen Aushängen«. Da ist Schnelligkeit gefragt, unbürokratische Initiative, und es hilft doch nicht, sich auf Unterlagen, die vor zwei Monaten zur Sperrung der Kreisstraße versandt wurden, zu berufen, wenn die Realität alles überholt!
Oder, dass im Zuge der geplanten Kita im Neubaugebiet eine Verkehrsberuhigung nicht zwingend möglich sei, da sie ja gar nicht direkt an der Kreisstraße liege, weil eben noch ein winziges Zipfelchen Land davor sei, womit von der Karl-Marx-Straße aus keine direkte Zuwegung existiere. Das mag ja nun so sein, aber das eigentliche angesprochene Problem – wie komme ich aus der Undinestraße raus, bzw. wie kommen die Kinder von links nach rechts über die Kreisstraße, ist doch mit dieser Antwort nicht vom Tisch! Wo bleibt ein Satz wie »lassen Sie uns gemeinsam die wirkungsvollsten Maßnahmen besprechen und uns dafür gemeinsam stark machen«?
Zu keinem der Themen und Vorhaben, die seit Monaten immer wieder angesprochen wurden und vor sich hin gären, konnte ein Fortschritt oder gar Vollzug gemeldet werden – seien es die verrammelten Seezugänge, die Verhandlungen zur Konstruktion eines Radweges nach Ziegelei, die Widmung einer Zuwegung zum Friedhof (Zernsdorf) oder auch nur die leeren Wasserkanister auf dem Friedhof (Kablow-Ziegelei). Nur für die Weihnachtsbeleuchtung zeichnet sich ein Stern am Himmel ab.

Da lag es mir dann doch auf der Zunge, Herrn Perlick, der sich ja als Kandidat für die im September 2017 anstehenden Bürgermeisterwahlen bewerbe, eine direkte Frage zu stellen. Und zwar, ob er es nicht an der Zeit finde, sich mal für die Anliegen der Menschen unseres Ortes einzusetzen, statt immer nur Ausreden dafür zu finden, was nicht machbar sei und bei allem anderen zu schweigen.
Offensichtlich hatte ich hier gleich mehrere Vertreter der etablierten Parteien empfindlich getroffen, denn nun wandte sich Ortsvorsteher Borck gegen mich: Mein Einwand wäre politisch und es sei hier nicht erwünscht, politische Diskussionen zu führen. Herr Borck gab noch gleich eins drauf, er würde von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn ich weiter insistiere. Das war nicht nötig, denn ich hatte ja schon alles gesagt.

Nun stelle ich hier eine letzte Frage, nämlich, was denn diese Herren für eine Vorstellung von dem haben, was sie »da vorne« tun. Aus meiner Sicht ist das gelebte Politik. Und zwar der einzige Ort, wo Politik ganz nah an der Basis dran ist, wo ihr besorgte oder betroffene Bürger Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen. Welche Möglichkeit habe ich als einfacher Bürger denn sonst noch, Fragen zu stellen, die ich zu dieser Politik habe? Für mich ist kommunale Politik ganz einfach, nämlich für die Menschen und ihre Lebensbedingungen ein offenes Ohr zu haben. Zu erkennen, was die Menschen bedrückt und sich dafür mit aller Kraft einzusetzen. Keine Stillhaltetaktik zu betreiben. Unerwünschte Meinungen nicht unter den Tisch zu kehren, sondern zuzuhören, warum der eine das denkt und der andere jenes.

Aber genau das ist offensichtlich in unserer Stadt nicht erwünscht.

Abbildung: www.joernperlick.de

Hafen KW – Offener Brief an die Stadtverordneten von Königs Wusterhausen

20. Mai 2017

Dr. Dieter Füting, Niederlehme

An die Stadtverordneten in Königs Wusterhausen

Der Sachverhalt:
1. Wer in Braunkohle investierte, investierte nicht in die Zukunft (Stand der Technik).
2. Für den Ausbau des Kohlehafens in KW sind dennoch 39,7 Mio Euro Steuergeld ausgegeben worden. Für einen Kohlehafen, für den es seit Jahren kein tragbares Konzept und keine Zukunft mehr gab. (siehe rbb Brandenburg Aktuell vom 16. Mai 2017)
3. Durch 25 Jahre desaströse Kohlehafenpolitik wurden wertvolle Biotope zu nutzlosem Brachland.
4. Der Bürgermeister Dr. Lutz Franzke hält es nicht für nötig, sich rückhaltlos zu den öffentlichen kritischen Fragen (Steuergeldverschwendung, Kohlehafenpolitik oder auch der Erweiterung von Wiesenhof) zu äußern.
5. Eine teilweise Rettung aus dem Desaster der Steuergeldverschwendung soll das falsche Konzept des Güterumschlages durch eine Container-Verladestation mit technisch überholter Philosophie werden.

Festzustellen bleibt:
Für die 40-Millionen-Euro-Investion gab es nie einen Bedarf. Es war eine Politik des praktizierten Irrsinns. Der Hafen wurde und wird so nicht gebraucht.

Tatbestand:
Der Irrtum der 40 – Millionen – Investition war zu vermeiden. Der Bürgermeister konnte die Einsicht haben, mit dieser Entscheidung Unrecht zu tun und schuldhaft zu handeln.
Wer nur auf gut Glauben 40 Millionen Euro Steuergelder investiert, muss sich fragen lassen, ob er nicht fahrlässig oder sogar vorsätzlich entschieden hat. Insbesondere dann, wenn er die Vollendung der Investition nicht abgebrochen bzw. verhindert hat. In der Sache sollte jetzt ein Staatsanwalt sich den Fall Kohlehafen auf den Tisch ziehen.
Erkenntnis:
Die Politik des Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke reduziert auf den Kohlehafenausbau ist ein Drama für die Bürgerinnen und Bürger von Königs Wusterhausen. Es war tückisch, seiner Politik zu vertrauen. Er sah zu keiner Zeit die eigenen Debakel kommen.

Für die Bürgermeisterwahl am 24. September ergibt sich für uns die Verpflichtung, sich die Kandidaten anzuschauen hinsichtlich Qualität, Integrität, Kompetenz, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit. Aber nicht aus der Sicht einer Partei, sondern mit dem Maßstab des verantwortlichen Prüfens. Es hängt zu viel ab für das Wohl und Wehe der Stadt Königs Wusterhausen.

Unser Bürgermeister Dr. Franzke und die guten Verhältnisse

4. Mai 2017

Pressemitteilung der Freien Wähler KW

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen wurde am 27. Februar 2017 eine neue Kita-Beitragssatzung verabschiedet, die für viele Eltern mit Kostensteigerungen verbunden ist. Die Freien Wähler KW haben diese in der vorgeschlagenen Form nicht nur abgelehnt, sondern sich im Vorfeld aktiv für einen ersten Schritt in Richtung Beitragsfreiheit stark gemacht.
Der Bürgermeister Dr. Franzke (SPD) erklärte auf der sehr gut besuchten öffentlichen Sitzung – umrahmt von seinem Stellvertreter, Jörn Perlick (CDU) und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Georg Hanke (SPD) – dass er sich mit seiner Verwaltungsleitung ernsthaft über die Möglichkeiten einer Beitragsfreistellung für Krippen-, Kita- oder Hortkinder auseinandergesetzt haben will, im Ergebnis seiner Abwägungen sich aber dagegen entschieden habe. Ausschlaggebend dafür soll ein Treffen mit „wichtigen Landesvertretern des zuständigen Ministeriums“ gewesen sein.
Dabei müsste es sich um das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) handeln.
Dieses Treffen soll Mitte November 2016 – also während des Erstellungsprozesses der Satzung – stattgefunden haben. Die „Landesvertreter“ sollen Herrn Dr. Franzke Beitragsfreistellungen gewissenmaßen untersagt und im Weigerungsfall Konsequenzen in Aussicht gestellt haben. Weil der Bürgermeister „das gute Verhältnis mit den Fachressorts des Landes“ nicht „auf’s Spiel setzen“ bzw. „nicht den Kredit des Landes verspielen“ wollte, schieden Beitragsfreistellungen aus seiner Sicht deshalb aus.
Der Bürgermeisterkandidat der Freien Wähler KW, Swen Ennullat, hat sich aufgrund der Ungeheuerlichkeit dieser Behauptungen an Bildungsminister Günter Baaske (SPD) gewandt und ihn mit den Einlassungen Dr. Franzkes (SPD) konfrontiert. Die Antwort aus dessen Haus liegt uns nunmehr vor. Demnach bestünden über ein „solches Treffen oder eine solche Kommunikation keinerlei Kenntnisse“. „Solcherart Eingriffe“ würden aber dem Land auch „weder zustehen noch gutgeheißen werden“.
Aufgrund der völlig gegensätzlichen Darstellungen von Stadtverwaltung und Ministerium fordern die Freien Wähler daher den Bürgermeister auf, seine öffentlich vorgetragenen Behauptungen zu belegen und die Teilnehmer an diesem Gespräch zu benennen sowie den Inhalt ausführlich darzustellen.

Das Projekt der offenen Gesellschaft

1. März 2017

Dr. Dieter Füting

Gastbeitrag von Dr. Dieter Füting.

Die Historikerin Hannah Arendt forderte, dass wir ein Verhältnis zu uns selbst entwickeln müssen, dass wir uns von der Orientierung an der uns umgebenden Gesellschaft ab- und uns zuzuwenden haben.

Ein Leben ohne Selbsterforschung ist nicht lebenswert. Auch ich möchte weiterhin vor allem mir selbst vertrauen. Dazu erneuere ich immer wieder meinen „Gesellschaftsvertrag“, der mir die ständig weiter zu entwickelnden ethisch- moralischen Lebensprinzipien vorgibt.

Gerechtigkeit und Wahrheit sind Kategorien, denen ich mich selbst stelle und die ich von meinem Umfeld im allgemeinen und der Gesellschaftspolitik im Besonderen fordere.

Gerechtigkeit erfahre ich durch die Politik nur interessengebunden und machtbezogen. Es geht nur noch um Verteilungsergebnisse, um den simplen Verweisungszusammenhang.

Alles wird zu einer Frage der Interpretation gemacht, unterschiedliche Interessen werden verwischt. Es gilt nur noch die Wahrheit des Preises und des Gewinns. Wer das nicht akzeptiert, gehört zu den ideell Ausgeschlossenen.

Doch der Politik auf Landesebene und im Kleinstadtmilieu, z.B. von Königs Wusterhausen, nützt ihre einzige Orientierungshilfe nichts, weil ihr das Wissen und das Bewusstsein davon fehlt. Wir, die Ausgeschlossenen, haben denen gegenüber ein wichtiges Privileg. Das ist das Privileg unserer Offenheit. Es folgt dem einfachen Gedanken, dass die materiellen Lebensbedingungen, d.h. lebenswerte Umwelt, gesundes Wasser, gesunde Lebensmittel, kein krankmachender Lärm und kein krankmachender Gestank, verantwortungsvolle Industrie- und Wohnungspolitik u.s.w., dass diese materiellen Lebensbedingungen die Grundlage für ein moralisches und menschenwürdiges Leben sind.

Wo Offenheit ist, ist Urteilskraft. Urteilskraft als Bedingung für Gerechtigkeit. Dagegen führt kalte Gerechtigkeit und die Kälte der Politik zu Gleichgültigkeit.

Aber jede Gleichgültigkeit tötet.

Gemeindliches Einvernehmen versagen? – nicht in KW!

5. Dezember 2016

Priska Wollein, Stadtverordnete, Zernsdorf

In einer früheren Stadtverordnetenversammlung entschuldigte sich BM Dr. Franzke, nach seiner Haltung zum Bauprojekt der Windenergieanlagen (WEAs) im Königs Wusterhausener Gemeindegebiet gefragt, mit den Worten, er hätte keine Möglichkeiten der Einflussnahme gehabt. Ja sogar, dass er sich bei Einflussnahme strafbar machen würde.
Da wir eine sinngemäße Stellungnahme letzten Montag hörten, als in der Einwohnerfragestunde gefragt wurde, ob sich die Stadt gegen die Erweiterung der Schlachtanlage in Niederlehme engagiert hätte, möchte ich heute einmal auf die aktuelle Rechtslage hinweisen (die sich, wohlgemerkt, auf Außenbereiche nach $35 BauGB bezieht).

Ich zitiere aus einem Rechtsgutachten von RA Ulrich Werner vom 6. März 2012* (S. 8):

»… Gemeinden können die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens insbesondere auch mit entgegenstehenden Belangen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege sowie mit immissionsschutzrechtlichen Aspekten begründen.

Die Gemeinde ist befugt, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit dem Nichtvorliegen von sämtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu begründen, die in §35 BauGB geregelt sind. Der Gemeinde steht bei der Begründung des Vorliegens der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach §35 BauGB die identische Prüfkompetenz wie der Genehmigungsbehörde zu (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.1.2011 – 4 K 2455/09).«

Und weiter wird genauer definiert, was unter der Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu verstehen ist. Dabei gibt es gleich mehrere Aspekte, die bei die Errichtung der WEAs in unserem Wald zwischen Uckley und Wernsdorf zum Tragen kamen (fett markiert):

» Beispiele aus §35 Abs. 3 BauGB:

(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (Hat die Stadt KW einen gültigen Flächennutzungsplan? Nun ja, in Teilen…)

2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht

3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,

4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,

5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigen oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,

6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,

7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt,

8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.«

Herr Dr. Franzke, haben Sie je daran gedacht, Ihr gemeindlichen Einvernehmen zu versagen? Ganz sicher nicht! Ich sage es mit unverblümten Worten: die Auswirkungen des Windenergieparks und einer gigantischen Schlachtanlage mitten in ihrer Stadt gehen Ihnen an Hirn und Herz vorbei. Sonst hätten Sie  wohl Möglichkeiten des Handelns gehabt.

Als sich die von den WKAs Betroffenen zu einem Ortstermin mit dem RBB einfanden – Sie selbst waren persönlich eingeladen – konnten und wollten Sie das Zeitfenster von sechs Stunden nicht nutzen, um sich den Fragen der Bürger und Bürgerinnen zu stellen oder ihre Belange zu vertreten.

Aber es gibt für jeden eine zweite Chance. Und die möchte ich Ihnen hiermit ans Herz legen: Setzen Sie sich umgehend für die gleichen Bürger, denen die WEAs übergeholfen wurden  – für Ihre Bürger – ein und helfen Sie mit, die nächste Sauerei, nämlich eine Giftmülldeponie zwischen Niederlehme und Zernsdorf zu verhindern!

* Literaturangabe: 
Unerwünschte Bauvorhaben – Rechte und Möglichkeiten der Kommunen
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
– Aussenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB –
Neuere Rechtssprechung zum Umfang der Überprüfungsbefugnis
und zur Haftung der Gemeinde
6. März 2012, RA Ulrich Werner

Willkürliche Festlegung von Essensgeld in den Kommunen

17. September 2016

Swen Ennullat, Freie Wähler

Überhöhtes Essengeld für die Mittagessenversorgung in Kindertagesstätten

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 13.09.2016 eine Grundsatzentscheidung gefällt (OVG 6 B 87.15), die die kommunalen Träger von Kindertagesstätten in Brandenburg nochmals verpflichtet, Essengeld nur in Höhe der „durchschnittlichen ersparten Eigenaufwendungen“ zu erheben und „überzahltes“ Essengeld den Eltern zurückzuerstatten.

www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.517578.php

Über die Höhe der „durchschnittlichen ersparten Eigenaufwendungen“ brauchte das Gericht nicht zu befinden, weil der Kläger seinerzeit bereit war, 1,70 EUR pro Essen als Eigenanteil zu zahlen und dies von dem Gericht als ausreichend erachtet wurde.

In der mündlichen Verhandlung verwies der Senat jedoch ausdrücklich u.a. auf die Rechtsprechung des OVG Bremen in diesem Themenbereich und den bspw. in Berlin angewandten Regularien. Demnach könnten die „Regelbedarfsätze“ von Kindern von 0 bis 6 Jahren als „Anknüpfungspunkt“ verwendet werden. Die gesetzliche Festlegung der Regelsätze waren auf Bundesebene Ergebnis einer repräsentativen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamtes. Mit 60.000 befragten privaten Haushalten in Deutschland ist sie die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union.

Wird dieser Rechtsauslegung gefolgt, wären die „ersparten Eigenaufwendungen“ – und damit das durch die Eltern zu zahlende Essengeld für das Mittagessen in Kitas im Jahre 2014 – mit 1,16 EUR anzulegen gewesen. Der Kläger hat angekündigt, auch diese Differenzsumme nun geltend zu machen.

Vertreter von Wir für KW weisen die Stadtverwaltung seit 1 ½ Jahren auf genau diesen Umstand hin. Leider nur mit geringem Erfolg. Zur Erinnerung: Aktuell geht die Stadt Königs Wusterhausen von einem Anteil der Eltern von 1,80 € aus. Wie sie darauf kommt, erklärt sie nicht.

Eine Reduzierung des Essenspreises für die Eltern geht übrigens nicht mit einer Verschlechterung des Mittagessens in Kitas einher. Die Stadt muss lediglich den Differenzbetrag zahlen und darf diese Kosten auch nicht an die Eltern weitergeben.

Eindrücke aus einer Stadtverordnetenversammlung

19. Juli 2016

Ute Kröning, Wernsdorf

Für jeden Bürger der Stadt KW müsste es zur Pflicht werden, die Stadtverordnetenversammlung in KW zu besuchen – zumindest einmal in seinem Leben. Mehr ist ihm nämlich nicht zuzumuten. Ich bin entsetzt.

Die öffentliche Sitzung begann bereits um 17.00 Uhr und da ich einen Job habe, kam ich eine 1/2 h zu spät … und ich stand verzweifelt vor verschlossenen Türen. Ich flitzte zum Hintereingang, dann wieder zum Vordereingang – endlich erbarmte sich der Hausmeister auf mein verzweifeltes Klopfen und machte auf – so war eine weitere Viertelstunde vergangen. Offensichtlich ist die SVV nicht daran interessiert, dass Bürger der Sitzung beiwohnen – so mein Gefühl. 

Die Sitzung selbst war übervoll – alle Plätze besetzt, sodass ich stehen musste, was für mich kein Problem war. 

Eine elend lange Tagesordnung schmückte den öffentlichen Teil der Sitzung. 

Einige für mich wichtigen und interessanten Tagesordnungspunkte waren zu diesem Zeitpunkt schon gelaufen. Der TO-Punkt – Informationen des Bürgermeisters – war bereits vorbei und die Einwohnerfragestunde war auch in den letzten Zügen. Augenscheinlich konnten viele der im Vorfeld der SVV eingereichten Fragen nicht beantwortet werden; auch die aktuellen Fragen der Bürger müssen wohl noch geprüft und bei den zuständigen verantwortlichen Verwaltungsbereiche hinterfragt werden. Ich bin gespannt, wann und wie man als Bürger über die ausstehenden Antworten informiert wird. 

Mehr als enttäuscht bin ich über die getroffenen Entscheidungen, die gerade Familien zukünftig betreffen. So wurde mehrheitlich die Entscheidung getroffen, dass zukünftig im Strandbad Neue Mühle eine Erhöhung der Eintrittsgelder um 20 % bei den Erwachsenen und um 25 % (!) bei den Kindern erfolgt. Und das leider im Vorfeld der Schulferien. Die Kinder tun mir leid, denn ich kann mich heute noch daran erinnern, wie oft mir während meiner Schulzeit die 20 Pfennige Eintritt ins Schwimmbad fehlten… 

Der Bürgermeister hatte im Übrigen die Eintrittspreise bereits vor der Entscheidung der SVV erhöht, was sich als unrechtmäßig herausstellte. Er entschuldigte sich und will nun das unrechtmäßig eingenommene Geld (nach seinen Worten: „Centbeträge“) einem sozialen Projekt zugute kommen lassen. 

In Senzig sollen Kinder zukünftig in Containern unterrichtet werden, deshalb muss eine Eilentscheidung für den Kauf bzw. die Miete der Container her. So nebenbei erfahre ich, dass diese Situation (zu viele Kinder und zu wenig Platz in der Schule) bereits seit 6 Jahren besteht und die Kinder aufgrund dessen teilweise schon seit Jahren im Mehrgenerationenhaus unterrichtet werden… 

Im „Spatzennest“ hat sich eine Erzieherin die Finger im Fensterrahmen so stark eingequetscht, dass sie beinahe die Fingerkuppen verlor – die nötigen Mittel mussten nun über die SVV beantragt werden. Ich hätte mir gewünscht, dass solche Maßnahmen unkompliziert durch die Verwaltung im Rahmen von Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen erledigt werden können. Ich wurde nun eines Besseren belehrt. Und es kommt noch besser. 

Es gibt einen Antrag von „Wir für KW“ über Rettungsringe für die KW’er Badestellen. Auch hier ist mein Verständnis so, dass die Verwaltung oder die Stadt verantwortlich für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Neu-Bürgerinnen und Bürger sein sollte. Das Thema, dass an den Badestellen gerade in diesem Jahr deutlich mehr Menschen ertrinken – schon aufgrund der Zuwanderung – ist in aller Munde, deshalb habe ich doch ehrlich gedacht, dass dieses Thema –nach 500.000 € Schulcontainer und zigtausend Mehrkosten für Radfahrwege (die im Übrigen auch sehr wichtig sind!!!), von den Mehrkosten für das Rathaus gar nicht zu sprechen – durchgewunken wird. Aber nein. Unsere Stadtverordneten haben entschieden, dass dieses Problem erst einmal in den Ausschüssen beraten werden muss und da wir kurz vor der Sommerpause sind, wird dann eine Entscheidung sicherlich zum Spätherbst herbeigeführt werden… Die Kosten für Rettungsringe sind mehr als überschaubar, für meine Begriffe ein Witz. Die Notwendigkeit dafür liegen auf der Hand. Gestern oder vorgestern war hier in Facebook noch zu lesen, dass die Fire@Ice-Bar einen Rettungsring spenden möchte und genau die gleichen Stadtverordneten, die heute auf der Sitzung den Antrag abgelehnt haben, haben den Beitrag der Fire@Ice-Bar fleißig »geliked«. 

Ich verstehe das nicht und bin mehr als entsetzt. Insbesondere von der SPD-Fraktion, die eigentlich immer sozial sein will, oder? Heute war sie es definitiv nicht. Schade!

Eintrittspreise vom Strandbad Neue Mühle erhöht

12. Juli 2016

Swen Ennullat, Niederlehme
Schreiben vom 12.7.2016 an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Hanke,
mir ist aufgefallen, dass die aktuell im Strandbad Neue Mühle erhobenen Eintrittspreise
möglicherweise (in der konkreten Höhe) einer rechtlichen Grundlage entbehren. Auf jeden Fall wurden die Entgelte im Vergleich zum Vorjahr bspw. bei Erwachsenen um 20 % erhöht. Die Preise können Sie u. a. auf der Homepage der Stadt einsehen:
http://www.koenigs-wusterhausen.de/714828/Strandbad-Neue-Muehle.

Insofern werden Sie gebeten, mir die Entscheidung zur Festsetzung der Höhe der Eintrittspreise i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf zugänglich zu machen. Möglicherweise habe ich ja die öffentliche Bekanntmachung übersehen. Sollte ein solcher Beschluss von der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen allerdings bislang überhaupt nicht getroffen worden sein, werden Sie aufgefordert, auf die Verwaltung einzuwirken, dass ab sofort wieder die quasi „genehmigten“ Entgelte erhoben werden. Ferner bliebe zu prüfen, wie „Überzahler“ die zu viel entrichteten Gelder zurückerstattet bekommen und wer dafür in der Stadtverwaltung verantwortlich ist. Im letztgenannten Punkt sollte dann sicherlich ein Dienstaufsichtsverfahren zur Anwendung kommen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme 

Dr. Franzke und die gute Politik

6. März 2016

Matthias Fischer

„Wir machen hier in Königs Wusterhausen eine gute Politik“ – das ist einer der liebsten Sprüche unseres Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke (SPD) bei vielen Gelegenheiten, sei es bei der Eröffnung einer Einrichtung, deren Betrieb zu den pflichtigen Aufgaben der Kommune gehört oder in seinen Berichten vor der Stadtverordnetenversammlung.

Heute hätte er wieder einmal Gelegenheit gehabt, das zu demonstrieren. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg mit seinem Brandenburg-Team war 6 Stunden vor Ort in Uckley (Zernsdorf), um sich die Sorgen und Nöte der Bürger anzuhören. Auch Bürgermeister Dr. Franzke und Landrat Stephan Loge (SPD) waren eingeladen, um zur neuesten Industrieansiedlung in KönigsWusterhausen Stellung zu beziehen.

Beide kamen nicht. Ohne Entschuldigung.

Unentschuldigt deshalb, weil sie als die höchsten Wahlbeamten von Stadt und Landkreis die verflixte Pflicht haben, sich der Sorgen und Nöte ihrer Bürger anzunehmen, gerade bei diesem höchst umstrittenen Industrieprojekt in unserem Stadtgebiet.

Gute Politik geht anders. Ob sich die betroffenen Menschen bei der nächsten Wahl daran erinnern, wenn sie ihr Kreuz setzen?

WKAs und §36BauGB – ein Offener Brief an die MAZ

1. März 2016

Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge, 61352 Bad Homburg v.d.H.

Nachfolgend eine Zuschrift von Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge an Franziska Mohr von der MAZ Königs Wusterhausen. Er ist auch an Bürgermeister Dr. Lutz Franzke gegangen.

Sehr geehrte Frau Mohr,

mit Interesse habe ich den angehängten Artikel gelesen.

Ich (seit über 30 Jahren im behördl. Naturschutz, aktuell – auch wenn hier ausdrücklich außerdienstlich zugange – über die Woche bei einer Naturschutzbehörde für Ordnungswidrigkeiten zuständig) würde ja nun zumindest penibel beobachten, ob alles exakt so läuft, wie genehmigt, ansonsten wäre sofort Ordnungswidrigkeitsanzeige zu erstatten.

Das alles paßt insgesamt zu Recherchen, die ich momentan in Sachen kommunale Beteiligung in Genehmigungsverfahren anstelle. Ich denke, daß wir hier eine grundsätzlich fehlerhafte Gesetzeslage haben, der die Verfahrenspraxis mehr oder weniger freiwillig folgt, von der späteren (Nicht-) Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ganz zu schweigen.

Wie es die Kommune KW offensichtlich aus eigener Erfahrung erlebt, ist §6 BauGB ein Nährboden für vielerlei genehmigungsrelevante Abenteuerlichkeiten. Dabei gehe ich davon aus, daß oft der Anwendung des §36 Abs.2 Satz 3 BauGB zwar eine nominelle, aber tatsächlich nicht eine formal als solche ansprechbare gemeindliche Einvernehmensentscheidung zugrundeliegt, so daß sich die Genehmigungsbehörde beim „Ersetzen“ in einer rechtlichen Grauzone bewegt, weil es formal gar kein zu ersetzendes Einvernehmen gab.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der am Schluß dieses Schreibens noch einmal zusammegefasste Trott, der schon mehrere Generationen von Genehmigungsbehörden- respektive v.a. Bauaufsichtsbehördenmitarbeitern prägt und geprägt hat. 

Ich denke, daß die derzeitige Einvernehmensregelung des §36 BauGB in sich und an sich gar nicht legal funktionieren kann. Denn es wird in aller Regel nicht die Herstellung des Einvernehmens zu einer beabsichtigten konkreten behördlichen Zulassung oder Ablehnung verlangt (das wäre OK), sondern die Zustimmung zu einem mehr oder weniger maroden Antragsmaterial.

Es besteht v.a. (aber nicht nur) ein exemplarischer Konflikt zwischen §36 Abs.1 Satz 1 und 2 BauGB einerseits und z.B. §36 Abs.2 Satz 2 (ab Semikolon) BauGB andererseits.

Hinzu kommt eine zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine Gemeinde vor allem bei größeren Projekten wie WKA noch gar nicht voraussehbare inflationäre Nebenbestimmungsflut. Diese pervertiert den verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinn von Nebenbestimmungen, nämlich die gesetzkonforme Ausnutzung einer Genehmigung zu sichern, dadurch, daß die Nebenbestimmungen stattdessen zu einem nennenswerten Teil dazu dienen, Antragsdefizite aufzufangen, sprich marode Anträge zu sanieren und (oft m.E. entgegen §36 Abs.3 VwVfG, weil letztendlich etwas anderes als beantragt, genehmigt wird) zu modifizieren.

Die Annahme liegt nicht fern, daß sich das alles sicher auch in der Furcht der Genehmigungsbehörden begründet, sonst (politischen) Ärger mit Investoren zu bekommen.

Die Crux liegt also darin, daß aktuell gemeindliche Zustimmung zu Antragsmaterial und gemeindliches Einvernehmen zu der Genehmigung/Zulassung, die zuständige Behörde letztendlich aus dem Antragsmaterial strickt, fast ausnahmslos nicht getrennt werden und keiner merkt es.

In den Kommentaren zu §36 BauGB kommen die o.g. Aspekte in der Regel nicht zur Geltung.

Ich habe den §36 BauGB nun unter http://www.36baugb.igsz.de attackiert. Daß ich massenweise Mitzeichner für die v.g. Attacke suche, muß ich wohl nicht betonen.

Siehe auch  http://www.peter-kremer.de/images/dokumente/veoeffentlichungen/aufsaetze/ZUR_4_2006_S.190-193.pdf  Satz 1

Diese Mail ist  nicht vertraulich, kann also offen diskutiert werden.

Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
http://www.wiki.igsz.de

P.S.: Ihr Kommentar aus 2011 (ebenfalls angefügt), den ich im Zuge von Recherchen (s.o.) quasi „am Rande“ aufgriff, ist super und paßt sicher auch für zahlreiche immissionsrechtlich windige Angelegenheiten……

MA-20110214-idF20120614-1326 MA-20150226-1124

MA-20110214-idF20120614-1326