Eine Beschlussvorlage zwischen Dichtung und Wahrheit – und niemand merkt es?

22. Februar 2026

Dr. Marina Kreisel

Bedenkliche Einstimmigkeit zwecks Aufhebung eines Beschlusses

Zu den Beschlussvorlagen im aktuellen Sitzungslauf in KW gehört eine Vorlage, die auf den ersten Blick unscheinbar daherkommt. Es geht schlicht um die Aufhebung eines Beschlusses. Das ist in der Kommunalpolitik ein üblicher Vorgang, der immer dann eingeleitet wird, wenn ein von der SVV gefasster Beschluss nicht mehr gelten soll.

Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Und so, wie über einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (B-Plan) nicht ohne schriftliche Begründung abgestimmt wird, darf auch über seine Rücknahme nicht begründungsfrei entschieden werden. Diese Begründungen sollten zutreffend sein. Ist das nicht der Fall, wäre eine Korrektur erforderlich.

Ob und wie eine solche Korrektur gefordert worden ist, weisen die Anhörungsprotokolle der jeweiligen kommunalpolitischen Gremien aus.

In den Anhörungsprotokollen zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 61-17-012 vom 27.02.2017 zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01/17 „Grundschule am Bullenberg“ im OT Senzig finden sich allerdings keinerlei Anmerkungen, keinerlei Einwendungen. Der Beschlussvorschlag wurde sowohl im Ortsbeirat Senzig als auch im Ausschuss für Stadtentwicklung ohne schriftliche Kommentierung einstimmig befürwortet.

Aus meiner Sicht ist das eine äußerst bedenkliche Einstimmigkeit – ungeachtet dessen, dass ich die Aufhebung als überfällig betrachte.


Sprachliche Auffälligkeiten in der Begründung der Aufhebung

In der Begründung heißt es unter anderem:

Mit Beschluss Nr. 61-17-012 vom 27.02.2017 der Stadtverordnetenversammlung wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/17 „Grundschule am Bullenberg“ im OT Senzig beschlossen.

Bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden Restriktionen bekannt, welche einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus heutiger Sicht nicht in Aussicht stellen. Neben der versagten Zustimmung zum Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet durch das zuständige Ministerium müsste das Grundstück von der Stadt erworben werden. Das ist aus heutiger Sicht mit der angespannten Haushaltslage nicht sinnvoll.

Weiterhin sind Wald im Sinne des LWaldG betroffen, und eine Umwandlung wurde bisher nicht in Aussicht gestellt. Ferner dient der „Bullenberg“ als zentraler Begegnungsort der Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Senzig. Es finden Feuerwehrübungen auf dem Gelände statt, und es dient ebenfalls als Rodelberg, den es in bisherigen Beschlusslagen zu erhalten gilt.

Die heutigen Platzanforderungen für eine 2-zügige Grundschule am Standort Bullenberg mit einer 2-Feld-Sporthalle und Außensportanlagen würden aus heutiger Sicht nicht ausreichen. Insgesamt sind an diesem Standort so viele Konflikte zu erwarten, dass eine erneute Standortprüfung erfolgte und alternative Flächen im Ortsteil Senzig zu prüfen waren.

Neben der Ringstraße, die vom Platzangebot ebenfalls nicht ausreichen würde, wurden die im Eigentum der Stadt befindlichen Flurstücke 1015 und 1014 der Flur 3 der Gemarkung Senzig entlang der Chausseestraße als möglicher Standort für eine 2-zügige Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle und Außensportanlagen geprüft. Die Sportanlagen sollen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Aus Sicht der Stadt und aufgrund der bereits durchgeführten Beteiligung einiger Träger für die Flurstücke entlang der Chausseestraße wird ein neues Bauleitplanverfahren am Standort der Chausseestraße präferiert.


Begründung auf der Basis einer Falschaussage

Bei unbedarften Lesern oder bei vergesslichen Einwohnern von KW kann dieser Text den Eindruck entstehen lassen, die beabsichtigte Aufhebung des oben genannten Aufstellungsbeschlusses sei Ergebnis eines längeren Erkenntnisprozesses. Ein Prozess, der zu neuen Einsichten geführt und folgerichtig eine neue Entscheidung nach sich gezogen habe.

Diese Einordnung ist offensichtlich beabsichtigt. Die Verfasser bedienen sich mehrfach der Formulierungen „aus heutiger Sicht“ beziehungsweise „heutig(en)“. Damit wird ein Erkenntnisgewinn suggeriert, der zuvor angeblich nicht vorhanden gewesen sei und ein anderes Handeln verhindert habe. Er liege – so die implizite Botschaft – erst jetzt vor.

Doch das stimmt so nicht.

Die angeblich neuen Erkenntnisse existieren nahezu ausnahmslos seit mehreren Jahren. Die in der Begründung genannten Restriktionen waren bereits während der Ennullat-Ära wiederholt Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen zum Schulneubau auf dem Bullenberg: in kommunalpolitischen Gremien, in Einwohnerfragestunden, in Facebook-Gruppen, in MAZ-Artikeln und an anderen Stellen.

Auch aus der Stadtverwaltung selbst wurde der Schulneubau auf dem Bullenberg damals mit Begründungen abgelehnt, die aus meiner Sicht weitgehend mit den nun angeführten identisch sind:
Lage im Landschaftsschutzgebiet, fehlende Waldumwandlung, kein städtisches Eigentum am Grundstück, zentraler Begegnungsort für Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Alters, Rodelberg, Ort für Feuerwehrübungen.

Diese Argumente wurden jedoch zurückgewiesen – insbesondere von Stadtverordneten aus WIR für KW, Die Linke, SPD und CDU. Letztere griff darüber hinaus Forderungen auf, wie sie unter anderem durch Bernd Lamers (CDU) und Steffie Lamers (CDU), ehemalige Kultusministerin von Mecklenburg-Vorpommern und prominente Mitglieder der Bürgerinitiative Senzig, öffentlich vertreten wurden. Ziel war der Schulneubau auf dem Bullenberg – unbedingt und unabhängig von ernst zu nehmenden Einwendungen.


Mögliche Ursachen für die formulierte Falschaussage

Zusammenfassend stelle ich fest:
Die heutige Sicht ist weitgehend die gestrige Sicht. Ein wirklicher Erkenntnisfortschritt ist nicht erkennbar – anders, als es die Begründung behauptet.

Indem dort jedoch sprachlich gezielt ein Erkenntnisprozess mit Erkenntnisgewinn konstruiert wird, den es so nicht gegeben hat, wird verdeckt, was tatsächlich geschehen ist: Es werden dieselben Argumente wie früher verwendet, jedoch als neu ausgegeben. Gleichzeitig wird kaschiert, dass sich in der Sache kaum etwas weiterentwickelt hat – abgesehen vom erneut erwogenen Schulstandort mit zusätzlichem Waldverbrauch.

Das nenne ich eine Falschaussage.

Die Anhörungsprotokolle zeigen, dass diese Falschaussage unangetastet geblieben ist. Die Frage ist: Warum?

Dass ehrenamtliche Stadtverordnete, die erstmals der SVV angehören und die Entwicklung des Senziger Schulneubaus bislang nicht intensiv verfolgt haben, diese Falschaussage nicht erkennen, mag erklärbar sein – wenn auch nicht wünschenswert. Dass jedoch jene Stadtverordneten, die an dieser Entwicklung maßgeblich beteiligt waren und um die damaligen Diskussionen wissen – etwa Christian Dorst, Nancy Engel, Christian Möbus-Lazarus, Laura Lazarus, Stefan Puchert und Ludwig Scheetz –, diese Darstellung nicht beanstanden, erscheint mir mehr als eigenartig und nicht hinnehmbar.

Dieses „Überlesen“ sollten mündige Bürgerinnen und Bürger von KW nicht akzeptieren. Denn es geht sehr wohl um Verschleierung – oder um die unterlassene Benennung politischer Mitverantwortung an der Schulsituation in Senzig.

Auch Michaela Wiezorek als Bürgermeisterin, die die Historie dieses Projektes kennt, muss sich fragen lassen, wie es möglich ist, eine derart verschleiernde Begründung in ihrem Hause zu erstellen und zur Abstimmung zu bringen. Die Qualität dieser Begründung ist auch deshalb von Bedeutung, weil sie untrennbar mit der weiteren Vorlage „Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/26 ‚Grundschule Senzig-Chausseestraße‘“ verbunden ist.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den erneut geforderten Waldverbrauch, den die Forstbehörden ablehnen. Stichworte sind unter anderem: lokaler Klimawald, lokaler Immissionsschutz, Wohlfahrtswirkung des Waldes sowie die Versagung der Umwandlung dieser Waldflächen in eine andere Nutzungsart.


Ein zutiefst fragwürdiger Neubeginn

Wer beiden Beschlussvorlagen zustimmt und sich dabei erneut über die klare Stellungnahme der Forst hinwegsetzt, dürfte neue Unwägbarkeiten auf dem Weg zu einem Schulneubau in Senzig erzeugen. Das wäre dann wohl eine Fortsetzung des bisherigen Prozesses.

Ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn sähe nach meinem Verständnis anders aus – und käme auch ohne die Fassungslosigkeit der Bürgermeisterin über die begründete und gewichtige Position der Forst aus.

Der Lernprozess in der langjährigen Auseinandersetzung um den Schulneubau in Senzig war offensichtlich nicht ergiebig genug. Die Zeit der Irrungen und Wirrungen scheint mit einer Annahme der beiden Beschlussvorlagen keineswegs beendet zu sein.

Hier einige Literaturhinweise:
https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/grosser-fragezeichen-bei-bullenberg-schule-DGSWSNA3EUZBY6AKN3DZPLM65A.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/das-ist-ungeklaert-beim-bullenberg-projekt-J6LSTMLOFRUTBVGA4YJPU4GUOQ.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/bedenken-beim-kreis-gegen-bullenberg-VXN2FZJEIIJ6JJPUOF34M4BCOE.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/schulneubau-in-der-ringstrasse-QRSH42YPB76TMPGZSQAUTEIKHQ.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/aufstand-gegen-neuen-schulstandort-WOLQNZLAZYH7W4VD43BGDSICK4.html

Das mit KI erstellte Beitragsbild dient nur der Erregung von Aufmerksamkeit und stellt keine reale Situation dar. (Red.)