Wie weiter in Wildau?

10. Juni 2020

Fraktion Bürger für Wildau/Bündnis90/Die Grüne

Die Fraktion Bürger für Wildau/Bündnis90/Die Grünen meldet sich nach dem abgesagten Termin der Hauptausschusssitzung vom 2. Juni 2020 zu Wort.

Anmerkung der Redaktion: Wir werfen ja gern und öfter einen Blick über den Tellerrand, wenn es um kommunale Belange geht. In der Regel, um positive Anregungen und Vorbilder für unsere Kommune zu zeigen. Bei unserem direkten Nachbarn in Wildau ist es leider nicht das Positive, sondern der wachsende Unmut von Bürgern und einigen Parteien über Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD), der uns zur Veröffentlichung des folgenden Wortwechsels bewegt.

Gestern wäre eigentlich eine Sitzung des Hauptausschusses gewesen. Weil hierzu nicht eingeladen worden war, fragten wir per Mail an, ob es denn nicht Wichtiges zu bereden gäbe und „Liegengebliebenes“ abgearbeitet werden müsste, schließlich tagen die Fachausschüsse seit dem 16.03.2020 in Wildau nicht mehr und die SVV-Sitzungen fanden seither coronabedingt mit verkürzten Tagesordnungen statt.

Wir erhielten prompt eine Antwort, der wir aber leider entnehmen mussten, dass die Verwaltung der Meinung ist, dass „weder Beratungsbedarf besteht noch etwas liegengeblieben ist“. Außerdem seien durch die monatlichen Sonder-SVVen Ladungsfristen für „dazwischenliegende“ Hauptausschüsse nicht einhaltbar und ohnehin sei es in Coronazeiten angezeigt, nicht unnötig zu tagen.

Unsere Verwunderung haben wir mit folgender Mail an die Verwaltung Ausdruck verliehen.

„Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider lässt uns diese ratlos zurück, weil wir uns schlicht nicht vorstellen können, dass es nach nunmehr fast 2 Monaten Pause hinsichtlich regulärer Treffen so gar keine Themen für gemeinsame Beratungen geben soll. Im Gegensatz zu Ihren Ausführungen zählen wir die beiden letzten SVV-Sitzungen nicht mit, wenn es um die Beratung der allgemeinen Angelegenheiten des städtischen Lebens geht, da diese, außerordentliche waren, die sich jeweils nur einem Thema widmeten. Betrachtet man also die letzte reguläre Sitzung vom 07.04.2020, kann man feststellen, dass diese doch schon erheblich weit zurückliegt. Führt man sich zudem vor Augen, dass auch diese schon (seinerzeit aus guten Gründen) mit einer verkürzten Tagesordnung abgehalten wurde, kann man, wie wir finden, schon auf den Gedanken kommen, dass Sachen liegengeblieben sind, nämlich mindestens die, die für den 07.04.2020 von der Tagesordnung genommen wurden. Hinzu kommen dann zumindest noch die Themen, die eh schon „in der Schwebe“ waren, wie z.B. die Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung. Hier erfuhren wir am 14.05.2020, dass die beauftragte Prüfung durch die Kommunalaufsicht nunmehr erfolgt ist, was zumindest unsere Neugier auf das Ergebnis geweckt hat, mit dem ja dann auch weitergearbeitet werden kann/muss.

Auch können wir uns nicht vorstellen, dass es keine neuen Themen gibt. Z.B. fand sich im Dahme-Kurier vom 27.05.2020 ein Artikel zum Neustart beim BER-Dialogforum. Es wird davon berichtet, dass es einen offiziellen Vertrag zwischen den Mitgliedern der kommunalen Arbeitsgemeinschaft geben soll, „um dem Dialogforum ein rechtssicheres Agieren nach außen und mit allen Partnern zu ermöglichen“. Weiter konnte man lesen: „Ein Großteil der BER-Anrainer-Kommunen sowie der Landkreis Dahme-Spreewald haben bereits grünes Licht für das sieben Seiten lange Papier gegeben.“ Zeuthen gehörte wohl am 27.05. noch nicht dazu, weil es hier in der letzten GV wohl noch einigen Diskussionsbedarf gab. Da in den Wildauer Gremien noch nicht über diesen Vertrag gesprochen wurde, wäre das doch sicher ein Thema, über das es zu sprechen lohnen würde, zumal die MAZ davon ausgeht, dass bis spätestens Ende Juni alle Mitglieder des Dialogforums den öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnen sollen.
Und dies sind alles Themen, die auch ohne die Coronakrise angestanden hätten. Hinzu kommen doch nun wahrscheinlich noch all die Themen, die wegen der Krise aufbrechen.

Nun kann man all dies sicher auch direkt in der nächsten SVV-Sitzung am 16.06.2020 besprechen. Dies birgt aber die „Gefahr“, dass entweder Themen sehr lange diskutiert werden müssen, weil eine Einigung noch in der laufenden Sitzung erzielt werden muss, oder dass Themen vertagt werden müssen, weil zu viele Fragen offenbleiben. Beidem könnte man vorbeugen, indem man die Themen in einem vorgelagerten Hauptausschuss schon mal miteinander bespricht, um dann noch Zeit zu haben, z.B. offenen Fragen bis zur SVV-Sitzung zu klären. So haben wir als kommunalpolitische Neulinge zumindest eine Teilfunktion des Hauptausschusses (und der Fachausschüsse) verstanden. Gerade jetzt, wo uns bereits fast zwei volle Umläufe der Fachausschüsse fehlen, wäre diese Vorberatung unseres Erachtens umso wichtiger.

Selbst wenn all das bis hierher beschriebene falsch wäre und wir tatsächlich nichts zu besprechen hätten, gäbe es unserer Meinung nach immer noch einen guten Grund, einen Hauptausschuss nicht ausfallen zu lassen, zumindest, wenn es uns schon gelungen wäre, eine Einwohnerfragestunde in einen solchen zu implementieren. Die letzte Möglichkeit für eine uneingeschränkte Bürgerbeteiligung liegt nämlich noch weiter zurück als die letzte reguläre SVV-Sitzung, die am 07.04. ja schon mit beschränkter Teilnehmer*innen-Anzahl auskommen musste. Und die Bürger*innen haben aktuell viele Fragen, was Gespräche auf der Straße und Mails an uns zu Themen wie z.B. dem eingeschränkten Regelbetrieb in unseren Kitas und dem Hort zeigen. Freilich könnten sie diese in unserem Hauptausschuss noch nicht stellen, aber zumindest über die SVV-Mitglieder hätten sie sie formulieren können.
Wir waren hundertprozentig überzeugt, dass die Absage der Fachausschüsse im März eine absolut richtige Entscheidung war. Ob ein vollständiger Ausschusssitzungsshutdown im aktuellen Sitzungsdurchlauf noch angemessen ist, erscheint uns hingegen fraglich. Man mag zur Lockerungspolitik verschiedene Einstellungen haben […], aber bei dem, was inzwischen wieder möglich/erlaubt ist, stellt sich uns die Frage, warum ausgerechnet Sitzungen kommunaler Gremien weiter ausgesetzt sein sollten.

Hinsichtlich Ihres Einwands bezüglich der Ladungsfrist fehlt uns das Detailwissen über den Arbeitsaufwand, der für das Einhalten dieser notwendig ist. Insofern bleibt uns hier nur der Wunsch, dass reguläre Ausschusssitzungen auch dann fristgemäß (9 Tage) geladen werden, wenn eine außerordentliche SVV-Sitzung 19 Tage vor dem entsprechenden Ausschuss stattfand.“