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Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

20. November 2016

Karin Schwitalla und Joachim Schulz, Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley

Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

Am 21.09.2016 fand das 6 Monate währende Eil-Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley vor dem Verwaltungsgericht (VG) Cottbus nach gütlicher Einigung zwischen dem NABU Brandenburg sowie den Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley auf der einen Seite und dem Landesumweltamt Brandenburg (LfU) sowie dem Investor ABO Wind AG auf der anderen Seite seinen Abschluss. Damit endete ein fast 7-jähriger Kampf (seit 2009!) der vorgenannten Bürgerinitiativen gegen den Aufbau eines industriellen Windenergiekomplexes in einem Waldgebiet,

  • dessen Status als zu einem Landschaftsschutzgebiet gehörend eigens zu diesem Zwecke 2006 mit einem neuen LSG-Gesetz aberkannt wurde,
  • in dem bzw. in dessen Nähe geschützte Vogel- und Fledermausarten beheimatet sind und zahlreiche Biotope vorkommen,
  • dessen Boden überwiegend zur Kategorie der ebenfalls zu schützenden Mooreinzugsgebiete zählt,
  • das nicht zuletzt als ausgleichender Erholungswald für die künftigen Umweltbelastungen (Lärm u. Feinstaub) der Anwohner durch den BER weiterentwickelt werden sollte.

Bereits im Jahr 2011 gelang es den Bürgerinitiativen durch energische Proteste, das Vorhaben des Investors ENERTRAG zur Errichtung von 47 Windkraftanlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 190 m; 1,8 MW) auf einer weit über das Waldgebiet Uckley hinausgehenden Fläche zum Scheitern zu bringen. Im Jahr 2013 bewarb sich auf der Grundlage der Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die ABO Wind AG um die Nutzung des Waldgebietes Uckley für die Errichtung eines Windparks mit 13 Windenergieanlagen. Über den diesbezüglichen an das LfU eingereichten Antrag wurde die Öffentlichkeit im Amtsblatt Nr.2/2015 vom 11.02.2015 informiert. Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung der vom Investor eingereichten Unterlagen wurden von 195 Bürgern 145 schriftliche Einwendungen erhoben, die auf der Erörterung am 20.05.2015 behandelt wurden und der Entscheidung über den Antrag des Investors dienen sollten.

Entgegen den Festlegungen im Protokoll über diese Veranstaltung erfuhren die Bürgerinitiativen die Entscheidung über den Antrag erst, als die Baumfällungen für die Vorbereitung des Vorhabens – allerdings zunächst mit 10 Anlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 199 m; 1,8 MW) – in vollem Gange waren! Die Einsichtnahme in den danach öffentlich ausgelegten Genehmigungsbescheid offenbarte: Nicht die Interessen zum Gesundheitsschutz der Menschen und des Naturschutzes bestimmten die Entscheidung des LfU, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Investors und die politischen Vorgaben im Land Brandenburg. Auf Beschluss der Bürgerinitiativen am 24.02.2016 wurde daraufhin mit dem NABU Brandenburg als Klagende am 24.03.2016 das Klageverfahren vor dem VG Cottbus eingeleitet. Seit Mitte April 2016 konzentrierte sich das Verfahren auf das Tötungsrisiko der besonders geschützten Tierarten Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Fledermäuse, da die Beweismittel zu den anderen bereits o.a. Gründen nicht ausreichten. Gemeinsam mit Mitgliedern des NABU Brandenburg unterstützten die Bürgerinitiativen durch mehrwöchige Tierbeobachtungen und kritische Wertung diesbezüglicher Gutachten des Antragsgegners ihren Rechtsanwalt. In der Erörterung vor Gericht wurde ausschließlich dieser Problemkreis behandelt (auch wegen inzwischen weiterer, bis dahin unbekannter Gegengutachten).

Die gütliche Einigung vor dem VG Cottbus führte zu folgenden Ergebnissen:

  • Erweiterung der Abschaltzeiten zum Fledermausschutz an 6 Anlagen,
  • Verzicht der ABO Wind AG auf die Errichtung einer weiteren Anlage in der Nähe des Rotmilanhorstes im Rahmen der ursprünglich beantragten 13 Anlagen,
  • Untersagung der Errichtung weiterer Anlagen im Windeignungsgebiet Uckley (WEG 01) über die nun insgesamt 12 (errichtet: 10; noch im Antragsverfahren: 2) hinaus.

Diese Ergebnisse können nach dem jahrelangen, insbesondere in den letzten Monaten kräftezehrenden Kampf weder den NABU Brandenburg noch uns Bürger zufrieden stellen. Eine Ablehnung derselben hätte jedoch eine Fortsetzung des Prozesses bedeutet. Hierfür fehlt uns jedoch die finanzielle Basis, zumal sich auch der NABU außerstande sieht, dazu etwas beizusteuern. Immerhin haben zahlreiche Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley mit Spenden in einer Größenordnung von ca. 8.500 € das Klageverfahren unterstützt! Dafür unser allerherzlichstes Dankeschön! Jetzt gilt es, die Errichtung der noch ausstehenden beiden Anlagen zu verhindern! Nicht zuletzt werden auch andere Bürgerinitiativen, die bald vor den gleichen Problemen stehen, Nutzen aus unseren Erfahrungen ziehen.

Abschließende Bemerkung: Der Windpark nahm Ende September 2016 seinen Betrieb auf und wurde am 11.10.2016 von der Beteiligungsgesellschaft Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) Aachen gekauft! Vom Investor war also Eile geboten, das Klageverfahren zum Abschluss zu bringen und deshalb die gütliche Einigung zu forcieren!

Rückblick oder Ausblick? Die Versprechen der ABO Wind

26. September 2016

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Man soll ja immer nach vorne schauen – und da blickt man nun in unserem Stadtgebiet in allen Richtungen auf die 10 rasant gewachsenen Windkraftanlagen. Um sich ein Gesamtbild zu verschaffen, sollte man jedoch ab und an auch zurückblicken. Und da findet sich folgende Pressemitteilung der ABO Wind, Erbauerin »unserer« WKAs im Wald, die wir Ihnen wieder einmal ins Gedächtnis rufen möchten – mit einigen Versprechungen, die wir im Text fett hervorgehoben haben. Es wäre ja nun an der Zeit, die Stadt Königs Wusterhausen und ABO Wind auch an ihre Versprechungen zu erinnern!

Windstrom versorgt Hafen von Königs Wusterhausen
(Pressemitteilung von ABO Wind)
Wiesbaden, 22.11.2013

– Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und ABO Wind schließen Vertrag über Errichtung eines Windparks südlich von Berlin
– Bis zu 15 Anlagen sind im Wald entlang der Autobahn A10 geplant
– Hafenbetriebe profitieren von kostengünstigem und sauberem Strom

Rund 90.000 Megawattstunden sauberen Strom soll ein neuer Windpark mit bis zu 15 Anlagen liefern, den ABO Wind in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin der Flächen südlich von Berlin in Königs Wusterhausen plant. Einen entsprechenden Vertrag über die Nutzung des Areals hat das Berliner Büro des Wiesbadener Projektentwicklers mit der Bundesanstalt geschlossen.

Der Entwurf des Teilregionalplans stellt die rund 500 Hektar große Waldfläche nördlich des Uckleysees, die zuvor militärisch genutzt wurde, als Windeignungsgebiet dar. ABO Wind plant, den Genehmigungsantrag Mitte 2014 einzureichen. Sofern sich keine unerwarteten Hürden auftun, könnte der Windpark ab Ende 2015 Strom produzieren.

Die BImA, vertreten durch den Bundesforst, verfolgt das Ziel, die mit Realisierung des Windparks verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und mit einem ökologischen Waldumbau den Erholungs- und Freizeitwert der Flächen zu steigern. Die Stadt Königs Wusterhausen wurde von Beginn an in das Vorhaben eingebunden, um bereits so früh wie möglich auch die Interessen der Anwohner in die Projektierung einzubeziehen.

Die erzeugte Energie soll die nachhaltige und dezentrale Wertschöpfung im „Regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz“ unterstützen. In enger Abstimmung mit der kommunalen Hafengesellschaft wird ABO Wind ein Stromkabel direkt vom Windpark in den fünf Kilometer entfernten Hafen legen. Die dort ansässigen Betriebe können zu langfristig sicheren und preiswerten Konditionen den umweltfreundlich produzierten Strom nutzen. „Das ist im Wettbewerb ein wichtiger Standortvorteil für den Hafen, der direkt an der Autobahn nur 15 Kilometer vom neuen Flughafen Berlin Brandenburg entfernt liegt“, sind sich die Flächeneigentümerin BImA und ABO Wind-Projektleiter Zacharias Hahn sicher. 

Um den Energiebedarf im Hafen möglichst weitgehend an das fluktuierende Angebot des Windparks anzupassen, strebt ABO Wind eine Kooperation mit der Technischen Fachhochschule Wildau an. Der nicht von den Hafenbetrieben benötigte Strom wird über ein Umspannwerk in das Hochspannungsnetz eingespeist. Die zu erwartende Produktion des Windparks entspricht insgesamt etwa dem Verbrauch von 27.000 Haushalten.

ABO Wind plant und errichtet bereits seit 13 Jahren Windenergieanlagen an Waldstandorten und wird die naturschutzfachlichen Besonderheiten des Standortes besonders berücksichtigen.

Alexander Koffka
ABO Wind AG
Leiter PR
www.abo-wind.de
Tel: +49 (611) 267655-15
E-Mail: alexander.koffka@abo-wind.de

Nachruf auf einen natürlichen Wald

26. September 2016

Priska Wollein, unter Verwendung des Materials von Matthias Renner, BI Wernsdorf/Uckley gegen WKAs im Wald

Die WKAs sind da. Matthias Renner aus Wernsdorf hat die aktuelle Situation im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf sehr anschaulich dokumentiert. Man wird sich also daran gewöhnen müssen, mit einem »industrialisierten« Wald zu leben und dort seine »Erholung« zu suchen.

Handelt es sich doch schließlich um eines der im Ausgleich zu BER ursprünglich angedachten Naherholungsgebiete, in dem die vom Flughafen leidgeplagten Bürger zukünftig Ausgleich und Erholung finden sollten. Aber diese so nett angedachte Planung unser beider Regierungen (Gemeinsames Strukturkonzept Flughafenumfeld Berlin–Brandenburg 2006) war ja nur zum Einlullen der Menschen gedacht und hat »keine rechtskräftige Wirkung«. Und so kam alles anders, als gedacht. Nach Umwidmung eines Landschaftsschutzgebietes und Erklärung zum Windeignungsgebiet hat man im Jahr 2016 Tatsachen geschaffen.

Unter folgendem Link finden Sie die Windpark-Fotos von Matthias Renner zu verschiedenen Zeiten und aus verschiedenen Orten online. Es sind insgesamt 4 Seiten:
http://www.haasestrasse.de/windpark/windparkbilder.html

Übrigens, wussten Sie, dass 2013 eine Pressemeldung der ABO Wind unter anderem folgendes wiedergibt?

Die BImA, vertreten durch den Bundesforst, verfolgt das Ziel, die mit Realisierung des Windparks verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und mit einem ökologischen Waldumbau den Erholungs- und Freizeitwert der Flächen zu steigern. Die Stadt Königs Wusterhausen wurde von Beginn an in das Vorhaben eingebunden, um bereits so früh wie möglich auch die Interessen der Anwohner in die Projektierung einzubeziehen.

Dann fragen Sie doch einmal nach, wie Ihre Interessen in diesem Prozess berücksichtigt worden sind! Und ob die Stadt Königs Wusterhausen (bzw. ihre politischen Vertreter) Ihre Interessen auch angemessen vertreten haben!

Apropos:  genannte Ausgleichsmaßnahmen VOR ORT müssen Sie dann auch erst einmal suchen gehen – oder liegt der Landkreis Oder-Spree für uns Königs Wusterhausener etwa »VOR ORT«???

Das nenne ich Einlullen der Menschen, die immer noch gut glauben möchten, was Politik und Industrie ihnen verspricht. Und mit ihrem guten Glauben einfach immer wieder über den Tisch gezogen werden.

Ein kleiner Erfolg – endlich passiert etwas

10. August 2016

Priska Wollein

Für die Zernsdorfer Bürger ist es schon das zweite Jahr, in dem sie von einer Bande irischer Wanderarbeiter heimgesucht werden, die sich auf dem Zeltplatz einquartiert haben und sich im Dorf nach Gutsherrenart bewegen. Andere Gemeinden hatten es in der Vergangenheit geschafft, sich dieser ungebetenen Gäste zu entledigen, in Königs Wusterhausen schienen sie in Ruhe gelassen zu werden. Sie lieferten sich Autorennen auf der Straße und durch den Wald, luden Müll auf Waldwegen ab und lagerten Baumaterialien und Abfälle auf öffentlichem Land. Bei höchster Waldbrandwarnstufe wurden die Waldwege zugeparkt, und niemand aus der Verwaltung schien sich darum zu scheren. Oder konnte es nicht?

Denn wir haben auch in diesem Jahr vieles versucht, um die Stadtverwaltung und die Behörden zum Handeln zu bringen – seien es Anfragen in Ortsbeirat und in der Stadtverordnetenversammlung, Beschwerdebriefe und Anzeigen bei Bürgermeister, Ordnungsamt, Polizei und Forstverwaltung. Wir wissen von vielen Bürgern, dass sie sich selbst ebenfalls eingesetzt hatten, Vorfälle gemeldet hatten, versuchten, Fotos »auf frischer Tat« zu machen oder gar den Müll wieder zu beseitigen.

Gemeinsam haben wir vielleicht den Stein ins Rollen gebracht…

Denn endlich hat sich tatsächlich etwas getan: Heute früh um 6 Uhr rückten Polizei und Ordnungsamt mit Verstärkung großer ADAC-Abschleppwagen an und begannen, die illegal an der Straße und im Wald geparkten Fahrzeuge abzuschleppen. Dabei spielten sich absurde Szenen ab wie das Bespucken und Beschimpfen der Ordnungskräfte als Nazischweine… Und dabei sperrten sie selbst ihre eigenen Kinder in den Lastwagen ein, um das Abschleppen zu verhindern!

Die Zernsdorfer hoffen nun inständig, dass die Aktion erfolgreich war und sich damit die Situation verbessert. Und Ordnung und Sicherheit bald wieder hergestellt sind.

Wanderarbeiter – ein dauerhaftes Problem in KW

18. Juli 2016

Redaktion

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In der heutigen SVV wurde das Thema der irischen Wanderarbeiter (siehe unseren Beitrag vom 26.5.2016) in der Einwohnerfragestunde zum wiederholten Male angesprochen. Daraufhin beteuerte Frau Urban, dass man sich in enger Abstimmung mit den Ordnungskräften und der Forstverwaltung befinde und zeitnah eine Lösung anstrebe. Da wir dieses Problem bereits seit vergangenem Jahr haben und es bereits mehrfach in der Öffentlichkeit und in der SVV sowie dem Ortsbeirat angesprochen haben – immer wieder mit dem Versprechen einer zeitnahen Lösungsfindung – wollen wir uns nicht weiter abspeisen lassen, sondern erwarten nunmehr ein umgehendes HANDELN seitens der angesprochenen Kräfte.

Und zwar, bevor sich das Thema für das laufende Jahr von alleine löst, nämlich wenn die Wanderarbeiter im Oktober von allein wieder abziehen – um im nächsten Jahr pünktlich zum Frühlingsbeginn wiederzukommen.

Was ist nun das Problem?

  • bis zu 15 Lastkraftwagen werden an den Ortsrändern auf dem Grünstreifen nachts und am Wochenende abgestellt, teils ragen sie gefährlich nahe in den Straßenverkehr hinein
  • mehrere LKW parken den Forstweg, der direkt an die Ortsbebauung grenzt, regelmässig komplett zu, so dass man kaum mehr zu Fuß vorbeikommt, geschweige denn die Forstkräfte oder auch Einsatzkräfte der Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung passieren könnten
  • Der Weg durch den Forst vom Campingplatz zum Segelfliegerdamm wird illegal als Abkürzung, Rennstrecke und zur Müllentladung benutzt; an den Wegrändern liegt Müll
  • das Geschäftsmodell fusst darauf, dass in unserem Landkreis Arbeiten ohne Rechnung ausgeführt werden von Personen, die hier keine Steuern zahlen, aber dauerhaft ihren Wohnsitz auf dem Campingplatz (über 6 Monate pro Jahr) einnehmen. Die müssten doch auch namentlich bekannt sein…
  • (und dass auch noch Erpressung, Einschüchterungen bis hin zu Bedrohungen durch die Arbeiter an der Tagesordnung sind, ist uns nur gerüchteweise bekannt).

Und bei all dem kann man nichts machen??? Besser gesagt: und da traut man sich nicht, etwas zu unternehmen?

Einzelne nutzen demokratische Strukturen schamlos aus

26. Mai 2016

Redaktion

Sie wohnen das halbe Jahr hier, sie machen Jobs ohne vertragliche Grundlage (wo sie wohl ihre Steuern zahlen?) und zocken Bürger ab, sie gefährden Menschen und Tiere durch rücksichtsloses Schnellfahren durch den Ort, sie laden riesige Mengen Bauschutt und Abfälle mitten in den Wald, sie parken Waldwege zu, die dadurch im Brandfall nicht befahren werden können und zerstören Wildzäune. Sie parken mit ihrem Fuhrpark die gemeindlichen Grünstreifen zu. Neuerdings nutzen sie die Forstwege, um ihren Weg durch den Ort zur Autobahn »abzukürzen« und fahren mit 100 Sachen durch den Wald – mehrmals täglich, hin und zurück. Sie bedrohen Bürger verbal und mit körperlicher Gewalt. Kurz, sie benehmen sich äußerst rücksichtslos und nutzen unser bürgerliches demokratisches System aus, um genau davon zu profitieren.

Wir reden nicht von Flüchtlingen oder Touristen, wir reden von europäischen Bürgern, die hier bei uns in Königs Wusterhausen ihr »Geschäftsmodell« betreiben. Ortsvorsteher und Bürgermeister erscheinen machtlos, die Polizei kann wegen nicht existierender Rechtsabkommen nicht wirkungsvoll eingreifen, der Forst darf keine Waldschranken abschließen und keine Schranken setzen, wo der Weg teils auf Privatgrund liegt… also müssen wir all dies dulden???

Uns erstaunt, dass in einem System, wo anscheinend für alles eine Regel existiert und man hunderte Euro Bußgeld zahlen kann für einen nicht entfernten Hundehaufen, solche Machenschaften ungestraft vonstatten gehen – unter den Augen aller, auf Kosten aller.

Die Forstbehörde hat sich nun einen »kreativen« Weg einfallen lassen, um wenigstens auf die bestehende Rechtslage hinzuweisen: sie hat Aushänger mit einem Schreiben in Deutsch und Englisch verfasst und diese an die Waldzugänge gehängt. Ob dies Einsicht erzeugt?

Die Bürger von Königs Wusterhausen bitten wir, Vorkommnisse an den zuständigen Revierpolizisten Herrn Siewert (Email: christian.siewert@polizei-brandenburg.de) bzw. unter 110 zu melden.

(Ergänzung der Redaktion) – Eine Rückmeldung erreicht uns von Herrn Siewert:

»Polizei und Ordnungsamt stehen engem Kontakt zur zuständigen Behörde, der Oberförsterei Königs Wusterhausen. Beschwerden und Anregungen werden dieser Behörde überstellt.
Der Ansprechpartner für die Waldproblematik am Campingplatz Zernsdorf ist Frau Wachtel von der Oberförsterei Königs Wusterhausen.«

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WEA: Wir wurden betrogen und müssen uns wehren!

26. April 2016

BI Wernsdorf/Ziegenhals u. Zernsdorf/Uckley

Liebe Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley, liebe Bürger aus Königs Wusterhausen,

seit Januar dieses Jahres ist der Waldfrevel in unseren Wäldern für die Errichtung von 10 Windkraftanlagen von jeweils 199 m Höhe in vollem Gange. Diese Zerstörung geht einher mit der sukzessiven Vernichtung der dort und im Umfeld angesiedelten Vogelwelt (u.a. Rot- und Schwarzmilan, Seeadler). Aber nicht nur Fauna und Flora werden künftig unter dieser Energieindustrieanlage im Wald zu leiden haben, sondern auch wir Anwohner durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall.

Trotz unserer 144 Einwendungen gegen dieses Vorhaben, die am 20.05.2015 in einer 10-stündigen Erörterung behandelt wurden, trotz unseres Einspruchs vom 22.09.2015 gegen den 3. Entwurf des Teilregionalplanes Windenergienutzung, dem 374 Bürgern mit ihrer Unterschrift zustimmten, werden nun Tatsachen geschaffen. Selbst das von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg verabschiedete Flughafenstrukturkonzept, welches unseren Wald u.a. als Landschaftsschutzgebiet und Erholungswald zum Ausgleich für die künftige Belastung durch den BER ausweist, ist nur noch Makulatur – keine Behörde hält sich daran! Politik und Windkraftlobby haben ein Komplott geschmiedet, um im letzten Jahr des alten EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) noch einmal richtig auf unsere Kosten absahnen zu können.

Die Hürden der Bürgerbeteiligung im Land Brandenburg sind sehr hoch! Demokratische Mitbestimmung ist auch hier erfahrungsgemäß nicht gratis zu haben! Man muss sie erstreiten bzw. mit Geld einklagen! Zu diesem Schritt haben sich am 24.02.2016 und am 11.03.2016 zahlreiche Bürger auf unseren Info-Veranstaltungen im Gasthaus „Zur Linde“ entschlossen. Gemeinsam mit dem NABU haben wir ein Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley eingeleitet und rufen Euch auf, dieses mit einer Spende finanziell zu unterstützen. Auch Petra Kelling, Schauspielerin aus Wernsdorf, und weitere namhafte Bürger unterstützen diese Aktion mit einer Spende und helfen uns tatkräftig! Das bereits vorhandene Spendenaufkommen von ca. 2.000 € (Dank an alle ersten Spender!) reicht nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken! Der Kostenvoranschlag des Anwaltes geht von ca. 10 Tsd. € aus!

Die Spenden können
1. entweder überwiesen werden an:
NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: Spende BI-Klage Windpark Uckley
(Ab 200 € wird eine Spendenbescheinigung zugeschickt, andernfalls kann der Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.)

2. oder in bar auf der Spendenliste der BI-Sammlung eingezahlt werden, dann allerdings ohne Spendenbescheinigung.

Verwendete Wegematerialien beim Bau der WEA

10. April 2016

Redaktion

Der Landrat antwortet auf unsere Nachfrage

Im Folgenden das Antwortschreiben des Landkreises an Herrn Ennullat bzgl. der in den Wegen verbauten Materialien, die allerorten im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf ausgebaut werden, damit die gewaltigen Anlagen dort installiert werden können. Es handelt sich demgemäß also nur um „optische Beeinträchtigungen“ und der „Störstoffanteil“ sei als gering einzuschätzen… !

Antwortschreiben LK 23.03.2016

DK I-Deponie Niederlehme – Offene Fragen zur geplanten Deponie

14. Februar 2016

Eheleute Schulz, OT Wernsdorf
  • 1. Vorbemerkung

Auf der Stadtverordnetenversammlung KW am 25.01.2016 hinterfragte die Fraktion „Wir für KW“ das o.g. Vorhaben des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV). Die oberflächliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Glase (Stadtverwaltung) und Frau Engel (Ortsvorsteherin Niederlehme u. Fraktion der SPD) gibt uns Anlass, auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Dokumente, zu diesem Vorhaben tiefer gehende Fragen zu stellen.

  • 2. Kurzdarstellung des Vorhabens

Lt. Scopingunterlage vom 08.12.2014 beantragt der SBAZV auf dem Gelände des Tagebaus Niederlehme (Gemarkung Wernsdorf) die Errichtung einer DK I – Deponie auf der Betriebsfläche der Erdstoffverwertungsanlage EVA 3. An die Anlage grenzen die KW-er Ortsteile Niederlehme und Zernsdorf. In einem Abstand von ca. 500 m ist der Bau der Ferienhausanlage „Königswald Resort“ geplant!

Die Wiederverfüllung dieser Anlage (Deponierungsgrundfläche ca. 22 ha; Gesamtfläche ca. 28 ha) soll nicht nur ausschließlich mit Böden erfolgen, die die Vorsorgemaßstäbe des Bodenschutzrechtes erfüllen, sondern auch mit Abfällen, die diesen entgegenstehen, was nachstehender Auszug aus dem Abfallannahmekatalog (Anlage 3 zur Scopingunterlage vom 08.12.2014) veranschaulicht.

Auszug aus Abfallannahmekatalog

ASN Abfallbezeichnung Herkunft
06 13 04
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
10 01 17
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
10 13 09
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
17 03 02
Bitumengemische
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03
17 05 04
17 05 05
17 05 07
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten,
Baggergut und Gleisschotter, die gefährliche Stoffe enthalten
Boden(einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 06 01
Dämmmaterial, das Asbest enthält
Dämmmaterial u. asbesthaltige Baustoffe
17 06 03
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
17 06 05
Asbesthaltige Baustoffe

Die Betriebsdauer der Anlage wird mit 30 Jahren angegeben.

Der Deponiestandort liegt am Südrand der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) IIIb/IV der Wasserfassung Wernsdorf. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von ca. 1.050 ha. Zum Grundwasserschutz sind zwar Basisabdichtungssysteme mit geologisch anstehender bzw. geologisch herzustellender Barriere vorgesehen, mit denen grundsätzlich ein höherer Schutz des Grundwassers gegenüber den bisher in diesem Gebiet realisierten bzw. geplanten bergbaulichen Wiederverfüllungen von Tagebaurestlöchern gewährleistet werden kann. Es gibt aber keine eindeutige Aussage, dass dieser Schutz über Jahre voll gewährleistet wird. Fachleute zweifeln dies an, insbesondere die dauerhafte Beständigkeit der in diesen Abdichtungssystemen u.a. eingebrachten Kunststoffdichtungsbahnen (2,5mm aus PE-HD mit BAM-Zulassung). Damit wird dieses wertvolle Trinkwasserreservoir, welches mit dem Bevölkerungswachstum in KW und seinen Ortsteilen perspektivisch an Bedeutung gewinnen wird, auf das Äußerste gefährdet! In diesem Zusammenhang sei auf den jüngst erschienen Artikel „Noch keine Handlungsgrundlage“ in der MAZ v. 11.02.2016, S.19 hingewiesen, der am Schluss die Bedeutung dieser Trinkwasserreserve nochmals unterstreicht.

Die Verkehrsanbindung des geplanten Deponiestandortes soll

  • straßenseitig über die A10 Südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Niederlehme und
  • auf dem Schifffahrtsweg (Spree, Dahme Wasserstraße) zur Umschlagstelle Niederlehme der Sand- und Mörtelwerk GmbH & Co. KG und von dort mit LKW über die Storkower Str.

erfolgen. Der jährlich anfallenden Transportmengen werden mit 235.200 to, die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 88 Hin-und Rückfahrten angegeben.

  • 3. Anfragen

3.1 Gemäß Protokoll vom 24.06.2015 wurde am 26.03.2015 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Sand-/Kiestagebau Niederlehme III eingeleitet.

  • Wann wurde/wird die UVP gemäß vorgenanntem Protokolls abgeschlossen ?
  • Welche Ergebnisse – insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes – liegen vor?
  • Wo sind diese Ergebnisse einsehbar?

3.2 Wie hoch wird der Anteil der auf der vorgenannten Umschlagstelle angelieferten Abfallstoffe eingeschätzt und welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Umschlag und dem Abtransport derselben auf die Umwelt (insbesondere Feinstaub und Lärm) und den Straßenverkehr (Querung der Karl-Marx-Str. bzw. Wernsdorfer Str.)?

3.3 Wurde bei den Betrachtungen über die Schadstoffbelastung der Anwohner sowie der in der künftigen Ferienhausanlage Erholung Suchenden auch die künftige Schadstoffbelastung (insbesondere Feinstaubbelastung) durch den Flugverkehr am BER berücksichtigt?

3.4 Wie wird abgesichert, dass die LKW-Transporte zum und vom Deponiestandort nicht über die Landesstrassen durch Wohngebiete von Wernsdorf, Ziegenhals und Niederlehme führen?

3.5 Bei Erweiterung/Ausbau der Anlage müssen weitere Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) herausgelöst werden. Wie groß sind bereits jetzt schon die Flächen, die in den letzten 10 Jahren (seit 2006) aus dem ehemaligen   LSG Müggelspree – Löcknitzer Wald – und Seengebiet im Bereich der heutigen Grenzen von KW herausgelöst wurden, wobei es sich teilweise um Bundesforstflächen handelt (z.B. Waldgebiet Uckley)?

3.6 Wie kann es sein, dass bisher beschlossene Betriebspläne des Sand- und Mörtelwerkes zur Wiederverfüllung des Tagebaus mit vormals festgelegten Schadstoffbegrenzungen nun aufgehoben werden sollen, obwohl in den vorhandenen TWSZ IIIb und IV die Errichtung eines Wasserwerkes auf Grund des Bevölkerungszuwachses perspektivisch durchaus erforderlich sein könnte?

3.7 Warum wird bei den durchzuführenden Untersuchungen auf die Wechselwirkungen der einzelnen Komponenten des Naturhaushaltes verzichtet?