Archiv der Kategorie: PRESSE

Mobbing-Vorwürfe gegen Teile der Rathausspitze sind substanzlos

4. Mai 2021

Stadtfunk hatte im Vorfeld der Bürgermeisterabwahl einen anonymen „Offenen Brief“ bereits als Fälschung entlarvt. (Siehe Faktencheck #5 vom 26. Februar 2021) 
Nun stellt heute auch die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung fest, das die darin erhobenen Vorwürfe gegenstandslos sind. Sie dienten einzig und allein der Täuschung der Wähler über das Handeln des Bürgermeisters Ennullat. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die im Vorfeld des Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen öffentlich erhobenen Mobbing-Vorwürfe gegen eine leitende Mitarbeiterin und zwei leitende Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind substanz- und somit gegenstandslos.

Weder gegen den damaligen Bürgermeister, Swen Ennullat, noch gegen den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, René Klaus, oder die Leiterin des Fachbereiches Zentrale Dienste, Andrea Schulz, konnten Verdachtsmomente, die einem Mobbing-Vorwurf zugrunde liegen, bestätigt werden. Es gibt diesbezüglich auch keine arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren.

https://www.koenigs-wusterhausen.de/972762/Stellungnahme-Vorwuerfe

Die Abschiedsworte unseres Bürgermeisters

11. März 2021

Swen Ennullat, Bürgermeister von Königs Wusterhausen

Heute enden für mich dreieinhalb anstrengende aber auch wunderbare Jahre voller Eindrücke, die mich mein Leben lang begleiten werden. Ich konnte unglaublich viele Erfahrungen gewinnen und tolle Menschen kennenlernen. Dafür bin ich sehr dankbar. Viele von Euch werden meinen Weg weiter begleiten.

Bedanken möchte ich mich bei allen, die mich in dieses großartige Amt gewählt haben. Und insbesondere denen, die auch weiterhin an mich glauben. Das bewegt mich sehr. Ich bin stolz darauf, so treue Unterstützer zu haben. Ich weiß gar nicht, wie ich Euch danken soll.

Die Zusammenarbeit mit der SVV war nur ein Aspekt meiner Arbeit, aber offenbar für die Öffentlichkeit der Entscheidende. Ohne Frage, für den Bruch mit Teilen der Stadtverordneten trage ich auch persönliche Verantwortung. Ich werde das für mich aufarbeiten.

Die letzten Wochen waren aber für meine Familie und mich der wirkliche Einschnitt. Mit Schrecken haben wir das Agieren eines selbsternannten „Bündnisses“ der Stadtpolitik aus der „ersten Reihe“ verfolgen müssen. Dieses Handeln ohne Anstand, Würde und Moral hätten wir uns nie vorstellen können.

Ich bin gespannt, ob sich nun die Stadtpolitik wieder beruhigt und alle Stadtverordnete wieder respektvoll mit der Verwaltung zusammenarbeiten werden. Ich kann es meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur wünschen. Ich war stets auf die Arbeit, die im Rathaus geleistet wird, sehr stolz. Gerade im letzten Jahr haben wir unter Corona-Bedingungen gezeigt, wie zuverlässig wir sind.

Natürlich werde ich aus einer anderen Perspektive das Wirken der Stadtverordneten und der Verwaltung weiter verfolgen. Viele Aufgaben sind drängend. Der Haushalt 2021 nimmt jetzt den dritten Anlauf und ich weiß nicht, wie 20 Mio € an Investitionen gestrichen werden sollen. Dieser Auftrag an die Verwaltung ist nicht zu realisieren. Gerade bei der jetzigen Dynamik der Entwicklung unserer Stadt. Hoffentlich schafft ein anderer die Grundschule in Senzig zu bauen; ohne mich wird vielleicht auch das Kasernengelände zur Vermarktung freigegeben; genauso wie die Brache am Schlossplatz; und vergesst mir nicht den Niederlehmer Wasserturm und eine siebte kommunale Grundschule.

Mir wird die Last der Verantwortung für unser Königs Wusterhausen von den Schultern genommen. Gerne hätte ich sie auf jemand anderen übertragen. Das wird jedoch noch einige Zeit dauern. Ich bin gespannt, welchen Bürgermeister das „Bündnis“ für uns ausgesucht hat.

Gebt alle auf Euch acht!

Swen Ennullat
Bürgermeister

Verwaltung strebt schnellstmöglich beschlossenen Haushalt für 2021 an

16. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters muss die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden. Nur mit einem beschlossenen Haushalt für 2021 können in diesem Jahr beantragte Hilfen aus dem städtischen Corona-Rettungsschirm ausgezahlt werden. Auch weitere freiwillige Aufgaben, wie das für August geplante Stadtfest, können nur mit einem gültigen Etat adäquat geplant werden.

Im November vergangenen Jahres lehnte eine Mehrheit der Stadtverordneten den Entwurf des Haushaltsplans für 2021 ab. Daraufhin baten Kämmerer und Bürgermeister die Fraktionen um Veränderungswüsche. Dazu gab es nur einen geringen Rücklauf.

Auf dieser Basis wurde der Haushaltsentwurf dennoch von der Verwaltung überarbeitet. Die Stadtverordneten wurden auf den Sitzungen der SVV am 21.12.2020 und 8.2.2021 informiert, dass der angepasste Haushaltsentwurf in den Ortsbeiratssitzungen in der 7. Kalenderwoche vorgestellt und zur Beschlussempfehlung gestellt würde. Die Verwaltung schlug vor, dann in der 8. Kalenderwoche einen zusätzlichen Finanzausschuss, Hauptausschuss und eine Stadtverordnetenversammlung (SVV) einzuberufen. Als Termine wurden die Tage zwischen dem 22. und 24.2. genannt. Ziel des dichten Sitzungsplans ist die Beschlussfassung, damit die vorläufige Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden kann.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrfach aufgefordert, ein Datum für die nächste Sitzung des Gremiums in der 8. KW festzulegen. Mittlerweile liegt auch ein Verlangen auf unverzügliche Einberufung der Sitzung für den 24.2. durch zwei Fraktionen und den Bürgermeister vor (§ 34 II Z.1 BbgKVer). „Unverzüglich“ bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln (vgl. zu diesem Begriff § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, PdK Br B-1, BbgKVerf § 34 5.1.1, beck-online). Die reguläre Einladung müsste am 17.2. versandt und die Sitzung öffentlich bekanntgemacht werden. Neben dem Haushaltsplan für 2021 müssen u.a. auch die Besetzung des Postens des Stadtwehrführers zum 1.3. und verschiedene Satzungsanpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen behandelt werden.

Da die Vorsitzende trotz mehrfacher Aufforderung und Begründung des Verlangens nicht zu diesem Termin einlädt, hat sich der Bürgermeister nunmehr an die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald gewandt, damit diese – anstelle der Vorsitzenden der SVV – gem. § 34 III BbgKVer für den 24.2. in den Rathaussaal einlädt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

In der darauffolgenden Sitzungswoche (9. Kalenderwoche) sollen die regulären Sitzungen der Fachausschüsse stattfinden. Ab Freitag, den 5.3., bis zum 10.3. steht der Rathaussaal wegen der Durchführung des Bürgerentscheides nicht zur Verfügung. Corona bedingt ist das Angebot an Tagungsorten generell eingeschränkt. Dies sollte der Vorsitzenden bekannt sein. „Falls wir nicht am 24.2. oder alternativ am 27.2. mit der SVV tagen können, kommt es zu erheblichen Verzögerungen und einer Fortsetzung der vorläufigen Haushaltsführung. Dies ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln“, erklärt Bürgermeister Swen Ennullat.

Stadtverwaltung korrigiert und präzisiert Zeitungsbericht über Entwicklung des Kasernengeländes Niederlehme

13. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Bezüglich der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 13.01.2021 unter dem Titel „Streit um Kasernengelände“ sowie der dort zitierten Stadtverordneten Ludwig Scheetz und Tobias Schröter stellt die Stadtverwaltung nachfolgend richtig:

Der Beratungsgegenstand zu der nichtöffentlichen Beschlussvorlage wurde bereits für drei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bekannt gemacht – nicht für zwei, wie die MAZ behauptet.

Beim ersten Mal (Fortsetzungssitzung der SVV vom 30.11.2020) war die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht mehr beschlussfähig. Deshalb wurde bereits beim zweiten Mal (SVV vom 21.12.2020) nach § 38 II BbgKVerf eingeladen. Der Paragraph besagt: „Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Ladung zu dieser Sitzung muss auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden“.

Es spricht viel dafür, dass unter diesen Voraussetzungen bereits beim zweiten Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber erneute und verzögernde Vertagungen eben nicht beabsichtigt hat, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen zu garantieren. Hier wird eine aus Sicht der Verwaltung dringliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verzögert. Die ausbleibende Entscheidung zu diesem Beratungsgegenstand wurde gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die Vorsitzende hat nicht reagiert. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, in den die Beschlussvorlage jetzt verwiesen wurde, findet – Corona bedingt – aktuell nicht statt. Dies war den Stadtverordneten bekannt. Tobias Schröter ist der Ausschussvorsitzende. Unklar ist, was Herr Schröter unter „Redebedarf“ versteht, den er laut eigener Aussage in dem MAZ-Artikel noch sieht. Es gab keinen Austausch zum Inhalt der Beschlussvorlage mehr. Der Vergleich, den Herr Schröter mit den beabsichtigten Plänen eines Investors zum „Königspark“ in dem Artikel anstellt, ist unpassend. In Niederlehme gibt es längst Baurecht.

Die öffentlichen Aussagen des Stadtverordneten Ludwig Scheetz, der nun nochmals „vertiefend über Entwicklungsperspektiven“ sprechen möchte, um die „Akzeptanz der Bevölkerung“ zu erreichen, sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich ferner nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Die Nachfragesituation von Investoren ist sehr hoch. Die Vermarktungsaussichten für solche Gebiete zwischen dem Hauptstadtflughafen BER und Tesla sind derzeit als sehr gut zu bezeichnen. Die Vorzugsvariante mit abschirmender gewerblicher Nutzung außen sowie ein dem Grünraum zugewandten Wohnquartier im Inneren ist klar. Denkmalgeschützte Gebäude werden integriert. Bau- und Gewerbetypologien wurden beschrieben. Das Wegesystem ist entworfen, die Erschließung geplant. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. All dies ist der Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren zu verdanken.

Bürgermeister Ennullat dazu: „Es ist ein wunderbares Projekt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Jede weitere Verzögerung macht die Realisierung aber schwieriger. Erst die Brachfläche am Schlossplatz, jetzt das Kasernengelände. Das Blockieren der Entwicklung dieser wichtigen Projekte durch die Mehrheit der Stadtverordneten ist nicht nur demotivierend, es muss endlich aufhören.“

 

700 Jahre Königs Wusterhausen – Die neue Stadtchronik

29. September 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen
Auch wenn das Wetter nicht gerade einladend war, ein bisschen gefeiert wurde am 26. September 2020 trotzdem. Die Stadt bedankte sich mit einem kleinen Empfang bei allen, die an der neuen Stadtchronik mitgewirkt bzw. den Weg dafür geebnet haben. Rund 40 Gäste waren in den Innenhof des Dahmelandmuseums gekommen. Besonders schön war, dass mit Frau Dr. Kristina Hübener (Uni Potsdam/ Brandenburgische Historische Kommission) und Dr. Felix Engel beide Herausgeber anwesend waren und einige Worte an die Gäste richteten. Auch Margitta Berger vom Heimat- und Museumsverein Königs Wusterhausen begrüßte die Anwesenden. Bürgermeister Swen Ennullat zeigte die Entwicklung der Stadt mit den damit verbundenen Herausforderungen auf und dankte allen Gästen für ihre zeitintensive Arbeit an der Stadtchronik.
Die Dixieland Stompers sorgten für stimmungsvolle Musik – und Kleinigkeiten für den Gaumen gab es auch.
An dieser Stelle nochmals allen an der Stadtchronik Beteiligten – auch aus den Ortsteilen – vielen Dank für diese tolle Arbeit! Ohne sie wäre das Buch nicht so gelungen.
Das Buch ist im Bebra Verlag erschienen und unteranderem erhältlich in der Stadtbuchhandlung Radwer in der KWer Bahnhofstraße.
Foto © M8

Landrat erklärt Klage gegen Landkreis für unzulässig

4. September 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadt Königs Wusterhausen hat am Donnerstag, dem 3. September 2020, die Klage gegen die Höhe der Kreisumlage 2019 zurückgenommen. Damit kommt das Rathaus einer Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald nach. Demnach hat der Bürgermeister das Votum der Stadtverordneten umzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Rücknahme der Klage mehrheitlich beschlossen, nachdem sich der nach Hauptsatzung eigentlich zuständige Hauptausschuss zuvor für eine Fortsetzung ausgesprochen hatte. Die Beanstandung des entsprechenden SVV-Beschlusses ist unwirksam.

Der Landrat, der als Untere Landesbehörde (Kommunalaufsicht) auftritt, hat keine inhaltliche Entscheidung über die Klage gegen den durch ihn als Landrat vertretenen Landkreis getroffen. Vielmehr wurde festgestellt, dass der Beschluss der Stadtverordneten auszuführen ist. So lautet auch das Fazit des juristischen Beistands der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit zur Streitentscheidung der Kommunalaufsicht.

Als Hauptverwaltungsbeamter ist der Bürgermeister zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Mit der Klage forderte die Stadt, die Kreisumlage für 2019 um 1,4 Millionen Euro zu reduzieren. Die restlichen von der Stadt an den Landkreis zu zahlenden 15,6 Millionen Euro standen außer Frage und waren auch nicht Teil der Klage. Die Stadtverwaltung argumentierte, dass der Landkreis Dahme-Spreewald einen zu hohen Finanzbedarf zur Berechnung der Kreisumlage für Königs Wusterhausen herangezogen hat. Auch hatte er nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, seine anderen Erträge zu erhöhen.

„Wir akzeptieren die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Spannend wird sein zu sehen, welchen Erfolg die Gemeinde Eichwalde mit ihrer Klage zum selben Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht haben wird“, sagte Bürgermeister Swen Ennullat. Falls die Klägerin dort obsiegt, kann im Falle Königs Wusterhausens dem Bürgermeister ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt nicht angelastet werden. Denn durch die pflichtgemäße Beanstandung des SVV-Beschlusses hat der Bürgermeister auf seine Bedenken hingewiesen. Die Entscheidung des Landrates stellt den Bürgermeister hier von allen Folgen der Ausführung des SVV-Beschlusses frei. Die Verantwortung liegt nun bei der Kommunalaufsicht.

Entgegen der Behauptung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ in einem Artikel vom 2. September 2020 hat die Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht alle Unterlagen zu diesem Sachverhalt nachweislich zukommen lassen – zuletzt Mitte August. Weiterhin ist es nicht korrekt, dass die Stadtverwaltung die Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Kommunales, z.B. zu einer möglichen Befangenheit des Landkreises in dieser Sache, kennt. Die in Rede stehenden zweimaligen Informationen des Ministeriums liegen der Stadt nicht vor. Die beantragte Einsichtnahme wurde – ganz im Gegenteil – der Stadt mehrfach verweigert.

Derzeit liegen im Rathaus fünf Rückmeldungen der Kommunalaufsicht zu Beanstandungen des Bürgermeisters bzw. seiner Vertreterinnen und Vertreter vor. In drei Fällen wurde eine sogenannte „Streitentscheidung“ der Kommunalaufsicht getroffen.

Indes hat die Stadt pflichtgemäß und fristgerecht Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid für das Jahr 2020 eingelegt.

Die MAZ nennt es Kleinkrieg, ich nenne es Verteidigung der Demokratie

27. Mai 2020

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Kleinkrieg, so nennt das die MAZ am 27.5.2020 auf der Seite 14. Ich dagegen nenne es den ehrlichen Kampf eines mutigen Bürgermeisters gegen verkrustete Denkstrukturen und undurchsichtige Entscheidungsvorgänge in Vergangenheit und Gegenwart.
Das verdient unsere Anerkennung, und das braucht den Streit!
Für mich soll es ein Streit sein, um überhaupt zu verstehen, wie man sich eine kulturvolle Stadt träumen kann.
An Naivität und Gleichgültigkeit gegenüber einer kulturvollen Stadt stoße ich mich. Mich ärgert diese Verkümmerung des Bewusstseins, diese wahrgenommene Impotenz einiger Stadtverordneter, mit denen sich Herr Ennullat unsinnigerweise ständig auseinandersetzen muss. Und ich schaue mit neugierigem Respekt und Sympathie, wie er sich jedem Ausbruchsversuch und der naiv auftretenden Selbstsicherheit seiner Gegner entgegen stellt. Ich brauche diese Erfahrung wie reine Luft oder frisches Wasser. Deshalb wünsche ich mir, dass wir uns alle an unsere Geistesfähigkeit erinnern, an unser Potential an Kreativität, an unseren Möglichkeitssinn und unsere Fähigkeit zu Visionen. Unser Bürgermeister Swen Ennullat ist eine große Chance für unsere Stadt. Wir sollten ihn alle besser unterstützen.

Mensch, Tina! Was war das denn für eine »Presseerklärung«???

23. Februar 2020

Priska Wollein, UBL

Ein leider von der MAZ nicht veröffentlichter Leserbrief zum Artikel „CDU in LDS steht vor einem Dilemma“ vom14. Februar 2020

Frau Tina Fischer, mit Verlaub, haben SIE eigentlich noch einen klaren Blick auf deutsche Geschichte? Wer CDU und SPD »aus 70 Jahre Geschichte eine starke Übereinkunft« bescheinigt, der legalisiert posthum ein Stück Politikgeschichte vom Allerschlimmsten, ja beweihräuchert die Vormachtstellung und Einheitspolitik einer Nationalen Front* der DDR! Ober haben Sie sich mit den 70 Jahren gar nur auf die Westdeutsche Politik bezogen? Dann kann ich Ihnen als ein Beispiel für Abertausende sagen, dass meine Eltern 1970 in die SPD eintraten, um CDU-Politik zu verhindern! Jawoll, es gab einmal eine klare Abgrenzung von »linker« und »rechter« Politik, auch im Westen. Da wusste man, wen man wählt und wofür.

Und nun ist alles einerlei, Einheitspartei? Sind wir wieder soweit? Ist es die Zeit, Ihren Wählern zu suggerieren, dass es ganz normal sei, einen von Gnaden der CDU mitgetragenen SPD-Kandidaten zu wählen? Oder umgekehrt? Um Missverständnissen vorzubeugen: ich und die meisten der Bürger im Landkreis wählen gar nicht – nie – AFD, aber ich spreche für viele, die sagen, es reicht uns mit eurem Rumgeplänkel, ohne auf die Eignung für das Amt und die Eignung bzw. Legitimation der Kandidaten zu sehen. Zum Beispiel dahingehend, dass es ein Gebot der Stunde ist, einen Kreistagsvorsitzenden NICHT aus derselben Partei wie der des Landrats zu erwählen! Damit der Kreistag als Dienstherr des Landrats seine Kontrolle in größtmöglicher Neutralität ausüben kann. Ein Argument, das im Übrigen auch Georg Hanke vertrat, als es um seine Wahl zum SVV-Vorsitzenden von Königs Wusterhausen ging…

Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihrer Kollegin Jana Schimke, die zumindest einsieht, dass die Bürger gute Politik erwarten und kein »Prozentgeschachere«. In der Organisation von »Scheinwahlen« jedenfalls besteht hier im Lande noch ausreichend Übung, scheint es.

Frau Fischer (SPD) ist in München geboren und in Westdeutschland aufgewachsen. Sie saß bereits seit 2004 im Landtag und war zwischenzeitlich Staatssekretärin. 2014 trat sie auch für den Landkreis LDS an. Sie wusste besser als keine andere, um welches Amt es sich handelt, als sie sich 2019 sukzessive für den Kreistag und für den Landtag bewarb. Ergo war es reines Kalkül, als sie sich für die SPD hier im Landkreis auf Stimmenfang begab. Sie hat mit fast 6.000 Stimmen die meisten Stimmen im Landreis geholt. Dass sie ihr Mandat im Landkreis zurückgeben würde, war ihr ganz sicher auch schon vorher klar, bei der einschlägigen »Berufs«-Erfahrung. Was ist es, wenn nicht Verschaukelei, wenn man dann für seine Wähler einfach gar nicht mehr da ist? Mensch Tina!

Ich frage mich nur, warum so viele Menschen immer wieder auf die gleichen Muster hereinfallen…

* Wikipedia darf es so ausdrücken: »Faktisch war die Nationale Front jedoch ein Mittel, um die Blockparteien und Massenorganisationen zu disziplinieren und die Vormachtstellung der SED im Staat zu festigen.«

Stadt fordert gerechten Kostenausgleich bezüglich der Aufgaben der Jugendhilfe

1. Februar 2018

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen, 1.2.2018

Die Stadt Königs Wusterhausen setzt sich weiterhin dafür ein, dass im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe nach dem Kitagesetz zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den Kommunen ein angemessener Kostenausgleich verankert wird.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Dahme Spreewald, Ludwig Scheetz, äußerte Bürgermeister Swen Ennullat noch einmal den dringenden Wunsch, mit dem Landkreis über die Finanzierung von Aufgaben der Kindertagesbetreuung in Diskussion zu treten, um eine für alle Seiten faire Lösung herbeizuführen.

Der derzeit gültige öffentlich-rechtliche Vertrag verpflichtet die kreisangehörigen Ämter und Kommunen in ihrem Gebiet die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen. Der Landkreis erstattet den Kommunen die laut Kitagesetz vom Landkreis als dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmenden Kosten für das notwendige pädagogische Personal. Dies sind eigentlich zwischen 84 und 88,6 % der Personalkosten. Tatsächlich erstattet aber der Landkreis bspw. der Stadt Königs Wusterhausen nur 70,1% der entstandenen Kosten. Mithin 883.000 € weniger als vermutet. An den Kosten für den Verwaltungsaufwand der entsprechenden Kommune beteiligt sich der Landkreis überhaupt nicht.

Bürgermeister Swen Ennullat sucht daher das Gespräch mit dem Landkreis. „In meiner Stadtverwaltung sind mittlerweile drei Vollzeitstellen nötig, um pflichtige Aufgaben des Landkreises wahrzunehmen. Die jährlichen Kosten belaufen ich auf ca. 192.000 €“, so der Bürgermeister. Der Landkreis lehnt eine Beteiligung an den Verwaltungskosten bisher mit dem Argument ab, dass es bei der Abrechnung der zu erstattenden Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher zu einer Besserstellung der Kommunen komme, da höhere als die vom Land Brandenburg angenommenen Durchschnittssätze gezahlt würden. Zudem führe eine Übernahme von Mehrkosten möglicherweise zu einer Erhöhung der Kreisumlage. Neuverhandlungen mit einer einzelnen Kommune seien darüber hinaus nicht möglich.

Die Rechnung des Landkreises geht jedoch nach Meinung von Bürgermeister Ennullat nicht auf. So machen beispielsweise auch die freien Träger bei der Stadt Kosten in Höhe von ca. 150.000 € jährlich für die Verwaltung ihres Personals geltend. Auch der Stadt als kommunalem Träger entstehen im eigenen Personalbereich Kosten. „Wenn man denselben Prozentsatz von pauschal 4 % zugrunde legt, entstehen der Stadt aktuell ebenfalls ca. 188.000 € pro Jahr als Aufwand für die Personalverwaltung der Kitas“, so Swen Ennullat. Selbst wenn man den Mehrbelastungsausgleich des Landkreises für Verwaltungsaufgaben von derzeit 50.000 € und die 300.000 €, die durch die Annahme höherer Durchschnittssätze bei der Abrechnung der Kosten für das pädagogische Personal an die Stadt gezahlt werden, abziehe, bliebe immer noch – allein bei den Verwaltungskosten – ein Defizit von 180.000 €.

Um Zeit für weitere Verhandlungen mit dem Landkreis zu gewinnen, sollte der bestehende Vertrag, der auch nach seiner Kündigung über ein Jahr lang weiterläuft, gekündigt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde jedoch von den Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung des Jahres von 28.12.2017 mehrheitlich abgelehnt.

Bürgermeister Ennullat gibt jedoch nicht auf und versucht, den Landkreis wieder an den Verhandlungstisch zu bekommen. „Es geht nicht nur um die Stadt Königs Wusterhausen, sondern um alle Kommunen des Landkreises, die – vor allem im Norden – in den nächsten Jahren erhebliche Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung zu bewältigen haben“, sagt Swen Ennullat. „Es geht auch nicht darum, dass die Stadt die Aufgaben der Jugendhilfe nicht mehr übernehmen möchte. Es ist jedoch wichtig, den bestehenden Vertrag zu überarbeiten, um einen angemessenen und fairen Kostenausgleich für die Leistungen der Kommunen zu gewährleisten.“

 

 

Neue Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung

22. November 2017

Redaktion

Die Königs Wusterhausener Stadtverordneten Priska Wollein (parteilos) und Birgit Uhlworm (Unabhängige Frauenliste) haben eine Fraktion gebildet, in der Birgit Uhlworm den Vorsitz übernimmt. Der Name der neuen Fraktion wird voraussichtlich FWKW/UFL sein.

Beide Stadtverordnete sehen in der gemeinsamen Fraktion eine Möglichkeit, mehr zu bewegen und Themen „mit anderer Stärke anzusprechen“ als sie es als Einzelabgeordnete konnten. Die Idee sei gemeinsam gewachsen. Sie wollen weiter kritisch hinterfragen sowie Kommunalpolitik stärker aus Sicht der Frauen gestalten und prägen. „Mit Blick auf die Kommunalwahl 2019 ist es wesentlich, zum Beispiel die Vielfalt von Themen wie Familie und Lebensformen in der lokalen Politik abzubilden“, führt Birgit Uhlworm aus. Frau Wollein betont, wie wichtig eine vorausschauende Weichenstellung in Bezug auf die strukturelle Entwicklung, die Umwelt und den Einklang von Leben und Arbeiten für die Zukunft der Stadt sei.

Beide Stadtverordnete wünschen sich, dass sich mehr Frauen in der Kommunalpolitik engagieren, Themen einbringen und wollen Mut machen, dies zu tun. Auch offene Kommunikation und mehr Mitsprache der Bürgerschaft gehören zu ihrem Fokus.