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Sauna für mehr Körperbewusstsein in Zeesener Kita „Tannenzapfen“

31. März 2026

Pressemitteilung der STEPKE KitA

Sponsoren und Förderverein legen für eine Sauna in der KiTa Tannenzapfen zusammen

Zeesen, 31.03.2026. In der KiTa Tannenzapfen in Königs Wusterhausen OT Zeesen gibt es ab sofort ein besonderes pädagogisches Angebot für die Kinder: Mithilfe von regionalen Unternehmen und den Familien wurde eine Textil-Sauna für die KiTa finanziert, um das Körperbewusstsein und Wohlbefinden der Kinder gezielt zu fördern.
„Eine Sauna in der KiTa klingt zunächst ungewöhnlich, allerdings kann Saunieren viele positive Effekte auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern haben“, erklärt Simone Flechtner, Leitung der KiTa Tannenzapfen. Nicht nur bei Erwachsenen kann der regelmäßige Besuch einer Sauna das Immunsystem stärken. Auch bei Kindern kann Saunieren die Abwehrkräfte stabilisieren, Erkältungen vorbeugen und Abhilfe schaffen, nachdem die KiTa-Kinder das große Außengelände genutzt haben. „Kinder, die hier viel spielen und sportlich aktiv sind, können ihre verspannten Muskeln in unserer Sauna entspannen“, so Flechtner.
Das Angebot knüpft an die pädagogischen Leitlinien des Trägers Stepke-KiTas an. Besonders der Bildungsbereich ‚Wasser‘ spielt eine zentrale Rolle für das Körperbewusstsein der KiTa-Kinder. „In unserer KiTa ermöglichen wir den Kindern, ihren Körper bewusst wahrzunehmen und verschiedene Sinneseindrücke wie Wärme und Abkühlung zu erleben. Das ist eine wichtige Fähigkeit, die sie beim Umgang, mit beispielsweise Wasser benötigen“, erklärt Flechtner.
Die Saunagänge sind altersgerecht angepasst: Die Kinder gehen einmal wöchentlich in die Sauna bei maximal 60°C und einer Zeitspanne zwischen zwei und sieben Minuten. Die Selbstbestimmung der Kinder steht dabei im Vordergrund, denn das Angebot der Sauna beruht auf Freiwilligkeit und auf Absprache mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin. Richtig angewendet stellt das Saunieren eine wertvolle Ergänzung zu einem gesunden Lebensstil dar. „Wir freuen uns, dass wir so großzügig beim Bau der Sauna unterstützt wurden: Eltern, Großeltern und einige Unternehmen aus der Region haben uns diese Sauna ermöglicht“, so Luisa Lüdtke, Regionalleitung der Region Berlin/Brandenburg.


Interessierte Pädagog*innen, die Lust haben die KiTa Tannenzapfen als „Richtig gute KiTa“ mitzugestalten, sind herzlich willkommen, sich unter www.stepke-kitas.de zu bewerben.

Nachtrag zum Abstimmungsergebnis der SVV am 9. März 2024 zum Schulneubau in Senzig

27. März 2026

Dr. Marina Kreisel

Nachtrag zum Artikel am 20. März 2026 über den Stand der Planungen für einen Schulneubau in Senzig und die damit verbundenen Widersprüche. (Link zum Beitrag)

Ich verweise in meinem Beitrag „Eine unbeirrte Fortsetzung beim Schulneubau in Senzig“ auf das Abstimmungsergebnis in der SVV, das zwei Enthaltungen einschließt. Zur Begründung der Enthaltungen äußere ich mich dort nicht. Das hätte meinen Text inhaltlich ausführlicher und länger gemacht und zugleich etwas von dem weggeführt, worauf ich mich am Schluss konzentrieren wollte. Aber Begründungen von Stadtverordneten sind oft wichtig zum besseren Verständnis einer getroffenen Entscheidung – und sei es eine Enthaltung. In diesem Sinne fasse ich die Stellungnahme des Ortsverbandes der FDP Königs Wusterhausen /Wildau auf, dessen Vertreter Herr Simon Grzyk Mitglied der SVV KW ist, ebenso die Stellungnahme der Fraktion der Grünen. Beide können hier nachgelesen werden:

Stellungnahme des OV FDP Königs Wusterhausen / Wildau

Beschlussvorlage Nr. 61-26-012:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/26 „Grundschule Senzig-Chausseestraße“

Die FDP Königs Wusterhausen / Wildau wird sich beim Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für einen möglichen Neubau der Grundschule Senzig enthalten.

Diese Entscheidung fällt uns schwer, denn wir stehen klar zu moderner Bildung und guten Lernbedingungen. Doch wir tragen auch Verantwortung für einen Haushalt, der aktuell kaum Spielräume zulässt und deshalb eine Zustimmung aus unserer Sicht nicht zulässt.

Eine eindeutige Ablehnung kann jedoch falsch sein, wenn die SVV die richtigen Schlüsse aus der Diskussion zieht und dieses Vorhaben mehrheitlich eine Priorisierung einräumt, die sich durch verschiedene Sachgebiete durchzieht und auch sichtbar wird.


Warum wir uns enthalten

1. Die Haushaltslage lässt einen Neubau in den nächsten 4–5 Jahren aus unserer Sicht nicht realistisch zu

Mit einem strukturellen Defizit von 16 Mio. € und dem Ausblick auf künftige Entwicklungen im Haushalt ist absehbar, dass ein Schulneubau in Senzig nicht im Haushalt abgebildet werden kann, wenn dieser im Vergleich zu anderen Vorhaben nicht priorisiert wird.

Ein Aufstellungsbeschluss erzeugt Erwartungen, die wir nach heutigem Stand nicht erfüllen können.


2. Planungskosten von 130.000 € in den nächsten zwei Jahren sind aktuell nicht verantwortbar

Planung braucht Zeit – aber sie kostet auch Geld. Für die kommenden zwei Jahre stehen 130.000 € allein für die Planung im Raum.

Diese Mittel wären im Doppelhaushalt 2026/27 an anderer Stelle dringender benötigt, statt in eine Planung zu fließen, die womöglich in der Schublade landet.


3. Fehler der Vergangenheit können wir nicht heilen – aber wir müssen angesichts veränderter Rahmenbedingungen sie ehrlich neu bewerten

Es ist kein Geheimnis, dass die Grundschule Senzig in besseren Zeiten hätte gebaut werden können. Eitelkeiten und Blockaden des früheren Entscheidungsträgers haben dazu geführt, dass wertvolle Jahre verloren gingen.

Diese Versäumnisse können wir heute nicht rückgängig machen – aber wir müssen angesichts der aktuellen Lage bestehende Beschlüsse neu bewerten.


4. Wir befürchten, dass der Beschluss eine ehrliche Entscheidung verzögert

Ein Aufstellungsbeschluss kann den Eindruck vermitteln, ein Neubau sei zeitnah realistisch. Das ist er nach heutigem Stand nicht.

Wir wollen keine falschen Hoffnungen wecken – und wir wollen nicht, dass dringende, notwendige Investitionen in den bestehenden Standort verzögert werden.

Keinem Kind darf zugemutet werden, dass notwendige Verbesserungen ausbleiben, weil man auf einen Neubau hofft, der finanziell nicht darstellbar ist.


Wir müssen priorisieren – nicht alles mit der Gießkanne verteilen

Die Stadt hat den richtigen Weg eingeschlagen und erstmals eine strategische Priorisierung bzw. Leitplanken für die Stadtpolitik angeregt. Wir unterstützen diesen Kurs ausdrücklich.

Denn klar ist:

  • Wir können zukünftig nicht alles gleichzeitig finanzieren.
  • Viele kleine Projekte sind einzeln betrachtet sinnvoll und richtig – aber sie kosten in Summe auch und dürfen nicht die großen Pflichtaufgaben blockieren.
  • Knappe Ressourcen müssen gebündelt werden, damit wir das realisieren, was realistisch ist.
  • Eine weitere Belastung für Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Gewerbetreibenden lehnen wir strikt ab.

Ein Bebauungsplan ohne realistische Umsetzungsperspektive ist kein Fortschritt, sondern Symbolpolitik.


Wenn eine Mehrheit der SVV am Neubau festhält, muss auch die Priorisierung konsequent sein

… und im politischen Handeln ersichtlich werden.

Sollte die SVV mehrheitlich am Neubau festhalten und Alternativen aus Kostengründen verwerfen, dann muss die Bebauungsplanung konsequent priorisiert werden.

Das bedeutet:

  • Die Zweizügigkeit der Grundschule muss klar im Fokus stehen.
  • Bauprojekte, die diese Zweizügigkeit unterstützen, müssen vorangestellt werden.
  • Andere Vorhaben müssen zurückstehen, damit begrenzte Mittel nicht verzettelt werden.

Nur so kann ein Neubau überhaupt eine realistische Chance haben.


Unser Bekenntnis zur Bildung bleibt unverändert

Der Neubau der Grundschule Zeesen hat gezeigt, wie moderne Lernumgebungen aussehen können. Das ist unser Anspruch.

Wir wollen, dass alle Kinder in Königs Wusterhausen unter bestmöglichen Bedingungen lernen.

Doch wir müssen ehrlich bleiben: Wir sehen aktuell nicht, wie wir gleichzeitig Projekte wie die Grundschule Niederlehme, die Hauptfeuerwache und weitere Pflichtinvestitionen stemmen sollen.

Eine ehrliche Diskussion darüber, was wir in den nächsten Jahren finanziell leisten können, ist überfällig.


Fazit

Die FDP Königs Wusterhausen / Wildau bekennt sich klar zur Bildung – aber ebenso klar zur finanziellen Verantwortung.

Wir wollen keine Beschlüsse fassen, die Erwartungen wecken, die wir absehbar nicht erfüllen können.

Unsere Enthaltung ist daher kein Nein zur Schule, sondern ein Ja zu Ehrlichkeit, Transparenz und verantwortungsvoller Priorisierung


Hier der Brief von Nicolai Neuhauß (B90/Grüne)

Sehr geehrte Frau Kreisel,

vielen Dank für Ihre Mail. Frau Gleichmann hat unsere Position ja bereits umfassend dargelegt, dem habe ich eigentlich wenig hinzuzufügen. Da Sie mich in Ihrer Mail vom 21. März namentlich angeschrieben haben, möchte ich mich dennoch nochmals persönlich bei Ihnen melden. Ich schicke Ihnen hiermit folgende, aus Frau Gleichmanns Mail formulierte, Stellungnahme unserer Fraktion, die Sie gerne im Stadtfunk veröffentlichen können.

„Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Person von Nicolai Neuhauß (Christiane Gleichmann konnte wegen der Verlegung leider nicht teilnehmen) haben uns, hier mit Verweis auf die notwendige Klärung zum Umgang mit dem Wald und dessen Unterschutzstellung als Klimawald, enthalten. Eine Klärung im Interesse des Vorhabens wäre sicherlich über entsprechende Ausgleichsmaßnahmen möglich. Dafür ist es jedoch wichtig, dass die Stadtverwaltung die Ausweisung des Klimawaldes respektiert und entsprechend in einen Dialog mit der Forstbehörde tritt, anstatt den Vorgang als Handlung eines einzelnen, nicht im Sinne der Behörde handelnden Mitarbeiters abzutun.

Wir können, ob der großen Zustimmung für das Vorhaben in der SVV, nur hoffen, dass die Verwaltung, wie angekündigt, zunächst den weiteren Umgang mit dem Klimawald klärt, bevor wieder Kosten in eine sonst möglicherweise nicht umsetzbare Planung investiert werden. Eine Grundschule in Senzig bleibt auch für uns ein absolut erstrebenswertes Ziel, weshalb wir die Vorlage auch nicht abgelehnt haben. Die Leitlinie „ kurze Beine kurze Wege“ sollte nicht aus einer finanziellen Notsituation geopfert werden. Es ist eine schwierige Abwägung – ein intakter Wald leistet einen hohen Beitrag zum Klimaschutz, die Vermeidung von (Auto-)verkehr durch Sicherung eines wohnortnahen Grundschulstandortes für die Kinder aus Senzig jedoch ebenfalls. Die Ausweisung von Klimawäldern, insbesondere in stark nachgefragten Siedlungsgebieten, sollte mit den Kommunen abgesprochen werden, um solche Überraschungen wie in diesem Vorgang zu vermeiden.

Die Diskussion über den Schulbau wird aber auch im Haushaltsausschuss zu führen sein. Die aktuell veranschlagten Kosten von 30 Mio EUR sind in den kommenden Haushalten überhaupt nicht darstellbar. Es ist also angesichts der stark zurückgehenden Geburtenzahlen auch in Senzig zu prüfen, ob es überhaupt eine zweizügige Schule braucht oder man sich mittelfristig eine Grundschule in Senzig überhaupt leisten kann. Diese Überlegungen wurden von Herrn Dr. Müller Elmau bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgetragen. Ohne eine Umgestaltung der kommunalen Finanzen werden Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung sehr genau geprüft werden müssen. Wohngebiete auszuweisen allein mit dem Ziel, die Auslastung von Schulen und Kitas zu sichern, ist weder aus ökologischer noch aus städtebaulicher Sicht ein nachhaltiges Vorgehen.“

Nicolai Neuhauß
Stadtverordneter der Stadt Königs Wusterhausen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Dinosaurier von Niederlehme

25. März 2026

Theresa Geissler, Niederlehme

Eine lange Geschichte eines kurzen Lebens

Im Frühjahr 2024 geschah in Niederlehme etwas Unerwartetes: Die Grünflächen, die seit 2001 auf ihre Bebauung warteten, wurden von Fachleuten untersucht.

Nach Abriss alter Gebäude und der Überlassung der Äcker an die Natur hatten die Flächen sich über mehr als zwei Jahrzehnte selbst überlassen entwickelt – zur Freude mancher, zum Verdruss anderer. Was die Gutachter in dieser gewachsenen Unordnung fanden, war offenbar so bedeutsam, dass der Ortsbeirat zu einem „städtebaulichen Zieldefinitionsgespräch“ im Mai erst eingeladen und dann wieder ausgeladen wurde. Die Bauverwaltung beendete die Vorprüfung ohne abgestimmtes Ergebnis.

Wer sich fragt, warum das wichtig ist: Eine städtebauliche Vorprüfung soll vor der eigentlichen Planung klären, ob ein Vorhaben überhaupt machbar ist – städtebaulich, rechtlich, ökologisch. Normalerweise endet eine Vorprüfung mit einem Ergebnis.
Es sei denn, das Ergebnis gefällt einem nicht.


Im Oktober 2024 dann die Sensation.

Die zuständige Sachbearbeiterin der Bauverwaltung eröffnete dem Ortsbeirat am 14. Oktober, es sei „fraglich, ob dort überhaupt gebaut werden könne“. Der Grund: Man habe eine geschützte Art gefunden. Eine Art, die in Brandenburg bisher nicht erfolgreich umgesiedelt worden sei. Für die keine Erfahrungen vorlägen.

Welche Art? Das durfte nicht gesagt werden. Sie sei „so schwer umzusiedeln“ und „so geschützt“, dass allein die Nennung ihres Namens offenbar Unheil brächte. Die Anwohner, die seit Jahren Zauneidechsen auf dem Gelände beobachtet hatten, wurden beruhigt: Das sei längst bekannt.
Nein, es ging um etwas anderes. Etwas Größeres.

Unter den Anwohnern bekam das Wesen bald einen Namen: der Dinosaurier.


In der Stadtverordnetenversammlung wurde nachgefragt. Extra Nichtöffentlichkeit wurde hergestellt – und die Existenz einer besonderen Art bestätigt. Ohne Namen. Ohne Details.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz hätte nun zwingend eine Artenschutzprüfung erfolgen müssen. Sie hätte klären sollen, wie mit dem Fund umzugehen ist. Ob umgesiedelt werden kann. Welche Maßnahmen nötig sind. Eine Art, so geschützt, dass man ihren Namen nicht aussprechen darf, verdient schließlich besondere Fürsorge.

Ob die Bauverwaltung eine artenschutzrechtliche Prüfung veranlasst hat, ist nicht bekannt. Offengelegt wurde sie nicht.


Die Monate vergingen. Der Dinosaurier blieb unsichtbar, aber wirksam.

Im November 2024 legte die Stadt selbst eine Informationsvorlage vor – und sprach darin von einer „gefundenen geschützten Art“. Im Dezember beschloss die Stadtverordnetenversammlung neue Planungsziele. Der Aufstellungsbeschluss hielt schriftlich fest: Neue Untersuchungen belegten die Präsenz geschützter Arten – darunter eine streng geschützte Art, deren Details „aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich genannt werden“.

Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen, so der Beschluss, würden „nach Abschluss der noch laufenden Kartierungen ergänzt“. Die Stadtverwaltung hat diesem Wortlaut nicht widersprochen.

Der Aufstellungsbeschluss erwähnte die geschützten Arten ausdrücklich. Habitate sollten entstehen. Ein dichter Grünzug war vorgesehen – für die vielen Tiere, die durch die Bebauung ihren Lebensraum verlieren würden. Die geschützte Art war in aller Munde. Nur ihr Name durfte nicht fallen.

Im Januar 2025 forderte die Verwaltung „sockellose Einfriedungen“ – damit Kleintiere wandern können.
In der Einwohnerversammlung im Dezember 2025 erklärte die zuständige Mitarbeiterin der Bauverwaltung, es sei sogar „fraglich“, ob entlang des Grünzugs überhaupt Einfriedungen entstehen dürften.

Der Dinosaurier lebte. Unsichtbar, aber mächtig genug, um Eigentumsrechte einzuschränken.


Im Dezember 2025 wurden Fragen gestellt – per Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz, an die Bauverwaltung:

Welche Art wurde gefunden?
Welchen Schutzstatus hat sie?
Welche Methodik wurde angewandt?
Welche rechtlichen Einschränkungen ergeben sich?

Und natürlich: keine Antwort.

Auch was die Verwaltung intern zur Geschossigkeit kommuniziert hatte, blieb verborgen: Die Datenschutzbeauftragte der Stadt lehnte den Informationszugang ab – es handele sich um den „behördlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess“.

Dass die Verwaltung selektiv entscheiden würde, welche Informationen das Planungsbüro erhält, war bereits befürchtet worden. Im Juni 2025 ging ein Schreiben an den Hauptausschuss: Niemand wisse, welche Inhalte weitergegeben werden – und damit könne die Planung in eine bestimmte Richtung gelenkt werden, noch bevor das Büro seinen ersten Strich gezogen hat. Man ignorierte es.

Das beauftragte Planungsbüro teilte im Dezember 2025 schriftlich mit, es verfüge über „die erforderlichen und relevanten Datengrundlagen“. Die Unterlagen, die es erhalten hatte, mussten der Bauverwaltung erst abgerungen werden. In ihnen stand, fast beiläufig: Die Vorprüfung sei „ohne abgestimmtes Ergebnis beendet“ worden. Auf die eigentliche Frage nach der Art: keine direkte Antwort.

Was sonst noch fehlte: Unterschriftenlisten von über 450 Haushalten – die erste Sammlung im November 2021 vom Ortsbeirat Niederlehme initiiert und der Bürgermeisterin sowie der Stadtverordnetenversammlung übergeben, mit konkreten Forderungen: maximal 1,5 Geschosse, keine Durchgangsstraßen, Erhalt der Gehölze. Eine zweite Sammlung im Jahre 2022 von Anwohnern bei einer Ortsteilbegehung an die damals neue Beigeordnete Hirschfeld.

Dazu: Sammelschreiben, Informationsschreiben, fachliche Hinweise zur Flächenproblematik. Der dokumentierte Wille von über 450 Haushalten – von der Verwaltung nicht weitergegeben.

Was das Planungsbüro nicht wusste, ist damit dokumentiert.


Im Dezember 2025 organisierte die Stadt eine Einwohnerversammlung. Das Planungsbüro sammelte Wünsche und Gedanken – und erklärte, für alle weiteren Informationen dankbar zu sein. Zunächst antwortete es auch. Dann nicht mehr.

Fachliche Hinweise, Dokumente zur Planungsgeschichte, ein Video, das zeigt, wie ein Reh genau dort in den Gehölzstreifen wechselt, wo der Grünzug geführt werden sollte – keine Reaktion. In den Vorentwurf sind sie nicht eingeflossen.


Zwei Monate zuvor hatte die Geschichte bereits einen anderen Höhepunkt erreicht.

Am 10. Oktober 2025 ließ die Eigentümerin Mäharbeiten durchführen, Bäume fällen, Gehölze roden. Wo noch Tage zuvor Vögel brüteten und Wildtiere wechselten, blieben zerhäckselte Äste und offener Boden. Das Grünflächenamt intervenierte – die Arbeiten wurden eingestellt.

Für die durchgeführten Fällungen hätte nach der Hauptsatzung eine Fällgenehmigung beantragt werden müssen. Der Schaden an den Habitaten war trotzdem da. Brutstrukturen, Deckung, Nahrungsquellen – weg.

Konsequenzen: keine bekannt.

Fünf Tage später, am 15. Oktober 2025, fand ein Scoping-Termin statt – jenes Verfahren, bei dem Fachbehörden die Fläche begutachten und abstimmen, zu welchen Themen sie später im Planverfahren Stellung nehmen werden. Ein öffentliches Protokoll existiert nicht – oder ist nicht zugänglich. Aber aus dem Termin drang eine bemerkenswerte Nachricht nach außen:

Es gebe gar keine geschützte Art.

Erst schützenswert. Dann hinderlich. Dann nie dagewesen.
So verschwinden Dinge in Niederlehme.


Ab Ende Februar 2026 ließ die Eigentümerin den Gehölzbestand auf der Fläche roden. Die Brutzeit beginnt am 1. März. Die Rodungen erfolgten zwischen dem 27. Februar und dem 10. März – auf der B-Plan-Schutzfläche 5, deren Gehölze der Bebauungsplan von 2001 zwingend schützt.

Anwohner wiesen wiederholt darauf hin, dass die gesetzliche Schutzzeit gilt und die Schutzfläche nicht von Gehölzen befreit werden darf. Die Arbeiten liefen trotzdem weiter. Die Stadtverwaltung schritt nicht ein.

Zufall?

Im historisch gewachsenen Gehölzbestand der Schutzfläche 5 – Wildwechsel, Bruthabitate, ökologisch wertvolles Unterholz – wurde gerodet. Dort, wo der Vorentwurf später den Grünstreifen einzeichnen sollte, blieben auffällig viele Bäume stehen.


Der Aufstellungsbeschluss wies an, den bestehenden Grünzug zu erweitern. Im Vorentwurf erscheint ein schmaler Streifen, der durchs Gebiet zieht – ohne logischen Ein- und Ausgang. Fünf Meter breit. Eher Deko als Habitat.

Der NABU hatte gefordert: ebenfalls durch das gesamte Gebiet – aber 25 Meter breit, mehrschichtig und dicht bepflanzt.

Der Verlauf ergibt keinen Sinn. Im Protokoll der Einwohnerversammlung tauchte ein „Grünzug nach Empfehlung des NABU“ auf – was der NABU konkret vorgeschlagen hat, gab die Verwaltung nicht weiter. Der festgesetzte Verlauf entspricht auch nicht dem, was dem Planungsbüro in der Einwohnerversammlung mitgeteilt wurde – unter anderem der dokumentierte Wildwechsel.

Vor allem Ein- und Ausgang des Streifens sind fachlich nicht nachvollziehbar. Anwohner hatten den Verlauf bereits früh mit Karten dokumentiert und der Stadtverwaltung übermittelt – nicht als Wunsch, sondern als Hinweis auf das Naheliegende: Der Gehölzstreifen war teilweise bereits vorhanden, die Wildwechsel dokumentiert, die Pufferfunktion zwischen historischem Bestand und neuer Bebauung städtebaulich begründet.

Rehe und Wildschweine nehmen diese Wege seit Jahren – ein klug geplanter Grünkorridor führt sie. Fehlt er, landen sie in den Gärten der neuen Bebauung. Der Vorentwurf folgte dem nicht.

„Vorschläge zum Abtasten“, hatte das Planungsbüro ähnliche Entwürfe in der Eigentümerversammlung genannt.

Ein Alibi-Streifen. Fünf Meter breit, städtebaulich und ökologisch nicht nachvollziehbar positioniert – die Gründe dafür wären einen eigenen Text wert. Er trennt nichts. Er schützt nichts. Er folgt dem Aufstellungsbeschluss nicht. Er folgt dem Zustand nach der Rodung.


Im Januar 2026 berichtete die Märkische Allgemeine über die Potenzialanalyse, die die Stadt 2024 in Auftrag gegeben hatte. Ergebnis: geeigneter Lebensraum für die Wechselkröte. Die Stadt erklärte, man werde im Frühjahr 2026 kartieren.

Im März 2026 erschien der Vorentwurf zum Bebauungsplan. Datiert vom 3. März 2026. Die Kartierung der Biotope war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt – das Dokument hält selbst fest, dass die Begehungen „im Frühjahr 2026“ stattfinden sollen.

Das Verfahren läuft als Regelverfahren – was eine vollständige Umweltprüfung mit mehrfachen Begehungen zu verschiedenen Jahreszeiten erfordert. Auf Seite 58 steht dennoch:

„Im Vorhabengebiet werden keine schützenswerten Amphibien- oder Reptilienarten erwartet.“

Geschützte Art gefunden.
Habitate geschützter Arten vorhanden.
Keine geschützten Arten erwartet.

In dieser Reihenfolge. Über drei Jahre.


Die Leistungsbeschreibung, auf deren Grundlage das Planungsbüro von der Stadt beauftragt wurde, hält ausdrücklich fest: Im Plangebiet wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse zur Flora und Fauna geschützte Arten angetroffen – darunter Silberrasen, Nachtkerze und Habitate geeignet für die Wechselkröte.

Die Untere Naturschutzbehörde ergänzte: Strukturen für die Zauneidechse seien relevant.

Wechselkröte und Zauneidechse sind Amphibium und Reptil. Silberrasen und Nachtkerze sind Pflanzen – im Vorentwurf nicht erwähnt.

Für das rund vier Hektar große Plangebiet – Bodendenkmal, vier Jahre Auseinandersetzung, dokumentierte Artfunde – genügte dem Planungsbüro eine einmalige städtebauliche Begehung.


Man könnte meinen, die Geschichte sei damit zu Ende. Wäre da nicht die Bürgermeisterin.

Anfang März 2026 wurde die Bürgermeisterin in einer Ausschusssitzung auf den Fund angesprochen. Sie stellte klar, es handele sich um „eine Behauptung“ – und zeigte sich überzeugt, „dass einer irgendwo hat eine Kröte quaken hören oder eine Ente fliegen und daraus dann gleich eine Verhinderung vom Bauvorhaben“ konstruiere.

Im Saal saßen Menschen, die wussten, wer die Kröte quaken gehört hatte. Die Stadt. Durch ein Gutachterbüro, das sie Anfang 2024 beauftragt hatte.

Name des Büros: nicht genannt.
Ergebnisse: nicht offengelegt.

Die Verwaltung ergänzte: Der MAZ-Artikel, der über die Potenzialanalyse berichtet hatte, „stammt ja nicht von uns“.

Der Artikel nicht. Die Kröte auch nicht mehr.


Wer wird die Kartierung im Frühjahr 2026 durchführen?

Das Büro, das 2024 die Potenzialanalyse begann und dabei auf geschützte Arten stieß – setzt es die Untersuchung fort? Falls nicht: warum nicht? Und an welches Büro mit welchem Erfahrungsschatz hat die Stadt den Auftrag vergeben?

Die Auswahl verdient Aufmerksamkeit. Büros, die auf Folgeaufträge hoffen, stehen vor bekannten Interessenkonflikten.

Das aktuelle Planungsbüro ignoriert im Vorentwurf die Vorgabe von eineinhalb Geschossen für die gesamte Fläche – eine Festlegung des Landesamts für Denkmalpflege, bestätigt durch die Stadtverordnetenversammlung.

Stattdessen: Zwei Drittel der Fläche mit zweieinhalb Geschossen. Durchgangsstraßen, die städtebaulich und denkmalschutzfachlich keinen Sinn ergeben – und deren Erschließungskosten anteilig jene Grundstückseigentümer treffen könnten, die nie bauen wollten und nie gefragt wurden.

Seit vier Jahren bringt die Stadtverwaltung diese Verdichtung auf verschiedene Weise immer wieder ins Spiel. Ortsbeirat, Anwohner, Denkmalschutz – ignoriert.

Wenn ein junges Planungsbüro beim Städtebau schon so folgsam ist, was ist dann von der Grünflächenkartierung zu erwarten?


Der Dinosaurier von Niederlehme ist verschwunden.

Er hinterließ nur Spuren: Einen Fund. Einfriedungen ohne Sockel (Seite 36), damit Tiere wandern können. Eine Benjeshecke (Seite 43) als „Unterschlupf für Kleinsäuger, aber auch für Amphibien, Reptilien und Insekten“. Eine „ökologische Baubegleitung“ – für Tiere, die nicht erwartet werden. Eingeschränkte Eigentumsrechte. Ein Alibi-Grünstreifen als Kompensation – am falschen Ort. Offene Fragen. Eine Kartierung wird ihn nicht mehr finden. Der Dino.

Ein Störfall. Jetzt still.
Wo nichts mehr quakt, stört auch nichts mehr.

Eine unbeirrte Fortsetzung von Irrungen und Wirrungen beim Schulneubau in Senzig?

20. März 2026

Dr. Marina Kreisel

Rede in der Einwohnerfragestunde, SVV am 09.03.2026

Ich spreche heute ausschließlich zum Aufhebungsbeschluss Schule Senzig /Bullenberg. Dazu habe ich mich bereits in einem längeren Beitrag im „Stadtfunk“ geäußert, dort für jedermann lesbar. Heute fasse ich zum besseren Verständnis das Geschriebene hier mündlich folgendermaßen knapp zusammen: Ich halte den Aufhebungsbeschluss für überfällig, aber die von der Stadtverwaltung vorgelegte Begründung für eine Falschaussage. Eine Falschaussage nenne ich sie deshalb, weil mit ihr so getan wird, als hätte in den vergangenen Jahren ein Erkenntnisprozess stattgefunden, als gäbe es Erkenntnisgewinn und folglich eine neue Sicht. Das ist so nicht der Fall. Die Aussagen zur Begründung müssten meines Erachtens vielmehr unmissverständlich lauten:

  1. Es bestätigen sich bereits in der Vergangenheit angeführte Argumente, insbesondere Gegenargumente und Restriktionen zum Projekt Schule auf dem Bullenberg.

  2. Die heutige Sicht ist weitgehend die gestrige Sicht.

  3. In der Sache – Schulneubau in Senzig – hat sich kaum etwas weiterentwickelt – abgesehen von dem nunmehr erwogenen Schulstandort im Bereich der Mülldeponie, der auch wieder mit zusätzlichem Waldverbrauch verbunden ist (siehe Schulidee Bullenberg).

  4. Dieser Vorschlag wird hinsichtlich des Waldverbrauchs in der Stellungnahme der Forstbehörde klar abgelehnt. Stichworte: lokaler Klimawald, lokaler Immissionsschutz, Wohlfahrtswirkung sowie – daraus folgend – Versagung der Umwandlung dieser Waldfläche in eine andere Nutzungsart. Zur Verdeutlichung sei von mir hervorgehoben: Das ist keine bloße unverbindliche Meinungskundgabe der Forstbehörde, einfach so von ihr behauptet, sondern eine waldrechtliche Positionierung.

Das heißt nach meiner Lesart, sehr geehrte Stadtverordnete, wer dem Aufhebungsbeschluss Schule Bullenberg und einem neuen Aufstellungsbeschluss Schule Chausseestraße Senzig zustimmt und sich damit erneut über die klare Stellungnahme der Forstbehörde hinwegsetzt, der dürfte neue Unwägbarkeiten auf dem Wege zum Schulneubau Senzig erzeugen. Die Zeit der Irrungen und Wirrungen scheint mir mit einer Annahme beider Beschlussvorlagen keineswegs beendet zu sein. Deshalb füge ich hinzu: Was aber dann, Frau Bürgermeisterin Wiezorek? Was machen Sie mit einem toten B-Plan (denn danach sieht es aus)? Was können Sie den Stadtverordneten dazu oder was können Sie ihnen zu dieser Stunde weiterführend in der Sache substanziell mitteilen? Was sind Ihre real gestützten, soliden Vorstellungen, für die Sie das mehrheitliche Ja der Stadtverordneten erhalten wollen? Und welche Rolle hat der Klimaschutzbeauftragte hierbei bisher gespielt?

Übrigens, Frau Zettewitz, Vizelandrätin von LDS, bekannte sich kürzlich in einem Vor-Ort-Gespräch zum Schulneubau Bestensee mit keinem Wort zur Umwidmung – ich sage Vernichtung – des dortigen Klimawaldes. Sie ließ ihn – von Diskutanten unüberhörbar erwogen – als mögliche Schulbau-Fläche völlig unangetastet, ja sie ließ nicht den leisesten Eindruck entstehen, hier könne noch manövriert werden auf Kosten dieser Waldfläche.

Antworten der Bürgermeisterin

Zu den Antworten der Bürgermeisterin halte ich zusammenfassend fest: Eine konkrete Antwort zu meinen beiden Fragen blieb aus. Geantwortet wurde von Michaela Wiezorek umfänglich und z. T. diffus. Die Antworten gingen – von mir hier vereinzelt etwas präzisiert – in folgende Richtung (in der Aufzeichnung der Sitzung zu hören, nach Löschung später nicht mehr möglich):

  1. Marina Kreisels Darstellung decke sich nicht „so ganz mit den tatsächlichen Fakten“ (Michaela Wiezorek).

  2. Tatsächlich gäbe es einen neuen Erkenntnisstand angesichts der neuen Fläche, die sich gegenwärtig – anders als damals – im Eigentum der Kommune befindet und zur Verfügung steht. Das war zuvor nicht erkennbar.

  3. Es würden ein paar Bäume, die erst in jüngster Zeit im Bereich der Deponie aufgewachsen wären, nun als Klimawald heiliggesprochen. Es werde ein Zusammenhang dargestellt, der so nicht bestehe. Es erfolge eine einseitige Bewertung, nicht aber eine sach- und fachgerechte Abwägung im Sinne des Gemeinwohls. Diese Einstufung ginge allerdings auf eine Person in der Forstbehörde zurück, nicht auf die Behörde insgesamt. Dort bestünden auch andere Sichten.

  4. Anknüpfend an die oben genannte Stellungnahme warf die Bürgermeisterin die Frage auf: Mit wie viel Ermächtigung werde Maß angelegt an Vorhaben, die für unsere Kommune wichtig seien? Auch alternativlos? Und ihre Antwort darauf lautete: Die Stadtverwaltung hoffe und sei optimistisch, mit Neuaufstellung und Neuausrichtung auf einem guten Weg zu sein, das Vorhaben voranzutreiben. Die Stellungnahme sei abwägbar, weil die Person eine Vorstellung zum Umgang mit unseren Flächen habe, die nicht mit den Intentionen der Entwicklung der Stadt einhergehe und uns vor große Schwierigkeiten stellen würde. „Wir als Verwaltung halten sie aber für lösbar.“ (Michaela Wiezorek). Es müsse die Abwägung getroffen werden: Was ist der höhere Mehrwert für die Stadt: Stadtentwicklung, Bildung, Infrastruktur usw. Und was steht dem entgegen?

Auffälligkeiten in den Antworten der Bürgermeisterin

Auffällig scheinen mir die Aussagen vor allem in folgender Hinsicht zu sein:

  1. Stadtentwicklung wird von der Bürgermeisterin selbst relativ einseitig gesehen, oft auf Kosten des erforderlichen, bereits oder noch vorhandenen natürlichen Klimaschutzes. Dort, wo es zum Zielkonflikt zwischen ihm und wichtigen vorgesehenen Bebauungsplänen kommt, wertet sie forstfachliche Einstufungen gegebenenfalls ab und spricht sich für eine Preisgabe des natürlichen Klimaschutzes – hier des Klimawaldes – aus, verbunden mit Ersatz an anderer Stelle innerhalb oder außerhalb der Kommune Königs Wusterhausen.

  2. Die Verwendung des Begriffs Mehrwert, der auch im Wortschatz der Bürgermeisterin unter dem Aspekt von Stadtentwicklung häufig vorkommt, dient hier zur Favorisierung der jeweiligen Entscheidung; er verdeckt, dass jede Lösung Vorteile und Nachteile aufweist, die sehr wohl bedacht werden müssen, um ihren tatsächlichen aktuellen, aber auch ihren wahrscheinlichen künftigen Nutzen oder/und Schaden – immer nicht ohne Bedingungen – möglichst angemessen einschätzen zu können. Dieser Mangel zeigt sich auch im vorliegenden Falle.

  3. Die Bürgermeisterin vermittelte beziehungsweise bekräftigte gegenüber den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit den Eindruck, als würde die Einstufung als Klimawald eine völlig willkürliche, subjektive Entscheidung einer einzelnen Person sein, und dieser Wald könne für den Bebauungsplan gerodet werden. Dass es sich so kaum verhalten dürfte, müsste doch ein Blick ins Geoportal Brandenburg bezüglich ausgewiesener Waldfunktionen verdeutlichen, ebenso ein Blick ins Waldgesetz Land Brandenburg § 2 (Begriffsbestimmung Wald / nicht Wald) und ins Baugesetzbuch § 1a Abs. 5.

  4. Die Bürgermeisterin verzichtete – zumindest in der öffentlichen Sitzung der SVV – gänzlich auf Angaben darüber, dass ihr kurzer Briefwechsel mit der Ministerin für Land- und Forstwirtschaft aus dem Sommer 2025 keinerlei grünes Licht folgen ließ für eine Freigabe des Klimawaldes. Im Gegenteil, seine Existenz wurde bekräftigt. Was war und ist daran missverständlich? Was gilt daran nicht mehr? Warum wurde in der Sitzung so getan, als hätte es diesen Briefwechsel nicht gegeben? Hätte das nicht zur Beschreibung der Situation gehört?

Abstimmungsergebnis

Inwieweit die Stadtverordneten darüber informiert gewesen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Falls auch sie alle darüber Bescheid gewusst hätten, erschienen mir als Außenstehende der verkündete Optimismus der Bürgermeisterin und das Abstimmungsergebnis erst recht erstaunlich, ja beinahe unbegreiflich.

Meine Fragen an die Bürgermeisterin bewirkten keinerlei Nachfragen von SVV-Mitgliedern. Verständlicherweise; denn das Abstimmungsverhalten und ebenso das Abstimmungsergebnis standen offensichtlich bereits unverrückbar fest: Einstimmigkeit (bei 2 Enthaltungen – Herr Grzyk, FDP; Herr Neuhauß, Die Grünen). Die Stadtverordneten folgten also der Beschlussvorlage trotz fragwürdiger Position der Stadtverwaltung. Und das, obwohl ein weiteres Debakel hinsichtlich der Schule in Senzig unbedingt zu verhindern wäre. Als einen soliden Beitrag dafür vermag ich diesen Beschluss nicht zu betrachten. Aus meiner Sicht ist er allerdings auch nicht als ein Beitrag im Sinne einer verantwortungsvollen Umwelt- und Klimapolitik zu werten; sie müsste vielmehr das Aufheizen von KW mittels eigener kommunalpolitischer Entscheidungen zu vermeiden versuchen, statt es fortzusetzen und zu verstärken. Letzteres geschieht zudem im Widerspruch zu den „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung: behutsames Wachstum gestalten, steuern und begrenzen“, die die SVV am 25.9.2023 verabschiedet hat.

Beitragsbild © X/Grok soll nur der Aufmerksamkeit dienen, jede Ähnlichkeit mit handelnden Personen oder Gegebenheiten wäre rein zufällig.

Eine Beschlussvorlage zwischen Dichtung und Wahrheit – und niemand merkt es?

22. Februar 2026

Dr. Marina Kreisel

Bedenkliche Einstimmigkeit zwecks Aufhebung eines Beschlusses

Zu den Beschlussvorlagen im aktuellen Sitzungslauf in KW gehört eine Vorlage, die auf den ersten Blick unscheinbar daherkommt. Es geht schlicht um die Aufhebung eines Beschlusses. Das ist in der Kommunalpolitik ein üblicher Vorgang, der immer dann eingeleitet wird, wenn ein von der SVV gefasster Beschluss nicht mehr gelten soll.

Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Und so, wie über einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (B-Plan) nicht ohne schriftliche Begründung abgestimmt wird, darf auch über seine Rücknahme nicht begründungsfrei entschieden werden. Diese Begründungen sollten zutreffend sein. Ist das nicht der Fall, wäre eine Korrektur erforderlich.

Ob und wie eine solche Korrektur gefordert worden ist, weisen die Anhörungsprotokolle der jeweiligen kommunalpolitischen Gremien aus.

In den Anhörungsprotokollen zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 61-17-012 vom 27.02.2017 zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01/17 „Grundschule am Bullenberg“ im OT Senzig finden sich allerdings keinerlei Anmerkungen, keinerlei Einwendungen. Der Beschlussvorschlag wurde sowohl im Ortsbeirat Senzig als auch im Ausschuss für Stadtentwicklung ohne schriftliche Kommentierung einstimmig befürwortet.

Aus meiner Sicht ist das eine äußerst bedenkliche Einstimmigkeit – ungeachtet dessen, dass ich die Aufhebung als überfällig betrachte.


Sprachliche Auffälligkeiten in der Begründung der Aufhebung

In der Begründung heißt es unter anderem:

Mit Beschluss Nr. 61-17-012 vom 27.02.2017 der Stadtverordnetenversammlung wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/17 „Grundschule am Bullenberg“ im OT Senzig beschlossen.

Bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden Restriktionen bekannt, welche einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus heutiger Sicht nicht in Aussicht stellen. Neben der versagten Zustimmung zum Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet durch das zuständige Ministerium müsste das Grundstück von der Stadt erworben werden. Das ist aus heutiger Sicht mit der angespannten Haushaltslage nicht sinnvoll.

Weiterhin sind Wald im Sinne des LWaldG betroffen, und eine Umwandlung wurde bisher nicht in Aussicht gestellt. Ferner dient der „Bullenberg“ als zentraler Begegnungsort der Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Senzig. Es finden Feuerwehrübungen auf dem Gelände statt, und es dient ebenfalls als Rodelberg, den es in bisherigen Beschlusslagen zu erhalten gilt.

Die heutigen Platzanforderungen für eine 2-zügige Grundschule am Standort Bullenberg mit einer 2-Feld-Sporthalle und Außensportanlagen würden aus heutiger Sicht nicht ausreichen. Insgesamt sind an diesem Standort so viele Konflikte zu erwarten, dass eine erneute Standortprüfung erfolgte und alternative Flächen im Ortsteil Senzig zu prüfen waren.

Neben der Ringstraße, die vom Platzangebot ebenfalls nicht ausreichen würde, wurden die im Eigentum der Stadt befindlichen Flurstücke 1015 und 1014 der Flur 3 der Gemarkung Senzig entlang der Chausseestraße als möglicher Standort für eine 2-zügige Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle und Außensportanlagen geprüft. Die Sportanlagen sollen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Aus Sicht der Stadt und aufgrund der bereits durchgeführten Beteiligung einiger Träger für die Flurstücke entlang der Chausseestraße wird ein neues Bauleitplanverfahren am Standort der Chausseestraße präferiert.


Begründung auf der Basis einer Falschaussage

Bei unbedarften Lesern oder bei vergesslichen Einwohnern von KW kann dieser Text den Eindruck entstehen lassen, die beabsichtigte Aufhebung des oben genannten Aufstellungsbeschlusses sei Ergebnis eines längeren Erkenntnisprozesses. Ein Prozess, der zu neuen Einsichten geführt und folgerichtig eine neue Entscheidung nach sich gezogen habe.

Diese Einordnung ist offensichtlich beabsichtigt. Die Verfasser bedienen sich mehrfach der Formulierungen „aus heutiger Sicht“ beziehungsweise „heutig(en)“. Damit wird ein Erkenntnisgewinn suggeriert, der zuvor angeblich nicht vorhanden gewesen sei und ein anderes Handeln verhindert habe. Er liege – so die implizite Botschaft – erst jetzt vor.

Doch das stimmt so nicht.

Die angeblich neuen Erkenntnisse existieren nahezu ausnahmslos seit mehreren Jahren. Die in der Begründung genannten Restriktionen waren bereits während der Ennullat-Ära wiederholt Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen zum Schulneubau auf dem Bullenberg: in kommunalpolitischen Gremien, in Einwohnerfragestunden, in Facebook-Gruppen, in MAZ-Artikeln und an anderen Stellen.

Auch aus der Stadtverwaltung selbst wurde der Schulneubau auf dem Bullenberg damals mit Begründungen abgelehnt, die aus meiner Sicht weitgehend mit den nun angeführten identisch sind:
Lage im Landschaftsschutzgebiet, fehlende Waldumwandlung, kein städtisches Eigentum am Grundstück, zentraler Begegnungsort für Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Alters, Rodelberg, Ort für Feuerwehrübungen.

Diese Argumente wurden jedoch zurückgewiesen – insbesondere von Stadtverordneten aus WIR für KW, Die Linke, SPD und CDU. Letztere griff darüber hinaus Forderungen auf, wie sie unter anderem durch Bernd Lamers (CDU) und Steffie Lamers (CDU), ehemalige Kultusministerin von Mecklenburg-Vorpommern und prominente Mitglieder der Bürgerinitiative Senzig, öffentlich vertreten wurden. Ziel war der Schulneubau auf dem Bullenberg – unbedingt und unabhängig von ernst zu nehmenden Einwendungen.


Mögliche Ursachen für die formulierte Falschaussage

Zusammenfassend stelle ich fest:
Die heutige Sicht ist weitgehend die gestrige Sicht. Ein wirklicher Erkenntnisfortschritt ist nicht erkennbar – anders, als es die Begründung behauptet.

Indem dort jedoch sprachlich gezielt ein Erkenntnisprozess mit Erkenntnisgewinn konstruiert wird, den es so nicht gegeben hat, wird verdeckt, was tatsächlich geschehen ist: Es werden dieselben Argumente wie früher verwendet, jedoch als neu ausgegeben. Gleichzeitig wird kaschiert, dass sich in der Sache kaum etwas weiterentwickelt hat – abgesehen vom erneut erwogenen Schulstandort mit zusätzlichem Waldverbrauch.

Das nenne ich eine Falschaussage.

Die Anhörungsprotokolle zeigen, dass diese Falschaussage unangetastet geblieben ist. Die Frage ist: Warum?

Dass ehrenamtliche Stadtverordnete, die erstmals der SVV angehören und die Entwicklung des Senziger Schulneubaus bislang nicht intensiv verfolgt haben, diese Falschaussage nicht erkennen, mag erklärbar sein – wenn auch nicht wünschenswert. Dass jedoch jene Stadtverordneten, die an dieser Entwicklung maßgeblich beteiligt waren und um die damaligen Diskussionen wissen – etwa Christian Dorst, Nancy Engel, Christian Möbus-Lazarus, Laura Lazarus, Stefan Puchert und Ludwig Scheetz –, diese Darstellung nicht beanstanden, erscheint mir mehr als eigenartig und nicht hinnehmbar.

Dieses „Überlesen“ sollten mündige Bürgerinnen und Bürger von KW nicht akzeptieren. Denn es geht sehr wohl um Verschleierung – oder um die unterlassene Benennung politischer Mitverantwortung an der Schulsituation in Senzig.

Auch Michaela Wiezorek als Bürgermeisterin, die die Historie dieses Projektes kennt, muss sich fragen lassen, wie es möglich ist, eine derart verschleiernde Begründung in ihrem Hause zu erstellen und zur Abstimmung zu bringen. Die Qualität dieser Begründung ist auch deshalb von Bedeutung, weil sie untrennbar mit der weiteren Vorlage „Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/26 ‚Grundschule Senzig-Chausseestraße‘“ verbunden ist.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den erneut geforderten Waldverbrauch, den die Forstbehörden ablehnen. Stichworte sind unter anderem: lokaler Klimawald, lokaler Immissionsschutz, Wohlfahrtswirkung des Waldes sowie die Versagung der Umwandlung dieser Waldflächen in eine andere Nutzungsart.


Ein zutiefst fragwürdiger Neubeginn

Wer beiden Beschlussvorlagen zustimmt und sich dabei erneut über die klare Stellungnahme der Forst hinwegsetzt, dürfte neue Unwägbarkeiten auf dem Weg zu einem Schulneubau in Senzig erzeugen. Das wäre dann wohl eine Fortsetzung des bisherigen Prozesses.

Ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn sähe nach meinem Verständnis anders aus – und käme auch ohne die Fassungslosigkeit der Bürgermeisterin über die begründete und gewichtige Position der Forst aus.

Der Lernprozess in der langjährigen Auseinandersetzung um den Schulneubau in Senzig war offensichtlich nicht ergiebig genug. Die Zeit der Irrungen und Wirrungen scheint mit einer Annahme der beiden Beschlussvorlagen keineswegs beendet zu sein.

Hier einige Literaturhinweise:
https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/grosser-fragezeichen-bei-bullenberg-schule-DGSWSNA3EUZBY6AKN3DZPLM65A.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/das-ist-ungeklaert-beim-bullenberg-projekt-J6LSTMLOFRUTBVGA4YJPU4GUOQ.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/bedenken-beim-kreis-gegen-bullenberg-VXN2FZJEIIJ6JJPUOF34M4BCOE.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/schulneubau-in-der-ringstrasse-QRSH42YPB76TMPGZSQAUTEIKHQ.html

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/aufstand-gegen-neuen-schulstandort-WOLQNZLAZYH7W4VD43BGDSICK4.html

Das mit KI erstellte Beitragsbild dient nur der Erregung von Aufmerksamkeit und stellt keine reale Situation dar. (Red.)

Alles im Lot oder doch Verstöße gegen eigene Beschlüsse der SVV?

28. Oktober 2025

Dr. Marina Kreisel

Fortsetzung zum Thema Wiesenhof

Mehrheiten sind bekanntlich kein Qualitätsnachweis

Es kam so, wie erwartet: Eine deutliche Mehrheit der SVV-Mitglieder stimmte den Anträgen von Wiesenhof zu. Sie waren bereits zuvor in mehreren kommunalpolitischen Gremien (Ortsbeirat, Stadtentwicklungsausschuss, Hauptausschuss) behandelt worden. Auch dort hatten sie mindestens eine Mehrheit erhalten – trotz aller Einwendungen und Bedenken von Mitbürgern.

Letztere besaßen für die Mehrheit offenbar kein nennenswertes Gewicht. Folglich unterblieb es weitgehend, sich mit ihnen inhaltlich gründlicher zu befassen. Es ist eben leichter, sie als bloße „Nebelkerzen“ abzutun und eine noch am 13.10.2025 schriftlich zurückgezogene Empfehlung des Ortsbeirates Niederlehme öffentlich gänzlich unerwähnt zu lassen.

Es ist allerdings auch verständlich, dass ein Aspekt wie „Arbeitsplatzsicherung“ in den Überlegungen von Mitgliedern der Ortsbeiräte und der SVV eine hohe Wertung erfuhr – besonders in einer kritischen gesellschaftlichen Lage der Bundesrepublik und eines finanziell kritischen Haushaltes von KW. (Inwieweit sich die damit verbundenen Annahmen realen Bedingungen nähern, sei dahingestellt.)

Aber auch eine so entstandene Mehrheit ist lediglich eine Mehrheit – per Abstimmung angezeigt. Sie ist bekanntlich nicht grundsätzlich auch ein Ausweis für die gute Qualität einer Lösung. Genau das ließ sich in der jüngsten SVV-Sitzung erleben – innerhalb verschiedener Tagesordnungspunkte sichtbar werdend.

Ich wende mich heute allerdings allein jenen Abschnitten der Sitzung zu, in denen es um die Wiesenhof-Anträge ging:

  • um die Aufstellung eines Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“ (Beschlussvorlage Nr. 01-25-266);
  • um die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1 (Beschlussvorlage Nr. 61-25-267);
  • um den Beschluss zur Priorisierung der Bauleitplanung mit den Ergebnissen aus dem Workshop vom 09.07.2025 (Beschlussvorlage Nr. 61-25-275; genutzt für die Aufnahme des Aufstellungsbeschlusses „Geflügelschlachthof Niederlehme“).

Dieser Teil der Sitzung scheint mir besonders bedeutsam – vorzugsweise aus zwei Gründen:

  • Einerseits betreffen die Anträge inhaltlich einen gewichtigen Gegenstand (zwei im Parallelverfahren zu behandelnde Anträge von Wiesenhof, Entscheidung zur Priorisierung des Aufstellungsbeschlusses Geflügelschlachthof Niederlehme).
  • Andererseits weist die mehrheitliche Befürwortung dieser beiden Anträge in der SVV und die dort erfolgte Debatte eine Reihe von Argumenten und Begründungen auf – mündlich wie schriftlich –, die inhaltlich widersprüchlich sind, aber auch teilweise grob fehlerhaft erscheinen. Das ist auf beiden Seiten der Fall: bei der Stadtverwaltung und innerhalb der SVV.

Die von mir angedeutete kritische Sicht auf vorhandene Widersprüche, Falschaussagen und falsche Entscheidungen wird an anderer Stelle hoffentlich noch eine Rolle spielen und von anderen Mitbürgern ausführlich belegt werden können. Den Anfang versuche ich selbst mit dem folgenden Beispiel zu machen.

Der Umgang mit der Priorisierungsliste darf weder Dogma noch Willkürakt sein

Als Beispiel dafür wähle ich die Priorisierungsliste der Kommune Königs Wusterhausen (KW); denn sie erhielt auch im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für den Geflügelschlachthof Niederlehme besondere Aufmerksamkeit – die des Antragstellers, der Stadtverwaltung sowie der Stadtverordneten. Und sie fand in diesem Rahmen zudem ihre Anwendung.

Zur Erinnerung:

  • Die Priorisierungsliste existierte in der am 13.10.2025 vorliegenden Gestalt als ein Ergebnis des nichtöffentlichen Workshops vom 09.07.2025. Daran waren 42 Personen beteiligt, die mittels Vergabe von Punkten die Bauvorhaben in KW mit den Ziffern 1–4 (von geringster bis höchster Wertigkeit) einschätzten – in unterschiedlichen Gebietsarten (z. B. Gemeinbedarfsflächen und Wohnen, Gewerbe, Tourismus). Dieser Teilnehmerkreis, dem Vertreter aus Ortsbeiräten, aus der SVV, der Stadtverwaltung sowie sachkundige Einwohner angehörten, war laut Stadtverwaltung so zusammengesetzt, dass alle Positionen in den politisch arbeitenden Gremien für Königs Wusterhausen mitbestimmt werden konnten.
  • Die Priorisierungsliste wird gewissermaßen als ein Werkzeug, als ein Arbeitsmittel, als ein Arbeitsprogramm verstanden. Darin sind – hier im Bereich der Bauleitplanung von KW – Ziele, Aufgaben und Bauvorhaben nach Wichtigkeit und Dringlichkeit bewertet, eingeordnet und in eine Reihenfolge gebracht worden. Sie soll helfen, den konkreten Entscheidungs- und Bearbeitungsprozess von Bauvorhaben in unserer Kommune zu verbessern, auch hinsichtlich seiner Transparenz.

Das schließt ausdrücklich ein:

„Bei Anträgen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Satzung hat der Fachausschuss und die SVV die Priorität festzulegen, an welcher Stelle das Verfahren einzuordnen ist und welches der jetzt priorisierten Verfahren zurückgestellt wird.“
(Beschluss Nr. 61-25-275-3)

Diese Festlegung, die keine Einschränkung oder Modifizierung enthält, trifft auf den Antrag von Wiesenhof zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Schlachthof voll zu. Aber sie ist – wie ich nachfolgend zu zeigen versuche – nicht eingehalten worden.

Die Probe aufs Exempel machen

Am 13.10.2025 wurde über die Priorisierungsliste in der SVV ohne Anwesenheit der Fraktion FWKW abgestimmt (Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 2, Stimmenthaltungen: 6, Befangen: 0).

Noch vor Abstimmung der Liste – die laut schriftlicher Stellungnahme der FWKW vom 10.10.2025 juristisch angreifbar sei – lag der SVV bereits die Behandlung einer ersten Aufnahme eines Aufstellungsbeschlusses vor. Es handelte sich um den eben erst beschlossenen Aufstellungsbeschluss pro Schlachthof Niederlehme, der auf Wunsch des Unternehmens in die Liste kommen sollte; denn bis dahin war er dort nicht ausgewiesen.

Auch im Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2025 war er überhaupt kein Thema. Bis zum Zeitpunkt des Workshops mit seinen Festlegungen hatte er ebenfalls keine Rolle gespielt. Doch nun, plötzlich in der SVV, änderte sich das.

Vorbereitend hatte Frau Angela Zybell, Amtsleiterin des Amtes Stadtentwicklung und Liegenschaften, bereits bezüglich der Abstimmung des Aufstellungsbeschlusses Schlachthof Niederlehme auf das Priorisierungsproblem hingewiesen:

„Das Vorhaben ist bisher nicht in der Priorisierung der Bauleitplanung enthalten. Dementsprechend bitten wir Sie auch um eine Bewertung, wie prioritär dieses Vorhaben zukünftig behandelt werden soll, wenn Sie denn einen Aufstellungsbeschluss fassen.“

Hier knüpfte sie an die schriftliche Darstellung in der Beschlussvorlage Nr. 61-25-266 an. Darin heißt es:

„Ausführungen des Vorhabenträgers zur Priorisierung der Bauleitplanung:
Der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH ist die geplante Priorisierung der Bauleitplanverfahren durch Stadtverwaltung und die städtischen Gremien bekannt. In dieser Priorisierungsliste ist das vorliegende Bauleitplanverfahren noch nicht aufgenommen. Das Unternehmen ist zur Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze dringend auf die Aufstellung des Bebauungsplans angewiesen. Der vorliegende Produktionsstandort ist der kleinste in der Unternehmensgruppe. Aufgrund des bestehenden Teams und der insgesamt guten Rahmenbedingungen soll an dem Standort festgehalten werden. Dies setzt allerdings die Planungssicherheit voraus, da sich das Unternehmen sowohl nationaler und internationaler Konkurrenz als auch Konkurrenz innerhalb der Unternehmensgruppe stellen muss.
Ergänzung Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung:
In Bezug auf die Priorisierung der Bauleitplanung ist dieser Bebauungsplan der Gebietskategorie Gewerbe zuzuordnen. Es ist hier zu entscheiden, ob der Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“ prioritär behandelt werden soll und – wenn ja – an welcher Stelle und welcher Bebauungsplan aus der Gebietskategorie Gewerbe dann nachrangig bearbeitet werden soll.“

Was dann in der SVV erfolgte, nenne ich wieder einmal einen bemerkenswerten Vorgang: Der Aufstellungsbeschluss zum Schlachthof wurde nun im Zuge der Abstimmung der Prioritätenliste – bis dahin ohne das Wiesenhof-Vorhaben existierend – einfach fast nebenbei darin aufgenommen, als Gewerbe unter Platz 4, dann dort auf Platz 3.

Gewissermaßen im Schnelldurchgang, überlagert von anderen Überlegungen zur Einordnung anderer Vorhaben. Ganz ohne Widerspruch gegen die Aufnahme des Aufstellungsbeschlusses Schlachthof war er in die Priorisierungsliste gelangt. Ohne seine gesonderte Abstimmung – dabei wäre sie doch nötig gewesen, denn es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch keine von der SVV befürwortete Prioritätenliste, in die er hätte aufgenommen werden können.

Aber Kommunalpolitik in KW macht es offenbar im Verbund mit der Stadtverwaltung möglich – ohne Punktvergabe, wie im Workshop erforderlich (inhaltliche Kriterien gibt es im Falle der Priorisierungsliste von KW ohnehin nicht). Ebenso ohne ein Argumentieren, das diesen Namen verdienen würde.

Für den Fraktionsvorsitzenden der CDU genügte es beispielsweise, sich die anderen Projekte auf der Priorisierungsliste angeschaut zu haben, um zu wissen, dass es richtig sei, den Aufstellungsbeschluss Schlachthof Niederlehme dort aufzunehmen. Ebenso sei die Reihenfolge zugunsten des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Schlachthof zu verändern – ganz pragmatisch.

Und diese Kundgabe reichte den meisten Stadtverordneten wohl für ihre Entscheidung pro unternehmensgetriebenes Vorhaben, so wie von Herrn Christian Möbus-Lazarus vorgeschlagen: Aufnahme unter Gewerbe, Platz 3.

Denn auch der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses sah sich nicht zum Einspruch veranlasst.

Was da ablief, stand allerdings in deutlichem Widerspruch zu den o. g. Festlegungen – in zweierlei Hinsicht:

  • Die Aufnahme des hier interessierenden Aufstellungsbeschlusses in die Priorisierungsliste erfolgte – das sei nochmals unterstrichen –, bevor über sie überhaupt abgestimmt worden war. Es existierte folglich zum Zeitpunkt der Aufnahme des Wiesenhof-Aufstellungsbeschlusses in die Liste keine beschlossene Priorisierungsliste.
  • Die Anwendung der Priorisierungsliste ist laut o. g. Beschlussvorlage zwingend mit der Bedingung verknüpft, dass Fachausschuss und SVV festlegen, wie die Priorisierung eines Aufstellungsbeschlusses zu erfolgen hat – also in beiden Gremien, in zwei gesonderten Vorgängen. Am 13.10.2025 wurden sie zu einem Vorgang vermischt, auf einen reduziert.

Und wie Kai aus der Kiste stand am Ende der Diskussion eine Priorisierungsliste, in die wie selbstverständlich der Aufstellungsbeschluss Schlachthof Niederlehme Eingang gefunden hatte – entstanden in einem privilegierten Schnellverfahren und bevorzugt behandelt gegenüber anderen bereits priorisierten Vorhaben, gewissermaßen an ihnen vorbeigeschleust.

Fast unbemerkt bleibend von Stadtverordneten, die vermutlich nicht einmal erkannten, woran sie gerade beteiligt waren.

Hervorzuhebende Aspekte und Fragen

  • Die Priorisierungsliste war außerhalb des Workshops bisher noch nicht angewendet worden. Nun, da das erstmals in einer öffentlichen Sitzung der SVV erfolgen sollte, zeigten sich in der Diskussion deutliche inhaltliche Unklarheiten – sie betrafen Ziel, Funktion und Entstehung der Liste im Vorfeld. Nicht zufällig fielen kritische, ablehnende Äußerungen von Stadtverordneten wie „Das Chaos ist perfekt“ oder „Ich schmeiß mal was rein, und dann schauen wir mal, wer das größte Durchsetzungsvermögen hat.“
  • Es ist kaum anzunehmen, dass niemand – kein Landespolitiker, kein Jurist, kein ehemaliger Bürgermeister – erkannte, dass jene Bedingung, die für die Priorisierung von Vorhaben gilt, durch die gewählte Vorgehensweise unterlaufen wurde. Ist das Vorgehen einiger Personen gar strategisch bewusst in die eingeschlagene Richtung getrieben worden – von anderen nicht erfasst? Oder sind einzelne Stadtverordnete inzwischen wegen ihrer vielen Aufgaben, Funktionen und Ämter nicht mehr fähig, sich selbst ausreichend intensiv mit konkreten Vorhaben in ihrer eigenen Kommune zu befassen – dort, wo sie von Bürgern gewählt wurden?
  • Es ist zudem schwer zu verstehen, dass die Aufnahme in die Gebietsart „Gewerbe“ ohne Debatte erfolgte. Immerhin handelt es sich um einen Schlachthof, der Teil industrieller Geflügelproduktion und -verarbeitung ist und dessen angestrebte Erweiterung eine beachtliche Dimension aufweist. Dabei müsste gefragt werden: Erfüllt der Schlachthof unter diesen Bedingungen die Anforderungen an einen Gewerbebetrieb und dessen Zuordnung in ein Gewerbegebiet? Die Baunutzungsverordnung legt unter § 8 fest:

„Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nichtbelästigenden Gewerbebetrieben.“
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/_8.html

Die Probe aufs Exempel ist misslungen

Aus meiner Sicht ist die Probe aufs Exempel misslungen. Auch wenn die Priorisierungsliste keine „statische Tabelle“ (Michaela Wiezorek) sei – nach meinem Verständnis benennt der o. g. Beschluss Nr. 61-25-275-3 klar und unmissverständlich, wie mit Anträgen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu verfahren ist.

Lege ich dieses Verständnis zugrunde, dann kann ich die Tatsache, den Aufstellungsbeschluss für den Schlachthof unter skizzierten Bedingungen auf die Priorisierungsliste zu setzen, nur als einen Verstoß gegen den am 13.10.2025 verabschiedeten Beschluss in der SVV werten – vielleicht sogar als einen bewussten, groben Verstoß.

Die Abstimmung – so wieder mein Textverständnis des Beschlusses – hätte am 13.10.2025 gar nicht auf diese Weise stattfinden dürfen. Die Aufnahme in die Priorisierungsliste hätte in den nächsten Sitzungslauf gegeben werden müssen, um die Priorisierung dort in vorgeschriebener Art und Weise vollziehen zu können.

Dadurch hätte sich der Prozess zwar um einige Wochen verlängert, aber die Priorisierung wäre entsprechend des verbindlichen Beschlusses erfolgt – vermutlich auch mit mehr Klarheit in der Sache.

Genau das ist – ich wiederhole mich – unterblieben. Offenbar ist das sehr stark unter dem Aspekt der Bedürfnislage des Betriebes geschehen: Zeit ist Geld. Selbst der kommunalpolitische Prozess wird in diesem Sinne monetarisiert – in erster Linie zugunsten eines Global Players, der klar signalisiert hatte, was er erwartete.

Irritationen, Fehler und Verstöße in der SVV können Folgen haben

Meine kurze Analyse zugrunde liegender schriftlicher Texte und mündlicher Äußerungen in der SVV lässt mich zu dieser Wertung gelangen.

Aber ich bin juristischer Laie, und als Nicht-Stadtverordnete fehlt mir jegliche Innensicht in die einzelnen Fraktionen, in nichtöffentliche Sitzungen, in die Stadtverwaltung usw.

Auch deshalb irritiert es mich, dass nach meiner Kenntnis nur ich mich in Richtung eines Verstoßes äußere. Obwohl wir alle denselben Text lesen konnten und dieselben Beiträge in der SVV vernommen haben, ist ihre Deutung offensichtlich sehr unterschiedlich.

Von allen am 13.10.2025 anwesenden Stadtverordneten – eingeschlossen zwei Landtagsabgeordnete, ein einstiger Justizminister und fünf weitere Juristen – wurde die Priorisierung des Aufstellungsbeschlusses Wiesenhof/Schlachthof, wie sie in der SVV erfolgte, überhaupt nicht als Problem angesprochen.

Geschweige denn, eine Nichtabstimmung mit Vertagung gefordert. Auch aus der Stadtverwaltung gab es keine derartigen Signale – im Gegenteil. Es wurde offenbar alles unternommen, den Verlauf zu beschleunigen, hier im Interesse von Wiesenhof.

Weiteres würde nach mehrheitlicher Auffassung, wie in der SVV zum Ausdruck kommend, in der Verantwortung des Landesumweltamtes liegen. Schließlich sei es für das entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig.

Also alles im Lot? Doch kein Verstoß gegen den o. g. Beschluss? Ich sehe das falsch? Alle anderen richtig?

Die Auseinandersetzung mit Beschlüssen zu Wiesenhof hat sich nicht erledigt

Wir wissen es: Viele können irren, falsch entscheiden – einer kann recht haben. Oder umgekehrt.

Nach meiner Interpretation des Beschlusses hat die Mehrheit der SVV – die Fraktion FWKW fehlte – gegen ihren eigenen Beschluss verstoßen.

Falls es so wäre, dürfte es so nicht bleiben. Nicht nur die Kommunalaufsicht ist ein weiteres Mal gefordert.

Und nicht nur hinsichtlich dieses Teils meiner Betrachtung der Sitzung hat sich die Auseinandersetzung mit Beschlüssen zu Wiesenhof nicht erledigt. Das Thema Genehmigungsverfahren bedeutet eine Fortsetzung unter weiteren Aspekten.

Und es wäre gut, möglichst viele Einwohner unserer Kommune würden sich daran beteiligen. Es geht zuvorderst um existenzielle Bedingungen für sie, ihre Kinder und Enkel.

Sich darauf zu verlassen, dass allein Politik und Behörden es schon richten werden, erweist sich immer wieder als Irrtum – selbst in der Kommunalpolitik, in der von Bürgern gewählte Bürger ehrenamtlich tätig sind.

Davon zeugt vielleicht auch dieser Beitrag.

Anmerkung

Die genaue Bezeichnung des Betriebes lautet: Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH.

Aktuelle Hinweise

  • Artikel im Blickpunkt / KaWe-Kurier vom 25. Oktober 2023, S. 3: KWern stinkt es immer noch.
  • Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen, OT Niederlehme:
    Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, vom 9. September 2025.
    Link: Öffentliche Auslegung Wiesenhof

 

Wenn ein kommunaler Haushalt in Schieflage gerät – oder was das für den Umgang mit Investoren bedeuten kann

13. Oktober 2025

Dr. Marina Kreisel

Teil 2: Wiesenhof in Niederlehme

Ein Gutachten mit Folgen und grundlegenden Fragen

Ein Haushalt in Schieflage oder gar ein defizitärer Haushalt entsteht nicht einfach so. Daran haben – meist in unterschiedlichem Maße – sowohl äußere als auch zahlreiche innere Ursachen Anteil. Ein defizitärer Haushalt wirft, insbesondere in der gegenwärtigen Zeit, viele Fragen auf. Mit diesen Fragen muss gründlich umgegangen werden, um herauszufinden, warum Königs Wusterhausen in der Ära Wiezorek in diese letztlich von Menschen geschaffene Situation geraten ist und auf welche Weise sie überwunden werden kann. Mit welchen Folgen – für wen? Und in welchen Abwägungsprozessen – von wem entschieden?

Das alles müssen Stadtverwaltung und Stadtverordnete wollen, beherrschen und kommunizieren können – ob mit oder ohne externen Sachverstand. Und das alles braucht Zeit zur Bearbeitung. Doch wenn der Druck sehr groß ist oder größer dargestellt wird, als er tatsächlich ist, besteht erst recht die Gefahr hektischen, verkürzten, einseitigen und zutiefst widersprüchlichen Handelns. Und manches, was besonders intensiv erörtert werden müsste, um nicht gleich die nächsten Fehler zu machen, erfährt in den kommunalpolitischen Gremien nicht die nötige Behandlung. Das scheint sich gegenwärtig auch am Beispiel Wiesenhof zu zeigen – vermutlich noch verstärkt angesichts des jüngst erstellten externen Gutachtens zur Haushaltslage, das grundlegende Finanzierungsprobleme der Stadt aufzeigt und teilweise lediglich bestätigt, wovor in der Vergangenheit immer wieder vereinzelt gewarnt worden ist – vergeblich. Denn es fällt, so meine Beobachtung über die Jahre hinweg, nicht wenigen Personen in Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung schwer, zwischen einem „ungeliebten“ Diskutanten und den dargestellten Sachverhalten zu unterscheiden und offen gegenüber dessen Einwendungen, Argumenten und Bewertungen zu sein.


Veränderte Ansiedlungspolitik in Königs Wusterhausen – ein möglicher Weg mit Vorteilen, Nachteilen und neuen Problemen

Im Gutachten werden mögliche Wege zur Überwindung der finanziellen Defizite angesprochen. Als ein solcher Weg wird vom Gutachter Müller-Elmau nicht lediglich eine veränderte, sondern sogar eine „aggressive Ansiedlungspolitik“ genannt – auch wegen einer Unternehmensansiedlung in Königs Wusterhausen, die er bisher als gering einschätzt. Zu einer inhaltlichen Ausgestaltung dieses Ansatzes, der in deutschen Städten und Gemeinden unterschiedlich aussehen kann, äußert sich der Gutachter nicht. Begrifflich bleibt alles vage.
(Quelle: MAZ-Artikel)

Im Kern geht es bei einer aggressiven Ansiedlungspolitik – ungeachtet zahlreicher Unterschiede hinsichtlich der gewählten Ansätze und Maßnahmen – um starke Anreize für Unternehmen, zu kommen oder zu bleiben. Damit solche Maßnahmen zum Erfolg führen – oft in Konkurrenz mit anderen Kommunen –, sind Stadtverwaltung und Kommunalpolitiker, abhängig von der Verfasstheit ihrer Kommune, immer wieder zu großem Entgegenkommen bereit. Das betrifft beispielsweise die Aufstellung oder Veränderung von Bebauungsplänen, Teil-Flächennutzungsplänen, die Umwandlung von Waldflächen in Gewerbegebiete oder auch verschiedene Formen des Verzichts.

Das geschieht selbst dann, wenn solche Ansiedlungen zahlreiche negative Folgen für die eigene Bevölkerung bedeuten oder beachtliche Unwägbarkeiten einschließen, die die Daseinsvorsorge – etwa die Versorgung mit Trinkwasser oder die Neubildung von Grundwasser – betreffen und diese in der Zukunft gefährden können. Was dort geschieht, sind im Grunde oft Wetten darauf, dass eine erhoffte Entwicklung tatsächlich eintritt – Wetten von Stadtverordneten und Verwaltungen, nicht selten im Widerspruch zu berechtigten Bedürfnissen, Interessen und Einwendungen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger.


Wiesenhof zwischen Akzeptanz und Ablehnung in der Bevölkerung

Genau damit haben wir es auch in Königs Wusterhausen im Umgang mit Wiesenhof zu tun – mit jenem Unternehmen, das 1991 das DDR-Kombinat für Industrielle Mast (KIM) im Zuge der Privatisierung übernahm und es im Laufe der Jahrzehnte unter dem Dach der PHW-Gruppe weiterentwickelte. Denn der Standort, Mitte der sechziger Jahre errichtet, passte wirtschaftlich gut in das Profil des heutigen Global Players, der – anders als vom hiesigen Geschäftsführer André Hüttemeyer behauptet – nicht nur in Deutschland für Deutschland produziert, sondern auch in Polen, Bulgarien und den Niederlanden tätig ist. Immer abhängig davon, was für die PHW-Gruppe unter jeweiligen Bedingungen wirtschaftlich besonders sinnvoll und politisch möglich ist – also profitabel.

Die seit mehr als sechs Jahrzehnten bestehende industrielle Geflügelproduktion prägt das Verhältnis zwischen dem Betrieb und der Bevölkerung. Einerseits zeigt sich eine gewisse Gewöhnung an den Standort und den Konsum der Produkte. Andererseits gibt es fortdauernde Auseinandersetzungen wegen Immissionsbelastungen und anderer Verstöße, einschließlich solcher gegen das Tierwohl.

Es sind längst nicht mehr nur betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, die sich engagieren – auch weil sie die Immissionen unmittelbar spüren und eher erkennen, was im Umfeld der Produktion geschieht. Zur Erinnerung: Die Aufdeckung illegalen Produzierens im Werk Niederlehme – über die behördlich genehmigte Menge hinaus – ging maßgeblich auf die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“ zurück, nicht auf die zuständigen Behörden, nicht auf die Stadtverwaltung und nicht auf gewählte Stadtverordnete.
(Quelle: kw-stinkts.de)


Neue Anträge von Wiesenhof – mehr als nur die Aufstellung eines Bebauungsplans

Wiesenhof muss also nicht erst durch lukrative Anreize von Stadtverordnetenversammlung oder Stadtverwaltung in die Kommune geholt werden. Die jahrzehntelange Existenz hier hat sich für die PHW-Gruppe offensichtlich gelohnt – trotz wiederholter Auseinandersetzungen, Gerichtsverfahren und behördlicher Auflagen.

Die aktuellen Anträge des Unternehmens betreffen das eigene Grundstück und zielen auf zwei Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung:

  1. die Aufstellung eines Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“ und

  2. die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1.

Beide Beschlussvorlagen dienen der Ausweisung eines „Sondergebietes Schlachthof und -verarbeitung“ anstelle der bisherigen Kennzeichnung als Gewerbegebiet.

Der Geschäftsführer André Hüttemeyer begründete dies in seinen öffentlichen Vorträgen im Ortsbeirat Niederlehme und im Stadtentwicklungsausschuss mit der langfristigen Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze – im Wettbewerb innerhalb der PHW-Gruppe und international. Dafür müsse die Produktion fast verdoppelt werden, was bauliche Erweiterungen auf dem Grundstück erfordere. Dies alles, so Hüttemeyer, geschehe ohne zusätzlichen Wasserverbrauch – dank veränderter, intensiverer Produktionsprozesse. Zudem nehme der Konsum von Hühnerfleisch statistisch zu. Wiesenhof sei zudem ein auf das Tierwohl bedachtes Unternehmen, was durch Zertifikate belegt werde.
(Zum Kontrast zwischen dem Label der Initiative Tierwohl und realen Haltungsbedingungen siehe Report Mainz)


Zu Problemen und Ergebnissen im bisherigen Umgang mit den Beschlussvorlagen

Im bisherigen Sitzungsverlauf empfahl die große Mehrheit der Stadtverordneten beide Beschlussvorlagen zur Annahme in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Oktober 2025 – vermutlich auch unter dem Eindruck des defizitären Haushalts, aber wohl ebenso unter dem Einfluss der Darstellung durch Herrn Hüttemeyer.

Als Hauptargumente dienten:
a) die Sicherung des Standortes,
b) der Erhalt der Arbeitsplätze und
c) erwartete Steuereinnahmen.

Belege hierfür fehlen. Alles bleibt auf allgemeiner Ebene; lediglich die aktuelle Zahl der Beschäftigten ist bekannt. Die Immissionsproblematik – auch im Hinblick auf die geplante Schulerweiterung in unmittelbarer Nähe – sowie die Wasserproblematik, mehrfach von Einwohnerinnen und Einwohnern betont, scheinen vielen Stadtverordneten unter dem Eindruck der Verwaltung als „irrelevant“ zu gelten.

Diese Themen werden offenbar mit gutem Gewissen an das Genehmigungsverfahren delegiert, das vom Unternehmen selbst beim Landesumweltamt beantragt wurde. Doch dies wäre eine Flucht vor der eigenen Verantwortung als gewähltes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung.

Rechtliche Fragen zur Wassernutzung bestehen seit Langem (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 25. September 2020, VG 5 L 292/19). Im laufenden Verfahren beantragt das Unternehmen wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 Wasserhaushaltsgesetz bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald.

Gegenstand dieser Verfahren sind:
– Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser,
– Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer.
(Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, vom 9. September 2025)

Da will man als Stadtverordneter, wenn es um die Aufstellung eines Bebauungsplans unter solchen Bedingungen geht, nichts Genaueres wissen? Oder keine Festlegungen aufnehmen – etwa zur Wasserwiederaufbereitung, wie sie beispielsweise in Grünheide von Tesla nachgerüstet und genutzt wird?

Nehmen wir die PHW-Gruppe beim Wort und fordern wir sie auf, sich praktisch verstärkt der Wasserproblematik in Niederlehme zuzuwenden – ihr Nachhaltigkeitsbericht 2023 sollte Anlass dafür sein.
(PHW-Gruppe Nachhaltigkeitsbericht 2023)

Darüber hinaus gab es rechtliche Einwendungen, die von der sachkundigen Einwohnerin E. in zwei Sitzungen öffentlich vorgetragen wurden – etwa Bedenken wegen unzulässiger Investorenplanung und eines möglichen Verstoßes gegen § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch. Diese Einwände wurden weder aufgegriffen noch vertieft.

Vielleicht liegt dies auch an der übervollen Tagesordnung vieler Sitzungen: Wer sich durch zahlreiche Punkte arbeiten muss, verliert irgendwann die Aufmerksamkeit – und stimmt am Ende eher zu. Auch so entsteht Oberflächlichkeit in der Behandlung kommunaler Entscheidungen.


Ausblick

Wie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden wird, wissen wir am Abend des 13. Oktober 2025. Dann wird sich zeigen, ob sich die Stadtverordneten auf eine Wette mit einem Global Player eingelassen haben – auf eine Absichtserklärung ohne jeden juristischen Wert. Denn ob das Unternehmen langfristig bleibt oder sich zurückzieht, hängt letztlich nicht von den Angeboten aus Königs Wusterhausen ab, sondern wird anderswo im Konzern entschieden – je nach wirtschaftlicher Lage, Trends und Prognosen.

Nach der Sitzung wird sich auch zeigen, ob die Sorgen, Bedenken und Einwendungen zur Immissions- und Wasserproblematik ernst genommen werden oder ob die Verantwortung einfach delegiert wird.

Ganz gleich, wie die Entscheidung ausfällt – auch eine Vertagung bis nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wäre denkbar –: Auf die Teilnahme an diesem Verfahren sollten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger nicht verzichten. Es geht um nichts Geringeres als um Daseinsvorsorge und die Existenzgrundlagen von Mensch und Tier im lokalen Bereich.
(BUND Brandenburg zur Wasserpolitik)


Anmerkung:
Die genaue Bezeichnung des Betriebes lautet Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH.

Weiterführende Lektüre:

Familienfreundliche Politik? Fehlanzeige in unserer Stadt!

10. Oktober 2025

Offener Brief – Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht!

Sehr geehrte Mitglieder des Elternbeirats,

wegen der von der Bürgermeisterin unter anderem beabsichtigten drastischen Erhöhung der Kita-Beiträge hatte ich mich bereits mehrfach an die Stadtverordnetenversammlung gewandt. Dass sich unsere Stadt seit vielen Jahren in einer desaströsen wirtschaftlichen Schieflage befindet, ist hinlänglich bekannt. Ebenso bekannt ist, dass die Bürgermeisterin und ihre Stadtverordnetenmehrheit seit ihrer Amtsübernahme 2021 trotzdem zahlreiche ausgabenwirksame Entscheidungen getroffen haben. Die „Zeche“ für diese – wirtschaftliche Gegebenheiten strikt ignorierende – völlig verfehlte Kommunalpolitik sollen nun die Bürger bezahlen, insbesondere Eltern. Das ist objektiv empörend!

Familienpolitik als „Wahlkampfgeschenk“?

Ein Indiz für die geradezu familienfeindliche Sichtweise der Stadt sind Äußerungen des zuständigen Dezernenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung. Darin bezeichnete er die Kita-Gebührensenkung von 2018 als „Wahlkampfgeschenk“ und beklagte, dass diese seitdem nicht mehr angehoben worden sei. Eine familienunterstützende Kommunalpolitik als „Wahlkampfgeschenk“ zu bezeichnen, ist mehr als abwegig – zumal sie auf einem Mehrheitsbeschluss der SVV aus 2018 beruhte. Dass die Bürgermeisterin seit 2021 unterlassen hat, die Gebühren im Verhältnis zu Kostensteigerungen moderat anzupassen, ist ihr Problem, nicht das der Eltern.

Falsche Begründungen im rbb-Beitrag

Im rbb24-Beitrag vom 09.10.2025 (ab Minute 20:05) „begründet“ die Bürgermeisterin die geplante Gebührenerhöhung u. a. damit, dass die Stadt selbst Erzieher/-innen ausbilde und die Kosten für hohe sozialpädagogische Qualität trage. Das ist faktisch falsch:
– Erzieher/-innen werden an Fachschulen ausgebildet und erhalten nur in Praxisphasen ein geringes Entgelt.
– Fort- und Weiterbildung gehören selbstverständlich zum Beruf – sie rechtfertigen keine drastische Gebührenerhöhung.

Eine Kita ist schließlich eine Bildungseinrichtung – Teil der Daseinsvorsorge – und kein sozialpädagogisch sinnleerer „Kinder-Aufbewahrungsort“.

Kita-Verlegung: 10 km entfernt – wie familienfreundlich ist das?

Mit der aus meiner Sicht abwegigen „Familienpolitik“ der Stadt korreliert auch die geplante Verlegung der Kita „Räuberberg“ in Niederlehme an den Standort Darwinbogen – 10 km einfache Entfernung! Das ist für betroffene Eltern schlicht nicht nachvollziehbar und mit einer familienfreundlichen Kommunalpolitik nicht vereinbar.

Statt Gebührenerhöhungen: Ausgaben prüfen!

Bevor Bürgern – insbesondere Eltern – tief in ihr Portemonnaie gegriffen wird, müssen endlich alle städtischen Ausgaben auf den Prüfstand. Hier nur einige der dringendsten Punkte:

1️⃣ Personalaufwuchs in der Verwaltung

  • Fehlende Übersicht über den luxuriösen Personalaufbau seit 2021 laut aktuellem Organigramm.
    • Es braucht eine klare Analyse der Einsparpotenziale – geordnet nach Entgeltgruppen.
    • Zu prüfen ist, ob vakante Stellen von Beigeordneten, Dezernenten und Amtsleitern gestrichen werden können.
    Geschätztes Einsparpotenzial: rund ½ Mio. € jährlich.

2️⃣ Investitionsstau und Prioritäten

  • Erstellung einer vollständigen, quantifizierten Übersicht über den Investitionsstau in allen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben.
    • Integration in eine langfristige Investitions- und Finanzplanung (inkl. Doppelhaushalt 2026/2027).
    • Nur so kann die SVV sinnvolle Prioritäten setzen.Einsparpotenzial: Verzicht auf Klientel-Investitionen im Umfang von rund 10 Mio. €, etwa den nicht öffentlich zugänglichen Kunststoff-Fußballplatz der „Eintracht“ oder die Sanierung des „Sendehauses 1“.

3️⃣ Externe Gutachten und Planungsaufträge

  • Seit 2021 deutlicher Anstieg teurer externer Aufträge.
    • Beispiele: „Infrastrukturkonzept bis 2035“, das laut Bürgermeisterin gar nicht nutzbar ist; Bebauungsplan 02/24 für Grundschule und Hort Niederlehme mit Kosten über 40 Mio. €.
    • Verdoppelung der Abriss- und Bodenschadstoffkosten beim Handwerkskammer-Grundstück auf über 100.000 € zeigt eklatante Verwaltungsmängel.
    Solche Fehler darf es nicht geben, bevor Verträge zulasten der Steuerzahler geschlossen werden.

4️⃣ Klare Abgrenzung: Verwaltung vs. Externe

Die SVV muss endlich festlegen, welche Aufgaben zwingend zur Verwaltung gehören und welche nur in Ausnahmefällen extern vergeben werden dürfen. Der Flächennutzungsplan wurde an ein externes Unternehmen vergeben – völlig unnötig, da umfangreiche Vorarbeiten aus früheren Legislaturperioden vorliegen. Hier bestehen erhebliche Einsparpotenziale. Es braucht eine strikte Begrenzung und Kontrolle externer Gutachten und Planungen durch die SVV.

Schlusswort

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Durchhaltevermögen, damit die Stadt weiterhin Kita-, Hort- und Jugendarbeit als zentrale Aufgabe einer familienfreundlichen Kommunalpolitik begreift – und Eltern nur mit sehr moderaten Gebührensätzen belastet.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

Wenn ein kommunaler Haushalt in Schieflage gerät oder was das im Umgang mit Investoren bedeuten kann

3. Oktober 2025

Dr. Marina Kreisel

Teil 1: Einsatztrainingszentrum (Königspark)

Es kam für die Öffentlichkeit, selbst unter Stadtverordneten, wieder einmal wie ein Blitz aus heiterem Himmel – nach den plötzlich auftauchenden 13‑Millionen‑Defizit im Haushalt kam diesmal die Mitteilung, wonach die Generalzolldirektion (GZD) im Königspark ein Einsatztrainingszentrum (ETZ) errichten lässt. Zugleich erschien ein Kommentar an die Einwohner unserer Kommune, mit dem die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin ihre Deutungshoheit herzustellen versuchen und zugleich bundesweite Aufmerksamkeit für KW als Standort (!) erhalten wollen, nicht als familienfreundliche Stadt, nicht als grüne Stadt. Im Kommentar aus dem Rathaus heißt es diesmal:

„Die Ansiedlung des Zolls ist ein wichtiger Meilenstein für Königs Wusterhausen. Mit dem Einsatztrainingszentrum entsteht ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainingsumfeld, das unsere Stadt im Aus- und Weiterbildungssektor stärkt und überregionale Strahlkraft entfalten wird. Gemeinsam mit der geplanten neuen Hauptfeuerwache wird hier ein starkes Zentrum für Sicherheit, Bildung und Daseinsvorsorge entstehen – gute Nachbarschaft im besten Sinne. Dieses Projekt wird nicht nur die Ausbildung des Zolls stärken, sondern auch einen Mehrwert für unsere Bürgerschaft schaffen. Solche Ansiedlungen sind nur erfolgreich, wenn wir urbane Infrastruktur mitdenken. Der Königspark soll kein isoliertes Gewerbegebiet werden, sondern ein lebendiges Quartier, das auch für die Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert schafft.“

Und es heißt darin an anderer Stelle:

„Die Entwicklung des Königsparks mit seinen rund 56 Hektar Gesamtfläche stellt eines der wichtigsten Zukunftsprojekte der Stadt dar. Mit der Ansiedlung des Zolls wird ein starkes Signal gesetzt, dass Königs Wusterhausen im ‚Boom‑Korridor Südost‘ ein attraktiver Standort für Unternehmen, Institutionen und Fachkräfte ist.“
https://www.koenigs-wusterhausen.de/einsatztrainingszentrum-des-zoll-im-koenigspark-0d3edd44d1397a0c?f=miscellaneous&f=events&f=construction&f=town+hall&f=daycare+and+school&f=traffic&f=economy&f=urban+development&f=corona&f=politics&s=desc

Ja, die Wertungen können positiver kaum sein. Wie so oft sind sie hochstilisiert, vage; statt klar zu benennen, worum es geht, erfolgt eine aus der Werbung aufgegriffene Übertreibung, die den Einwohnern etwas „aufschwatzen“ will (statt sie wenigstens solide zu informieren): hochmodernes Ausbildungs- und Trainingszentrum, starkes Zentrum … Meilenstein für KW, überregionale Strahlkraft, starkes Signal, „Boom‑Korridor Südost“, Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger.

Das sind in diesem Falle – das sei betont – zum Teil Anleihen und Übernahmen aus dem Text auf der Seite von Periskop Development (bisher DLE), die bis hinein in die Wortwahl von Stadtverwaltung und Bürgermeisterin reichen. https://www.periskop.ag/news/periskop-development-veraussert-teilflache-des-projekts-konigspark-an-die-bima. (Da erinnert sich mancher Bürger fast an das Engagement des Ex‑Wirtschaftsministers Steinbach für Tesla und Musk, das zeitweilig gar devot, ja peinlich wirkte.)

Fragen wir also doch: Was geschieht derzeit hier in KW? Was ist bereits vorher geschehen? Wie ordnet sich das Projekt ein? Wie steht es mit der Planungshoheit der Stadt?

Aus meiner Sicht sind folgende Stränge zu beachten: voller Widersprüche, voller Zielkonflikte. Aber letztlich kommen Investoren mit ihren „Wünschen“ zum Zuge, weil es ihnen die Stadtverordneten mindestens mehrheitlich gestatten – teilweise mit nicht stichhaltiger Begründung, teilweise ihre ursprünglichen Entscheidungen selbst unterlaufend.

  1. Noch ist für den Königspark nur der alte B‑Plan (1992) gültig. „Der aktuell zugrunde liegende Bebauungsplan sieht eine ausschließliche Gewerbenutzung vor“, so wird es von den Autoren des Konzepts für den Königspark festgestellt. Eine Befürwortung eines veränderten B‑Plans für ein gemischtes Gebiet, wie sie das Unternehmen Periskop Development seit längerer Zeit zielstrebig verfolgt, hat es in der SVV KW bisher nicht gegeben. Ungeachtet dessen wird hier und da jedoch – besonders von Akteuren – so formuliert, als existiere der veränderte B‑Plan bereits. Diesen bestehenden „Schwebezustand“ nutzte Periskop Development nun auf besondere Weise, finanziell sehr tatkräftig, vermutlich auch unter dem Eindruck eigener, wohl nicht zufriedenstellender Bilanzen. https://www.northdata.de/Periskop%20Development%20GmbH,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRB%20239078%20B

Das Unternehmen verkaufte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine Teilfläche des Königsparks von 34.500 Quadratmetern zwecks Errichtung des ETZ, eines Behördenzentrums. „Die Ansiedlung des Zolls erfolgt unter aktuellem Baurecht in einem Teilbereich des ‚produktiven Quartiers‘“, heißt es in den Äußerungen von Periskop Development. Allerdings: Die Bezeichnung „produktives Quartier“ stammt aus dem Konzept für den Königspark und umfasst dort ursprünglich einen Gewerbebereich, benannt als Quartier für „Gewerbe / Produktion (Dienstleistungen / Produktion)“. Sie stammt meines Wissens nicht aus dem aktuellen B‑Plan. Folglich wird argumentativ – so meine Interpretation – fälschlich zusammengefügt, was nicht zusammengehört. Zudem: Auch wenn laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Gewerbe unter anderem Verwaltungsgebäude gezählt werden, so ist das ETZ doch weit mehr als ein bloßes Verwaltungsgebäude bzw. ‑zentrum. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.htm

Und im Konzept von Periskop Development ist unter „produktives Quartier“ keine Rede von einem derartigen Behördenzentrum, das als Einsatztrainingszentrum laut Planung ein Einsatztrainingsgebäude, eine Sporthalle und eine Raumschießanlage als zentrale Bestandteile umfasst. Auch die Bürgerbefragung zum Königspark – daran sei erinnert – erfolgte im Vorjahr auf der Basis des Konzepts ohne das ETZ. Auf dieser Basis – nicht mit dem ETZ – wurde abgestimmt: pro oder contra Königspark in der jeweiligen Variante (nur Gewerbegebiet oder Mischgebiet).

Allerdings: Innerhalb kürzester Zeit verabschiedete sich Periskop Development partiell von ihrem eigenen Entwurf für den Königspark – weg vom dort geplanten Handwerkerhof hin zum ETZ. Und Stadtverordnete dürfen nun angesichts des noch immer gültigen, nicht veränderten alten B‑Plans, der sich für das Unternehmen plötzlich geradezu als ein Glücksfall zu erweisen scheint, keine Forderungen stellen; denn die Entscheidung pro ETZ ist gefallen, entschieden andernorts, von anderen Akteuren, mit einem anderen Eigentümer. Was sich nun gewünscht wurde angesichts dieser von Periskop Development herbeigeführten Veränderung, war eine kleine Abänderung („Befreiung“) innerhalb des gültigen B‑Plans von der bisherigen, inzwischen als störend empfundenen Festsetzung. Nur das – nichts Weiteres war den Stadtverordneten gestattet. Und diese kommunalpolitische Entscheidung trafen nach eingeschränktem Sitzungslauf (ohne SVV‑Sitzung) im Hauptausschuss elf (!) Stadtverordnete aus allen Fraktionen – ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung, aber unter Berücksichtigung einer einstimmigen Empfehlung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung (9 Ja‑Stimmen, keine Enthaltung). Was für eine Farce! https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/zoll-plant-trainingszentrum-mit-schiessanlage-in-koenigs-wusterhausen-BZUWQG7CWBBQ5HSLZJRSKSAIE4.html

  1. Lassen wir den Werbeton unserer Bürgermeisterin beiseite und sehen uns genauer an, wie sich das ETZ Königs Wusterhausen in das Sicherheitsprogramm der Bundesregierung einordnet, das in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums und der Generalzolldirektion (GZD) liegt.

Zunächst sei dazu festgehalten: Seit dem Jahr 2016 gibt es Überlegungen zu einem derartigen Programm, doch dabei blieb es anfangs. Erst in jüngster Zeit – nach der ausgerufenen „Zeitenwende“ – wird sehr zügig mit seiner Realisierung begonnen. Ein Milliardenprogramm. https://www.bundesimmobilien.de/einsatztrainingszentrum-fuer-den-zoll-entsteht-in-immendingen-82b0b5caab9c4802. Das ETZ im Königspark ist eines von insgesamt elf derartigen Zentren, die gegenwärtig bundesweit netzartig entstehen und meist mit öffentlich vernehmbarer Werbung und Freude der jeweiligen Bürgermeister einhergehen. Generalauftragnehmer für die Errichtung dieser Zentren in serieller Bauweise ist das Unternehmen Goldbeck, das bereits maßgeblich am Bau von Tesla beteiligt war.

Die Ansiedlung eines solchen Zentrums des Zolls bringt laut GZD Vorteile wie:
– 55 neue feste Arbeitsplätze,
– bis zu 150 Trainierende pro Tag, die örtliche Geschäfte oder Gastronomiebetriebe nutzen,
– Förderung regionaler Unternehmen, die Dienstleistungen zur Versorgung, zum Unterhalt und zum Betrieb der Anlage übernehmen können – und das langfristig über einen Zeitraum von 30 Jahren,
– fachgerechte Beseitigung von Kontaminationen und Kampfmitteln auf den Liegenschaften und der unmittelbaren Umgebung durch die BImA (!).

(Inwieweit das so zutrifft, sei dahingestellt.)

Dass die Bürgermeisterin – mit einem auch von ihr und von Stadtverordneten verursachten spürbaren Haushaltsdefizit im Nacken – Vorteile nutzen will, liegt auf der Hand. Nur muss man wissen: Es gibt sie auch hier nicht ohne Nachteile (selbst wenn das Lieblingswort „Mehrwert“ sie wegzuretuschieren versucht). Die BImA nennt durchaus Probleme für Anwohner, teilweise jedoch nicht deutlich genug. Andere bleiben gänzlich unerwähnt. Das sind vor allem jene, denen sich die Stadtverwaltung und die Stadtverordneten von KW im Interesse der Stadt sehr gründlich hätten zuwenden müssen – und auch die Einwohner selbst. Das müsste besonders jetzt geschehen, da in der Bundesrepublik in verschiedensten Bereichen eine zunehmende Militarisierung erfolgt und Kriegstüchtigkeit entgegen dem Grundgesetz als neue Normalität gefordert wird, auch dort, wo dies bisher nicht erwartet wurde. Wie sieht es in dieser Situation hier mit dem ETZ in KW aus? In einer Kommune, die der internationalen Vereinigung „Bürgermeister für den Frieden“ angehört? Deren Bürgermeisterin zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs zu den Gedenkveranstaltungen in Japan weilte?

Noch wird das ETZ in offiziellen Veröffentlichungen als eine Einrichtung mit zollspezifischen Aufgaben und Tätigkeiten gekennzeichnet: „Hier werden Zollbeamtinnen und ‑beamte ihre Einsätze trainieren – und das in sehr realitätsnahen Szenarien. So lassen sich in dem ETZ Situationen in Wohn‑ und Gastronomieflächen oder auch in Kfz‑Hallen simulieren. Laufstege ermöglichen dem Trainingspersonal eine effektive Überwachung und Leitung der Übungen, vier Meter über den Trainierenden. Die Raumschießanlage verfügt über drei Schießstände mit modernster Projektions‑ und Messtechnik. Verwaltungs‑ und Besprechungsräume runden das Konzept auf 13.500 Quadratmetern Bruttogeschossfläche ab.“ https://www.bundesimmobilien.de/neue-trainingszentren-der-zukunft-gruen-seriell-und-effizient-020e09c52e9ed351?utm_source=chatgpt.com

Würde das alles weiterhin so sein unter sich verändernden inneren und äußeren Bedingungen? Ich habe meine Zweifel; denn grundlegende Konflikte im Lande spitzen sich zu, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Bundeswehr wird mehr und mehr verringert, die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt verstärkt und vielfältiger. Nicht allein der Bundeskanzler betont wiederholt öffentlich die Geringschätzung des Friedensgebots. https://www.zeit.de/news/2024-03/08/merz-frieden-gibt-es-auf-jedem-friedhof

Nein, man muss nicht Kassandra sein, um zu vermuten, was dann wahrscheinlich mit dem ETZ in KW (wie mit allen anderen zehn Standorten) geschehen könnte – ungeachtet heute anderslautender Aussagen und Regelungen: Im Ernstfall, wie auch immer bestimmt, ließen sie sich rasch in operative Stützpunkte umwandeln (z. B. für bewaffnete Kräfte) – das im Fälle von KW in dichter Nachbarschaft zum Wohngebiet Königspark. Und unter Umständen – abhängig von konkreten Bedingungen – wäre es ein Objekt militärischer Auseinandersetzung am Boden oder aus der Luft (siehe Erfahrungen aus anderen Ländern). Die Bewaffnung der Zollangehörigen und ihre in den ETZ erworbenen Fähigkeiten – bisher offenbar in diesem Umfang und in dieser Qualität nicht ausreichend – wären dann auch in paramilitärischen und militärischen Einsätzen vorzugsweise im Inland, in der eigenen Region, anwendbar. Ein nicht zwangsläufig eintretendes, aber sehr wohl denkbares Szenario; denn z. B. Heimatschutz, Wehrpflicht und erweiterter Waffenbesitz von Reservisten sind längst nicht mehr bloßer Diskussionsgegenstand, sondern werden zunehmend Teil der neuen deutschen Militarisierung. https://www.vdb-waffen.de/d/svg8ek94.pdf

Und gerade erst absolvierte die Bundeswehr in Hamburg eine NATO‑Übung, die u. a. auf die Verbesserung der zivil‑militärischen Zusammenarbeit zielte. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1194381.nato-manoever-in-hamburg-proteste-gegen-manoever-in-hamburg-gegen-die-innere-zeitenwende.html

Folglich: Die Entscheidung für das ETZ in KW stellt sich aus meiner Sicht mindestens janusköpfig dar; das ETZ könnte sehr schnell eine bedrohliche Seite entwickeln. Eine gute Nachbarschaft wäre das nicht. Wohl aber eine intransparente Nachbarschaft. Rechte für die Stadt gegenüber der GZD? Nein, ich vermag keine überzeugende Begründung zu erkennen, das ETZ für unsere Kommune zu lobpreisen, nach allem, was darüber zu vernehmen ist. Die Bürgermeisterin Michela Wiezorek, die sich als Pazifistin versteht, sieht diese Seite nicht?

Hervorgehoben sei zudem: Periskop Development bot in dieser Phase hier eine besondere Lehrstunde – für den aufmerksamen Betrachter. Sie zeigte meines Erachtens eindrücklich, dass ihre Versprechungen und Absichtserklärungen, wie sie sich in der Konzeption für den Königspark ursprünglich niedergeschlagen haben (auch verwendet in der Bürgerbefragung), nur eine relativ geringe Halbwertzeit aufweisen. Dass sie partiell hinfällig werden, wenn dem Unternehmen andere Aspekte nunmehr bedeutsamer zu sein scheinen. Nicht nur in finanzieller, sondern vielleicht auch in strategischer Hinsicht: um in der gewählten Weise – Verkauf einer Teilfläche an die BImA für die Errichtung des ETZ – Fakten zu schaffen, die ein mehrheitliches PRO für den veränderten B‑Plan Königspark in der SVV geradezu erzwingen. Da wären sogar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Allerdings nur, wenn die Glaubwürdigkeit nach dieser Transaktion nicht nennenswert gelitten hätte. Und wenn sich eine Mehrheit in der SVV auch darauf einließe, in ihrer Entscheidung letztlich über das Handeln von Periskop Development gesteuert zu werden. Das wäre dann aus meiner Sicht ein weiteres Beispiel für eine Allianz zwischen der Macht des Geldes und der Unmündigkeit von Kommunalpolitikern.

Bemerkung am Rande: Gegenwärtig ist auf der Internetseite von Periskop Development unter „Team“ Herr Prof. Dr. Steinbach, Ex‑Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg, als Berater angegeben.

Literaturempfehlungen zur Vertiefung:

https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/23924105_Mega-Auftrag-fuer-Bielefelder-Unternehmen-Goldbeck-Baukosten-waren-Streitthema-v1.html
https://www.n-tv.de/politik/Lindner-will-Schiessanlagen-fuer-eine-Milliarde-Euro-bauen-article24042099.html
https://etz-serie.bundesimmobilien.de/ein-beitrag-der-bima-zur-energiewende-9913aca1fda7d3d9
https://www.bundesimmobilien.de/gruen-seriell-und-effizient-trainingszentren-der-zukunft-fuer-den-zoll-959f943076939fce
https://www.wirtschaftskurier.de/titelthema/artikel/jan-hendrik-goldbeck-baut-teslas-fabrik-in-deutschland-und-ist-macher-der-woche.html
https://cdn.prod.website-files.com/674d680bb4208b9e97a7c488/689209c897d9bef9311ac081_Immobilienmarktreport%20Deutschland_Q22025.pdf

Wiesenhof – Es geht wieder los…

10. September 2025

Kommentar von Dr. Marina Kreisel

Es geht wieder los. Mit Wiesenhof. Das erstaunt mich nicht. Als bemerkenswert scheint mir allerdings die Prozedur, wie das geschieht. Erst am 13.Oktober 2025 soll nach Vorberatung in anderen kommunalpolitischen Gremien unserer Kommune darüber in der SVV entschieden werden. Aber bereits vorher, nämlich am 17. September 2025, beginnt das von Wiesenhof beantragte Genehmigungsverfahren, durchgeführt vom Landesumweltamt, endend am 17. November 2025. Was hat das für eine Bewandtnis? Zeitersparnis, weil davon ausgegangen wird, die SVV gäbe bereits im Oktober mehrheitlich ohnehin grünes Licht? Oder sie kann gar nicht anders entscheiden? Man braucht nicht erst abzuwarten? Oder entsteht hier nicht – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt – Druck auf das Entscheidungsverhalten von Stadtverordneten? Ist das die übliche Vorgehensweise – oder ist sie es geworden jüngst als Lernergebnis im Falle Tesla? Wie muss ich sie mir als Bürgerin erklären? Auf jeden Fall erscheinen Hinweis und Link auf das Genehmigungsverfahren hilfreich, damit möglichst viele Bürger davon überhaupt erfahren und sich ggf. mit Einwendungen, Bedenken daran beteiligen können; denn davon dürfte es es einige geben. Link zur öffentlichen Auslegung

Hinweis der Redaktion:
Es gibt eine Bürgerinitiative, die bereits einmal schaffte, diese Erweiterung mit all ihren Folgen zu verhindern: https://kw-stinkts.de/