Eine lange Geschichte eines kurzen Lebens
Im Frühjahr 2024 geschah in Niederlehme etwas Unerwartetes: Die Grünflächen, die seit 2001 auf ihre Bebauung warteten, wurden von Fachleuten untersucht.
Nach Abriss alter Gebäude und der Überlassung der Äcker an die Natur hatten die Flächen sich über mehr als zwei Jahrzehnte selbst überlassen entwickelt – zur Freude mancher, zum Verdruss anderer. Was die Gutachter in dieser gewachsenen Unordnung fanden, war offenbar so bedeutsam, dass der Ortsbeirat zu einem „städtebaulichen Zieldefinitionsgespräch“ im Mai erst eingeladen und dann wieder ausgeladen wurde. Die Bauverwaltung beendete die Vorprüfung ohne abgestimmtes Ergebnis.
Wer sich fragt, warum das wichtig ist: Eine städtebauliche Vorprüfung soll vor der eigentlichen Planung klären, ob ein Vorhaben überhaupt machbar ist – städtebaulich, rechtlich, ökologisch. Normalerweise endet eine Vorprüfung mit einem Ergebnis.
Es sei denn, das Ergebnis gefällt einem nicht.
Im Oktober 2024 dann die Sensation.
Die zuständige Sachbearbeiterin der Bauverwaltung eröffnete dem Ortsbeirat am 14. Oktober, es sei „fraglich, ob dort überhaupt gebaut werden könne“. Der Grund: Man habe eine geschützte Art gefunden. Eine Art, die in Brandenburg bisher nicht erfolgreich umgesiedelt worden sei. Für die keine Erfahrungen vorlägen.
Welche Art? Das durfte nicht gesagt werden. Sie sei „so schwer umzusiedeln“ und „so geschützt“, dass allein die Nennung ihres Namens offenbar Unheil brächte. Die Anwohner, die seit Jahren Zauneidechsen auf dem Gelände beobachtet hatten, wurden beruhigt: Das sei längst bekannt.
Nein, es ging um etwas anderes. Etwas Größeres.
Unter den Anwohnern bekam das Wesen bald einen Namen: der Dinosaurier.
In der Stadtverordnetenversammlung wurde nachgefragt. Extra Nichtöffentlichkeit wurde hergestellt – und die Existenz einer besonderen Art bestätigt. Ohne Namen. Ohne Details.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz hätte nun zwingend eine Artenschutzprüfung erfolgen müssen. Sie hätte klären sollen, wie mit dem Fund umzugehen ist. Ob umgesiedelt werden kann. Welche Maßnahmen nötig sind. Eine Art, so geschützt, dass man ihren Namen nicht aussprechen darf, verdient schließlich besondere Fürsorge.
Ob die Bauverwaltung eine artenschutzrechtliche Prüfung veranlasst hat, ist nicht bekannt. Offengelegt wurde sie nicht.
Die Monate vergingen. Der Dinosaurier blieb unsichtbar, aber wirksam.
Im November 2024 legte die Stadt selbst eine Informationsvorlage vor – und sprach darin von einer „gefundenen geschützten Art“. Im Dezember beschloss die Stadtverordnetenversammlung neue Planungsziele. Der Aufstellungsbeschluss hielt schriftlich fest: Neue Untersuchungen belegten die Präsenz geschützter Arten – darunter eine streng geschützte Art, deren Details „aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich genannt werden“.
Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen, so der Beschluss, würden „nach Abschluss der noch laufenden Kartierungen ergänzt“. Die Stadtverwaltung hat diesem Wortlaut nicht widersprochen.
Der Aufstellungsbeschluss erwähnte die geschützten Arten ausdrücklich. Habitate sollten entstehen. Ein dichter Grünzug war vorgesehen – für die vielen Tiere, die durch die Bebauung ihren Lebensraum verlieren würden. Die geschützte Art war in aller Munde. Nur ihr Name durfte nicht fallen.
Im Januar 2025 forderte die Verwaltung „sockellose Einfriedungen“ – damit Kleintiere wandern können.
In der Einwohnerversammlung im Dezember 2025 erklärte die zuständige Mitarbeiterin der Bauverwaltung, es sei sogar „fraglich“, ob entlang des Grünzugs überhaupt Einfriedungen entstehen dürften.
Der Dinosaurier lebte. Unsichtbar, aber mächtig genug, um Eigentumsrechte einzuschränken.
Im Dezember 2025 wurden Fragen gestellt – per Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz, an die Bauverwaltung:
Welche Art wurde gefunden?
Welchen Schutzstatus hat sie?
Welche Methodik wurde angewandt?
Welche rechtlichen Einschränkungen ergeben sich?
Und natürlich: keine Antwort.
Auch was die Verwaltung intern zur Geschossigkeit kommuniziert hatte, blieb verborgen: Die Datenschutzbeauftragte der Stadt lehnte den Informationszugang ab – es handele sich um den „behördlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess“.
Dass die Verwaltung selektiv entscheiden würde, welche Informationen das Planungsbüro erhält, war bereits befürchtet worden. Im Juni 2025 ging ein Schreiben an den Hauptausschuss: Niemand wisse, welche Inhalte weitergegeben werden – und damit könne die Planung in eine bestimmte Richtung gelenkt werden, noch bevor das Büro seinen ersten Strich gezogen hat. Man ignorierte es.
Das beauftragte Planungsbüro teilte im Dezember 2025 schriftlich mit, es verfüge über „die erforderlichen und relevanten Datengrundlagen“. Die Unterlagen, die es erhalten hatte, mussten der Bauverwaltung erst abgerungen werden. In ihnen stand, fast beiläufig: Die Vorprüfung sei „ohne abgestimmtes Ergebnis beendet“ worden. Auf die eigentliche Frage nach der Art: keine direkte Antwort.
Was sonst noch fehlte: Unterschriftenlisten von über 450 Haushalten – die erste Sammlung im November 2021 vom Ortsbeirat Niederlehme initiiert und der Bürgermeisterin sowie der Stadtverordnetenversammlung übergeben, mit konkreten Forderungen: maximal 1,5 Geschosse, keine Durchgangsstraßen, Erhalt der Gehölze. Eine zweite Sammlung im Jahre 2022 von Anwohnern bei einer Ortsteilbegehung an die damals neue Beigeordnete Hirschfeld.
Dazu: Sammelschreiben, Informationsschreiben, fachliche Hinweise zur Flächenproblematik. Der dokumentierte Wille von über 450 Haushalten – von der Verwaltung nicht weitergegeben.
Was das Planungsbüro nicht wusste, ist damit dokumentiert.
Im Dezember 2025 organisierte die Stadt eine Einwohnerversammlung. Das Planungsbüro sammelte Wünsche und Gedanken – und erklärte, für alle weiteren Informationen dankbar zu sein. Zunächst antwortete es auch. Dann nicht mehr.
Fachliche Hinweise, Dokumente zur Planungsgeschichte, ein Video, das zeigt, wie ein Reh genau dort in den Gehölzstreifen wechselt, wo der Grünzug geführt werden sollte – keine Reaktion. In den Vorentwurf sind sie nicht eingeflossen.
Zwei Monate zuvor hatte die Geschichte bereits einen anderen Höhepunkt erreicht.
Am 10. Oktober 2025 ließ die Eigentümerin Mäharbeiten durchführen, Bäume fällen, Gehölze roden. Wo noch Tage zuvor Vögel brüteten und Wildtiere wechselten, blieben zerhäckselte Äste und offener Boden. Das Grünflächenamt intervenierte – die Arbeiten wurden eingestellt.
Für die durchgeführten Fällungen hätte nach der Hauptsatzung eine Fällgenehmigung beantragt werden müssen. Der Schaden an den Habitaten war trotzdem da. Brutstrukturen, Deckung, Nahrungsquellen – weg.
Konsequenzen: keine bekannt.
Fünf Tage später, am 15. Oktober 2025, fand ein Scoping-Termin statt – jenes Verfahren, bei dem Fachbehörden die Fläche begutachten und abstimmen, zu welchen Themen sie später im Planverfahren Stellung nehmen werden. Ein öffentliches Protokoll existiert nicht – oder ist nicht zugänglich. Aber aus dem Termin drang eine bemerkenswerte Nachricht nach außen:
Es gebe gar keine geschützte Art.
Erst schützenswert. Dann hinderlich. Dann nie dagewesen.
So verschwinden Dinge in Niederlehme.
Ab Ende Februar 2026 ließ die Eigentümerin den Gehölzbestand auf der Fläche roden. Die Brutzeit beginnt am 1. März. Die Rodungen erfolgten zwischen dem 27. Februar und dem 10. März – auf der B-Plan-Schutzfläche 5, deren Gehölze der Bebauungsplan von 2001 zwingend schützt.
Anwohner wiesen wiederholt darauf hin, dass die gesetzliche Schutzzeit gilt und die Schutzfläche nicht von Gehölzen befreit werden darf. Die Arbeiten liefen trotzdem weiter. Die Stadtverwaltung schritt nicht ein.
Zufall?
Im historisch gewachsenen Gehölzbestand der Schutzfläche 5 – Wildwechsel, Bruthabitate, ökologisch wertvolles Unterholz – wurde gerodet. Dort, wo der Vorentwurf später den Grünstreifen einzeichnen sollte, blieben auffällig viele Bäume stehen.
Der Aufstellungsbeschluss wies an, den bestehenden Grünzug zu erweitern. Im Vorentwurf erscheint ein schmaler Streifen, der durchs Gebiet zieht – ohne logischen Ein- und Ausgang. Fünf Meter breit. Eher Deko als Habitat.
Der NABU hatte gefordert: ebenfalls durch das gesamte Gebiet – aber 25 Meter breit, mehrschichtig und dicht bepflanzt.
Der Verlauf ergibt keinen Sinn. Im Protokoll der Einwohnerversammlung tauchte ein „Grünzug nach Empfehlung des NABU“ auf – was der NABU konkret vorgeschlagen hat, gab die Verwaltung nicht weiter. Der festgesetzte Verlauf entspricht auch nicht dem, was dem Planungsbüro in der Einwohnerversammlung mitgeteilt wurde – unter anderem der dokumentierte Wildwechsel.
Vor allem Ein- und Ausgang des Streifens sind fachlich nicht nachvollziehbar. Anwohner hatten den Verlauf bereits früh mit Karten dokumentiert und der Stadtverwaltung übermittelt – nicht als Wunsch, sondern als Hinweis auf das Naheliegende: Der Gehölzstreifen war teilweise bereits vorhanden, die Wildwechsel dokumentiert, die Pufferfunktion zwischen historischem Bestand und neuer Bebauung städtebaulich begründet.
Rehe und Wildschweine nehmen diese Wege seit Jahren – ein klug geplanter Grünkorridor führt sie. Fehlt er, landen sie in den Gärten der neuen Bebauung. Der Vorentwurf folgte dem nicht.
„Vorschläge zum Abtasten“, hatte das Planungsbüro ähnliche Entwürfe in der Eigentümerversammlung genannt.
Ein Alibi-Streifen. Fünf Meter breit, städtebaulich und ökologisch nicht nachvollziehbar positioniert – die Gründe dafür wären einen eigenen Text wert. Er trennt nichts. Er schützt nichts. Er folgt dem Aufstellungsbeschluss nicht. Er folgt dem Zustand nach der Rodung.
Im Januar 2026 berichtete die Märkische Allgemeine über die Potenzialanalyse, die die Stadt 2024 in Auftrag gegeben hatte. Ergebnis: geeigneter Lebensraum für die Wechselkröte. Die Stadt erklärte, man werde im Frühjahr 2026 kartieren.
Im März 2026 erschien der Vorentwurf zum Bebauungsplan. Datiert vom 3. März 2026. Die Kartierung der Biotope war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt – das Dokument hält selbst fest, dass die Begehungen „im Frühjahr 2026“ stattfinden sollen.
Das Verfahren läuft als Regelverfahren – was eine vollständige Umweltprüfung mit mehrfachen Begehungen zu verschiedenen Jahreszeiten erfordert. Auf Seite 58 steht dennoch:
„Im Vorhabengebiet werden keine schützenswerten Amphibien- oder Reptilienarten erwartet.“
Geschützte Art gefunden.
Habitate geschützter Arten vorhanden.
Keine geschützten Arten erwartet.
In dieser Reihenfolge. Über drei Jahre.
Die Leistungsbeschreibung, auf deren Grundlage das Planungsbüro von der Stadt beauftragt wurde, hält ausdrücklich fest: Im Plangebiet wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse zur Flora und Fauna geschützte Arten angetroffen – darunter Silberrasen, Nachtkerze und Habitate geeignet für die Wechselkröte.
Die Untere Naturschutzbehörde ergänzte: Strukturen für die Zauneidechse seien relevant.
Wechselkröte und Zauneidechse sind Amphibium und Reptil. Silberrasen und Nachtkerze sind Pflanzen – im Vorentwurf nicht erwähnt.
Für das rund vier Hektar große Plangebiet – Bodendenkmal, vier Jahre Auseinandersetzung, dokumentierte Artfunde – genügte dem Planungsbüro eine einmalige städtebauliche Begehung.
Man könnte meinen, die Geschichte sei damit zu Ende. Wäre da nicht die Bürgermeisterin.
Anfang März 2026 wurde die Bürgermeisterin in einer Ausschusssitzung auf den Fund angesprochen. Sie stellte klar, es handele sich um „eine Behauptung“ – und zeigte sich überzeugt, „dass einer irgendwo hat eine Kröte quaken hören oder eine Ente fliegen und daraus dann gleich eine Verhinderung vom Bauvorhaben“ konstruiere.
Im Saal saßen Menschen, die wussten, wer die Kröte quaken gehört hatte. Die Stadt. Durch ein Gutachterbüro, das sie Anfang 2024 beauftragt hatte.
Name des Büros: nicht genannt.
Ergebnisse: nicht offengelegt.
Die Verwaltung ergänzte: Der MAZ-Artikel, der über die Potenzialanalyse berichtet hatte, „stammt ja nicht von uns“.
Der Artikel nicht. Die Kröte auch nicht mehr.
Wer wird die Kartierung im Frühjahr 2026 durchführen?
Das Büro, das 2024 die Potenzialanalyse begann und dabei auf geschützte Arten stieß – setzt es die Untersuchung fort? Falls nicht: warum nicht? Und an welches Büro mit welchem Erfahrungsschatz hat die Stadt den Auftrag vergeben?
Die Auswahl verdient Aufmerksamkeit. Büros, die auf Folgeaufträge hoffen, stehen vor bekannten Interessenkonflikten.
Das aktuelle Planungsbüro ignoriert im Vorentwurf die Vorgabe von eineinhalb Geschossen für die gesamte Fläche – eine Festlegung des Landesamts für Denkmalpflege, bestätigt durch die Stadtverordnetenversammlung.
Stattdessen: Zwei Drittel der Fläche mit zweieinhalb Geschossen. Durchgangsstraßen, die städtebaulich und denkmalschutzfachlich keinen Sinn ergeben – und deren Erschließungskosten anteilig jene Grundstückseigentümer treffen könnten, die nie bauen wollten und nie gefragt wurden.
Seit vier Jahren bringt die Stadtverwaltung diese Verdichtung auf verschiedene Weise immer wieder ins Spiel. Ortsbeirat, Anwohner, Denkmalschutz – ignoriert.
Wenn ein junges Planungsbüro beim Städtebau schon so folgsam ist, was ist dann von der Grünflächenkartierung zu erwarten?
Der Dinosaurier von Niederlehme ist verschwunden.
Er hinterließ nur Spuren: Einen Fund. Einfriedungen ohne Sockel (Seite 36), damit Tiere wandern können. Eine Benjeshecke (Seite 43) als „Unterschlupf für Kleinsäuger, aber auch für Amphibien, Reptilien und Insekten“. Eine „ökologische Baubegleitung“ – für Tiere, die nicht erwartet werden. Eingeschränkte Eigentumsrechte. Ein Alibi-Grünstreifen als Kompensation – am falschen Ort. Offene Fragen. Eine Kartierung wird ihn nicht mehr finden. Der Dino.
Ein Störfall. Jetzt still.
Wo nichts mehr quakt, stört auch nichts mehr.