Kategoriearchiv: Politik und Verwaltung

Zu vermieten

Am Bedarf vorbeigebaut

25. September 2026

Dr. Marina Kreisel

Zahlen, die die Kommunalpolitik im Interesse unserer Kommune nicht weiterhin ignorieren darf

Kürzlich erschien in der Märkischen Allgemeinen Zeitung ein Beitrag des Journalisten Oliver Fischer mit dem folgenden Titel: „Wo Neubau zum Luxus wird“ (Märkische Allgemeine Zeitung, 12./13.09.2026, S. 15). Eingeleitet wird er mit den Worten: „Wer in Königs Wusterhausen eine Wohnung sucht, hat die Qual der Wahl. Allein Immobilienscout bietet 119 Wohnungen im Stadtgebiet an.“ (S. 15) Da frage auch ich: Ist das der viel beklagte Wohnungsmangel in Königs Wusterhausen, der als Begründung für fortgesetztes Bauen von Neubauwohnungen in unserer Kommune herhalten muss? Wie sieht er in Königs Wusterhausen tatsächlich aus?

Der Artikel verdient aus meiner Sicht von uns Bürgern, aber erst recht von Stadtverordneten besondere Aufmerksamkeit; denn er leistet etwas, was nach meiner Auffassung die Stadtverwaltung längst hätte getan haben müssen, was sie jedoch – zumindest öffentlich – bisher beharrlich vermeidet: die Hinwendung zum inzwischen unübersehbaren Leerstand an Neubauwohnungen in Königs Wusterhausen und zu Ursachen dieser Situation.

Daran müsste doch die Stadtverwaltung ein ureigenes Interesse haben, ebenso jeder Stadtverordnete selbst. Denn eine solide städtebauliche Entwicklung mit Entscheidungen über Bebauungspläne kleineren oder größeren Umfanges braucht auch eine annähernd solide analytische Basis, nicht vollmundige Ankündigungen, Absichtserklärungen, Verheißungen, wonach in der Stadtverordnetenversammlung befürwortete Großneubauprojekte Wohnraum schaffen würden für den Feuerwehrmann, für die Krankenschwester, für die Erzieherin.

Dieses immer wieder kritisierte pauschale Lieblingsargument nicht nur unserer Bürgermeisterin Michaela Wiezorek war und ist allerdings – hier bleiben wir in unserer Kommune – fern der Realität von Königs Wusterhausen. Daran lässt nun auch der Beitrag in der Märkischen Allgemeinen Zeitung, der sich relativ intensiv mit dem Problem befasst und es zudem in brandenburgische Verhältnisse einordnet, keinen Zweifel. Mit Blick auf Königs Wusterhausen lautet sein Tenor: Neubauwohnungen sind stark am Bedarf der hiesigen Bevölkerung vorbeigebaut worden, die „meisten Königs Wusterhausener können die Quadratmetermieten im Neubau gar nicht zahlen“ (S. 15).

Das ist keine wirkliche Überraschung, keine neue Erkenntnis für jene, die das Mantra Bauen, Bauen, Bauen stets als falschen Ansatz gewertet haben, weil er wichtige andere Aspekte ausklammert – dennoch zäh am Leben bleibt. Auch unter Kommunalpolitikern in unserer Kommune.

Gegenwind ist angesichts dieser Situation mehr als nötig. Und Oliver Fischers Beitrag vermag vielleicht ein wenig Gegenwind auf spezifische Weise zu erzeugen; er unterscheidet sich nämlich klar von dem, was in Diskussionen zu Bauvorhaben in kommunalpolitischen Gremien von Königs Wusterhausen häufig üblich ist, auch hinsichtlich Kritik – er verbleibt nicht auf der sprachlichen Ebene, nicht bei Allgemeinplätzen, nicht bei politischen Begründungen, sondern er arbeitet mit ausgewählten Zahlen, stellt Bezüge zwischen ihnen her, Zusammenhänge.

So kann erhellt werden, dass der Leerstand im Bereich Wohnungsneubau sehr wohl auf tiefere Ursachen zurückgeht, die nicht erst seit heute existieren, obwohl sie aktuell teilweise verschärft werden. Nein, in der Verteuerung von Baustoffen mit ihren Ursachen liegt keine ausreichende Erklärung für den Leerstand, so gern sie mancher vermutlich hätte.

Vielmehr erhellt Oliver Fischers Text – die Zahlen zeigen es –, dass Leerstand in Königs Wusterhausen unter skizzierten Bedingungen geradezu vorprogrammiert ist. Legt man die ausgewählten Zahlen zugrunde (tatsächliches Einkommen, erforderliches Einkommen, Durchschnittseinkommen, Miethöhe, Wohnungsgröße, Personenanzahl usw.), zeichnet sich ab, was unter dem Aspekt „Miete“ geht oder nicht, für wen oder für wen nicht. Einfache Mathematik. Das verdeutlicht beispielsweise der folgende Auszug:

„Königs Wusterhausen liegt als Stadt zwar über dem Einkommensniveau vieler anderer brandenburgischer Städte. Dennoch hat nur jeder fünfte Haushalt ein Einkommen von 5000 Euro und mehr. So viel braucht man mindestens, um sich eine familientaugliche Neubauwohnung mit 80 bis 100 Quadratmetern leisten zu können. Eine der günstigen Sorte.

Das Uferquartier der BUWOG ist nicht günstig. Dort kostet eine Vier-Zimmer-Terrassenwohnung mit 104 Quadratmetern 1835 Euro warm. Geht man davon aus, dass die Wohnkosten nur 30 Prozent des Haushaltsnettos ausmachen sollten, ist eine solche Wohnung erst ab einem Einkommen von 6100 Euro bezahlbar. Im Wohngebiet am Darwinbogen wäre schon ein verfügbares Einkommen von 5000 Euro für 98 Quadratmeter ausreichend. Aber nur gerade so.

Solche Wohnungen zielen auf Paare mit ein oder zwei Kindern. Das ist die Gruppe mit den höchsten Einkommen. Singles, Alleinerziehende mit Kindern oder Rentner verdienen deutlich weniger. Speziell für Singles sieht es auf dem Wohnungsmarkt kritischer aus, zumal kleinere Wohnungen im Verhältnis eher teurer sind als größere.

Nur etwa jeder zehnte Alleinstehende könnte mit seinem Einkommen eine kleine Neubauwohnung überhaupt bezahlen. Bei Zweier-Haushalten dürften es je nach Wohnung zwischen zehn und zwanzig Prozent sein.

Bei Familien mit Kindern liegt der Anteil, die sich Neubau leisten könnten, höher. Landesweit hat mehr als die Hälfte der Vierpersonen-Haushalte ein monatliches Einkommen von über 5000 Euro. Theoretisch könnte sich auch in Königs Wusterhausen jede zweite Familie eine Wohnung am Darwinbogen leisten. Gerade dieses Klientel lebt aber häufig in einem Haus und braucht gar keine Mietwohnung.“ (S. 15)

Die Zahlen – ergänzt mit weiteren – belegen, warum ein Leerstand im Neubaubereich unter derartigen Bedingungen fast unvermeidbar ist. Und sie belegen – ähnlich wie Wartelisten der Wohnungsbaugesellschaft von Königs Wusterhausen mit bezahlbaren Wohnungen im dortigen Bestand –, dass dieser Leerstand ein Ausdruck für Bauen stark vorbei am Bedarf eines großen Teils der Bevölkerung ist.

Angesichts dieser Entwicklung scheint mir mehr als bloß ein kurzer kritischer Blick auch auf die künftige Wohnbebauung in Königs Wusterhausen erforderlich zu sein, besonders des Königsparks. Eine tiefergehende Erörterung wird aus meiner Sicht zudem deshalb gebraucht, weil unsere repräsentierfreudige Bürgermeisterin in der Öffentlichkeit wiederholt den Eindruck vermittelt – gewissermaßen über die Köpfe der Stadtverordneten hinweg –, als sei über den Königspark und über seine vorgesehene, sehr umfängliche Wohnbebauung bereits alles entschieden.

Das ist eben formal bisher nicht der Fall; denn es liegt noch immer kein in der Stadtverordnetenversammlung genehmigter, veränderter Bebauungsplan vor. Daran ändert auch die Befragung zum Königspark nichts; hier greift kein Entscheidungsautomatismus. „Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend.“ (Beteiligungssatzung § 4, Absatz 5).

Und auf der Grundlage der Zahlen, wie sie nun Oliver Fischer im Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung für jedermann sichtbar gemacht hat, sind Stadtverwaltung und Stadtverordnete doch geradezu aufgefordert, sich mit Leerstand im Wohnungsneubau – meines Erachtens unter ihrer Mitwirkung begünstigt – intensiver zu befassen und ihre Entscheidungen zu überdenken. Vielleicht geschieht das auch mit stärkerer Wortmeldung aus der Bevölkerung heraus, die aus verschiedenen Gründen am unübersehbaren Neubauleerstand in Königs Wusterhausen und seiner Fortsetzung kein Interesse haben kann, ihre Bedürfnisse aber in dieser Hinsicht von der Mehrheit der Stadtverordneten nicht ausreichend oder gar nicht vertreten sieht.

Kurze Zusatzbemerkung: Einen wichtigen Fragenkomplex berührt der Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung leider nicht: Warum können sich Immobilienkonzerne über längere Zeit selbst einen großen Leerstand an Neubauwohnungen leisten? Welche Gesetze wenden sie an, um in dieser Situation keine finanziellen Verluste machen zu müssen? Und was bedeutet das für die Kommunalpolitik in Königs Wusterhausen?

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/15-euro-pro-quadratmeter-und-noch-teurer-warum-sich-viele-menschen-in-kw-neubau-wohnungen-nicht-DVHFTWFB4BGPBA4E3B64W5HGLY.html

 

72 Stellen mehr – und fast fünf Millionen Euro zusätzliche Personalkosten

14. September 2026

Der Zernsdorfer Bürger Wolfgang Almus fordert mit einer Petition Konsequenzen aus dem starken Personalaufwuchs in der Königs Wusterhausener Stadtverwaltung. Die Zahlen werfen Fragen auf.

2021 wies der Stellenplan für die Angestellten der Stadtverwaltung 243 Stellen aus. Für 2026/2027 sind es 315 – 72 Stellen mehr. Gleichzeitig stieg die Einwohnerzahl nach den in der Petition genannten Zahlen lediglich von 38.283 auf 40.136.

Almus hat die Personalkosten beider Stellenpläne auf das Tarifniveau 2026 hochgerechnet. Danach steigen sie von rund 14,7 Millionen auf 19,6 Millionen Euro jährlich – knapp fünf Millionen Euro mehr.

Auffällig ist dabei nicht nur die Zahl zusätzlicher Stellen. Seit 2021 wurde auch die Führungsstruktur der Verwaltung erheblich ausgebaut. Hinzu kamen unter anderem Beigeordneten-, Dezernenten- und Amtsleiterstellen.

Und das ausgerechnet in einer Stadt, deren Haushaltsplanung für die kommenden Jahre Defizite zwischen 9 und mehr als 13 Millionen Euro ausweist.

Almus fordert deshalb, die Verwaltungsreform und den Stellenaufwuchs zu überprüfen und zunächst einen Einstellungs- und Umwandlungsstopp zu verhängen.

Die eigentliche Frage lautet damit: Warum braucht Königs Wusterhausen heute 72 Verwaltungsstellen mehr als 2021 – und ist diese Struktur angesichts der Haushaltslage noch finanzierbar?

(Das Symbolbild wurde mit KI erstellt.)

Mehr Grün und Schatten für den Park am Wasserturm in Zernsdorf

1. September 2026

Eine neue Initiative in Zernsdorf möchte den Park am Wasserturm grüner und insbesondere den dortigen Spielplatz im Sommer besser nutzbar machen. Dazu wurden zwei Online-Petitionen gestartet, die sich für eine stärkere Begrünung des Parks und eine Verschattung des Spielplatzes einsetzen.

Der rund 13.300 Quadratmeter große Park verfügt nach Angaben der Initiative derzeit über weniger als 20 Bäume. Besonders deutlich wird das Problem am Spielplatz: Dort gibt es praktisch keinen Schatten, sodass sich Spielgeräte und Sand an sonnigen Tagen stark aufheizen. Als mögliche Lösungen werden neben zusätzlichen Bäumen auch Sonnensegel oder andere bauliche Verschattungen vorgeschlagen.

Ganz einfach ist die Sache allerdings nicht. Auf dem früher industriell genutzten Gelände sind wegen der Altlastensanierung besondere Vorgaben zu beachten. Die Stadt hatte auf eine Anfrage zunächst erklärt, Baumpflanzungen auf der Grünfläche seien nicht zulässig. Die Initiative verweist dagegen auf die Begründung des geltenden Bebauungsplans: Dort sind für die Parkfläche ausdrücklich Gehölze mit geringen Wurzeltiefen vorgesehen. Welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen, soll deshalb nun weiter geklärt werden.

Am Mittwoch, 2. September 2026, kommt das Thema in den Ortsbeirat Zernsdorf. Initiator Sascha Heuer will die Vorschläge dort vorstellen. Auch in der Bürgerfragestunde können Einwohner das Anliegen unterstützen. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Zernsdorf, Friedrich-Engels-Straße 35.

Wer die Initiative unterstützen möchte, sollte deshalb nicht nur die beiden Petitionen mitzeichnen, sondern – wenn möglich – auch zur Ortsbeiratssitzung kommen. Gerade jetzt, wo das Thema erstmals konkret in die kommunalpolitische Beratung eingebracht wird, kann eine sichtbare Unterstützung aus Zernsdorf helfen, deutlich zu machen, dass Begrünung und Verschattung des Parks kein Einzelanliegen sind.

Mitzeichnen dauert nur wenige Minuten:

Begrünung des Parks am Wasserturm
https://www.openpetition.de/petition/online/begruenung-des-parks-am-wasserturm-zernsdorf

Verschattung des Spielplatzes
https://www.openpetition.de/petition/online/verschattung-des-spielplatzes-im-park-am-wasserturm-zernsdorf

Und wer Zeit hat: Mittwoch um 18:00 Uhr ins Bürgerhaus Zernsdorf kommen und das Anliegen vor Ort unterstützen.

„KW stinkt´s“ am 28.08.2026 vor dem Rathaus KW

31. August 2026

Kerstin Tottewitz für die BI „KW stinkt´s“

Wie angekündigt, wollen wir noch einmal auf die Veranstaltung der Bürgerinitiative „KW stinkt’s“ am 28. August vor dem Rathaus Königs Wusterhausen zurückkommen.

Wir hatten im Vorfeld über die Veranstaltung und die Hintergründe berichtet (Link). Nun zieht die Bürgerinitiative selbst Bilanz über den Abend vor dem Rathaus und den Workshop am folgenden Tag. Wir veröffentlichen den Bericht von Kerstin Tottewitz im Wortlaut.

Pünktlich mit dem Aufbau der Stühle und Tische hörte der Regen auf, so dass wir mit ungefähr vierzig Menschen einen gemütlichen Abend verbringen konnten. Bereits die Ankündigung der Versammlung hat uns Zuspruch auf der Website, neue Newsletteranmeldungen und Spendengelder gebracht.

Nach einer kurzen Begrüßung hat Gudrun Eichler mit einem Spottgedicht auf Wiesenhof, die Runde gelockert, so dass der von Frau Dr. Friederike Schmitz gehaltene Beitrag zu den Hintergründen der Massentierhaltung auf ein waches Publikum traf. Und da die Aufmerksamkeitsspanne nicht überdehnt wurde, denn die Atmosphäre war außerordentlich entspannt, konnte Kerstin Tottewitz noch in die laufenden Verfahren der Bürgerinitiative „KW stinkt´s“ gegen die Schlachthoferweiterung von Wiesenhof einführen.

Im Anschluss war Zeit für kleine angenehme Gespräche. Ein Tag wie er sein sollte. Fachlich interessant, trotzdem unterhaltsam und im gemeinsamen Austausch vielversprechend.

Am nächsten Tag wurde ein Workshop angeboten, der von Faba Konzepte e. V. vorbereitet war und uns als BI konkret die Möglichkeit gab, gemeinsam mit Interessierten neue Vorgehensweisen in unserer Auseinandersetzung mit Wiesenhof zu entwickeln. Das Gefühl, dann doch nicht ganz allein gegen den Giganten zu stehen, gab uns neue Kraft und beide Tage waren so perfekt aufeinander abgestimmt, dass wir schon die Wiederholung planen. Wegen der kalten Jahreszeit, die vor der Tür steht, werden wir wohl einen neuen Anlauf in Richtung Rathaus nehmen, denn beide Tage zeigten, wie groß das Interesse an unserer Arbeit ist. Wir danken allen für die Unterstützung im Vorfeld und die zwei wunderbaren Tage. Bis bald!

Impressionen von der Veranstaltung
Fotos: © BI „KW stinkt’s“

Ein Leserbrief zum Thema Wasser

19. August 2026

Redaktionelle Vorbemerkung

Der nachfolgende Leserbrief von Dr. Marina Kreisel wurde der Märkischen Allgemeinen Zeitung zur Veröffentlichung übersandt und dort am 15./16. August 2026 unter der Überschrift „Trinkwasser muss bezahlbar bleiben“ veröffentlicht – allerdings in deutlich gekürzter Form.

Kürzungen von Leserbriefen sind im redaktionellen Alltag grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch werden sie aus unserer Sicht jedoch dann, wenn durch die Auswahl der veröffentlichten Passagen wesentliche Teile der Argumentation entfallen und dadurch Schwerpunkt, Aussage und politische Einordnung eines Beitrags verändert werden.

Genau diesen Eindruck vermittelt uns die veröffentlichte Fassung. Insbesondere weitergehende Aussagen zu Industrieansiedlungen, Flächenverbrauch, wirtschaftlichem Wachstum und zu politischen Prioritäten fehlen. Damit erscheint der Leserbrief deutlich allgemeiner und weniger politisch pointiert, als er von der Autorin verfasst wurde. Ob diese Auswahl bewusst politisch motiviert war, können und wollen wir nicht beurteilen. Eine politische Färbung der vorgenommenen Kürzungen ist aus unserer Sicht jedoch zumindest erkennbar.

Der Stadtfunk KW veröffentlicht den Leserbrief deshalb nachfolgend ungekürzt und inhaltlich unverändert. Lediglich kleine Fehler wurden korrigiert und Abkürzungen ausgeschrieben. So können sich unsere Leserinnen und Leser selbst ein vollständiges Bild von der Position der Autorin machen.

 

Mittelstädt warnt vor Wasserknappheit: „Gehe davon aus, dass alle mehr zahlen müssen“ (MAZonline 13.07.2026)

Nachdem sie von Bürgern gewissermaßen fast zum Jagen getragen worden sind, haben jüngst Tina Fischer (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und Ludwig Scheetz (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) als Mitglieder des Landtags Brandenburg das Thema Wasser öffentlich angesprochen, das verbunden mit ihrem Besuch im Wasserwerk Eichwalde. Nun äußert sich auch die Ministerin Hanka Mittelstädt (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) über das meines Erachtens existenziell wichtigste Thema öffentlich – endlich -, hier insbesondere über Trinkwasser, Abwasser, Grundwasser und seine Neubildung sowie über damit einhergehende Probleme. Dabei bleibt sie allerdings – vermutlich nicht nur dem Charakter dieses Interviews geschuldet – zu sehr im Vagen, beim Aktionismus, bis hin zur Erhöhung der Wasserentgelte für alle. (Letzteres soll dann wohl etwas nach Gerechtigkeit aussehen, ist es aber nicht.) Eines wird leider nicht unmissverständlich unterstrichen: Trinkwasser war und ist ein einzigartiges Lebensmittel für alle Menschen – hier bezogen auf Brandenburg und Berlin -, und das muss es bleiben, auch für alle Menschen noch künftig zugänglich u n d bezahlbar. Dabei ist das Recht auf sauberes Wasser laut Generalversammlung der Vereinten Nationen seit dem Jahre 2010 als Menschenrecht anerkannt worden. Es ist folglich zu verhindern, dass Nutzungskonflikte, dass Verteilungen von Wasser auf Kosten dieses Menschenrechts – hier im Land Brandenburg und in Berlin – gelöst werden. Derartige Bestrebungen wird es geben, da bin ich mir sicher. Deshalb geht es meines Erachtens auch um mehr, als dafür zu sorgen, dass „künftig bei jeder Industrieansiedlung die Ressource Wasser mitbedacht wird“. Das muss für Erweiterungen bereits vorhandener Industrieanlagen – siehe Wiesenhof in Königs Wusterhausen oder Red Bull in Baruth – ebenso gelten. Dass das bisher oft nur ungenügend getan worden ist trotz oder wegen der Existenz von Behörden, trotz oder wegen des Vorhandenseins des Wassergesetzes und obwohl Bürger immer wieder darauf gedrungen haben, zeigt wohl einmal mehr: Das bisherige politische Denken und Handeln war und ist auch hierzu zu stark von der Tagespolitik bestimmt. Unternehmerische Bedürfnisse spielen eine zentrale Rolle (siehe Tesla) für Entscheidungen in Landes- und Kommunalpolitik, das ohne ausreichende, nötige Weitsicht auf den Bereich Wasser und auch zu isoliert von anderen Bereichen (siehe Wald) und den Folgen für sie. Und das scheint sich nicht in dem erforderlichen Maße zu verändern; denn dazu gehört meines Erachtens unabdingbar, sich grundlegend mit der Frage zu befassen, inwieweit die Besiedlung eines der trockensten Gebiete Deutschlands überhaupt in bisheriger Weise fortgesetzt werden darf und kann, ohne dass die Daseinsvorsorge der Menschen im Bereich Wasser kippt. Die Vorstellung vor allem in Politik, Technik und Wissenschaft, hier manches mittels Technik, mittels gern betonter Innovationen erfolgreich lösen zu können (was fast immer ja auch gewaltige Kosten einschließt, die in diesem System auf Bürger verlagert werden), geht im Jahre 2026 noch immer von einem Ansatz aus: Wachstum – eingeschlossen Flächenfraß und Waldvernichtung – sei in fast allen Bereichen in Brandenburg und Berlin nötig und möglich. Davon zeugt die fast zeitgleich mit dem Interview erfolgte Pressekonferenz der Wirtschaftsministerinnen Franziska Giffey (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und Martina Klement (Christlich Demokratische Union Deutschlands), die dort die „Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg“ vorgestellt haben.

Das alles stimmt mich nicht hoffnungsfroh – es wird weiterhin der Druck aus der Bevölkerung nötig sein. Aber ihr Handeln wird eingeschränkt, erschwert über das neue Informationsfreiheitsgesetz. Und das ganz ohne Alternative-für-Deutschland-Regierung, alles unter der Überschrift „Bürokratieabbau“.

Schlachthof Niederlehme: Bürgerinitiative informiert über Ausbaupläne

17. August 2026

UPDATE 25.08.2026: Die angekündigte Veranstaltung findet nicht im Rathaussaal, sondern am Freitag, 28. August, von 18 bis 20 Uhr vor dem Rathaus Königs Wusterhausen statt. Die Bürgerinitiative verbindet die weiterhin geplanten Informationen und Diskussionen zur Wiesenhof-Erweiterung nun mit einem Protest gegen die Absage des Rathaussaals.

👉 Hier geht es zum aktuellen Beitrag mit allen Informationen zur Veranstaltung.

 

Der Schlachthof in Niederlehme soll deutlich erweitert werden. Nach den derzeit bekannten Planungen könnte die Kapazität künftig auf bis zu 150.000 Hühner pro Tag steigen. Die Stadt Königs Wusterhausen stellt im Zusammenhang mit dem Vorhaben einen Bebauungsplan auf.

Die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“ nimmt die geplante Erweiterung zum Anlass für eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung. Am Freitag, 28. August 2026, um 18 Uhr sollen im Rathaussaal in Königs Wusterhausen die bisherigen Planungen, mögliche Folgen des Vorhabens und die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger erläutert werden.

Ausbau wirft zahlreiche Fragen auf

Nach Auffassung der Bürgerinitiative geht es bei der Diskussion um weit mehr als die unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft des Schlachthofs. Thematisiert werden sollen unter anderem mögliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner, Fragen des Tierschutzes sowie Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Region.

Darüber hinaus wollen die Veranstalter die geplante Erweiterung auch in einen größeren Zusammenhang stellen. Zur Diskussion stehen soll, welche Zukunft die industrielle Tierhaltung angesichts der aktuellen Klimaveränderungen hat und welche Folgen eine weitere Ausweitung der Produktionskapazitäten mit sich bringen könnte.

Die Veranstaltung soll nach Angaben der Organisatoren einen Raum schaffen, um die Gründe für die Ablehnung der geplanten Erweiterung zu erläutern und über die bekannten Fakten sowie unterschiedliche Positionen zu diskutieren.

Wie können sich Bürger beteiligen?

Ein weiterer Schwerpunkt des Abends liegt auf den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bürgerinitiative will erläutern, wann und auf welche Weise sich Bürgerinnen und Bürger in die Verfahren zur Erweiterung des Schlachthofs einbringen können.

Gerade bei Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren gibt es festgelegte Beteiligungsschritte und Fristen. Die Veranstaltung soll deshalb auch einen Überblick darüber geben, welche Möglichkeiten bestehen, Informationen einzusehen, Stellungnahmen abzugeben oder Einwendungen vorzubringen.

Veranstaltung am 28. August

Die Informations- und Diskussionsveranstaltung findet am

Freitag, 28. August 2026, um 18 Uhr
im Rathaussaal, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

statt.

Organisiert wird der Abend von der Bürgerinitiative KW stinkt’s, dem Bündnis für Familie Königs Wusterhausen und dem Verein Faba Konzepte e. V.

Der Eintritt ist frei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Schon wieder: Schlachthof Erweiterung

8. Juli 2026

Der Bebauungsplan wirkt harmlos, weil er als Sicherung eines bestehenden Standorts beschrieben wird. Tatsächlich ermöglicht er zusätzliche Entwicklungsspielräume für einen industriellen Schlachtbetrieb, während zentrale Gutachten noch fehlen.

Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt derzeit die Öffentlichkeit am Vorentwurf des Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“. Auf den ersten Blick klingt das nach einer reinen Standortsicherung: Ein seit 1967 vorhandener Betrieb soll planungsrechtlich abgesichert werden, rund 700 Arbeitsplätze werden angeführt, der Standort liegt ohnehin seit Jahrzehnten dort.

Bei genauerem Hinsehen ist die Sache deutlich komplizierter. Der Bebauungsplan schafft nicht nur Ordnung für einen bestehenden Betrieb. Er eröffnet zusätzliche bauliche Spielräume, legt ein sehr spezifisches Sondergebiet fest und berührt eine ganze Reihe empfindlicher Fragen: Wohnen, Verkehr, Lärm, Geruch, Grundwasser, Naturschutz, Wald, Klima und Sicherheit.

Bestandssicherung oder Erweiterung?

Die Unterlagen sprechen von Standortsicherung. Zugleich soll im Sondergebiet eine GRZ von 0,7 festgesetzt werden. Die Begründung nennt bereits heute eine Bestandsversiegelung von etwa 62 Prozent und beschreibt zusätzliche Entwicklungsspielräume. Das ist mehr als bloßes Abzeichnen des Status quo.

Besonders wichtig ist die Frage der Kapazität. Die Begründung nennt eine mögliche Schlachtleistung von mindestens 352 Tonnen Lebendtiergewicht pro Tag. Außerdem wird die Verarbeitung zugekaufter Schlachtkörper beschrieben. Damit stellt sich die zentrale Frage, welcher Zustand eigentlich gesichert wird: der heutige tatsächliche Betrieb, der genehmigte Rahmen oder ein künftig intensiverer Betrieb?

Ein maßgeschneidertes Sondergebiet

Geplant ist kein gewöhnliches Gewerbegebiet, sondern ein sonstiges Sondergebiet „Geflügelschlachthof und -verarbeitung“. Die Festsetzungen sind sehr genau auf Schlachtung, Verarbeitung, Verpackung, Versand und die dazugehörigen technischen Anlagen zugeschnitten.

Gerade deshalb muss die Stadt besonders sorgfältig abwägen. Eine so betriebsbezogene Planung braucht eine eigenständige städtebauliche Begründung und eine ergebnisoffene Prüfung, ob die gewählte Lösung wirklich erforderlich und verträglich ist.

Viele Konflikte werden erkannt – aber noch nicht gelöst

Die Unterlagen kündigen Gutachten zu Geruch, Staub, Bioaerosolen, Schall, Ammoniak, Stickstoffdeposition und Natura 2000 an. Das zeigt: Die Konflikte sind nicht eingebildet, sondern liegen auf der Hand. Derzeit sind sie aber für die Öffentlichkeit noch nicht ausreichend nachvollziehbar aufgearbeitet.

Ein Bebauungsplan darf solche Fragen nicht einfach in spätere Einzelgenehmigungen verschieben, wenn sie bereits auf der Planungsebene erkennbar sind. Ob ein Standort dieser Art in dieser Form verträglich ist, gehört in die politische und planerische Grundentscheidung.

Wasser ist ein Schlüsselkonflikt

Der Schlachthof fördert Grundwasser aus zwei Brunnen. Südlich grenzt das Trinkwasserschutzgebiet Königs Wusterhausen an den Geltungsbereich. Hinzu kommt, dass der Standort als Altlastenverdachtsfläche „ehemaliger KIM-Schlachthof“ registriert ist.

Das ist ein sensibler Mix. Grundwasserentnahme, industrielle Reinigung, Abwasser, Lkw-Wäsche, Chemikalien, tierische Nebenprodukte, Rückspülwasser, Versickerung und Altlastenverdacht müssen zusammen betrachtet werden. Die Stadt muss sicherstellen, dass die Bewirtschaftungsziele des Wasserrechts, der Grundwasserschutz und die örtliche Trinkwasservorsorge nicht nur behauptet, sondern belastbar geprüft werden.

Natur- und Klimaschutz sind keine Randthemen

Im und am Plangebiet gibt es Wald mit Funktionen als lokaler Klimaschutz- und Immissionsschutzwald, das Flächennaturdenkmal „Feuchtgebiet Niederlehme südlich der Autobahn“, gesetzlich geschützte Biotope und einen Orchideenstandort. Das sind keine dekorativen Fußnoten der Planung, sondern abwägungserhebliche Schutzgüter.

Auch die angekündigte Natura-2000-Prüfung ist wichtig. Wirkungen wie Stickstoffeinträge, Ammoniak, Lärm, Licht, Verkehr, Wasserentnahme und Betriebsrisiken können über den Werkszaun hinausreichen.

Sicherheitsbelange gehören in die Abwägung

Die Begründung nennt für die Kälteanlage einen Kältemittelinhalt von 11 Tonnen Ammoniak. Dieser Punkt sollte im weiteren Verfahren sachlich, aber ernsthaft geprüft werden. Es geht nicht um Alarmismus, sondern um die Frage, ob Sicherheitsbelange und schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld planerisch ausreichend berücksichtigt werden.

Der Flächennutzungsplan ist ein eigener Punkt

Der bestehende Teilflächennutzungsplan stellt das Gelände weitgehend als Gewerbegebiet und den westlichen Teil als Wald dar. Das geplante Sondergebiet lässt sich daraus nicht ohne Weiteres entwickeln. Deshalb läuft ein Parallelverfahren zur Änderung des Teilflächennutzungsplans.

Dieses Parallelverfahren darf nicht nur ein formaler Begleitakt sein. Es muss klären, ob ein Sondergebiet für einen industriellen Geflügelschlachthof an genau diesem Standort mit der städtebaulichen Entwicklung, dem Wohnumfeld, dem Wasserhaushalt, dem Natur- und Klimaschutz und der Landesplanung vereinbar ist.

Was jetzt wichtig ist

In der frühzeitigen Beteiligung geht es darum, die entscheidenden Belange rechtzeitig zu benennen. Die Stadt muss sie ermitteln, bewerten und in die Abwägung einstellen. Genau daran wird sich das weitere Verfahren messen lassen müssen.

Arbeitsplätze, Bestandsschutz und wirtschaftliche Interessen sind wichtige Belange. Sie ersetzen aber keine saubere Planung. Wer einen solchen Standort dauerhaft absichern will, muss auch zeigen, dass die Belastungen für Nachbarschaft, Umwelt, Wasser, Natur und Infrastruktur tragfähig bewältigt werden.

Quellen und herangezogene Unterlagen

  1. Stadt Königs Wusterhausen: Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“, Planzeichnung – Teil A und Text – Teil B, Vorentwurf, Stand Dezember 2025.
    https://www.geoportal-koenigs-wusterhausen.de/auslegungen.php?id=26&view=show
  2. Stadt Königs Wusterhausen / MIKAVI Planung GmbH: Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“, Begründung – Vorentwurf, Oktober/Dezember 2025. (ebenda)
  3. Stadt Königs Wusterhausen: Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“, 15.06.2026. (ebenda)
  4. Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
  5. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 50, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__50.html
  6. Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV), insbesondere Anhang I, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/
  7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 34 und 44, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
  8. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere §§ 47 und 48, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/
  9. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einschließlich Anhang 7, 8 und 9; Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm); LAI-Hinweise/Bioaerosol-Leitfaden, jeweils in der im Verfahren heranzuziehenden Fassung.

© Symbolbild: Adobe Stock

Kiesgrube Niederlehme: Warum Renaturierung keine Deponie braucht

23. Juni 2026

In der Diskussion um die geplante DK0-Deponie im Sandtagebau Niederlehme hält sich ein Satz: Die ausgekieste Grube müsse für die Renaturierung ohnehin verfüllt werden, also könne dort gleich eine Deponie entstehen. Diese Gleichsetzung tragen die Antragsunterlagen nicht.

Der entscheidende Punkt ist: Die Fläche muss hergerichtet werden. Aber daraus folgt nicht, dass dafür eine Deponie erforderlich oder sachlich gleichwertig ist.

Zwei Fragen, die getrennt gehören

Die Behauptung vermischt zwei Fragen: Muss die ausgekieste Fläche nach dem Sandabbau hergerichtet werden? Ja. Ist dafür eine DK0-Deponie nötig? Nein.

Im Null-Fall, also ohne Deponie, bleibt nach den Unterlagen die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus geschuldet. Genau deshalb muss nicht der heutige Zustand der aktiven Sandgrube mit einem später begrünten Deponiehügel verglichen werden, sondern die Rekultivierung ohne Deponie mit dem zusätzlichen Deponievorhaben.

Was die Herrichtung tatsächlich umfasst

Der UVP-Bericht beschreibt den Null-Fall so: „Demnach soll die Planfläche unverzüglich für eine Folgenutzung wieder hergerichtet werden und die forstwirtschaftliche Nutzung wieder aufgenommen.“ Zu den Zielen zählen außerdem die „landschaftsästhetische Einbindung des wiedernutzbar gemachten Feldes in das umgebende Gelände“ und das „Wiederaufforsten mit vorrangig heimischen, standortgerechten Gehölzbeständen“.[1]

Diese Herrichtung bedeutet nicht, dass auf der Fläche nichts passiert. Im Gegenteil: Die Böschungen werden geformt. Die Unterlagen halten fest, dass die Gewinnungsböschungen mit 32 Grad im Rahmen der Wiedernutzbarmachung auf 24 Grad abgeflacht werden – entweder durch Anschütten von sandigem Abraum oder durch Materialumlagerung.[2]

Auch der zuvor separat abgetragene Oberboden wird wieder eingesetzt. Der UVP-Bericht nennt dafür eine Stärke von etwa 0,3 m.[2]

Das ist eine landschafts- und bodenbezogene Rekultivierung. Der abgetragene Oberboden wird wieder aufgetragen; die Fläche soll wieder Waldstandort werden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan hält im Gegenzug für die Deponie fest, dass „auf der Abbausohle kein Wald gepflanzt“ wird.[3]

Der wahre Kern der öffentlichen Behauptung lautet also: Ja, es wird Boden bewegt und Gelände reguliert. Das Missverständnis beginnt dort, wo diese Rekultivierung mit einer Deponie gleichgesetzt wird.

Was die Deponie davon unterscheidet

Eine Deponie ist keine bloße Geländeregulierung. Vor der Einlagerung wird die Aufstandsfläche technisch abgedichtet: „Vor der Verfüllung wird der Untergrund mit einer Basisabdichtung versiegelt, um zu vermeiden, dass Sickerwasser in das Grundwasser vordringt.“[4]

Die Unterlagen nennen den Zweck dieser Lehmschicht ausdrücklich: „Diese Lehmschicht stellt die Basisabdichtung der Deponie dar, die Stoffeinträge aus dem Deponiekörper in den Untergrund verhindert.“[5]

Auch Sickerwasser wird nicht dem Boden überlassen, sondern gefasst und entsorgt: „Das Sickerwasser wird in ein separates Sickerwassersammelbecken geleitet, von wo aus das Wasser abtransportiert und fachgerecht entsorgt wird. Dies verhindert eventuelle Schadstoffeinträge in das verbleibende Boden- und Wassergefüge.“[6]

Genau darin liegt der Unterschied: Rekultivierung soll wieder nutzbaren Boden herstellen. Eine Deponie baut einen technischen Körper auf, der durch Abdichtung und Sickerwasserfassung gerade vom natürlichen Untergrund getrennt werden soll.

Basisabdichtung ist keine Pflanzschicht

Im Deponiekörper gibt es zwei Schichten, die leicht verwechselt werden, aber gegensätzliche Zwecke erfüllen.

Unten liegt die Lehm-Basisabdichtung. Sie ist eine technische Dichtung gegen Sickerwasser und liegt am Ende unter dem gesamten Abfallkörper. Auf ihr wächst nichts. Sie existiert ausschließlich, weil Abfall eingelagert werden soll; ohne Einlagerung wäre sie für eine Rekultivierung überflüssig.

Oben, über dem Abfall, liegt die Rekultivierungsschicht. In den Unterlagen heißt es: „Für die Abdeckung wird die Abfallschicht mit einer 100 cm Rekultivierungsschicht versehen, die als Teil der Wiedernutzbarmachung mit einem Birkenvorwald bepflanzt werden soll.“[7]

Für den Null-Fall beschreibt der UVP-Bericht dagegen den Wiedereinbau des separat abgetragenen Oberbodens mit etwa 0,3 m Stärke.[2] Dafür braucht es keine Basisabdichtung und keinen abgedichteten Deponiekörper von 1,59 Mio. m³.[8]

Der Einwand, man brauche doch Lehm, damit etwas wachse, verwechselt daher die technische Abdichtung unter dem Abfall mit der Rekultivierungsschicht über dem Abfall.

DK0 heißt nicht „nur Erde“

Die geplante Anlage ist eine Deponie der Klasse 0. Beantragt wird die Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien und Zuordnungswerte der Deponieverordnung für DK0 einhalten müssen.[9]

Der Artenschutzfachbeitrag benennt die vorgesehenen Abfälle: „Insbesondere Böden und nachrangig Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter aus Bau- und Baufeldfreimachungsmaßnahmen, sind bei nachgewiesener Eignung zum Einbau im Deponiekörper vorgesehen.“[10]

Die vollständige Abfallliste umfasst nach den Unterlagen unter anderem Boden und Steine, Baggergut, Gleisschotter, Beton, Ziegel sowie Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik.[10]

Das ist nicht dasselbe wie Oberboden für eine Wiederaufforstung. Dass die Annahme überwiegend Böden betreffen soll, beschreibt die Absicht des Vorhabenträgers. Es macht aus der Anlage aber keine bloße Rekultivierungsmaßnahme und keine Beschränkung auf sauberen Mutterboden.

Der richtige Vergleich

Öffentlich wird häufig der aktuelle Zustand – die aktive Sandgrube – mit einem später begrünten Deponiehügel verglichen. Dieser Vergleich setzt den Nutzen der Deponie zu hoch an.

Sachlich zu vergleichen sind zwei Zukunftszustände:

  • ohne Deponie: die ohnehin geschuldete Wiedernutzbarmachung des Tagebaus;
  • mit Deponie: zunächst rund 28 bis 29 Jahre Deponiebetrieb, die Einlagerung eines Deponiekörpers von rund 1,59 Mio. m³ und erst danach eine Rekultivierungsschicht.[8]

Naturschutzfachlich ist der maßgebliche Bezugszustand für die Eingriffsregelung nicht der zufällige Moment des laufenden Abbaus, sondern der Zustand ohne das zusätzliche Vorhaben. Die §§ 13 bis 15 BNatSchG regeln das Vermeidungs- und Kompensationsprinzip; der Landschaftspflegerische Begleitplan behandelt den Rohbodenstandort selbst als Bezugszustand.[11]

Die entscheidende Frage lautet daher: Wenn das Ziel ein begrünter Waldstandort ist, warum muss dafür zuvor über Jahrzehnte eine Deponie betrieben und mit 1,59 Mio. m³ Abfall befüllt werden?[8]

Fazit: Herrichtung ja, Deponie nein

Die Antragsunterlagen zeigen die Trennlinie deutlich. Material, das zur Geländeregulierung und Wiederherstellung eines Bodens verwendet wird, braucht keine technische Abdichtung gegen den Untergrund und keine Sickerwasserfassung. Beides ist hier vorgesehen, weil Abfälle eingelagert werden sollen und Schadstoffeinträge verhindert werden sollen.[6]

Für die Verfüllung von Abgrabungen gelten nach dem im Erläuterungsbericht genannten Maßstab Z0/Z0* deutlich engere Verwertungsmaßstäbe als für DK0-Deponieabfälle. Zudem ist die Menge nach dem Brandenburgischen Erlass auf das für Sicherungs- beziehungsweise Wiedernutzbarmachungszwecke unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.[12]

Die Fläche wird also so oder so hergerichtet. Eine DK0-Deponie ist dafür nicht erforderlich. Sie kann im Gegenteil Material aufnehmen, das für eine bloße Herrichtung nach den einschlägigen Verfüllungsmaßstäben nicht zugelassen wäre.

Der Satz „Die Grube muss ohnehin verfüllt werden“ verkürzt deshalb den entscheidenden Unterschied. Rekultivierung ist Pflicht. Die Deponie ist ein zusätzliches Vorhaben.

Quellen

Die Quellen sind als nummerierte, WP-kompatible Quellenliste formatiert; die Verweise im Text entsprechen den Nummern in eckigen Klammern.

[1] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 39: Prognose des Null-Falls nach dem Rekultivierungskonzept des Hauptbetriebsplans; dort genannt: unverzügliche Herrichtung für eine Folgenutzung, Wiederaufnahme der forstwirtschaftlichen Nutzung, landschaftsästhetische Einbindung und Wiederaufforstung mit heimischen, standortgerechten Gehölzbeständen.

[2] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 40: Wiedernutzbarmachung; Abflachung der Gewinnungsböschungen von 32 Grad auf 24 Grad durch Anschütten von sandigem Abraum oder Materialumlagerung; separater Abtrag und Wiedereinbau des Oberbodens mit ca. 0,3 m Stärke.

[3] Anlage 17 (Landschaftspflegerischer Begleitplan), S. 4: Hinweis, dass mit der Deponie „auf der Abbausohle kein Wald gepflanzt“ wird.

[4] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 13: Beschreibung der Basisabdichtung vor der Verfüllung, um das Eindringen von Sickerwasser in das Grundwasser zu vermeiden.

[5] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 46: Beschreibung der Lehmschicht als Basisabdichtung, die Stoffeinträge aus dem Deponiekörper in den Untergrund verhindert.

[6] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 52: Sammlung des Sickerwassers in einem separaten Sickerwassersammelbecken und fachgerechte Entsorgung zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen.

[7] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 11; gleichlautend Anlage 17 (Landschaftspflegerischer Begleitplan), S. 8: Abdeckung der Abfallschicht mit einer 100 cm starken Rekultivierungsschicht und Bepflanzung mit Birkenvorwald.

[8] Anlage 16 (UVP-Bericht), Kap. 3.2.1 und Tabelle 1, S. 10: Planungsmodell, gesamter Deponiekörper mit Verfüllvolumen von 1.590.000 m³. Hinweis aus dem Ausgangsmaterial: Die Betriebsdauer wird in den Unterlagen teilweise mit 27, teilweise mit rund 28 und teilweise mit rund 29 Jahren angegeben; im Beitrag deshalb als „rund 28 bis 29 Jahre“ formuliert.

[9] Deponieverordnung (DepV), § 2 Nr. 6 und Anhang 3, Tabelle 2: Deponieklasse 0 und Zuordnungskriterien/-werte für DK0-Abfälle; aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 23.06.2026.

[10] Anlage 18 (Artenschutzfachbeitrag), S. 7: vorgesehene Abfälle. Vollständige Abfallliste mit AVV-Schlüsseln im Erläuterungsbericht, Kap. 1.9, Tabelle 3, S. 26 f.; gleichlautend Anlage 17, S. 7, und Anlage 16, S. 15.

[11] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 13 bis 15: Vermeidungs- und Kompensationspflichten der Eingriffsregelung; aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 23.06.2026. Ergänzend: Anlage 17, S. 4 behandelt den Rohbodenstandort als Bezugszustand.

[12] Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft zur Regelung der Verwertung mineralischer Abfälle im Bergbau vom 22.09.2008 (ABl./08 [Nr. 40], S. 2266), BRAVORS, aktuelle Fassung abgerufen am 23.06.2026; dort u. a. Anwendung der LAGA M 20/TR Boden und Beschränkung der Menge auf das unbedingt erforderliche Maß. Ergänzend laut Ausgangsmaterial: Erläuterungsbericht, Abschnitt zur Verfüllung von Abgrabungen.

Eine Frage der Ehre und der Würde

20. Juni 2026

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Die Nervosität bei den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin ist ebenso spürbar, wie ihre fehlende Lockerheit. Dennoch haben sie uns psychologisch geschlagen, lassen uns wie einen Haufen Narren aussehen. Alle Texte, alle Beiträge gegen den Unsinn dieser Deponie wirken aber mit der Zeit wie die Warnungen Kassandras. Das Tragische an Kassandra sei ja: Niemand glaubt ihr. Und was können wir schon dagegen tun? Mit einer Glocke herumlaufen und rufen: Wehe uns! Natürlich nicht.

Will man die Wirklichkeit verstehen, muss man sie an sich heranlassen, auch wenn sie monströs ist. Damit steht die Frage im Raum: Worum geht es den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin wirklich? Es kann ihnen doch nicht um die Vermüllung ihrer Stadt gehen? Sie sind doch angetreten, um die Stadt für ihre Bürger attraktiv und „der Zukunft zugewandt“ zu machen. Warum setzen sie sehenden Auges das Wichtigste aufs Spiel, das man verlieren kann: Vertrauen und Souveränität.

Das Entscheidende ist immer Souveränität. Als Stadtverordneter muss man, wenn man einen Raum betritt, signalisieren, dass man zur Stadtgesellschaft dazugehört und am echten Leben interessiert ist. Wenn erst das Gefühl vorherrscht, jemand sei in seinen Beweggründen nicht klar und aufrichtig, dann hat er das Vertrauen seines Gegenübers verloren. Jetzt wird er wie in einem großen Roman vom Gegenüber abgestoßen. Er klingt nur noch wie der Pate. Das unausgesprochene kritische Urteil heißt dann: glatte Fassade und zweifelhafter Antrieb.

Wir alle wissen doch: Das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit. Ich will keinem Stadtverordneten unterstellen, dass er käuflich ist. Aber wir wissen doch: Alle Dinge, jeder Mensch, auch Ideen sind käuflich: Materielle Güter können durch Geld erworben werden. Jeder Mensch habe einen Preis, ab dem er bereit wäre, seine Überzeugungen, Loyalität oder sein Verhalten zu ändern. Ideen, Meinungen oder Ideologien können beeinflusst, gefördert, unterdrückt werden, etwa durch finanzielle Interessen.

Das heißt doch, dass der Satz „das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit“ zumindest die Frage aufwirft, ob es überhaupt etwas gibt, das sich dem Markt entzieht:

Gibt es Werte, die unbezahlbar sind? Kann Wahrheit gekauft werden? Ob man diese Aussagen für realistisch oder übertrieben hält, hängt immer von den Erfahrungen und Wertvorstellungen des einzelnen Menschen ab.

Eine kritische Gegenposition dazu: Nicht jeder Mensch lässt sich durch Geld zu allem bewegen. Manche Ideen entstehen aus Überzeugung und bleiben unabhängig von finanziellen Interessen. Und es gibt Menschen, die für ihre Prinzipien persönliche Nachteile oder sogar ihr Leben in Kauf nehmen.

Ich fasse zusammen: Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Aber der Schrecken liegt für die Kritiker nicht im Beschluss der Stadtverordneten selbst, sondern bereits in seiner Erwartung, die für sehr viele Menschen nicht nachvollziehbar wäre.

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Berlin-Brandenburg – Fokusregion für Wasserkonflikte?

10. Juni 2026

Dass Wasser in Brandenburg längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist, wurde beim jüngsten Mittagssalon der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften deutlich. Unter dem Titel „Berlin-Brandenburg – eine Fokusregion für Wasserkonflikte (und Lösungen) in Deutschland?“ informierten Wissenschaftler interessierte Bürger über die Ursachen Folgen zunehmender Trockenheit und die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft.

Referentin war Prof. Dr. Dörthe Tetzlaff vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in Berlin. Im Mittelpunkt ihrer Ausführungen stand die Frage, wie sich der Landschaftswasserhaushalt Brandenburgs durch Klimawandel, längere Dürreperioden und zunehmende Starkregenereignisse verändert.

Besonders bemerkenswert ist die Situation im Südosten Brandenburgs. Die Region gehört bereits heute zu den niederschlagsärmsten Gebieten Deutschlands. Gleichzeitig wird ein erheblicher Teil des in Berlin anfallenden gereinigten Abwassers über das Klärwerk Waßmannsdorf in Richtung Nuthe-Nieplitz-System abgeleitet. Damit verlässt Wasser dauerhaft die Region, anstatt dem lokalen Wasserhaushalt wieder zur Verfügung zu stehen. Angesichts sinkender Grundwasserstände und zunehmender Nutzungskonflikte ist dies ein Aspekt, der künftig stärker in die öffentliche Debatte einbezogen werden sollte.

Wer sich fundiert und verständlich über die aktuellen Entwicklungen informieren möchte, dem sei das frei zugängliche Dossier „Dürre und Starkregen – neue Wasserrealitäten in Brandenburg. Veränderungen im Landschaftswasserhaushalt und Handlungsempfehlungen für die Land- und Forstwirtschaft“ empfohlen. Die Publikation fasst wissenschaftliche Erkenntnisse allgemeinverständlich zusammen und richtet sich nicht nur an Fachleute, sondern auch an Kommunalpolitiker, Landnutzer und interessierte Bürger.

Das Dossier zeigt eindrucksvoll, dass Brandenburg sich auf neue Wasserrealitäten einstellen muss – und dass die notwendigen Entscheidungen nicht erst in der Zukunft anstehen, sondern bereits heute getroffen werden müssen.

Dossier herunterladen:
Dürre und Starkregen – neue Wasserrealitäten in Brandenburg

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