Archiv der Kategorie: Verkehr

Wall errichten heißt Wald vernichten

10. August 2021

Matthias Fischer, Zernsdorf

Am Mittwoch, dem 11. August 2021 wird der Zernsdorfer Ortsbeirat eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und der Ortsvorsteherin Schwitalla befürworten und durchwinken, das erhebliche Auswirkungen auf das Lebensumfeld und die Gesundheit der meisten Zernsdorfer haben wird. Mit der Befürwortung des Baus eines „Lärmschutzwalls“ im Norden des gesamten Ortsteils wird indirekt der Fällung des Waldes und dem Verzicht auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, um uns vor dem Lärm der Autobahn zu beschützen, zugestimmt.

Hintergrund ist, dass der Kiesabbau der SKBB bereits auf 120 Meter an die Bebauungsgrenze von Zernsdorf herangerückt ist. Deshalb werden nach dem Buchstaben des Gesetzes für ein weiteres Vorgehen, insbesondere das Fällen des Waldes, Lärmschutzberechnungen, – wohlgemerkt keine Messungen (!) – notwendig.

Natürlich ergeben diese Berechnungen, die ein Büro im Auftrag der SKBB durchführte, angeblich keine signifikanten Änderungen der Lärmbelastung für die Zernsdorfer Einwohner.

Als kleines aus Sicht des Autors trügerisches und homöopathisches Trostpflaster wird uns jetzt ein 1.380m langer, 7 Meter hoher und 30 Meter tiefer Wall aus belastetem und unbelastetem Bodenmaterial der Schadstoffklassen Z 0 bis Z 1.2 in 90–100 Meter vor unser Dorf gebaut. Man könnte das auch mit einer Mülldeponie direkt vor unserem Ort vergleichen. Ein zusätzliche Einnahmequelle für das Unternehmen?

Dieser Wall mag uns teilweise vor dem Lärm des Kiestagebaus schützen, auf keinen Fall jedoch vor dem Autobahnlärm der A10, da die Ausbreitung von Lärm halbkugelförmig und wellenartig erfolgt und stark von meteorologischen Bedingungen wie Wind, Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie nachts außerdem bei vielen Wetterlagen Reflektionen an der in der Nacht oft sehr niedrigen Inversionsschicht abhängt. Dies fand in den Betrachtungen keine Berücksichtigung. Wohl ist im Gutachten vermerkt, dass der Wall hier kaum wirksam ist, da Schall immer nur am Ort des Entstehens gedämpft werden kann, also in diesem Fall nur durch Lärmschutzwände direkt an der Autobahn und/oder die Reduzierung der Geschwindigkeit.

Das heißt im Klartext: Ein Wall ist eine gute Idee gegen die künftige naheliegende Lärmbelästigung durch den Kiestagebau, die Zustimmung dazu impliziert jedoch eine Zustimmung zum Fällen des Waldes, bevor die Menschen hier vor der weitaus größeren Lärmbelastung der A10 ausreichend geschützt sind.

Ich werfe hier folgende Fragen auf, die wir nicht nur dem Ortsbeirat, sondern auch allen übergeordneten Verwaltungen und Volksvertretern stellen sollten:

  • Warum werden hier seitens der Genehmigungsbehörden private wirtschaftliche Interessen über das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß § 2 Grundgesetz gestellt? Es ist heute allgemein anerkannt, dass Dauerlärm zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Und es gibt Mittel und Wege, Lärm direkt am Entstehungsort zu vermeiden. Es muss »nur« von oberster Stelle gewollt sein!
  • Warum bekennen sich unsere Volksvertreter, begonnen beim Ortsbeirat über Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Landtag bis hin zu den jetzt zu wählenden Bundestagsabgeordneten nicht zum Schutz der Bürger vor Lärm und den damit verbundenen Belastungen?
  • Was ist aus der vor zwei Jahren von über 700 Zernsdorfern unterschriebenen Petition „Rettet uns vor dem Lärm!“ (Link) an Bürgermeister, Landrat und Ministerpräsident geworden? Frau Schwitalla hat die von den Bürgern unterzeichneten Unterschriftsbögen eingesammelt. Seitdem haben wir nichts mehr davon gehört. Von der eigentlich beabsichtigten öffentlichen Übergabe an den damaligen BM Ennullat, Landrat Loge und MP Woidke konnten wir nichts in Erfahrung bringen.
  • Auf einem Ortstermin mit Ortsbeirat, SKBB, Vertretern von Forst und Stadtverwaltung beeilte sich Ortsvorsteherin Schwitalla, kritische Stimmen möglichst zu unterdrücken und vertrat die Meinung, dass man ja ehr nichts ändern könne, weil ja das Recht des Bergbaubetriebes besteht, den Wald zu fällen, der uns gerade noch etwas von der Autobahn abschirmt. Wir sollten Frau Schwitalla die Frage stellen, wen sie eigentlich vertritt, die Einwohner, die sie wählten oder ein privates Unternehmen und die Behörden? Einzig der Vertreter der Oberförsterei brachte seine Bedenken dagegen vor, dass hier Wald einem Wall aus Abfällen weichen soll. Auch wurde er als Vertreter der Waldeigentümer im Planungsprozess komplett außen vor gelassen und erfuhr erst im letzten Moment, was mit dem Wall auf seinem Boden entstehen soll.
  • Wie kann das Gelände künftig überhaupt noch betreten werden (denn der Kiesabbau findet ja erst in einigen Jahren statt, während der Wall jetzt bereits errichtet werden soll), wie kann die Fußgängerbrücke über die A10 erreicht werden? Fragen, die vor Ort nicht beantwortet werden konnten.

Wir alle sollten uns fragen, wie wir weiter in unserem Ort leben wollen, wenn unseren Lebensverhältnissen und unserer Gesundheit so wenig Wert beigemessen wird. Und wir sollten die demokratisch gewählten Volksvertreter fragen, ob sie bereit sind, uns in dieser Sache zu vertreten und zu helfen.

Von den BÜNDNIS90/GRÜNEN hört man auch in dieser Angelegenheit nichts, obwohl die Inhalte doch gerade in ihrem Interesse sein sollten.

Kein einziger Baum darf mehr fallen, bevor der Schutz der Einwohner vor Lärm sichergestellt ist!

Hier zum Herunterladen die Beschlussvorlage, Gutachten und Lagepläne des Vorhabens (Quelle: Sessionnet der Stadt Königs Wusterhausen):

  1.  Antrag zur Anlage eines Sandwalls durch den SKBB
  2. Schalltechnische Untersuchung zur Belastung der Nachbarschaft des Kieswerks Niederlehme durch die Eurofins GfA GmbH vom 5. September 2016
  3. Anlagen und Pläne zum obigen Gutachten
  4. Erläuterungsbericht zum Bauantrag für den Lärmschutzwall des Tagebaus Niederlehme der Fugro Germany Land GmbH vom 11. Dezember 2018
  5. Einwendung der UBLL Zernsdorf gegen die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung

Ortsumfahrung Niederlehme

30. April 2021

Redaktion Stadtfunk

Heute sind es noch drei Monate bis zur geplanten Eröffnung. Stadtfunk nahm das zum Anlass, sich einmal etwas genauer an der Baustelle umzusehen und über den Stand der Arbeiten in einem kleinen Film zu berichten.

Bis Ende Juli 2021 wird auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometer die Landesstraße von der Anschlussstelle an der Autobahn A 10 zur Spreenhagener Straße und Wernsdorfer Straße in Niederlehme neu gebaut.  Unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, aber mit Einschränkungen beim Einbau der Decke, entsteht ein Kreisverkehr. An der Storkower Straße/ Werkstraße wurde eine neue Brücke errichtet, die über die L30 führt. Zusätzlich wurden zwei Kleintierdurchlässe, ein Fledermausquartier und auf 166 Metern eine Lärmschutzwand sowie ein Lärmschutzwall zum Schutz der Kleingartenanlage gebaut. Beachtlich ist auch die quer über den Kreisverkehr führende Strecke für Schwerlastverkehr.

Insgesamt investiert das Land Brandenburg knapp 4,4 Millionen Euro in die Baumaßnahme. Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt sich daran mit 153 Tausend Euro.

Für den Ortskern von Niederlehme ist eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr zu erwarten. Wie die Effekte für den Norden von Niederlehme, Ziegenhals und Wernsdorf sind, bleibt abzuwarten. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens insbesondere durch BER, Amazon und Tesla wird es immer häufiger Staus auf der A113 geben und der Verkehr sich gerade auf dieser Strecke einen Weg von und nach Berlin suchen.

Königs Wusterhausen profitiert von Tesla-Ansiedlung

5. März 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide (Mark) nimmt immer konkretere Formen an. Von dieser Ansiedlung vor den Toren Berlins profitiert nicht nur Grünheide selbst, sondern sie strahlt auf den gesamten Agglomerationsraum aus. Die Stadt Königs Wusterhausen ist mit dem Bürgermeister Swen Ennullat an der Steuerungsgruppe des Tesla-Umfeld-Entwicklungskonzeptes beteiligt, denn natürlich hat die Ansiedlung eines global players wie Tesla auch Auswirkungen auf die hiesige Stadtentwicklung.

Die Stadtverwaltung erhielt bereits einige Anfragen, die die Tesla-Ansiedlung als Begründung anführen, in Königs Wusterhausen Wohnen oder Gewerbe entwickeln zu wollen. „Diese Dynamik in der Stadtentwicklung wirkt zusätzlich auf die schon vorhandene Wachstumsdynamik ein. Jetzt ist die Zeit, in der wesentliche Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt werden“, erklärt Swen Ennullat.

Private Wohnbauprojekte in der Rundfunkstadt wie „Wohnen am See“ in Zernsdorf, das sich in Planung befindende Hafenquartier oder das zu entwickelnde ehemalige Kasernengelände in Niederlehme bzw. das Projekt „Wohnen am Nottekanal“ sind deutliche Zeichen für den zunehmenden Zuzug.

Doch auch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH möchte mit der Entwicklung Schritt halten und weitere Wohnangebote schaffen. Der vierte Bauabschnitt Am Mühlenfeld mit 32 Wohnungen soll im Jahr 2023 fertiggestellt sein. Darüber hinaus sollen die Dachgeschosse bei Bestandsgebäuden ausgebaut werden. „Derzeit läuft dazu eine Planungsuntersuchung. Wir möchten die Dächer nicht anheben, sondern den vorhandenen Raum nutzen“, erklärt Sandra Knackfuß, Geschäftsführerin der WoBauGe. Wenn die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis kommt, könnten ab 2024 insgesamt 40 Wohnungen entstehen. Das entspricht einer Investition von etwa 5 Millionen Euro.

Nicht nur als Wohn-, sondern auch als Wirtschaftsstandort ist Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung attraktiv. In der Automobilindustrie spielt die exakte Zulieferung von für die Produktion benötigten Waren eine wesentliche Rolle. Das Güterverkehrszentrum (GVZ) Schönefelder Kreuz mit dem Hafen Königs Wusterhausen hat in dieser Hinsicht einen Standortvorteil. Durch das Tesla-Projekt wird die Hafenerweiterung vorangetrieben. Das bestehende Containerterminal wird erweitert. Zudem sind die Planungen für ein großes weiteres trimodales Containerterminal im Südhafen aufgenommen worden.

Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau eines zusätzlichen Gleises am bestehenden Terminal begonnen werden. Das GVZ Schönefelder Kreuz wird eine wesentliche Funktion für die Werksversorgung von Tesla haben. Von hier aus können die Container minutengenau an die Produktionsrampen im Werk zugestellt werden.

Swen Ennullat, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der LUTRA ist, begrüßt die Entwicklung des Hafens. „Auch unabhängig von der Tesla-Thematik hat der Hafen in den vergangenen Jahren eine wunderbare Entwicklung genommen. Dafür danke ich Herrn Fiedler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr. Wir hatten noch nie einen solch erfolgreichen Jahresbeginn wie 2021– Gratulation! Und ich bin überzeugt, dass unser Hafen auch für Tesla ein zuverlässiger und wichtiger Partner sein wird.“

Foto: Der Hafen Königs Wusterhausen wird für die Lieferkette der Tesla-Fabrik eine wichtige Stütze. © © Stadt Königs Wusterhausen

Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 in Königs Wusterhausen

29. Januar 2021

UBL Königs Wusterhausen

Einleitung

Lärm allgemein:

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Diese zu schützen ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Eine herausragende Rolle hierbei spielt die zunehmende Verlärmung der Bevölkerung.
Der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm) ist dazu folgendes zu entnehmen:

der nächtliche Lärmpegel außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten, als solche sind die meisten betroffenen Gebiete in unserer Stadt eingestuft, sollte kleiner als 40 dB(A) sein.
Auf der Webseite des Umweltbundesamtes werden hierzu noch einige Beispiele angeführt, bei nächtlicher Lärmbelastung von 65 dB(A) steigt das Herzinfarktrisiko um 20 bis 30% , ebenso wird die Leistung des Immunsystems ab 60 dB(A) um eben diesen Wert reduziert, Bluthochdruckgeschehen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten des Hormonsystems und Gehörschäden steigen bei über 55 dB(A) bereits gegenüber 50dB(A) um 50% an.

Als weitere mögliche Gesundheitsstörungen werden veränderte Blutwerte, Arteriosklerose, psychische Störungen, Nervosität, Abgeschlagenheit, Aggressionen und die Verminderung der Lesefähigkeit und des Langzeitgedächtnisses bei Kindern genannt.

Die WHO empfiehlt ebenso strengstens die Einhaltung zum Beispiel dieser Grenzwerte für Straßenverkehrslärm:
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic below 53 decibels (dB) LDEN, as road traffic noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic during night time below 45 dB LNIGHT, as night-time road traffic noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policymakers implement suitable measures to reduce noise exposure from road traffic in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions, the GDG recommends reducing noise both at the source and on the route between the source and the affected population by changes in infrastructure.
Quelle: https://www.euro.who.int/de/publications/abstracts/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-2018

Hier wird auch eingehend auf mögliche gesundheitliche Folgen eingegangen.

Fluglärm:

Auch für Fluglärm, insbesondere nächtlichen, werden von der WHO strenge Grenzwerte genannt (Quelle ebenda):
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft below 45 dB LDEN, as aircraft noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft during night time below 40 dB LNIGHT, as nighttime aircraft noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policy-makers implement suitable measures to reduce noise exposure from aircraft in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions the GDG recommends implementing suitable changes in infrastructure.

Weiterhin geht aus einer Studie der EU Umweltpartner von Prof. Dr. Münzel aus 2020 hervor, das durch nächtlichen Flugverkehr und daraus entstehendem Lärm das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen um bis zu 50% erhöht ist, einhergehend mit 3 mal höherem Risiko für Herzrhythmusstörungen und bei 36% der Betroffenen zu einem früheren Tod führen kann.
Quelle: https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

Infraschall:

Hierbei handelt es sich um niederfrequenten Schall, der vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden kann. Er ist sehr langwellig und kann sich daher über weite Strecken ausbreiten, ohne an Stärke zu verlieren.
Bisherige Dämm- und Schutzmaßnahmen an Gebäuden durchdringt er mühelos und innerhalb von Gebäuden kann er sich verstärken.

In Deutschland dürfen übrigens laut Bundesumweltamt im Abstand von 25 km um Infraschall-Messstationen keine Windräder errichtet werden. Der Abstand zur Wohnbebauung ist dagegen in Brandenburg auf 1 km begrenzt und es gibt Bestrebungen der Windkraftlobby und der Politik, diese Werte weiter zu reduzieren bzw. immer größere Anlagen mit stärkeren Emissionen zu bauen.

Hierzu gibt es verschiedene Studien des RKI, von Prof Krahé 2011 im Auftrag des Bundesumweltamtes etc., die die Wirkungen von Infraschall auf den menschlichen Körper beschreiben. Vor allem werden Störungen im Innenohr, welches mit dem Gleichgewichtssinn des Menschen in Zusammenhang steht, beschrieben. In einer Studie musste die Beschallung mit einer Frequenz von16 Hz an Probanden bereits nach einer Stunde abgebrochen werden, da die Leistung des Herzmuskels um 20% zurückging.

Die Ausbreitungsbedingungen von Infraschall kann man hier nachlesen:
https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Auch von anderen Quellen wie Verkehrslärm (Eisen- und Autobahnen) gehen erheblich Emissionen von Infraschall aus, die im Verdacht sind, ebenfalls gesundheitsschädlich zu sein.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#gesetzliche-bestimmungen-zu-tieffrequenten-schall

Unsere Forderungen

  1. Beim Studium der Vorlage zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen sofort die Grenzwerte 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ins Auge, die im Gegensatz zu allen oben genannten wissenschaftlichen Empfehlungen stehen. Hier ist eine Korrektur und Nachbesserung unbedingt erforderlich.
  2. Fraglich sind die Werte aus Tabelle 2 und 3, die die Anzahl der belasteten Einwohner wiedergeben. Bereits in der ersten Stufe des Lärmaktionsplans vom 19.9.2008 wurden deutlich mehr belastete Personen, nämlich 290 Personen über 65 dB(A,) 1750 mit über 55 dB(A) und 2400 mit über 45 dB(A) festgestellt.
    In der neuen Fassung sind  die Werte in Tabelle 2 und 3 trotz massiv gestiegenen Verkehrsaufkommens deutlich niedriger. Eine Überprüfung der Messwerte und auch der Verkehrszahlen ist daher aus unserer Sicht dringend nötig. Wir stellen außerdem die Frage, woher die genannten Werte stammen und ob sie wissenschaftlich und auch messtechnisch nachzuvollziehen sind.
  3. Ein Beispiel für die äußerst mangelhafte Qualität des zugrunde liegenden Zahlenwerkes ist die Zernsdorfer Friedrich-Engels-Straße. Für sie wurde ein Verkehrsaufkommen von 7.476 Kfz/24h festgestellt – für die südlich daran anschließende, wesentlich stärker frequentierte Friedensaue und Karl-Marx-Str. jedoch mit 3.700 Kfz/24h ein extrem kleineres Verkehrsaufkommen angesetzt! Dies entbehrt jeder Logik! Wohlgemerkt müssen fast alle Kfz, die durch die Fr.-Engels-Str, fahren, auch über die Karl-Marx-Str. fahren!
    Die relevante Kartierung der K6153 endet im Ortskern von Zernsdorf. Lösen sich die Fahrzeuge dort auf?
    All dies erscheint willkürlich und lässt uns an der Qualität des gesamten Werkes zweifeln, zumal wir als Bürgerinitiative nicht in der Lage sind, viele der genannten Zahlen zu überprüfen und nachzuvollziehen.
    Dieses Zahlenchaos ist ein Beispiel dafür, dass der vorliegende Bericht und seine Folgerungen wertlos sind, zumal gerade der genannte Straßenabschnitt als offizielle Ausweichroute der A10 oftmals vom Schwerlastverkehr überrollt wird.
    Dies gilt gleichermaßen für die Umfahrungsstrecken durch die Kernstadt KW in Richtung Ragow und aus Ragow kommend. Auch hier sollten erst endlich einmal aussagekräftige Verkehrsmessungen vorgenommen werden.
  4. Zu dem vorhandenen und zu erwartenden Verkehr finden sich keine oder nur verwaschene Angaben, die nicht auf Fakten basieren. Auch hier ist eine Nachbesserung dringend notwendig. So ist durch die Ansiedlung unter anderem von Amazon im Gewerbegebiet Niederlehme bei Fertigstellung der Abkürzung zwischen der Autobahn und dem Ortskern Niederlehme ein wesentlich stärkeres Verkehrsaufkommen über die Wernsdorfer/Niederlehmer Straße in Richtung Schmöckwitz/Erkner/Berlin zu erwarten, insbesondere wie auch heute schon beim Kollaps der A10/A113 im Flughafenumfeld und der A10 im TESLA-Umfeld.
  5. Für den Schienenverkehr sollte der Ausbau des zweite Gleises und der Ertüchtigung des Anschlusses des Hafens für 720 m lange Güterzüge im Bereich Königs Wusterhausen mit einbezogen werden. Auch hierzu fehlen Berechnungen, die unbedingt einzubringen sind.
    Die Infrastruktur des Hafens hat sich erheblich entwickelt und wird weiter wachsen, insbesondere im Bereich intermodaler Schiene/Straße Umschlag mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen, insbesondere beim Schwerlastverkehr aus dem Hafen über die L30 Richtung Auffahrt A10. Ebenfalls außen vor gelassen wurden die Lärmemissionen der im Hafen angesiedelten Gewerbe, namentlich Timberpak. Hier wird unter freiem Himmel belastetes Altholz geschreddert und Container abgesetzt, die Lärmbelastung ist erheblich, auch in umliegenden Wohngebieten.
    https://www.stadtfunk-kw.de/dem-hafen-wird-das-wasser-abgegraben
  6. Für den Bereich der A10 wurden schon in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung vom 19.9.2008 drei konkrete Vorschläge erbracht, die nunmehr dreizehn Jahre auf Umsetzung warten:
    _Aufbringen von lärmminderndem Straßenbelag
    _Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 KM /h nachts für PKW und 60 KM /h für LKW
    _Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Zernsdorf.
    In der dritten Stufe ist allenfalls von einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Km /h zu lesen. Die Hauptlärmquelle, der Schwerlastverkehr, fällt umso mehr ins Gewicht, als dass es praktisch keine LKW gibt, die auf der Autobahn 80 km/h fahren. Die LKW fahren durchweg 88-90 km/h. Die Lärmbelastung steigt jedoch exponentiell, sodass die Annahmen bei +10% Geschwindigkeit komplett falsch sind. Eine nächtliche Begrenzung auf 60 km/h für LKW ist eine unserer Mindestforderungen, die sofort mit geringem Aufwand durchsetzbar wäre.
    Die in der dritten Stufe genannten abgeschwächten Folgerungen erscheinen uns im Interesse der betroffenen Bevölkerung völlig absurd, es zeugt von keinerlei seriöser Recherche bzw. Messungen realer Verkehrsmengen, welche Voraussetzung einer seriösen Planung wären.
    Ist seit dem letzten LAP überhaupt eine erneute Lärmmessung der Autobahnemissionen erfolgt und in den Bericht eingeflossen? Wenn ja, ist die Lärmmessung während der jahrelangen Baustelle querab von KW erfolgt? Dann nämlich sind diese Werte unbrauchbar, denn sie spiegeln durch die temporären Geschwindigkeitsherabsetzungen nicht die Wirklichkeit wieder.
  7. Den letzten Schutz der nördlichen Wohngebiete von Zernsdorf stellt der Wald zwischen Autobahn und Siedlung dar. Es droht jetzt die Abholzung dieses Waldes zu Gunsten des Kiesabbaus. Der Tagebau ist bereits heute bis auf 300 m an die westliche Siedlungsgrenze herangerückt. Damit verbunden ist bereits heute eine drastischer Anstieg der Lärmbelastung bei westlichen und nördlichen Windrichtungen nicht nur für Zernsdorf, sondern auch für Kablow, Kablow Ziegelei, Uckley und Senzig. Der gesamte Sachverhalt findet aber keinerlei Berücksichtigung.
    Hier werden drei sehr wichtige Fakten außer acht gelassen:
    _der Lärm der BAB 10
    _der Lärm und die Staubemissionen durch den Betrieb der Kiesgrube
    _die bisherige Schutzfunktion des Waldes, von den Erholungsmöglichkeiten einmal abgesehen
    Zu diesem Thema gibt es eine mit ca. 720 Unterschriften versehene Petition mit dem Titel „Rettet uns vor dem Lärm!“ am Ministerpräsident Woidke, LDS Landrat Loge und Bürgermeister Ennullat, die der Stadtverwaltung vorliegt und offenbar dem Ersteller dieses Berichts nicht bekannt gemacht wurde.
    https://www.stadtfunk-kw.de/rettet-uns-vor-dem-laerm
  8. Auch der vom Windpark in Uckley ausgehende Infraschall wurde in der vorliegenden Fassung überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl die Abstände zur Wohnbebauung von 1 km zum Teil unterschritten wurden. Völlig absurd ist die Kartierung des Wernsdorfer Waldgebietes als „ruhiges Gebiet“. Die Schallemissionen (akustischer Lärm, Infraschall) der WEA wurden wohl ausgeblendet?
  9. Eine textliche Anmerkung. Das »ortsteilfreie Kernstadtgebiet« gibt es schon lange nicht mehr, ebenfalls ein Indiz für mangelhafte Recherche.
  10. Gehen wir richtig in der Annahme, dass in diesem Bericht von 2020 die Infrastrukturkartierung von 2012 verwendet wurde? Gerade in den letzten Jahren und in sehr naher Zukunft gab und gibt es hier grundlegende Änderungen.

Unser Fazit

Der vorliegende Entwurf der 3. Stufe des Lärmaktionsplans ist aus den genannten Gründen für den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung unserer Stadt völlig wertlos.
Die Recherchen, Messungen und Annahmen sind fehlerhaft, die Schlussfolgerungen damit wertlos.

Wir verlangen eine Revision der in der Studie enthaltenen Annahmen und Messungen, um die tatsächlichen Belastungen zu ermitteln. Gerne bieten wir als Bürgerinitiative dazu unsere Mithilfe an.

Es stellt sich uns die Frage, warum für derartige Studien Steuergelder ausgegeben werden, statt sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, die die Bevölkerung tatsächlich vor Lärm schützen.

Zernsdorf, 29. Januar 2021
Stefan Wichard, Priska Wollein, Matthias Fischer
Unabhängige Bürgerliste Königs Wusterhausen

Weitere Quellen:

https://www.koenigs-wusterhausen.de/960072/20201202_Bericht_Laermaktionsplanung_3_-Stufe_Koenigs-Wusterhausen_Web.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#tieffrequenter-schall-und-infraschall

https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#welche-faktoren-haben-einen-einfluss-auf-den-strassenverkehrslarm

https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf

https://www.aerzteblatt.de/archiv/206499/Auswirkungen-von-Laerm-auf-das-Herz-Kreislauf-System

https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

24/7 Logistik am Drehkreuz Berlin-Süd

1. Oktober 2020

Redaktion Stadtfunk

Schlimmer als Kiekebusch kann’s ja nicht kommen… oder doch?

Ist es zu fassen? Da wird – von allen und jedem unbemerkt!!! – eine 56.000 qm Halle im IG Liepnitzenberg/ OT Niederlehme erbaut… das ist eineinhalb mal so groß wie in Kiekebusch!!! Und vertrauenswürdige Quellen sagen: das ist für AMAZON und die Eröffnung soll unmittelbar bevorstehen! Und alles, was größer als ein Toaster ist, wird künftig nicht in Kiekebusch, sondern in Niederlehme umgeschlagen!

Was bedeutet das für unseren Ort? Das bedeutet hunderte LKWs rein und raus auf die Autobahn – jeden Tag! 365 Tage im Jahr! Wo bleibt da die Umweltverträglichkeitsprüfung? Wo bleibt die Verkehrsbelastungsstudie? Was wissen eigentlich die Gemeinde, die politischen Vertreter der Stadt, die Einwohner davon? NICHTS!!!!! Uns bleibt die Spucke weg. Genauso unfassbar: Nicht einmal der Ortsbeirat von Niederlehme als Vertretung der betroffenen Einwohner wurde informiert, ein diesbezügliches Statement der Ortsvorsteherin liegt der Redaktion vor.

Am 9. Januar 2020 wurde im Ortsbeirat Niederlehme ein weiteres Projekt vorgestellt. Vor also gerade mal neun Monaten sah dieses Projekt insgesamt vier einzelne Hallen vor: Künftige Nutzungen wie ein Wasserstofferzeugungszentrum für TESLA, ein Datenrechencenter, ein (kleines) Güterverkehrszentrum, und ein Zementwerk wurden zur Sprache gebracht. Der Ortsbeirat hatte sich bereits damals eindeutig gegen ein Logistikzentrum ausgesprochen, nach einer turbulenten und erregten Diskussion!

Wie oft ist die Autobahn auf unserem Teilabschnitt blockiert? Wo fahren dann hunderte Megatrucks mit ihrer Ladung täglich rein ins Gewerbezentrum Niederlehme? Wo fahren die tausende Kleintransporter dann raus aus dem Gewerbezentrum? RICHTIG! Durch die Ortsdurchfahrt Niederlehme-Wernsdorf, durch die Ortsdurchfahrt Zernsdorf und durch die Innenstadt von Königs Wusterhausen! Das wird die Realität, wenn es nach der Vorstellung des Logistikdienstleisters geht. Schöne neue Welt.

Und wo entstehen die so dringend vor Ort notwendigen Arbeitsplätze? Abgesehen davon – wie geht eigentlich der Landkreis als Baubehörde mit unserer Stadt und mit ihren Einwohnern um! Null Information über eine Änderung einer erteilten Baugenehmigung, die daraus das größte Logistikzentrum im Berliner Umland macht. Schön heimlich an jeder Öffentlichkeit vorbei. Das ist doch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten!

Willkommen im Drehkreuz Berlin-Süd, willkommen im LDS, wo Bürger ganz heimlich und schlau umgangen werden.

Einladung zum Ortstermin an der Zernsdorfer Kreisstraße am 7. Februar 2020

6. Februar 2020

Matthias Fischer, Zernsdorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Ortsbeiratsmitglieder,

wir haben am nächsten Freitag, dem 7. Februar 2020 um 15 Uhr einen Drehtermin mit dem Team des Robur von „Brandenburg Aktuell“ des RBB, zu dem wir Sie recht herzlich einladen, die Bürger von Zernsdorf bei einem drängenden Problem zu unterstützen. Damit Sie die Problematik vorab besser kennen, sende ich Ihnen einiges Material über den Gegenstand und unsere Bemühungen der letzten Jahre. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung und Ideen.

Zur Problematik der Kreisstraße in Zernsdorf

Seit vielen Jahren bemühen sich die Einwohner von Zernsdorf, einem Ortsteil mit 4.000 Einwohnern der Stadt Königs Wusterhausen, um eine vernünftige Verkehrslösung für die durch den Ort führende Kreisstraße K6153 (Karl-Marx-Straße). Sie »zerschneidet« den Ort auf seiner gesamten Länge und es gibt keine einzige Querungshilfe entlang der gesamten Ortsdurchfahrt. Keine Ampel, keinen Zebrastreifen, ja nicht einmal eine Mittelinsel.

Der Verkehr hat allein in den letzten zehn Jahren enorm zugenommen und dies ist vorrangig verursacht von folgenden Faktoren: vom Ein- und Auspendeln der stetig steigenden Einwohnerzahl, dem zunehmenden Durchgangsverkehr (u.a. durch die naheliegende Autobahnabfahrt über den Segelfliegerdamm), das Mautmeidungsverhalten durch Schwerlastverkehr, durch die 40-Tonner Tanklastwagen aus dem örtlichen Tanklager, sowie immer häufiger durch den gesamten Umleitungsverkehr der Autobahn A10 bei Baustellen und Unfällen.

Über Jahre bemühte sich der Ortsbeirat um Lösungen, die aber leider bei der Leitung des Kreisstraßenverkehrsamtes kein Gehör fanden und nicht einmal ansatzweise durchgeplant wurden.

2018 gab es dann eine Unterschriftensammlung von Anwohnern, die den Zustand einfach nicht länger ertragen wollen. (Bericht der MAZ vom 13.10.2018). Der neue Leiter des Straßenverkehrsamtes, Herr Brumme, erhörte erstmals unser Flehen und Fordern. Es kam zu einer ersten Beratung am 12. Dezember 2018 mit betroffenen Anwohnern, Ortsbeirat, Vertretern von Stadt, Landkreis und Polizei.

Im Nachgang hat der Ortsbeirat aufgezeigt, an welchen Punkten Querungshilfen gewünscht wären und zur Diskussion gestellt (Februar 2019). (Unter Anderem hier nachzulesen)

Seither wurde erstens die Beschilderung der Radwege wieder hergestellt – leider führen die Radwege aber nicht auf vollständiger Länge durch den Ort, sodass die beschriebene Situation auch für Radfahrer zunehmend eine Bedrohung darstellt.

Zum zweiten wurde – wie man durch die Ortsvorsteherin ausrichten ließ, »testweise« eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Nachtstunden zur Lärmreduzierung versprochen und installiert (am 28. Januar 2020). Leider löst nichts davon die eigentlichen Probleme der Zernsdorfer, insbesondere der Schulkinder und der älteren Bürger, die zu Hauptverkehrszeiten erhebliche Schwierigkeiten bei der Überquerung der Straße haben.

Am 22. Januar 2020 gab es nun einen Verkehrsunfall in dieser Kreisstraße, bei dem ein Kind sehr schwer verletzt wurde. Dadurch kam die Diskussion zur Verkehrssicherheit im Ort erneut in Gang. Die Bürger fragen, weshalb nach so vielen Jahren ihre Forderungen noch immer nicht realisiert wurden, die sich im Übrigen mit den Zusagen des damaligen Amtes Unteres Dahmeland beim Ausbau der Straße aus dem Jahre 1996 decken.

Dazu gehörten (wörtlich in Auszügen zitiert aus einem Schreiben des damaligen Amtsdirektors vom 10.5.1996, siehe Faksimile unten):

»Um für Sie (gemeint sind die Anwohner) vor Ort eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen, sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

– Einrichtung von Tempo-30-Zonen über etwa 1 km im Ortskern,
– gut ausgebaute und womöglich klar getrennte Geh- und Radwege,
– Anlage von Fuß- und Radüberwegen

– Einbau einer geräuschmindernden Asphaltdecke…«

Fast 25 Jahre nach diesen Versprechen ist trotz inzwischen stark gestiegenem Verkehrsaufkommen und wesentlich erhöhter Einwohnerzahl nichts davon realisiert, selbst die über mehrere Jahre gültige Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortskern auf 30 km/h wurde vor einigen Jahren wieder aufgehoben.

In Hauptverkehrszeiten ist es extrem schwierig geworden, die Straße zu überqueren, bei Störungen auf A10 oder A12 quält sich zudem der gesamte Transitverkehr einer der meistbefahrenen Brandenburger Autobahnen durch den Ort. Zusätzliche Gefahrenstellen entstanden an den Einmündungen der Erschließungsstraßen zum Neubaugebiet »Wohnen am See«, an denen es zu Stoßzeiten immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Allein in diesem Wohngebiet leben künftig über 500 Menschen, deren Kinder die Kreisstraße auf dem Weg zur Grundschule queren müssen.

Wir fordern die zuständigen Verwaltungen nunmehr auf, sofort und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage zu entschärfen. Wir wünschen uns, dass der Landkreis mit seinen politischen Vertretern im Kreistag uns dabei mit allen Kräften hilft – für die Sicherheit und Gesundheit seiner Einwohner.

Querungen von Durchgangsstraßen im innerörtlichen Bereich

5. Februar 2020

Eine Recherche der Stadtfunk Redaktion

Vorbemerkung:
Wir sind keine Fachleute für Straßenverkehr, versuchen aber einmal, die Aspekte von Querungsanlagen unserer Durchgangsstraßen zusammenzufassen. Hinweise, Korrekturen und Diskussion willkommen:

Auf allen öffentlich genutzten Flächen geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs vor. Dabei ist, wie es die Straßenverkehrs-Ordnung StVO vorsieht, auf Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.

»Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.« (VwV zu §§ 39 bis 43 StVO III)

Wann sollen Querungsanlagen eingerichtet werden? Bei beidseitigem Fußverkehr an Straßen sind generell Querungen zu berücksichtigen. Die Ausführung der Querungsanlagen hängt von den sonstigen Randbedingungen ab (EFA, 3.1.1).
Straßen mit zwei Fahrstreifen bis 8,50 m Fahrbahnbreite benötigen Querungsanlagen, wenn die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt)
– mehr als 1.000 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit 50 km/h oder
– mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt (EFA, 3.3.2.1). An Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage sind Querungsanlagen an allen Zufahrten vorteilhaft. Sollte ausnahmsweise eine Abrückung nötig sein, kann die Querungsanlage um maximal 4,00 m in die einmündende Straße hinein abgesetzt werden (EFA, 3.3.6).

In welchen Fällen werden Querungsanlagen als nicht erforderlich angesehen?
Keine Querungsanlagen werden benötigt, wenn die Geschwindigkeit V85 des Fahrverkehrs infolge von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung unter 25 km/h liegt. Anmerkung zur V85: Damit ist das Tempo gemeint, dass von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird.

Darüber hinaus werden in der Regel keine Querungsanlagen benötigt,
– wenn kein besonders ausgeprägter Querungsbedarf besteht,
– bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen nicht mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde beträgt oder
bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h die Verkehrsstärke nicht mehr als 250 Kfz/h in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt) beträgt. (EFA, 3.3.2.1 und RASt 6.1.8.1)

FGÜ (Zebrastreifen)
FGÜ dürfen nur angelegt werden:
– innerhalb geschlossener Ortschaften
– auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
– an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
– nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. (R-FGÜ, 2.1, (1))

FGÜ dürfen nicht angelegt werden im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges. (also in Geh-/Radelrichtung).

Mittelinseln
Mittelinseln verringern das Unfallrisiko und erleichtern die Fahrbahnquerung, da immer nur eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Sie sollten in möglichst direkter Verbindung der häufigsten Fußgängerüberquerungslinien liegen, da eine Konzentration auf die Insel, wie auch auf andere punktuelle Überquerungsstellen, ohne Eingriff in die Freizügigkeit der Fußgängerbewegungen nicht zu erwarten ist (EFA 3.3.3.1).

Mittelinseln können mit oder ohne Verschwenkung der Fahrstreifen ausgebildet werden (EFA, 3.3.3.1). Eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit kann erreicht werden, indem ein Versatz der Fahrbahn um mindestens ihre eigene Breite vorgenommen wird (EFA 3.3.3.1).

Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ (Zebrastreifen) höchstens 6,50 Meter betragen. Ist die nutzbare Fahrbahnbreite größer als 8,50 Meter, ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen.

Die widersprüchlichen Angaben der erforderlichen Tiefe von Mittelinseln in den derzeitigen Regelwerken weist auf die Herausforderung hin, diese in einer – für den wenn auch nur kurzfristigen Aufenthalt von Menschen notwendigen – Tiefe in den Straßenquerschnitt zu integrieren. Demnach sollen Mittelinseln mindestens 2,00 Meter, bei Mitbenutzung durch Fahrräder und Rollstuhlfahrer 2,50 Meter tief sein (RASt, 6.1.8.2 u. 6.1.8.3).
Sie „sind erst ab einer Tiefe von 2,50 Meter durch Menschen mit Rollstuhl ohne Einschränkungen nutzbar, anzustreben sind größere Tiefen […].“ (H BVA, 3.3.). Auch auf außerörtlichen Straßen sind Mittelinseln in der Regel 2,50 Meter tief anzulegen (RAL, 6.8.2).
Einschränkend gilt für Stadtstraßen, dass bei „Notwendigkeit“ auch Mittelinseln kleinerer Tiefen, wie z.B. 1,60 m, als Querungshilfe möglich sind (RASt, 6.1.8.2), davon darf eine Tiefe von 1,50 Meter nicht befahrbar sein (EFA, 3.3.3.1).

Sind vorgezogene Seitenräume, Mittelinseln oder Mittelstreifen mit anderen Querungsanlagen kombinierbar?
Die Kombination mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) wird in den Regelwerken ausdrücklich empfohlen (R-FGÜ, 1, RASt, 6.1.8.5; EFA, 3.3.4). Insbesondere an Straßen mit hohen Fahrverkehrsstärken kann eine Kombination von FGÜ mit einer Mittelinsel sinnvoll sein (EFA, 3.3.4). Durch die bauliche Trennung der Fahrzeugströme in die zwei Richtungen können sich die Fußgängerinnen und Fußgänger zeitlich nacheinander auf die jeweilige Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge konzentrieren (EFA, 3.3.4) oder eine Ruhepause einlegen. Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ höchstens 6,50 m betragen. Ist sie größer als 8,50 m ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen (R-FGÜ, 3.1 (3)).

(Symbolbild © Michael Gaida)

Neue Informationen zum Verhalten im Straßenverkehr

23. Januar 2018

Redaktion

Veranstaltung am 13. Februar 2018 um 18 Uhr
im Bürgerhaus Zernsdorf

Geht es Ihnen auch so? Die Fahrschule ist lange her, seitdem gibt es immer mehr Verkehr mit schnelleren, größeren und schwereren Fahrzeugen und es gab immer wieder Änderungen an gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind manchmal nicht ganz sicher, ob wir alles richtig machen. Und die Sicherheit im Straßenverkehr ist uns ein wichtiges Anliegen.
Aber keine Sorge, es wird keine Fahrschulveranstaltung, sondern ein unterhaltsamer Abend mit vielen interessanten Fragen und Antworten.
Kompetenter Gesprächspartner ist Andi Preuß von der Fahrschule Preuß, die Veranstaltung wird organisiert von Harald Wilde.

 

Im Hafen viel Neues ??

9. Mai 2017

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Gestern, am 8. Mai 2017, wurde in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen der SPD, CDU und LINKE ein weiterer Schritt in Richtung industrielle Ansiedelung im Bereich des Hafens zementiert. Obwohl Gewerbe- und Industrieflächen in Größenordnungen im Hafen ungenutzt sind und zur Vermarktung zur Verfügung stehen, wurde der Bebauungsplan 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe Teil 1“ durchgewinkt – eine Willensbekundung der Stadt, hier im geografischen Zentrum von KW Industrie, Container- und LKW-Verkehr auf zusätzlichen 8ha Land zuzulassen bzw. noch zu fördern.
Erst einmal grundsätzlich: dieses Gebiet ist kein Außenbereich, es liegt nicht irgendwo auf dem Felde vor der Stadt, sondern MITTEN in Königs Wusterhausen (siehe Bild).
Der Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans ist nun 2,5 Jahre alt. In dieser Zeit hat sich Vieles getan und verändert am Hafen – denn lange war absehbar, dass ab 24. Mai 2017 die Kohleverschiffung im Hafen komplett als Geschäftszweig wegfällt, was einen erheblichen Umsatzeinbruch bedeutet. Seit Jahren investiert die Stadt (und damit der Steuerzahler) Millionen Euro in ihre Tochterfirma LUTRA – ein Geschäftsmodell mit wenigen Angestellten, aber absehbaren Verlusten (Der Wirtschaftsplan 2017 sieht ein Minus von 216,6 TEUR vor).
Wir meinen: es ist nun an der Zeit, sämtliche Geschäftskonzepte der LUTRA zu überprüfen und einen neuen Masterplan zu entwickeln – dass hierbei auch eine komplette Umnutzung in Richtung zentrumnahes Mischgebiet Wohnen&Gewerbe entstehen könnte, wollen wir gar nicht ausschließen.
Was wir uns jedoch ganz sicher nicht vorstellen können, dass in Zukunft hier ein Sicherheitsparkplatz entsteht, wo Tag für Tag, Nacht für Nacht LKWs bis hin zum Gigaliner von der Autobahn anrollen und abfahren – und dies über eine der zwei einzigen Verbindungsadern der Stadt KW mit ihren östlichen Ortsteilen Niederlehme, Wernsdorf, Zernsdorf und Kablow! Viele Einwohner sind auf ihrem täglichen Arbeits- und Versorgungsweg auf diese Straße angewiesen; Staus, verstopfte Kreuzungen, Lärm und Abgase sind vorprogrammiert.
Wie groß muss die Borniertheit sein, dass man solche Geschäftskonzepte mit einem solch gewaltigen Flächenverschleiß als positiv für diese Stadt verkauft? Wo ist der Multiplikator für die Stadt, für die Arbeitssuchenden, die Gewerbetreibenden, das Gastgewerbe, die Hotellerie? Wir können es uns nicht erklären.

Suche nach Inventionen

9. Mai 2017

Dr. Dieter Füting, Niederlehme
Leserbrief zum MAZ-Artikel am 9. Mai 2017 (Beilage Dahmeland) mit der Überschrift „Suche von Investoren” von Oliver Becker

Der Kohlebetrieb im Hafen Königs Wusterhausen soll sein Ende finden. Das ist eine Spitzenmeldung, die gefeiert werden muss. Schluss mit Dreck, Schluss  mit Lärm, Schluss mit einer falschen Politik. Endlich. Diesen Kampf führe ich seit 1985. Gegen viele Widerstände damals, gegen viele Widerstände heute.
Doch wie sieht die Zukunft aus?
Wenn wir Bürger von Königs Wusterhausen diese Überlegungen allein dem Bürgermeister und dem Hafenmanagement überlassen, wird es dreckig, lärmig und falsch weitergehen. Diesmal müssen wir uns deutlich einbringen, sollten wir von Anfang an Verbündete suchen. Diesmal sind wir nicht allein. Von den Parteien wird nicht viel zu erwarten sein. Weshalb auch? Doch diesmal fragen wir genau nach. Stellen wir Forderungen. Organisieren wir Debatten und Widerstand, wenn die Politik sich gegen uns wendet. Erste ernste Warnzeichen gibt es schon. Der Bürgermeister Herr Franzke spricht schon von Verhandlungen mit zwei Unternehmen aus dem Bereich Steinkohle(!) und der Metallverarbeitung. Der Kampf beginnt. Die Chance für uns wird auch die Bürgermeisterwahl in Königs Wusterhausen werden. Schaffen wir Klarheit! Auf vielen Ebenen!