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Alles im Lot oder doch Verstöße gegen eigene Beschlüsse der SVV?

28. Oktober 2025

Dr. Marina Kreisel

Fortsetzung zum Thema Wiesenhof

Mehrheiten sind bekanntlich kein Qualitätsnachweis

Es kam so, wie erwartet: Eine deutliche Mehrheit der SVV-Mitglieder stimmte den Anträgen von Wiesenhof zu. Sie waren bereits zuvor in mehreren kommunalpolitischen Gremien (Ortsbeirat, Stadtentwicklungsausschuss, Hauptausschuss) behandelt worden. Auch dort hatten sie mindestens eine Mehrheit erhalten – trotz aller Einwendungen und Bedenken von Mitbürgern.

Letztere besaßen für die Mehrheit offenbar kein nennenswertes Gewicht. Folglich unterblieb es weitgehend, sich mit ihnen inhaltlich gründlicher zu befassen. Es ist eben leichter, sie als bloße „Nebelkerzen“ abzutun und eine noch am 13.10.2025 schriftlich zurückgezogene Empfehlung des Ortsbeirates Niederlehme öffentlich gänzlich unerwähnt zu lassen.

Es ist allerdings auch verständlich, dass ein Aspekt wie „Arbeitsplatzsicherung“ in den Überlegungen von Mitgliedern der Ortsbeiräte und der SVV eine hohe Wertung erfuhr – besonders in einer kritischen gesellschaftlichen Lage der Bundesrepublik und eines finanziell kritischen Haushaltes von KW. (Inwieweit sich die damit verbundenen Annahmen realen Bedingungen nähern, sei dahingestellt.)

Aber auch eine so entstandene Mehrheit ist lediglich eine Mehrheit – per Abstimmung angezeigt. Sie ist bekanntlich nicht grundsätzlich auch ein Ausweis für die gute Qualität einer Lösung. Genau das ließ sich in der jüngsten SVV-Sitzung erleben – innerhalb verschiedener Tagesordnungspunkte sichtbar werdend.

Ich wende mich heute allerdings allein jenen Abschnitten der Sitzung zu, in denen es um die Wiesenhof-Anträge ging:

  • um die Aufstellung eines Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“ (Beschlussvorlage Nr. 01-25-266);
  • um die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1 (Beschlussvorlage Nr. 61-25-267);
  • um den Beschluss zur Priorisierung der Bauleitplanung mit den Ergebnissen aus dem Workshop vom 09.07.2025 (Beschlussvorlage Nr. 61-25-275; genutzt für die Aufnahme des Aufstellungsbeschlusses „Geflügelschlachthof Niederlehme“).

Dieser Teil der Sitzung scheint mir besonders bedeutsam – vorzugsweise aus zwei Gründen:

  • Einerseits betreffen die Anträge inhaltlich einen gewichtigen Gegenstand (zwei im Parallelverfahren zu behandelnde Anträge von Wiesenhof, Entscheidung zur Priorisierung des Aufstellungsbeschlusses Geflügelschlachthof Niederlehme).
  • Andererseits weist die mehrheitliche Befürwortung dieser beiden Anträge in der SVV und die dort erfolgte Debatte eine Reihe von Argumenten und Begründungen auf – mündlich wie schriftlich –, die inhaltlich widersprüchlich sind, aber auch teilweise grob fehlerhaft erscheinen. Das ist auf beiden Seiten der Fall: bei der Stadtverwaltung und innerhalb der SVV.

Die von mir angedeutete kritische Sicht auf vorhandene Widersprüche, Falschaussagen und falsche Entscheidungen wird an anderer Stelle hoffentlich noch eine Rolle spielen und von anderen Mitbürgern ausführlich belegt werden können. Den Anfang versuche ich selbst mit dem folgenden Beispiel zu machen.

Der Umgang mit der Priorisierungsliste darf weder Dogma noch Willkürakt sein

Als Beispiel dafür wähle ich die Priorisierungsliste der Kommune Königs Wusterhausen (KW); denn sie erhielt auch im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für den Geflügelschlachthof Niederlehme besondere Aufmerksamkeit – die des Antragstellers, der Stadtverwaltung sowie der Stadtverordneten. Und sie fand in diesem Rahmen zudem ihre Anwendung.

Zur Erinnerung:

  • Die Priorisierungsliste existierte in der am 13.10.2025 vorliegenden Gestalt als ein Ergebnis des nichtöffentlichen Workshops vom 09.07.2025. Daran waren 42 Personen beteiligt, die mittels Vergabe von Punkten die Bauvorhaben in KW mit den Ziffern 1–4 (von geringster bis höchster Wertigkeit) einschätzten – in unterschiedlichen Gebietsarten (z. B. Gemeinbedarfsflächen und Wohnen, Gewerbe, Tourismus). Dieser Teilnehmerkreis, dem Vertreter aus Ortsbeiräten, aus der SVV, der Stadtverwaltung sowie sachkundige Einwohner angehörten, war laut Stadtverwaltung so zusammengesetzt, dass alle Positionen in den politisch arbeitenden Gremien für Königs Wusterhausen mitbestimmt werden konnten.
  • Die Priorisierungsliste wird gewissermaßen als ein Werkzeug, als ein Arbeitsmittel, als ein Arbeitsprogramm verstanden. Darin sind – hier im Bereich der Bauleitplanung von KW – Ziele, Aufgaben und Bauvorhaben nach Wichtigkeit und Dringlichkeit bewertet, eingeordnet und in eine Reihenfolge gebracht worden. Sie soll helfen, den konkreten Entscheidungs- und Bearbeitungsprozess von Bauvorhaben in unserer Kommune zu verbessern, auch hinsichtlich seiner Transparenz.

Das schließt ausdrücklich ein:

„Bei Anträgen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Satzung hat der Fachausschuss und die SVV die Priorität festzulegen, an welcher Stelle das Verfahren einzuordnen ist und welches der jetzt priorisierten Verfahren zurückgestellt wird.“
(Beschluss Nr. 61-25-275-3)

Diese Festlegung, die keine Einschränkung oder Modifizierung enthält, trifft auf den Antrag von Wiesenhof zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Schlachthof voll zu. Aber sie ist – wie ich nachfolgend zu zeigen versuche – nicht eingehalten worden.

Die Probe aufs Exempel machen

Am 13.10.2025 wurde über die Priorisierungsliste in der SVV ohne Anwesenheit der Fraktion FWKW abgestimmt (Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 2, Stimmenthaltungen: 6, Befangen: 0).

Noch vor Abstimmung der Liste – die laut schriftlicher Stellungnahme der FWKW vom 10.10.2025 juristisch angreifbar sei – lag der SVV bereits die Behandlung einer ersten Aufnahme eines Aufstellungsbeschlusses vor. Es handelte sich um den eben erst beschlossenen Aufstellungsbeschluss pro Schlachthof Niederlehme, der auf Wunsch des Unternehmens in die Liste kommen sollte; denn bis dahin war er dort nicht ausgewiesen.

Auch im Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2025 war er überhaupt kein Thema. Bis zum Zeitpunkt des Workshops mit seinen Festlegungen hatte er ebenfalls keine Rolle gespielt. Doch nun, plötzlich in der SVV, änderte sich das.

Vorbereitend hatte Frau Angela Zybell, Amtsleiterin des Amtes Stadtentwicklung und Liegenschaften, bereits bezüglich der Abstimmung des Aufstellungsbeschlusses Schlachthof Niederlehme auf das Priorisierungsproblem hingewiesen:

„Das Vorhaben ist bisher nicht in der Priorisierung der Bauleitplanung enthalten. Dementsprechend bitten wir Sie auch um eine Bewertung, wie prioritär dieses Vorhaben zukünftig behandelt werden soll, wenn Sie denn einen Aufstellungsbeschluss fassen.“

Hier knüpfte sie an die schriftliche Darstellung in der Beschlussvorlage Nr. 61-25-266 an. Darin heißt es:

„Ausführungen des Vorhabenträgers zur Priorisierung der Bauleitplanung:
Der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH ist die geplante Priorisierung der Bauleitplanverfahren durch Stadtverwaltung und die städtischen Gremien bekannt. In dieser Priorisierungsliste ist das vorliegende Bauleitplanverfahren noch nicht aufgenommen. Das Unternehmen ist zur Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze dringend auf die Aufstellung des Bebauungsplans angewiesen. Der vorliegende Produktionsstandort ist der kleinste in der Unternehmensgruppe. Aufgrund des bestehenden Teams und der insgesamt guten Rahmenbedingungen soll an dem Standort festgehalten werden. Dies setzt allerdings die Planungssicherheit voraus, da sich das Unternehmen sowohl nationaler und internationaler Konkurrenz als auch Konkurrenz innerhalb der Unternehmensgruppe stellen muss.
Ergänzung Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung:
In Bezug auf die Priorisierung der Bauleitplanung ist dieser Bebauungsplan der Gebietskategorie Gewerbe zuzuordnen. Es ist hier zu entscheiden, ob der Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“ prioritär behandelt werden soll und – wenn ja – an welcher Stelle und welcher Bebauungsplan aus der Gebietskategorie Gewerbe dann nachrangig bearbeitet werden soll.“

Was dann in der SVV erfolgte, nenne ich wieder einmal einen bemerkenswerten Vorgang: Der Aufstellungsbeschluss zum Schlachthof wurde nun im Zuge der Abstimmung der Prioritätenliste – bis dahin ohne das Wiesenhof-Vorhaben existierend – einfach fast nebenbei darin aufgenommen, als Gewerbe unter Platz 4, dann dort auf Platz 3.

Gewissermaßen im Schnelldurchgang, überlagert von anderen Überlegungen zur Einordnung anderer Vorhaben. Ganz ohne Widerspruch gegen die Aufnahme des Aufstellungsbeschlusses Schlachthof war er in die Priorisierungsliste gelangt. Ohne seine gesonderte Abstimmung – dabei wäre sie doch nötig gewesen, denn es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch keine von der SVV befürwortete Prioritätenliste, in die er hätte aufgenommen werden können.

Aber Kommunalpolitik in KW macht es offenbar im Verbund mit der Stadtverwaltung möglich – ohne Punktvergabe, wie im Workshop erforderlich (inhaltliche Kriterien gibt es im Falle der Priorisierungsliste von KW ohnehin nicht). Ebenso ohne ein Argumentieren, das diesen Namen verdienen würde.

Für den Fraktionsvorsitzenden der CDU genügte es beispielsweise, sich die anderen Projekte auf der Priorisierungsliste angeschaut zu haben, um zu wissen, dass es richtig sei, den Aufstellungsbeschluss Schlachthof Niederlehme dort aufzunehmen. Ebenso sei die Reihenfolge zugunsten des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Schlachthof zu verändern – ganz pragmatisch.

Und diese Kundgabe reichte den meisten Stadtverordneten wohl für ihre Entscheidung pro unternehmensgetriebenes Vorhaben, so wie von Herrn Christian Möbus-Lazarus vorgeschlagen: Aufnahme unter Gewerbe, Platz 3.

Denn auch der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses sah sich nicht zum Einspruch veranlasst.

Was da ablief, stand allerdings in deutlichem Widerspruch zu den o. g. Festlegungen – in zweierlei Hinsicht:

  • Die Aufnahme des hier interessierenden Aufstellungsbeschlusses in die Priorisierungsliste erfolgte – das sei nochmals unterstrichen –, bevor über sie überhaupt abgestimmt worden war. Es existierte folglich zum Zeitpunkt der Aufnahme des Wiesenhof-Aufstellungsbeschlusses in die Liste keine beschlossene Priorisierungsliste.
  • Die Anwendung der Priorisierungsliste ist laut o. g. Beschlussvorlage zwingend mit der Bedingung verknüpft, dass Fachausschuss und SVV festlegen, wie die Priorisierung eines Aufstellungsbeschlusses zu erfolgen hat – also in beiden Gremien, in zwei gesonderten Vorgängen. Am 13.10.2025 wurden sie zu einem Vorgang vermischt, auf einen reduziert.

Und wie Kai aus der Kiste stand am Ende der Diskussion eine Priorisierungsliste, in die wie selbstverständlich der Aufstellungsbeschluss Schlachthof Niederlehme Eingang gefunden hatte – entstanden in einem privilegierten Schnellverfahren und bevorzugt behandelt gegenüber anderen bereits priorisierten Vorhaben, gewissermaßen an ihnen vorbeigeschleust.

Fast unbemerkt bleibend von Stadtverordneten, die vermutlich nicht einmal erkannten, woran sie gerade beteiligt waren.

Hervorzuhebende Aspekte und Fragen

  • Die Priorisierungsliste war außerhalb des Workshops bisher noch nicht angewendet worden. Nun, da das erstmals in einer öffentlichen Sitzung der SVV erfolgen sollte, zeigten sich in der Diskussion deutliche inhaltliche Unklarheiten – sie betrafen Ziel, Funktion und Entstehung der Liste im Vorfeld. Nicht zufällig fielen kritische, ablehnende Äußerungen von Stadtverordneten wie „Das Chaos ist perfekt“ oder „Ich schmeiß mal was rein, und dann schauen wir mal, wer das größte Durchsetzungsvermögen hat.“
  • Es ist kaum anzunehmen, dass niemand – kein Landespolitiker, kein Jurist, kein ehemaliger Bürgermeister – erkannte, dass jene Bedingung, die für die Priorisierung von Vorhaben gilt, durch die gewählte Vorgehensweise unterlaufen wurde. Ist das Vorgehen einiger Personen gar strategisch bewusst in die eingeschlagene Richtung getrieben worden – von anderen nicht erfasst? Oder sind einzelne Stadtverordnete inzwischen wegen ihrer vielen Aufgaben, Funktionen und Ämter nicht mehr fähig, sich selbst ausreichend intensiv mit konkreten Vorhaben in ihrer eigenen Kommune zu befassen – dort, wo sie von Bürgern gewählt wurden?
  • Es ist zudem schwer zu verstehen, dass die Aufnahme in die Gebietsart „Gewerbe“ ohne Debatte erfolgte. Immerhin handelt es sich um einen Schlachthof, der Teil industrieller Geflügelproduktion und -verarbeitung ist und dessen angestrebte Erweiterung eine beachtliche Dimension aufweist. Dabei müsste gefragt werden: Erfüllt der Schlachthof unter diesen Bedingungen die Anforderungen an einen Gewerbebetrieb und dessen Zuordnung in ein Gewerbegebiet? Die Baunutzungsverordnung legt unter § 8 fest:

„Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nichtbelästigenden Gewerbebetrieben.“
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/_8.html

Die Probe aufs Exempel ist misslungen

Aus meiner Sicht ist die Probe aufs Exempel misslungen. Auch wenn die Priorisierungsliste keine „statische Tabelle“ (Michaela Wiezorek) sei – nach meinem Verständnis benennt der o. g. Beschluss Nr. 61-25-275-3 klar und unmissverständlich, wie mit Anträgen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu verfahren ist.

Lege ich dieses Verständnis zugrunde, dann kann ich die Tatsache, den Aufstellungsbeschluss für den Schlachthof unter skizzierten Bedingungen auf die Priorisierungsliste zu setzen, nur als einen Verstoß gegen den am 13.10.2025 verabschiedeten Beschluss in der SVV werten – vielleicht sogar als einen bewussten, groben Verstoß.

Die Abstimmung – so wieder mein Textverständnis des Beschlusses – hätte am 13.10.2025 gar nicht auf diese Weise stattfinden dürfen. Die Aufnahme in die Priorisierungsliste hätte in den nächsten Sitzungslauf gegeben werden müssen, um die Priorisierung dort in vorgeschriebener Art und Weise vollziehen zu können.

Dadurch hätte sich der Prozess zwar um einige Wochen verlängert, aber die Priorisierung wäre entsprechend des verbindlichen Beschlusses erfolgt – vermutlich auch mit mehr Klarheit in der Sache.

Genau das ist – ich wiederhole mich – unterblieben. Offenbar ist das sehr stark unter dem Aspekt der Bedürfnislage des Betriebes geschehen: Zeit ist Geld. Selbst der kommunalpolitische Prozess wird in diesem Sinne monetarisiert – in erster Linie zugunsten eines Global Players, der klar signalisiert hatte, was er erwartete.

Irritationen, Fehler und Verstöße in der SVV können Folgen haben

Meine kurze Analyse zugrunde liegender schriftlicher Texte und mündlicher Äußerungen in der SVV lässt mich zu dieser Wertung gelangen.

Aber ich bin juristischer Laie, und als Nicht-Stadtverordnete fehlt mir jegliche Innensicht in die einzelnen Fraktionen, in nichtöffentliche Sitzungen, in die Stadtverwaltung usw.

Auch deshalb irritiert es mich, dass nach meiner Kenntnis nur ich mich in Richtung eines Verstoßes äußere. Obwohl wir alle denselben Text lesen konnten und dieselben Beiträge in der SVV vernommen haben, ist ihre Deutung offensichtlich sehr unterschiedlich.

Von allen am 13.10.2025 anwesenden Stadtverordneten – eingeschlossen zwei Landtagsabgeordnete, ein einstiger Justizminister und fünf weitere Juristen – wurde die Priorisierung des Aufstellungsbeschlusses Wiesenhof/Schlachthof, wie sie in der SVV erfolgte, überhaupt nicht als Problem angesprochen.

Geschweige denn, eine Nichtabstimmung mit Vertagung gefordert. Auch aus der Stadtverwaltung gab es keine derartigen Signale – im Gegenteil. Es wurde offenbar alles unternommen, den Verlauf zu beschleunigen, hier im Interesse von Wiesenhof.

Weiteres würde nach mehrheitlicher Auffassung, wie in der SVV zum Ausdruck kommend, in der Verantwortung des Landesumweltamtes liegen. Schließlich sei es für das entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig.

Also alles im Lot? Doch kein Verstoß gegen den o. g. Beschluss? Ich sehe das falsch? Alle anderen richtig?

Die Auseinandersetzung mit Beschlüssen zu Wiesenhof hat sich nicht erledigt

Wir wissen es: Viele können irren, falsch entscheiden – einer kann recht haben. Oder umgekehrt.

Nach meiner Interpretation des Beschlusses hat die Mehrheit der SVV – die Fraktion FWKW fehlte – gegen ihren eigenen Beschluss verstoßen.

Falls es so wäre, dürfte es so nicht bleiben. Nicht nur die Kommunalaufsicht ist ein weiteres Mal gefordert.

Und nicht nur hinsichtlich dieses Teils meiner Betrachtung der Sitzung hat sich die Auseinandersetzung mit Beschlüssen zu Wiesenhof nicht erledigt. Das Thema Genehmigungsverfahren bedeutet eine Fortsetzung unter weiteren Aspekten.

Und es wäre gut, möglichst viele Einwohner unserer Kommune würden sich daran beteiligen. Es geht zuvorderst um existenzielle Bedingungen für sie, ihre Kinder und Enkel.

Sich darauf zu verlassen, dass allein Politik und Behörden es schon richten werden, erweist sich immer wieder als Irrtum – selbst in der Kommunalpolitik, in der von Bürgern gewählte Bürger ehrenamtlich tätig sind.

Davon zeugt vielleicht auch dieser Beitrag.

Anmerkung

Die genaue Bezeichnung des Betriebes lautet: Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH.

Aktuelle Hinweise

  • Artikel im Blickpunkt / KaWe-Kurier vom 25. Oktober 2023, S. 3: KWern stinkt es immer noch.
  • Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen, OT Niederlehme:
    Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, vom 9. September 2025.
    Link: Öffentliche Auslegung Wiesenhof

 

Wenn ein kommunaler Haushalt in Schieflage gerät – oder was das für den Umgang mit Investoren bedeuten kann

13. Oktober 2025

Dr. Marina Kreisel

Teil 2: Wiesenhof in Niederlehme

Ein Gutachten mit Folgen und grundlegenden Fragen

Ein Haushalt in Schieflage oder gar ein defizitärer Haushalt entsteht nicht einfach so. Daran haben – meist in unterschiedlichem Maße – sowohl äußere als auch zahlreiche innere Ursachen Anteil. Ein defizitärer Haushalt wirft, insbesondere in der gegenwärtigen Zeit, viele Fragen auf. Mit diesen Fragen muss gründlich umgegangen werden, um herauszufinden, warum Königs Wusterhausen in der Ära Wiezorek in diese letztlich von Menschen geschaffene Situation geraten ist und auf welche Weise sie überwunden werden kann. Mit welchen Folgen – für wen? Und in welchen Abwägungsprozessen – von wem entschieden?

Das alles müssen Stadtverwaltung und Stadtverordnete wollen, beherrschen und kommunizieren können – ob mit oder ohne externen Sachverstand. Und das alles braucht Zeit zur Bearbeitung. Doch wenn der Druck sehr groß ist oder größer dargestellt wird, als er tatsächlich ist, besteht erst recht die Gefahr hektischen, verkürzten, einseitigen und zutiefst widersprüchlichen Handelns. Und manches, was besonders intensiv erörtert werden müsste, um nicht gleich die nächsten Fehler zu machen, erfährt in den kommunalpolitischen Gremien nicht die nötige Behandlung. Das scheint sich gegenwärtig auch am Beispiel Wiesenhof zu zeigen – vermutlich noch verstärkt angesichts des jüngst erstellten externen Gutachtens zur Haushaltslage, das grundlegende Finanzierungsprobleme der Stadt aufzeigt und teilweise lediglich bestätigt, wovor in der Vergangenheit immer wieder vereinzelt gewarnt worden ist – vergeblich. Denn es fällt, so meine Beobachtung über die Jahre hinweg, nicht wenigen Personen in Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung schwer, zwischen einem „ungeliebten“ Diskutanten und den dargestellten Sachverhalten zu unterscheiden und offen gegenüber dessen Einwendungen, Argumenten und Bewertungen zu sein.


Veränderte Ansiedlungspolitik in Königs Wusterhausen – ein möglicher Weg mit Vorteilen, Nachteilen und neuen Problemen

Im Gutachten werden mögliche Wege zur Überwindung der finanziellen Defizite angesprochen. Als ein solcher Weg wird vom Gutachter Müller-Elmau nicht lediglich eine veränderte, sondern sogar eine „aggressive Ansiedlungspolitik“ genannt – auch wegen einer Unternehmensansiedlung in Königs Wusterhausen, die er bisher als gering einschätzt. Zu einer inhaltlichen Ausgestaltung dieses Ansatzes, der in deutschen Städten und Gemeinden unterschiedlich aussehen kann, äußert sich der Gutachter nicht. Begrifflich bleibt alles vage.
(Quelle: MAZ-Artikel)

Im Kern geht es bei einer aggressiven Ansiedlungspolitik – ungeachtet zahlreicher Unterschiede hinsichtlich der gewählten Ansätze und Maßnahmen – um starke Anreize für Unternehmen, zu kommen oder zu bleiben. Damit solche Maßnahmen zum Erfolg führen – oft in Konkurrenz mit anderen Kommunen –, sind Stadtverwaltung und Kommunalpolitiker, abhängig von der Verfasstheit ihrer Kommune, immer wieder zu großem Entgegenkommen bereit. Das betrifft beispielsweise die Aufstellung oder Veränderung von Bebauungsplänen, Teil-Flächennutzungsplänen, die Umwandlung von Waldflächen in Gewerbegebiete oder auch verschiedene Formen des Verzichts.

Das geschieht selbst dann, wenn solche Ansiedlungen zahlreiche negative Folgen für die eigene Bevölkerung bedeuten oder beachtliche Unwägbarkeiten einschließen, die die Daseinsvorsorge – etwa die Versorgung mit Trinkwasser oder die Neubildung von Grundwasser – betreffen und diese in der Zukunft gefährden können. Was dort geschieht, sind im Grunde oft Wetten darauf, dass eine erhoffte Entwicklung tatsächlich eintritt – Wetten von Stadtverordneten und Verwaltungen, nicht selten im Widerspruch zu berechtigten Bedürfnissen, Interessen und Einwendungen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger.


Wiesenhof zwischen Akzeptanz und Ablehnung in der Bevölkerung

Genau damit haben wir es auch in Königs Wusterhausen im Umgang mit Wiesenhof zu tun – mit jenem Unternehmen, das 1991 das DDR-Kombinat für Industrielle Mast (KIM) im Zuge der Privatisierung übernahm und es im Laufe der Jahrzehnte unter dem Dach der PHW-Gruppe weiterentwickelte. Denn der Standort, Mitte der sechziger Jahre errichtet, passte wirtschaftlich gut in das Profil des heutigen Global Players, der – anders als vom hiesigen Geschäftsführer André Hüttemeyer behauptet – nicht nur in Deutschland für Deutschland produziert, sondern auch in Polen, Bulgarien und den Niederlanden tätig ist. Immer abhängig davon, was für die PHW-Gruppe unter jeweiligen Bedingungen wirtschaftlich besonders sinnvoll und politisch möglich ist – also profitabel.

Die seit mehr als sechs Jahrzehnten bestehende industrielle Geflügelproduktion prägt das Verhältnis zwischen dem Betrieb und der Bevölkerung. Einerseits zeigt sich eine gewisse Gewöhnung an den Standort und den Konsum der Produkte. Andererseits gibt es fortdauernde Auseinandersetzungen wegen Immissionsbelastungen und anderer Verstöße, einschließlich solcher gegen das Tierwohl.

Es sind längst nicht mehr nur betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, die sich engagieren – auch weil sie die Immissionen unmittelbar spüren und eher erkennen, was im Umfeld der Produktion geschieht. Zur Erinnerung: Die Aufdeckung illegalen Produzierens im Werk Niederlehme – über die behördlich genehmigte Menge hinaus – ging maßgeblich auf die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“ zurück, nicht auf die zuständigen Behörden, nicht auf die Stadtverwaltung und nicht auf gewählte Stadtverordnete.
(Quelle: kw-stinkts.de)


Neue Anträge von Wiesenhof – mehr als nur die Aufstellung eines Bebauungsplans

Wiesenhof muss also nicht erst durch lukrative Anreize von Stadtverordnetenversammlung oder Stadtverwaltung in die Kommune geholt werden. Die jahrzehntelange Existenz hier hat sich für die PHW-Gruppe offensichtlich gelohnt – trotz wiederholter Auseinandersetzungen, Gerichtsverfahren und behördlicher Auflagen.

Die aktuellen Anträge des Unternehmens betreffen das eigene Grundstück und zielen auf zwei Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung:

  1. die Aufstellung eines Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“ und

  2. die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1.

Beide Beschlussvorlagen dienen der Ausweisung eines „Sondergebietes Schlachthof und -verarbeitung“ anstelle der bisherigen Kennzeichnung als Gewerbegebiet.

Der Geschäftsführer André Hüttemeyer begründete dies in seinen öffentlichen Vorträgen im Ortsbeirat Niederlehme und im Stadtentwicklungsausschuss mit der langfristigen Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze – im Wettbewerb innerhalb der PHW-Gruppe und international. Dafür müsse die Produktion fast verdoppelt werden, was bauliche Erweiterungen auf dem Grundstück erfordere. Dies alles, so Hüttemeyer, geschehe ohne zusätzlichen Wasserverbrauch – dank veränderter, intensiverer Produktionsprozesse. Zudem nehme der Konsum von Hühnerfleisch statistisch zu. Wiesenhof sei zudem ein auf das Tierwohl bedachtes Unternehmen, was durch Zertifikate belegt werde.
(Zum Kontrast zwischen dem Label der Initiative Tierwohl und realen Haltungsbedingungen siehe Report Mainz)


Zu Problemen und Ergebnissen im bisherigen Umgang mit den Beschlussvorlagen

Im bisherigen Sitzungsverlauf empfahl die große Mehrheit der Stadtverordneten beide Beschlussvorlagen zur Annahme in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Oktober 2025 – vermutlich auch unter dem Eindruck des defizitären Haushalts, aber wohl ebenso unter dem Einfluss der Darstellung durch Herrn Hüttemeyer.

Als Hauptargumente dienten:
a) die Sicherung des Standortes,
b) der Erhalt der Arbeitsplätze und
c) erwartete Steuereinnahmen.

Belege hierfür fehlen. Alles bleibt auf allgemeiner Ebene; lediglich die aktuelle Zahl der Beschäftigten ist bekannt. Die Immissionsproblematik – auch im Hinblick auf die geplante Schulerweiterung in unmittelbarer Nähe – sowie die Wasserproblematik, mehrfach von Einwohnerinnen und Einwohnern betont, scheinen vielen Stadtverordneten unter dem Eindruck der Verwaltung als „irrelevant“ zu gelten.

Diese Themen werden offenbar mit gutem Gewissen an das Genehmigungsverfahren delegiert, das vom Unternehmen selbst beim Landesumweltamt beantragt wurde. Doch dies wäre eine Flucht vor der eigenen Verantwortung als gewähltes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung.

Rechtliche Fragen zur Wassernutzung bestehen seit Langem (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 25. September 2020, VG 5 L 292/19). Im laufenden Verfahren beantragt das Unternehmen wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 Wasserhaushaltsgesetz bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald.

Gegenstand dieser Verfahren sind:
– Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser,
– Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer.
(Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, vom 9. September 2025)

Da will man als Stadtverordneter, wenn es um die Aufstellung eines Bebauungsplans unter solchen Bedingungen geht, nichts Genaueres wissen? Oder keine Festlegungen aufnehmen – etwa zur Wasserwiederaufbereitung, wie sie beispielsweise in Grünheide von Tesla nachgerüstet und genutzt wird?

Nehmen wir die PHW-Gruppe beim Wort und fordern wir sie auf, sich praktisch verstärkt der Wasserproblematik in Niederlehme zuzuwenden – ihr Nachhaltigkeitsbericht 2023 sollte Anlass dafür sein.
(PHW-Gruppe Nachhaltigkeitsbericht 2023)

Darüber hinaus gab es rechtliche Einwendungen, die von der sachkundigen Einwohnerin E. in zwei Sitzungen öffentlich vorgetragen wurden – etwa Bedenken wegen unzulässiger Investorenplanung und eines möglichen Verstoßes gegen § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch. Diese Einwände wurden weder aufgegriffen noch vertieft.

Vielleicht liegt dies auch an der übervollen Tagesordnung vieler Sitzungen: Wer sich durch zahlreiche Punkte arbeiten muss, verliert irgendwann die Aufmerksamkeit – und stimmt am Ende eher zu. Auch so entsteht Oberflächlichkeit in der Behandlung kommunaler Entscheidungen.


Ausblick

Wie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden wird, wissen wir am Abend des 13. Oktober 2025. Dann wird sich zeigen, ob sich die Stadtverordneten auf eine Wette mit einem Global Player eingelassen haben – auf eine Absichtserklärung ohne jeden juristischen Wert. Denn ob das Unternehmen langfristig bleibt oder sich zurückzieht, hängt letztlich nicht von den Angeboten aus Königs Wusterhausen ab, sondern wird anderswo im Konzern entschieden – je nach wirtschaftlicher Lage, Trends und Prognosen.

Nach der Sitzung wird sich auch zeigen, ob die Sorgen, Bedenken und Einwendungen zur Immissions- und Wasserproblematik ernst genommen werden oder ob die Verantwortung einfach delegiert wird.

Ganz gleich, wie die Entscheidung ausfällt – auch eine Vertagung bis nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wäre denkbar –: Auf die Teilnahme an diesem Verfahren sollten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger nicht verzichten. Es geht um nichts Geringeres als um Daseinsvorsorge und die Existenzgrundlagen von Mensch und Tier im lokalen Bereich.
(BUND Brandenburg zur Wasserpolitik)


Anmerkung:
Die genaue Bezeichnung des Betriebes lautet Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH.

Weiterführende Lektüre:

Familienfreundliche Politik? Fehlanzeige in unserer Stadt!

10. Oktober 2025

Offener Brief – Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht!

Sehr geehrte Mitglieder des Elternbeirats,

wegen der von der Bürgermeisterin unter anderem beabsichtigten drastischen Erhöhung der Kita-Beiträge hatte ich mich bereits mehrfach an die Stadtverordnetenversammlung gewandt. Dass sich unsere Stadt seit vielen Jahren in einer desaströsen wirtschaftlichen Schieflage befindet, ist hinlänglich bekannt. Ebenso bekannt ist, dass die Bürgermeisterin und ihre Stadtverordnetenmehrheit seit ihrer Amtsübernahme 2021 trotzdem zahlreiche ausgabenwirksame Entscheidungen getroffen haben. Die „Zeche“ für diese – wirtschaftliche Gegebenheiten strikt ignorierende – völlig verfehlte Kommunalpolitik sollen nun die Bürger bezahlen, insbesondere Eltern. Das ist objektiv empörend!

Familienpolitik als „Wahlkampfgeschenk“?

Ein Indiz für die geradezu familienfeindliche Sichtweise der Stadt sind Äußerungen des zuständigen Dezernenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung. Darin bezeichnete er die Kita-Gebührensenkung von 2018 als „Wahlkampfgeschenk“ und beklagte, dass diese seitdem nicht mehr angehoben worden sei. Eine familienunterstützende Kommunalpolitik als „Wahlkampfgeschenk“ zu bezeichnen, ist mehr als abwegig – zumal sie auf einem Mehrheitsbeschluss der SVV aus 2018 beruhte. Dass die Bürgermeisterin seit 2021 unterlassen hat, die Gebühren im Verhältnis zu Kostensteigerungen moderat anzupassen, ist ihr Problem, nicht das der Eltern.

Falsche Begründungen im rbb-Beitrag

Im rbb24-Beitrag vom 09.10.2025 (ab Minute 20:05) „begründet“ die Bürgermeisterin die geplante Gebührenerhöhung u. a. damit, dass die Stadt selbst Erzieher/-innen ausbilde und die Kosten für hohe sozialpädagogische Qualität trage. Das ist faktisch falsch:
– Erzieher/-innen werden an Fachschulen ausgebildet und erhalten nur in Praxisphasen ein geringes Entgelt.
– Fort- und Weiterbildung gehören selbstverständlich zum Beruf – sie rechtfertigen keine drastische Gebührenerhöhung.

Eine Kita ist schließlich eine Bildungseinrichtung – Teil der Daseinsvorsorge – und kein sozialpädagogisch sinnleerer „Kinder-Aufbewahrungsort“.

Kita-Verlegung: 10 km entfernt – wie familienfreundlich ist das?

Mit der aus meiner Sicht abwegigen „Familienpolitik“ der Stadt korreliert auch die geplante Verlegung der Kita „Räuberberg“ in Niederlehme an den Standort Darwinbogen – 10 km einfache Entfernung! Das ist für betroffene Eltern schlicht nicht nachvollziehbar und mit einer familienfreundlichen Kommunalpolitik nicht vereinbar.

Statt Gebührenerhöhungen: Ausgaben prüfen!

Bevor Bürgern – insbesondere Eltern – tief in ihr Portemonnaie gegriffen wird, müssen endlich alle städtischen Ausgaben auf den Prüfstand. Hier nur einige der dringendsten Punkte:

1️⃣ Personalaufwuchs in der Verwaltung

  • Fehlende Übersicht über den luxuriösen Personalaufbau seit 2021 laut aktuellem Organigramm.
    • Es braucht eine klare Analyse der Einsparpotenziale – geordnet nach Entgeltgruppen.
    • Zu prüfen ist, ob vakante Stellen von Beigeordneten, Dezernenten und Amtsleitern gestrichen werden können.
    Geschätztes Einsparpotenzial: rund ½ Mio. € jährlich.

2️⃣ Investitionsstau und Prioritäten

  • Erstellung einer vollständigen, quantifizierten Übersicht über den Investitionsstau in allen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben.
    • Integration in eine langfristige Investitions- und Finanzplanung (inkl. Doppelhaushalt 2026/2027).
    • Nur so kann die SVV sinnvolle Prioritäten setzen.Einsparpotenzial: Verzicht auf Klientel-Investitionen im Umfang von rund 10 Mio. €, etwa den nicht öffentlich zugänglichen Kunststoff-Fußballplatz der „Eintracht“ oder die Sanierung des „Sendehauses 1“.

3️⃣ Externe Gutachten und Planungsaufträge

  • Seit 2021 deutlicher Anstieg teurer externer Aufträge.
    • Beispiele: „Infrastrukturkonzept bis 2035“, das laut Bürgermeisterin gar nicht nutzbar ist; Bebauungsplan 02/24 für Grundschule und Hort Niederlehme mit Kosten über 40 Mio. €.
    • Verdoppelung der Abriss- und Bodenschadstoffkosten beim Handwerkskammer-Grundstück auf über 100.000 € zeigt eklatante Verwaltungsmängel.
    Solche Fehler darf es nicht geben, bevor Verträge zulasten der Steuerzahler geschlossen werden.

4️⃣ Klare Abgrenzung: Verwaltung vs. Externe

Die SVV muss endlich festlegen, welche Aufgaben zwingend zur Verwaltung gehören und welche nur in Ausnahmefällen extern vergeben werden dürfen. Der Flächennutzungsplan wurde an ein externes Unternehmen vergeben – völlig unnötig, da umfangreiche Vorarbeiten aus früheren Legislaturperioden vorliegen. Hier bestehen erhebliche Einsparpotenziale. Es braucht eine strikte Begrenzung und Kontrolle externer Gutachten und Planungen durch die SVV.

Schlusswort

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Durchhaltevermögen, damit die Stadt weiterhin Kita-, Hort- und Jugendarbeit als zentrale Aufgabe einer familienfreundlichen Kommunalpolitik begreift – und Eltern nur mit sehr moderaten Gebührensätzen belastet.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

Wenn ein kommunaler Haushalt in Schieflage gerät oder was das im Umgang mit Investoren bedeuten kann

3. Oktober 2025

Dr. Marina Kreisel

Teil 1: Einsatztrainingszentrum (Königspark)

Es kam für die Öffentlichkeit, selbst unter Stadtverordneten, wieder einmal wie ein Blitz aus heiterem Himmel – nach den plötzlich auftauchenden 13‑Millionen‑Defizit im Haushalt kam diesmal die Mitteilung, wonach die Generalzolldirektion (GZD) im Königspark ein Einsatztrainingszentrum (ETZ) errichten lässt. Zugleich erschien ein Kommentar an die Einwohner unserer Kommune, mit dem die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin ihre Deutungshoheit herzustellen versuchen und zugleich bundesweite Aufmerksamkeit für KW als Standort (!) erhalten wollen, nicht als familienfreundliche Stadt, nicht als grüne Stadt. Im Kommentar aus dem Rathaus heißt es diesmal:

„Die Ansiedlung des Zolls ist ein wichtiger Meilenstein für Königs Wusterhausen. Mit dem Einsatztrainingszentrum entsteht ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainingsumfeld, das unsere Stadt im Aus- und Weiterbildungssektor stärkt und überregionale Strahlkraft entfalten wird. Gemeinsam mit der geplanten neuen Hauptfeuerwache wird hier ein starkes Zentrum für Sicherheit, Bildung und Daseinsvorsorge entstehen – gute Nachbarschaft im besten Sinne. Dieses Projekt wird nicht nur die Ausbildung des Zolls stärken, sondern auch einen Mehrwert für unsere Bürgerschaft schaffen. Solche Ansiedlungen sind nur erfolgreich, wenn wir urbane Infrastruktur mitdenken. Der Königspark soll kein isoliertes Gewerbegebiet werden, sondern ein lebendiges Quartier, das auch für die Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert schafft.“

Und es heißt darin an anderer Stelle:

„Die Entwicklung des Königsparks mit seinen rund 56 Hektar Gesamtfläche stellt eines der wichtigsten Zukunftsprojekte der Stadt dar. Mit der Ansiedlung des Zolls wird ein starkes Signal gesetzt, dass Königs Wusterhausen im ‚Boom‑Korridor Südost‘ ein attraktiver Standort für Unternehmen, Institutionen und Fachkräfte ist.“
https://www.koenigs-wusterhausen.de/einsatztrainingszentrum-des-zoll-im-koenigspark-0d3edd44d1397a0c?f=miscellaneous&f=events&f=construction&f=town+hall&f=daycare+and+school&f=traffic&f=economy&f=urban+development&f=corona&f=politics&s=desc

Ja, die Wertungen können positiver kaum sein. Wie so oft sind sie hochstilisiert, vage; statt klar zu benennen, worum es geht, erfolgt eine aus der Werbung aufgegriffene Übertreibung, die den Einwohnern etwas „aufschwatzen“ will (statt sie wenigstens solide zu informieren): hochmodernes Ausbildungs- und Trainingszentrum, starkes Zentrum … Meilenstein für KW, überregionale Strahlkraft, starkes Signal, „Boom‑Korridor Südost“, Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger.

Das sind in diesem Falle – das sei betont – zum Teil Anleihen und Übernahmen aus dem Text auf der Seite von Periskop Development (bisher DLE), die bis hinein in die Wortwahl von Stadtverwaltung und Bürgermeisterin reichen. https://www.periskop.ag/news/periskop-development-veraussert-teilflache-des-projekts-konigspark-an-die-bima. (Da erinnert sich mancher Bürger fast an das Engagement des Ex‑Wirtschaftsministers Steinbach für Tesla und Musk, das zeitweilig gar devot, ja peinlich wirkte.)

Fragen wir also doch: Was geschieht derzeit hier in KW? Was ist bereits vorher geschehen? Wie ordnet sich das Projekt ein? Wie steht es mit der Planungshoheit der Stadt?

Aus meiner Sicht sind folgende Stränge zu beachten: voller Widersprüche, voller Zielkonflikte. Aber letztlich kommen Investoren mit ihren „Wünschen“ zum Zuge, weil es ihnen die Stadtverordneten mindestens mehrheitlich gestatten – teilweise mit nicht stichhaltiger Begründung, teilweise ihre ursprünglichen Entscheidungen selbst unterlaufend.

  1. Noch ist für den Königspark nur der alte B‑Plan (1992) gültig. „Der aktuell zugrunde liegende Bebauungsplan sieht eine ausschließliche Gewerbenutzung vor“, so wird es von den Autoren des Konzepts für den Königspark festgestellt. Eine Befürwortung eines veränderten B‑Plans für ein gemischtes Gebiet, wie sie das Unternehmen Periskop Development seit längerer Zeit zielstrebig verfolgt, hat es in der SVV KW bisher nicht gegeben. Ungeachtet dessen wird hier und da jedoch – besonders von Akteuren – so formuliert, als existiere der veränderte B‑Plan bereits. Diesen bestehenden „Schwebezustand“ nutzte Periskop Development nun auf besondere Weise, finanziell sehr tatkräftig, vermutlich auch unter dem Eindruck eigener, wohl nicht zufriedenstellender Bilanzen. https://www.northdata.de/Periskop%20Development%20GmbH,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRB%20239078%20B

Das Unternehmen verkaufte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine Teilfläche des Königsparks von 34.500 Quadratmetern zwecks Errichtung des ETZ, eines Behördenzentrums. „Die Ansiedlung des Zolls erfolgt unter aktuellem Baurecht in einem Teilbereich des ‚produktiven Quartiers‘“, heißt es in den Äußerungen von Periskop Development. Allerdings: Die Bezeichnung „produktives Quartier“ stammt aus dem Konzept für den Königspark und umfasst dort ursprünglich einen Gewerbebereich, benannt als Quartier für „Gewerbe / Produktion (Dienstleistungen / Produktion)“. Sie stammt meines Wissens nicht aus dem aktuellen B‑Plan. Folglich wird argumentativ – so meine Interpretation – fälschlich zusammengefügt, was nicht zusammengehört. Zudem: Auch wenn laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Gewerbe unter anderem Verwaltungsgebäude gezählt werden, so ist das ETZ doch weit mehr als ein bloßes Verwaltungsgebäude bzw. ‑zentrum. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.htm

Und im Konzept von Periskop Development ist unter „produktives Quartier“ keine Rede von einem derartigen Behördenzentrum, das als Einsatztrainingszentrum laut Planung ein Einsatztrainingsgebäude, eine Sporthalle und eine Raumschießanlage als zentrale Bestandteile umfasst. Auch die Bürgerbefragung zum Königspark – daran sei erinnert – erfolgte im Vorjahr auf der Basis des Konzepts ohne das ETZ. Auf dieser Basis – nicht mit dem ETZ – wurde abgestimmt: pro oder contra Königspark in der jeweiligen Variante (nur Gewerbegebiet oder Mischgebiet).

Allerdings: Innerhalb kürzester Zeit verabschiedete sich Periskop Development partiell von ihrem eigenen Entwurf für den Königspark – weg vom dort geplanten Handwerkerhof hin zum ETZ. Und Stadtverordnete dürfen nun angesichts des noch immer gültigen, nicht veränderten alten B‑Plans, der sich für das Unternehmen plötzlich geradezu als ein Glücksfall zu erweisen scheint, keine Forderungen stellen; denn die Entscheidung pro ETZ ist gefallen, entschieden andernorts, von anderen Akteuren, mit einem anderen Eigentümer. Was sich nun gewünscht wurde angesichts dieser von Periskop Development herbeigeführten Veränderung, war eine kleine Abänderung („Befreiung“) innerhalb des gültigen B‑Plans von der bisherigen, inzwischen als störend empfundenen Festsetzung. Nur das – nichts Weiteres war den Stadtverordneten gestattet. Und diese kommunalpolitische Entscheidung trafen nach eingeschränktem Sitzungslauf (ohne SVV‑Sitzung) im Hauptausschuss elf (!) Stadtverordnete aus allen Fraktionen – ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung, aber unter Berücksichtigung einer einstimmigen Empfehlung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung (9 Ja‑Stimmen, keine Enthaltung). Was für eine Farce! https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/zoll-plant-trainingszentrum-mit-schiessanlage-in-koenigs-wusterhausen-BZUWQG7CWBBQ5HSLZJRSKSAIE4.html

  1. Lassen wir den Werbeton unserer Bürgermeisterin beiseite und sehen uns genauer an, wie sich das ETZ Königs Wusterhausen in das Sicherheitsprogramm der Bundesregierung einordnet, das in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums und der Generalzolldirektion (GZD) liegt.

Zunächst sei dazu festgehalten: Seit dem Jahr 2016 gibt es Überlegungen zu einem derartigen Programm, doch dabei blieb es anfangs. Erst in jüngster Zeit – nach der ausgerufenen „Zeitenwende“ – wird sehr zügig mit seiner Realisierung begonnen. Ein Milliardenprogramm. https://www.bundesimmobilien.de/einsatztrainingszentrum-fuer-den-zoll-entsteht-in-immendingen-82b0b5caab9c4802. Das ETZ im Königspark ist eines von insgesamt elf derartigen Zentren, die gegenwärtig bundesweit netzartig entstehen und meist mit öffentlich vernehmbarer Werbung und Freude der jeweiligen Bürgermeister einhergehen. Generalauftragnehmer für die Errichtung dieser Zentren in serieller Bauweise ist das Unternehmen Goldbeck, das bereits maßgeblich am Bau von Tesla beteiligt war.

Die Ansiedlung eines solchen Zentrums des Zolls bringt laut GZD Vorteile wie:
– 55 neue feste Arbeitsplätze,
– bis zu 150 Trainierende pro Tag, die örtliche Geschäfte oder Gastronomiebetriebe nutzen,
– Förderung regionaler Unternehmen, die Dienstleistungen zur Versorgung, zum Unterhalt und zum Betrieb der Anlage übernehmen können – und das langfristig über einen Zeitraum von 30 Jahren,
– fachgerechte Beseitigung von Kontaminationen und Kampfmitteln auf den Liegenschaften und der unmittelbaren Umgebung durch die BImA (!).

(Inwieweit das so zutrifft, sei dahingestellt.)

Dass die Bürgermeisterin – mit einem auch von ihr und von Stadtverordneten verursachten spürbaren Haushaltsdefizit im Nacken – Vorteile nutzen will, liegt auf der Hand. Nur muss man wissen: Es gibt sie auch hier nicht ohne Nachteile (selbst wenn das Lieblingswort „Mehrwert“ sie wegzuretuschieren versucht). Die BImA nennt durchaus Probleme für Anwohner, teilweise jedoch nicht deutlich genug. Andere bleiben gänzlich unerwähnt. Das sind vor allem jene, denen sich die Stadtverwaltung und die Stadtverordneten von KW im Interesse der Stadt sehr gründlich hätten zuwenden müssen – und auch die Einwohner selbst. Das müsste besonders jetzt geschehen, da in der Bundesrepublik in verschiedensten Bereichen eine zunehmende Militarisierung erfolgt und Kriegstüchtigkeit entgegen dem Grundgesetz als neue Normalität gefordert wird, auch dort, wo dies bisher nicht erwartet wurde. Wie sieht es in dieser Situation hier mit dem ETZ in KW aus? In einer Kommune, die der internationalen Vereinigung „Bürgermeister für den Frieden“ angehört? Deren Bürgermeisterin zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs zu den Gedenkveranstaltungen in Japan weilte?

Noch wird das ETZ in offiziellen Veröffentlichungen als eine Einrichtung mit zollspezifischen Aufgaben und Tätigkeiten gekennzeichnet: „Hier werden Zollbeamtinnen und ‑beamte ihre Einsätze trainieren – und das in sehr realitätsnahen Szenarien. So lassen sich in dem ETZ Situationen in Wohn‑ und Gastronomieflächen oder auch in Kfz‑Hallen simulieren. Laufstege ermöglichen dem Trainingspersonal eine effektive Überwachung und Leitung der Übungen, vier Meter über den Trainierenden. Die Raumschießanlage verfügt über drei Schießstände mit modernster Projektions‑ und Messtechnik. Verwaltungs‑ und Besprechungsräume runden das Konzept auf 13.500 Quadratmetern Bruttogeschossfläche ab.“ https://www.bundesimmobilien.de/neue-trainingszentren-der-zukunft-gruen-seriell-und-effizient-020e09c52e9ed351?utm_source=chatgpt.com

Würde das alles weiterhin so sein unter sich verändernden inneren und äußeren Bedingungen? Ich habe meine Zweifel; denn grundlegende Konflikte im Lande spitzen sich zu, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Bundeswehr wird mehr und mehr verringert, die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt verstärkt und vielfältiger. Nicht allein der Bundeskanzler betont wiederholt öffentlich die Geringschätzung des Friedensgebots. https://www.zeit.de/news/2024-03/08/merz-frieden-gibt-es-auf-jedem-friedhof

Nein, man muss nicht Kassandra sein, um zu vermuten, was dann wahrscheinlich mit dem ETZ in KW (wie mit allen anderen zehn Standorten) geschehen könnte – ungeachtet heute anderslautender Aussagen und Regelungen: Im Ernstfall, wie auch immer bestimmt, ließen sie sich rasch in operative Stützpunkte umwandeln (z. B. für bewaffnete Kräfte) – das im Fälle von KW in dichter Nachbarschaft zum Wohngebiet Königspark. Und unter Umständen – abhängig von konkreten Bedingungen – wäre es ein Objekt militärischer Auseinandersetzung am Boden oder aus der Luft (siehe Erfahrungen aus anderen Ländern). Die Bewaffnung der Zollangehörigen und ihre in den ETZ erworbenen Fähigkeiten – bisher offenbar in diesem Umfang und in dieser Qualität nicht ausreichend – wären dann auch in paramilitärischen und militärischen Einsätzen vorzugsweise im Inland, in der eigenen Region, anwendbar. Ein nicht zwangsläufig eintretendes, aber sehr wohl denkbares Szenario; denn z. B. Heimatschutz, Wehrpflicht und erweiterter Waffenbesitz von Reservisten sind längst nicht mehr bloßer Diskussionsgegenstand, sondern werden zunehmend Teil der neuen deutschen Militarisierung. https://www.vdb-waffen.de/d/svg8ek94.pdf

Und gerade erst absolvierte die Bundeswehr in Hamburg eine NATO‑Übung, die u. a. auf die Verbesserung der zivil‑militärischen Zusammenarbeit zielte. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1194381.nato-manoever-in-hamburg-proteste-gegen-manoever-in-hamburg-gegen-die-innere-zeitenwende.html

Folglich: Die Entscheidung für das ETZ in KW stellt sich aus meiner Sicht mindestens janusköpfig dar; das ETZ könnte sehr schnell eine bedrohliche Seite entwickeln. Eine gute Nachbarschaft wäre das nicht. Wohl aber eine intransparente Nachbarschaft. Rechte für die Stadt gegenüber der GZD? Nein, ich vermag keine überzeugende Begründung zu erkennen, das ETZ für unsere Kommune zu lobpreisen, nach allem, was darüber zu vernehmen ist. Die Bürgermeisterin Michela Wiezorek, die sich als Pazifistin versteht, sieht diese Seite nicht?

Hervorgehoben sei zudem: Periskop Development bot in dieser Phase hier eine besondere Lehrstunde – für den aufmerksamen Betrachter. Sie zeigte meines Erachtens eindrücklich, dass ihre Versprechungen und Absichtserklärungen, wie sie sich in der Konzeption für den Königspark ursprünglich niedergeschlagen haben (auch verwendet in der Bürgerbefragung), nur eine relativ geringe Halbwertzeit aufweisen. Dass sie partiell hinfällig werden, wenn dem Unternehmen andere Aspekte nunmehr bedeutsamer zu sein scheinen. Nicht nur in finanzieller, sondern vielleicht auch in strategischer Hinsicht: um in der gewählten Weise – Verkauf einer Teilfläche an die BImA für die Errichtung des ETZ – Fakten zu schaffen, die ein mehrheitliches PRO für den veränderten B‑Plan Königspark in der SVV geradezu erzwingen. Da wären sogar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Allerdings nur, wenn die Glaubwürdigkeit nach dieser Transaktion nicht nennenswert gelitten hätte. Und wenn sich eine Mehrheit in der SVV auch darauf einließe, in ihrer Entscheidung letztlich über das Handeln von Periskop Development gesteuert zu werden. Das wäre dann aus meiner Sicht ein weiteres Beispiel für eine Allianz zwischen der Macht des Geldes und der Unmündigkeit von Kommunalpolitikern.

Bemerkung am Rande: Gegenwärtig ist auf der Internetseite von Periskop Development unter „Team“ Herr Prof. Dr. Steinbach, Ex‑Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg, als Berater angegeben.

Literaturempfehlungen zur Vertiefung:

https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/23924105_Mega-Auftrag-fuer-Bielefelder-Unternehmen-Goldbeck-Baukosten-waren-Streitthema-v1.html
https://www.n-tv.de/politik/Lindner-will-Schiessanlagen-fuer-eine-Milliarde-Euro-bauen-article24042099.html
https://etz-serie.bundesimmobilien.de/ein-beitrag-der-bima-zur-energiewende-9913aca1fda7d3d9
https://www.bundesimmobilien.de/gruen-seriell-und-effizient-trainingszentren-der-zukunft-fuer-den-zoll-959f943076939fce
https://www.wirtschaftskurier.de/titelthema/artikel/jan-hendrik-goldbeck-baut-teslas-fabrik-in-deutschland-und-ist-macher-der-woche.html
https://cdn.prod.website-files.com/674d680bb4208b9e97a7c488/689209c897d9bef9311ac081_Immobilienmarktreport%20Deutschland_Q22025.pdf

Wiesenhof – Es geht wieder los…

10. September 2025

Kommentar von Dr. Marina Kreisel

Es geht wieder los. Mit Wiesenhof. Das erstaunt mich nicht. Als bemerkenswert scheint mir allerdings die Prozedur, wie das geschieht. Erst am 13.Oktober 2025 soll nach Vorberatung in anderen kommunalpolitischen Gremien unserer Kommune darüber in der SVV entschieden werden. Aber bereits vorher, nämlich am 17. September 2025, beginnt das von Wiesenhof beantragte Genehmigungsverfahren, durchgeführt vom Landesumweltamt, endend am 17. November 2025. Was hat das für eine Bewandtnis? Zeitersparnis, weil davon ausgegangen wird, die SVV gäbe bereits im Oktober mehrheitlich ohnehin grünes Licht? Oder sie kann gar nicht anders entscheiden? Man braucht nicht erst abzuwarten? Oder entsteht hier nicht – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt – Druck auf das Entscheidungsverhalten von Stadtverordneten? Ist das die übliche Vorgehensweise – oder ist sie es geworden jüngst als Lernergebnis im Falle Tesla? Wie muss ich sie mir als Bürgerin erklären? Auf jeden Fall erscheinen Hinweis und Link auf das Genehmigungsverfahren hilfreich, damit möglichst viele Bürger davon überhaupt erfahren und sich ggf. mit Einwendungen, Bedenken daran beteiligen können; denn davon dürfte es es einige geben. Link zur öffentlichen Auslegung

Hinweis der Redaktion:
Es gibt eine Bürgerinitiative, die bereits einmal schaffte, diese Erweiterung mit all ihren Folgen zu verhindern: https://kw-stinkts.de/

(K)ein Satzungsbeschluss für den Dorfkern – ein Ausgang zum (un)glücklichen Ende?

29. Mai 2025

Dr. Marina Kreisel

„Im Denkmalschutz wird unsere kulturelle Identität gefestigt, gerade als demokratische Gesellschaft sind wir auf diesem Feld verwundbar.“ (Thomas Drachenberg, Brandenburger Landeskonservator, MAZ 25.03.2025, S. 11) Genau darum geht es auch im jüngsten Falle in KW: um den Dorfkern in Niederlehme. Was hierzu in den letzten Monaten öffentlich und intern abgelaufen ist, nenne ich einen bemerkenswerten Vorgang, angesiedelt in dem Dreieck Stadtverordnete / Fraktionen, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger (nicht nur aus dem Bereich Dorfkern). Er verdient es, im Interesse der Stadtgesellschaft intensiver erhellt zu werden; denn Wiederholungen eines derartigen bzw. ähnlichen Vorganges sind m. E. von beträchtlichem Schaden für unsere Kommune.

Was ist passiert?

Im Jahre 2024 schien es so, als würde sich die CDU-Fraktion dem Denkmalschutz in unserer Kommune ernsthafter als bisher zuwenden. Sie brachte mehrere Beschlussvorlagen (BV) ein, in denen ein historisch-kulturelles Erbe im Zentrum stand. Dazu gehörte die BV zum Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung „Dorfkern Niederlehme“. Die BV lag zur Abstimmung in der SVV am 9.12.2024 (Fortsetzung 16.12.2024) allen Stadtverordneten schriftlich vor; sie war auch uns Bürgern über das Rathausinformationssystem schriftlich zugänglich. Ein Blick auf die BV macht vor allem zweierlei deutlich: Sie umfasst das durchzuführende Verfahren – und zwar in allen vorgesehenen, erforderlichen Schritten – und eine inhaltliche, ausschließlich städtebauliche Begründung, untrennbar verbunden mit der Betonung des historisch-kulturellen Aspektes.

ANNAHME DES SATZUNGSBESCHLUSSES – UND PLÖTZLICHE KEHRTWENDE

Zum Verfahren heißt es in der BV:
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den vorliegenden Entwurf der Erhaltungs- und
Gestaltungssatzung „Dorfkern Niederlehme“ gemäß § 172 BauGB, das förmliche
Beteiligungsverfahren einzuleiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
– Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
– Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu
beteiligen.
– Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
3. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren ist der Satzungsentwurf mit den
eingegangenen Stellungnahmen und einem Abwägungsvorschlag der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
[…]
WEITERES VERFAHREN
1. Januar: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (4 Wochen)
2. Februar 2025: Auswertung der Stellungnahmen
3. März 2025: Öffentliche Auslegung (1 Monat)
4. April 2025: Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen
5. Mai 2025: Vorlage zur Beschlussfassung

Die Begründung der BV lautet:
Der historische Dorfkern Niederlehmes ist durch seine einzigartige Struktur als ehemaliges
Sackgassen- bzw. Angerdorf von besonderem städtebaulichem Wert. Der vorliegende
Satzungsentwurf soll dieses kulturelle Erbe schützen und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherstellen.
Die Satzung regelt insbesondere:
– Den Erhalt der historischen Raumstruktur mit dem zentralen Anger,
– Den Schutz der charakteristischen ein- bis eineinhalbgeschossigen Bebauung,
– Die Sicherung wichtiger Sichtachsen zur Kirche und zur Dahme,
– Die Bewahrung des wertvollen historischen Baumbestands,
– Den Erhalt der überlieferten Erschließungsstrukturen.

 Annahme der Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf und Folgen
Die BV wurde in der SVV mehrheitlich angenommen. Damit war das Verfahren formell eröffnet, folglich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) – so zum Beispiel der unteren Denkmalbehörde LDS – gemäß  § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet worden. Nach Eingang und Auswertung ihrer Stellungnahmen hätte der Vorgang in oben ausgewiesener Form fortgesetzt werden müssen, das unter Beteiligung  nicht allein der Anwohner aus dem Dorfanger bzw. Niederlehme, sondern mindestens aller interessierten Bürger unserer Kommune (es ist ihr gemeinsames, generationenübergreifendes, historisch-kulturelles Erbe). Aber genau das unterblieb; denn vor allem unter dem Eindruck einer plötzlich als Bürgerinitiative handelnden, laut vernehmbaren Ablehnungsfront (besonders als Mehrheit der Angerbewohner) – stark bestimmt von deren Eigentümerinteressen und nicht frei von fragwürdigen Behauptungen bzw. Falschaussagen – reichte die CDU-Fraktion nunmehr in der Sitzung vom 12.05.2025 eine BV zur Aufhebung ihres ursprünglichen Beschlusses ein. Das zu einem Zeitpunkt, da die Beteiligung der TÖB sowie die Auswertung und Prüfung ihrer Stellungnahmen nicht abgeschlossen war, folglich die dazugehörigen Ergebnisse fehlten.

RECHTLICH FRAGWÜRDIG UND DEMOKRATISCH BEDENKLICH

Wortlaut des Aufhebungsbeschlusses (10-25-100)
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Der Beschluss 10/24/303 vom 16.12.2024 der Stadtverordnetenversammlung Königs
Wusterhausen „Gestaltungssatzung Dorfkern Niederlehme“ wird aufgehoben.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich

Was fällt mir auf (auch im Vergleich zur BV 10/24/303)?
Eine Begründung ist nicht vorhanden. Sie fehlt in schriftlicher Form. Eine mündliche Begründung wird als möglich benannt, nicht aber als nötig. Unter Umständen könnte sie – je nach Verlauf der konkreten Sitzung in kommunalpolitischen Gremien – völlig unterlassen werden. Dann gäbe es zur Sache überhaupt keine Begründung.

Mit diesem Verzicht wird die inhaltliche, ausschließlich städtebauliche Begründung unter historisch-kulturellem Aspekt preisgegeben. Von ihr aber wird der ursprüngliche Beschluss, dem historische Erkenntnisse zum Satzungsentwurf zugrunde liegen, getragen.

Mit dieser BV begaben sich Mitglieder der  CDU-Fraktion in den Ortsbeirat Niederlehme, in den Stadtentwicklungsausschuss, in den Hauptausschuss und in die SVV. Ihre Bitte um Empfehlung bzw. Zustimmung zu ihrer Beschlussvorlage verbanden sie lediglich mit Aussagen wie
– dass sie den Dorfkern nach vielen Gesprächen, auch teilweise kontroversen Diskussionen „zwar als erhaltenswert ansehen, aber die Beschlussvorlage nicht als geeigneten oder zielführenden Weg sehen, den Ortskern zu erhalten“ (Jens Richter (CDU), SVV, 12.5.2025),
– dass sie mit dem Beschluss des Satzungsentwurfs für den Dorfkern Niederlehme wohl über das Ziel hinausgeschossen seien.

In der SVV-Sitzung am 12.05.2025 gab es hierzu lediglich eine mündliche  Anmerkung aus der FDP/SPD-Fraktion, das in folgendem Wortlaut:
„Ich freue mich, dass wir dieser Beschlussvorlage am Ende tatsächlich zustimmen können und eine Aufhebung der bisherigen Beschlusslage entscheiden können.
Aber ich möchte doch noch mal zwei, drei Worte verlieren. Das eine ist, die Beschlussvorlage, wenn man das Gute drausziehen möchte, ist, dass die Bürgerinnen und Bürger von Niederlehme zueinander gefunden haben, sich organisiert haben und erfolgreich gegen diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich formiert haben und viel Arbeit, viel Energie und viel Kraft reingesteckt haben, damit dieser Beschluss, so wie er heute von der CDU-Fraktion zurückgenommen wird, auch von der Stadtverordnetenversammlung so beschlossen wird.
Leider das Negative. Wenn man sich mit den Bürger unterhält, hatten viele der Bürgerinnen und Bürger schlaflose Nächte, hatten Sorge, dass hier unangemessene Eingriffe in die Eigentumsrechte oder Freiheitsrechte mit eingenommen werden, dass unnötig Bürokratie aufgebaut wird, dass Baukosten, Renovierungskosten für die Häuser unnötig gesteigert werden. Ein klassisches Beispiel, wie man Bürokratie aufbaut, und wir reden in heutigen Zeiten viel von Bürokratieabbau. Deshalb würde ich mir auch an alle Fraktionen, nicht nur an die CDU, zukünftig wünschen, wenn wir solche Beschlüsse fassen, dass wir uns auch über die späteren Folgen, auch für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, Gedanken machen und nicht kurzfristig über das Knie solche Entscheidungen brechen.“ (Simon Grzyk, SVV 12.05.2025)

Derartige Aussagen können die völlig veränderte Position der CDU-Fraktion, aber auch der FDP/SPD-Fraktion (zeitweilig hatte sie sich zuvor mit einem Änderungsantrag pro Satzungbeschluss beteiligt) nicht solide erklären (das ungeachtet dessen, dass sie die Stadtverordneten offensichtlich überzeugen konnten); zudem erfüllen sie nicht im Ansatz die Anforderungen an eine sachlich begründete Aufhebung eines begonnenen Satzungsverfahrens. Es fehlt jegliche Darlegung, warum das Instrument der Gestaltungssatzung – aus gutem Grunde auch hier in Niederlehme gewählt – plötzlich als ungeeignet gewertet wird. Es wird auch kein Wort darüber verloren, welche konkreten Alternativen stattdessen verfolgt werden sollen. Zur Erinnerung: Die ursprüngliche Zielsetzung (Sicherung des historischen Ortsbilds, Regulierung übermäßiger Neubauten etc.), wie im Beschluss vom 16.12.2024 fixiert, hat sich objektiv nicht verändert. Es liegen hierzu meines Wissens keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen könnten.

EINSTIMMIGE AUFHEBUNG – TROTZ OFFENER FRAGEN UND BEDENKEN

Das alles und noch anderes war für die Stadtverordneten wohl kein nennenswertes Thema, das sie öffentlich ansprechen wollten? Nicht für die Stadt- und Landtagsabgeordneten Christian Dorst (BSW) und Ludwig Scheetz (SPD). Nicht für die Juristen und langjährigen Kommunalpolitiker Stefan Jablonski (CDU), Christian Möbus-Lazarus (CDU), Laura Lazarus (CDU), Stefan Ludwig (DIE LINKE), Tobias Schröter (SPD, einstiger Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses KW). Nicht für Georg Hanke (SPD) als einstigem Vorsitzenden des Kreistages LDS. Und auch nicht für jene relativ neuen Stadtverordneten wie Heinz Berge (AfD) und Petra Stettnisch (AfD), die zugleich Mitglieder des Kreistages sind. Die Zustimmung in der SVV am 12.05.2025 erfolgte einstimmig (29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltung, 1 Befangen). Das folglich auch unter Mitwirkung aller anwesenden AfD-Stadtverordneten – und offensichtlich anders abstimmend als am 16.12.2024 (auch anders abstimmend als im Falle des Gasthofes Riedel, dessen Erhalt die AfD-Fraktion KW als ein Herzensanliegen betonte). Und das, obwohl doch die AfD/ Land Brandenburg dem historisch-kulturellen Erbe als Teil von Heimat, von Traditionen, von Identität usw. programmatisch verpflichtet sein will, ihm programmatisch besonderes Gewicht einräumt (siehe Regierungsprogramm Brandenburg /Landtagswahl 2024)?

Von der oben zitierten Kommentierung in der SVV am 12.05.2025 einmal abgesehen, gab es dort keinerlei Nachfragen, keinerlei Einwendungen, keinerlei Bedenken von Stadtverordneten. Gudrun Eichler als sachkundige Einwohnerin im Stadtentwicklungsausschuss hatte – nicht nur dort – mehrmals Verfahrensfragen und Fragen zur Bauleitplanung aufgeworfen. Ihre Beantwortung war zum Teil in der Sache unbefriedigend, weil als unverbindlich, ungenau, fehlerhaft, widersprüchlich, ausbleibend wahrgenommen bzw. ermittelt.  Ich selbst hatte mich als Einwohnerin von KW in Ausschüssen geäußert; so wollte ich im Hauptausschuss wissen, ob es tatsächlich ausreichend wäre, dass den Stadtverordneten mit dem Beschlussvorschlag nur die (parteiische) PRO- Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Verfügung stünde. Lagen der Stadtverwaltung doch nicht längst Stellungnahmen von TÖB vor, wenn auch die Auswertung noch nicht stattgefunden hatte und das Verfahren selbst noch nicht abgeschlossen war? Die Bürgermeisterin meinte, für die Abstimmung genüge die Stellungnahme aus dem eigenen Hause. Und dabei blieb es.

Es blieb auch dabei, als die Stadtverwaltung selbst einen alternativen Vorschlag ansprach (siehe Stellungnahme Stadtverwaltung zur Beschlussvorlage 10-25-100): statt „Dorfkern-Satzung“ einen Wechsel zum B-Plan „Dorfkern“ mit Aufnahme von Erhaltungs- und Gestaltungszielen. So gesehen ein „alles-in-einem-Bauplan“ (Stellungnahme). Aber alles im Vagen verbleibend – trotz der Bezüge zu den jeweiligen Vorschriften. Alles ohne Präzisierung in Zeit und Raum. Alles ohne jegliche Darstellung von Risiken, die diesem „[r]ein rechtstechnischen“ (Stellungnahme) Instrumentenwechsel innewohnen; denn nach meiner Kenntnis – wenn auch als Laie – würde ein solcher Ansatz erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit des gesamten Planverfahrens mit sich bringen: Er erfordert eine differenzierte Abgrenzung zwischen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, den Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB und den spezifischen Erhaltungszielen nach § 172 BauGB; es wäre ein planungsrechtlicher Spagat, auf den man sich da einließe, der ein hohes Risiko für Normenkontrollklagen birgt und besondere Expertise verlangt; je größer die Gemengelage verschiedener Bereiche, je komplexer der Gegenstand, desto schwieriger, fehleranfälliger wird das Feld, das zu bearbeiten ist. Eine solche nötige Information, ja Beratung für die Entscheidungsfindung der Stadtverordneten leistete die Stadtverwaltung – die doch darüber Bescheid wissen sollte – nicht. Und ehrenamtlich tätige Stadtverordnete machten auf mich u. a. den Eindruck, sie angesichts der Kompliziertheit der Sachverhalte nicht einfordern zu können oder zu wollen.

Die hier angedeutete Kompliziertheit, auf die Gudrun Eichler in verschiedenen Gremien mit Fragen und Hinweisen aufmerksam zu machen versuchte, dürfte auch eine Rolle für das Abstimmungsverhalten von Stadtverordneten gespielt haben. Allerdings nicht allein, wie die Anmerkung des Stadtverordneten Simon Grzyk (SPD/FDP) zeigt. Es kommen vermutlich mehrere Gründe und Motive zusammen. Und ganz sicher ist hierbei mit Blick auf die Bürgerinitiative auch Parteitaktik auf Kosten des historischen Erbes unserer Kommune betrieben worden. Parteiinteressen, Eigentümerinteressen einer Minderheit von KW contra kommunale Interessen? (Randbemerkung zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative sprach nicht für alle Bewohner /Grundstückseigentümer im Bereich Dorfkern Niederlehme.)

FAZIT

(BVerwG, Urt. v.12.12.1969, IV C 105.66)
Wie dem auch sei. Hinsichtlich des Vorgangs mit zwei Beschlüssen, die unsere Kommune und nicht nur die Bürgerinitiative Ortskern Niederlehme betreffen, unterstreiche ich nachdrücklich: Eine Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet, städtebauliche Belange in einem geordneten Abwägungsprozess zu bewerten (BVerwG, Urt. v.12.12.1969, IV C 105.66). Das genau ist im unserem Falle nicht geschehen. Ein vorzeitiger Abbruch eines Satzungsverfahrens allein aufgrund von partikularem Widerstand, wie in der Niederlehmer Bürgerinitiative zum Ausdruck kommend und in der SVV einstimmig bejaht, ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen Beteiligungsverfahrens und ohne sachliche städtebauliche Begründung, stellt eine Verletzung dieses Grundsatzes dar. Dies unterläuft die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte, die gerade dazu dienen, unterschiedliche Interessen zu erfassen und abzuwägen.

Was bleibt aus meiner Sicht hier noch zu sagen? Der Vorhang mag gefallen sein, aber das Stück geht – so so oder so – weiter.

Weiterführende Literatur:
https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/05/Denkmalreport-2023_24.pdf
https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/02/Solarheft_2024_Druck.pdf
https://bldam-brandenburg.de/mehr-als-bewahren-die-imagekampagne-mehr-wert-zeigt-denkmalpflege-neu/
https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/22318087e46a3742/001839f3c895/Kab-Gestaltungssatzung.pdf

Dorfanger Niederlehme

4. März 2025

Dr. Marina Kreisel

Wenn ein Satzungsentwurf zum Aufreger (gemacht) wird …

Weder gehört unsere Kommune – anders als beispielsweise Schwerin in Mecklenburg – Vorpommern – zum Weltkulturerbe, noch weist sie eine Vielzahl von Denkmälern baulicher Art auf. Und diejenigen, die in der Liste unseres Landkreises ausgewiesen werden und damit besonderen Schutz bekommen sollen, haben es bezüglich ihrer Erhaltung oftmals ebenfalls schwer. Aus verschiedenen Gründen – wie Zielkonflikte, historisches und/oder städtebauliches Nichtwissen (auf der Seite von Bürgern, Kommunalpolitikern, aber ggf. auch von Stadtverwaltungen), zusätzlicher finanzieller, materieller, zeitlicher Aufwand mit und ohne Behörden, Fragen zu Fördermitteln, Sorge vor Einschränkungen im Umgang mit dem Eigentum. Davon zeugen nach meiner Interpretation gerade erst jüngste Beschlüsse in der SVV zum Dorfanger Niederlehme und darauf einsetzende Reaktionen aus der Einwohnerschaft, betreffend etwa den Beschluss zum Entwurf einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für dieses bauliche Ensemble: eines kleinen Juwels nicht nur für Niederlehme, sondern für unsere Kommune insgesamt. Ein Erbe – hinterlassen von zahlreichen Generationen vor uns. Nicht nur für heutige, sondern ebenso für künftige Generationen (unabhängig davon, ob es jeder Bürger so sieht). https://sessionnet.owl-it.de/koenigs_wusterhausen/bi/si0057.asp?__ksinr=8592

Zur Erinnerung und Einordnung: Dieser Beschluss ist als ein Ergebnis eines Analyse-, Diskussions- und Entscheidungsprozesses entstanden, in dem vor allem Einwohnerinnen und Einwohner sowie Stadtverordnete miteinander gearbeitet bzw. Kontakt zur Denkmalbehörde unterhalten haben, wichtige Überlegungen einbringend, kritisch abklopfend, mehrere kommunalpolitische Gremien nutzend. https://sessionnet.owl-it.de/koenigs_wusterhausen/bi/si0057.asp?__ksinr=7332 Und nun zielt der in der SVV  mehrheitlich angenommene Beschluss auf Fortsetzung des gemeinsamen Prozesses: diesmal mittels gründlicher Diskussionen über einen meines Erachtens relativ offenen Satzungsentwurf (vgl. im Gegensatz dazu die Gestaltungssatzung Innenstadt von Königs Wusterhausen). Der Text für den Dorfanger Niederlehme heißt – das sei betont – Entwurf, nicht Endfassung – weil er in vorliegender Fassung eben noch nicht abgeschlossen, nicht endgültig ist. Weil auch Bürgerinnen und Bürger unserer gesamten Kommune den Prozess zwecks Überarbeitung, Veränderung des Entwurfs ausschreiten können, sofern sie es wollen; und Prozess und Entwurf  der Satzung bieten besonders Anliegern, den von der Satzung künftig direkt Betroffenen, Raum für ihre prüfende, abwägende Sicht, für Argumentationen und Gegenargumentationen, für ihre Ängste allgemein, ebenso bezüglich ihres eigenen Grundstücks, für die Aufklärung von Missverständnissen, für Vorschläge, Einwendungen, Korrekturen usw. So kann sich Meinungsbildung vollziehen, Verständnis in der Sache entwickeln und die nächste Entscheidung solide vorbereitet werden. Das allerdings in vorgegebener zeitlicher Frist, die eingehalten werden muss. Das wird in diesem Lande noch immer als demokratische Verfahrensweise gewertet. Als eine Form des zivilisierten Umgangs miteinander im Zuge des Erörterns, des Argumentierens – eine zivilisierte Form, die Emotionen einschließt, in der vom Grundsatz her jedoch kein Platz zu sein hat für persönliche Herabsetzung, Anfeindungen oder Angriffe auf andere Personen, deren Auffassungen und Interessen von eigenen abweichen. Wird diese Verfahrensweise nicht vorsätzlich amputiert, sondern tatsächlich konsequent eingehalten, kostet sie Zeit; denn sie erfordert von Beteiligten in unterschiedlicher Weise, sich möglichst kundig zu machen über die Sachverhalte, um die es hier geht, Informationen, Stellungnahmen einzuholen von dafür zuständigen Behörden, von Fachleuten sowie entsprechende kommunalpolitische Gremien ohne Einschränkung wirksam werden zu lassen. Und genau das betrifft auch die Beschlüsse zum Dorfanger in Niederlehme, nun den Beschluss zum Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung (im Beschlusstext wird eimal von Gestaltungssatzung, dann von Erhaltungs-und Gestaltungssatzung geredet).

Zum zeitlichen Ablauf: Nach vernehmbaren Äußerungen aus dem Kreis von Anliegern des Dorfangers Niederlehme – von mir im Original gehört – zweifele ich allerdings daran, dass sie sich im angedeuteten Sinne ausreichend „schlau“ gemacht haben (das vermutlich aus unterschiedlichen Gründen). Das gilt meines Erachtens auch für die Bürgerin B., die stellvertretend für weitere Personen in der Einwohnerfragestunde im Stadtentwicklungsausschuss am 10. Februar 2025 das Wort ergriff – mit der Bitte an die Stadtverordneten, den bereits getroffenen Beschluss wieder zurückzunehmen. Darin sehe ich vor allem Aktionismus, maßgeblich erwachsen aus Versäumnissen dieser Gruppe, sich zuvor an der Diskussion und Meinungsbildung zu beteiligen; denn hierzu bot der konzentrierte kommunalpolitische Verlauf Möglichkeiten und Hinweise: In der Zeit vom 7. November 2024 (Ortsbeirat Niederlehme) bis zum 16. Dezember 2024 (SVV-Beschlussfassung) wurde die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in mehreren Gremiensitzungen öffentlich beraten, so im Ortsbeirat Niederlehme am 28.November 2024 (Anhörung des Ortsbeirates Niederlehme), am 2. Dezember 2024 im Hauptausschuss, am 9. Dezember 2024 in der SVV  (wegen der Länge der Sitzung unterbrochen – dort in der Einwohnerfragestunde sprach der Anlieger Herr W. zur Satzung), am 16. Dezember 2024 (Fortsetzung der vorangegangenen SVV-Sitzung mit der Beschlussfassung zum Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, Beschluss Nr. 10-24-303).

Kommunalrechtlicher Aspekt: Aus kommunalrechtlicher Sicht wurden formale Anforderungen sowie gesetzliche Mindestanforderungen zur Bürgerbeteiligung bei Gestaltungssatzungen vermutlich eingehalten (öffentliche Bekanntmachung in amtlichen Mitteilungsblättern, Aushänge, etc.). Das allein reicht rechtlich aus, selbst dann, wenn es aus Bürgersicht als unzureichend empfunden werden mag (sonst hätte die  Kommunalaufsicht beanstandet). Aktive Information für betroffene Anlieger wäre hier sicher günstiger gewesen, ist aber nicht rechtlich zwingend vorgeschrieben und unterblieb. Das trug wahrscheinlich mit dazu bei, dass die o. g. Möglichkeiten kaum von Anliegern genutzt wurden und sie den Beschluss (mit dem Satzungsentwurf im Wortlaut) – wie das in der Kommunalpolitik auch anderer Gemeinden immer wieder passiert – erst nach bereits erfolgter Abstimmung wahrnahmen. Also verspätet. Relativ hastig. Erschrocken. Wütend. Ablehnend. Deshalb nun der Versuch, ihn im Nachgang zu kippen: Das heißt: auf der Basis von unter Zeitdruck zusammengestellten Einwendungen gegen einen Beschluss auf der Basis konzentrierter Analyse und Einordnung. Wie sind hier – bleiben wir beim inhaltlichen Aspekt – die Gewichte verteilt? Wo ist Vertiefung? Wo Oberflächlichkeit? Wo Wissen? Wo Nichtwissen?

Grundgesetz, Artikel 14: Die gewünschte Zurücknahme des Beschlusses scheint mir angesichts der vorgetragenen Einwendungen von sehr starkem Eigennutz zahlreicher Anlieger bestimmt; sie nehmen damit in Kauf, dass das Ensemble Dorfanger Niederlehme – nicht frei von Blessuren aus jüngerer Vergangenheit – ohne eine derartige Satzung letztlich verlorengehen würde. Dabei wird wohl von jenen Bürgern zudem GG Art. 14 nicht bedacht, der da lautet: „[…] Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Es sind also nicht nur individuelle Bedürfnisse, die hier den Ausschlag geben sollen. Und das nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Und ja, auch die Funktion des Dorfangers Niederlehme mit seinem Baumbestand wird von ihr benötigt, das als eine Zone von Beschaulichkeit und Ruhe, von Schatten und Kühle für Einwohner von KW, ebenso für Touristen. Und auch diese Funktion wird mit einer derartigen Satzung gesichert, in der Vergangenheit bereits von der Denkmalbehörde empfohlen. Deshalb befürworte ich eine Satzung und den Weg zu ihr, wie ihn der Beschluss vorsieht, also mit Diskussion und  Veränderungsmöglichkeiten des Satzungsentwurfs.  Das bietet nach meiner Interpretation viel Offenheit und Spielraum, ohne auf das Verfahren zu verzichten.

 Aushöhlung des beschlossenen Verfahrens: Ich als Bürgerin unserer Kommune halte die Bitte um Zurücknahme des o. g. Beschlusses auch in anderer Hinsicht für bemerkenswert, aber zugleich für ablehnungswürdig; denn wer an diesem Punkt eines Prozesses  nicht einmal die Diskussion eines Entwurfes zulassen will, wer ihn  schon zuvor „aus dem Verkehr zu ziehen“ beabsichtigt, ohne dass darüber überhaupt ansatzweise eine Diskussion in offiziellem Rahmen beginnen könnte, der unterläge schnell dem Verdacht, das Verfahren als Teil eines umfänglicheren Prozesses verhindern zu wollen, ob bewusst oder unbewusst. Und tatsächlich wäre es ja auch eine Verhinderung der erforderlichen Verständigung in der Sache und zwischen Bewohnern, das  in offizieller Form. Bürgern wie Frau B. und ihren Mitstreitern unter skizzierten Bedingungen nachzugeben, das betrachtete ich – über den zentralen Aspekt des gefassten Beschlusses hinaus – folglich als einen sehr konkreten Beitrag zur Aushöhlung demokratischer Verhältnisse, oft von Bürgern berechtigterweise beanstandet, in diesem Falle von ihnen selbst zu initiieren versucht. Wer hat daran Interesse? Wem ist damit gedient?

Nichtverwirklichung des Beschlusses: Zurücknahmen oder Änderungen von Beschlüssen sind oftmals angemessen bzw. richtig, auch in Reaktion auf Wünsche und Forderungen aus der Einwohnerschaft. Im Falle des Satzungsentwurfs scheint mir die Zurücknahme oder Änderung des Beschlusses – besonders der plötzlichen Reaktion von  Anliegern folgend – allerdings die falsche Antwort zu sein. Da muss schon gefragt werden: Was wären in dieser Hinsicht Konsequenzen des Handelns a) beim  Zurücknehmen oder b) beim Ändern des Beschlusses? Was bliebe im Falle eines Änderungsbeschlusses überhaupt noch inhaltlich übrig vom Satzungsentwurf auf dem Wege zur Satzung? Was könnte sie dann tatsächlich noch leisten – im Vergleich zu dem, was sie  laut Beschluss  vom 16. Dezember 2024 leisten sollte? Zählt die ursprünglich angeführte Begründung für den Beschluss pro Satzungsentwurf heute schon nicht mehr? Allein deshalb, weil die Mehrheit der Anlieger den Beschluss ablehnt? Und als welche Mehrheit verstehen sich jene Anlieger, die das tun und auf seine Zurücknahme hoffen? Die Fragen ließen sich fortführen. Aber ich höre hier vorerst auf. Den Akzent setze ich lieber an eine andere Stelle.

Umsetzung des Beschlusses: Aus meiner Sicht kommt es nämlich nun vielmehr darauf an, den  Beschluss  trotz der anderslautenden Bitte von Anliegern umzusetzen. Das heißt: die Diskussion zum vorliegenden Entwurf bis in die einzelne Formulierung hinein gründlich und umfassend  zu führen, mit allem, was dazugehört. Das auch mit Blick darauf, warum es bisher in unserer Kommune kaum derartige Satzungen gibt. Ein Argument gegen einen Satzungsentwurf bzw. eine Satzung Dorfanger Niederlehme kann ich darin nicht erkennen. Und von der Stadtverwaltung erwarte ich im Falle Dorfanger Niederlehme erst recht, zügiger und mehr als bisher mitzuarbeiten an inhaltlichen Sachbeiträgen und an nötiger inhaltlicher Aufklärung, detailliert, nicht als Schlagwort. Die entsprechenden Äußerungen der Bürgermeisterin Michaela Wiezorek im Stadtentwicklungsausschuss werte ich als weit entfernt davon; ihr bloßes Fragezeichen zur Qualität des Satzungsentwurfs und ihr Hinweis auf eine fehlende finanzielle Förderung dürften eher Verunsicherung und Ablehnung der Niederlehmer Anlieger um Frau B. bekräftigt, vielleicht auch auf der Seite von Stadtverordneten bewirkt haben. Und das  zu einem Zeitpunkt, da beispielsweise in Rangsdorf die Bebauung des alten Flugplatzes mit der Sanierung alter Bauten untrennbar verbunden werden soll. Dort wird allerdings ausdrücklich davon ausgegangen – und das erklärt sich nicht allein aus Besonderheiten des Projekts –, dass ein Baudenkmal ein unschätzbarer Wert ist, weil er einem Areal ein so starkes Gepräge gibt, dass es Identität gewinnt und nach außen positiv ausstrahlt. (Ähnliches trifft auf erhaltenswerte Bausubstanz zu.)

Weg in richtige Richtung: Für mich unterstreicht das einmal mehr, dass die Beschlüsse zum Dorfanger Niederlehme, die nicht in der Stadtverwaltung erarbeitet worden sind, in die richtige Richtung gehen. Und deshalb sollten sie – in Sonderheit des Beschlusses zum Satzungsentwurf – von den Stadtverordneten nicht geändert oder gar zurückgenommen werden, trotz des Widerstands aus dem Kreis von Anliegern, zumal sich dieser Widerstand teilweise auf falsche Voraussetzungen stützt.

Weiterführende Links:

https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/3f3e999ad6568d32/c164b0e25c30/Erhaltungssatzung.pdf
https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/25b3bb116733892d/f0f3396376a0/Gestaltungssatzung-Innenstadt-Koenigs-Wusterhausen.pdf
https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/niederlehme-streit-ueber-gestaltungssatzung-anlieger-fuehlen-sich-gegaengelt-UX7SHCOUQVBH7IZOYQ6IOA75GQ.html
https://www.rangsdorf.de/seite/534427/buc-36.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

KW Pleite?

14. Februar 2025

Swen Ennullat
Nach den Hiobsbotschaften aus dem Bauausschuss am Montag ging es heute im Finanzausschuss direkt weiter. Für mich nichts anderes als eine Bankrotterklärung der Rathausspitze.
Ein externes Büro soll es jetzt richten und ein „Konsolidierungspaket“ für die Finanzen unserer Stadt schnüren. Schonungsloser Blick auf „Gebührenordnungen, Kostenerstattungen, Steuerpolitik und Investionstätigkeit“, um das Sinken des Dampfers zu verhindern. Kosten unklar, aber offenbar alternativlos.
Die Verwaltung hat – trotz diverser Nachfragen – an uns Stadtverordneten vorbei vorgearbeitet und in den letzten Monaten geplante Investitionen im zweistelligen Millionenbereich „gestrichen“ oder weil es besser klingt: „priorisiert“. Welche, wird nicht beantwortet. Lassen wir uns einfach überraschen, was entgegen unseren Beschlüsse nicht umgesetzt wird. Die Haushaltssatzung ist damit jedenfalls für mich nichts mehr wert. Stichworte u.a.: Kitaneubau, notwendige Sporthalle an der Gesamtschule, Feuerwehr, Fahrradparkhaus. Letzteres auf jeden Fall raus.
Außerdem kommen 4,9 Mio € aus „Mittelbewirtschaftungssperren“. Dies sei „keine klassische Haushaltssperre“, diese kann damit umgangen werden. Aha, wieder etwas gelernt. Allerdings werden trotzdem für dieses Jahr noch 13 Mio € (!) gesucht.
Also, wenn jemand noch ein paar Silberlinge hat, gern an die Verwaltung spenden. Garantie eines effizienten Einsatzes wird allerdings nicht gegeben. Vielleicht lädt die Bürgermeisterin damit wieder zum Abendessen ein. (Ironie off)
Unklarheiten auch bei Restbuchwerten eigener Immobilien, Schwierigkeiten bei Umsetzung der Gesetzgebung der Onlinezugangsgesetzgebung, bislang nur 1,8 Prozent der Grundsteuerbescheide erstellt und und und.
Kritische Nachfragen eher unerwünscht. Vorsitzender Grzyk (FDP, Mitglied der SPD/FDP-Fraktion) beschränkt unter dem TOP „Anfragen von Stadtverordneten“ (so viele gab es übrigens gar nicht) erst mein Rederecht, weil ein zweites Mitglied meiner Fraktion noch anwesend ist; im weiteren Sitzungsverlauf entzieht er mir die Möglichkeit, Fragen zu stellen, ganz. Danke an Corinna Röder (BvB-Freie Wähler), die es dann für mich (als gewählten Stadtverordneten) wieder beantragt. Bürgermeisterin und Verwaltung hatten übrigens mehrfach auf die Fachausschüsse zum Diskurs verwiesen. Der dann aber nicht stattfinden soll/darf. Verrückte Zeiten! So fährt man einen Karren voll an die Wand! Im Großen, wie im Kleinen. Und zwar drei Sachen; Stadt, Demokratie und Interesse am Ehrenamt.

Zernsdorf: Segelfliegerdamm voll gesperrt

13. Februar 2025

Pressemitteilung des LDS

Kreisstraße K6153: Erneuerung des Knotenpunktes Karl-Marx-Straße / Segelfliegerdamm in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf

Segelfliegerdamm voll gesperrt / Baumaßnahme dauert vom 24. Februar bis 30. Mai

Der Landkreis Dahme-Spreewald und die Stadt Königs Wusterhausen planen die Erneuerung des Knotenpunktes Karl-Marx-Straße / Segelfliegerdamm in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf. Die Erneuerung ist erforderlich, damit die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) perspektivisch eine Buslinie über den Segelfliegerdamm zum Industriegebiet „Am Liepnitzenberg“ in Niederlehme einrichten kann.

Zur Gewährleistung der Befahrbarkeit mit Gelenkbussen müssen die vorhandenen Höhenverhältnisse der Fahrbahn im Bereich des Knotenpunktes angepasst werden. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau wird eine geschlossene Entwässerung für den Kreuzungsbereich errichtet und es werden die vorhandenen Querungsstellen für Fußgänger / Radfahrer erneuert und barrierefrei ausgeführt.

Die Baumaßnahme wird am 24.02.2025 beginnen und nach derzeitigem Kenntnisstand am 30.05.2025 enden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt für die K6153 Karl-Marx-Straße weitestgehend unter halbseitiger Straßensperrung. Der öffentliche Verkehr wird über eine Ampelanlage wechselseitig an der Baustelle vorbeigeführt.

Für den Segelfliegerdamm ist eine Vollsperrung notwendig. In diesem Zusammenhang wird der öffentliche Verkehr umgeleitet. Die Anliegerstraße „An der Bahn“ wird in diesem Zusammenhang als Einbahnstraße in Richtung Ortskern Zernsdorf ausgewiesen. Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird eingerichtet.

Für die Herstellung der Asphaltdeckschichten ist im gesamten Knotenpunkt eine Vollsperrung erforderlich. Diese Arbeiten werden voraussichtlich in den kommenden Osterferien ausgeführt. Hierüber wird zu gegebener Zeit gesondert informiert.

Mit Einschränkungen ist während der gesamten Bauzeit zu rechnen. Es wird versucht abzusichern, dass die Anlieger während der Baumaßnahme weitestgehend Zufahrt zu ihren Grundstücken haben. Die Zuwegung zu den Grundstücken wird ermöglicht.

Der Landkreis Dahme-Spreewald bittet um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen vorübergehenden Beeinträchtigungen.

Zum Ende von Gasthof „Riedels“

8. Januar 2025

Ein Offener Brief von Dr. Marina Kreisel

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie vielleicht selbst verfolgten, war am 29.12.2024 der letzte Tag einer 17 Jahre dauernden Tätigkeit des Teams Hoenckes/Riedels hier in Königs Wusterhausen; auf Geheiß der PSD Bank Berlin-Brandenburg, einer fusionierenden Genossenschaftsbank, schloss dort der Gasthof seine Tore, um dann in absehbarer Zeit abgerissen zu werden – so der Plan der Grundstückeigentümerin, die in ihrem Geschäftsbericht 2023 mit Blick auf ihr Westberliner Domizil und seine Funktionen im eigenen Kiez betont: „Das PSD Kundencenter mit angeschlossenem Kaffeehaus hat sich schnell als sozialer und kultureller Treffpunkt in Friedenau etabliert.“ https://www.psd-berlin-brandenburg.de/content/dam/f0712-0/pdf/rechtliches/jahresabschluss-geschaeftsbericht/geschaeftsbericht-jahresabschluss-2023.pdf. Das allerdings steht in deutlichem Kontrast zur Vernichtung des Gasthofes Riedel als einem beliebten, sozialen und kulturellen Treffpunkt in Königs Wusterhausen durch die PSD Bank.

Am letzten Öffnungstag des Gasthofes Riedel zeigte rbb 24 aktuell noch einmal einen knappen Beitrag, beginnend mit der großen Protestdemonstration von Bürgern und SVV-Mitgliedern im Sommer 2024, damals gerichtet auf den Erhalt der historischen Lokalität und auf deren Umfeld. Mit Fortsetzung bis hin zur Veränderungssperre und zum Abschied. Der jüngste Beitrag am 29.12.2024 umfasste zudem drei kurze Stellungnahmen von folgenden Personen: von Alla Stritz als Pächterin, von Michaela Wiezorek als Bürgermeisterin, von Daniel Mohaupt als Vorstandsvorsitzendem der PSD Bank (Sendung nur bis 05.01.2025 zugänglich).

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich weiß nicht, ob und wie Sie den Fernsehbeitrag und die Äußerungen dieser Personen wahrgenommen haben. Auf meiner Seite sah es dabei folgendermaßen aus: Die Aussagen der Bürgermeisterin – in den vergangenen Monaten wohl ohnehin nicht als ein Ausdruck für Engagement in der Sache „Kneipe“ aufzufassen – waren wie oft von der Art, dass sie allgemein blieben, ohne detaillierte Begründung. Festgehalten wurde auch diesmal von ihr lediglich:
„Die Stadt (gemeint ist die Stadtverwaltung – M. K.) sagt das, was sie auch während der Abstimmung gesagt und vorgetragen hat: dass die Veränderungssperre für dieses Grundstück, für diesen Zweck, für dieses Ziel – Erhalt des Gasthof Riedels – keine rechtliche Grundlage hat. Der Eigentümer hat das Recht, das Gebäude abzureißen.“

Als auffällig in der gesamten Sendung fiel mir allerdings zunächst eine andere Erscheinung auf: Frau Alla Stritz sprach erstmals selbst öffentlich, nachdem es zuvor immer Vertreter der Bank waren, die sich allein zu allem äußerten, was Vertrag und Gutachten betrafen, und die stets wiedergaben, was die Pächterin angeblich gesagt habe. Wir alle konnten folglich nur Positionen aus dem Hause der PSD Bank vernehmen – für uns Bürgerinnen und Bürger wie auch für Stadtverordnete waren und blieben das doch unüberprüfbare Aussagen. Erst am letzten Tag der Öffnung des Gasthofes ergriff die Pächterin das Wort und teilte im rbb-Beitrag ohne Umschweife mit: „Wir hatten gehofft, dass es länger dauert. Wurde uns auch versprochen. Zwischen fünf bis sieben Jahre hier zu bleiben. Aber so nach zwei Jahren die Kündigung zu erhalten, das war wirklich ein Schlag. Wir haben auch viel Geld investiert.“

Zur Erinnerung: Die Bank hatte öffentlich beharrlich auf den schriftlichen Vertrag hingewiesen – und dass dessen Kündigung rechtens sei. Sie habe sich absolut korrekt verhalten. Mancher Diskutant aus KW hatte sich deshalb gefragt, wie sich die Pächterin nach ihrem Umzug aus Hoenckes Wirtshaus auf einen so kurzen Vertrag hätte einlassen können. War das nicht mehr als leichtfertig? Es fragte sich mancher allerdings ebenso – das besonders angesichts der erfahrenen Geschäftsfrau Alla Stritz und ihrer langjährigen, erfahrenen Geschaftsführerin –, inwieweit hier im Umgang zwischen den zuständigen Vertretern der PSD Bank und der Pächterin auch etwas Mündliches erfolgt sein könnte, gewissermaßen etwas zwischen ehrbaren Kaufleuten. Unter ihnen hat das gesprochene Wort sehr wohl heute noch seinen Wert, seine Verlässlichkeit. https://www.stadtfunk-kw.de/keine-ueberzeugende-antwort-aus-der-psd-bank/

Die PSD Bank schwieg dazu öffentlich immer. Das ist Ihnen sicher im Laufe der letzten Monate nicht entgangen. Auch Alla Stritz schwieg dazu öffentlich – bis zum 29.12.2024 und vermutlich in der Hoffnung, dass es doch noch eine Lösung für Riedels Gasthof und ihr Team geben würde, für einen Ort von Gastlichkeit und Entschleunigung in Neue Mühle. Vergeblich. Die Bank setzte hinsichtlich des ausgerufenen Vertragsendes offenbar allein auf ihre eigenen Interessen.

Auffällig an der Stellungnahme des Vorsitzenden der Bank, Hern Daniel Mohaupt, der sich immerhin erneut persönlich dem Fernsehreporter und seinen Fragen gestellt hat, scheinen mir einzelne inhaltliche Aspekte zu sein; denn vor allem bekräftigt er das Ende von Riedels Gasthof, das wiederholt als alternativlos. Aus wirtschaftlicher Sicht. Aus Gründen einer falschen, störenden Lage des Gasthofes. Diesmal jedoch wartet der Bankvorsitzende neben bereits bekannten Aussagen mit einem zusätzlichen Argument auf: Es seien ja schon Firmen für erforderliche Arbeiten beauftragt gewesen, in Stellung gebracht. Das alles zurückzuziehen, das hätte ökonomische Folgen bedeutet, sie seien ebenfalls zu bedenken gewesen. Für die Bank. Als Riesen. Nicht für den existierenden Gastronomiebetrieb in Neue Mühle? Als Zwerg?

Was mir allerdings bemerkenswerterweise in der Stellungnahme des Vorstandsvorsitzendes nicht sichtbar wird (und vielleicht Ihnen auch nicht): Er weist die Aussagen von Alla Stritz nicht zurück, weder vorsichtig, noch strikt; er nennt sie nicht Falschaussagen, was ja doch naheliegend wäre, verhielte es sich so, wie von der PSD Bank bezüglich des Vertrages und seiner Kündigung bisher immer wieder geäußert. Er geht auf Alla Stritz‘ Aussagen überhaupt nicht ein. Warum nicht? Weil sie zutrafen? Oder weil ihm der Beitrag der Pächterin zum Zeitpunkt seines Gesprächs mit dem rbb-Journalisten noch nicht bekannt war? Weil ihm die kurze Zeit seiner Äußerung keinen ausreichenden Raum zur Klärung bot? Weil ein Ignorieren besser erschien, auf die Vergesslichkeit der Zuschauer setzend? Keine Ahnung. Ich kenne nicht die Entstehung des gesamten Beitrages.

Wie dem auch sei – mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen Vertreter der PSD Bank wohl aber damit rechnen, dass die Bank nunmehr über den Fernsehbeitrag nicht überall als seriöse Partnerin wahrgenommen werden dürfte, nicht als eine, die ihr Versprechen, ihre Zusage gegenüber einem kleinen Betrieb tatsächlich einhält. Auch in der Erinnerung von Einwohnern und Mitgliedern der SVV wird sie vermutlich nicht frei von diesem öffentlich vermeldeten Makel sein – spätestens erneut dann, wenn sich die PSD Bank in naher Zukunft in kommunalpolitischen Gremien ihre Pläne zum Grundstück Neue Mühle absegnen lassen möchte und dabei manches verspricht bezüglich Bebauung, Mieten, Mieter, soziale Strukturen, Mehrwert usw.. Bisher sind nur vage Skizzen einsehbar und Allgemeinplätze zu lesen. https://www.psd-berlin-brandenburg.de/content/dam/f0712-0/pdf/Sonstiges/Einblick%20Planungen%20Wohnquartier%20Neue%20M%C3%BChle%20_Bebauung.pdf

Nach ihren Erfahrungen mit einem als gebrochen bezeichneten Versprechen, das Alla Stritz auf den letzten Metern ihrer Existenz als Pächterin der PSD Bank öffentlich bekanntgegeben hat, werden Stadtverordnete derartigen Versprechungen aus der PSD Bank vielleicht erst recht misstrauisch gegenüberstehen (müssen). Dafür gibt es offenbar bereits ohne die Stritzsche Offenbarung Grund genug – er wurde beispielsweise schon dort deutlich, wo es ein Mitbürger während der Protestdemonstration im Sommer 2024 eine Unverschämtheit nannte, „wie Investoren hier von auswärts kommen, sich die Taschen vollmachen und einen Fleck zurücklassen mit weniger Lebensqualität als vorher.“ Unabhängig davon, dass PSD Bank und Bürgermeisterin nicht müde werden, vom Mehrwert zu reden, den sie für die Kommune, für deren Einwohner schaffen würden. Ohne die Verluste zu nennen, die dabei entstehen.

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, nach allem, wie es aussieht, treffen sich die Stadtverordneten von KW und die PSD Bank mindestens zweimal im Leben. Und es wird beim zweiten Mal wieder um kommunale Selbstverwaltung, um Planungshoheit unserer Kommune gehen, zumal ein perspektivischer Vorschlag für das Grundstück Neue Mühle bereits existiert, den die Bürgermeisterin sowie die Bank mit ihrem aktuellen Planungsstand der Bebauung unbedingt vermeiden wollen. Und wenn die Planungshoheit – vornehmlich von Michaela Wiezorek als ein wirksames kommunales Steuerungsmittel beschworen – nicht lediglich ein Schlagwort bleiben soll wie so oft, sondern konsequent zum Nutzen unserer Kommune eingesetzt, dann wird der nunmehr folgende Prozess nicht ohne intensivste Debatte über dieses private Filetstück abgehen können. Und es würde sich wohl jene inhaltliche und zeitliche Zurückhaltung verbieten, wie sie die Bürgermeisterin und ein Teil von SVV-Mitgliedern – so mehrheitlich die SPD-Fraktion – im Zusammenhang mit dem Grundstück Neue Mühle bisher in der Öffentlichkeit an den Tag gelegt haben? Das zu fordern ist aus meiner Sicht nicht zuletzt nötig unter dem Eindruck von „Fast-Geistersiedlungen“ im Innern von Königs Wusterhausen; denn auch sie waren im Zuge ihrer Entstehung von dem vollmundigen Versprechen begleitet, dort gemischtes Leben zu ermöglichen. https://www.youtube.com/watch?v=Rp0QmyiBmh Die Bilanz sieht bisher jedoch anders aus. Das darf meines Erachtens nicht vergessen sein, wenn Investoren wie die PSD Bank Grundstücke vermarkten wollen – über Bebauungspläne, die ihnen von der Kommunalpolitik in KW genehmigt werden sollen. Von einer SVV, die sich in ihrer Zusammensetzung seit der letzten Wahl erneut verändert hat. Nicht zufällig.