Der Vorstand des Stadtverbandes(*) DIE LINKE verbreitet in den sozialen Medien einen so genannten »Faktencheck«, der vor Falschdarstellungen strotzt. STADTFUNK hat sich die einzelnen Punkte genauer angesehen.
In Rot die von DIE LINKE verbreiteten Aussagen.
Faktencheck zur Abwahl des Herrn Ennullat als Bürgermeister 07. März 2021.
Um was geht es – oder besser gesagt, um was geht es nicht?
Es geht hier nicht, wie man aus manchen Ecken hört, die Bürgermeisterwahl 2017 zu revidieren.
Es geht um:
Bewiesene Lügen:
Haushalt 2020 der angeblich bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde.
Es aber nicht war – Aufgedeckt durch sein Eingeständnis im Nov.2020,
FAKT IST:
Der Haushalt wurde eingereicht, drei Mal mit jeweils sämtlichen Unterlagen – die Kommunalaufsicht (KA) bestand jedoch auf die Einarbeitung des Postens von 300.000 Euro Zuschuss an den FSV Eintracht in das Zahlenwerk, obwohl der Beschluss dazu rechtmäßig beanstandet worden war. Indem dieser Beschluss rechtmäßig beanstandet war, war er aber schwebend unwirksam. Eine Begründung für diesen völlig unnützen Aufwand hat die KA bis heute nicht gegeben – der Zuschuss war außerdem nicht prüfungsrelevant für die zu genehmigenden Haushaltsbestandteile.
Nota bene: Es handelt sich in den Augen der Kommunalaufsicht also um einen Formfehler, auf Grund dessen der Stadt ein Haushalt bis zum Jahresende verwehrt worden ist. Dieser »Formfehler« war aber in allen vorangegangen Jahren (oder Jahrzehnten) ebenfalls begangen worden – auch von den Vorgängern des BM – da war es in den Augen der Kommunalaufsicht aber wohlgetan.
Die 2 Stunden Regel für Stadtverordnetensitzungen vom RKI – Anwesenheit bei Sitzungen maximal 2 Stunden (das RKI gab solch eine Empfehlung nie heraus – Aufgedeckt durch die CDU)
FAKT IST:
Die zwei Stunden-Regelung basiert auf der durch die Stadtverwaltung zusammen mit dem zuständigen Ingenieurbüro erstellten Gefährdungsbeurteilung und nicht auf einer Empfehlung des RKI. Das Telefonat von Frau von Schrötter fand nach der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung statt und bestätigte diese nur. Es war aber nicht Grundlage.
Undurchsichtige Machenschaften:
Versuch des Zuschanzens Grundstückserbbaurecht mit einem extrem niedrigen Pachtzins für einen Mitarbeiter aus der Verwaltung
Ein Grundstück sollte zu Lasten von der Stadt an einen Mitarbeiter der Verwaltung zu einem erheblich niedrigen Betrag verpachtet werden
Aufgedeckt durch die SVV wegen fehlende Daten – der Beschluss wurde abgelehnt.
FAKT IST:
Die Beschlüsse zu Erbbaurechtsverträgen (es waren sieben Stück) wurden in der SVV am 6.7.2020 von der Verwaltung bei der „Feststellung der Tagesordnung“ von ebendieser herunter genommen, weil die Antwort des Rechnungsprüfungsamtes auf eine Datenschutzrechtliche Anfrage des Sachgebietes am 6.7.2020 nicht vorlag. Diese Fragen waren nach der Verweisung der Beschlüsse in der SVV am 22.6. in die Ausschüsse entstanden und eben bis zum 06.7. nicht geklärt. Es kam also nicht zur Abstimmung.
Anderslautende Behauptungen sind Falschinformationen und dienen der üblen Nachrede und einem Vertrauensverlust in die Verwaltung.
Herr Ennullat war übrigens in dieser Zeit von den Dienstgeschäften widerrechtlich suspendiert, daher waren seine Stellvertreter in der Sache tätig.
Ankauf Niederlehmer Wasserturm
Ausgeschriebener Verkauf seitens des Besitzers lag bei 50.000 € Inseriert schon seit 2013 –
Kauf durch die Stadt erfolgte 2019 für 65.000 €
FAKT IST:
Jeder Häuslebauer, der die Entwicklung der Immobilienpreise hier im Speckgürtel verfolgt, weiß, dass sich allein die Grundstückspreise in den letzten Jahren explosionsartig entwickelten und teilweise bis zu verzehnfachten. Da erscheint die Erhöhung der Kaufpreises um 15 T€ innerhalb von sechs Jahren durchaus plausibel und unterliegt im Übrigen dem freien Immobilienmarkt. Der Ankauf zu diesem Preis wurde von der Stadtverordnetenversammlung ordnungsgemäß beschlossen. Ungleich gewichtiger ist aus heutiger Sicht die Sicherung des Wasserturms als unser Wahrzeichen; in einer Stadt, die nicht gerade reich an solch kulturellem Erbe ist.
Eigenmächtige Kündigung der Montessori Schule – Fachbereich im Rathaus wusste davon nichts
(Mitteilung der Frau v. Schrötter Artikel MAZ 4.10.2020)
FAKT IST:
Der Bürgermeister ist der rechtliche Vertreter der Stadt und nur er oder ein von ihm Beauftragter ist befugt, Rechtsgeschäfte mit Außenwirkung abzuschließen, also letztlich auch eine vertragsgerechte Kündigung. Es wurde allerdings in dem hier angesprochenen Gespräch zwischen Bürgermeister und Geschäftsführer der FAWZ auch nur die Absicht ausgesprochen, nicht mehr und nicht weniger. Da Frau von Schrötter dienstabwesend war, war sie bei diesem Gespräch nicht anwesend und hat daher in einer zeitnahen Sitzung des Ausschusses wahrheitsgemäß reagiert, dass sie »davon nichts wisse«.
Weiter ist zu bemerken, dass der Bürgermeister – zur Abwendung von wirtschaftlichem Schaden von der Stadt – gezwungen ist, den Mietvertrag mit der FAWZ zu den derzeitigen Konditionen nach 2024 nicht zu verlängern, da der Mietzins schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags, seinerzeit durch BM Stefan Ludwig, sittenwidrig war. Die FAWZ ist ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen.
Ennullat hat darüber hinaus der Montessorischule Möglichkeiten im beiderseitigen Vorteil aufgezeichnet, um sie auf jeden Fall in der Stadt zu behalten.
Blockade geltenden Rechts:
Akteneinsicht in die Beanstandung des Beschlusses zum Schulneubau Bullenberg wird einem SVV – Mitglied verweigert
FAKT IST:
Der Stadtverordnete begehrte Akteneinsicht in eine Verfahrensakte, die zu dem Zeitpunkt beim Rechtsanwalt war. Als ehemaliger Vorsitzender der SVV hatte er jedoch nachweislich alle Unterlagen vorzuliegen, so dass die Verzögerung des Streitverfahrens durch Akteneinsicht eines Verfahrensunbeteiligten nicht gerechtfertigt schien und er anstatt der Einsicht eine ausführliche schriftliche Auskunft erhielt. Inzwischen hat er auch die Akteneinsicht erhalten, nachdem er die Stadt verklagt hat.
Eigenmächtiges Streichen von Tagesordnungspunkten bei Bekanntmachungen
FAKT IST:
Das ist gerichtlich entschieden und nicht mehr vorgekommen.
Eigenmächtige Klage gegen die Kreisumlage ohne Autorisierung von der SVV (mehrmaliges Auffordern der SVV, diese Klage zurück zu nehmen, wurde ignoriert)
FAKT IST:
Zuständig ist der Hauptausschuss – von diesem liegt ein positiver Beschluss zur Klage aus Oktober 2019 vor. Daraufhin wurde die Klage seitens der Stadt vor Gericht aufrechterhalten. Die SVV hat den Beschluss erst im Nachgang an sich gezogen und dann erst entschieden, dass die Klage zurückzunehmen sei – warum auch immer! Dieser Beschluss der SVV wurde seitens des Bürgermeisters nicht ignoriert, sondern beanstandet, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Nach der Streitentscheidung wurde die Klage zurückgezogen – also ein gesetzeskonformes Vorgehen im Sinne der Kommunalverfassung.
(vergleiche hierzu auch https://www.stadtfunk-kw.de/klage-gegen-die-kreisumlage/)
Dazu kommen noch bewiesene Androhungen von Unterlassungsklagen an diverse Bürger der Stadt.
FAKT IST:
Androhung von Unterlassungsklagen – welche sollen das denn sein und durch wen? Für uns stehen hier einfach Behauptungen im Raum, die wir allein dadurch, dass es Behauptungen sind ohne Nachweise, nicht widerlegen können.
Es ist bestürzend, dass gerade Ex-Bürgermeister/Ex-Justizminister Stefan Ludwig und seine LINKE-Fraktion sich auf derlei Anfeindungen einlassen und sie verbreiten.
(*) Nach dem freundlichen Hinweis des Stadtverbandes »DIE LINKE« geändert, ursprünglich stand hier „Stadtfraktion“. (Red.)