Für das Jahr 2019 fordert die Stadt gegenüber dem Landkreis 1,4 Millionen Euro Kreisumlage zurück.
Der Kreisumlagesatz wird durch den Landkreis jeher fehlerhaft ermittelt, darunter fallen u.a. die Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, die Aufstockung des Personalstellenplans und die Erhöhung der eigenen Rücklagen des Landkreises. Es werden also Mittel aus der Kreisumlage für aufgabenfremde Maßnahmen verwendet. Dieses Geld fehlt letztendlich den Kommunen.
Im Oktober 2019 wurde über die Beschlussvorlage des Bürgermeisters „zur Klageerhebung“ abgestimmt. Damit war die Klageerhebung rechtmäßig und durch das zuständige Gremium Hauptausschuss legitimiert.
Im Februar 2020 stimmte dann die Mehrheit der Stadtverordneten auf Antrag der SPD Fraktion für die „Rücknahme“ der Klage gegen die Kreisumlage.
Die Stadtverwaltung beanstandete diesen Beschluss.
Aufgrund der Streitentscheidung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises musste die Klage zurückgenommen werden.
Diese Verfahrensweise ist sehr umstritten, da hier der Landkreis selbst entschieden hat, ob die Stadt Königs Wusterhausen den Landkreis verklagen darf oder nicht.
Eichwalde und Zossen haben ebenfalls gegen die Höhe der Kreisumlage für 2019 geklagt. Ihre Chancen auf Erfolg stehen gut, denn das Verwaltungsgericht ist den Hinweisen gefolgt.