Dieser Beitrag wurde der MAZ Redaktion am 29. Juni 2020 zugestellt. Leider wurde er nicht veröffentlicht, deshalb jetzt hier im Stadtfunk KW.
Alle Mitglieder verpflichteten sich anlässlich der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2019 mit der Annahme ihres Mandats: „… dass ich meine Pflichten zum Wohle der Stadt Königs Wusterhausen erfüllen werde. Ich werde das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen.“ Dazu gehört die Beachtung der Kommunalverfassung Brandenburgs, die Haushalts- und Finanzordnung, das Bau- und Vergaberecht, Satzungen, Richtlinien (z.B. Sportförderung) und andere Vorgaben.
Mit dem Einbringen des Änderungsantrages zum Haushaltsplan 2020 über 300.000€ als Investitionszuschuss für den Kunstrasenplatz des Sportvereins Eintracht als Ersatz für dessen Eigenanteil zu einem Landesförderprogramm für Sport, welches Ende 2019 auslief, haben die antragstellenden Fraktionen SPD und B90/Grüne wider besseres Wissen gegen ihre Mandatsverpflichtungen verstoßen. Die daraus folgende Verpflichtung des Bürgermeisters zur Beanstandung dieses mehrheitlich gefassten Antrags wurde von einem Teil der Befürworter einschließlich der Folgen der Beanstandung absichtlich einkalkuliert. Der dreimaligen Aufforderung, den Änderungsantrag „Kunstrasenplatz“ zurück zu nehmen, wurde nicht gefolgt. Das hat sich bis heute nicht geändert. Dieses Fehlprojekt „Kunstrasenplatz“ wird weiterhin zur Verschärfung der Spannungen in der SVV benutzt. Die Behauptung, dass die Kommunalaufsicht LDS die Stadtverwaltung zwingend zur Änderung der vorgelegten Haushaltssatzung 2020 veranlassen kann, ist falsch. Warum?
1. Die Kommunalaufsicht hat im öffentlichen Interesse sicher zu stellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Sie ist Rechtsaufsicht, aber kein Teil der Judikative und übt keine richterliche Gewalt aus.
2. Die Kommunalaufsicht unterließ es, von ihrem Beanstandungsrecht, dem Aufhebungsrecht oder dem Anordnungsrecht Gebrauch zu machen. Der Aufforderung des Bürgermeisters an die Kommunalaufsicht, eine Streitentscheidung zur Beanstandung zu treffen, wurde ignoriert.
3. Die Anwendung dieser Rechte der Kommunalaufsicht hätte den Klageweg für die Stadtverwaltung zur Klärung der Beanstandungsgründe eröffnet. Das Ausweichen auf Formfragen zur Behandlung von Beanstandungen, im Zusammenhang mit anderen Rechtsstreiten, behindert die abschließende Klärung des Stadthaushaltes 2020 als bestätigter Haushalt bis heute.
Diese Auseinandersetzung war von Anfang an darauf gerichtet, die erfolgreiche Verwaltungsarbeit aller Mitarbeiter der Stadt KW unter der Führung des Leitungsteams Ennullat, Klaus, Böhm, Schulz und von Schrötter zu torpedieren. Seit der Bürgermeisterwahl 2017 ist es das Ziel eines Teils der SVV- Mitglieder unter der Führung der SPD, die Fortführung des Verwaltungsstils nach altem Muster mit internen, parteiprogrammatischen und unkontrollierbaren Ergebnissen fort zu setzen. Die Abwahlinszenierungen von SPD, Linke, CDU und ihren Mitmachern gegen den Bürgermeister müssen beendet werden.
Ennullat ist der richtige Bürgermeister. Die erfolgreiche Verwaltungsarbeit der letzten drei Jahre muss fortgesetzt werden. Wer sollte Bürgermeister Ennullat auch ablösen? Lazarus, Reimann, Ludwig, Schröter, Dorst? Unvorstellbar! Für mich jedenfalls!