Schlagwort-Archive: Kinder

Kitaauslastung / Unsere Anfrage bei der Stadtverwaltung

23. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme

Nachfolgend die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zur vorhandenen und zukünftigen Auslastung von Kinderbetreuungsstellen in der Stadt (vom 18. März, siehe Anhang PDF »Beantwortung Ihrer Fragen in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. 02.2016 und per E. Mail schriftlich nachgereichten am 01. 03. 2016«)

Stadt Königs Wusterhausen Beantwortung der Anfrage von Swen Ennullat

Sowie die Antwort von Hr. Ennullat darauf, die am 23. März 2016 an Herrn Blume ging. 

Sehr geehrter Herr Blume,
vielen Dank für Ihre Email. 

Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass Sie meine zur Situation in Kindertagesstätten gestellten Fragen vage, ausweichend, nicht oder falsch beantwortet haben. Gleichwohl ist das Thema m. E. für die Entwicklung unserer Stadt zu wichtig, als dass ich mich damit zufrieden geben kann.

So erwidern Sie bereits auf die erste Frage nach der konkreten Auslastung der Kitas unserer Stadt zu den Stichtagen 01.04.2016 oder 01.05.2016, dass im „Durchschnitt“ genügend Kitaplätze in Königs Wusterhausen zur Verfügung stünden. Diese Frage habe ich so aber nicht gestellt. (Hier sei angemerkt, dass bspw. die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland bei ca. 10° Grad Celsius liegt, trotzdem weist der Januar nun einmal Minustemperaturen auf.)

Ihrer Antwort zur Frage nach der Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts konnte ich entnehmen, dass die Stadt diesem nur „grundsätzlich“ nachkommt, d.h. es nicht mehr allen Personensorgeberechtigten gewährt. Von wie vielen Fällen sprechen wir hier? Wie soll zukünftig die Gewährung dieses Rechtsanspruchs wieder realisiert werden?

Außerdem war mir neu, dass sich das Wunsch- und Wahlrecht auch auf Berliner Kitas beziehen soll. Bislang ging ich davon aus, dass sich das Kita-Gesetz auf das Land Brandenburg erstreckt. Ist die Stadt tatsächlich einen rechtskreisübergreifenden Vertrag mit einem benachbarten Bundesland eingegangen oder ist es nicht eher so, dass die Kommune die Mehrkosten trägt, weil diese Kinder gar nicht mehr im Stadtgebiet versorgt werden können? Wie hoch sind die Mehrkosten pro Platz? Außerdem wiederhole ich meine Frage, wie viele Kinder werden in Berlin – zu den o.g. Stichtagen – betreut?

Bzgl. der Kinder ausländischer Flüchtlinge habe ich ferner nicht gefragt, wie viele einen „Antrag gestellt“ haben, sondern wie viele – bspw. mit Vollendung des ersten Lebensjahres – einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben. Wie Sie wissen, kennen viele Flüchtlinge in ihren Heimatländern ein solches Angebot nämlich noch gar nicht. Dennoch ist der Kitabesuch essentiell, wenn bspw. Sprache oder kulturelle Gegebenheiten noch vor Schulbeginn vermittelt werden sollen, um einen erfolgreichen Schulstart und vor allem auch die notwendige Integration zu ermöglichen. Für diese Betreuungsform muss also sogar noch (durch die Stadt) bei den Betroffenen geworben werden. Wie geschieht dies aktuell?

Da es nach Ihrer Aussage ferner keine „Spielkreise“ für Flüchtlingsfamilien bspw. in Wernsdorf oder Zeesen gibt, beantworten Sie bitte die Frage, ob es „Eltern-Kind-Gruppen“, andere „bedarfserfüllende Angebote“ oder sonstige Möglichkeiten der Kinderbetreuung für Flüchtlingskinder außerhalb der Regelungen des KitaG in Königs Wusterhausen gibt.

Darüber hinaus teilen Sie mir mit, dass sich bei den diversen und umfangreichen Neubaumaßnahmen aber auch bei Wanderungssalden, Geburts- und Sterberaten für jeden Ortsteil ein unterschiedliches Bild ergibt und verweisen auf die „mittelfristige Haushaltsplanung“ bzw. den „Haushalt des Jahres 2017“ als abschließende Antwort auf die Frage nach Ihren Planungen.

Auch mit dieser Antwort kann ich mich nicht zufrieden geben, zum einen, weil der Haushalt 2016 gerade erst verabschiedet wurde und zum anderen, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung trotz des Baus vermutlich hunderter Wohneinheiten die notwendigen Erhöhungen von Betreuungskapazitäten nicht abgebildet werden. Das Wachsen der Infrastruktur scheint in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen zu sein. Oder vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass nur ein Zuzug von älteren Menschen oder Menschen ohne Kinder bzw. ohne Kinderwunsch erfolgen wird? Außerdem soll – wenn meine Informationen korrekt sind – neben der Kita „Spielspass“ eine weitere sehr große Kita in der Kernstadt erhebliche Mängel (Schimmel und Ungezieferbefall) aufweisen. Was dazu führen könnte, dass auch dieses Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung stehen könnte. Auch zu diesem letzten Sachverhalt bitte ich um Auskunft. Eine detaillierte Darstellung nach Ortsteilen erwarte ich im Übrigen nur, wenn dies nicht mit zu großem Aufwand für die Verwaltung verbunden ist.

Insofern werden Sie gebeten, die Beantwortung meiner Fragen erneut zu veranlassen. Da ich nicht erkenne, dass überwiegende öffentliche oder private Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen, möchte ich bereits an dieser Stelle auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg verweisen. Ich könnte mir – zur Erleichterung Ihrer Arbeit – auch vorstellen, direkte Akteneinsicht zu nehmen. Hier bitte ich einfach um Mitteilung, mit wem ich einen solchen Termin absprechen könnte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Ansprüche aus der Kita-Mittagsversorgung / Update

25. Dezember 2015

Laura Lazarus und Christian Möbus, Rechtsanwälte, Königs Wusterhausen

Die Rechtsanwaltskanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen berichtet, was es Neues in Sachen „Kita-Mittagsversorgung“ gibt:

Die Berufung seitens der Stadt Prenzlau ist nun doch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen worden (Beschluss vom 30.11.2015). Zur Begründung hat das Gericht angeführt, dass es sich um eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO handelt und der erkennende Senat sich mit der Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 7, 14 Abs. 2 Satz 1 und 17 KitaG Bbg. befassen möchte. Mit einer Entscheidung ist vermutlich nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen den Kita-Träger aus dem Jahr 2012 mit Ablauf des 31.12.2015, also mit Jahreswechsel, verjähren. Wenn der Kita-Träger nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, muss – um die Ansprüche „zu retten“ – noch dieses Jahr Klage erhoben werden.

Sie können noch dieses Jahr einen Klageauftrag erteilen. Die RA-Kanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen ist mit der Angelegenheit befasst und vertraut. Laura Lazarus und Christian Möbus, Königs Wusterhausen, schreiben: »Dazu bitten wir Sie, uns einen unbedingten Klageauftrag bis Dienstag, den 29.12.2015 schriftlich zu erteilen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie sich selbst um Deckungsschutz bemühen, auch wenn wir sonst sehr gerne diesen Service für Sie mitübernehmen. Aus Kapazitätsgründen und in Anbetracht des kurz bevorstehenden Jahreswechsels schaffen wir dies leider nicht mehr.«

Kita Essensgeld / Brief an Frau Urban

16. Dezember 2015

Swen Ennullat, Elternvertreter Kita Zwergenstadt, Niederlehme

Sehr geehrte Frau Urban,
am heutigen Tage gingen den Eltern der Kita Zwergenstadt „Wurfsendungen“ zu, in der Sie eine neue Praxis der Essensversorgung auf Grundlage der gestern verabschiedeten Satzung zur Mittagsversorgung ankündigen.

Leider wurden auch in der SVV z.B. keine Ausführungen zu den von Ihnen angesetzten ersparten Eigenaufwendungen, deren Höhe und Herleitung getätigt, was m. E. aber für die Rechtmäßigkeit der Umsetzung notwendig wäre. Zur Begründung verweise ich auf die an Sie adressierte und nochmals beigefügte Email. Den Eltern kann also nur der Rat erteilt werden, nach Zustellung der Bescheide Widerspruch zu erheben.

Besonders interessant waren allerdings Ihre Ausführungen im o.g. Schreiben zur Frühstücks- und Vesperversorgung. Wobei übrigens Erstere überhaupt nicht angeboten wird. Auch die „Obstpause“ müssen bislang die Eltern für die Gruppen kaufen. Hier bitte ich dringend um Mitteilung der vermeintlichen Rechtsgrundlage, dass wir „Änderungsverträge“ (Wir hatten im Übrigen gar keine Verträge.) mit dem Caterer schließen sollen. Hier verweise ich hilfsweise und beispielhaft schon jetzt auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU, 682 vom 29.05.2015. Demnach sind Frühstück, Vesper und Getränke bereits Teil der allgemeinen Betriebskosten. (Übrigens Verbrauchsgegenstände wie Windeln, Cremes usw.) auch. Zu all diesen Punkten sehe ich dringenden Erklärungsbedarf. Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung, möchte aber bereits jetzt auf Ihr örtlich zuständiges Jugendamt und das MBJS als zuständiges Fachressort verweisen, die sicherlich auch kompetente Auskunft geben können.

Darüber hinaus werde ich in Ergänzung des bisherigen Vorgangs den Petitionsausschuss des Landtags von Ihrer Rechtsauffassung und der o.g. Satzung samt fehlender Normenklarheit / Berechnungsgrundlage in Kenntnis setzen / erneut um Vermittlung bitten. Diesem hatten Sie ja auch eine dem KitaG entsprechende Lösung angekündigt. Leider blieb diese nun aus.

Zur Ergänzung möchte ich im Übrigen erneut auf den nachfolgenden Schriftverkehr verweisen. Die Verwaltung kann nicht behaupten, dass sie nicht auf die Rechtslage mehrfach hingewiesen wurde:
1) Mein Schreiben vom 12.04.2015
2) Ihr Antwortschreiben vom 23.04.2015
3) Mein Schreiben vom 26.04.2015
4) Mein Schreiben vom 29.05.2015
5) Meine Email vom 06.07.2015
6) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 09.07.2015
7) Meine Email vom 12.07.2015
8) Mein Schreiben vom 02.08.2015
9) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 01.10.2015
10) Meine Email vom 07.10.2015
11) Mein Schreiben vom 21.11.2015

Gleichwohl sehe ich nicht, dass sich die Verwaltung mit den aufgeworfenen Argumenten auseinandersetzt, sondern eher ein starres Beharren auf möglichst günstige Finanzierungsalternativen im Sinne der Entlastung des kommunalen Haushalts und im Gegenzug eine größtmögliche Beteiligung der Eltern an den Kosten. Der Gesetzgeber hat sich aber ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Ich bin noch immer an einer sachgerechten Lösung und insbesondere rechtmäßigen Anwendbarkeit des KitaG in meiner Stadt interessiert. Da beides im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen jedoch nicht möglich erscheint, bitte ich – unabhängig von den Gesprächen, die wir sicherlich im Kitaausschuss führen werden – um Benennung eines übergeordneten Ansprechpartners noch in diesem Jahr. Insbesondere auch deshalb, weil ich – wie oben angeführt – die Rechtmäßigkeit der neuen Satzung in der jetzigen Form in Frage stellen muss und deshalb noch vor deren Inkrafttreten auf offensichtliche handwerkliche Mängel hinweisen möchte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Anmerkung der Redaktion: Frau Bianca Urban ist Fachbereichsleiterin Bildung, Familie, Ordnung in der Verwaltung von KW

Antwort von Minister Baaske auf Offenen Brief zur Umsetzung des Kita-Gesetzes

7. September 2015

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Wir hatten im Juli einen offenen Brief an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht. Lesen Sie hier die Antwort von Minister Günter Baaske vom 31. August 2015:

Sehr geehrte Frau Ennullat,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Juli 2015, in dem Sie die Praxis der Stadt Königs Wusterhausen zur Erhebung von Essengeld für die Verpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen bemängeln.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass in Königs Wusterhausen „Mittagessen und Vesper über einen Caterer geliefert und den Eltern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- und Transportkosten – in Rechnung gestellt“ werden. Ferner bemängeln Sie, dass Eltern verpflichtet werden, den Kindern das Frühstück mitzugeben.
Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 KitaG dem Träger die Verantwortung zukommt, „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“. Dies ist Bestandteil seines allgemeinen Auftrages, und er ist nach § 17 KitaG berechtigt, die Eltern an den hierfür entstehenden Kosten (gestaffelt und sozialverträglich) zu beteiligen. Insoweit bestimmt § 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Leistungen“. Lediglich für die Versorgung mit Mittagessen trifft das KitaG eine Spezialregelung, indem es die Beteiligung der Eltern in Höhe ihrer durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vorsieht.
Insofern teile ich Ihre Auffassung und kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass die Stadt Königs Wusterhausen an einer rechtskonformen Regelung arbeitet. Ihre Kritik wird sich damit in absehbarer Zukunft hoffentlich erledigt haben.
Zu einer Nebenbemerkung in Ihrem Schreiben möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Sie bemängeln die bisherige intransparente Rechnungslegung, bei der „nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen, welche Mahlzeiten eingenommen wurden.“ Soweit sich dies auf die bisherige Praxis bezieht, ist die Kritik für mich nachvollziehbar. Für die Zukunft ist dies m.E. anders zu bewerten. Nach meiner Auffassung ist die Ermittlung und Erhebung von Essengeld nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG nicht als eine Abrechnung konkret erbrachter Leistungen ausgelegt, sondern als eine pauschalierte und auf Durchschnittsbildung bezogene Bezuschussung durch die Eltern. Eine taggenaue und konkrete Abrechnung eingenommener Mahlzeiten ist mit dieser Regelung nicht beabsichtigt und m.E. auch nicht durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Günter Baaske

Screenshot 2015-10-30 19.16.22

 

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes

9. Juli 2015

Katharina Ennullat, Mitglied des Ortsbeirats Niederlehme

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen

an das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Herrn Minister Günter Baaske
Heinrich-Mann-Allee 107
144 73 Potsdam

Königs Wusterhausen, 09.07.2015

Sehr geehrter Herr Minister Baaske,
als Leiter des Fachressorts der Landesregierung für die Kinder- und Jugendpolitik obliegt Ihnen auch der Bereich der Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen nicht vollumfänglich umgesetzt werden, obwohl der Bürgermeister wiederholt darauf hingewiesen wurde.
Konkret handelt es sich um die Erhebung des Essengeldes in den Kindertagesstätten unserer 35.000-Einwohner-Stadt.
Nach § 1 II S.1 KitaG haben Kinder einen Rechtsanspruch auf „Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung“. Dieser Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag wird entsprechend in § 3 I S. 1 KitaG bestimmt. So formuliert § 3 II Z. 7 KitaG dann auch ausdrücklich, dass „Kindertagesstätten ( … ) insbesondere die Aufgabe (haben), eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“.
Auch hinsichtlich der Elternbeiträge ist das KitaG eindeutig. § 17 I S.1 besagt: „Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“. Die Eltern haben also nicht die Kosten des Mittagessens zu tragen, sondern sie haben einen „Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ zu zahlen. Das Wort „Zuschuss“ ist hier eindeutig. *

Da weitere Zuschüsse zu anderen Mahlzeiten nicht genannt werden oder als Spezialregelung formuliert sind, gilt der Grundsatz des § 17 I S.2: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen“. Kosten für andere Mahlzeiten und Getränke sind also Teil der allgemeinen Betriebskosten und werden nicht zu einer Leistung, die Eltern selbst zu erbringen haben.
ln der Praxis der Stadt Königs Wusterhausen sieht das jedoch völlig anders aus. Frühstück ist den Kindern mitzugeben. Mittagessen und Vesper werden über einen Caterer geliefert und den Eitern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- sowie Transportkosten – in Rechnung gestellt. Hierfür müssen die Eitern eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Abbuchungen sind ferner völlig intransparent, da anhand der Gesamtsumme nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen welche Mahlzeiten eingenommen wurden.
Jegliche Bemühungen bei der Stadtverwaltung insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Regelung des KitaG bzgl. dem „Zuschuss zum Mittagessen“ oder dem Vesper ein rechtmäßiges Handeln zu erwirken, blieben fruchtlos. Zwar ist es sicherlich möglich, dass sich der Träger zur Erfüllung seines Auftrages eines Dritten (hier eines Caterers) bedient, damit gehen die Verpflichtungen aus dem KitaG jedoch nicht auf diesen über, sondern verbleiben beim Einrichtungsträger, also der Stadt Königs Wusterhausen.
Insoweit ergeht an Sie, werter Herr Minister, die Bitte um Intervention in geeigneter Weise.
Wir wissen schlichtweg nicht mehr weiter. Für uns ist die Rechtslage zwar eindeutig und keineswegs lückenhaft, der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen setzt sie dennoch nicht um. Seine Beweggründe hierfür kennen wir nicht. Finanzielle Motive können es eigentlich nicht sein, da unsere Kommune eine ausgesprochen gute Haushaltslage aufweist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Wernsdorfer Str. 97 a
15713 Königs Wusterhausen

* z.B. Stellungnahme des DIJUF auf http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1 .c.401670.de