Archiv der Kategorie: Strassenbau

Ortsumfahrung Niederlehme

30. April 2021

Redaktion Stadtfunk

Heute sind es noch drei Monate bis zur geplanten Eröffnung. Stadtfunk nahm das zum Anlass, sich einmal etwas genauer an der Baustelle umzusehen und über den Stand der Arbeiten in einem kleinen Film zu berichten.

Bis Ende Juli 2021 wird auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometer die Landesstraße von der Anschlussstelle an der Autobahn A 10 zur Spreenhagener Straße und Wernsdorfer Straße in Niederlehme neu gebaut.  Unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, aber mit Einschränkungen beim Einbau der Decke, entsteht ein Kreisverkehr. An der Storkower Straße/ Werkstraße wurde eine neue Brücke errichtet, die über die L30 führt. Zusätzlich wurden zwei Kleintierdurchlässe, ein Fledermausquartier und auf 166 Metern eine Lärmschutzwand sowie ein Lärmschutzwall zum Schutz der Kleingartenanlage gebaut. Beachtlich ist auch die quer über den Kreisverkehr führende Strecke für Schwerlastverkehr.

Insgesamt investiert das Land Brandenburg knapp 4,4 Millionen Euro in die Baumaßnahme. Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt sich daran mit 153 Tausend Euro.

Für den Ortskern von Niederlehme ist eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr zu erwarten. Wie die Effekte für den Norden von Niederlehme, Ziegenhals und Wernsdorf sind, bleibt abzuwarten. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens insbesondere durch BER, Amazon und Tesla wird es immer häufiger Staus auf der A113 geben und der Verkehr sich gerade auf dieser Strecke einen Weg von und nach Berlin suchen.

Bürgermeisterkandidatin startet mit Frontalangriff

26. April 2021

Dr. A. Blank, Königs Wusterhausen

Gegen die eigene Verwaltung erhebt die Kandidatin öffentlich schwere Vorwürfe, ist das der Auftakt für eine neue Führungskultur?

Am Freitag dem 23. April 2021 stellten die Parteien SPD, CDU, DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen sowie die Wählervereinigungen Wir-für-KW und Bürger-vor-Ort gemeinsam mit den Einzelpersonen Dirk Marx und Stefan Lummitzsch die Bürgermeisterkandidatin ihrer Listenvereinigung „Bündnis 21“ auf. Das Interesse scheint gewissermassen verhalten, da nur 60 stimmberechtigte Mitglieder aller genannten Parteien und Organisationen zusammen anwesend waren.

Auf dem Sportplatz von Südstern Senzig wurde die 59jährige Michaela Wiezorek als zukünftige Bürgermeisterin von Königs Wusterhausen für die nächsten acht Jahre vorgestellt. Die Veranstaltung wurde auf Facebook öffentlich übertragen. Frau Wiezorek ist Mitarbeiterin der Stadtverwaltung und zuständig für Tiefbau sowie Grünflächen. Sie wohnt nicht in Königs Wusterhausen.

In ihrer Bewerbungsrede bezeichnete Wiezorek ihren Lebenslauf als „bunt“ und „erlebnisreich“ voller „vieler Niederlagen und vieler Versuche“. Im Herbst ’89 sei sie FDJ-Sekretärin gewesen und aus „Naivität“ in die SED eingetreten, als viele andere austraten. Damals war sie 29 Jahre alt. Sie schaffte es bis in den Landesvorstand der Berliner PDS und in die Bezirksversammlung von Marzahn. Fiel aber mit ihrer „großen Klappe“ auf. Danach gab es für die „Diplom-Ingenieurin“ unter anderem berufliche Stationen in Hamburg und Falkensee, bevor Bürgermeister Dr. Franzke sie 2016 in Königs Wusterhausen einstellte. Besagter Lutz Franzke war auch bei der Nominierungsveranstaltung anwesend. Wiezorek bestätigte in ihrer Rede Presseberichte, dass Franzke die zweijährige Probezeit von Wiezorek vor Amtsantritt von Swen Ennullat halbierte und für beendet erklärte. Offen sprach Wiezorek auch von einem Fahrradunfall im Jahr 2018, in dessen Folge sie anderthalb Jahre krankgeschrieben war. Ihr neuer Lebenspartner sei in Chemnitz zu Hause.

Zu ihren wichtigsten Zielen zählt Wiezorek die Einführung einer zusätzlichen Führungsebene im Rathaus, die mit politischen Beamten besetzt werden solle. Es soll nach ihrer Wahl bis zu drei dieser „Beigeordneten“ geben, die dem Bürgermeisteramt „gleichgesetzt“ werden sollen. Wiezorek musste einräumen, dass dies den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten wird. Die Personalkosten mit Pensionen und zusätzlichen Sekretariaten werden sich über die Jahre auf Millionenbeträge summieren.

Swen Ennullat hatte die Stelle des bislang einzigen Beigeordneten Anfang 2019 abgeschafft. Persönliche Kompetenzen waren Ennullat schon damals wichtiger als politische Ämtersicherung. Sein Ziel waren schlanke Strukturen, fachliche Verantwortlichkeit und die Reduktion von unnötigen Kosten.

Besonders bitter werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung die Äußerungen ihrer Kollegin zu der Arbeit im Rathaus aufgestoßen sein. Die Verwaltung müsse „gänzlich anders handeln“. Bisher sei „unrechtmäßig“ im Amt agiert worden. Zudem seien Daten aus ihrer Personalakte öffentlich zugängig gemacht worden. Viermal erwähnte sie dies in ihrer Bewerbungsrede ohne auch einen einzigen Beweis. Damit warf Wiezorek den MitarbeiterInnen der Verwaltung pauschal und öffentlich Amtsmissbrauch vor.

Öffentlich kritisierte sie auch eine Zernsdorfer Familie unter voller Namensnennung. Ihr vermeintliches Vergehen: sie reichten im Namen vieler Anwohner eine Petition zum Thema Sandstraßenausbau ein. Das Ziel der Petition: finanzielle Entlastung der BürgerInnen. Frau Wiezorek, deren dienstliche Aufgabe im Straßenausbau besteht, ist darin als Mitarbeiterin der Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert.

Die wichtigste Information des Abends: Der Antrag zur Einleitung eines Bürgerentscheids stammte zwar vom 4. Dezember 2020, Frau Wiezorek gab aber preis, dass sie bereits schon vorher in die Pläne des „Bündnis 21“ eingeweiht war, sie zur Bürgermeisterin zu machen. So sei sie angefragt worden, „als sich das Abwahlbegehren abzeichnete“.

Damit ist klar, die Bürgerinnen und Bürger wurden zum Abwahlentscheid im Unklaren über die bereits feststehende neue Kandidatin des „Bündnis 21“ gelassen. Loyalität gegenüber den Wählern sieht anders aus.

Damit ist auch klar, dass ein angeblicher anonymer Brief aus der Belegschaft, der Swen Ennullat diskreditierte und heftig beschädigte, neu zu bewerten ist. Denn Wiezorek sagte aus, dass sie dessen Autoren kenne. Die Vorwürfe selbst wurden längst als unhaltbar und falsch enttarnt.

Zusammenfassend stellt sich dar: Wiezorek war von Beginn an als Insiderin für das „Bündnis 21“ involviert und soll als Bürgermeisterin eine kostenintensive Anhäufung politischer Ämter durchsetzen. Ihre bewährten Mittel aus der Kultur des „Bündnis 21“ sind: Nestbeschmutzung und Denunziation.

Einladung zum Ortstermin an der Zernsdorfer Kreisstraße am 7. Februar 2020

6. Februar 2020

Matthias Fischer, Zernsdorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Ortsbeiratsmitglieder,

wir haben am nächsten Freitag, dem 7. Februar 2020 um 15 Uhr einen Drehtermin mit dem Team des Robur von „Brandenburg Aktuell“ des RBB, zu dem wir Sie recht herzlich einladen, die Bürger von Zernsdorf bei einem drängenden Problem zu unterstützen. Damit Sie die Problematik vorab besser kennen, sende ich Ihnen einiges Material über den Gegenstand und unsere Bemühungen der letzten Jahre. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung und Ideen.

Zur Problematik der Kreisstraße in Zernsdorf

Seit vielen Jahren bemühen sich die Einwohner von Zernsdorf, einem Ortsteil mit 4.000 Einwohnern der Stadt Königs Wusterhausen, um eine vernünftige Verkehrslösung für die durch den Ort führende Kreisstraße K6153 (Karl-Marx-Straße). Sie »zerschneidet« den Ort auf seiner gesamten Länge und es gibt keine einzige Querungshilfe entlang der gesamten Ortsdurchfahrt. Keine Ampel, keinen Zebrastreifen, ja nicht einmal eine Mittelinsel.

Der Verkehr hat allein in den letzten zehn Jahren enorm zugenommen und dies ist vorrangig verursacht von folgenden Faktoren: vom Ein- und Auspendeln der stetig steigenden Einwohnerzahl, dem zunehmenden Durchgangsverkehr (u.a. durch die naheliegende Autobahnabfahrt über den Segelfliegerdamm), das Mautmeidungsverhalten durch Schwerlastverkehr, durch die 40-Tonner Tanklastwagen aus dem örtlichen Tanklager, sowie immer häufiger durch den gesamten Umleitungsverkehr der Autobahn A10 bei Baustellen und Unfällen.

Über Jahre bemühte sich der Ortsbeirat um Lösungen, die aber leider bei der Leitung des Kreisstraßenverkehrsamtes kein Gehör fanden und nicht einmal ansatzweise durchgeplant wurden.

2018 gab es dann eine Unterschriftensammlung von Anwohnern, die den Zustand einfach nicht länger ertragen wollen. (Bericht der MAZ vom 13.10.2018). Der neue Leiter des Straßenverkehrsamtes, Herr Brumme, erhörte erstmals unser Flehen und Fordern. Es kam zu einer ersten Beratung am 12. Dezember 2018 mit betroffenen Anwohnern, Ortsbeirat, Vertretern von Stadt, Landkreis und Polizei.

Im Nachgang hat der Ortsbeirat aufgezeigt, an welchen Punkten Querungshilfen gewünscht wären und zur Diskussion gestellt (Februar 2019). (Unter Anderem hier nachzulesen)

Seither wurde erstens die Beschilderung der Radwege wieder hergestellt – leider führen die Radwege aber nicht auf vollständiger Länge durch den Ort, sodass die beschriebene Situation auch für Radfahrer zunehmend eine Bedrohung darstellt.

Zum zweiten wurde – wie man durch die Ortsvorsteherin ausrichten ließ, »testweise« eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Nachtstunden zur Lärmreduzierung versprochen und installiert (am 28. Januar 2020). Leider löst nichts davon die eigentlichen Probleme der Zernsdorfer, insbesondere der Schulkinder und der älteren Bürger, die zu Hauptverkehrszeiten erhebliche Schwierigkeiten bei der Überquerung der Straße haben.

Am 22. Januar 2020 gab es nun einen Verkehrsunfall in dieser Kreisstraße, bei dem ein Kind sehr schwer verletzt wurde. Dadurch kam die Diskussion zur Verkehrssicherheit im Ort erneut in Gang. Die Bürger fragen, weshalb nach so vielen Jahren ihre Forderungen noch immer nicht realisiert wurden, die sich im Übrigen mit den Zusagen des damaligen Amtes Unteres Dahmeland beim Ausbau der Straße aus dem Jahre 1996 decken.

Dazu gehörten (wörtlich in Auszügen zitiert aus einem Schreiben des damaligen Amtsdirektors vom 10.5.1996, siehe Faksimile unten):

»Um für Sie (gemeint sind die Anwohner) vor Ort eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen, sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

– Einrichtung von Tempo-30-Zonen über etwa 1 km im Ortskern,
– gut ausgebaute und womöglich klar getrennte Geh- und Radwege,
– Anlage von Fuß- und Radüberwegen

– Einbau einer geräuschmindernden Asphaltdecke…«

Fast 25 Jahre nach diesen Versprechen ist trotz inzwischen stark gestiegenem Verkehrsaufkommen und wesentlich erhöhter Einwohnerzahl nichts davon realisiert, selbst die über mehrere Jahre gültige Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortskern auf 30 km/h wurde vor einigen Jahren wieder aufgehoben.

In Hauptverkehrszeiten ist es extrem schwierig geworden, die Straße zu überqueren, bei Störungen auf A10 oder A12 quält sich zudem der gesamte Transitverkehr einer der meistbefahrenen Brandenburger Autobahnen durch den Ort. Zusätzliche Gefahrenstellen entstanden an den Einmündungen der Erschließungsstraßen zum Neubaugebiet »Wohnen am See«, an denen es zu Stoßzeiten immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Allein in diesem Wohngebiet leben künftig über 500 Menschen, deren Kinder die Kreisstraße auf dem Weg zur Grundschule queren müssen.

Wir fordern die zuständigen Verwaltungen nunmehr auf, sofort und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage zu entschärfen. Wir wünschen uns, dass der Landkreis mit seinen politischen Vertretern im Kreistag uns dabei mit allen Kräften hilft – für die Sicherheit und Gesundheit seiner Einwohner.

Petition zum Kommunalen Anliegerstraßenbau 2017–2027

22. Februar 2017

Wolfgang Almus, Bürger aus Zernsdorf

Wir publizieren hier eine Petition von Wolfgang Almus, Einwohner von Zernsdorf, vom 20.02.2017 an den Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Dr. Franzke,
dieses Schreiben versteht sich als Petition im Sinne des § 16 BbgKVerf.

Herr Matthias von rbb-online hat mich freundlicherweise über die Antwort der Stadt auf seine Fragen zum kommunalen Anliegerstraßenbau in den Ortsteilen der Stadt Königs Wusterhausen informiert. Der Inhalt dieser Antworten wirft leider mehr Fragen auf, als dass er Fragen des rbb beantwortet, die ja im Prinzip meine von Ihnen seit Mitte 2016 nicht beantworteten Fragen sind.


Frage 1 rbb:
Gibt es ein Gesamtkonzept für den Straßen-Ausbau in den Ortsteilen?

ANTWORT DER STADT:  Ja, genau deshalb wurden die Einwohner darum gebeten, uns ihre Wünsche bezüglich der Reihenfolge der auszubauenden Straßen mitzuteilen. Anhand dieser Prioritätenliste wird das Gesamtkonzept erarbeitet.

Dazu ist festzustellen: Individuelle Anlieger einzelner Straßen verfügen regelmäßig nicht über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der Problematik eines Straßenbaus (Untergrund, Regenwasserentwässerung, Vorschriften hinsichtlich Straßenbreite, Parkbuchten, Sicherungsmaßnahmen etc.), sie sind ja keine Straßenbauexperten. Wenn man Anlieger ausschließlich nach ihren terminlichen Wünschen zum Bau ihrer jeweiligen Einzelstraße befragt, erhält man auch ausschließlich nur individuelle und Einzelstraßen-bezogene Rückmeldungen über Terminwünsche. Ökonomische und Straßenbau-praktikable Erwägungen bleiben dabei selbstverständlich außen vor.

Die Stadt hat somit „das Pferd von hinten aufgezäumt“, die richtige Reihenfolge wäre gewesen: Entwicklung eines Regenwasser-Beseitigungskonzeptes (mit Genehmigung der unteren Wasserbehörde), Entwicklung eines Konzepts von Gelände-bezogenen Kleingebieten der auszubauenden Straßen, dann Befragung der Anwohner in diesen Kleingebieten zur Erstellung einer Reihenfolge der Baumaßnahmen. Die Anwohner wären dann umfassend in die Planung einbezogen gewesen, wenn man das Konzept Gelände-bezogener Kleingebiete für den Anliegerstraßenbau vor der Terminabfrage bei den einzelnen Anliegern öffentlich für Interessierte zugänglich gemacht hätte.

Meine FrageWelche Gründe waren ausschlaggebend, dass die Stadt ohne Vorliegen eines genehmigten Regenwasser-Entwässerungskonzeptes Anlieger ausschließlich nach ihren Terminwünschen für den Ausbau ihrer speziellen Straße gefragt und dann die Reihenfolge der Einzelstraßenbau-Maßnahmen daraufhin festgelegt hat?


Frage 2 rbb:
Gibt es ein Regen-Versickerungskonzept für die Ortsteile von KW?

ANTWORT DER STADT: Ja, ein Regenentwässerungskonzept liegt inzwischen auch für die Ortsteile vor. Es ist aber nicht zwingende Voraussetzung für die Planung und Genehmigung von Einzelvorhaben.

Dazu ist festzustellen: Am 04.10.2016 lag lt. Auskunft des Landratsamtes jedenfalls noch kein Regenwasserbeseitigungskonzept für die Ortsteile vor, es war lediglich beauftragt. Trotzdem hatte die Stadt im ersten Halbjahr 2016 nach eigenem Bekunden (siehe Veröffentlichung der Pressestelle im Herbst 2016) 5722 Straßenanlieger befragt, wie schnell ihre Straße ausgebaut werden soll. Auf der Grundlage der 3858 Rückmeldungen erstellte die Stadt dann eine Reihenfolge aller auszubauenden Sandpisten. Hier geht es also nicht um „Planung und Genehmigung von Einzelvorhaben„, sondern vielmehr um die Summe aller Einzelmaßnahmen als „Anliegerstraßenbau-Konzept“.

Meine Fragen: Welcher Grund lag vor, dass die Stadt ohne genehmigtes Regenwasserbeseitigungskonzept trotzdem ein umfassendes „Konzept“ für den gesamten Anliegerstraßenbau in den Ortsteilen festgelegt hat?
Besteht die Möglichkeit, Einblick in dieses Regenwasserbeseitigungskonzept zu nehmen?


Frage 3 rbb:
Sind beim Ausbau der Straßen evtl. Versickerungsproblematiken berücksichtigt, so dass ein nachträgliches Aufreißen von neu gebauten Straßen vermieden werden kann?

ANTWORT DER STADT: Selbstverständlich. Beim Straßenbau werden grundsätzlich die Regeln der Technik berücksichtigt, die Planer haben stets die Niederschlagswasserentsorgung  – auch im Umfeld – im Blick. Da die meisten Straßen in Königs Wusterhausen aber kaum Gefälle haben, ist die Entwässerung nicht besonders problematisch.

Dazu ist festzustellen: Wird in hügeligem Gelände, wie im Ortsteil Zernsdorf, Einzelstraßen-bezogen gebaut, ist es zwangsläufig, dass bei neu gebauten, also fertigen Straßen renaturierte Flächen und/oder befestigte Straßenflächen wieder aufgerissen werden müssen, um z. B. Versickerungsbecken oder Rigolen für die später zu bauende Straße anlegen zu können. Plant man Kleingebiets-bezogen, entsteht hingegen dieses Problem so erst gar nicht.  Die o. g. Antwort der Stadt steht folglich in Widerspruch zu ihrer eigenen Reihenfolge der zu bauenden Anliegerstraßen.

Meine Fragen: Bei der von der Stadt veröffentlichten Reihenfolge der zu bauenden Einzelstraßen müssten beim Bau einer Einzelstraße zwangsläufig Entwässerungsmöglichkeiten für einmündende, später auszubauende Gefälle-Sandpisten vorgesehen werden. Ansonsten müssten renaturierte Flächen und ggf. Straßenflächen neu gebauter Straßen wieder aufgerissen werden. Wie sollen die daraus entstehenden Kosten von den Baukosten der zu bauenden Straßen abgegrenzt werden, damit nicht die Anlieger der aktuell gebauten Straße mit Kosten belastet werden, die an sich die Anwohner der später zu bauenden, einmündenden Straße zu tragen haben? Verauslagt die Stadt diese Kosten zunächst, um sie dann an die Anlieger der später zu bauenden Straßen weiterzugeben?


Frage 4 rbb;
Werden die Ausbauvorhaben als Einzelstraßen oder als Kleingebiete geplant und gebaut?

ANTWORT DER STADT: Ja, nach Bedarf werden Ausbaugebiete zusammengefasst. Da der Ausbau einer Straße jedoch auch immer eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung der Anwohner darstellt, haben wir uns entschieden, die Bürger miteinzubeziehen und nach ihren Ausbauwünschen zu befragen.  Es gibt auch Anwohner, die keinen Wert auf den Ausbau ihrer Straße legen.

Dazu ist festzustellen: Wie die Reihenfolge der aufgeführten Einzelstraßen in der Pressemitteilung der Stadt schlüssig zeigt, werden eben keine Ausbaugebiete zusammengefasst. Vielmehr betrachtet die Stadt offensichtlich den Bau von Einzelstraßen = Summe von Einzelmaßnahmen als schlüssiges „Konzept“.

Richtig ist, dass der Straßenbau für die Anlieger eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Hätte die Stadt vernünftig geplant, hätte sie Kleingebiet-bezogen dann alle Straßenanlieger in den „Kleingebieten“ nach ihren Ausbauwünschen befragen und dann eine Rangfolge der Baumaßnahmen festlegen können. Ein Kleingebiet-bezogenes Konzept würde Anwohner und den Stadthaushalt (Stadtanteil immerhin je nach Ausbaugrad der Straße 10 % oder 30 %!) finanziell ein wenig entlasten können.

Meine Frage: Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der Veröffentlichung der Stadt „Kommunaler Anliegerstraßenbau“ und der dem rbb gegebenen Antwort?


Frage 5 rbb:
Wurden in der aktuellen Reihenfolge des Ausbaus Sachzwänge wie Schulwege etc. berücksichtigt?

ANTWORT DER STADT: Wir reden von Anliegerstraßen, die verkehrlich  alle gleichbedeutend sind.  Es gibt  in Zernsdorf die Straße zum langen Berg, die zur Schule führt und noch ausgebaut werden muss. Die gehört allerdings nicht zum Anliegerstraßen- Ausbauprogramm, sondern wird – gerade aufgrund der höheren Verkehrsbedeutung – im Rahmen des Straßenausbaukonzepts ab 2018 ausgebaut.

Dazu ist festzustellen: Das Beispiel der Straße „Zum Langen Berg“ zeigt schlüssig das fehlende Konzept der Stadt, das eben Ausbaugebiete nicht zusammenfasst. Wird „Zum Langen Berg“ als Insellösung mit erheblichem Gefälle ab 2018 ausgebaut, muss sie spätestens dann wieder aufgerissen werden, wenn u. a. der Lindenweg mit seinem erheblichen Gefälle in Richtung Straße „Zum Langen Berg“ ausgebaut wird und Versickerungsmöglichkeiten für das Regenwasser des Lindenwegs geschaffen werden müssen.

Meine Fragen: Erfreulich ist, dass die Stadt ab 2018 den Schulweg „Zum Langen Berg“ endlich ausbauen will. Werden Entwässerungsmöglichkeiten z. B. für den Lindenweg dann gleich mit geplant? Verauslagt die Stadt diese Kosten für die anzulegenden Rigolen für den Lindenweg, der ja erst an 58. Stelle der Reihenfolge auftaucht? Sind wieder für den Lindenweg 100-qm-Becken für die Regenwasserentwässerung geplant? Wenn ja, wie sehen die Sicherungsmaßnahmen aus?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass dieses Schreiben als Petition im Sinne des § 16 BbgKVerf zu verstehen ist, und erwarte eine Antwort innerhalb der vorgesehenen Fristen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Almus

© Foto Redaktion: Nordstraße in Zernsdorf

BI Wernsdorf informiert 02/2017

22. Februar 2017

Hermann Wilke & Joachim Schulz, BI Wernsdorf

Zum BER

Nun ist nach den Berliner Abgeordnetenhauswahlen und seit der Jahreswende die „Katze aus dem Sack“:

  • Die Berliner Grünen und Linken verabschieden sich entgegen ihren Wahlprogrammen vom Nachtflugverbot und reichen somit der Berliner SPD-Spitze und unserer Landesregierung, die das ja bereits vorgemacht haben, die Hand. Mehr noch, wegen des weiteren Betriebes von Schönefeld-Alt droht uneingeschränkter Nachtflug auf der Nordbahn.
  • Die Inbetriebnahme des BER wird nunmehr auf Grund von ca. 1000 nicht funktionsfähigen Automatiktüren, sowie Problemen in Sprinkler- und Rauchbrandwarnanlage auf Mitte 2018 verschoben.
  • Weitere Verzugskosten in Höhe 30 Mio. € pro Monat fallen zu der bisher verausgabten Bausumme von über 6,4 Mrd. € an.

Zur Verantwortung gezogen wird NIEMAND, denn der Steuerzahler zahlt munter weiter. Der neue Aufsichtsrat mit dem Berliner OB an der Spitze, flankiert von zwei schlagkräftigen Senatoren, wird es aber nun packen, zumal der eine von ihnen, der für Kultur zuständige, sehr sachkundig auf dem Gebiet des Denkmalschutzes sein soll – die ideale Lösung für den BER!

Zum Windpark

Die ABO Wind AG plant zum 1. April 2017 ein Windparkfest mit Führungen und Besichtigungen an einer Windkraftanlage bei Uckley und lädt Vereine der Anliegergemeinden dazu ein. Wir sagen dazu: Die Bürgerinitiative Wernsdorf lehnt das vorgesehene Fest strikt ab! Seit dem Jahr 2011 haben wir uns gegen die Errichtung eines Windparks in unserem Waldgebiet Uckley gemeinsam mit der Bürgerinitiative Zernsdorf/Uckley  aus Gründen des Naturschutzes  und der absehbaren Doppelbelastung der Anwohner zusätzlich durch den BER bis zur ersten Instanz des Verwaltungsgerichtes Cottbus zur Wehr gesetzt. Leider konnten wir aus finanziellen Gründen das Klageverfahren nicht fortführen!

Darüber hinaus haben wir alle Aktionen zur Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern aktiv unterstützt! Das von der ABO Wind AG geplante „Windparkfest“ betrachten wir als Werbeveranstaltung des Investors, der damit gleichzeitig einen Beitrag zur Brechung des Widerstandes der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen die unsägliche Energiepolitik unserer Landesregierung leisten will.

Zur Massentierhaltung

Mit der Niederlehmer BI „KW stinkt`s“ erklären wir uns in ihrem Kampf gegen die Erweiterung der dortigen Hähnchen Schlachtanlage (240.000 Tiere pro Tag), die eine erhebliche Umweltbelastung für die Anwohner bedeutet, solidarisch! Die Erörterung der Einwendungen gegen das Vorhaben, von denen auch unsererseits einige eingereicht wurden, findet am 30.03.2017  10.00 Uhr im Bürgerhaus „Hans Eisler“ in KW statt.

Diese Erweiterung würde die Errichtung weiterer 190 Mastställe mit Massentierhaltung nach sich ziehen.

Zum Straßenzustand in Wernsdorf/Ziegenhals

Was wir im Sommer als Staubpisten bezeichnen, verwandelt sich im Winter erst in gefährliche Eisbahnen und dann bei Tauwetter in Schlammlöcher. Während der vergangenen kalten Tage konnten ältere Menschen ihre Häuser/Wohnungen quasi nicht zu Fuß verlassen. Und das, obwohl geräumt und gestreut wurde.  Der gewachsene Autoverkehr (z. B. In Ziegenhals) walzt alles platt und erzeugt immer wieder spiegelglatte Eisbahnen.

Anrainer von ausgebauten Straßen können wahrscheinlich darüber nur lächeln, aber 27 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte man in den inzwischen stark gewachsenen Siedlungsgebieten von Wernsdorf wahrlich eine bessere Situation vorfinden.

Die Initiativen der Stadtverwaltung zum (privaten) Straßenbau schleppen sich so dahin und geben dubiose Ranglisten vor. Diese richten sich nicht etwa nach dem Zustand der Straße, sondern tolerieren die Blockadehaltung mancher Anrainer, die nicht permanent hier wohnen und angeblich dafür kein Geld haben. Und das in einer Zeit, wo Darlehen für fast 0% Zinsen ausgereicht werden. Nur zur Erinnerung: Eine ausgebaute Straße erhöht nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie.

Zu allen vorgenannten Missständen bleibt uns nur der schwache Trost: Die nächsten Wahlen kommen bestimmt!

Hermann Wilke & Joachim Schulz