Archiv der Kategorie: FAKTENCHECK

Und wenn es ihr eigenes Geld wäre?

25. Juni 2021

Michaela Wiezorek, BM-Kandidatin des Bündnis 21, richtet finanziellen Schaden für die Stadt an

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die Grundsätze eines jeden kommunalen Haushalts, scheinen dem Bündnis 21 und deren Kandidatin fremd oder zumindest gleichgültig zu sein.

Bereits in Ihrer Rede am 23. April 2021 macht die Kandidatin deutlich, dass sie ohne die Zusage zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln in mindestens 5-stelliger Höhe für die Beauftragung eines Headhunters durch die Stadtverordneten nicht kandidiert hätte.

Zuletzt hatte die Stadt Anfang 2017 einen Headhunter beauftragt, um für die EBEG einen Geschäftsführer zu finden – ohne Erfolg, die Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro flossen trotzdem. Doch im Duell in der Wahlarena von KW-TV (Debatte startet ab min 6:50) wird deutlich, Wiezorek rückt von ihrem Plan nicht ab – es sollen alle drei Beigeordnete oder Dezernenten durch Headhunter „besorgt“ werden. Es könnte also auch gut und gerne ein 6-stelliger Betrag dabei herauskommen – Geld, dass andere Projekte der Stadt viel dringender benötigen.

Auch im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die Stadt Königs Wusterhausen ist bereits zweimal ein hoher finanzieller Schaden für die Stadt entstanden.

Der Architektenwettbewerb für eine Grundschule auf dem Bullenberg in Senzig fraß einen 6-stelligen Betrag, ohne dass die Planungsgrundlage oder gar das Eigentum am Grundstück gesichert waren! Für ein Grundstück, zu dem auch der Landrat wiederholt auf Anfragen der CDU und der SPD keine Baugenehmigung zusicherte. Aber Frau Wiezorek »brannte« für das Projekt, welches bereits vor ihrem Dienstantritt beschlossen wurde, schrieb einen Wettbewerb aus und setzte sich mit ihrer »Leidenschaft« durch …Bedauerlich am Rande: Der im Wettbewerb gekürte Entwurf kann auf keinem anderen Grundstück als auf dem Bullenberg umgesetzt werden…

Zuletzt mussten im Sommer 2020 Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro durch ein Organisationsverschulden der Fachbereichsleiterin Tiefbau, Frau Wiezorek, an die Bewilligungsbehörde zurückgezahlt werden.

Wie aus Unterlagen hervorgeht, führte das Rechnungsprüfungsamt dazu in einem Prüfbericht vom März 2021 aus: „Bei entsprechender Berücksichtigung der Dienstanweisung … hätte der Fehler erkannt und der Schaden rechtzeitig abgewendet werden können. Der Stadt ist hauptsächlich ein Schaden in Höhe von 24.988,88 Euro entstanden, der auch beitragsrelevant ist.“ Das heißt konkret, der fehlende Betrag an Fördermitteln muss nun von den Anliegern des betreffenden Gehweges eingefordert werden! Das ist bitter für die Betroffenen und ein schlechtes Zeugnis für die Verantwortliche.

Bleibt die Frage: Würde die Bürgermeisterkandidatin so handeln, wenn es ihr eigenes Geld wäre? Wenn es, wie sie immer betont, IHRE STADT und IHRE Bürger sind?

Mobbing-Vorwürfe gegen Teile der Rathausspitze sind substanzlos

4. Mai 2021

Stadtfunk hatte im Vorfeld der Bürgermeisterabwahl einen anonymen „Offenen Brief“ bereits als Fälschung entlarvt. (Siehe Faktencheck #5 vom 26. Februar 2021) 
Nun stellt heute auch die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung fest, das die darin erhobenen Vorwürfe gegenstandslos sind. Sie dienten einzig und allein der Täuschung der Wähler über das Handeln des Bürgermeisters Ennullat. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die im Vorfeld des Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen öffentlich erhobenen Mobbing-Vorwürfe gegen eine leitende Mitarbeiterin und zwei leitende Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind substanz- und somit gegenstandslos.

Weder gegen den damaligen Bürgermeister, Swen Ennullat, noch gegen den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, René Klaus, oder die Leiterin des Fachbereiches Zentrale Dienste, Andrea Schulz, konnten Verdachtsmomente, die einem Mobbing-Vorwurf zugrunde liegen, bestätigt werden. Es gibt diesbezüglich auch keine arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren.

https://www.koenigs-wusterhausen.de/972762/Stellungnahme-Vorwuerfe

Wortmeldung zur Verunglimpfung einer RBB Reporterin

1. März 2021

Leserbrief von Alexander D. Wietschel

Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtfunk KW,

mit großer Verwunderung wurde ich auf die Berichterstattung um einen RBB Beitrag und die Journalistin Gabi Probst aufmerksam und möchte folgende Erklärung zu dem auf der Seite der Herren Dorst und Marx befindlichen des Sascha Börnicke aus Senzig befindlichen Videos abgeben.

Ich darf Ihnen erläutern, wie meine Person im Zusammenhang mit dem RBB, Frau Gabi Probst und der hier Vorerwähnten Berichterstattung steht.

Ich bin Vater eines Sohnes, der als Opfer der hier beigezogenen Berichterstattung um die Alte Ziegelei Rädel e.V., Inhalt und Aufhänger der Berichterstattung von Gabi Probst war, die hier in völlig unzutreffender Weise kritisiert wird.

Frau Gabi Probst war einer der wenigen Menschen, die den seinerzeitigen Opfern und deren Familien geglaubt und so ein Netzwerk von Gewalt, an und um Kindern mit besonderem Schutzbedarf, aufgedeckt und in der letztendlicher Konsequenz, unterbrechen und unterbinden konnte.

Das hier auch beispielhaft hinzugezogenen Verfahren vor dem Berliner Kammergericht hat den Makel, das Täter mit genug finanziellen Reserven, die „Wahrheit“ verbiegen und in Teilen auch verdrehen können.

Das geschah im Kontext um den Skandal Alte Ziegelei Rädel e.V. in inflationärer Weise durch die Täterseite.

Als seinerzeit betroffenes Elternteil musste ich eine deutlich zweistellige Anzahl von Gerichtsverfahren führen, die infolge einer finanziellen Übermacht und eines aggressiven und menschenfeindlichen Auftretens (auch und eben durch Dr. Detlef Hardorp) gekennzeichnet waren. Dies betraf auch die Berichterstattung, die schon im Vorfeld durch die Interessenvertreter der Täter verhindert und/oder beeinflusst werden sollte.

Letztendlich musste sich die Hauptbeschuldigte, gegen die ganzen Vorwürfe infolge ihres Todes nicht vor Gericht  rechtfertigen. Aber die Kinder wurden daraufhin alle von den Behörden aus der Einrichtung genommen.

Soweit mir bekannt, hat der RBB in den allermeisten Anschuldigen gegen ihn und die Berichterstattung obsiegt, aber die jeweiligen Urteile nicht veröffentlicht.

Selbst die Vorwürfe der Täterseite vor dem Landesmedienrat, die die Reputation von Frau Probst und ihrer Berichterstattung schädigen sollten, wurden abgeschmettert.

Die journalistische Arbeit von Frau Gabe Probst war ausgezeichnet, präzise, und frei von jedem Makel einer irgendwie gearteten Veränderung in besonderem Sinne!

Frau Gabi Prost genießt meine absolute Hochachtung und tiefe Dankbarkeit dafür, dass Sie sich besonderen Themen mit flammenden Herz und besonderer Genauigkeit annimmt, was man von der einschlägigen deutschen Gerichtsbarkeit nicht pauschal behaupten kann.

Frau Gabi Probst hat im Zusammenhang mit der Recherche und Berichterstattung um den Skandal bei der Alten Ziegelei Rädel keinerlei Kompromisse bei der Wahrheitsfindung gemacht, keine Tatsachen verändert und nicht ausrecherchierte Umstände nicht zum Bestandteil ihrer Berichterstattung gemacht.

Gern stehe ich jederzeit für Rücksprachen und Erläuterungen zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Alexander D. Wietschel

Mehr Informationen zum Sachverhalt unter:
blog.alexander.wietschel.de

Artikel im Tagesspiegel vom 4. Juli 2008

Ein angeblicher Brief von angeblich 25 Mitarbeitern der Hauptverwaltung

26. Februar 2021

Redaktion Stadtfunk

Ein anonymer Brief tauchte vor einigen Tagen auf. Fand sich ganz wundersam im Posteingang des Bürgermeisters und in den privaten Briefkästen einiger Fraktionsvorsitzender.

Der Inhalt: eine mehrseitige Litanei voller wüster Beschimpfungen, Unterstellungen, Lügen und Halbwahrheiten gegen den Königs Wusterhausener Bürgermeister und gegen einige seiner Führungskräfte. Absender sollen 25 Mitarbeiter der Hauptverwaltung sein.

Auch der Redaktion „Stadtfunk KW“ lag dieses Schreiben vor, wir entschlossen uns jedoch, darüber nicht zu berichten, aus Zweifeln an der Authentizität, aber auch wegen der völligen Haltlosigkeit des Inhalts, der in Teilen möglicherweise gar strafbewehrt ist.

Umso mehr waren wir verwundert, dass das Schreiben umgehend von Stadtpolitikern und der Lokalredaktion der MAZ für bare Münze genommen und daraus mit Inbrunst zitiert wurde – offensichtlich ohne jede Prüfung der Echtheit dieses Schreibens. Andererseits ist das auch nicht mehr verwunderlich, denn ein »Bündnis 21« aus Parteipolitikern unterschiedlichster Provenienz unter Führung der SPD ist gerade dabei, mit blinder Wut und Schaum vor dem Mund einen parteilosen und unbestechlichen Hauptverwaltungsbeamten zu verleumden und im Amt in aller Öffentlichkeit zu beschädigen; mit dem einzigen Ziel, ihn per Bürgerentscheid abwählen zu lassen, und um die alten Machtverhältnisse des Parteienklüngels wieder herzustellen.

Man muss sich ein paar Fragen stellen, um den Urhebern auf die Spur zu kommen.

  • Wenn wirklich 25 von 170 Mitarbeitern der Kernverwaltung mit einem funktionierenden Personalrat die Urheber wären, hätten sie es nötig, sich derart in der Anonymität zu verstecken?
  • Wieso haben die 25 nicht wenigstens einen Anwalt oder Notar als Vertrauensperson benannt, der ihre angeblichen Behauptungen belegen kann?
  • Warum gab es in den letzten Jahren keine Anzeigen der unzähligen Vorfälle beim Personalrat oder der Leiterin des Personalamtes, wie sie im Brief beschrieben werden?
  • Warum nennen sich die Absender des Briefes Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hauptverwaltung, wenn rathausintern dieser Begriff gar nicht benutzt wird, sondern gemeinhin von Kernverwaltung gesprochen wird?

Aber nein, man ist sich ja ganz sicher, dass es auch so reicht – es prüft ja eh keiner nach und die MAZ drückt dem Ganzen ihr »Geprüft« Siegel auf. Sind also wirklich 25 interne Mitarbeiter der Verwaltung die Urheber? Oder ist dieser vernichtende Akt nicht vielmehr von außen gesteuert, vielleicht mit ein paar Helfern aus dem Rathaus?

Im Hauptausschuss der Stadt am 23. Februar 2021 äußerte sich Bürgermeister Ennullat zu diesem anonymen Schreiben und den Vorwürfen. Zuvor hatte er sich mit dem Personalrat des Rathauses, mit allen fünf Fachbereichsleitern und der Leiterin des Personalamtes in gemeinsamer Sitzung ausgesprochen. Einhellig wurde ihm dort versichert, dass es keine  Hinweise auf Mobbing oder derlei im Brief angesprochenen Vorkommnisse und Verfehlungen gebe.

In gleicher Sitzung stellte der Bürgermeister Ennullat Herrn Hanke (SPD)*, ehemaliger SVV-Vorsitzender, heute Vorsitzender des Kreistags LDS, öffentlich zur Rede, wie er dazu komme, öffentlich per Statement zu behaupten, »der Bürgermeister verbreite Angst und Schrecken unter den Mitarbeitern des Rathauses«. Die Antwort von Herrn Hanke war, dass er das aus eben diesem anonymen Brief wisse! Macht er sich damit etwa einen Brief mit Behauptungen, die möglicherweise einen Straftatbestand erfüllen, zu eigen, ohne ihn selbst auf den Wahrheitsgehalt zu prüfen oder überlässt er das auch der MAZ?

Auch ein großer Scharfmacher in den sozialen Medien, Christian Dorst, SVV-Mitglied und Fraktionsvorsitzender von Wir-für-KW, bekundete öffentlich, dass bei ihm ein derartiger Brief in seinem Poststapel liege und stellte diesen als PDF eilfertig auf eine »in Windeseile an den Start gebrachte« Webseite, die er laut Impressum mit dem SVV-Mitglied Dirk Marx gemeinsam betreibt.

Der Redaktion liegt zu ebendiesem PDF auf der Webseite von Dorst und Marx inzwischen ein datenforensischer Bericht vor, der besagt, dass die Datei keineswegs aus einem ausgedruckten und abgescannten Brief entstanden ist, sondern eine direkte Ausgabe einer Textdatei aus einem Computer ist. Daher besaß Dorst selbst also die Briefdatei auf seinem Rechner. Interessanterweise veröffentlichte Dorst einige Tage später auf ebendieser Webseite einen von ihm selbst verfassten Kolportagebericht über eine investigative Journalistin, dessen PDF-Wiedergabe exakt dieselben Merkmale aufweist. Das stellt ein Gutachten eingehend dar.

Die Schlussfolgerung ist, dass Dorst nicht die Wahrheit sagt und er an der Entstehung dieses anonymen Schriftstücks beteiligt sein muss. Wir meinen, dass dies das gesamte Konstrukt des angeblichen »Hilferufs« der Verwaltungsangestellten auf äußerst wackelige Beine stellt. Andererseits könnte es ja immer noch sein, dass die 25 Rathausmitarbeiter sich zu ihrem Schreiben öffentlich bekennen und die Beweise auf den Tisch legen… Bei Dorst bliebe aber immer noch die Lüge haften, indem er öffentlich behauptet, er hätte besagtes anonymes Schreiben mit der Post bekommen.

Georg Hanke (SPD) sagte 2017 noch vor der Stichwahl zum Bürgermeister, im Wissen, dass er diese verlieren würde: „Wenn Ennullat Bürgermeister wird, hängen wir ihm was an und lassen ihn abwählen“ (Stadtfunk berichtete)

 

Klarstellungen zu den Falschdarstellungen von »DIE LINKE«

24. Februar 2021

Der Vorstand des Stadtverbandes(*) DIE LINKE verbreitet in den sozialen Medien einen so genannten »Faktencheck«, der vor Falschdarstellungen strotzt. STADTFUNK hat sich die einzelnen Punkte genauer angesehen.

In Rot die von DIE LINKE verbreiteten Aussagen.

Faktencheck zur Abwahl des Herrn Ennullat als Bürgermeister 07. März 2021.
Um was geht es – oder besser gesagt, um was geht es nicht?
Es geht hier nicht, wie man aus manchen Ecken hört, die Bürgermeisterwahl 2017 zu revidieren.
Es geht um:
Bewiesene Lügen:

Haushalt 2020 der angeblich bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde.
Es aber nicht war – Aufgedeckt durch sein Eingeständnis im Nov.2020,

FAKT IST:
Der Haushalt wurde eingereicht, drei Mal mit jeweils sämtlichen Unterlagen – die Kommunalaufsicht (KA) bestand jedoch auf die Einarbeitung des Postens von 300.000 Euro Zuschuss an den FSV Eintracht in das Zahlenwerk, obwohl der Beschluss dazu rechtmäßig beanstandet worden war. Indem dieser Beschluss rechtmäßig beanstandet war, war er aber schwebend unwirksam. Eine Begründung für diesen völlig unnützen Aufwand hat die KA bis heute nicht gegeben – der Zuschuss war außerdem nicht prüfungsrelevant für die zu genehmigenden Haushaltsbestandteile.

Nota bene: Es handelt sich in den Augen der Kommunalaufsicht also um einen Formfehler, auf Grund dessen der Stadt ein Haushalt bis zum Jahresende verwehrt worden ist. Dieser »Formfehler« war aber in allen vorangegangen Jahren (oder Jahrzehnten) ebenfalls begangen worden – auch von den Vorgängern des BM – da war es in den Augen der Kommunalaufsicht aber wohlgetan.

Die 2 Stunden Regel für Stadtverordnetensitzungen vom RKI – Anwesenheit bei Sitzungen maximal 2 Stunden (das RKI gab solch eine Empfehlung nie heraus – Aufgedeckt durch die CDU) 

FAKT IST:
Die zwei Stunden-Regelung basiert auf der durch die Stadtverwaltung zusammen mit dem zuständigen Ingenieurbüro erstellten Gefährdungsbeurteilung und nicht auf einer Empfehlung des RKI. Das Telefonat von Frau von Schrötter fand nach der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung statt und bestätigte diese nur. Es war aber nicht Grundlage.

Undurchsichtige Machenschaften:
Versuch des Zuschanzens Grundstückserbbaurecht mit einem extrem niedrigen Pachtzins für einen Mitarbeiter aus der Verwaltung
Ein Grundstück sollte zu Lasten von der Stadt an einen Mitarbeiter der Verwaltung zu einem erheblich niedrigen Betrag verpachtet werden
Aufgedeckt durch die SVV wegen fehlende Daten – der Beschluss wurde abgelehnt.

FAKT IST:
Die Beschlüsse zu Erbbaurechtsverträgen (es waren sieben Stück) wurden in der SVV am 6.7.2020 von der Verwaltung bei der „Feststellung der Tagesordnung“ von ebendieser herunter genommen, weil die Antwort des Rechnungsprüfungsamtes auf eine Datenschutzrechtliche Anfrage des Sachgebietes am 6.7.2020 nicht vorlag. Diese Fragen waren nach der Verweisung der Beschlüsse in der SVV am 22.6. in die Ausschüsse entstanden und eben bis zum 06.7. nicht geklärt. Es kam also nicht zur Abstimmung.
Anderslautende Behauptungen sind Falschinformationen und dienen der üblen Nachrede und einem Vertrauensverlust in die Verwaltung.
Herr Ennullat war übrigens in dieser Zeit von den Dienstgeschäften widerrechtlich suspendiert, daher waren seine Stellvertreter in der Sache tätig.

Ankauf Niederlehmer Wasserturm
Ausgeschriebener Verkauf seitens des Besitzers lag bei 50.000 € Inseriert schon seit 2013 – 
Kauf durch die Stadt erfolgte 2019 für 65.000 €

FAKT IST:
Jeder Häuslebauer, der die Entwicklung der Immobilienpreise hier im Speckgürtel verfolgt, weiß, dass sich allein die Grundstückspreise in den letzten Jahren explosionsartig entwickelten und teilweise bis zu verzehnfachten. Da erscheint die Erhöhung der Kaufpreises um 15 T€ innerhalb von sechs Jahren durchaus plausibel und unterliegt im Übrigen dem freien Immobilienmarkt. Der Ankauf zu diesem Preis wurde von der Stadtverordnetenversammlung ordnungsgemäß beschlossen. Ungleich gewichtiger ist aus heutiger Sicht die Sicherung des Wasserturms als unser Wahrzeichen; in einer Stadt, die nicht gerade reich an solch kulturellem Erbe ist.

Eigenmächtige Kündigung der Montessori Schule – Fachbereich im Rathaus wusste davon nichts
(Mitteilung der Frau v. Schrötter Artikel MAZ 4.10.2020)

FAKT IST:
Der Bürgermeister ist der rechtliche Vertreter der Stadt und nur er oder ein von ihm Beauftragter ist befugt, Rechtsgeschäfte mit Außenwirkung abzuschließen, also letztlich auch eine vertragsgerechte Kündigung. Es wurde allerdings in dem hier angesprochenen Gespräch zwischen Bürgermeister und Geschäftsführer der FAWZ auch nur die Absicht ausgesprochen, nicht mehr und nicht weniger. Da Frau von Schrötter dienstabwesend war, war sie bei diesem Gespräch nicht anwesend und hat daher in einer zeitnahen Sitzung des Ausschusses wahrheitsgemäß reagiert, dass sie »davon nichts wisse«.
Weiter ist zu bemerken, dass der Bürgermeister – zur Abwendung von wirtschaftlichem Schaden von der Stadt – gezwungen ist, den Mietvertrag mit der FAWZ zu den derzeitigen Konditionen nach 2024 nicht zu verlängern, da der Mietzins schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags, seinerzeit durch BM Stefan Ludwig, sittenwidrig war. Die FAWZ ist ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen.
Ennullat hat darüber hinaus der Montessorischule Möglichkeiten im beiderseitigen Vorteil aufgezeichnet, um sie auf jeden Fall in der Stadt zu behalten.

Blockade geltenden Rechts:
Akteneinsicht in die Beanstandung des Beschlusses zum Schulneubau Bullenberg wird einem SVV – Mitglied verweigert

FAKT IST:
Der Stadtverordnete begehrte Akteneinsicht in eine Verfahrensakte, die zu dem Zeitpunkt beim Rechtsanwalt war. Als ehemaliger Vorsitzender der SVV hatte er jedoch nachweislich alle Unterlagen vorzuliegen, so dass die Verzögerung des Streitverfahrens durch Akteneinsicht eines Verfahrensunbeteiligten nicht gerechtfertigt schien und er anstatt der Einsicht eine ausführliche schriftliche Auskunft erhielt. Inzwischen hat er auch die Akteneinsicht erhalten, nachdem er die Stadt verklagt hat.

Eigenmächtiges Streichen von Tagesordnungspunkten bei Bekanntmachungen

FAKT IST:
Das ist gerichtlich entschieden und nicht mehr vorgekommen.

Eigenmächtige Klage gegen die Kreisumlage ohne Autorisierung von der SVV (mehrmaliges Auffordern der SVV, diese Klage zurück zu nehmen, wurde ignoriert)

FAKT IST:
Zuständig ist der Hauptausschuss – von diesem liegt ein positiver Beschluss zur Klage aus Oktober 2019 vor. Daraufhin wurde die Klage seitens der Stadt vor Gericht aufrechterhalten. Die SVV hat den Beschluss erst im Nachgang an sich gezogen und dann erst entschieden, dass die Klage zurückzunehmen sei – warum auch immer! Dieser Beschluss der SVV wurde seitens des Bürgermeisters nicht ignoriert, sondern beanstandet, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Nach der Streitentscheidung wurde die Klage zurückgezogen – also ein gesetzeskonformes Vorgehen im Sinne der Kommunalverfassung.
(vergleiche hierzu auch https://www.stadtfunk-kw.de/klage-gegen-die-kreisumlage/)

Dazu kommen noch bewiesene Androhungen von Unterlassungsklagen an diverse Bürger der Stadt.

FAKT IST:
Androhung von Unterlassungsklagen – welche sollen das denn sein und durch wen? Für uns stehen hier einfach Behauptungen im Raum, die wir allein dadurch, dass es Behauptungen sind ohne Nachweise, nicht widerlegen können.

Es ist bestürzend, dass gerade Ex-Bürgermeister/Ex-Justizminister Stefan Ludwig und seine LINKE-Fraktion sich auf derlei Anfeindungen einlassen und sie verbreiten.

(*) Nach dem freundlichen Hinweis des Stadtverbandes »DIE LINKE« geändert, ursprünglich stand hier „Stadtfraktion“. (Red.)

Klage gegen die Kreisumlage

22. Februar 2021

Für das Jahr 2019 fordert die Stadt gegenüber dem Landkreis 1,4 Millionen Euro Kreisumlage zurück.

Der Kreisumlagesatz wird durch den Landkreis jeher fehlerhaft ermittelt, darunter fallen u.a. die Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, die Aufstockung des Personalstellenplans und die Erhöhung der eigenen Rücklagen des Landkreises. Es werden also Mittel aus der Kreisumlage für aufgabenfremde Maßnahmen verwendet. Dieses Geld fehlt letztendlich den Kommunen.

Im Oktober 2019 wurde über die Beschlussvorlage des Bürgermeisters „zur Klageerhebung“ abgestimmt. Damit war die Klageerhebung rechtmäßig und durch das zuständige Gremium Hauptausschuss legitimiert.

Im Februar 2020 stimmte dann die Mehrheit der Stadtverordneten auf Antrag der SPD Fraktion für die „Rücknahme“  der Klage gegen die Kreisumlage.

Die Stadtverwaltung beanstandete diesen Beschluss.

Aufgrund der Streitentscheidung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises musste die Klage zurückgenommen werden.

Diese Verfahrensweise ist sehr umstritten, da hier der Landkreis selbst entschieden hat, ob die Stadt Königs Wusterhausen den Landkreis verklagen darf oder nicht.

Eichwalde und Zossen haben ebenfalls gegen die Höhe der Kreisumlage für 2019 geklagt. Ihre Chancen auf Erfolg stehen gut, denn das Verwaltungsgericht ist den Hinweisen gefolgt.