Informationen im Fall einer Stichwahl

4. Oktober 2023

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Für den Fall einer Stichwahl bei der Wahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, die am 12. November 2023 stattfinden würde, erhalten die wahlberechtigen Personen, die im Zeitraum bis 12. November 16 Jahre alt werden und somit erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, von Amts wegen einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen.

Ebenfalls erhalten die wahlberechtigten Personen, die im Online-Antragsverfahren einen Wahlschein für die Hauptwahl beantragt haben, automatisch für die Stichwahl einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen.

Dies teilt die Wahlbehörde mit.

Die Briefwahlunterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen (www.koenigs-wusterhausen.de) beantragt werden.

Symbolbild © Octopocto