Archiv der Kategorie: Infrastruktur + Stadtentwicklung

INSEK-Marktplatz – Austausch mit Bürgern zur Stadtentwicklung

14. Februar 2017

Pressestelle Stadt Königs Wusterhausen

Am 2. März 2017, 17.00 bis ca. 20.00 Uhr, veranstaltet die Stadtverwaltung einen Ideen-Marktplatz zum Austausch über die städtebauliche Weiterentwicklung der Stadt Königs Wusterhausen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind in den Rathaussaal, Schlossstraße 3, eingeladen.

Seit 2007 gibt es für Königs Wusterhausen ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept, das Grundlage für die Ausrichtung der Entwicklung der Stadt ist. In den vergangenen zehn Jahren hat sich Königs Wusterhausen in vielen Bereichen entscheidend weiterentwickelt, und wichtige Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert. Um einen aktuellen strategischen Rahmen für die Stadtentwicklung zu schaffen, wird das Stadtentwicklungskonzept, abgekürzt INSEK, fortgeschrieben.

Erneut erfolgt eine gesamtstädtische Betrachtung verschiedener zentraler Themenfelder – von Siedlungsentwicklung und Wohnen über die Gestaltung der Innenstadt bis hin zu Verkehr und Mobilität, Umwelt und sozialer Infrastruktur. Die derzeitige Situation wird analysiert, Entwicklungstendenzen abgestimmt und daraus zukünftige Aufgaben und Strategien der Stadtentwicklung für die kommenden Jahre abgeleitet. Die Erarbeitung erfolgt mit Unterstützung des Büros complan Kommunalberatung aus Potsdam.

Die breite und auch konstruktiv-kritische Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Hierfür wird ein so genannter INSEK-Marktplatz als öffentliche Veranstaltung im Rathaussaal der Stadt Königs Wusterhausen durchgeführt. Auf der Veranstaltung werden zentrale Themen, Aufgaben und Handlungsbedarfe für die Stadtentwicklung vorgestellt, diskutiert und weiterentwickelt. Bürgermeister Dr. Lutz Franzke lädt herzlich dazu ein, sich in diesem Rahmen zu informieren sowie aktiv zu beteiligen und freut sich auf Ideen, Anregungen und Wünsche für unsere Heimatstadt Königs Wusterhausen.

INSEK-Marktplatz – Werkstatt zur Entwicklung Königs Wusterhausens
2. März 2017, 17.00 bis ca. 20.00 Uhr
Rathaus, Saal im Haus A, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

Veranstalter ist die Stadtverwaltung.

Bildunterschrift: Die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes als eine Schlüsselmaßnahme des Stadtentwicklungskonzeptes war Schwerpunkt der Bürgerveranstaltung im April 2016.

Bebauungsplan Funkerberg/Berliner Straße, Teil 1 wird offengelegt

14. November 2016

Marina Kreisel, Bürgerin von Königs Wusterhausen

In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung wurde der Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/10 „Funkerberg/Berliner Straße, Teil 1“ verabschiedet, auf dem unter anderem die neue Hauptfeuerwache gebaut werden soll. Ein recht »gewaltiges« Investorengebiet mit Wohnungsbau schließt sich dahinter an.
(http://www.koenigs-wusterhausen.de/679750/Beschlussvorlagen).

Wir würden uns eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesem Bebauungsplan wünschen; bringen Sie rechtzeitig Ihre Vorstellungen und Bedenken ein, damit dieses Filetstück am Funkerberg für uns alle positiv entwickelt wird!

Einige Gedanken und Bedenken einer Bürgerin finden Sie nachfolgend:

Sehr geehrter Herr Hanke,
da mein Beitrag vorgestern leider nur gekürzt in der „MAZ“ erschienen ist, sende ich ihn Ihnen in Ihrer Eigenschaft als dem Vorsitzenden der SVV von KW in vollem Wortlaut zu. In dieser Fassung wird vielleicht deutlicher, worum es mir in meiner Reaktion auf die Zusammenkunft der SVV von KW und Wildau geht.

Mit freundlichen Grüßen –
Marina Kreisel

»Ich wohnte der gemeinsamen Sitzung SVV von Wildau und Königs Wusterhausen als interessierte Bürgerin bei. Die Veranstaltung war so angelegt, dass vornehmlich informiert wurde, sich dann aber für Meinungsäußerungen und Fragen aus dem Publikum leider kaum zeitlich Gelegenheit bot. Zudem blieb das erforderliche kritische Element m. E. insgesamt unterbelichtet. Die tatsächlichen Macher und die, die sich so verstehen, waren wieder – so mein Eindruck (nicht nur in dieser SVV) in ihrem Element. Es geht ihnen offenbar um fortgesetztes, weiterhin stark quantitatives Wachstum der Stadt. Worin der tatsächliche Vorteil besonders dieser Art von Wachstum besteht, auch dessen Nachteile und Probleme – da sind Äußerungen vage, Allgemeinplätze zur Stelle (Arbeitsplätze schaffen, Technologiepark, innovative, internationale Firmen, Einnahmen für die Stadt usw.). Der Blick wird hier auf Erweiterung gerichtet, während in der Gegenwart wohl kaum ausreichend organisiert werden kann, dass beispielsweise angepflanzte junge Stadtbäume in Königs Wusterhausen bei der ersten Hitzeperiode nicht vertrocknen. Auch für ihr Werden im städtischen Maßstab braucht es Visionen – Stichwort:
künftige klimatische Bedingungen in KW, erforderliche Beschattung, Sauerstoffproduktion, Staubbindung usw. -, Visionen braucht es ebenso für den Erhalt und Ausbau von Möglichkeiten der Entschleunigung z. B. als Teil von Lebensqualität und gesundheitlicher Vorsorge: Eine für den Autoverkehr freigegebene „Goethebahn“, wie in der Veranstaltung angeregt, gehört sicher nicht dazu. Immerhin hat wenigstens der Wildauer Bauamtsleiter, Herr Kolb, diesen Vorschlag in der Sache problematisiert.

Zu grundsätzlichen Fragen, die angesichts des Projektes Technologiepark aus meiner Sicht zu klären sind, rechne ich:
1. Welchen Wert hatte das in Rede stehende Gebiet (größerer Teil des Funkerberg /Technologiepark) nach seiner Übernahme durch die Stadt KW? Welchen Wert besitzt es gegenwärtig?
2. Nach Übernahme durch Königs Wusterhausen und Wildau hatte die gesamte Fläche Funkerberg meines Wissens den Status „kommunales Eigentum“ (100%). Wie viel Prozent sind davon inzwischen mit Zustimmung von Abgeordneten welcher Parteien und Vereine veräußert worden: im Rahmen welcher Projekte (Bebauung in Form von Einfamilienhäusern, Stadtvilla, Sanierung der Kaserne?)? Welche sozialen Schichten haben hier privates Eigentum über den Verkauf kommunalen Eigentums erhalten? Welche Rolle hat Erbbaurecht dabei gespielt?
3. Was soll aus dem kommunalen Eigentum, dem kommunalen „Tafelsilber“, im Zuge der Entwicklung des Funkerbergs /des Technologieparks weiter geschehen? Welche Vorstellungen und Absichten bestehen in der Stadtverwaltung und unter den Abgeordneten, dort kommunales Eigentum zu behalten, auch bezüglich nachhaltiger Gestaltungsräume kommunaler Selbstverwaltung?
4. Wie wirkt sich die Entwicklung des Funkerbergs – einschließlich Technologiepark – unter klimatischen Gesichtspunkten für die Stadt Königs Wusterhausen aus (Begrünung vor Beginn der Planungen/Arbeiten dort/ Vgl. künftig)? In den dort neu angelegten Straßen ist gegenwärtig nur wenig Baumbestand auszumachen (sehr gut aber im Hof der sanierten Kaserne, die bestimmt ist für finanzkräftige Mieter/Eigentümer).
5. Inwieweit ist die Bezeichnung „Technologiepark“ für das nunmehr ausgewiesene Sondergebiet im Sinne eines wirklichen Parks gerechtfertigt? (Park: bezeichnet nach den Regeln der Gartenkunst gestaltete Grünflächen, die der Verschönerung und Erholung dienen – siehe Wikipedia)
6. Schließen Stadtverwaltung und Abgeordnete mit ihren Planungen und ihren folgenden Entscheidungen auch juristisch aus, dass im Sondergebiet militärische Forschung und militärische Produktion erfolgen kann bzw. erfolgt (z. B. über Bereiche der Luft-und Raumfahrt, der Energie, der Kommunikationstechnologie) ? Immerhin findet sie laut Selbstdarstellung der FTT Deutschland GmbH an ihrem Standort in Wildau bereits statt. Eine Ausdehnung auf das Gebiet Stadt König Wusterhausen dürfte dazu beitragen, dass auch sie im Falle traditioneller kriegerischer Auseinandersetzungen ein Ziel möglicher Bombardements wäre. (Ich bin, Jahrgang 1945, daran nicht interessiert.)

Derartige Fragen zwingen zu einer detaillierten Bilanzierung und zum – auch weiteren – kritischen Durchdenken. Beides erscheint mir unerlässlich hinsichtlich eines so gravierenden Projektes.«

Zettelwirtschaft in KW

14. Oktober 2016

Priska Wollein

Damit Sie es alle wissen, ich schreib’s hier noch einmal schwarz auf weiss: Zettel ankleben in unserer Stadt, ja auch in unseren Dörfern, ist ab sofort tabu! Und wer’s trotzdem tut, für den wird es womöglich teuer. Ab 1. Januar 2017 tritt der neue Bußgeldkatalog unserer Stadt in Kraft, der u.a. für das Ankleben von Zetteln, Aushängen, Suchmeldungen – oder was auch immer – in der Öffentlichkeit Bußgelder in Höhe von 10 bis 500 EUR vorsieht.*

Das ist vor allem für die bitter, denen ein Tier abhanden gekommen ist, oder auch einfach nur ein Schlüssel oder eine Geldbörse. Wie sag ich nun dem ehrlichen Finder oder Sichter, dass ich derjenige bin, der das Tier oder die Dinge in genau dieser Straße verloren hat und sucht? Und umgekehrt? Wie kommen wir zusammen?

Ich habe einmal mitten im Wald meinen Schlüssel verloren – und stellen Sie sich vor, nach ein paar Tagen war er wieder da – durch einen Zettelaushang! Welche Verwaltung hätte mir den »wiedergebracht«, welcher Finder hätte ihn in die offizielle Fundstelle ein paar Kilometer weiter getragen? Vergessen Sie’s. Das macht keiner.

Was aber noch viel schwerer wiegt, ist der Verlust eines Tieres, Katze oder Hund oder auch mal eines Wellensittichs. Manchmal kommt in Kürze der erlösende Anruf, wenn ein Finder das Tier dem Foto am Laternenmast zuordnen konnte. Es macht nur Sinn, dass die Spaziergänger am Ort des Verlustes wissen, dass ein Tier gesucht wird; wie sollen sie denn sonst davon erfahren? Ja, sicher, es gibt die Möglichkeit, Tiere über TASSO registrieren zu lassen, europaweit. Dort gehen Such- und Fundmeldungen ein, sicherlich. Aber das wissen nicht viele Tierbesitzer, und erst recht keine aufmerksamen Nachbarn. Und TASSO wiederum setzt auch auf Suchplakate, die bei einer Vermisstenmeldung erstellt und verteilt werden… – hoppla, aber nicht in Königs Wusterhausen! Das ist hier und jetzt verboten!

Nun möchte ich aber noch einen anderen Aspekt anschneiden. Das ist der der öffentlichen Kommunikation, des Austausches der kleinen, »unwichtigen« Informationen unter der Bevölkerung selbst. Ich halte das für einen sehr wichtigen Aspekt im Gefüge eines losen Bundes von Dörfern, die als »DIE STADT« nicht mehr, sondern weniger inneren Zusammenhalt besitzen. Wenn ich also auf der Straße einen Zettel entdecke, gucke ich immer nach, was da steht, manchmal bringt es mich zum Schmunzeln, mal zum Kopfschütteln, und oft halte ich die Augen auf nach einem europäischen Kurzhaartiger. 

Wo und wie also sollen wir uns zukünftig unsere Nachrichten zukommen lassen? Ich habe einen Vorschlag: wir installieren – auf eigene Kosten und mit Billigung der Stadt! – hier und da ein »schwarzes Brett«, wo jeder Zettel und Aushänge kostenlos, ohne Genehmigung, anheften kann.  Aber machen Sie sich keine Illusionen: dies oder ein Bußgeld wird letztlich keine verzweifelten Tierhalter davon abhalten, für ihr vermisstes Tier ein Suchplakat aufzuhängen – da, wo es einzig Sinn macht…

* Ordnungsbehördliche Verordnung – einschließlich Bußgeldkatalog – über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen – OBV KW –
§3 Verunreinigungsverbote:
”Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist verboten. Unzulässig sind insbesondere:
… das Anbringen von Plakaten, Werbezetteln, Such- und Fundmeldungen, Aufklebern, Flyern und Werbungen sowie von Anzeigen und sonstigen Hinweisen und Veröffentlichungen an Mauern, Zäunen, Geländern, Bäumen sowie an öffentlichen Anlagen bzw. Einrichtungen.“

WKAs und §36BauGB – ein Offener Brief an die MAZ

1. März 2016

Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge, 61352 Bad Homburg v.d.H.

Nachfolgend eine Zuschrift von Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge an Franziska Mohr von der MAZ Königs Wusterhausen. Er ist auch an Bürgermeister Dr. Lutz Franzke gegangen.

Sehr geehrte Frau Mohr,

mit Interesse habe ich den angehängten Artikel gelesen.

Ich (seit über 30 Jahren im behördl. Naturschutz, aktuell – auch wenn hier ausdrücklich außerdienstlich zugange – über die Woche bei einer Naturschutzbehörde für Ordnungswidrigkeiten zuständig) würde ja nun zumindest penibel beobachten, ob alles exakt so läuft, wie genehmigt, ansonsten wäre sofort Ordnungswidrigkeitsanzeige zu erstatten.

Das alles paßt insgesamt zu Recherchen, die ich momentan in Sachen kommunale Beteiligung in Genehmigungsverfahren anstelle. Ich denke, daß wir hier eine grundsätzlich fehlerhafte Gesetzeslage haben, der die Verfahrenspraxis mehr oder weniger freiwillig folgt, von der späteren (Nicht-) Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ganz zu schweigen.

Wie es die Kommune KW offensichtlich aus eigener Erfahrung erlebt, ist §6 BauGB ein Nährboden für vielerlei genehmigungsrelevante Abenteuerlichkeiten. Dabei gehe ich davon aus, daß oft der Anwendung des §36 Abs.2 Satz 3 BauGB zwar eine nominelle, aber tatsächlich nicht eine formal als solche ansprechbare gemeindliche Einvernehmensentscheidung zugrundeliegt, so daß sich die Genehmigungsbehörde beim „Ersetzen“ in einer rechtlichen Grauzone bewegt, weil es formal gar kein zu ersetzendes Einvernehmen gab.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der am Schluß dieses Schreibens noch einmal zusammegefasste Trott, der schon mehrere Generationen von Genehmigungsbehörden- respektive v.a. Bauaufsichtsbehördenmitarbeitern prägt und geprägt hat. 

Ich denke, daß die derzeitige Einvernehmensregelung des §36 BauGB in sich und an sich gar nicht legal funktionieren kann. Denn es wird in aller Regel nicht die Herstellung des Einvernehmens zu einer beabsichtigten konkreten behördlichen Zulassung oder Ablehnung verlangt (das wäre OK), sondern die Zustimmung zu einem mehr oder weniger maroden Antragsmaterial.

Es besteht v.a. (aber nicht nur) ein exemplarischer Konflikt zwischen §36 Abs.1 Satz 1 und 2 BauGB einerseits und z.B. §36 Abs.2 Satz 2 (ab Semikolon) BauGB andererseits.

Hinzu kommt eine zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine Gemeinde vor allem bei größeren Projekten wie WKA noch gar nicht voraussehbare inflationäre Nebenbestimmungsflut. Diese pervertiert den verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinn von Nebenbestimmungen, nämlich die gesetzkonforme Ausnutzung einer Genehmigung zu sichern, dadurch, daß die Nebenbestimmungen stattdessen zu einem nennenswerten Teil dazu dienen, Antragsdefizite aufzufangen, sprich marode Anträge zu sanieren und (oft m.E. entgegen §36 Abs.3 VwVfG, weil letztendlich etwas anderes als beantragt, genehmigt wird) zu modifizieren.

Die Annahme liegt nicht fern, daß sich das alles sicher auch in der Furcht der Genehmigungsbehörden begründet, sonst (politischen) Ärger mit Investoren zu bekommen.

Die Crux liegt also darin, daß aktuell gemeindliche Zustimmung zu Antragsmaterial und gemeindliches Einvernehmen zu der Genehmigung/Zulassung, die zuständige Behörde letztendlich aus dem Antragsmaterial strickt, fast ausnahmslos nicht getrennt werden und keiner merkt es.

In den Kommentaren zu §36 BauGB kommen die o.g. Aspekte in der Regel nicht zur Geltung.

Ich habe den §36 BauGB nun unter http://www.36baugb.igsz.de attackiert. Daß ich massenweise Mitzeichner für die v.g. Attacke suche, muß ich wohl nicht betonen.

Siehe auch  http://www.peter-kremer.de/images/dokumente/veoeffentlichungen/aufsaetze/ZUR_4_2006_S.190-193.pdf  Satz 1

Diese Mail ist  nicht vertraulich, kann also offen diskutiert werden.

Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
http://www.wiki.igsz.de

P.S.: Ihr Kommentar aus 2011 (ebenfalls angefügt), den ich im Zuge von Recherchen (s.o.) quasi „am Rande“ aufgriff, ist super und paßt sicher auch für zahlreiche immissionsrechtlich windige Angelegenheiten……

MA-20110214-idF20120614-1326 MA-20150226-1124

MA-20110214-idF20120614-1326

Laubentsorgung – wer hat die Pflicht?

28. Oktober 2015

Priska Wollein

Es geht ums öffentliche Straßenlaub und seine Entsorgung. In der letzten Stadtverordnetenversammlung gab es dazu einen geradezu bürgerfeindlichen Entscheid (näheres hierzu in der MAZ vom 28. Oktober 2015).

Die Regel ist eigentlich einfach: Straßenreinigung ist Sache der Stadt oder Gemeinde, Privatstraßen und Privatgrundstücke sind durch den Eigentümer zu reinigen, Winterdienst auf Gehwegen ist Aufgabe der Anlieger. Doch Vorsicht: Nicht selten entledigen sich Kommunen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabe und übertragen auch die Straßenreinigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Wie das geht, fragen Sie sich? Wir auch. Aber in Zeiten, da das durchaus vorhandene Geld für anderweitig »naheliegende« Probleme ausgegeben wird, schleicht sich wieder einmal die Stadt aus ihrer Verantwortung und überlässt die Bürger sich selbst.

Und das geht so:
Nachdem die Gebühr für die kommunale Laubentsorgung gerichtlich gekippt wurde, streicht die Verwaltung nun die öffentliche Laubentsorgung. Ersatzlos – sie könnte ja die Entsorgung unentgeltlich übernehmen. Und nun muss jede/r Anwohner »seinen« Laubhaufen, den er zuvor eigenhändig zusammengescharrt hat unter den wunderschönen riesigen Alleebäumen, die unsere Straßen allerorts säumen, auch noch selbst entsorgen.

Das heisst, er muss eine Anhängerkupplung an sein (so vorhandenes) Auto montieren, sich einen Anhänger ausleihen oder gar kaufen, das Laub aufladen und zu den Annahmestellen bringen. Dort bezahlen. Ein jeder für sich und für einen guten Teil aller 14.000 Bäume* im Stadtgebiet.

Nicht zu verdenken, dass der ein oder andere (der es sich leisten kann) sich einen stinkenden, dröhnenden Laubsauger anschafft, um der Sache besser Herr zu werden. (Einschub: Laubsauger sind übrigens in Österreich für Privatleute aus Umweltschutzgründen verboten und das aus gutem Grund).

Nicht auszuschließen, dass unsere öffentlichen Freiflächen und Waldränder allerorts mit Laubbergen widerrechtlich zugeschüttet werden – was der Natur erheblich schadet –,
denn die Abgabe des Laubes kostet ja dann auch noch etwas Geld. Ein Laubsack allein 1,45 EUR…

Diese Aufgabe stellt viele Menschen vor unlösbare Aufgaben, da sie sich selbst nicht in der Lage sehen, die Entsorgung zu leisten.

Die Verwaltung sollte es eigentlich besser wissen und UMGEHEND eine für Bürger und Umwelt verträgliche Lösung anbieten – eigentlich hätte ein Lösungsvorschlag bereits zur Abstimmungsrunde in der SVV präsentiert werden müssen. So wurde man mit vagen Sprüchen vertröstet, dass man ja über Härtefalllösungen nachdenke…Wofür zahlen wir eigentlich Steuern und Abgaben, wenn diese essentiellen öffentlichen Belange nicht mehr seitens der Stadt wahrgenommen werden?
Dieser Beschluss führt jedenfalls in die Absurdität. Und immer weiter in den sozialen Unfrieden!
Denn wer profitiert denn von Straßenbäumen? Doch wohl alle Bürger gemeinsam, egal ob sie an einer Allee direkt wohnen oder nicht! Dann sollen doch auch ALLE dafür sorgen – für das Stadtbild, für das Klima, den Temperaturausgleich, die Tierwelt. Und nicht auf dem Rücken Einiger abgeladen werden!

*Lt. Aussage der Verwaltung hat Königs Wusterhausen 14.000 öffentliche Bäume (Bauausschuss-Sitzung v. 14.4.2015).

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt KW öffentlich

23. Juli 2015

Redaktion

Der Entwurf zum Flächennutzungsplan für die Gesamtstadt Königs Wusterhausen ist da!

Jede/r kann den neu aufgelegten Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt KW öffentlich einsehen im Rathaus. Diese bürgernahe Beteiligung ist ein wichtiges Mitspracheinstrument für Bürgerinnen und Bürger. Hier kann jeder seinen Widerspruch zu der Vorlage einbringen.

ACHTUNG: Diese »frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit« findet lediglich vom
06. Juli 2015 bis einschließlich 07. August 2015 statt.

Siehe auch im Internet unter http://www.koenigs-wusterhausen.de/543322/flaechennutzungsplan – dort finden Sie auch die Teilbereiche der einzelnen Ortsteile zum Herunterladen!

Zur Entwicklung am Flughafen BER

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Neue BER-Kostenrisiken in Millionenhöhe. Das Land Brandenburg wird eine weitere Bürgschaft für das Bauprojekt in Höhe von 407 Millionen Euro übernehmen. Damit kann sich die Flughafengesellschaft (FBB) Geld auf dem Kapitalmarkt besorgen. Ohne diese Bürgschaften wäre die FBB (Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg) nicht kreditfähig.

Dieser Betrag addiert sich zu einem „Sondervermögen“ in Höhe von ebenfalls 407 Millionen Euro, das als sog. Schattenhaushalt eingestellt wurde. Brandenburg wird in dieser Höhe Kredite aufnehmen und als Gesellschafter Darlehen an den Flughafen weiterreichen. Das Geld soll die FBB zurückzahlen. Es ist zu befürchten, dass das nie geschehen wird. Damit dürften die Kosten für den Flughafen auf mindestens 6,8 Milliarden Euro steigen.

Diese Geldpolitik ist nur möglich, weil die Zinsen z. Zt. so niedrig sind. Leider finden wir diese Großzügigkeit nicht bei der Finanzierung von Schulen, Kitas und beim Straßenbau.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass schon über eine mögliche Privatisierung des BER nachgedacht wird. Es ist ja bekannt, dass der BER frühestens 2030 (sehr optimistisch) einen Gewinn erwirtschaften wird. Die Anteilseigner (Brandenburg, Berlin, Bund) müssten also nochmals einem möglichen Investor diesen Kauf mit Steuergeldern versüßen, d.h. den Käufer dafür bezahlen, dass er den BER ”nimmt“.

In seiner Sitzung am 30.04.2015 hat der Landtag das Volksbegehren zum Nachtflugverbot mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mit der Begründung eines hervorragenden Schallschutzes abgelehnt und auch die Volksinitiative gegen eine 3. Start- und Landebahn wurde abgewiesen! Mit diesem Ergebnis werden sich die Bürgerinitiativen rund um den BER nicht abspeisen lassen!