Archiv der Kategorie: PRESSE

Dankeschön an Stadtverordnete und Ortsbeiräte

30. Mai 2024

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Vor wenigen Tag fand die letzte reguläre Stadtverordnetenversammlung dieser Wahlperiode statt. Bürgermeisterin Michaela Wiezorek möchte sich deshalb bei den ehrenamtlichen Stadtverordneten für die in den zurückliegenden fünf Jahren geleistete Arbeit bedanken:

„Im Rückblick war es eine herausfordernde Zeit. Im Februar 2020 – kein Jahr nach der konstituierenden Sitzung brachte die Corona-Pandemie alle gewohnten Abläufe durcheinander. Entscheidungen von Amts- und Mandatsträgern sorgten für Unruhe und Verunsicherung sowohl in der Stadtpolitik und als auch im Rathaus.

Am Ende der Wahlperiode kann man aber auch mit Stolz auf das in den Jahren 2019 bis 2024 Geleistete schauen. Mein Dank dafür gilt allen ehrenamtlich Tätigen in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen, den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Ortsbeiräten der acht Ortsteile für die kooperative Zusammenarbeit im Interesse der Stadt. Ein großes Dankeschön für fünf Jahre, in denen auch offen diskutiert wurde, Kompromisse gefunden wurden und so die kommunale Selbstverwaltung mit Leben gefüllt wurde. Es sind viele gute Entscheidungen für die Stadt getroffen worden. Einen kleinen Einblick gibt eine Präsentation, die bei der Sitzung am 27. Mai 2024 zu sehen war.

Danke an alle, die nicht mehr dabei sein wollen oder können. Viel Erfolg für diejenigen, die sich bei der Kommunalwahl dem Votum der Wählerinnen und Wähler stellen. Ich hoffe nach der Wahl auf eine gute Zusammenarbeit mit engagierten Stadtverordneten, die in den nächsten fünf Jahren mit guten Entscheidungen die Stadt weiterentwickeln.“

100 % KW – Statt neue Wohnbebauung im Lärm Hotspot

20. Februar 2024

Pressemitteilung der BI „100% KW“

Der Königspark, direkt an der A10, Abfahrt Königs Wusterhausen, soll nach den Wünschen der aktuellen Eigentümer, einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft, ein vollkommen anderes Gesicht bekommen. Hinter den Plänen steht die DLE Group, eine Immobilieninvestmentgesellschaft die die Fläche nach Umwandlung weiterveräußert und vermutlich auf satte Gewinne hofft.

Der Königspark soll nicht als Gewerbegebiet entwickelt werden, sondern ein Wohngebiet werden. 2500 Wohneinheiten sind geplant. Auf einer Fläche von 56 ha. Aber um was für ein Gebiet handelt es sich hier eigentlich?

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Anfang der Neunzigerjahre hatte man die Lärmbelastung durch die nahe Autobahn A10 im Blick. Die Wohnbebauung sollte in einiger Entfernung entstehen, dem heutigen Wohngebiet Königspark. Zur Autobahn hin sollten Gewerbeansiedlung erfolgen, bei denen die Beeinträchtigungen durch den Lärm eher gering sind. Im nördlichen Bereich des benachbarten Technologieparks sind sogar die sonst üblichen Betriebswohnungen untersagt, da der Lärm einem gesunden Wohnen entgegensteht.

All diesen Aspekten zum Trotz soll das Gewerbegebiet nun in ein Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewandelt werden. Doch was hat sich dort in den Letzten 30 Jahren getan? Das Verkehrsaufkommen auf der A 10 ist deutlich angestiegen. Gleichzeitig kommt es auch zu einer Verlärmung durch die nahe BAB 13 Richtung Dresden. Die A10 verlärmt den Bereich genau genommen sogar doppelt. Einerseits direkt aus Richtung der Anschlussstelle, Königs Wusterhausen und dann noch einmal aus nördöstlicher Richtung durch den Kurvenverlauf der A10.

Hinzu kam nun auch noch die Hoffmann-Kurve. Bei Ostwind starten die Flugzeuge der südlichen Start- und Landebahn des BER zu einem Großteil über diesem Gebiet und haben im Durchschnitt eine Flughöhe um die 1.000 m. Die Flugroute liegt oberhalb der A10. Die Verlärmung erfolgt dadurch sogar aus der Luft und vom Boden.

Wenn wir hier nun aus freien Stücken ein neues Wohngebiet ausweisen, konterkarieren wir damit alle Bemühungen des Lärmschutzes in der Stadt. An der A10, den Bahntrassen und hinsichtlich der Flugrouten, sind verschieden Akteure aktive um gegen die Lärmbelastung anzukämpfen. Wem wollen wir zukünftig noch glaubhaft vermitteln, dass der Lärm eine unzumutbare Belastung darstellt, wenn wir ihn gleichzeitig neuen Einwohnern zumuten wollen? Damit sind auch die Bürger in Niederlehme, Zernsdorf, Zeesen und der Kernstadt mittelbar betroffen.

Hier ist auch die Bürgermeisterin gefragt, in der Fluglärmkommission äußerte sie laut Protokoll noch: „Diepensee ist so verlärmt, dass man sich dort nicht unterhalten kann“, warum das für das direkt angrenzende geplante Quartier nicht gelten soll, erschließt sich nicht.

Weitere Informationen und der Link zur Petition auf: www.100-prozent-kw.de

 

Fragwürdige „Königspark“-Werbung

18. Februar 2024

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Ja, ich weiß nicht, wie es anderen Lesern ergangen ist, als sie im jüngsten „KaWe-Kurier“ eine ganze Seite zum Königspark vorfanden: eine umfangreiche, idyllisch anmutende Bild-Text – Kombination, locker geschrieben, ansprechend, auf Aufmerksamkeit zielend, wenn auch unter Nutzung bereits bekannter Angaben aus der öffentlich zugänglichen Königspark-Konzeption. Ohne die Defizite aus der Realität im Jahre 2024. Also eine fast heile Welt im Jahre 2035. So mein Eindruck. Und so nahm ich im ersten Moment an – wie andere Leser vielleicht auch –, es handle sich um einen eigenen, fiktiv angelegten redaktionellen Beitrag des Blattes, zumal von „unser Autor Julian Burger“ (S. 6) geredet wurde. Aber zugleich ein Leserbrief? Von diesem Ausmaß, verbunden mit großem Bild? Das kostet Fläche, die Zeitungen doch kaum für einen einzelnen Leserbrief zur Verfügung stellen? Noch dazu, wenn für eine Zeitung das Anzeigengeschäft wichtig ist.

Dann wurde mir schlagartig klar: Dieser Text geht auf die DLE zurück, die sich hier erneut öffentlich zu Wort meldet, die hier Werbung veröffentlichen lässt. Und das in jener Zeitung, die – anders als etwa die MAZ – vermutlich alle Haushalte in der Kommune erreicht – oft sogar als einzige Zeitung. An sie sind diese Bürger folglich sehr gewöhnt, sie ist ihnen vertraut. Eine wunderbare Voraussetzung, um für eine Königspark-Werbung die angestrebte Reichweite und das erforderliche Gehör zu finden.

Und mit der Entscheidung der DLE für den „KaWe-Kurier“ wird zugleich diesmal auch eine besondere Form gewählt, die geeignet scheint, den Leser vom Projekt Königspark möglichst zu überzeugen: die Form des Advertorials. https://seeding-alliance.de/native-advertising/was-ist-ein-advertorial-einfach-erklaert/ Es ahmt den Stil und die Struktur eines redaktionellen Beitrags nach, wird in einem redaktionellen Umfeld platziert – also nicht gesondert als Anzeige gesetzt – und erweckt so bei Lesern den Anschein, es sei ein Artikel der Redaktion. Das aber trifft in diesem Falle nicht zu. Nein, es ist eine Werbung reinsten Wassers, die im „KaWe-Kurier“ (siehe Online-Fassung) völlig ungekennzeichnet bleibt https://kw-kurier.de/koenigspark-2035-ein-leserbrief-aus-der-zukunft/. Anders als in  Landespressegesetzen und im Pressekodex verlangt. Dort wird die Trennung von Werbung und Redaktion gefordert. https://www.presserat.de/pressekodex.html Sie soll vollzogen werden mittels sprachlicher Markierung, so zum Beispiel über den ausdrücklichen Hinweis „Anzeige“. https://onlinemarketing.de/lexikon/definition-advertorial. Darauf wird allerdings auch in der Printfassung des Textes „Königspark 2035 – Ein Leserbrief aus der Zukunft“ verzichtet. Dort steht lediglich am Rande der Seite „Advertorial“, ein Wort, das für viele Leser nicht zu ihrem Wortschatz gehören dürfte  – anders als „Anzeige“ –, gedacht zu einer nur formalen Absicherung?

Ich habe im Laufe der Debatten über den Königspark und die DLE mehrmals  betont, dass die DLE-Vertreter um Frau Petra Müller eine gut zusammengesetzte und gut aufgestellte Gruppe bilden, profiliert und genau wissend, was sie wollen und wie sie ihre Absicht möglichst erfolgreich erreichen können. Das gilt eben auch für diesen jüngsten Werbebeitrag, der letztlich im Zusammenwirken von DLE und „KaWe-Kurier“ in der vorliegenden Gestalt entstanden ist:  bewusst ohne die m. E. widerspruchsfreie, nötige Trennschärfe. Und ob es ein Zufall ist, dass dieses Advertorial nur wenige Tage – also nicht zu früh, nicht zu spät – vor der SVV-Sitzung am 19. Februar 2024 erscheint, da  bin mir nicht sicher; denn immerhin steht der Königspark erneut auf der Tagesordnung – es geht um die Abstimmung des Vorschlages der CDU, eine schriftliche Befragung aller Bürger unserer Kommune durchführen zu lassen. Was im Ernstfalle auch hieße: Mit offenem Ausgang. Das weiß man in der DLE vermutlich sehr genau. Und man weiß vermutlich zudem sehr genau, dass es anderen Ortes unter anderem im Lande Brandenburg Bürgerbefragungen gegeben hat, die nicht zugunsten eines Investors ausgegangen sind.

Verdacht schwerer Verstöße gegen den Datenschutz

30. Oktober 2023

FWKW fordert Aufklärung

In Königs Wusterhausen sollen auf Gewerbe- und Industrieflächen zwei Giga-Bauprojekte entstehen. Im „Königspark“ und „Am Möllenzugsee“ wollen zwei Investoren insgesamt mehrere tausend Wohnungen in Geschossbauweise errichten. Beide Bauvorhaben sind umstritten. Unterstützung erhalten sie vor allem von der Bürgermeisterin, Michaela Wiezorek.

Quartier „Am Möllenzugsee“

In Niederlehme hat sich eine große Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohner gegen die Entwürfe des Investors ausgesprochen. Bei der öffentlichen Diskussion am 6. September ließ sich die Bürgermeisterin vertreten.

Laut aktuellem Entwurf soll ein dezentraler Siedlungsschwerpunkt entstehen. Die bis zu 7-geschossigen Wohnblöcke in dichter Bauweise fügen sich nicht in das Ortsbild ein. Von der Umgebungsbebauung der Einfamilienhaussiedlung wird erheblich abgewichen. Verkehrsprobleme verschärfen sich und es entstehen ungelöste Mehrbedarfe an sozialer Infrastruktur, vor allem im Bildungsbereich.

Einwendungen gegen den Bebauungsplan konnten im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bis zum 21. September abgegeben werden. Laut Aussage der Verwaltung gingen mehr als 150 Einwendungen aus der Bürgerschaft fristgerecht ein. Eine genaue Anzahl konnte die Bürgermeisterin nicht benennen.

Verdacht datenschutzrechtlicher Verstöße durch Amtsträger in einem besonders schweren Fall

Erst auf Nachfrage erhielten die Einwender in der vergangenen Woche form- und inhaltsgleiche Eingangsbestätigungen. Dies erfolgte postalisch oder per E-Mail. Die Schreiben waren nicht unterzeichnet.

Absender der E-Mail war auch nicht die Stadtverwaltung, sondern ein Mitarbeiter eines privaten Planungsbüros. Die angefügten Schreiben trugen jedoch den Briefkopf der Stadt Königs Wusterhausen und erweckten einen behördlichen Eindruck. Sie beinhalteten alle personenbezogenen Daten der Einwender – wie Name, Vorname, Adresse und E-Mail-Adresse.

Auf Nachfrage, wie das Planungsbüro an diese Daten gekommen ist und ob es in einer geschäftlichen Beziehung zum Investor steht, wurde nicht reagiert.

Die Bürgermeisterin hat auf die schriftliche Nachfrage, ob personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen aus dem Rathaus weitergegeben worden, ebenfalls nicht geantwortet.

Unklar ist, in welchem Umfang die personenbezogenen Daten der Einwender ohne deren Einverständnis weitergegeben, gespeichert oder elektronisch verarbeitet worden.

Aktuell besteht der Verdacht, dass alle mehr als 150 Einwendungen zu diesem Bauprojekt inklusive personenbezogener Daten einem Dritten ohne Einwilligung der Betroffenen übermittelt worden.

Dazu Katharina Ennullat, Stadtverordnete und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von FWKW:
„Sollte sich herausstellen, dass dem Planungsbüro des Investors die Namen und Adressen aller Kritiker seines Projekts übermittelt worden, wäre dies ein enormer Vertrauensverlust in die Integrität der Stadtverwaltung. Selbstverständlich gingen die Bürgerinnen und Bürger davon aus, dass sich im Rathaus an die Grundregeln des Datenschutzes gehalten wird.
Unser aller Rechtsschutzbedürfnis entspricht auch, dass zwischen den Zielen des Investors und den subjektiven Rechten der Bürgerschaft sachgerecht und unabhängig abgewogen wird. Hier darf kein Eindruck der Einflussnahme oder eines Klüngels entstehen.
Die Bürgermeisterin steht dabei in beiden Fällen in persönlicher Verantwortung. “

FWKW fordert deshalb:

  • Öffentliche Aufklärung durch die Bürgermeisterin zum Umfang und Schwere des möglichen datenschutzrechtlichen Verstoßes.
  • Die zuständigen Datenschutz- und Strafverfolgungsbehörden sind zu informieren.
  • Sollte die Bürgermeisterin – als Adressatin der meisten Einwendungen – selbst involviert sein, ist die Bearbeitung des Vorgangs einer unbeteiligten Person zu übertragen.
  • Die Betroffenen sind durch die Stadtverwaltung zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären. Es sind Maßnahmen einzuleiten, die sicherstellen, dass unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten gelöscht werden. Die Löschung ist den Betroffenen nachzuweisen.
  • Es sind unverzüglich in der Stadtverwaltung Maßnahmen einzuleiten, die zukünftig solche Verstöße verhindern.
  • Das Bauleitverfahren, das zur erheblichen Aufwertung des Grundstücks zu Gunsten des Investors führt, bedarf der Überprüfung durch eine unabhängige Stelle.

Mobbing-Vorwürfe gegen Teile der Rathausspitze sind substanzlos

4. Mai 2021

Stadtfunk hatte im Vorfeld der Bürgermeisterabwahl einen anonymen „Offenen Brief“ bereits als Fälschung entlarvt. (Siehe Faktencheck #5 vom 26. Februar 2021) 
Nun stellt heute auch die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung fest, das die darin erhobenen Vorwürfe gegenstandslos sind. Sie dienten einzig und allein der Täuschung der Wähler über das Handeln des Bürgermeisters Ennullat. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die im Vorfeld des Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen öffentlich erhobenen Mobbing-Vorwürfe gegen eine leitende Mitarbeiterin und zwei leitende Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind substanz- und somit gegenstandslos.

Weder gegen den damaligen Bürgermeister, Swen Ennullat, noch gegen den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, René Klaus, oder die Leiterin des Fachbereiches Zentrale Dienste, Andrea Schulz, konnten Verdachtsmomente, die einem Mobbing-Vorwurf zugrunde liegen, bestätigt werden. Es gibt diesbezüglich auch keine arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren.

https://www.koenigs-wusterhausen.de/972762/Stellungnahme-Vorwuerfe

Die Abschiedsworte unseres Bürgermeisters

11. März 2021

Swen Ennullat, Bürgermeister von Königs Wusterhausen

Heute enden für mich dreieinhalb anstrengende aber auch wunderbare Jahre voller Eindrücke, die mich mein Leben lang begleiten werden. Ich konnte unglaublich viele Erfahrungen gewinnen und tolle Menschen kennenlernen. Dafür bin ich sehr dankbar. Viele von Euch werden meinen Weg weiter begleiten.

Bedanken möchte ich mich bei allen, die mich in dieses großartige Amt gewählt haben. Und insbesondere denen, die auch weiterhin an mich glauben. Das bewegt mich sehr. Ich bin stolz darauf, so treue Unterstützer zu haben. Ich weiß gar nicht, wie ich Euch danken soll.

Die Zusammenarbeit mit der SVV war nur ein Aspekt meiner Arbeit, aber offenbar für die Öffentlichkeit der Entscheidende. Ohne Frage, für den Bruch mit Teilen der Stadtverordneten trage ich auch persönliche Verantwortung. Ich werde das für mich aufarbeiten.

Die letzten Wochen waren aber für meine Familie und mich der wirkliche Einschnitt. Mit Schrecken haben wir das Agieren eines selbsternannten „Bündnisses“ der Stadtpolitik aus der „ersten Reihe“ verfolgen müssen. Dieses Handeln ohne Anstand, Würde und Moral hätten wir uns nie vorstellen können.

Ich bin gespannt, ob sich nun die Stadtpolitik wieder beruhigt und alle Stadtverordnete wieder respektvoll mit der Verwaltung zusammenarbeiten werden. Ich kann es meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur wünschen. Ich war stets auf die Arbeit, die im Rathaus geleistet wird, sehr stolz. Gerade im letzten Jahr haben wir unter Corona-Bedingungen gezeigt, wie zuverlässig wir sind.

Natürlich werde ich aus einer anderen Perspektive das Wirken der Stadtverordneten und der Verwaltung weiter verfolgen. Viele Aufgaben sind drängend. Der Haushalt 2021 nimmt jetzt den dritten Anlauf und ich weiß nicht, wie 20 Mio € an Investitionen gestrichen werden sollen. Dieser Auftrag an die Verwaltung ist nicht zu realisieren. Gerade bei der jetzigen Dynamik der Entwicklung unserer Stadt. Hoffentlich schafft ein anderer die Grundschule in Senzig zu bauen; ohne mich wird vielleicht auch das Kasernengelände zur Vermarktung freigegeben; genauso wie die Brache am Schlossplatz; und vergesst mir nicht den Niederlehmer Wasserturm und eine siebte kommunale Grundschule.

Mir wird die Last der Verantwortung für unser Königs Wusterhausen von den Schultern genommen. Gerne hätte ich sie auf jemand anderen übertragen. Das wird jedoch noch einige Zeit dauern. Ich bin gespannt, welchen Bürgermeister das „Bündnis“ für uns ausgesucht hat.

Gebt alle auf Euch acht!

Swen Ennullat
Bürgermeister

Verwaltung strebt schnellstmöglich beschlossenen Haushalt für 2021 an

16. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters muss die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden. Nur mit einem beschlossenen Haushalt für 2021 können in diesem Jahr beantragte Hilfen aus dem städtischen Corona-Rettungsschirm ausgezahlt werden. Auch weitere freiwillige Aufgaben, wie das für August geplante Stadtfest, können nur mit einem gültigen Etat adäquat geplant werden.

Im November vergangenen Jahres lehnte eine Mehrheit der Stadtverordneten den Entwurf des Haushaltsplans für 2021 ab. Daraufhin baten Kämmerer und Bürgermeister die Fraktionen um Veränderungswüsche. Dazu gab es nur einen geringen Rücklauf.

Auf dieser Basis wurde der Haushaltsentwurf dennoch von der Verwaltung überarbeitet. Die Stadtverordneten wurden auf den Sitzungen der SVV am 21.12.2020 und 8.2.2021 informiert, dass der angepasste Haushaltsentwurf in den Ortsbeiratssitzungen in der 7. Kalenderwoche vorgestellt und zur Beschlussempfehlung gestellt würde. Die Verwaltung schlug vor, dann in der 8. Kalenderwoche einen zusätzlichen Finanzausschuss, Hauptausschuss und eine Stadtverordnetenversammlung (SVV) einzuberufen. Als Termine wurden die Tage zwischen dem 22. und 24.2. genannt. Ziel des dichten Sitzungsplans ist die Beschlussfassung, damit die vorläufige Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden kann.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrfach aufgefordert, ein Datum für die nächste Sitzung des Gremiums in der 8. KW festzulegen. Mittlerweile liegt auch ein Verlangen auf unverzügliche Einberufung der Sitzung für den 24.2. durch zwei Fraktionen und den Bürgermeister vor (§ 34 II Z.1 BbgKVer). „Unverzüglich“ bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln (vgl. zu diesem Begriff § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, PdK Br B-1, BbgKVerf § 34 5.1.1, beck-online). Die reguläre Einladung müsste am 17.2. versandt und die Sitzung öffentlich bekanntgemacht werden. Neben dem Haushaltsplan für 2021 müssen u.a. auch die Besetzung des Postens des Stadtwehrführers zum 1.3. und verschiedene Satzungsanpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen behandelt werden.

Da die Vorsitzende trotz mehrfacher Aufforderung und Begründung des Verlangens nicht zu diesem Termin einlädt, hat sich der Bürgermeister nunmehr an die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald gewandt, damit diese – anstelle der Vorsitzenden der SVV – gem. § 34 III BbgKVer für den 24.2. in den Rathaussaal einlädt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

In der darauffolgenden Sitzungswoche (9. Kalenderwoche) sollen die regulären Sitzungen der Fachausschüsse stattfinden. Ab Freitag, den 5.3., bis zum 10.3. steht der Rathaussaal wegen der Durchführung des Bürgerentscheides nicht zur Verfügung. Corona bedingt ist das Angebot an Tagungsorten generell eingeschränkt. Dies sollte der Vorsitzenden bekannt sein. „Falls wir nicht am 24.2. oder alternativ am 27.2. mit der SVV tagen können, kommt es zu erheblichen Verzögerungen und einer Fortsetzung der vorläufigen Haushaltsführung. Dies ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln“, erklärt Bürgermeister Swen Ennullat.

Stadtverwaltung korrigiert und präzisiert Zeitungsbericht über Entwicklung des Kasernengeländes Niederlehme

13. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Bezüglich der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 13.01.2021 unter dem Titel „Streit um Kasernengelände“ sowie der dort zitierten Stadtverordneten Ludwig Scheetz und Tobias Schröter stellt die Stadtverwaltung nachfolgend richtig:

Der Beratungsgegenstand zu der nichtöffentlichen Beschlussvorlage wurde bereits für drei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bekannt gemacht – nicht für zwei, wie die MAZ behauptet.

Beim ersten Mal (Fortsetzungssitzung der SVV vom 30.11.2020) war die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht mehr beschlussfähig. Deshalb wurde bereits beim zweiten Mal (SVV vom 21.12.2020) nach § 38 II BbgKVerf eingeladen. Der Paragraph besagt: „Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Ladung zu dieser Sitzung muss auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden“.

Es spricht viel dafür, dass unter diesen Voraussetzungen bereits beim zweiten Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber erneute und verzögernde Vertagungen eben nicht beabsichtigt hat, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen zu garantieren. Hier wird eine aus Sicht der Verwaltung dringliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verzögert. Die ausbleibende Entscheidung zu diesem Beratungsgegenstand wurde gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die Vorsitzende hat nicht reagiert. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, in den die Beschlussvorlage jetzt verwiesen wurde, findet – Corona bedingt – aktuell nicht statt. Dies war den Stadtverordneten bekannt. Tobias Schröter ist der Ausschussvorsitzende. Unklar ist, was Herr Schröter unter „Redebedarf“ versteht, den er laut eigener Aussage in dem MAZ-Artikel noch sieht. Es gab keinen Austausch zum Inhalt der Beschlussvorlage mehr. Der Vergleich, den Herr Schröter mit den beabsichtigten Plänen eines Investors zum „Königspark“ in dem Artikel anstellt, ist unpassend. In Niederlehme gibt es längst Baurecht.

Die öffentlichen Aussagen des Stadtverordneten Ludwig Scheetz, der nun nochmals „vertiefend über Entwicklungsperspektiven“ sprechen möchte, um die „Akzeptanz der Bevölkerung“ zu erreichen, sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich ferner nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Die Nachfragesituation von Investoren ist sehr hoch. Die Vermarktungsaussichten für solche Gebiete zwischen dem Hauptstadtflughafen BER und Tesla sind derzeit als sehr gut zu bezeichnen. Die Vorzugsvariante mit abschirmender gewerblicher Nutzung außen sowie ein dem Grünraum zugewandten Wohnquartier im Inneren ist klar. Denkmalgeschützte Gebäude werden integriert. Bau- und Gewerbetypologien wurden beschrieben. Das Wegesystem ist entworfen, die Erschließung geplant. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. All dies ist der Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren zu verdanken.

Bürgermeister Ennullat dazu: „Es ist ein wunderbares Projekt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Jede weitere Verzögerung macht die Realisierung aber schwieriger. Erst die Brachfläche am Schlossplatz, jetzt das Kasernengelände. Das Blockieren der Entwicklung dieser wichtigen Projekte durch die Mehrheit der Stadtverordneten ist nicht nur demotivierend, es muss endlich aufhören.“

 

700 Jahre Königs Wusterhausen – Die neue Stadtchronik

29. September 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen
Auch wenn das Wetter nicht gerade einladend war, ein bisschen gefeiert wurde am 26. September 2020 trotzdem. Die Stadt bedankte sich mit einem kleinen Empfang bei allen, die an der neuen Stadtchronik mitgewirkt bzw. den Weg dafür geebnet haben. Rund 40 Gäste waren in den Innenhof des Dahmelandmuseums gekommen. Besonders schön war, dass mit Frau Dr. Kristina Hübener (Uni Potsdam/ Brandenburgische Historische Kommission) und Dr. Felix Engel beide Herausgeber anwesend waren und einige Worte an die Gäste richteten. Auch Margitta Berger vom Heimat- und Museumsverein Königs Wusterhausen begrüßte die Anwesenden. Bürgermeister Swen Ennullat zeigte die Entwicklung der Stadt mit den damit verbundenen Herausforderungen auf und dankte allen Gästen für ihre zeitintensive Arbeit an der Stadtchronik.
Die Dixieland Stompers sorgten für stimmungsvolle Musik – und Kleinigkeiten für den Gaumen gab es auch.
An dieser Stelle nochmals allen an der Stadtchronik Beteiligten – auch aus den Ortsteilen – vielen Dank für diese tolle Arbeit! Ohne sie wäre das Buch nicht so gelungen.
Das Buch ist im Bebra Verlag erschienen und unteranderem erhältlich in der Stadtbuchhandlung Radwer in der KWer Bahnhofstraße.
Foto © M8

Landrat erklärt Klage gegen Landkreis für unzulässig

4. September 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadt Königs Wusterhausen hat am Donnerstag, dem 3. September 2020, die Klage gegen die Höhe der Kreisumlage 2019 zurückgenommen. Damit kommt das Rathaus einer Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald nach. Demnach hat der Bürgermeister das Votum der Stadtverordneten umzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Rücknahme der Klage mehrheitlich beschlossen, nachdem sich der nach Hauptsatzung eigentlich zuständige Hauptausschuss zuvor für eine Fortsetzung ausgesprochen hatte. Die Beanstandung des entsprechenden SVV-Beschlusses ist unwirksam.

Der Landrat, der als Untere Landesbehörde (Kommunalaufsicht) auftritt, hat keine inhaltliche Entscheidung über die Klage gegen den durch ihn als Landrat vertretenen Landkreis getroffen. Vielmehr wurde festgestellt, dass der Beschluss der Stadtverordneten auszuführen ist. So lautet auch das Fazit des juristischen Beistands der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit zur Streitentscheidung der Kommunalaufsicht.

Als Hauptverwaltungsbeamter ist der Bürgermeister zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Mit der Klage forderte die Stadt, die Kreisumlage für 2019 um 1,4 Millionen Euro zu reduzieren. Die restlichen von der Stadt an den Landkreis zu zahlenden 15,6 Millionen Euro standen außer Frage und waren auch nicht Teil der Klage. Die Stadtverwaltung argumentierte, dass der Landkreis Dahme-Spreewald einen zu hohen Finanzbedarf zur Berechnung der Kreisumlage für Königs Wusterhausen herangezogen hat. Auch hatte er nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, seine anderen Erträge zu erhöhen.

„Wir akzeptieren die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Spannend wird sein zu sehen, welchen Erfolg die Gemeinde Eichwalde mit ihrer Klage zum selben Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht haben wird“, sagte Bürgermeister Swen Ennullat. Falls die Klägerin dort obsiegt, kann im Falle Königs Wusterhausens dem Bürgermeister ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt nicht angelastet werden. Denn durch die pflichtgemäße Beanstandung des SVV-Beschlusses hat der Bürgermeister auf seine Bedenken hingewiesen. Die Entscheidung des Landrates stellt den Bürgermeister hier von allen Folgen der Ausführung des SVV-Beschlusses frei. Die Verantwortung liegt nun bei der Kommunalaufsicht.

Entgegen der Behauptung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ in einem Artikel vom 2. September 2020 hat die Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht alle Unterlagen zu diesem Sachverhalt nachweislich zukommen lassen – zuletzt Mitte August. Weiterhin ist es nicht korrekt, dass die Stadtverwaltung die Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Kommunales, z.B. zu einer möglichen Befangenheit des Landkreises in dieser Sache, kennt. Die in Rede stehenden zweimaligen Informationen des Ministeriums liegen der Stadt nicht vor. Die beantragte Einsichtnahme wurde – ganz im Gegenteil – der Stadt mehrfach verweigert.

Derzeit liegen im Rathaus fünf Rückmeldungen der Kommunalaufsicht zu Beanstandungen des Bürgermeisters bzw. seiner Vertreterinnen und Vertreter vor. In drei Fällen wurde eine sogenannte „Streitentscheidung“ der Kommunalaufsicht getroffen.

Indes hat die Stadt pflichtgemäß und fristgerecht Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid für das Jahr 2020 eingelegt.