Derzeitige Regelungen gefährden Wahl in der Pandemie
Erforderliche Unterstützungsunterschriften sind in der Pandemie weltfremd.
Steht Königs Wusterhausen eine Wahlwiederholung ins Haus?
Neue Kandidatinnen und Kandidaten müssen für ihren Wahlantritt zur Bürgermeisterwahl 72 Unterstützer in Königs Wusterhausen vorweisen, die sich direkt zuvor im Rathaus zu wenig bürgerfreundlichen Öffnungszeiten dort persönlich einschreiben müssen. In normalen Zeiten ist das kein Problem, unter Pandemiebedingungen und unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung aber praktisch unmöglich. Für den von der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) Brandenburg unterstützten Einzelbewerber Andreas Strecker hat sie daher das Verfassungsgericht angerufen.
Mehrere Verfassungsgerichte haben hier bereits entschieden, dass die Zahl der Unterstützungsunterschriften an die Lage in der Pandemie und den sich hieraus ergebenden Restriktionen anzupassen sind. Nicht so das Verfassungsgericht Brandenburg: Dieses hat einen Eilantrag der ÖDP betreffend die Bürgermeisterwahl in Königs Wusterhausen abgelehnt.
Das Gericht fordert damit geradezu dazu auf, unter Verletzung der Corona-Schutzverordnung die erforderlichen Unterschriften rechtswidrig und unter Gefährdung der Gesundheit der Sammelnden und der Unterstützer zu sammeln. Das Urteil des Verfassungsgerichts in der Hauptsache steht noch aus. Die ÖDP zählt hier auf die Einsicht der Richter.
„Eine umgehende Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Wahl habe ich beim Wahlamt der Stadt Königs Wusterhausen gestellt“, erklärt der durch die ÖDP unterstützte Kandidat Andreas Strecker.
Sollte das Verfassungsgericht, oder in einer späteren Instanz das Bundesverfassungsgericht, in der Hauptsache die geforderte Zahl der Unterstützungsunterschriften als verfassungswidrig einstufen, müsste die Bürgermeisterwahl in Königs Wusterhausen wiederholt werden.
Im zögerlichen Verhalten der Justiz sowie im Verhalten der Landesregierung sieht Strecker einen Grund für die Infragestellung von demokratischen Werten. „Die wachsende Unsicherheit der Menschen, der Vertrauensverlust in die handelnde Politik, die Politikverdrossenheit und die weitere Abwendung von der Politik nimmt stetig zu und ein solches Urteil, wenn auch nur im Eilverfahren, verstärkt nach meiner Meinung diese Tendenz weiter“, hebt der Zeesener Andreas Strecker hervor.
Die anwaltliche Intervention zeigt schon erste Früchte, liegt doch seit Freitag Mittag eine Einladung zur Sitzung des Kreiswahlausschusses am kommenden Dienstag vor. „Dem Sprung auf den Wahlzettel dürfte nun wohl nicht mehr viel im Wege stehen“, so der Brandenburger Landesvorsitzender Thomas Löb von der Ökologisch-Demokratischen Partei.
(Symbolbild: Pressestelle der ÖDP Brandenburg)