Fortsetzung zum Thema Wiesenhof
Mehrheiten sind bekanntlich kein Qualitätsnachweis
Es kam so, wie erwartet: Eine deutliche Mehrheit der SVV-Mitglieder stimmte den Anträgen von Wiesenhof zu. Sie waren bereits zuvor in mehreren kommunalpolitischen Gremien (Ortsbeirat, Stadtentwicklungsausschuss, Hauptausschuss) behandelt worden. Auch dort hatten sie mindestens eine Mehrheit erhalten – trotz aller Einwendungen und Bedenken von Mitbürgern.
Letztere besaßen für die Mehrheit offenbar kein nennenswertes Gewicht. Folglich unterblieb es weitgehend, sich mit ihnen inhaltlich gründlicher zu befassen. Es ist eben leichter, sie als bloße „Nebelkerzen“ abzutun und eine noch am 13.10.2025 schriftlich zurückgezogene Empfehlung des Ortsbeirates Niederlehme öffentlich gänzlich unerwähnt zu lassen.
Es ist allerdings auch verständlich, dass ein Aspekt wie „Arbeitsplatzsicherung“ in den Überlegungen von Mitgliedern der Ortsbeiräte und der SVV eine hohe Wertung erfuhr – besonders in einer kritischen gesellschaftlichen Lage der Bundesrepublik und eines finanziell kritischen Haushaltes von KW. (Inwieweit sich die damit verbundenen Annahmen realen Bedingungen nähern, sei dahingestellt.)
Aber auch eine so entstandene Mehrheit ist lediglich eine Mehrheit – per Abstimmung angezeigt. Sie ist bekanntlich nicht grundsätzlich auch ein Ausweis für die gute Qualität einer Lösung. Genau das ließ sich in der jüngsten SVV-Sitzung erleben – innerhalb verschiedener Tagesordnungspunkte sichtbar werdend.
Ich wende mich heute allerdings allein jenen Abschnitten der Sitzung zu, in denen es um die Wiesenhof-Anträge ging:
- um die Aufstellung eines Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“ (Beschlussvorlage Nr. 01-25-266);
- um die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1 (Beschlussvorlage Nr. 61-25-267);
- um den Beschluss zur Priorisierung der Bauleitplanung mit den Ergebnissen aus dem Workshop vom 09.07.2025 (Beschlussvorlage Nr. 61-25-275; genutzt für die Aufnahme des Aufstellungsbeschlusses „Geflügelschlachthof Niederlehme“).
Dieser Teil der Sitzung scheint mir besonders bedeutsam – vorzugsweise aus zwei Gründen:
- Einerseits betreffen die Anträge inhaltlich einen gewichtigen Gegenstand (zwei im Parallelverfahren zu behandelnde Anträge von Wiesenhof, Entscheidung zur Priorisierung des Aufstellungsbeschlusses Geflügelschlachthof Niederlehme).
- Andererseits weist die mehrheitliche Befürwortung dieser beiden Anträge in der SVV und die dort erfolgte Debatte eine Reihe von Argumenten und Begründungen auf – mündlich wie schriftlich –, die inhaltlich widersprüchlich sind, aber auch teilweise grob fehlerhaft erscheinen. Das ist auf beiden Seiten der Fall: bei der Stadtverwaltung und innerhalb der SVV.
Die von mir angedeutete kritische Sicht auf vorhandene Widersprüche, Falschaussagen und falsche Entscheidungen wird an anderer Stelle hoffentlich noch eine Rolle spielen und von anderen Mitbürgern ausführlich belegt werden können. Den Anfang versuche ich selbst mit dem folgenden Beispiel zu machen.
Der Umgang mit der Priorisierungsliste darf weder Dogma noch Willkürakt sein
Als Beispiel dafür wähle ich die Priorisierungsliste der Kommune Königs Wusterhausen (KW); denn sie erhielt auch im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für den Geflügelschlachthof Niederlehme besondere Aufmerksamkeit – die des Antragstellers, der Stadtverwaltung sowie der Stadtverordneten. Und sie fand in diesem Rahmen zudem ihre Anwendung.
Zur Erinnerung:
- Die Priorisierungsliste existierte in der am 13.10.2025 vorliegenden Gestalt als ein Ergebnis des nichtöffentlichen Workshops vom 09.07.2025. Daran waren 42 Personen beteiligt, die mittels Vergabe von Punkten die Bauvorhaben in KW mit den Ziffern 1–4 (von geringster bis höchster Wertigkeit) einschätzten – in unterschiedlichen Gebietsarten (z. B. Gemeinbedarfsflächen und Wohnen, Gewerbe, Tourismus). Dieser Teilnehmerkreis, dem Vertreter aus Ortsbeiräten, aus der SVV, der Stadtverwaltung sowie sachkundige Einwohner angehörten, war laut Stadtverwaltung so zusammengesetzt, dass alle Positionen in den politisch arbeitenden Gremien für Königs Wusterhausen mitbestimmt werden konnten.
- Die Priorisierungsliste wird gewissermaßen als ein Werkzeug, als ein Arbeitsmittel, als ein Arbeitsprogramm verstanden. Darin sind – hier im Bereich der Bauleitplanung von KW – Ziele, Aufgaben und Bauvorhaben nach Wichtigkeit und Dringlichkeit bewertet, eingeordnet und in eine Reihenfolge gebracht worden. Sie soll helfen, den konkreten Entscheidungs- und Bearbeitungsprozess von Bauvorhaben in unserer Kommune zu verbessern, auch hinsichtlich seiner Transparenz.
Das schließt ausdrücklich ein:
„Bei Anträgen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Satzung hat der Fachausschuss und die SVV die Priorität festzulegen, an welcher Stelle das Verfahren einzuordnen ist und welches der jetzt priorisierten Verfahren zurückgestellt wird.“
(Beschluss Nr. 61-25-275-3)
Diese Festlegung, die keine Einschränkung oder Modifizierung enthält, trifft auf den Antrag von Wiesenhof zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Schlachthof voll zu. Aber sie ist – wie ich nachfolgend zu zeigen versuche – nicht eingehalten worden.
Die Probe aufs Exempel machen
Am 13.10.2025 wurde über die Priorisierungsliste in der SVV ohne Anwesenheit der Fraktion FWKW abgestimmt (Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 2, Stimmenthaltungen: 6, Befangen: 0).
Noch vor Abstimmung der Liste – die laut schriftlicher Stellungnahme der FWKW vom 10.10.2025 juristisch angreifbar sei – lag der SVV bereits die Behandlung einer ersten Aufnahme eines Aufstellungsbeschlusses vor. Es handelte sich um den eben erst beschlossenen Aufstellungsbeschluss pro Schlachthof Niederlehme, der auf Wunsch des Unternehmens in die Liste kommen sollte; denn bis dahin war er dort nicht ausgewiesen.
Auch im Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2025 war er überhaupt kein Thema. Bis zum Zeitpunkt des Workshops mit seinen Festlegungen hatte er ebenfalls keine Rolle gespielt. Doch nun, plötzlich in der SVV, änderte sich das.
Vorbereitend hatte Frau Angela Zybell, Amtsleiterin des Amtes Stadtentwicklung und Liegenschaften, bereits bezüglich der Abstimmung des Aufstellungsbeschlusses Schlachthof Niederlehme auf das Priorisierungsproblem hingewiesen:
„Das Vorhaben ist bisher nicht in der Priorisierung der Bauleitplanung enthalten. Dementsprechend bitten wir Sie auch um eine Bewertung, wie prioritär dieses Vorhaben zukünftig behandelt werden soll, wenn Sie denn einen Aufstellungsbeschluss fassen.“
Hier knüpfte sie an die schriftliche Darstellung in der Beschlussvorlage Nr. 61-25-266 an. Darin heißt es:
„Ausführungen des Vorhabenträgers zur Priorisierung der Bauleitplanung:
Der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH ist die geplante Priorisierung der Bauleitplanverfahren durch Stadtverwaltung und die städtischen Gremien bekannt. In dieser Priorisierungsliste ist das vorliegende Bauleitplanverfahren noch nicht aufgenommen. Das Unternehmen ist zur Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze dringend auf die Aufstellung des Bebauungsplans angewiesen. Der vorliegende Produktionsstandort ist der kleinste in der Unternehmensgruppe. Aufgrund des bestehenden Teams und der insgesamt guten Rahmenbedingungen soll an dem Standort festgehalten werden. Dies setzt allerdings die Planungssicherheit voraus, da sich das Unternehmen sowohl nationaler und internationaler Konkurrenz als auch Konkurrenz innerhalb der Unternehmensgruppe stellen muss.
Ergänzung Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung:
In Bezug auf die Priorisierung der Bauleitplanung ist dieser Bebauungsplan der Gebietskategorie Gewerbe zuzuordnen. Es ist hier zu entscheiden, ob der Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“ prioritär behandelt werden soll und – wenn ja – an welcher Stelle und welcher Bebauungsplan aus der Gebietskategorie Gewerbe dann nachrangig bearbeitet werden soll.“
Was dann in der SVV erfolgte, nenne ich wieder einmal einen bemerkenswerten Vorgang: Der Aufstellungsbeschluss zum Schlachthof wurde nun im Zuge der Abstimmung der Prioritätenliste – bis dahin ohne das Wiesenhof-Vorhaben existierend – einfach fast nebenbei darin aufgenommen, als Gewerbe unter Platz 4, dann dort auf Platz 3.
Gewissermaßen im Schnelldurchgang, überlagert von anderen Überlegungen zur Einordnung anderer Vorhaben. Ganz ohne Widerspruch gegen die Aufnahme des Aufstellungsbeschlusses Schlachthof war er in die Priorisierungsliste gelangt. Ohne seine gesonderte Abstimmung – dabei wäre sie doch nötig gewesen, denn es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch keine von der SVV befürwortete Prioritätenliste, in die er hätte aufgenommen werden können.
Aber Kommunalpolitik in KW macht es offenbar im Verbund mit der Stadtverwaltung möglich – ohne Punktvergabe, wie im Workshop erforderlich (inhaltliche Kriterien gibt es im Falle der Priorisierungsliste von KW ohnehin nicht). Ebenso ohne ein Argumentieren, das diesen Namen verdienen würde.
Für den Fraktionsvorsitzenden der CDU genügte es beispielsweise, sich die anderen Projekte auf der Priorisierungsliste angeschaut zu haben, um zu wissen, dass es richtig sei, den Aufstellungsbeschluss Schlachthof Niederlehme dort aufzunehmen. Ebenso sei die Reihenfolge zugunsten des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Schlachthof zu verändern – ganz pragmatisch.
Und diese Kundgabe reichte den meisten Stadtverordneten wohl für ihre Entscheidung pro unternehmensgetriebenes Vorhaben, so wie von Herrn Christian Möbus-Lazarus vorgeschlagen: Aufnahme unter Gewerbe, Platz 3.
Denn auch der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses sah sich nicht zum Einspruch veranlasst.
Was da ablief, stand allerdings in deutlichem Widerspruch zu den o. g. Festlegungen – in zweierlei Hinsicht:
- Die Aufnahme des hier interessierenden Aufstellungsbeschlusses in die Priorisierungsliste erfolgte – das sei nochmals unterstrichen –, bevor über sie überhaupt abgestimmt worden war. Es existierte folglich zum Zeitpunkt der Aufnahme des Wiesenhof-Aufstellungsbeschlusses in die Liste keine beschlossene Priorisierungsliste.
- Die Anwendung der Priorisierungsliste ist laut o. g. Beschlussvorlage zwingend mit der Bedingung verknüpft, dass Fachausschuss und SVV festlegen, wie die Priorisierung eines Aufstellungsbeschlusses zu erfolgen hat – also in beiden Gremien, in zwei gesonderten Vorgängen. Am 13.10.2025 wurden sie zu einem Vorgang vermischt, auf einen reduziert.
Und wie Kai aus der Kiste stand am Ende der Diskussion eine Priorisierungsliste, in die wie selbstverständlich der Aufstellungsbeschluss Schlachthof Niederlehme Eingang gefunden hatte – entstanden in einem privilegierten Schnellverfahren und bevorzugt behandelt gegenüber anderen bereits priorisierten Vorhaben, gewissermaßen an ihnen vorbeigeschleust.
Fast unbemerkt bleibend von Stadtverordneten, die vermutlich nicht einmal erkannten, woran sie gerade beteiligt waren.
Hervorzuhebende Aspekte und Fragen
- Die Priorisierungsliste war außerhalb des Workshops bisher noch nicht angewendet worden. Nun, da das erstmals in einer öffentlichen Sitzung der SVV erfolgen sollte, zeigten sich in der Diskussion deutliche inhaltliche Unklarheiten – sie betrafen Ziel, Funktion und Entstehung der Liste im Vorfeld. Nicht zufällig fielen kritische, ablehnende Äußerungen von Stadtverordneten wie „Das Chaos ist perfekt“ oder „Ich schmeiß mal was rein, und dann schauen wir mal, wer das größte Durchsetzungsvermögen hat.“
- Es ist kaum anzunehmen, dass niemand – kein Landespolitiker, kein Jurist, kein ehemaliger Bürgermeister – erkannte, dass jene Bedingung, die für die Priorisierung von Vorhaben gilt, durch die gewählte Vorgehensweise unterlaufen wurde. Ist das Vorgehen einiger Personen gar strategisch bewusst in die eingeschlagene Richtung getrieben worden – von anderen nicht erfasst? Oder sind einzelne Stadtverordnete inzwischen wegen ihrer vielen Aufgaben, Funktionen und Ämter nicht mehr fähig, sich selbst ausreichend intensiv mit konkreten Vorhaben in ihrer eigenen Kommune zu befassen – dort, wo sie von Bürgern gewählt wurden?
- Es ist zudem schwer zu verstehen, dass die Aufnahme in die Gebietsart „Gewerbe“ ohne Debatte erfolgte. Immerhin handelt es sich um einen Schlachthof, der Teil industrieller Geflügelproduktion und -verarbeitung ist und dessen angestrebte Erweiterung eine beachtliche Dimension aufweist. Dabei müsste gefragt werden: Erfüllt der Schlachthof unter diesen Bedingungen die Anforderungen an einen Gewerbebetrieb und dessen Zuordnung in ein Gewerbegebiet? Die Baunutzungsverordnung legt unter § 8 fest:
„Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nichtbelästigenden Gewerbebetrieben.“
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/_8.html
Die Probe aufs Exempel ist misslungen
Aus meiner Sicht ist die Probe aufs Exempel misslungen. Auch wenn die Priorisierungsliste keine „statische Tabelle“ (Michaela Wiezorek) sei – nach meinem Verständnis benennt der o. g. Beschluss Nr. 61-25-275-3 klar und unmissverständlich, wie mit Anträgen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu verfahren ist.
Lege ich dieses Verständnis zugrunde, dann kann ich die Tatsache, den Aufstellungsbeschluss für den Schlachthof unter skizzierten Bedingungen auf die Priorisierungsliste zu setzen, nur als einen Verstoß gegen den am 13.10.2025 verabschiedeten Beschluss in der SVV werten – vielleicht sogar als einen bewussten, groben Verstoß.
Die Abstimmung – so wieder mein Textverständnis des Beschlusses – hätte am 13.10.2025 gar nicht auf diese Weise stattfinden dürfen. Die Aufnahme in die Priorisierungsliste hätte in den nächsten Sitzungslauf gegeben werden müssen, um die Priorisierung dort in vorgeschriebener Art und Weise vollziehen zu können.
Dadurch hätte sich der Prozess zwar um einige Wochen verlängert, aber die Priorisierung wäre entsprechend des verbindlichen Beschlusses erfolgt – vermutlich auch mit mehr Klarheit in der Sache.
Genau das ist – ich wiederhole mich – unterblieben. Offenbar ist das sehr stark unter dem Aspekt der Bedürfnislage des Betriebes geschehen: Zeit ist Geld. Selbst der kommunalpolitische Prozess wird in diesem Sinne monetarisiert – in erster Linie zugunsten eines Global Players, der klar signalisiert hatte, was er erwartete.
Irritationen, Fehler und Verstöße in der SVV können Folgen haben
Meine kurze Analyse zugrunde liegender schriftlicher Texte und mündlicher Äußerungen in der SVV lässt mich zu dieser Wertung gelangen.
Aber ich bin juristischer Laie, und als Nicht-Stadtverordnete fehlt mir jegliche Innensicht in die einzelnen Fraktionen, in nichtöffentliche Sitzungen, in die Stadtverwaltung usw.
Auch deshalb irritiert es mich, dass nach meiner Kenntnis nur ich mich in Richtung eines Verstoßes äußere. Obwohl wir alle denselben Text lesen konnten und dieselben Beiträge in der SVV vernommen haben, ist ihre Deutung offensichtlich sehr unterschiedlich.
Von allen am 13.10.2025 anwesenden Stadtverordneten – eingeschlossen zwei Landtagsabgeordnete, ein einstiger Justizminister und fünf weitere Juristen – wurde die Priorisierung des Aufstellungsbeschlusses Wiesenhof/Schlachthof, wie sie in der SVV erfolgte, überhaupt nicht als Problem angesprochen.
Geschweige denn, eine Nichtabstimmung mit Vertagung gefordert. Auch aus der Stadtverwaltung gab es keine derartigen Signale – im Gegenteil. Es wurde offenbar alles unternommen, den Verlauf zu beschleunigen, hier im Interesse von Wiesenhof.
Weiteres würde nach mehrheitlicher Auffassung, wie in der SVV zum Ausdruck kommend, in der Verantwortung des Landesumweltamtes liegen. Schließlich sei es für das entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig.
Also alles im Lot? Doch kein Verstoß gegen den o. g. Beschluss? Ich sehe das falsch? Alle anderen richtig?
Die Auseinandersetzung mit Beschlüssen zu Wiesenhof hat sich nicht erledigt
Wir wissen es: Viele können irren, falsch entscheiden – einer kann recht haben. Oder umgekehrt.
Nach meiner Interpretation des Beschlusses hat die Mehrheit der SVV – die Fraktion FWKW fehlte – gegen ihren eigenen Beschluss verstoßen.
Falls es so wäre, dürfte es so nicht bleiben. Nicht nur die Kommunalaufsicht ist ein weiteres Mal gefordert.
Und nicht nur hinsichtlich dieses Teils meiner Betrachtung der Sitzung hat sich die Auseinandersetzung mit Beschlüssen zu Wiesenhof nicht erledigt. Das Thema Genehmigungsverfahren bedeutet eine Fortsetzung unter weiteren Aspekten.
Und es wäre gut, möglichst viele Einwohner unserer Kommune würden sich daran beteiligen. Es geht zuvorderst um existenzielle Bedingungen für sie, ihre Kinder und Enkel.
Sich darauf zu verlassen, dass allein Politik und Behörden es schon richten werden, erweist sich immer wieder als Irrtum – selbst in der Kommunalpolitik, in der von Bürgern gewählte Bürger ehrenamtlich tätig sind.
Davon zeugt vielleicht auch dieser Beitrag.
Anmerkung
Die genaue Bezeichnung des Betriebes lautet: Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH.
Aktuelle Hinweise
- Artikel im Blickpunkt / KaWe-Kurier vom 25. Oktober 2023, S. 3: KWern stinkt es immer noch.
- Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen, OT Niederlehme:
Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, vom 9. September 2025.
Link: Öffentliche Auslegung Wiesenhof