oder Wie Minderheiten in der Kommunalpolitik nicht untergepflügt werden sollten
Königs Wusterhausen (KW) kennt seit Monaten ein Thema: die Abwahl und Neuwahl eines Bürgermeisters. Darauf konzentriert sich viel Zeit und Aufmerksamkeit, viel Streit. Andere wichtige Themen oder Entscheidungen geraten leicht aus dem Blick oder in Vergessenheit, etwa jüngste Veränderungen in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) (https://kw-kurier.de/vereinigte-buergerfraktion-in-der-svv-von-kw/). Dabei sind sie bedeutsam für ihre künftige Arbeit, auch mit der Verwaltung. Das angestrebte oder in Aussicht gestellte positive Zusammenwirken beider Seiten besitzt aus meiner Sicht allerdings nicht nur einen kleinen Schönheitsfehler, sondern vielleicht einen wirklichen Defekt. Es ist der kürzlich eingetretene Verlust an Möglichkeiten der demokratischen Willens- und Meinungsbildung, verbunden mit dem eingeschränkten Stimmrecht einer kleinen Fraktion in kommunalpolitischen Gremien unserer Kommune. Er sollte meines Erachtens korrigiert werden.
Was ist vor wenigen Monaten rein äußerlich passiert? Da schloss sich die Fraktion „Wir für KW/BVO“ mit weiteren Mitgliedern aus der SVV zusammen; sie waren als gewählte Einzelpersonen in dieses kommunalpolitische Gremien 2018 eingezogen: Stefan Lummitzsch und Dirk Marx. Dass Einzelabgeordnete ihren ursprünglichen Status aufgeben und sich einer Fraktion (oder wie im Falle von Dirk Marx mit Zwischenspiel bei einer anderen Fraktion) anschließen, ist durchaus üblich; besonders deshalb, weil Wirk- und Durchsetzungsmöglichkeiten eines Einzelabgeordneten – vom Kandidaten und seinen Wählern nicht immer ausreichend bedacht – im Vergleich zu denen einer Fraktion geringer sind. Inwieweit der Einzelabgeordnete aber dann noch dafür steht oder stehen kann, wofür ihn seine Wähler/innen einst gewählt haben, ist wohl keine zu vernachlässigende Frage, auch dann nicht, wenn das immer wieder zu geschehen scheint?
Bleiben wir bei dem jüngsten Zusammenschluss innerhalb der SVV von KW: Was ist tatsächlich passiert? Im Ergebnis dieses legitimen Schrittes auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist die oben genannte Fraktion mit neuem Namen – nunmehr als „Vereinigte Bürgerfraktion“ bezeichnet – unter Vorsitz von Christian Dorst, Bauunternehmer aus Senzig, entstanden: als personell zweitstärkste politische Gruppe in der SVV, das hinter der SPD-Fraktion, allerdings – anders als sie – als ein reiner „Männerbund“ (was meines Erachten ungünstig ist und was selbst die AfD in unserer Kommune gegenwärtig nicht geschafft hat). Diese neu erreichte Position in der SVV wiederum hat etwas mit angestrebtem verändertem Kräfte- und Sitzverhältnis zu tun, das mit deutlichen Auswirkungen. Sie betreffen einerseits die neue Fraktion „Vereinigte Bürgerfraktion“, andererseits zum Beispiel die Fraktion UBL/UFL als kleinste Fraktion. Im Klartext heißt das: Die „Vereinigte Bürgerfraktion“ – bestehend aus Christian Dorst, Rainer Fricke, Stefan Lummitzsch, Dirk Marx, Stefan Puchert, Michael Reimann – erhält ein besseres Zugangsrecht auf den Vorsitz von Ausschüssen. Zudem gewinnt sie zusätzlich Sitze, im Hauptausschuss gegebenenfalls einen Sitz zusätzlich, im Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bauen …tatsächlich einen Sitz zusätzlich. Folglich ist sie dort hinsichtlich ihrer Mitwirkungs- und Durchsetzungsmöglichkeit in einer besseren Position als zuvor. Das geschieht im vorliegenden Falle zu Lasten anderer Fraktionen, die ihren Sitz in Fachausschüssen verlieren; sie dürfen an Sitzungen ihres bisherigen Fachausschusses laut § 43 BbgKVerf zwar weiterhin teilnehmen, sie besitzen dort Rederecht, jedoch kein Stimmrecht – und genau das betrachte ich als springenden Punkt: denn letztlich geht es um Entscheidungen, auf die die betroffene Fraktion ohne Stimmrecht im Fachausschuss keinen direkten Einfluss (mehr) nehmen kann. Das scheint mir nicht unerheblich zu sein, obwohl die Entscheidungen in Fachausschüssen lediglich den Charakter von Empfehlungen tragen. Doch die Empfehlungen sind Teil der Vorbereitung / Vorberatung von Abstimmungen in der SVV, in der meist kaum noch großer Raum für (zeit)intensive Diskussionen vorhanden ist; ebenso lassen sich Zurücknahmen von Beschlussvorlagen in der SVV nicht so einfach erreichen. Viele Messen sind zu diesem Zeitpunkt schon weitgehend gesungen.
Wer auf sich auf der Internetseite der Stadtverwaltung KW /Kommunalpolitik umschaut unter https://sessionnet.krz.de/koenigs_wusterhausen/bi/gr0040.aspv, kann feststellen, was in der Folge des genannten. Zusammenschlusses eingetreten ist: Die kleinste Fraktion, die UBL/UFL, geführt von Frau Birgit Uhlworm, Geschäftsführerin des Shia-Landesverbandes Brandenburg, hat mit ihren zwei Stadtverordneten nur noch in der Stadtverordnetenversammlung und im Hauptausschuss einen uneingeschränkten Zugang. Das heißt vor allem, nur hier verfügen sie über einen Sitz mit Rede- und Stimmrecht, sie dürfen hier und nur hier auch abstimmen über alle vorliegenden Beschlussvorlagen.
So betrachtet – es wird auf diese Weise kommunalpolitisches Handeln der Fraktion UBL/UFL amputiert. Das erscheint mir – nicht darauf beschränkt – mit Blick auf den Stadtentwicklungsausschuss bedenklich, wenn die „Vereinigte Bürgerfraktion“ hier nun verstärkt auch per Stimmrecht Einfluss nehmen kann, der kleinsten Fraktion diese Möglichkeit jedoch völlig entzogen worden ist. Immerhin besitzt der Stadtentwicklungsausschuss besonderes Gewicht für die gegenwärtige und künftige Entwicklung unserer Kommune, die vielen Begehrlichkeiten ausgesetzt ist, denen sich auch Stadtverordnete aus verschiedenen Gründen nicht entziehen. Das Reduzieren des nötigen kritischen Potenzials im Ausschuss für Stadtentwicklung – hier meines Erachtens unter anderem in Gestalt von Frau Priska Wollein (Frau Gudrun Eichler als sachkundige, kritische Einwohnerin ist ohnehin ohne Stimmrecht) – werte ich als einen Verlust für Diskussionen und Entscheidungen, die – zunehmend mehr – letztlich immer Fragen unserer Lebensverhältnisse in KW unter komplizierten Bedingungen betreffen, ob sie in dieser Schärfe gesehen werden oder nicht.
Es stellt sich für mich die Frage: Soll die von „Wir für KW/BVO/Vereinigte Bürgerfraktion“ bewusst herbeigeführte Situation, die im Ergebnis u. a. für die UBL/UFL – gewählt von Bürgern aus unserer Kommune – auch eine Einbuße von Stimmrecht bewirkt hat, künftig unverändert bleiben? Obwohl sie kommunalpolitische Arbeit der kleinsten Fraktion spürbar einschränkt? Wird diese Einbuße von anderen Fraktionen akzeptiert – auch von jenen Stadtverordneten, die nicht müde werden, bundesrepublikanische Demokratie zu lobpreisen, die die Abwahl des Bürgermeisters Swen Ennullat ausdrücklich begründen mit (s)einer antidemokratischen Vorgehensweise, mit einer Gefährdung der Demokratie in unserer Kommune?
Und ein angestrebtes gemeinsames Gestalten zwischen SVV und neu gewähltem Bürgermeister (w/m), womit Wahlplakate werben, würde ich mir nicht so gern vorstellen mit partieller Einschränkung des Stimmrechts der kleinsten Fraktion. Steht sie nicht zudem im Widerspruch zum eigenen Anspruch des Bündnisses 21?
Es geht in KW um eine/n neue/n Bürgermeister/in, aber nicht nur. Es geht aus meiner Sicht auch um eine SVV, in der selbst die kleinste Fraktion als Minderheit wieder uneingeschränkt ihre kommunalpolitische Arbeit leisten kann. Die Entscheidung dafür liegt wohl in der Hand eines jeden Stadtverordneten in der SVV? Die BgbKVerf hindert sie nach meiner Lesart nicht daran.