Kategoriearchiv: THEMENSCHWERPUNKTE

Eintrittspreise vom Strandbad Neue Mühle erhöht

12. Juli 2016

Swen Ennullat, Niederlehme
Schreiben vom 12.7.2016 an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Hanke,
mir ist aufgefallen, dass die aktuell im Strandbad Neue Mühle erhobenen Eintrittspreise
möglicherweise (in der konkreten Höhe) einer rechtlichen Grundlage entbehren. Auf jeden Fall wurden die Entgelte im Vergleich zum Vorjahr bspw. bei Erwachsenen um 20 % erhöht. Die Preise können Sie u. a. auf der Homepage der Stadt einsehen:
http://www.koenigs-wusterhausen.de/714828/Strandbad-Neue-Muehle.

Insofern werden Sie gebeten, mir die Entscheidung zur Festsetzung der Höhe der Eintrittspreise i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf zugänglich zu machen. Möglicherweise habe ich ja die öffentliche Bekanntmachung übersehen. Sollte ein solcher Beschluss von der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen allerdings bislang überhaupt nicht getroffen worden sein, werden Sie aufgefordert, auf die Verwaltung einzuwirken, dass ab sofort wieder die quasi „genehmigten“ Entgelte erhoben werden. Ferner bliebe zu prüfen, wie „Überzahler“ die zu viel entrichteten Gelder zurückerstattet bekommen und wer dafür in der Stadtverwaltung verantwortlich ist. Im letztgenannten Punkt sollte dann sicherlich ein Dienstaufsichtsverfahren zur Anwendung kommen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme 

Einzelne nutzen demokratische Strukturen schamlos aus

26. Mai 2016

Redaktion

Sie wohnen das halbe Jahr hier, sie machen Jobs ohne vertragliche Grundlage (wo sie wohl ihre Steuern zahlen?) und zocken Bürger ab, sie gefährden Menschen und Tiere durch rücksichtsloses Schnellfahren durch den Ort, sie laden riesige Mengen Bauschutt und Abfälle mitten in den Wald, sie parken Waldwege zu, die dadurch im Brandfall nicht befahren werden können und zerstören Wildzäune. Sie parken mit ihrem Fuhrpark die gemeindlichen Grünstreifen zu. Neuerdings nutzen sie die Forstwege, um ihren Weg durch den Ort zur Autobahn »abzukürzen« und fahren mit 100 Sachen durch den Wald – mehrmals täglich, hin und zurück. Sie bedrohen Bürger verbal und mit körperlicher Gewalt. Kurz, sie benehmen sich äußerst rücksichtslos und nutzen unser bürgerliches demokratisches System aus, um genau davon zu profitieren.

Wir reden nicht von Flüchtlingen oder Touristen, wir reden von europäischen Bürgern, die hier bei uns in Königs Wusterhausen ihr »Geschäftsmodell« betreiben. Ortsvorsteher und Bürgermeister erscheinen machtlos, die Polizei kann wegen nicht existierender Rechtsabkommen nicht wirkungsvoll eingreifen, der Forst darf keine Waldschranken abschließen und keine Schranken setzen, wo der Weg teils auf Privatgrund liegt… also müssen wir all dies dulden???

Uns erstaunt, dass in einem System, wo anscheinend für alles eine Regel existiert und man hunderte Euro Bußgeld zahlen kann für einen nicht entfernten Hundehaufen, solche Machenschaften ungestraft vonstatten gehen – unter den Augen aller, auf Kosten aller.

Die Forstbehörde hat sich nun einen »kreativen« Weg einfallen lassen, um wenigstens auf die bestehende Rechtslage hinzuweisen: sie hat Aushänger mit einem Schreiben in Deutsch und Englisch verfasst und diese an die Waldzugänge gehängt. Ob dies Einsicht erzeugt?

Die Bürger von Königs Wusterhausen bitten wir, Vorkommnisse an den zuständigen Revierpolizisten Herrn Siewert (Email: christian.siewert@polizei-brandenburg.de) bzw. unter 110 zu melden.

(Ergänzung der Redaktion) – Eine Rückmeldung erreicht uns von Herrn Siewert:

»Polizei und Ordnungsamt stehen engem Kontakt zur zuständigen Behörde, der Oberförsterei Königs Wusterhausen. Beschwerden und Anregungen werden dieser Behörde überstellt.
Der Ansprechpartner für die Waldproblematik am Campingplatz Zernsdorf ist Frau Wachtel von der Oberförsterei Königs Wusterhausen.«

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WEA: Wir wurden betrogen und müssen uns wehren!

26. April 2016

BI Wernsdorf/Ziegenhals u. Zernsdorf/Uckley

Liebe Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley, liebe Bürger aus Königs Wusterhausen,

seit Januar dieses Jahres ist der Waldfrevel in unseren Wäldern für die Errichtung von 10 Windkraftanlagen von jeweils 199 m Höhe in vollem Gange. Diese Zerstörung geht einher mit der sukzessiven Vernichtung der dort und im Umfeld angesiedelten Vogelwelt (u.a. Rot- und Schwarzmilan, Seeadler). Aber nicht nur Fauna und Flora werden künftig unter dieser Energieindustrieanlage im Wald zu leiden haben, sondern auch wir Anwohner durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall.

Trotz unserer 144 Einwendungen gegen dieses Vorhaben, die am 20.05.2015 in einer 10-stündigen Erörterung behandelt wurden, trotz unseres Einspruchs vom 22.09.2015 gegen den 3. Entwurf des Teilregionalplanes Windenergienutzung, dem 374 Bürgern mit ihrer Unterschrift zustimmten, werden nun Tatsachen geschaffen. Selbst das von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg verabschiedete Flughafenstrukturkonzept, welches unseren Wald u.a. als Landschaftsschutzgebiet und Erholungswald zum Ausgleich für die künftige Belastung durch den BER ausweist, ist nur noch Makulatur – keine Behörde hält sich daran! Politik und Windkraftlobby haben ein Komplott geschmiedet, um im letzten Jahr des alten EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) noch einmal richtig auf unsere Kosten absahnen zu können.

Die Hürden der Bürgerbeteiligung im Land Brandenburg sind sehr hoch! Demokratische Mitbestimmung ist auch hier erfahrungsgemäß nicht gratis zu haben! Man muss sie erstreiten bzw. mit Geld einklagen! Zu diesem Schritt haben sich am 24.02.2016 und am 11.03.2016 zahlreiche Bürger auf unseren Info-Veranstaltungen im Gasthaus „Zur Linde“ entschlossen. Gemeinsam mit dem NABU haben wir ein Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley eingeleitet und rufen Euch auf, dieses mit einer Spende finanziell zu unterstützen. Auch Petra Kelling, Schauspielerin aus Wernsdorf, und weitere namhafte Bürger unterstützen diese Aktion mit einer Spende und helfen uns tatkräftig! Das bereits vorhandene Spendenaufkommen von ca. 2.000 € (Dank an alle ersten Spender!) reicht nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken! Der Kostenvoranschlag des Anwaltes geht von ca. 10 Tsd. € aus!

Die Spenden können
1. entweder überwiesen werden an:
NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: Spende BI-Klage Windpark Uckley
(Ab 200 € wird eine Spendenbescheinigung zugeschickt, andernfalls kann der Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.)

2. oder in bar auf der Spendenliste der BI-Sammlung eingezahlt werden, dann allerdings ohne Spendenbescheinigung.

Verwendete Wegematerialien beim Bau der WEA

10. April 2016

Redaktion

Der Landrat antwortet auf unsere Nachfrage

Im Folgenden das Antwortschreiben des Landkreises an Herrn Ennullat bzgl. der in den Wegen verbauten Materialien, die allerorten im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf ausgebaut werden, damit die gewaltigen Anlagen dort installiert werden können. Es handelt sich demgemäß also nur um „optische Beeinträchtigungen“ und der „Störstoffanteil“ sei als gering einzuschätzen… !

Antwortschreiben LK 23.03.2016

Kitaauslastung / Unsere Anfrage bei der Stadtverwaltung

23. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme

Nachfolgend die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zur vorhandenen und zukünftigen Auslastung von Kinderbetreuungsstellen in der Stadt (vom 18. März, siehe Anhang PDF »Beantwortung Ihrer Fragen in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. 02.2016 und per E. Mail schriftlich nachgereichten am 01. 03. 2016«)

Stadt Königs Wusterhausen Beantwortung der Anfrage von Swen Ennullat

Sowie die Antwort von Hr. Ennullat darauf, die am 23. März 2016 an Herrn Blume ging. 

Sehr geehrter Herr Blume,
vielen Dank für Ihre Email. 

Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass Sie meine zur Situation in Kindertagesstätten gestellten Fragen vage, ausweichend, nicht oder falsch beantwortet haben. Gleichwohl ist das Thema m. E. für die Entwicklung unserer Stadt zu wichtig, als dass ich mich damit zufrieden geben kann.

So erwidern Sie bereits auf die erste Frage nach der konkreten Auslastung der Kitas unserer Stadt zu den Stichtagen 01.04.2016 oder 01.05.2016, dass im „Durchschnitt“ genügend Kitaplätze in Königs Wusterhausen zur Verfügung stünden. Diese Frage habe ich so aber nicht gestellt. (Hier sei angemerkt, dass bspw. die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland bei ca. 10° Grad Celsius liegt, trotzdem weist der Januar nun einmal Minustemperaturen auf.)

Ihrer Antwort zur Frage nach der Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts konnte ich entnehmen, dass die Stadt diesem nur „grundsätzlich“ nachkommt, d.h. es nicht mehr allen Personensorgeberechtigten gewährt. Von wie vielen Fällen sprechen wir hier? Wie soll zukünftig die Gewährung dieses Rechtsanspruchs wieder realisiert werden?

Außerdem war mir neu, dass sich das Wunsch- und Wahlrecht auch auf Berliner Kitas beziehen soll. Bislang ging ich davon aus, dass sich das Kita-Gesetz auf das Land Brandenburg erstreckt. Ist die Stadt tatsächlich einen rechtskreisübergreifenden Vertrag mit einem benachbarten Bundesland eingegangen oder ist es nicht eher so, dass die Kommune die Mehrkosten trägt, weil diese Kinder gar nicht mehr im Stadtgebiet versorgt werden können? Wie hoch sind die Mehrkosten pro Platz? Außerdem wiederhole ich meine Frage, wie viele Kinder werden in Berlin – zu den o.g. Stichtagen – betreut?

Bzgl. der Kinder ausländischer Flüchtlinge habe ich ferner nicht gefragt, wie viele einen „Antrag gestellt“ haben, sondern wie viele – bspw. mit Vollendung des ersten Lebensjahres – einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben. Wie Sie wissen, kennen viele Flüchtlinge in ihren Heimatländern ein solches Angebot nämlich noch gar nicht. Dennoch ist der Kitabesuch essentiell, wenn bspw. Sprache oder kulturelle Gegebenheiten noch vor Schulbeginn vermittelt werden sollen, um einen erfolgreichen Schulstart und vor allem auch die notwendige Integration zu ermöglichen. Für diese Betreuungsform muss also sogar noch (durch die Stadt) bei den Betroffenen geworben werden. Wie geschieht dies aktuell?

Da es nach Ihrer Aussage ferner keine „Spielkreise“ für Flüchtlingsfamilien bspw. in Wernsdorf oder Zeesen gibt, beantworten Sie bitte die Frage, ob es „Eltern-Kind-Gruppen“, andere „bedarfserfüllende Angebote“ oder sonstige Möglichkeiten der Kinderbetreuung für Flüchtlingskinder außerhalb der Regelungen des KitaG in Königs Wusterhausen gibt.

Darüber hinaus teilen Sie mir mit, dass sich bei den diversen und umfangreichen Neubaumaßnahmen aber auch bei Wanderungssalden, Geburts- und Sterberaten für jeden Ortsteil ein unterschiedliches Bild ergibt und verweisen auf die „mittelfristige Haushaltsplanung“ bzw. den „Haushalt des Jahres 2017“ als abschließende Antwort auf die Frage nach Ihren Planungen.

Auch mit dieser Antwort kann ich mich nicht zufrieden geben, zum einen, weil der Haushalt 2016 gerade erst verabschiedet wurde und zum anderen, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung trotz des Baus vermutlich hunderter Wohneinheiten die notwendigen Erhöhungen von Betreuungskapazitäten nicht abgebildet werden. Das Wachsen der Infrastruktur scheint in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen zu sein. Oder vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass nur ein Zuzug von älteren Menschen oder Menschen ohne Kinder bzw. ohne Kinderwunsch erfolgen wird? Außerdem soll – wenn meine Informationen korrekt sind – neben der Kita „Spielspass“ eine weitere sehr große Kita in der Kernstadt erhebliche Mängel (Schimmel und Ungezieferbefall) aufweisen. Was dazu führen könnte, dass auch dieses Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung stehen könnte. Auch zu diesem letzten Sachverhalt bitte ich um Auskunft. Eine detaillierte Darstellung nach Ortsteilen erwarte ich im Übrigen nur, wenn dies nicht mit zu großem Aufwand für die Verwaltung verbunden ist.

Insofern werden Sie gebeten, die Beantwortung meiner Fragen erneut zu veranlassen. Da ich nicht erkenne, dass überwiegende öffentliche oder private Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen, möchte ich bereits an dieser Stelle auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg verweisen. Ich könnte mir – zur Erleichterung Ihrer Arbeit – auch vorstellen, direkte Akteneinsicht zu nehmen. Hier bitte ich einfach um Mitteilung, mit wem ich einen solchen Termin absprechen könnte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Situation der Kinderbetreuung ernst nehmen

9. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme, Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“

Königs- Wusterhausen ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Damit dies auch zukünftig so bleibt und sich Familien- und Alleinerziehende auch weiterhin wohlfühlen, sind uns die Entwicklungen in unserer Stadt in Bezug auf der Vereinbarkeit von Arbeits- und Lebensbedingungen besonders wichtig. Wir setzen uns deshalb für eine bedarfsgerechte Planung von Kindertagesstätten und Horteinrichtungen ein, die das kontinuierliche Wachstum unserer Stadt angemessenen berücksichtigt.

Am 29.02.2016 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung 2016 beschlossen, die auch Aussagen zur mittelfristigen Investitionsplanung bis 2019 abbildet. Trotz den vielfach schon jetzt an uns herangetragenen Sorgen von jungen Eltern, wie schwer es mittlerweile ist, statt der gewünschten Einrichtung überhaupt einen Kitaplatz in KW zu erlangen, konnten wir den Unterlagen lediglich entnehmen, dass in den kommenden Jahren noch immer der Ersatzneubau der Integrations-Kita „Spielspaß“ in der Kernstadt geplant sei. Eine Erhöhung der Platzkapazitäten ist damit augenscheinlich nicht verbunden. Auch die veröffentlichten Belegungszahlen waren weit von der tatsächlichen Situation in den Einrichtungen entfernt. So wurde bspw. eine Einrichtung in Niederlehme mit 17 freien Plätzen ausgewiesen, obwohl spätestens zum 01.05.2016 alle Plätze belegt sein werden. In anderen Kitas wird es vermutlich ähnlich sein.

Dabei haben wir den Bürgermeister noch vor der Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 in der Bürgerfragestunde darauf angesprochen. Seinen Äußerungen war zu entnehmen, dass die Situation in den Kitas tatsächlich kritisch ist. So musste er einräumen, dass ein durch das Kita-Gesetz vorgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung schon jetzt nicht mehr gewährleistet wird. Umso unverständlicher ist es für uns, dass diesen Entwicklungen in den nächsten Jahren – trotz der Ankündigung des Neubaus von hunderten Wohnungen und Häusern – nicht Rechnung getragen wird. 

Wir haben daraufhin einen Fragenkatalog formuliert, dessen Beantwortung uns die Stadtverwaltung zwischenzeitlich zugesagt hat. Sobald wir die Antworten haben, werden diese veröffentlicht. 

Swen Ennullat, Niederlehme, Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“ 

Fragenkatalog an den Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen, Herrn Dr. Franzke:

  1. Wie sieht die aktuelle Situation bei Belegungszahlen und noch verfügbaren Kapazitäten tatsächlich aus? Die Angaben im Haushaltsplan 2016 sind nachweislich nicht mehr korrekt. Die Aussage sollte sich bspw. auf einen Stichtag 01.04.2016 oder 01.05.2016 beziehen, da neue Kinder bereits angemeldet sein müssten.
  2. Sind für die Jahre 2016, 2017 und 2018 tatsächlich keine Kapazitätserhöhungen geplant, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2019 mit Ausnahme des Ersatzneubaus der Kita „Spielspaß“ (Kapazitätserhöhung?) keine Investitionen vorgesehen sind?
  3. Wird Personensorgeberechtigten bei Neuanmeldungen i.S.d. KitaG in Königs Wusterhausen aktuell das im Gesetz verankerte Wunsch- und Wahlrecht garantiert?
  4. Wie viele Kinder werden außerhalb der Kommune betreut? Wie viele davon in Berlin?
  5. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) werden in den beiden „Spielkreisen“ als Übergangslösung betreut?
  6. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) werden bereits in regulären Angeboten der Kindertagesstätten oder Kindertagespflege betreut?
  7. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) – inklusive der in den beiden „Spielkreisen“ betreuten Kinder – haben aktuell einen Rechtsanspruch i.S.d KitaG, der noch nicht umgesetzt wurde, obwohl Integration und Spracherwerb gerade in Kita gelingen kann?
  8. Mit wie vielen weiteren ausländischen Kindern (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status), die einen Rechtsanspruch i.S.d. KitaG haben werden, rechnet die Stadt Königs Wusterhausen für die Jahre 2016, 2017 und 2018?
  9. Welche Prognosen legt die Stadtverwaltung im Zusammenhang zwischen Neubaumaßnahmen (z.B. 120 Wohnungen der WoBauG am Potsdamer Ring, Baugenehmigungen für EFH / MFH in den Ortsteilen) und Zuzug von Familien mit Kindern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 an? Durch welche Maßnahmen will die Stadtverwaltung diesen Zuwachs kompensieren?

Die Darstellung sollte jeweils – falls möglich – bitte in Alterskohorten erfolgen, um zwischen Krippe, Kita und Hort trennen zu können.

Dr. Franzke und die gute Politik

6. März 2016

Matthias Fischer

„Wir machen hier in Königs Wusterhausen eine gute Politik“ – das ist einer der liebsten Sprüche unseres Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke (SPD) bei vielen Gelegenheiten, sei es bei der Eröffnung einer Einrichtung, deren Betrieb zu den pflichtigen Aufgaben der Kommune gehört oder in seinen Berichten vor der Stadtverordnetenversammlung.

Heute hätte er wieder einmal Gelegenheit gehabt, das zu demonstrieren. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg mit seinem Brandenburg-Team war 6 Stunden vor Ort in Uckley (Zernsdorf), um sich die Sorgen und Nöte der Bürger anzuhören. Auch Bürgermeister Dr. Franzke und Landrat Stephan Loge (SPD) waren eingeladen, um zur neuesten Industrieansiedlung in KönigsWusterhausen Stellung zu beziehen.

Beide kamen nicht. Ohne Entschuldigung.

Unentschuldigt deshalb, weil sie als die höchsten Wahlbeamten von Stadt und Landkreis die verflixte Pflicht haben, sich der Sorgen und Nöte ihrer Bürger anzunehmen, gerade bei diesem höchst umstrittenen Industrieprojekt in unserem Stadtgebiet.

Gute Politik geht anders. Ob sich die betroffenen Menschen bei der nächsten Wahl daran erinnern, wenn sie ihr Kreuz setzen?

WKAs und §36BauGB – ein Offener Brief an die MAZ

1. März 2016

Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge, 61352 Bad Homburg v.d.H.

Nachfolgend eine Zuschrift von Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge an Franziska Mohr von der MAZ Königs Wusterhausen. Er ist auch an Bürgermeister Dr. Lutz Franzke gegangen.

Sehr geehrte Frau Mohr,

mit Interesse habe ich den angehängten Artikel gelesen.

Ich (seit über 30 Jahren im behördl. Naturschutz, aktuell – auch wenn hier ausdrücklich außerdienstlich zugange – über die Woche bei einer Naturschutzbehörde für Ordnungswidrigkeiten zuständig) würde ja nun zumindest penibel beobachten, ob alles exakt so läuft, wie genehmigt, ansonsten wäre sofort Ordnungswidrigkeitsanzeige zu erstatten.

Das alles paßt insgesamt zu Recherchen, die ich momentan in Sachen kommunale Beteiligung in Genehmigungsverfahren anstelle. Ich denke, daß wir hier eine grundsätzlich fehlerhafte Gesetzeslage haben, der die Verfahrenspraxis mehr oder weniger freiwillig folgt, von der späteren (Nicht-) Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ganz zu schweigen.

Wie es die Kommune KW offensichtlich aus eigener Erfahrung erlebt, ist §6 BauGB ein Nährboden für vielerlei genehmigungsrelevante Abenteuerlichkeiten. Dabei gehe ich davon aus, daß oft der Anwendung des §36 Abs.2 Satz 3 BauGB zwar eine nominelle, aber tatsächlich nicht eine formal als solche ansprechbare gemeindliche Einvernehmensentscheidung zugrundeliegt, so daß sich die Genehmigungsbehörde beim „Ersetzen“ in einer rechtlichen Grauzone bewegt, weil es formal gar kein zu ersetzendes Einvernehmen gab.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der am Schluß dieses Schreibens noch einmal zusammegefasste Trott, der schon mehrere Generationen von Genehmigungsbehörden- respektive v.a. Bauaufsichtsbehördenmitarbeitern prägt und geprägt hat. 

Ich denke, daß die derzeitige Einvernehmensregelung des §36 BauGB in sich und an sich gar nicht legal funktionieren kann. Denn es wird in aller Regel nicht die Herstellung des Einvernehmens zu einer beabsichtigten konkreten behördlichen Zulassung oder Ablehnung verlangt (das wäre OK), sondern die Zustimmung zu einem mehr oder weniger maroden Antragsmaterial.

Es besteht v.a. (aber nicht nur) ein exemplarischer Konflikt zwischen §36 Abs.1 Satz 1 und 2 BauGB einerseits und z.B. §36 Abs.2 Satz 2 (ab Semikolon) BauGB andererseits.

Hinzu kommt eine zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine Gemeinde vor allem bei größeren Projekten wie WKA noch gar nicht voraussehbare inflationäre Nebenbestimmungsflut. Diese pervertiert den verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinn von Nebenbestimmungen, nämlich die gesetzkonforme Ausnutzung einer Genehmigung zu sichern, dadurch, daß die Nebenbestimmungen stattdessen zu einem nennenswerten Teil dazu dienen, Antragsdefizite aufzufangen, sprich marode Anträge zu sanieren und (oft m.E. entgegen §36 Abs.3 VwVfG, weil letztendlich etwas anderes als beantragt, genehmigt wird) zu modifizieren.

Die Annahme liegt nicht fern, daß sich das alles sicher auch in der Furcht der Genehmigungsbehörden begründet, sonst (politischen) Ärger mit Investoren zu bekommen.

Die Crux liegt also darin, daß aktuell gemeindliche Zustimmung zu Antragsmaterial und gemeindliches Einvernehmen zu der Genehmigung/Zulassung, die zuständige Behörde letztendlich aus dem Antragsmaterial strickt, fast ausnahmslos nicht getrennt werden und keiner merkt es.

In den Kommentaren zu §36 BauGB kommen die o.g. Aspekte in der Regel nicht zur Geltung.

Ich habe den §36 BauGB nun unter http://www.36baugb.igsz.de attackiert. Daß ich massenweise Mitzeichner für die v.g. Attacke suche, muß ich wohl nicht betonen.

Siehe auch  http://www.peter-kremer.de/images/dokumente/veoeffentlichungen/aufsaetze/ZUR_4_2006_S.190-193.pdf  Satz 1

Diese Mail ist  nicht vertraulich, kann also offen diskutiert werden.

Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
http://www.wiki.igsz.de

P.S.: Ihr Kommentar aus 2011 (ebenfalls angefügt), den ich im Zuge von Recherchen (s.o.) quasi „am Rande“ aufgriff, ist super und paßt sicher auch für zahlreiche immissionsrechtlich windige Angelegenheiten……

MA-20110214-idF20120614-1326 MA-20150226-1124

MA-20110214-idF20120614-1326

PETITION / Überprüfung der Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley

28. Februar 2016

Swen Ennullat, Niederlehme

Sehr geehrter Herr Wille, sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachfolgender Petition wird um Überprüfung einer Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hinsichtlich der Genehmigung der Errichtung von zehn Windkraftanlagen (WKA) in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf (Waldgebiet Uckley) gebeten, zugleich einer Prüfung der möglichen Verhängung eines sofortigen Baustopps.

I. Vorbemerkung

Die Firma ABO Wind AG beantragte am 27.06.2014 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 13 WKA mit einer Leistung von 5 MWel je Anlage, einem Rotordurchmesser von 132 m, einer Nabenhöhe von 140 m und einer Gesamthöhe von 206 m im Windpark Uckley Nord. Die Anlagen sind auf Grundstücken in Wernsdorf, in der Gemarkung Wernsdorf geplant.

Die Inbetriebnahme der Anlagen war gemäß Antrag für Dezember 2015 vorgesehen. Das beantragte Vorhaben ist unter der Nr. 1.6.2 mit V in Spalte C des Anhanges 1 der 4. BImSchV einzuordnen und somit genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Zudem handelt es sich um ein Verfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Da die beantragten Anlagen im Wald errichtet werden sollen, wurde im Einvernehmen mit dem Vorhabensträger festgelegt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erfolgen hat. Gleichwohl ergäben die 12 ha in Anspruch zu nehmender Wald allein eine UVP-Pflicht. Aufgrund der dieser Pflicht war ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Das Verfahren fand unter Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Das beantragte Vorhaben wurde am 11.02.2015 in der Tageszeitung Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ), Dahme-Kurier, Ausgabe Königs Wusterhausen sowie im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekanntgemacht. Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen lagen einen Monat, vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im LUGV, Regionalabteilung Süd Cottbus, in der Genehmigungsverfahrensstelle sowie in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen aus und konnten dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Die Einwendungsfrist endete am 31.03.2015.

Fristgemäß gingen 144 Einwendungsschreiben von 191 Personen ein. Die Einwendungen wurden am 20.05.2015 in der Zeit von 10:05 bis 21:11 Uhr im Rahmen eines Erörterungstermins unter Leitung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz / Regionalabteilung Süd nochmals vorgetragen. Zum Umfang der konkreten Einwendungen wird auf die 114-seitige Ergebnisniederschrift verwiesen, die durch die Untere Bauaufsicht beigebracht werden könnte.

II. Sachverhalt

Durch Veröffentlichung der MAZ vom 20.02.2016 wurde nun bekannt, dass Anwohner von Uckley in unmittelbarer Nähe der beantragten Standorte umfangreiche Rodungs- und Baumaßnahmen feststellten. Augenscheinlich war der Errichtungsträger bereits längere Zeit tätig. 

Erst 4 Tage später, am 24.02.2016, wurde – trotz der o.g. vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit – im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen die Genehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz / Regionalabteilung Süd nachträglich veröffentlicht. Der Bescheid und seine Begründung konnten ab dem darauffolgenden Tag, dem 25.02.2016, zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen eingesehen werden. 

Nach Einsichtnahme am ersten möglichen Termin wurde nunmehr bekannt, dass der Genehmigungsbescheid des LUGV auf den 22.01.2016 datiert ist und die Errichtung von vorerst zehn Windkraftanlagen erlaubt. Gerügt werden muss bereits an dieser Stelle, dass die im Bescheid aufgeführten „Nebenbestimmungen“ der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Eine vollumfängliche Nachvollziehbarkeit des Verfahrens – insbesondere, ob die vorgetragenen Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger angemessene Berücksichtigung fanden – ist damit nicht gewährleistet.

Gegen die Genehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz kann nun innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Durch Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit konnte auf einem Baustellenschild vor Ort ferner festgestellt werden, dass die Untere Bauaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald bereits am 02.02.2016, also mehr als drei Wochen vor öffentlicher Bekanntgabe der Entscheidung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und damit mehr als sieben Wochen vor Ablauf der Widerspruchsfrist die Baufreiheit erklärt hat, die der Betreiber offenbar sofort nutzte. Mögliche einzulegende Rechtsmittel von Betroffenen laufen damit ins Leere, weil durch die stattfindenden Rodungs- und Baumaßnahmen längst unwiderrufliche Fakten geschaffen werden.

III.  Berechtigte Zweifel an der Gültigkeit des Genehmigungsbescheides des LUGV

Zwar werden im o.g. Bescheid erhebliche Beeinträchtigungen von Flora und Fauna durch Rodungen, Zuwegungen, Kranstellflächen und Betrieb der Windkraftanlagen auch im Bereich von Mooreinzugsgebieten oder das erhöhte Tötungsrisiko (z.B. von Fledermäusen) eingeräumt, letztendlich wird aber aus „wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ die Genehmigung erteilt. 

III.1 Mögliche fehlende Berücksichtigung der Landesentwicklungsplanung Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) u.a.

Die Genehmigung erfolgte auch, weil die beeinträchtigten Biotope jeweils separat betrachtet wurden. Fraglich ist, ob dies überhaupt in dieser Form erfolgen konnte.

Der noch immer gültige und dadurch im Genehmigungsverfahren aus Sicht des Unterzeichners zu berücksichtigende Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, die Konkretisierung im Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung i.V.m. dem aktuellen Strukturatlas, denen auch der  Landkreis Dahme-Spreewald wie auch die betroffenen Gemeinden ihre Zustimmung erteilten, weisen das in Rede stehende Waldgebiet Uckley nämlich in Gänze dem Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ und damit einer Freiraumentwicklungsfläche zu (vgl.: http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/flughafenumfeld-bbi_planungsatlas-teil-b.pdf).

Das Landschaftsschutzgebiet Uckley wird im Weiteren als Gebiet ausgewiesen, das dem Erhalt und der Entwicklung von naturnahen, unzerschnittenen Laub- und Mischwaldkomplexen, der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, der Erschließung von Naherholungsräumen sowie Maßnahmen zur Renaturierung und naturnahen Entwicklung von Wald dient. Die anstehenden Baumaßnahmen gefährden diese Zwecke und Funktionen jedoch erheblichst.

III. 2 Möglicher Verstoß gegen das Landeswaldgesetz

Darüber hinaus wurde mit der Waldkartierung des Landes Brandenburg (2012) das Waldgebiet Uckley als Mooreinzugsgebiet (WF 7711) ausgewiesen, in dem sich 40 Biotope, darunter fünf Waldmoore befinden. Diese können wegen ihrer besonderen ökologischen Bedeutung als „geschützte Waldgebiete“ i.S.d. § 12 Waldgesetz BB betrachtet werden. Auch hier könnte ein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen vorliegen.

III. 3 Möglicher Verstoß gegen tierökologische Abstandskriterien

Mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01.01.2011 – „Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ wurden auch tierökologische Abstandskriterien festgelegt. Die in Rede stehende Genehmigung wird auch auf die Beachtung der Richtlinie des eigenen Hauses vor allem in Bezug auf die Horste und Nahrungshabitate,  z. B. von See- und Fischadlern, Rot- und Schwarzmilane, Ziegenmelker, Eulenvögel oder von 12 Fledermausarten, nochmals zu überprüfen sein.

IV. Schlussbemerkung

Unabhängig von dem mindestens „ungeschickten“ Handeln der Genehmigungsbehörden in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Genehmigungsstand des Bauvorhabens, das rügenswert ist, bestehen – insbesondere aus ökologischen Gesichtspunkten – erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Errichtung der Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley, so dass der NABU Brandenburg in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Bürgerinitiative aktuell eine Klage prüft.

Durch die stattfindenden  Baumaßnahmen kommt es jedoch bereits jetzt fortlaufend zur schrittweisen Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes. Eine Zerstörung, die scheinbar derzeit auch durch die Einlegung von Rechtsmitteln nicht verhindert werden kann. Aufgrund dieser Eilbedürftigkeit wird der Kreistag nicht nur um bevorzugte Bearbeitung bzgl. der Überprüfung des Handelns der Unteren Bauaufsicht, sondern auch um Prüfung der Verhängung eines sofortigen Baustopps gebeten, möglichst noch im Rahmen einer „Tischvorlage“ bei der anstehenden Sitzung des Kreistages am 02.03.2016.

Sollte eine postalische Zusendung der Petition notwendig sein, bitte ich um diesbezügliche Mitteilung. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Hochachtungsvoll
Swen Ennullat
Wernsdorfer Str. 97a
15713 Königs Wusterhausen

DK I-Deponie Niederlehme – Offene Fragen zur geplanten Deponie

14. Februar 2016

Eheleute Schulz, OT Wernsdorf
  • 1. Vorbemerkung

Auf der Stadtverordnetenversammlung KW am 25.01.2016 hinterfragte die Fraktion „Wir für KW“ das o.g. Vorhaben des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV). Die oberflächliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Glase (Stadtverwaltung) und Frau Engel (Ortsvorsteherin Niederlehme u. Fraktion der SPD) gibt uns Anlass, auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Dokumente, zu diesem Vorhaben tiefer gehende Fragen zu stellen.

  • 2. Kurzdarstellung des Vorhabens

Lt. Scopingunterlage vom 08.12.2014 beantragt der SBAZV auf dem Gelände des Tagebaus Niederlehme (Gemarkung Wernsdorf) die Errichtung einer DK I – Deponie auf der Betriebsfläche der Erdstoffverwertungsanlage EVA 3. An die Anlage grenzen die KW-er Ortsteile Niederlehme und Zernsdorf. In einem Abstand von ca. 500 m ist der Bau der Ferienhausanlage „Königswald Resort“ geplant!

Die Wiederverfüllung dieser Anlage (Deponierungsgrundfläche ca. 22 ha; Gesamtfläche ca. 28 ha) soll nicht nur ausschließlich mit Böden erfolgen, die die Vorsorgemaßstäbe des Bodenschutzrechtes erfüllen, sondern auch mit Abfällen, die diesen entgegenstehen, was nachstehender Auszug aus dem Abfallannahmekatalog (Anlage 3 zur Scopingunterlage vom 08.12.2014) veranschaulicht.

Auszug aus Abfallannahmekatalog

ASN Abfallbezeichnung Herkunft
06 13 04
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
10 01 17
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
10 13 09
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
17 03 02
Bitumengemische
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03
17 05 04
17 05 05
17 05 07
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten,
Baggergut und Gleisschotter, die gefährliche Stoffe enthalten
Boden(einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 06 01
Dämmmaterial, das Asbest enthält
Dämmmaterial u. asbesthaltige Baustoffe
17 06 03
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
17 06 05
Asbesthaltige Baustoffe

Die Betriebsdauer der Anlage wird mit 30 Jahren angegeben.

Der Deponiestandort liegt am Südrand der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) IIIb/IV der Wasserfassung Wernsdorf. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von ca. 1.050 ha. Zum Grundwasserschutz sind zwar Basisabdichtungssysteme mit geologisch anstehender bzw. geologisch herzustellender Barriere vorgesehen, mit denen grundsätzlich ein höherer Schutz des Grundwassers gegenüber den bisher in diesem Gebiet realisierten bzw. geplanten bergbaulichen Wiederverfüllungen von Tagebaurestlöchern gewährleistet werden kann. Es gibt aber keine eindeutige Aussage, dass dieser Schutz über Jahre voll gewährleistet wird. Fachleute zweifeln dies an, insbesondere die dauerhafte Beständigkeit der in diesen Abdichtungssystemen u.a. eingebrachten Kunststoffdichtungsbahnen (2,5mm aus PE-HD mit BAM-Zulassung). Damit wird dieses wertvolle Trinkwasserreservoir, welches mit dem Bevölkerungswachstum in KW und seinen Ortsteilen perspektivisch an Bedeutung gewinnen wird, auf das Äußerste gefährdet! In diesem Zusammenhang sei auf den jüngst erschienen Artikel „Noch keine Handlungsgrundlage“ in der MAZ v. 11.02.2016, S.19 hingewiesen, der am Schluss die Bedeutung dieser Trinkwasserreserve nochmals unterstreicht.

Die Verkehrsanbindung des geplanten Deponiestandortes soll

  • straßenseitig über die A10 Südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Niederlehme und
  • auf dem Schifffahrtsweg (Spree, Dahme Wasserstraße) zur Umschlagstelle Niederlehme der Sand- und Mörtelwerk GmbH & Co. KG und von dort mit LKW über die Storkower Str.

erfolgen. Der jährlich anfallenden Transportmengen werden mit 235.200 to, die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 88 Hin-und Rückfahrten angegeben.

  • 3. Anfragen

3.1 Gemäß Protokoll vom 24.06.2015 wurde am 26.03.2015 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Sand-/Kiestagebau Niederlehme III eingeleitet.

  • Wann wurde/wird die UVP gemäß vorgenanntem Protokolls abgeschlossen ?
  • Welche Ergebnisse – insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes – liegen vor?
  • Wo sind diese Ergebnisse einsehbar?

3.2 Wie hoch wird der Anteil der auf der vorgenannten Umschlagstelle angelieferten Abfallstoffe eingeschätzt und welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Umschlag und dem Abtransport derselben auf die Umwelt (insbesondere Feinstaub und Lärm) und den Straßenverkehr (Querung der Karl-Marx-Str. bzw. Wernsdorfer Str.)?

3.3 Wurde bei den Betrachtungen über die Schadstoffbelastung der Anwohner sowie der in der künftigen Ferienhausanlage Erholung Suchenden auch die künftige Schadstoffbelastung (insbesondere Feinstaubbelastung) durch den Flugverkehr am BER berücksichtigt?

3.4 Wie wird abgesichert, dass die LKW-Transporte zum und vom Deponiestandort nicht über die Landesstrassen durch Wohngebiete von Wernsdorf, Ziegenhals und Niederlehme führen?

3.5 Bei Erweiterung/Ausbau der Anlage müssen weitere Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) herausgelöst werden. Wie groß sind bereits jetzt schon die Flächen, die in den letzten 10 Jahren (seit 2006) aus dem ehemaligen   LSG Müggelspree – Löcknitzer Wald – und Seengebiet im Bereich der heutigen Grenzen von KW herausgelöst wurden, wobei es sich teilweise um Bundesforstflächen handelt (z.B. Waldgebiet Uckley)?

3.6 Wie kann es sein, dass bisher beschlossene Betriebspläne des Sand- und Mörtelwerkes zur Wiederverfüllung des Tagebaus mit vormals festgelegten Schadstoffbegrenzungen nun aufgehoben werden sollen, obwohl in den vorhandenen TWSZ IIIb und IV die Errichtung eines Wasserwerkes auf Grund des Bevölkerungszuwachses perspektivisch durchaus erforderlich sein könnte?

3.7 Warum wird bei den durchzuführenden Untersuchungen auf die Wechselwirkungen der einzelnen Komponenten des Naturhaushaltes verzichtet?