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Und die Großen lässt man laufen?

23. Mai 2021

Interview mit Swen Ennullat

Die MAZ vom Freitag, 21.5.2021, berichtete über den „Kita-Prozess“, einen Fall, der seit sieben Jahren immer wieder Stadtgespräch in Königs Wusterhausen ist. Genau dieser Fall spielte auch eine Rolle in der beruflichen Biografie von Swen Ennullat, dessen Beschäftigungsverhältnis als Fachbereichsleiter vom damaligen SPD-BM Franzke vor Ende der Probezeit wegen einer „Beschwerde“ fristlos beendet wurde. Wer sich beschwert hatte, wurde ihm nie bekannt.

Offenbar hatte Ennullat bestimmte Kreise gestört, als er sich weigerte, offensichtlich falsche Abrechnungen zu Ungunsten der Stadt sachlich richtig zu zeichnen. Wir erinnern uns an Berichte über diese Vorgänge im Dokumentationszentrum „Ans Tageslicht“ (hier nachzulesen)

Nun waren wir erstaunt über den Freispruch des Protagonisten Günter David und noch mehr über die von der MAZ genannte Summe des für die Stadt entstandenen Schadens. Da die Redaktion „Stadtfunk-KW“ erfuhr, dass unter anderem Swen Ennullat, der damals die Sache aufdeckte, als Zeuge vor Gericht geladen war, befragten wir ihn aufgrund der ihm erteilten Aussagegenehmigung zu den Hintergründen dieses Prozesses.

STADTFUNK: Herr Ennullat, Sie kennen die Vorgänge um den Humanistischen Regionalverband Ost (HRO) als Betreiber der Kita „Knirpsenstadt“ in KW seit acht Jahren. Was ist da passiert und was sind Ihrer Meinung nach die Unregelmäßigkeiten?

Ennullat: Der HRO hat seit 1997 die Kita „Knirpsenstadt“ betrieben. Angeklagt und verhandelt wurde am AG Cottbus als Wirtschaftsstraftat nur der Fall der „Elternbeiträge“. Ein weiterer Sachverhalt – die Abrechnung falscher Personalkosten – mit einem Schaden zum Nachteil der Stadt Königs Wusterhausen ist noch offen.

Arbeitet eine Kita nicht wirtschaftlich und ist in ihrer Existenz bedroht, kann sie für das abgelaufene Jahr einen „erweiterten Zuschuss“ bei der Kommune beantragen. Dieses „Defizit“ wird dann ausgeglichen. HRO-Geschäftsführer Günter David hat das von Anfang an so gemacht. Er hat offensichtlich die Einnahmen aus Elternbeiträgen nicht in der vollen Höhe der Stadt „gemeldet“. Damit kam er ins Minus und beantragte zusätzliche Gelder, die auch flossen. Genaue Nachweise dafür legte er der Stadt nie vor.

Der damalige Bürgermeister Stefan Ludwig wusste von dem Trick und legalisierte ihn

Den Mitarbeitern der Verwaltung fiel das schon 2002 auf. Sie wollten dieses Defizit nicht mehr ohne Nachweis auszahlen. David ging jedoch zu Bürgermeister Stefan Ludwig (DIE LINKE). Sie einigten sich. Genaueres muss er Herr Ludwig Ihnen erklären. David meldete nach dem Gespräch zumindest ein etwas niedrigeres Defizit an. Das wurde wieder ohne Nachweis ausgezahlt. Ludwig hat also meiner Meinung nach die Praxis – Auszahlung ohne Nachweis – quasi legalisiert. Für die MitarbeiterInnen der Stadt war diese Sonderbehandlung des HRO natürlich frustrierend. Auch unter dem Bürgermeister Dr. Lutz Franzke (SPD) wurde diese Praxis bis zu meinem Dienstantritt im Jahre 2013 beibehalten. Und genau das hat das Cottbuser Gericht nun erkannt. Zitat der MAZ: „Die Stadt hätte das nicht bemängelt, obwohl erkennbar gewesen sei, dass die Angaben nicht den tatsächlich vereinnahmten Elternbeiträgen entsprochen hätten, so das Gericht.“

In meiner damaligen Position als dafür verantwortlicher Fachbereichsleiter habe ich mich strikt geweigert, diesen Zuschuss ohne Nachweis zu zahlen und der Ball kam ins Rollen. Strafanzeige wurde erst 2014 gestellt. Zur Verhandlung kam es schließlich im Mai 2021, nachdem ich – mittlerweile selbst Bürgermeister – mehrfach nach dem Termin der Verhandlung nachfragte und auch kritische Pressevertreter auf die Sache aufmerksam geworden waren.

Der Stadt ist ein Schaden von 800.000 EUR entstanden

STADTFUNK: Nun spricht die MAZ gestern von einem Schaden für die Stadt Königs Wusterhausen in Höhe von 300.000 €. Können Sie das bestätigen?

Ennullat: Nun ja, hier wird untertrieben. Für die Jahre 1997–2011 dürften es insgesamt circa 800.000 EUR gewesen sein, die David jeweils im darauffolgenden Jahr beantragt hat. In die Anklage kamen jedoch offensichtlich nur die bei der Feststellung damals noch nicht verjährten letzten fünf Jahre. So kommt die MAZ auf 300.000 EUR.

STADTFUNK: Ist das nicht erschreckend? Wie konnte sich Herr David von dieser Schuld befreien? Gibt es aus Ihrer Sicht noch Möglichkeiten, den unserer Stadt entstandene Schaden wenigstens teilweise wiedergutzumachen?

Ennullat: Das Gericht hat den Schaden für den Steuerzahler bejaht. Die Verantwortung sieht es aber nicht bei David. Durch die Beweisaufnahme des Gerichts wurde festgestellt, dass die ehemaligen Bürgermeister wussten, dass die Anträge nicht berechtigt waren und es trotzdem nicht „bemängelt“ haben. David wurde demzufolge völlig zu Recht vom Betrug, also der Täuschung, freigesprochen. So ist das Gesetz nunmal. Die Frage ist nun, ob nun gegen die Ex-Bürgermeister Ludwig und Franzke  Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen werden. Haben sie doch die Auszahlungen im Wissen um deren fehlenden Anspruch ermöglicht.

Warum hat der Staatsanwalt im Zuge der Ermittlungen die Anklage nicht auf die eigentlich Verantwortlichen Ludwig und Franzke erweitert?

Die Stadt sollte meiner Meinung nach unbedingt noch Schadensersatzansprüche gegen Ludwig und Franzke prüfen. Für sie als Beamte im Ruhestand ist auch das Disziplinarrecht anzuwenden. Die Prüfungen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens dürften bei  Ex-Bürgermeister Franzke (SPD) bei Landrat Loge liegen, ebenfalls SPD. Zuständig für den Ex-Minister Ludwig (DIE LINKE) ist sicherlich der Innenminister des Landes Brandenburg als Aufsichtsbehörde. Hier heißt es nachfragen.

Interessant dürfte auch sein, ob „Vorteile“ für die Auszahlung der städtischen Gelder ausgetauscht wurden. Dann wäre David wieder mit im Boot. Vor dem Verhandlungssaal begrüßten sich David und Ludwig mit „Du“ wie zwei alte Freunde.

STADTFUNK: Herr Ennullat, wir bedanken uns für das Gespräch und versichern, dass wir unsere Leser weiter über diesen Vorgang auf dem Laufenden halten.

Für den Stadtfunk führte das Gespräch Matthias Fischer.

Startschuss für den Neubau einer Kita in Königs Wusterhausen

22. Mai 2018

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Am 22. Mai 2018 unterzeichneten der Bürgermeister Swen Ennullat und der Geschäftsführer der Schneider Systembau GmbH Ingo Vogler den Vertrag zum Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Königs Wusterhausen.

Die auf dem 6.300 qm großen Grundstück in der Rosa-Luxemburg-Straße 7c geplante Einrichtung für etwa 60 Krippenkinder sowie 162 Kita-Kinder wird nicht wie ursprünglich vorgesehen in einer modularen Bauweise gebaut. Die Firma Schneider Systembau GmbH, die als Totalunternehmer auftritt, hatte sich bei der vorangegangenen europaweiten Ausschreibung mit einer Bauweise aus monolithischem Mauerwerk der Außenwände, Stahlbetonmassivdecken und einem Gründach beworben und den Zuschlag erhalten. Die Stadt hatte sich entschieden, die Art der Bauweise nicht vorzuschreiben und die Angebote insbesondere auch hinsichtlich des Fertigstellungstermins auszuwerten. Die Modularbauweise konnte hier letztlich nicht punkten.

Die Stadt Königs Wusterhausen kann die Kindertagesstätte schlüsselfertig von der Firma aus Radeburg, die das Projekt gemeinsam mit dem Architekturbüro KKS sowie dem Büro für Landschaftsarchitektur Blaurock aus Dresden abwickelt, unter Berücksichtigung einer Baugenehmigungsphase von drei Monaten voraussichtlich im Juli 2019 übernehmen.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages zu dem 7,9 Mio. Euro teuren Projekt sei der Grundstein gelegt für den Neubau einer weiteren, modernen Kinderbetreuungseinrichtung in der Stadt, so Bürgermeister Swen Ennullat. Er freut sich, dass damit künftig 22 Kitaplätze zusätzlich angeboten werden können. Die Kita Spielspaß, die als Integrationseinrichtung nicht mehr den baulichen Standards entspricht, wird nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen. An deren jetzigem Standort soll dann wiederum ein Neubau entstehen.

Auf dem Foto v.l.n.r. René Klaus (Fachbereichsleiter), Swen Ennullat (Bürgermeister), Ingo Vogler und Birk Wagner (Schneider Systembau GmbH)
(Quelle:Stadt KW)

Kitaauslastung / Unsere Anfrage bei der Stadtverwaltung

23. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme

Nachfolgend die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zur vorhandenen und zukünftigen Auslastung von Kinderbetreuungsstellen in der Stadt (vom 18. März, siehe Anhang PDF »Beantwortung Ihrer Fragen in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. 02.2016 und per E. Mail schriftlich nachgereichten am 01. 03. 2016«)

Stadt Königs Wusterhausen Beantwortung der Anfrage von Swen Ennullat

Sowie die Antwort von Hr. Ennullat darauf, die am 23. März 2016 an Herrn Blume ging. 

Sehr geehrter Herr Blume,
vielen Dank für Ihre Email. 

Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass Sie meine zur Situation in Kindertagesstätten gestellten Fragen vage, ausweichend, nicht oder falsch beantwortet haben. Gleichwohl ist das Thema m. E. für die Entwicklung unserer Stadt zu wichtig, als dass ich mich damit zufrieden geben kann.

So erwidern Sie bereits auf die erste Frage nach der konkreten Auslastung der Kitas unserer Stadt zu den Stichtagen 01.04.2016 oder 01.05.2016, dass im „Durchschnitt“ genügend Kitaplätze in Königs Wusterhausen zur Verfügung stünden. Diese Frage habe ich so aber nicht gestellt. (Hier sei angemerkt, dass bspw. die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland bei ca. 10° Grad Celsius liegt, trotzdem weist der Januar nun einmal Minustemperaturen auf.)

Ihrer Antwort zur Frage nach der Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts konnte ich entnehmen, dass die Stadt diesem nur „grundsätzlich“ nachkommt, d.h. es nicht mehr allen Personensorgeberechtigten gewährt. Von wie vielen Fällen sprechen wir hier? Wie soll zukünftig die Gewährung dieses Rechtsanspruchs wieder realisiert werden?

Außerdem war mir neu, dass sich das Wunsch- und Wahlrecht auch auf Berliner Kitas beziehen soll. Bislang ging ich davon aus, dass sich das Kita-Gesetz auf das Land Brandenburg erstreckt. Ist die Stadt tatsächlich einen rechtskreisübergreifenden Vertrag mit einem benachbarten Bundesland eingegangen oder ist es nicht eher so, dass die Kommune die Mehrkosten trägt, weil diese Kinder gar nicht mehr im Stadtgebiet versorgt werden können? Wie hoch sind die Mehrkosten pro Platz? Außerdem wiederhole ich meine Frage, wie viele Kinder werden in Berlin – zu den o.g. Stichtagen – betreut?

Bzgl. der Kinder ausländischer Flüchtlinge habe ich ferner nicht gefragt, wie viele einen „Antrag gestellt“ haben, sondern wie viele – bspw. mit Vollendung des ersten Lebensjahres – einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben. Wie Sie wissen, kennen viele Flüchtlinge in ihren Heimatländern ein solches Angebot nämlich noch gar nicht. Dennoch ist der Kitabesuch essentiell, wenn bspw. Sprache oder kulturelle Gegebenheiten noch vor Schulbeginn vermittelt werden sollen, um einen erfolgreichen Schulstart und vor allem auch die notwendige Integration zu ermöglichen. Für diese Betreuungsform muss also sogar noch (durch die Stadt) bei den Betroffenen geworben werden. Wie geschieht dies aktuell?

Da es nach Ihrer Aussage ferner keine „Spielkreise“ für Flüchtlingsfamilien bspw. in Wernsdorf oder Zeesen gibt, beantworten Sie bitte die Frage, ob es „Eltern-Kind-Gruppen“, andere „bedarfserfüllende Angebote“ oder sonstige Möglichkeiten der Kinderbetreuung für Flüchtlingskinder außerhalb der Regelungen des KitaG in Königs Wusterhausen gibt.

Darüber hinaus teilen Sie mir mit, dass sich bei den diversen und umfangreichen Neubaumaßnahmen aber auch bei Wanderungssalden, Geburts- und Sterberaten für jeden Ortsteil ein unterschiedliches Bild ergibt und verweisen auf die „mittelfristige Haushaltsplanung“ bzw. den „Haushalt des Jahres 2017“ als abschließende Antwort auf die Frage nach Ihren Planungen.

Auch mit dieser Antwort kann ich mich nicht zufrieden geben, zum einen, weil der Haushalt 2016 gerade erst verabschiedet wurde und zum anderen, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung trotz des Baus vermutlich hunderter Wohneinheiten die notwendigen Erhöhungen von Betreuungskapazitäten nicht abgebildet werden. Das Wachsen der Infrastruktur scheint in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen zu sein. Oder vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass nur ein Zuzug von älteren Menschen oder Menschen ohne Kinder bzw. ohne Kinderwunsch erfolgen wird? Außerdem soll – wenn meine Informationen korrekt sind – neben der Kita „Spielspass“ eine weitere sehr große Kita in der Kernstadt erhebliche Mängel (Schimmel und Ungezieferbefall) aufweisen. Was dazu führen könnte, dass auch dieses Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung stehen könnte. Auch zu diesem letzten Sachverhalt bitte ich um Auskunft. Eine detaillierte Darstellung nach Ortsteilen erwarte ich im Übrigen nur, wenn dies nicht mit zu großem Aufwand für die Verwaltung verbunden ist.

Insofern werden Sie gebeten, die Beantwortung meiner Fragen erneut zu veranlassen. Da ich nicht erkenne, dass überwiegende öffentliche oder private Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen, möchte ich bereits an dieser Stelle auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg verweisen. Ich könnte mir – zur Erleichterung Ihrer Arbeit – auch vorstellen, direkte Akteneinsicht zu nehmen. Hier bitte ich einfach um Mitteilung, mit wem ich einen solchen Termin absprechen könnte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Situation der Kinderbetreuung ernst nehmen

9. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme, Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“

Königs- Wusterhausen ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Damit dies auch zukünftig so bleibt und sich Familien- und Alleinerziehende auch weiterhin wohlfühlen, sind uns die Entwicklungen in unserer Stadt in Bezug auf der Vereinbarkeit von Arbeits- und Lebensbedingungen besonders wichtig. Wir setzen uns deshalb für eine bedarfsgerechte Planung von Kindertagesstätten und Horteinrichtungen ein, die das kontinuierliche Wachstum unserer Stadt angemessenen berücksichtigt.

Am 29.02.2016 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung 2016 beschlossen, die auch Aussagen zur mittelfristigen Investitionsplanung bis 2019 abbildet. Trotz den vielfach schon jetzt an uns herangetragenen Sorgen von jungen Eltern, wie schwer es mittlerweile ist, statt der gewünschten Einrichtung überhaupt einen Kitaplatz in KW zu erlangen, konnten wir den Unterlagen lediglich entnehmen, dass in den kommenden Jahren noch immer der Ersatzneubau der Integrations-Kita „Spielspaß“ in der Kernstadt geplant sei. Eine Erhöhung der Platzkapazitäten ist damit augenscheinlich nicht verbunden. Auch die veröffentlichten Belegungszahlen waren weit von der tatsächlichen Situation in den Einrichtungen entfernt. So wurde bspw. eine Einrichtung in Niederlehme mit 17 freien Plätzen ausgewiesen, obwohl spätestens zum 01.05.2016 alle Plätze belegt sein werden. In anderen Kitas wird es vermutlich ähnlich sein.

Dabei haben wir den Bürgermeister noch vor der Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 in der Bürgerfragestunde darauf angesprochen. Seinen Äußerungen war zu entnehmen, dass die Situation in den Kitas tatsächlich kritisch ist. So musste er einräumen, dass ein durch das Kita-Gesetz vorgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung schon jetzt nicht mehr gewährleistet wird. Umso unverständlicher ist es für uns, dass diesen Entwicklungen in den nächsten Jahren – trotz der Ankündigung des Neubaus von hunderten Wohnungen und Häusern – nicht Rechnung getragen wird. 

Wir haben daraufhin einen Fragenkatalog formuliert, dessen Beantwortung uns die Stadtverwaltung zwischenzeitlich zugesagt hat. Sobald wir die Antworten haben, werden diese veröffentlicht. 

Swen Ennullat, Niederlehme, Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“ 

Fragenkatalog an den Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen, Herrn Dr. Franzke:

  1. Wie sieht die aktuelle Situation bei Belegungszahlen und noch verfügbaren Kapazitäten tatsächlich aus? Die Angaben im Haushaltsplan 2016 sind nachweislich nicht mehr korrekt. Die Aussage sollte sich bspw. auf einen Stichtag 01.04.2016 oder 01.05.2016 beziehen, da neue Kinder bereits angemeldet sein müssten.
  2. Sind für die Jahre 2016, 2017 und 2018 tatsächlich keine Kapazitätserhöhungen geplant, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2019 mit Ausnahme des Ersatzneubaus der Kita „Spielspaß“ (Kapazitätserhöhung?) keine Investitionen vorgesehen sind?
  3. Wird Personensorgeberechtigten bei Neuanmeldungen i.S.d. KitaG in Königs Wusterhausen aktuell das im Gesetz verankerte Wunsch- und Wahlrecht garantiert?
  4. Wie viele Kinder werden außerhalb der Kommune betreut? Wie viele davon in Berlin?
  5. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) werden in den beiden „Spielkreisen“ als Übergangslösung betreut?
  6. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) werden bereits in regulären Angeboten der Kindertagesstätten oder Kindertagespflege betreut?
  7. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) – inklusive der in den beiden „Spielkreisen“ betreuten Kinder – haben aktuell einen Rechtsanspruch i.S.d KitaG, der noch nicht umgesetzt wurde, obwohl Integration und Spracherwerb gerade in Kita gelingen kann?
  8. Mit wie vielen weiteren ausländischen Kindern (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status), die einen Rechtsanspruch i.S.d. KitaG haben werden, rechnet die Stadt Königs Wusterhausen für die Jahre 2016, 2017 und 2018?
  9. Welche Prognosen legt die Stadtverwaltung im Zusammenhang zwischen Neubaumaßnahmen (z.B. 120 Wohnungen der WoBauG am Potsdamer Ring, Baugenehmigungen für EFH / MFH in den Ortsteilen) und Zuzug von Familien mit Kindern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 an? Durch welche Maßnahmen will die Stadtverwaltung diesen Zuwachs kompensieren?

Die Darstellung sollte jeweils – falls möglich – bitte in Alterskohorten erfolgen, um zwischen Krippe, Kita und Hort trennen zu können.

Ansprüche aus der Kita-Mittagsversorgung / Update

25. Dezember 2015

Laura Lazarus und Christian Möbus, Rechtsanwälte, Königs Wusterhausen

Die Rechtsanwaltskanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen berichtet, was es Neues in Sachen „Kita-Mittagsversorgung“ gibt:

Die Berufung seitens der Stadt Prenzlau ist nun doch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen worden (Beschluss vom 30.11.2015). Zur Begründung hat das Gericht angeführt, dass es sich um eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO handelt und der erkennende Senat sich mit der Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 7, 14 Abs. 2 Satz 1 und 17 KitaG Bbg. befassen möchte. Mit einer Entscheidung ist vermutlich nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen den Kita-Träger aus dem Jahr 2012 mit Ablauf des 31.12.2015, also mit Jahreswechsel, verjähren. Wenn der Kita-Träger nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, muss – um die Ansprüche „zu retten“ – noch dieses Jahr Klage erhoben werden.

Sie können noch dieses Jahr einen Klageauftrag erteilen. Die RA-Kanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen ist mit der Angelegenheit befasst und vertraut. Laura Lazarus und Christian Möbus, Königs Wusterhausen, schreiben: »Dazu bitten wir Sie, uns einen unbedingten Klageauftrag bis Dienstag, den 29.12.2015 schriftlich zu erteilen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie sich selbst um Deckungsschutz bemühen, auch wenn wir sonst sehr gerne diesen Service für Sie mitübernehmen. Aus Kapazitätsgründen und in Anbetracht des kurz bevorstehenden Jahreswechsels schaffen wir dies leider nicht mehr.«

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes

9. Juli 2015

Katharina Ennullat, Mitglied des Ortsbeirats Niederlehme

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen

an das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Herrn Minister Günter Baaske
Heinrich-Mann-Allee 107
144 73 Potsdam

Königs Wusterhausen, 09.07.2015

Sehr geehrter Herr Minister Baaske,
als Leiter des Fachressorts der Landesregierung für die Kinder- und Jugendpolitik obliegt Ihnen auch der Bereich der Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen nicht vollumfänglich umgesetzt werden, obwohl der Bürgermeister wiederholt darauf hingewiesen wurde.
Konkret handelt es sich um die Erhebung des Essengeldes in den Kindertagesstätten unserer 35.000-Einwohner-Stadt.
Nach § 1 II S.1 KitaG haben Kinder einen Rechtsanspruch auf „Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung“. Dieser Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag wird entsprechend in § 3 I S. 1 KitaG bestimmt. So formuliert § 3 II Z. 7 KitaG dann auch ausdrücklich, dass „Kindertagesstätten ( … ) insbesondere die Aufgabe (haben), eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“.
Auch hinsichtlich der Elternbeiträge ist das KitaG eindeutig. § 17 I S.1 besagt: „Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“. Die Eltern haben also nicht die Kosten des Mittagessens zu tragen, sondern sie haben einen „Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ zu zahlen. Das Wort „Zuschuss“ ist hier eindeutig. *

Da weitere Zuschüsse zu anderen Mahlzeiten nicht genannt werden oder als Spezialregelung formuliert sind, gilt der Grundsatz des § 17 I S.2: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen“. Kosten für andere Mahlzeiten und Getränke sind also Teil der allgemeinen Betriebskosten und werden nicht zu einer Leistung, die Eltern selbst zu erbringen haben.
ln der Praxis der Stadt Königs Wusterhausen sieht das jedoch völlig anders aus. Frühstück ist den Kindern mitzugeben. Mittagessen und Vesper werden über einen Caterer geliefert und den Eitern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- sowie Transportkosten – in Rechnung gestellt. Hierfür müssen die Eitern eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Abbuchungen sind ferner völlig intransparent, da anhand der Gesamtsumme nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen welche Mahlzeiten eingenommen wurden.
Jegliche Bemühungen bei der Stadtverwaltung insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Regelung des KitaG bzgl. dem „Zuschuss zum Mittagessen“ oder dem Vesper ein rechtmäßiges Handeln zu erwirken, blieben fruchtlos. Zwar ist es sicherlich möglich, dass sich der Träger zur Erfüllung seines Auftrages eines Dritten (hier eines Caterers) bedient, damit gehen die Verpflichtungen aus dem KitaG jedoch nicht auf diesen über, sondern verbleiben beim Einrichtungsträger, also der Stadt Königs Wusterhausen.
Insoweit ergeht an Sie, werter Herr Minister, die Bitte um Intervention in geeigneter Weise.
Wir wissen schlichtweg nicht mehr weiter. Für uns ist die Rechtslage zwar eindeutig und keineswegs lückenhaft, der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen setzt sie dennoch nicht um. Seine Beweggründe hierfür kennen wir nicht. Finanzielle Motive können es eigentlich nicht sein, da unsere Kommune eine ausgesprochen gute Haushaltslage aufweist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Wernsdorfer Str. 97 a
15713 Königs Wusterhausen

* z.B. Stellungnahme des DIJUF auf http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1 .c.401670.de