Kategoriearchiv: THEMENSCHWERPUNKTE

Raschke legt Einwendung gegen Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage ein

2. Dezember 2016

Benjamin Raschke

Nachfolgend eine Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Erweiterung der Geflügelschlachtanlage Niederlehme.

Der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE hat heute im Genehmigungsverfahren zur Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage in Königs Wusterhausen eine Einwendung eingelegt. „Ich sorge mich insbesondere um die Gesundheit der Anwohner und den  Wasserhaushalt in der Nachbarschaft der Anlage“, sagte er. Gegen diese sprächen aber auch grundsätzliche Erwägungen des Tierschutzes und einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Der Wiesenhof-Konzern, Teil der PHW-Gruppe, ist der größte Geflügelmäster und -verarbeiter Deutschlands. In Brandenburg betreibt Wiesenhof in Königs Wusterhausen den mit 1.025.000 Tieren mit Abstand größten Geflügelmastbetrieb des Landes. Hinzu kommen am Ort eine Hennenanlage (Muttertiere) mit 85.000 Tieren, sowie weitere Betriebe in Brandenburg.  In Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, steht nun eine erhebliche Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage zur Genehmigung an.

Geplant ist die Kapazitätssteigerung der Wiesenhof-Schlachtanlage (Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH) von 120.000 Tieren täglich auf 160.000 Tiere, bei Maximalauslastung sogar auf 240.000 Tiere täglich – und damit das Doppelte der gegenwärtigen Kapazität.

Bis heute, 02. Dezember, konnten gegen die Genehmigung Einwendungen vorgebracht werden. „Mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung haben unlängst über 100.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger der industriellen Tierhaltung und Fleischproduktion eine klare Absage erteilt und die Landesregierung zur Schaffung von mehr Tierwohl in der Landwirtschaft verpflichtet. Diese Ziele würden durch die Kapazitätserweiterung konterkariert“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Doch RASCHKE hat nicht nur den Tierschutz im Auge. Auch sei zu befürchten, dass die Luft in unmittelbarer Umgebung der Anlage mit multiresistenten Keimen belastet würde. Die nächsten Wohnhäuser liegen nur 150 m entfernt, eine Grundschule nur 300 Meter. Ebenfalls zu befürchten seien die Verunreinigung von Regenwasser und von Abwasser durch solche Keime. BENJAMIN RASCHKE gab zu bedenken, dass in 30 Meter Entfernung vom Schlachthofgelände ein großes Wasserschutzgebiet beginnt. 

Das Wasser für die Anlage wird einem eigenen Brunnen entnommen, laut Genehmigungsantrag über eine Million Liter am Tag. Hierdurch sei die Absenkung des Grundwasserspiegels zu befürchten. Anwohner klagten zudem schon jetzt über massive „ekelerregende“ Geruchsbelästigung. Auch sei eine erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner zu erwarten, die zudem durch andere Lärmquellen verstärkt werde. Unweit der Anlage verläuft die Autobahn 10, künftig wird hier zudem auch eine Flugroute vom Flughafen BER verlaufen. 

Der Abgeordnete sprach sich für eine Agrarwende mit dem Ziel einer modernen, bäuerlichen Landwirtschaft mit regionalen Kreisläufen als Alternative zur industriellen Tier- und Fleischproduktion aus. 

Gegen die Erweiterung der Schlachtanlage hat sich Ende November die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“, gegründet: http://www.kw-stinkts.de/.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag

Foto © Fischer: Benjamin Raschke bei der Demo in Königs Wusterhausen am 19. November 2016

Subvention von industrieller Tierhaltung insbesondere in Dahme-Spreewald

2. Dezember 2016

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Wir haben verfügbare Daten zusammengetragen, die das Thema Hähnchenmastanlage Wiesenhof in Niederlehme beleuchten. Der Leser möge sich hier ein eigenes Bild machen von der Notwendigkeit einer Erhöhung des Schlachtvolumens (und damit des »Tierdurchsatzes« in unserem Ort) um beinahe das Doppelte, das nunmehr von Wiesenhof beantragt wurde:

Das Land Brandenburg hat den Bau von Anlagen zur industriellen Tierhaltung seit 2009 mit Millionenbeträgen unterstützt. Dies war das Ergebnis 2014 von zwei Kleinen Anfragen aus dem Jahr 2013 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag.

„In Brandenburg werden große Summen an Steuergeldern dafür verwendet, die Massentierhaltung aufzupäppeln“, so Axel Vogel von den Grünen. Gravierende Missstände beim Tier-, Gesundheits- und Umweltschutz, die mit der Massentierhaltung einhergehen, wie die Haltung in qualvoller Enge mit wenig Frischluft und ohne Auslauf, der massenhafte Einsatz von Antibiotika sowie Umweltschäden durch Emissionen und Gülle sind das Resultat. Diese Zustände herrschen vor allem in der Schweine- und Geflügelhaltung.

Die höchsten Fördersummen (bis 2014, danach liegen uns keine Zahlen vor) wurden mit 4,6 Mio € für den Neubau von 9 Legehennenställen und 2 Mio für die Umrüstung von 20 Legehennenställen in Bestensee im Landkreis Dahme-Spreewald ausgezahlt. Die dort ansässige GmbH hält hier in den zwei Anlagen 1,8 Mio Hühner. In Bestensee musste 2013 aufgrund der Schadstoffbelastung bereits die Versorgung aus einem lokalen Trinkwasserwerk gestoppt werden.

Die größte Geflügelmastanlage steht mit Abstand mit 1.250.000 Mastplätzen (Stand 2014) in Zernsdorf bei Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) danach folgt abgeschlagen« mit 402.800 Mastplätzen Wuhlwinkel bei Biesenthal (Barnim).

Allein in Dahme-Spreewald wurden zwischen 2009 und 2014 genau 10,168 Mio EUR Fördergelder bewilligt!

Wofür, fragt man sich, und wieviele Arbeitsplätze sind dadurch entstanden? Es sind im Übrigen vorrangig Leiharbeiter aus Polen und anderen Ostnachbarn, die bei uns in der Anlage von Königs Wusterhausen ein Auskommen im Schlachtbetrieb beziehen. Wer also wird hier wofür bedient?

Wofür brauchen wir eigentlich überhaupt die Vergrößerung dieser Anlagen, wenn perspektivisch die Bevölkerung stark schrumpft und die Nachfrage damit ebenfalls? Soll Brandenburg ein Standort für die internationale Hähnchenfleischproduktion sein, weil es hier erstens ja so wenig Widerstand der Bevölkerung gibt und zweitens ja die Subventionierungsgelder noch so richtig fließen?
Soll Königs Wusterhausen sich weiterhin rühmen, in seiner geografischen Ortsmitte die größte Schlachtanlage der Neuen Bundesländer zu beherbergen?
Sollen wir es unterstützen, dass durch die industrielle Fleischproduktion in Zernsdorf afrikanische Kleinbauern in den Ruin getrieben werden, weil Anlagenbetreiber wie Wiesenhof ihre Überproduktion dorthin verschiffen?

Wir sagen NEIN.

Dahmebrücke zur Untersuchung abgebaut

29. November 2016

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Jetzt ist sie weg! Die beliebte Fußgänger- und Fahrradbrücke wurde am 24. November 2016 durch ein niederländisches Unternehmen abgebaut und mit Hilfe von Pontons in den Königs Wusterhausener Hafen abtransportiert. Dort soll sie nun auf Schäden untersucht und Beweise sichergestellt werden.

Ende September 2016 fiel einem Bootsfahrer auf, dass tragende Holzteile beschädigt sind. Daraufhin wurde die nur 17 Jahre alte Brücke sofort gesperrt. Da nun die betroffenen Radler und Fußgänger die Landesstraße benutzen müssen, wurde in Konsequenz die Geschwindigkeit auf der Verbindungsstraße zwischen Niederlehme und Königs Wusterhausen/Wildau von 100 km/h auf 50 km/h gesenkt. Für den Schülerverkehr und für Berufspendler ist das aber nach wie vor eine unbefriedigende und gefährliche Lösung; die gut frequentierte Straße ist die direkte Zufahrt zum Hafengelände mit Schwerlastverkehr und gilt bei Autobahnsperrungen auch noch als Entlastungsstrecke.

Im Jahre 1999 wurde die 1,4 Millionen Euro teure Holzbrücke durch eine Berliner Firma fertiggestellt, die glücklicherweise heute noch existiert. Damals ging man sicherlich davon aus, dass diese Brücke länger als nur 17 Jahre hält, denn großen Belastungen war die Dahmeüberquerung nicht ausgesetzt. Die regelmäßigen Zwischenkontrollen und Überprüfungen des Brückenbauwerks waren immer beanstandungslos. Bei der letzten Prüfung im Jahr 2015 sei die Brücke ohne Schäden gewesen.

Nun muss geklärt werden, wer für den Schaden aufkommt und wie zwischenzeitlich die Ersatzstrecke für die vielen Radfahrer sicherer gestaltet werden kann. Es gibt Überlegungen des Straßenverkehrsamtes und der Stadtverwaltung KW, dass die Fahrbahn der Verbindungsstraße zwischen L 30 und L401 zu einem Drittel durch Gitter abgesperrt wird, damit man auch in den nächsten Jahren sicher zu Fuß die einzelnen Ortsteile von Königs Wusterhausen erreicht.

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Viel Nichts um Lärm – Zernsdorf und die A10

26. November 2016

Priska Wollein, Stadtverordnete, Zernsdorf

Der Lärmaktionsplan – was ist das denn? Die Menschen, die im Norden von Zernsdorf und nahe der A10, dem südlichen Berliner Ring, wohnen, sagen: Es ist ein Plan, den die Politiker aller Parteien systematisch ignorieren. Und die Stadtväter tun nichts, um die Landes-, Bundes- und Europapolitiker aufzuwecken. Gesetze werden ignoriert, die Menschen werden krank.

Die ganze Geschichte:
Eigentlich gibt es ein EG-Gesetz, das vorsieht, dass bestimmte Gemeinden eine Lärmaktionsplanung erstellen müssen: die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f eingefügt. Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV3, welche die Details für die Erstellung von Lärmkarten regelt. Die Mindestanforderungen an Aktionspläne sind in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannt.
Doch was nutzt das, wenn auf kommunaler Ebene solche Gesetze und die daraus notwendigen Arbeiten einfach nicht in den Dienst der Menschen gestellt werden, für die sie gemacht wurden?
Ziel der Planung ist eigentlich: Mit geeigneten und sich an den örtlichen Gegebenheiten orientierenden Maßnahmen die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen.
Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Der Zeitplan mit den Fristen für die Lärmaktionsplanung.
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Empfehlungen in 2008 auf Basis der damals durchgeführten Messungen:Originalauszug_aus_dem_LAP2008

Für die Stadt Königs Wusterhausen wurde dementsprechend 2008 ein erster Aktionsplan zur Lärmminderung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Die Planung wurde für den Straßenverkehr durchgeführt. Berücksichtigt wurden laut Richtlinie alle Straßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio Kfz, dies entspricht einer täglichen Verkehrsstärke von rund 16.400 Kfz. Dies betraf damals die BAB A 10 in Ost-West-Richtung sowie die Schloßstraße (B 179) zwischen der Scheederstraße und der Luckenwalder Straße.

Frappierende Ergebnisse

Die Ergebnisse der 2008 durchgeführten Messungen ergaben bereits damals (noch VOR Schengen und dem seitdem rapide angewachsenen Verkehrsaufkommen!) geradezu erstaunliche Ergebnisse. Folgende Maßnahmen, die eine Lärmminderung oder -vermeidung erwirken hätten können, wurden u.a. gefordert: Tempo 100 auf der Autobahn, Tempolimit 60 km/h für LKW (zumindest nachts), Verlängerung der Schallschutzwand.
Der Lärmaktionsplan 2008 ist hier abrufbar
Für 2013 wäre nach dem Gesetz ein neuer Lärmaktionsplan von der Stadt KW zu erstellen. Dieser liegt bis heute (26.11.2016) noch nicht vor. Was haben wir von diesem Plan zu erwarten?

Veränderte Zustände – und nicht hin zum Guten

Zwischen 2008 und heute haben sich in unserem Landkreis etliche Dinge geändert, die völlig andere – schlechtere – Ergebnisse erwarten lassen, was die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Der Beitritt Polens zum Schengen-Abkommen am 21. Dezember 2007 führte zu einem rapide anwachsenden Verkehrsaufkommen auf dem südlichen Berliner Ring. Der überwiegende Teil der Schwertransporte nach Osteuropa ist auf diesem Streckenabschnitt unterwegs, Tag und Nacht.
Die Messungen erfolgten jedoch vor dem 30.6.2007, also VOR der Schengen-Öffnungen der polnischen Grenzen.
Und nicht nur das: Durch den Abbau der in Zernsdorf/Niederlehme tätigen SKBB – Sand + Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg  – wird den Einwohnern der einzige natürliche Schutz vor dem Autobahnlärm sukzessive genommen! Monat für Monat graben sich die Bagger weiter nach Osten vor, und der Lärm steigt mit jeder Abholzung spürbar.
Am 15. Januar 2014 stellte Herr Issing von der SKBB auf der öffentlichen Ortsbeiratsversammlung in Zernsdorf freundlicherweise das weitere Abbauprogramm vor. Demnach wird der gesamte Wald nördlich der Zernsdorfer Wohngebiete bis auf ca. 100m an die Siedlungsgebiete heran abgeholzt werden, nach Osten bis etwa auf die Höhe Friedrich-Engels-Straße / Rehgrund.
Da bereits heute die Auswirkungen der Abholzungen immense Auswirkungen haben, kann man sich vorstellen, wie der Fahrzeuglärm immer ungehinderter in unsere Wohn- und Schlafzimmer dringen wird – vom ehemals schmückenden Begriff »Erholungsgebiet Zernsdorf« sind wir bereits weit entfernt.
Und nicht zuletzt steigt die Einwohnerzahl Zernsdorfs so stetig wie der Wald fällt, was schlicht bedeutet, dass die Anzahl betroffener Bürger von Friedrich-Engels- bis Karl-Marx-Straße zunimmt. Und nun sage ja keiner, dass ja jede/r freiwillig hier her ziehe und keiner gezwungen werde!

Was also tun?

Ich fordere, dass die Stadt Königs Wusterhausen UMGEHEND den per Gesetz geforderten und ausstehenden Lärmaktionsplan aufstellt und die damit verbundenen Messungen durchführen lässt. Mit diesem Plan wäre eine sinnvolle Handhabe für einen Dringlichkeitsantrag bei Bund und Autobahn für eine Lärmschutzwand gegeben. Eine Lärmschutzwand bekämpft den Lärm am Ort ihrer Verursachung und das ist physikalisch die einzige Möglichkeit, ihn wirksam zu verhindern!
Im Moment wird eine Wand aus Kostengründen abgelehnt (dazu später mehr). Ein Wall aus Platzgründen (der BAB-angrenzende Waldstreifen gehört dem Bundesforst – dieser begründet die Weigerung, Fläche zur Verfügung zu stellen, mit Wiederaufforstungsmaßnahmen auf genau jenem Streifen). Es muss schnellstens gehandelt werden, denn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind bereits jetzt vorhanden. Da lohnt sich auch mal ein Blick zu unseren weiter entfernten Nachbarn in der Schweiz: lesen

Und vor allem anderen: Bis zu einer echten Lösung des Problems darf kein weiterer Wald durch die SKBB Kiesgrube abgeholzt werden!

Das könnte ein Vorbild sein: Lärmschutz in der Schweiz (Foto: C. Pardeller). Damit könnte unsere Stadt gleich noch was dazuverdienen und das versprochene »Grüne Wachstum« ohne Windpark und ohne Vernichtung von hunderten Hektar Waldflächen in Uckley würde auch funktionieren.
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Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

20. November 2016

Karin Schwitalla und Joachim Schulz, Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley

Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

Am 21.09.2016 fand das 6 Monate währende Eil-Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley vor dem Verwaltungsgericht (VG) Cottbus nach gütlicher Einigung zwischen dem NABU Brandenburg sowie den Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley auf der einen Seite und dem Landesumweltamt Brandenburg (LfU) sowie dem Investor ABO Wind AG auf der anderen Seite seinen Abschluss. Damit endete ein fast 7-jähriger Kampf (seit 2009!) der vorgenannten Bürgerinitiativen gegen den Aufbau eines industriellen Windenergiekomplexes in einem Waldgebiet,

  • dessen Status als zu einem Landschaftsschutzgebiet gehörend eigens zu diesem Zwecke 2006 mit einem neuen LSG-Gesetz aberkannt wurde,
  • in dem bzw. in dessen Nähe geschützte Vogel- und Fledermausarten beheimatet sind und zahlreiche Biotope vorkommen,
  • dessen Boden überwiegend zur Kategorie der ebenfalls zu schützenden Mooreinzugsgebiete zählt,
  • das nicht zuletzt als ausgleichender Erholungswald für die künftigen Umweltbelastungen (Lärm u. Feinstaub) der Anwohner durch den BER weiterentwickelt werden sollte.

Bereits im Jahr 2011 gelang es den Bürgerinitiativen durch energische Proteste, das Vorhaben des Investors ENERTRAG zur Errichtung von 47 Windkraftanlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 190 m; 1,8 MW) auf einer weit über das Waldgebiet Uckley hinausgehenden Fläche zum Scheitern zu bringen. Im Jahr 2013 bewarb sich auf der Grundlage der Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die ABO Wind AG um die Nutzung des Waldgebietes Uckley für die Errichtung eines Windparks mit 13 Windenergieanlagen. Über den diesbezüglichen an das LfU eingereichten Antrag wurde die Öffentlichkeit im Amtsblatt Nr.2/2015 vom 11.02.2015 informiert. Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung der vom Investor eingereichten Unterlagen wurden von 195 Bürgern 145 schriftliche Einwendungen erhoben, die auf der Erörterung am 20.05.2015 behandelt wurden und der Entscheidung über den Antrag des Investors dienen sollten.

Entgegen den Festlegungen im Protokoll über diese Veranstaltung erfuhren die Bürgerinitiativen die Entscheidung über den Antrag erst, als die Baumfällungen für die Vorbereitung des Vorhabens – allerdings zunächst mit 10 Anlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 199 m; 1,8 MW) – in vollem Gange waren! Die Einsichtnahme in den danach öffentlich ausgelegten Genehmigungsbescheid offenbarte: Nicht die Interessen zum Gesundheitsschutz der Menschen und des Naturschutzes bestimmten die Entscheidung des LfU, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Investors und die politischen Vorgaben im Land Brandenburg. Auf Beschluss der Bürgerinitiativen am 24.02.2016 wurde daraufhin mit dem NABU Brandenburg als Klagende am 24.03.2016 das Klageverfahren vor dem VG Cottbus eingeleitet. Seit Mitte April 2016 konzentrierte sich das Verfahren auf das Tötungsrisiko der besonders geschützten Tierarten Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Fledermäuse, da die Beweismittel zu den anderen bereits o.a. Gründen nicht ausreichten. Gemeinsam mit Mitgliedern des NABU Brandenburg unterstützten die Bürgerinitiativen durch mehrwöchige Tierbeobachtungen und kritische Wertung diesbezüglicher Gutachten des Antragsgegners ihren Rechtsanwalt. In der Erörterung vor Gericht wurde ausschließlich dieser Problemkreis behandelt (auch wegen inzwischen weiterer, bis dahin unbekannter Gegengutachten).

Die gütliche Einigung vor dem VG Cottbus führte zu folgenden Ergebnissen:

  • Erweiterung der Abschaltzeiten zum Fledermausschutz an 6 Anlagen,
  • Verzicht der ABO Wind AG auf die Errichtung einer weiteren Anlage in der Nähe des Rotmilanhorstes im Rahmen der ursprünglich beantragten 13 Anlagen,
  • Untersagung der Errichtung weiterer Anlagen im Windeignungsgebiet Uckley (WEG 01) über die nun insgesamt 12 (errichtet: 10; noch im Antragsverfahren: 2) hinaus.

Diese Ergebnisse können nach dem jahrelangen, insbesondere in den letzten Monaten kräftezehrenden Kampf weder den NABU Brandenburg noch uns Bürger zufrieden stellen. Eine Ablehnung derselben hätte jedoch eine Fortsetzung des Prozesses bedeutet. Hierfür fehlt uns jedoch die finanzielle Basis, zumal sich auch der NABU außerstande sieht, dazu etwas beizusteuern. Immerhin haben zahlreiche Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley mit Spenden in einer Größenordnung von ca. 8.500 € das Klageverfahren unterstützt! Dafür unser allerherzlichstes Dankeschön! Jetzt gilt es, die Errichtung der noch ausstehenden beiden Anlagen zu verhindern! Nicht zuletzt werden auch andere Bürgerinitiativen, die bald vor den gleichen Problemen stehen, Nutzen aus unseren Erfahrungen ziehen.

Abschließende Bemerkung: Der Windpark nahm Ende September 2016 seinen Betrieb auf und wurde am 11.10.2016 von der Beteiligungsgesellschaft Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) Aachen gekauft! Vom Investor war also Eile geboten, das Klageverfahren zum Abschluss zu bringen und deshalb die gütliche Einigung zu forcieren!

Bebauungsplan Funkerberg/Berliner Straße, Teil 1 wird offengelegt

14. November 2016

Marina Kreisel, Bürgerin von Königs Wusterhausen

In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung wurde der Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/10 „Funkerberg/Berliner Straße, Teil 1“ verabschiedet, auf dem unter anderem die neue Hauptfeuerwache gebaut werden soll. Ein recht »gewaltiges« Investorengebiet mit Wohnungsbau schließt sich dahinter an.
(http://www.koenigs-wusterhausen.de/679750/Beschlussvorlagen).

Wir würden uns eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesem Bebauungsplan wünschen; bringen Sie rechtzeitig Ihre Vorstellungen und Bedenken ein, damit dieses Filetstück am Funkerberg für uns alle positiv entwickelt wird!

Einige Gedanken und Bedenken einer Bürgerin finden Sie nachfolgend:

Sehr geehrter Herr Hanke,
da mein Beitrag vorgestern leider nur gekürzt in der „MAZ“ erschienen ist, sende ich ihn Ihnen in Ihrer Eigenschaft als dem Vorsitzenden der SVV von KW in vollem Wortlaut zu. In dieser Fassung wird vielleicht deutlicher, worum es mir in meiner Reaktion auf die Zusammenkunft der SVV von KW und Wildau geht.

Mit freundlichen Grüßen –
Marina Kreisel

»Ich wohnte der gemeinsamen Sitzung SVV von Wildau und Königs Wusterhausen als interessierte Bürgerin bei. Die Veranstaltung war so angelegt, dass vornehmlich informiert wurde, sich dann aber für Meinungsäußerungen und Fragen aus dem Publikum leider kaum zeitlich Gelegenheit bot. Zudem blieb das erforderliche kritische Element m. E. insgesamt unterbelichtet. Die tatsächlichen Macher und die, die sich so verstehen, waren wieder – so mein Eindruck (nicht nur in dieser SVV) in ihrem Element. Es geht ihnen offenbar um fortgesetztes, weiterhin stark quantitatives Wachstum der Stadt. Worin der tatsächliche Vorteil besonders dieser Art von Wachstum besteht, auch dessen Nachteile und Probleme – da sind Äußerungen vage, Allgemeinplätze zur Stelle (Arbeitsplätze schaffen, Technologiepark, innovative, internationale Firmen, Einnahmen für die Stadt usw.). Der Blick wird hier auf Erweiterung gerichtet, während in der Gegenwart wohl kaum ausreichend organisiert werden kann, dass beispielsweise angepflanzte junge Stadtbäume in Königs Wusterhausen bei der ersten Hitzeperiode nicht vertrocknen. Auch für ihr Werden im städtischen Maßstab braucht es Visionen – Stichwort:
künftige klimatische Bedingungen in KW, erforderliche Beschattung, Sauerstoffproduktion, Staubbindung usw. -, Visionen braucht es ebenso für den Erhalt und Ausbau von Möglichkeiten der Entschleunigung z. B. als Teil von Lebensqualität und gesundheitlicher Vorsorge: Eine für den Autoverkehr freigegebene „Goethebahn“, wie in der Veranstaltung angeregt, gehört sicher nicht dazu. Immerhin hat wenigstens der Wildauer Bauamtsleiter, Herr Kolb, diesen Vorschlag in der Sache problematisiert.

Zu grundsätzlichen Fragen, die angesichts des Projektes Technologiepark aus meiner Sicht zu klären sind, rechne ich:
1. Welchen Wert hatte das in Rede stehende Gebiet (größerer Teil des Funkerberg /Technologiepark) nach seiner Übernahme durch die Stadt KW? Welchen Wert besitzt es gegenwärtig?
2. Nach Übernahme durch Königs Wusterhausen und Wildau hatte die gesamte Fläche Funkerberg meines Wissens den Status „kommunales Eigentum“ (100%). Wie viel Prozent sind davon inzwischen mit Zustimmung von Abgeordneten welcher Parteien und Vereine veräußert worden: im Rahmen welcher Projekte (Bebauung in Form von Einfamilienhäusern, Stadtvilla, Sanierung der Kaserne?)? Welche sozialen Schichten haben hier privates Eigentum über den Verkauf kommunalen Eigentums erhalten? Welche Rolle hat Erbbaurecht dabei gespielt?
3. Was soll aus dem kommunalen Eigentum, dem kommunalen „Tafelsilber“, im Zuge der Entwicklung des Funkerbergs /des Technologieparks weiter geschehen? Welche Vorstellungen und Absichten bestehen in der Stadtverwaltung und unter den Abgeordneten, dort kommunales Eigentum zu behalten, auch bezüglich nachhaltiger Gestaltungsräume kommunaler Selbstverwaltung?
4. Wie wirkt sich die Entwicklung des Funkerbergs – einschließlich Technologiepark – unter klimatischen Gesichtspunkten für die Stadt Königs Wusterhausen aus (Begrünung vor Beginn der Planungen/Arbeiten dort/ Vgl. künftig)? In den dort neu angelegten Straßen ist gegenwärtig nur wenig Baumbestand auszumachen (sehr gut aber im Hof der sanierten Kaserne, die bestimmt ist für finanzkräftige Mieter/Eigentümer).
5. Inwieweit ist die Bezeichnung „Technologiepark“ für das nunmehr ausgewiesene Sondergebiet im Sinne eines wirklichen Parks gerechtfertigt? (Park: bezeichnet nach den Regeln der Gartenkunst gestaltete Grünflächen, die der Verschönerung und Erholung dienen – siehe Wikipedia)
6. Schließen Stadtverwaltung und Abgeordnete mit ihren Planungen und ihren folgenden Entscheidungen auch juristisch aus, dass im Sondergebiet militärische Forschung und militärische Produktion erfolgen kann bzw. erfolgt (z. B. über Bereiche der Luft-und Raumfahrt, der Energie, der Kommunikationstechnologie) ? Immerhin findet sie laut Selbstdarstellung der FTT Deutschland GmbH an ihrem Standort in Wildau bereits statt. Eine Ausdehnung auf das Gebiet Stadt König Wusterhausen dürfte dazu beitragen, dass auch sie im Falle traditioneller kriegerischer Auseinandersetzungen ein Ziel möglicher Bombardements wäre. (Ich bin, Jahrgang 1945, daran nicht interessiert.)

Derartige Fragen zwingen zu einer detaillierten Bilanzierung und zum – auch weiteren – kritischen Durchdenken. Beides erscheint mir unerlässlich hinsichtlich eines so gravierenden Projektes.«

Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtanlage in Königs Wusterhausen geplant

19. Oktober 2016

Tierfabriken-Widerstand

Pressemitteilung vom Bündnis Tierfabriken-Widerstand

In Königs Wusterhausen, Ortsteile Niederlehme / Zernsdorf, will der Wiesenhof-Konzern die Kapazitäten der Geflügelschlachtanlage deutlich erweitern. Das Bündnis Tierfabriken-Widerstand ruft die Bevölkerung dazu auf, Protest und Widerstand zu organisieren.

Berlin, 18.10.2016: Der Antragsteller, die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten als Teil des Wiesenhof-Konzerns, will die Schlachtleistung von 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag auf 352 Tonnen pro Tag erhöhen. Bei einem Mastendgewicht von 1,5 Kilo pro Tier entspricht dies dem Umfang von über 230.000 Individuen pro Tag. Das Vorhaben mit massiven Auswirkungen auf Natur und Umwelt muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden und ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen.

Der Genehmigungsantrag ist ab dem 19. Oktober bis zum 18. November in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen und im Landesamt für Umwelt in Cottbus öffentlich einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können von AnwohnerInnen und anderen GegnerInnen der Schlachtanlage bis zum 2. Dezember eingereicht werden.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, gegen die Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtfabrik vorzugehen. Solche riesigen Anlagen haben für die Tiere, die Menschen in der Umgebung und die Umwelt verheerende Auswirkungen. Durch entschlossenen Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern sind in den letzten Jahren schon einige neu geplante Schlachthöfe wie zum Beispiel in Bernburg (Sachsen-Anhalt) verhindert worden. Jetzt gilt es, auch dieses Projekt zu stoppen. Wir rufen Umwelt- und Tierschutzaktive in Berlin sowie im Umland dazu auf, gegen den geplanten Bau mobil zu machen. Tierfabriken-Widerstand steht als Ansprechpartner zur Verfügung“, unterstreicht Sandra Franz vom Aktionsbündnis, das sich seit Jahren gegen Neubauten und Erweiterungen von Tierfabriken in Ostdeutschland einsetzt.

Nicht nur den Umstand, dass hier tagtäglich eine Unzahl von Lebewesen getötet werden, finden wir problematisch – die Schlachtfabrik stellt gleichzeitig eine ökologische und soziale Katastrophe dar“, so Franz weiter. Insbesondere Wiesenhof, größter Geflügelkonzern Deutschlands, stand in den letzten Jahren aufgrund vieler Skandale, u.a. wegen Tierquälerei und gravierender Hygiene-Mängel, in der Kritik.

Masthähnchen leben in modernen Mastanlagen zu Zehntausenden in einer Halle. Sie werden als Küken aus der Brüterei in die Anlage gebracht und erreichen dort innerhalb von fünf bis sechs Wochen ihr Schlachtgewicht. Pro Quadratmeter drängen sich über 20 Tiere. Die Hühner können nicht ungestört ruhen, ihren arttypischen Verhaltensweisen wie der Nahrungssuche oder dem Staubbaden nicht nachgehen, geschweige denn angemessen miteinander agieren oder soziale Beziehungen pflegen. „Die Gewalt, die Tieren im Rahmen der Nutzung als ‚Masthähnchen‘ bis zu ihrem Tod in Niederlehme angetan wird, ist immens und nicht zu rechtfertigen“ betont Franz von Tierfabriken-Widerstand.

Pressekontakt
Sandra Franz, E-Mail: kontakt@tierfabriken-widerstand.org

Kurzprofil „Tierfabriken-Widerstand“
Das Bündnis Tierfabriken-Widerstand ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich gegen Neubauten von Tieranlagen in Ostdeutschland einsetzen. Durch Unterstützung von lokalen Widerstands-Initiativen, durch kreativen Protest und überregionale Vernetzung wollen sie das weitere Wachstum der Tierindustrie erschweren. Ein zentraler Aspekt ihrer Arbeit ist die Bereitstellung von Information und die Anregung öffentlicher Debatten sowohl zu konkreten Anlagen als auch zur grundsätzlichen Problematik der Tierhaltung.

Zettelwirtschaft in KW

14. Oktober 2016

Priska Wollein

Damit Sie es alle wissen, ich schreib’s hier noch einmal schwarz auf weiss: Zettel ankleben in unserer Stadt, ja auch in unseren Dörfern, ist ab sofort tabu! Und wer’s trotzdem tut, für den wird es womöglich teuer. Ab 1. Januar 2017 tritt der neue Bußgeldkatalog unserer Stadt in Kraft, der u.a. für das Ankleben von Zetteln, Aushängen, Suchmeldungen – oder was auch immer – in der Öffentlichkeit Bußgelder in Höhe von 10 bis 500 EUR vorsieht.*

Das ist vor allem für die bitter, denen ein Tier abhanden gekommen ist, oder auch einfach nur ein Schlüssel oder eine Geldbörse. Wie sag ich nun dem ehrlichen Finder oder Sichter, dass ich derjenige bin, der das Tier oder die Dinge in genau dieser Straße verloren hat und sucht? Und umgekehrt? Wie kommen wir zusammen?

Ich habe einmal mitten im Wald meinen Schlüssel verloren – und stellen Sie sich vor, nach ein paar Tagen war er wieder da – durch einen Zettelaushang! Welche Verwaltung hätte mir den »wiedergebracht«, welcher Finder hätte ihn in die offizielle Fundstelle ein paar Kilometer weiter getragen? Vergessen Sie’s. Das macht keiner.

Was aber noch viel schwerer wiegt, ist der Verlust eines Tieres, Katze oder Hund oder auch mal eines Wellensittichs. Manchmal kommt in Kürze der erlösende Anruf, wenn ein Finder das Tier dem Foto am Laternenmast zuordnen konnte. Es macht nur Sinn, dass die Spaziergänger am Ort des Verlustes wissen, dass ein Tier gesucht wird; wie sollen sie denn sonst davon erfahren? Ja, sicher, es gibt die Möglichkeit, Tiere über TASSO registrieren zu lassen, europaweit. Dort gehen Such- und Fundmeldungen ein, sicherlich. Aber das wissen nicht viele Tierbesitzer, und erst recht keine aufmerksamen Nachbarn. Und TASSO wiederum setzt auch auf Suchplakate, die bei einer Vermisstenmeldung erstellt und verteilt werden… – hoppla, aber nicht in Königs Wusterhausen! Das ist hier und jetzt verboten!

Nun möchte ich aber noch einen anderen Aspekt anschneiden. Das ist der der öffentlichen Kommunikation, des Austausches der kleinen, »unwichtigen« Informationen unter der Bevölkerung selbst. Ich halte das für einen sehr wichtigen Aspekt im Gefüge eines losen Bundes von Dörfern, die als »DIE STADT« nicht mehr, sondern weniger inneren Zusammenhalt besitzen. Wenn ich also auf der Straße einen Zettel entdecke, gucke ich immer nach, was da steht, manchmal bringt es mich zum Schmunzeln, mal zum Kopfschütteln, und oft halte ich die Augen auf nach einem europäischen Kurzhaartiger. 

Wo und wie also sollen wir uns zukünftig unsere Nachrichten zukommen lassen? Ich habe einen Vorschlag: wir installieren – auf eigene Kosten und mit Billigung der Stadt! – hier und da ein »schwarzes Brett«, wo jeder Zettel und Aushänge kostenlos, ohne Genehmigung, anheften kann.  Aber machen Sie sich keine Illusionen: dies oder ein Bußgeld wird letztlich keine verzweifelten Tierhalter davon abhalten, für ihr vermisstes Tier ein Suchplakat aufzuhängen – da, wo es einzig Sinn macht…

* Ordnungsbehördliche Verordnung – einschließlich Bußgeldkatalog – über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen – OBV KW –
§3 Verunreinigungsverbote:
”Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist verboten. Unzulässig sind insbesondere:
… das Anbringen von Plakaten, Werbezetteln, Such- und Fundmeldungen, Aufklebern, Flyern und Werbungen sowie von Anzeigen und sonstigen Hinweisen und Veröffentlichungen an Mauern, Zäunen, Geländern, Bäumen sowie an öffentlichen Anlagen bzw. Einrichtungen.“

Ich, Bullenberg von Senzig

8. Oktober 2016

Offener Brief an die Stadtverordneten von KW, bullenbergsenzig@t-online.de

Guten Tag, sehr geehrte Stadtverordnete!

Ich, Bullenberg von Senzig, wurde vor ca. 10 000 Jahren in der Eiszeit geboren und bin über 50 Meter hoch. Auf meinem Kopf wachsen herrliche alte Kiefern.
Meine Haut ist aus Wiese und Trockenrasen. Sie ist oft rau und trocken, aber ich fühle mich wohl in ihr. Oft krabbelt es auf ihr. Dann finde ich Käfer, Schmetterlinge und vieles Kleingetier. Für die Biologen unter Ihnen: ich habe auch schon Feldehrenpreis und Lichtnelke entdeckt.

Links habe ich eine lange Narbe. Sie tut nicht weh. Sie ist schön. Kinder haben sie mir beigebracht.
Ich liebe Kinder. Sie besuchen mich oft und spielen einfach nur auf mir.

Auf meinem Fuß trampeln manchmal Pferde herum. Sie zupfen an meiner Haut. Das macht mir nichts aus. Ich hatte auch schon Brandwunden. Die verschwinden aber wieder. Meine Haut schafft das prima. 

Es gibt sehr viele Menschen hier in Senzig und Umgebung, die wollen, dass ich alter Zausel so bleibe wie ich bin. Sie finden mich schön. Sie sagen, ich gehöre hierher.

Nun möchten ganz wenige Leute, dass auf meinem Fuß eine Schule gebaut wird. Ich habe nichts gegen Schule. Schule ist wichtig. Z. B. damit Kinder lernen, dass in einer Demokratie die Regierung vom Volk ausgeht. Aber eine Schule hier auf meinem Fuß? Täglich höre ich den Lärm der Straße und sehe rasende Autos. Hier sollen Kinder in Ruhe und gefahrlos lernen können?

Und dann stelle ich mir vor, wie mein Fuß verwundet wird und meine Haare ausgerissen werden. Ich stelle mir vor, wie meine Wiesenhaut abgerissen und mit Betonhaut ersetzt wird. Dabei werde ich traurig. Gibt es denn keine andere Lösung für die Schule und mich? Nein? Dann bleibt nur meine Narbe von mir übrig. Und die ist dann hässlich.

Der Bullenberg,
bullenbergsenzig@t-online.de