Autorenarchiv: madmin

Offener Brief zu den Wiesenhof-Beschlüssen

30. Mai 2026

Sehr geehrte Stadtverordnete,

die jüngsten Beschlüsse zur Erweiterung des Wiesenhof-Standortes werfen aus unserer Sicht weiterhin erhebliche Fragen auf.

Bereits vor der Abstimmung hatten wir auf Unklarheiten in den Beschlussvorlagen hingewiesen. Die Antworten der Bürgermeisterin konnten diese Fragen nach unserer Auffassung nicht ausräumen. Trotzdem wurden die Vorlagen von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen.

Besonders unverständlich erscheint uns, dass die neu eingebrachten Beschlussvorlagen inhaltlich nahezu identisch mit den vorherigen Fassungen waren. Warum dafür ein zusätzlicher Beratungsdurchgang notwendig war, bleibt für uns offen.

Im Kern geht es um die geplante nahezu Verdoppelung der Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten von Wiesenhof. Dass ein Unternehmen wachsen und Gewinne steigern möchte, ist nachvollziehbar. Die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf Umwelt und Infrastruktur müssen jedoch ebenso berücksichtigt werden.

Kritisch sehen wir insbesondere, dass die Änderung des Flächennutzungsplans den bisherigen Bestandsschutz durch ein Sondergebiet ersetzt und damit eine erhebliche Expansion ermöglicht. Dabei befinden sich in unmittelbarer Nähe Wohngebiete, eine Grundschule, eine Kita und ein Wasserschutzgebiet.

Hinzu kommt, dass im laufenden Genehmigungsverfahren rund 8.700 Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht wurden. Diese hohe Zahl zeigt deutlich, dass es erhebliche Sorgen und Bedenken in der Bevölkerung gibt. Aus unserer Sicht hätte dieser Bürgerwille bei den kommunalen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden müssen.

Offen bleibt außerdem die Frage, warum die möglichen Auswirkungen der Kapazitätserweiterung auf Mensch, Natur, Verkehr und Wasserhaushalt nicht umfassender dargestellt und bewertet wurden. Gerade bei einem Vorhaben dieser Größenordnung erwarten wir eine transparente und nachvollziehbare Abwägung aller Risiken.

Wir appellieren daher an die Stadtverordneten, die bisherigen Beschlüsse noch einmal kritisch zu überprüfen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger stärker in den Mittelpunkt zu stellen.

Gesine und Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

© Illustration Adobe Stock

Was man bei einer Begehung nicht sieht

29. Mai 2026

N. N., Name des Autors ist der Redaktion bekannt

Zur geplanten Deponie im Sandtagebau Niederlehme

Wer in diesen Wochen über das Gelände am Segelfliegerdamm schaut, sieht eine ausgeräumte Sandgrube – ein Stück Industrielandschaft, das schon lange nicht mehr schön ist. Was soll hier groß passieren? Hier war doch ohnehin Tagebau, könnte man denken.

Diesen Gedanken kann man niemandem verübeln – und doch greift er zu kurz. Was heute dort steht, zeigt nicht, was eine Deponie in dreißig, fünfzig oder hundert Jahren aus dem Ort macht.

Das Heikle an einer Deponie liegt, ganz wörtlich, unter der Oberfläche. Bei einem Ortstermin lässt sich nicht erkennen, wie das Grundwasser unter der Fläche zieht oder was sich über die Jahrzehnte an Sickerwasser sammelt und wohin es wandert. Setzungen, undichte Stellen, das allmähliche Ineinandergreifen mehrerer Belastungen – all das entzieht sich dem Blick, der über ein Gelände schweift.

Einiges davon steht in den Antragsunterlagen der Firma selbst. Zwischen der geplanten Deponiesohle und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand liegen nach ihren eigenen Zahlen an den tiefsten Stellen nur rund zehn Zentimeter. Die Deponieverordnung verlangt zum Grundwasser einen Mindestabstand von einem Meter; die Firma hält ihn dennoch für gewahrt, weil dieser Meter aus ihrer Sicht bereits im angesetzten höchsten Grundwasserstand enthalten sei und nicht zusätzlich über dem Wasser verbleiben müsse. Ob diese Auslegung trägt, ist eine der zentralen Fragen des Verfahrens.

Keine 250 Meter nördlich beginnt ein Trinkwasserschutzgebiet. Und das behandlungsbedürftige Sickerwasser – bis zu 36 Kubikmeter am Tag – soll abgefahren werden, gesichert bislang nur durch eine Absichtserklärung; welche Qualität es überhaupt hat, lässt sich nach den Unterlagen erst sagen, wenn die Ablagerung längst läuft.

Dass die Deponie versagen werde, behauptet damit niemand. Der Einwand ist ein anderer: ob die Sicherheitsreserven vorhanden sind, die ein Bauwerk braucht, dessen Wirkung über Generationen reicht.


Eine Planfeststellung ist kein Vertrauensverfahren

Verbreitet ist eine bequeme Annahme: Wenn Gutachter, Behörden und eine eingeführte Firma an einer Sache arbeiten, werde sie schon ihre Richtigkeit haben. Das klingt vernünftig, verfehlt aber den Kern – nicht, weil irgendjemand unredlich wäre, sondern weil eine Planfeststellung gar nicht nach Vertrauen fragt. Sie fragt nach Nachweisen.

Ob man dem Antragsteller mit Sympathie oder mit Skepsis begegnet, ist rechtlich ohne Belang. Es zählen Belege, Methodik und Daten – eben das, was bei einer Begehung unsichtbar bleibt. Wie weit das trägt, zeigt sich an einem einzelnen Beispiel: Wenn ein Gutachten Beeinträchtigungen entfernter Schutzgebiete mit dem Hinweis auf die Distanz und die nahe Autobahn ausschließt, mag das für den Lärm zutreffen – für das Grundwasser nicht. Grundwasser fließt nicht entlang von Autobahnen.

Solche technischen Fragen wirken trocken und werden gern als Nebensache behandelt, obwohl sie in Wahrheit meist den Ausschlag geben. Genehmigungen scheitern selten am Anblick einer Fläche, sondern an Grundwasser, Entwässerung und Standsicherheit – an Gutachten, die nicht tragen. Eine Sickerwasserleitung, die unter dem Grundwasserstand verlaufen soll, oder Setzungen, die sich über Jahrzehnte nur abschätzen lassen: An solchen Punkten entscheidet sich, ob ein Bauwerk hält, was es verspricht.


Drei Vorhaben, ein Grundwasser

Am deutlichsten zeigt sich das an einer Frage, die in keiner der Unterlagen beantwortet wird: Was geschieht, wenn mehrere Vorhaben gleichzeitig auf dasselbe Grundwasser drücken?

Das Grundwasser strömt von hier in Richtung der umliegenden Seen – darunter der Zernsdorfer Lankensee und der Krüpelsee – und weiter zur Dahme; also dorthin, wo geangelt wird, wo im Sommer Kinder baden und wo die Gärten bis ans Wasser reichen. In diesem Einzugsgebiet liegt nicht allein die geplante Deponie; mindestens zwei weitere Vorhaben werden derzeit parallel betrieben.

Da ist zunächst der Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Wiesenhof am Segelfliegerdamm, der seine Kapazität nahezu verdoppeln will: Die genehmigte Schlachtmenge soll von 190 auf 375 Tonnen Lebendgewicht pro Tag steigen, beantragt als wesentliche Änderung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Parallel dazu laufen die Bauleitplanung der Stadt und ein wasserrechtliches Verfahren, in dem eine Grundwasserentnahme von bis zu 240.000 Kubikmetern im Jahr beantragt ist.

Gerade an diesem Betrieb zeigt sich, dass Wasserrecht, Umweltprüfung und immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht isoliert voneinander betrachtet werden können. Das sogenannte Koordinierungsgebot – die Pflicht, parallel laufende Verfahren mit Wirkung auf dasselbe Grundwasser aufeinander abzustimmen – war bereits in früheren Verfahren Gegenstand behördlicher Erörterungen.

Hinzu kommt das ehemalige NVA-Tanklager an der Spreenhagener Straße, auf dem ein großflächiges Ferienresort mit Hotels, Boardinghäusern und Ferienhäusern auf über 30 Hektar geplant ist (B-Plan 05/09 „Spreenhagener Straße“). Das Gelände steht als Altlast im Kataster des Landkreises, liegt in einer Trinkwasserschutzzone, und Bodenuntersuchungen aus dem Jahr 2003 haben dort Mineralöl- und Aromatenbelastungen gefunden. Ein abgeschlossenes Sanierungskonzept ist den zugänglichen Unterlagen nicht zu entnehmen.

Jedes dieser Verfahren läuft für sich, keines nimmt die beiden anderen in den Blick. Was geschieht, wenn Deponie, Schlachtbetrieb und das geplante Ferienresort über Jahre gemeinsam auf dasselbe Grundwasser einwirken, hat bislang niemand untersucht – obwohl das UVP-Recht bei kumulierenden Vorhaben ausdrücklich vorsieht, ihr Zusammenwirken zu betrachten.

Die Frage ist deshalb nicht, ob jedes Vorhaben für sich genommen unbedenklich erscheint, sondern ob die Summe ihrer Wirkungen auf denselben Naturraum ausreichend untersucht wurde. Auch davon ist bei einem Rundgang über das einzelne Gelände nichts zu sehen.


Was auf der Straße ankommt

Oberirdisch wiederholt sich das Muster – mit dem Unterschied, dass man es hier nicht erst im Verborgenen suchen muss. Der Segelfliegerdamm ist die einzige Zufahrt, und über ihn sollen die Deponie-Lkw rollen: bis zu 144 Fahrten am Tag, fast drei Jahrzehnte lang.

Dazu kommt der Verkehr des weiterlaufenden Tagebaus und eines Schlachtbetriebs, der seine Kapazität nahezu verdoppeln will. Wer sich unter Sickerwasser und Grundwasserständen wenig vorstellen kann, hat spätestens hier eine klare Anschauung: Jeder, der die Autobahnabfahrt und den Segelfliegerdamm kennt, kann sich ausmalen, was Dutzende zusätzliche Lastwagen Tag für Tag über Jahrzehnte bedeuten.

Auch hier rechnet jedes Gutachten nur den eigenen Anteil.


Worüber eigentlich entschieden wird

Man sollte sich die Größenordnung vergegenwärtigen. Was hier entsteht, ist keine zugeschüttete Grube, sondern ein Deponiekörper von rund 15 Hektar mit gut 1,6 Millionen Kubikmetern Volumen, ausgelegt auf etwa 28 Jahre Betrieb und eine Nachsorge, die noch weit darüber hinausreicht – eine Entscheidung also, die über Jahrzehnte bindet.

Und sie betrifft nicht allein Niederlehme: Geplant ist ein Standort, der gering belastete mineralische Abfälle aus Berlin und Brandenburg aufnimmt. Aus einer Grube, von der man Renaturierung erwartet hatte, würde auf Dauer ein Entsorgungsplatz der Region – an einem Ort, der schon heute als Misch- und Verwertungsplatz für Abfälle dient.

Dass ein Unternehmen daran verdienen möchte, ist nichts Anrüchiges. Doch je größer das wirtschaftliche Gewicht hinter einem Vorhaben, desto wichtiger wird ein Blick, den dieses Gewicht nicht bewegt.

Dazu fügt sich ein Umstand, der in der bisherigen Diskussion kaum vorkommt: Das Land Brandenburg will in seinem fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan neue DK-0-Deponien grundsätzlich nicht mehr zulassen – ausgenommen Monodeponien, in denen ein Betrieb allein seinen eigenen Abfall ablagert. Niederlehme gehörte nicht dazu.

Einen fertigen Schluss muss man daraus nicht ziehen, doch die Frage drängt sich auf: Warum schlägt das Land diesen Weg ein – und wie fügt sich ein neuer regionaler Deponiestandort in diese Linie?


Wer am Ende damit lebt

In einem solchen Verfahren verfolgt jeder Beteiligte seine eigene Aufgabe, und diese Aufgaben weisen nicht in dieselbe Richtung: Die Firma will ihr Vorhaben durchbringen, die Gutachter arbeiten ihr zu, die Behörde prüft.

Gerade weil die Interessen auseinandergehen, kann die Stadt nicht darauf bauen, dass die übrigen Beteiligten ihre Bürger schon mitbedenken. Kritische Fragen zu stellen ist hier keine Fortschrittsfeindlichkeit, sondern genau das, wozu gewählte Vertreter da sind.

Und diese Sorgfalt lohnt sich, weil die beiden möglichen Fehler ungleich schwer wiegen. Eine zu strenge Prüfung kostet Zeit – ärgerlich, aber zu beheben. Eine zu nachlässige kann einen Ort ein halbes Jahrhundert begleiten.

Denn wenn Betrieb und Nachsorge eines Tages enden, zieht die Firma weiter; was bleibt, sind die Menschen, die hier leben, ihr Wasser, ihr Boden, die Straße vor der Tür – und jener Angler am Lankensee, der seine Schnur auswirft, ohne zu wissen, was sich im Grundwasser unter ihm bewegt.

Misstrauen ist also nicht der Maßstab, blindes Vertrauen ebenso wenig; es bleibt das Prüfen. Technische Einwendungen sind dabei kein Votum gegen ein Unternehmen, sondern ein notwendiger Teil des Verfahrens – die Stadt hat solche Einwendungen bereits erhoben.

Ob die Fläche heute harmlos wirkt, entscheidet nicht über die Deponie; darüber entscheidet, ob die Unterlagen halten, was sie versprechen. Und diese Frage zu stellen schadet niemandem, der nichts zu verbergen hat.


Hinweis zu den Quellen

Die Zahlen und Sachverhalte zur Deponie selbst stammen aus den öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen der Vorhabenträgerin zum Planfeststellungsantrag vom 06.02.2026. Die Angaben zu den benachbarten Vorhaben stammen aus deren jeweils eigenen, öffentlich zugänglichen Verfahrensunterlagen und Registern (u. a. Altlastenkataster des Landkreises).

Im Einzelnen u. a.

  • Grundwasserabstand: Deponieplanum an den Tiefpunkten 36,70 m NHN, festgesetzter höchster Grundwasserstand (HGW100) 36,63 m NHN → rund 0,1 m geometrischer Abstand (Erläuterungsbericht S. 50/95). Die Vorhabenträgerin sieht den DepV-Mindestabstand von 1,0 m (Anhang 1, Pkt. 1.1, Nr. 1) gleichwohl als erfüllt an, da im angesetzten HGW bereits Sicherheiten von 0,5–1,0 m enthalten seien; die Belastbarkeit dieser Auslegung ist Prüfgegenstand. Trinkwasserschutzgebiet Niederlehme ca. 250 m nördlich (Erläuterungsbericht Tab. 5, S. 35/95).
  • Sickerwasser: bis zu 36 m³/Tag (LBP, Anlage 17, S. 27); Entsorgung nur durch Absichtserklärung (Anlage 21); Qualität erst „nach Beginn der Ablagerung“ bestimmbar (UVP-Bericht, Anlage 16, S. 11).
  • Dimension und regionale Bedeutung: rd. 17 ha Gesamtfläche, ca. 15 ha Deponiebauwerk, ca. 1,63 Mio. m³ Verfüllvolumen, ca. 28 Jahre Betrieb; Entsorgung u. a. mineralischer Abfälle aus Berlin und Brandenburg (Antragsunterlagen; EUWID-Recycling, „Vinci-Tochter beantragt DK-0-Deponie bei Berlin“, 14.04.2026).
  • Bestehende Abfallnutzung des Geländes: derzeit Misch- und Verwertungsplatz nach § 4 BImSchG (LBP, Anlage 17, S. 5).
  • Grundwasserfließrichtung und erhöhte Empfindlichkeit: Reduzierung der Bodenmächtigkeit durch den Tagebau auf 0,3–3 m, dadurch erhöhte Empfindlichkeit des Grundwassers; Fließrichtung in Richtung der umliegenden Gewässer (UVP-Bericht, Anlage 16, S. 35; WRRL-Fachbeitrag, Anlage 19).
  • Verkehr: 144 zusätzliche Lkw-Fahrten/Tag über 28–30 Jahre auf dem Segelfliegerdamm als einziger Zufahrt; paralleler Tagebauverkehr (Verkehrsuntersuchung, Anlage 14, S. 6, 9–10).
  • Kumulierende Vorhaben: §§ 10 ff. UVPG (Berücksichtigung des Zusammenwirkens kumulierender Vorhaben).
  • Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Wiesenhof am Segelfliegerdamm: beantragte Erhöhung der Schlachtkapazität von 190 auf 375 t Lebendgewicht/Tag (wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG); parallele Verfahren (Bauleitplanung, immissionsschutz- und wasserrechtliche Genehmigung, UVP) mit beantragter Grundwasserentnahme von bis zu 240.000 m³/Jahr; Koordinierungsgebot bereits Gegenstand behördlicher Befassung (öffentlich zugängliche Verfahrens- und Behördenunterlagen).
  • Ehemaliges NVA-Tanklager Spreenhagener Straße / geplantes Ferienresort: militärische Konversionsfläche; Eintrag im Altlastenkataster des Landkreises; Lage in Trinkwasserschutzzone III b (WSG Niederlehme/Wernsdorf); Bodenuntersuchungen 2003 (Mineralöl, Aromaten). Auf der Fläche ist ein Hotel- und Ferienresort geplant (B-Plan 05/09 „Spreenhagener Straße“, Sondergebiet Hotel- und Ferienhausanlage; Träger Log Homes GmbH; rund 33 ha Plangebiet; nach B-Plan-Begründung u. a. 700 Hotelbetten, 200 Boardinghaus-Appartements, 244 Ferienhäuser; Raumordnungsverfahren 2014 abgeschlossen).
  • Landesstrategie: Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Brandenburg, Teilplan Mineralische Abfälle (S. 30): grundsätzlich keine Neuzulassung von DK-0-Deponien außer Monodeponien für betriebseigene Abfälle.
  • Ursprüngliche Rekultivierung als Wald: Anlage 16, S. 38; Anlage 17, S. 4; Anlage 18, S. 3.

Online zugängliche Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Antragsunterlagen selbst (Erläuterungsbericht und Anlagen) sind die öffentlich ausgelegten Planunterlagen und über das Landesamt für Umwelt Brandenburg einsehbar. Frei im Internet zugänglich sind:

Windkraft im Wald: Der unterschätzte Eingriff in unser Mikroklima

13. Mai 2026

Matthias Fischer, Zernsdorf

Der Streit um Windkraftanlagen im Wald wird oft auf eine scheinbar einfache Frage reduziert: „Wie viele Bäume müssen gefällt werden?“ Doch genau das greift viel zu kurz. Denn moderne Windindustrieanlagen verändern nicht nur die Fläche, auf der sie stehen. Sie greifen tief in die atmosphärischen Prozesse über dem Wald ein – mit Folgen, die weit über die Rodungsfläche hinausreichen.

Besonders problematisch ist dabei ein Effekt, über den kaum öffentlich gesprochen wird: die massive Durchmischung der bodennahen Luftschichten durch die Rotoren.

Der Wald lebt von stabilen Luftschichten

In windschwachen Nächten bildet sich über Wäldern häufig eine sogenannte Inversionsschicht. Dabei liegt in Bodennähe kühlere, feuchtere Luft, während darüber wärmere Luftschichten entstehen. Diese stabile Schichtung wirkt wie ein natürlicher Schutzschild:

  • Feuchtigkeit bleibt länger im Wald
  • Verdunstung wird reduziert
  • Pflanzen und Böden trocknen weniger aus
  • junge Bäume und empfindliche Vegetation werden geschützt

Diese Schichten entstehen typischerweise in Höhen von etwa 80 bis 150 Metern – also genau dort, wo moderne Windkraftanlagen mit ihren Rotoren arbeiten.

Die Rotoren wirken dabei wie gigantische Rührwerke in der Atmosphäre. Sie erzeugen Turbulenzen und kilometerlange Wirbelschleppen („Wakes“), die diese stabilen Luftschichten zerstören und die Luft massiv durchmischen.

Dass Windparks großräumige Turbulenzen und Veränderungen der atmosphärischen Grenzschicht verursachen, ist wissenschaftlich seit Jahren bekannt. Studien beschäftigen sich intensiv mit den Wechselwirkungen zwischen Windparks, Turbulenz, Feuchtigkeit und atmosphärischer Stabilität. (Springer)

Die Folgen: Mehr Austrocknung im Wald

Die Konsequenz dieser künstlichen Durchmischung ist gravierend:

Feuchtigkeit wird schneller abtransportiert. Wärmere und trockenere Luft gelangt näher an den Boden. Der Wald verliert seine natürliche nächtliche Regenerationsphase.

Besonders betroffen sind die Bereiche im Lee der Hauptwindrichtung – also dort, wo die Luftverwirbelungen der Anlagen hinziehen. Diese Effekte können sich über Kilometer erstrecken.

Genau solche Nachlaufströmungen („Wakes“) werden inzwischen intensiv untersucht. Offshore wurden kilometerlange Wirbelschleppen bereits eindrucksvoll dokumentiert. Aufgrund der geringeren natürlichen Turbulenz über dem Meer halten diese Effekte dort besonders lange an. (arXiv)

Auch Untersuchungen zur Luftfeuchtigkeit in Windparks zeigen, dass Windkraftanlagen die Feuchteverhältnisse messbar verändern können – insbesondere bei stabilen Wetterlagen in der Nacht. (MDPI)

Wälder sind keine Industriegebiete

Hinzu kommt die massive technische Zerschneidung der Waldgebiete:

  • breite Schwerlaststraßen
  • dauerhafte Kranstellflächen
  • Bodenverdichtung
  • Entwässerungseffekte entlang der Wege
  • zusätzliche Waldränder mit höherer Austrocknung

Jeder neue Waldrand verändert das Mikroklima. Wind dringt tiefer ein, Sonne erreicht den Boden stärker, Feuchtigkeit entweicht schneller. Forstwissenschaftler weisen seit langem darauf hin, dass genau diese „Waldrandeffekte“ empfindliche Waldökosysteme destabilisieren können. (fis.tu-dresden.de)

Während Politik und Projektierer oft behaupten, der Flächenverbrauch sei „gering“, verschweigen sie die tatsächliche ökologische Wirkung auf das umliegende Waldsystem.

Der Widerspruch der Energiewende

Ausgerechnet in einer Zeit zunehmender Dürre, sinkender Grundwasserstände und großflächiger Waldschäden werden Wälder nun zusätzlich durch industrielle Großanlagen belastet.

Dabei erfüllen Wälder zentrale Funktionen:

  • CO₂-Speicherung
  • Kühlung der Landschaft
  • Wasserrückhalt
  • Schutz vor Erosion
  • Lebensraum für unzählige Arten

Wer Wälder weiter destabilisiert, schwächt genau jene natürlichen Systeme, die wir im Kampf gegen Klimawandel und Hitze dringend brauchen.

Es geht nicht um „gegen Windkraft“ – sondern um Vernunft

Natürlich braucht Deutschland erneuerbare Energien. Aber die entscheidende Frage lautet:

Warum werden immer stärker die letzten ökologisch wertvollen Rückzugsräume industrialisiert, statt zuerst bereits belastete Räume konsequent zu nutzen?

  • entlang von Autobahnen
  • auf Konversionsflächen
  • in Industriegebieten
  • auf versiegelten Flächen
  • offshore dort, wo Schäden minimierbar sind

Der Wald ist kein beliebiger Standort. Er ist ein hochkomplexes Klimasystem.

Wer Windkraft im Wald plant, greift nicht nur in eine Fläche ein. Er verändert Luftströmungen, Feuchtehaushalt und Mikroklima über große Distanzen hinweg.

Und genau darüber muss endlich ehrlich diskutiert werden.

 

Auf dem Bild (Quelle https://www.mdpi.com/1996-1073/6/2/696?utm_source=chatgpt.com) kann man die Wirbelschleppe solcher Anlagen sehr gut erkennen, hier handelt es sich um eine off shore Windfarm.

Beitragsbild Symbolfoto Bingener Wald © Wikimedia Commons

Bürgerinitiative GEGENWIND Uckley

12. Mai 2026

Klares Zeichen gegen weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley

Die Bürgerinitiative „GEGENWIND Uckley“ begrüßt, dass die Sorgen und Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen deutlich zur Sprache gekommen sind.

In der Sitzung haben Vertreter der Bürgerinitiative ihre Position vorgetragen und unmissverständlich klargemacht, dass ein weiterer Ausbau von Windindustrieanlagen im Waldgebiet Uckley abgelehnt wird. Die Menschen vor Ort wollen nicht hinnehmen, dass Wald, Natur, Landschaft und Lebensqualität immer weiter belastet werden.

Im Waldgebiet Uckley stehen bereits zehn Windindustrieanlagen, eine weitere Anlage befindet sich im Genehmigungsverfahren. Die Siedlungsgebiete Uckley, Kablow-Ziegelei und Zernsdorf liegen in unmittelbarer Nähe und sind von der Entwicklung besonders stark betroffen.

Mit dem Auftreten in der Stadtverordnetenversammlung machte die Initiative deutlich, dass dieses Thema nicht einfach übergangen werden kann. Der Schutz der Heimat, der Wälder und der Lebensqualität müsse ernst genommen werden.

Im Anschluss an den Vortrag der Initiative stimmte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Inhalt eines Änderungsantrags der AfD-Fraktion Königs Wusterhausen zu.

Die Stadt Königs Wusterhausen wird sich nun ausdrücklich gegen weitere Windindustrieanlagen im Wald von Uckley positionieren und ihre Stellungnahme gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft entsprechend ändern.

Die Bürgerinitiative kündigt an, den weiteren Prozess aufmerksam zu begleiten und ihre Anliegen weiterhin deutlich zu vertreten. Der Widerstand gegen den weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley habe erst begonnen.

„Unsere Wälder sind keine Industrieflächen. Uckley braucht Schutz statt weiteren Ausbaus.“

Wer sich beteiligen möchte, kann die Bürgerinitiative über die WhatsApp-Gruppe oder per E-Mail kontaktieren:

Für den Erhalt der Natur. Für die Heimat. Für die Bürger. Gegen Windindustrie im Wald.

Zwischen Bagatellnotruf und Gebührenstreit

5. Mai 2026

Von Ronny Brösemann, Rettungssanitäter in KW

Warum das System Rettungsdienst kollabiert

In der rein bürokratischen Debatte um Gebührensätze und dem Streit zwischen den Krankenkassen und dem Landkreis Dahme-Spreewald wird leider die Perspektive des Rettungsdienstpersonals vergessen. Ich möchte mit meinem Statement die Finger in die offene Wunde legen – ich bin hier in KW Notfallsanitäter.

Gleichzeitig macht mir persönlich die aktuelle Debatte große Sorgen: Mir tun die Menschen leid, die nun aus Angst vor den Kosten auf Hilfe verzichten. Das ist der völlig falsche Weg.

Ich möchte an alle Bürger appellieren: Zögern Sie bei echten Notfällen nicht, die 112 anzurufen. In Ihrem Telefonat werden Sie gezielt zur Situation befragt und erhalten unverzüglich lebenswichtige Tipps zur Versorgung akut gefährdeter Personen. Die Entscheidung über die Entsendung eines Rettungswagens oder Notarztes obliegt allein der professionellen Leitstelle. Sie dürfen und sollen erwarten, dass unverzichtbare Hilfe zu Ihnen unterwegs ist – ausgestattet mit modernster Technik, Medikamenten und hochqualifiziertem Personal.


Realität im Rettungsdienst

Als Notfallsanitäter im Landkreis Dahme-Spreewald erlebe ich täglich, worüber die Politik und die Krankenkassen derzeit nur auf dem Papier streiten. Während sich die Verwaltung und die Kassen gegenseitig die Verantwortung für die Kosten zuschieben, stehen wir in der Realität vor einem massiven strukturellen Problem. Eine öffentliche Diskussion darüber ist nicht nur notwendig, sie ist längst überfällig.

Die aktuelle Kostenexplosion ist nicht allein das Ergebnis von Inflation oder teurer Technik. Sie ist das Resultat einer jahrelangen „Mitnahmekultur“ und einer massiven Fehlsteuerung von Hilfeersuchen.

Wir beobachten ein enormes Anspruchsdenken: Ein nicht unwesentlicher Teil derer, die den Notruf 112 wählen, steht bereits mit gepackter Tasche am Straßenrand – oft wegen unkritischer Gesundheitszustände, die eigentlich in eine Hausarztpraxis gehören.

Wir rücken zu dramaturgisch überbewerteten Bagatellen aus:

  • kleinste Verletzungen
  • harmlose Alltagsunfälle
  • klassische Erkältungen

Jeder dieser Einsätze bindet hochqualifiziertes Personal und teures Equipment, das für echte Lebensgefahr dann eventuell nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.


Ursachen der steigenden Kosten

Die hohen Gebühren, um die nun gestritten wird, sind auch die Quittung für:

Fehlende Investitionen
Über Jahre wurde bei Gebäuden, Fahrzeugen und der Personalentwicklung gespart. Dieser Sanierungsstau muss jetzt teuer nachgeholt werden.

Fehlgeleitete Inanspruchnahme
Solange der Rettungsdienst als „Taxi-Ersatz mit Blaulicht“ missverstanden wird, werden die Kosten weiter steigen.

Wir brauchen keine Debatte darüber, wer wem welche Rechnung schickt. Wir brauchen eine Lösung für die Ursachen. Es braucht Investitionen in moderne Strukturen und gleichzeitig eine ehrliche Aufklärung der Bevölkerung darüber, was ein Notfall ist – und was nicht.


Wer leidet unter dem Streit?

Die Leidtragenden des aktuellen Streits sind am Ende:

  • die Bürger, die nun mit Rechnungen in Vorleistung gehen müssen
  • die Einsatzkräfte, die ein System stützen, das zu zerbrechen droht

Der konkrete Konflikt (Stand: Mai 2026)

Im Streit zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den gesetzlichen Krankenkassen geht es um die Finanzierung der Rettungsdienstgebühren – insbesondere um gestiegene Kosten und sogenannte Fehlfahrten.

Die Kernpunkte:

Keine Einigung bei der Gebührenkalkulation
Die Verhandlungen über die Rettungsdienstgebühren 2025/2026 sind gescheitert.

Finanzierung von Leerfahrten
Krankenkassen weigern sich, Einsätze vollständig zu bezahlen, bei denen kein Transport ins Krankenhaus erfolgt.

Gestiegene Betriebskosten
Begründet durch bessere Technik (z. B. hydraulische Tragen) und steigende Einsatzzahlen.

Rechnungen an Patienten
Bürger sollen Kosten zunächst selbst tragen und anschließend bei der Krankenkasse einreichen.

Die aktuelle Grundlage ist die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst“ (Stand: 01.01.2026).


Was können Sie als Bürger tun?

Warten Sie nicht, bis die erste Rechnung in Ihrem Briefkasten liegt. Werden Sie aktiv und schreiben Sie Ihrer Krankenkasse.

Erinnern Sie Ihre Versicherung daran, dass Sie für eine lückenlose Notfallversorgung Beiträge zahlen. Fordern Sie Ihre Kasse auf, die Blockadehaltung gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald aufzugeben und sich auf eine faire Finanzierung zu einigen.

Die Krankenkassen tragen die Verantwortung dafür, dass Sie im Notfall ohne finanzielle Sorgen die 112 wählen können.


Warum Druck auf die Krankenkassen sinnvoll ist

  • Versicherte zahlen Beiträge für medizinische Versorgung
  • Verweigerte Kostenübernahme untergräbt dieses Prinzip
  • Viele Beschwerden erzeugen administrativen Druck
  • Die Verantwortung wird klar zugeordnet

Konkreter Rat

Im Falle eines Gebührenbescheids:

Stellen Sie sofort einen
„Antrag auf Kostenübernahme und direkte Abrechnung“
bei Ihrer Krankenkasse.


Musterbrief an die Krankenkasse

(Kopieren, ausfüllen und versenden)

Betreff: Sicherstellung der Notfallversorgung und Kostenübernahme im Landkreis Dahme-Spreewald

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin bei Ihrer Krankenkasse versichert und verfolge mit großer Sorge die aktuelle Berichterstattung über den Streit bezüglich der Rettungsdienstgebühren im Landkreis Dahme-Spreewald (LDS).

Als Beitragszahler vertraue ich darauf, dass meine medizinische Notfallversorgung finanziell abgesichert ist. Es ist für mich unverständlich, dass ich aufgrund gescheiterter Verhandlungen damit rechnen muss, Gebührenbescheide für notwendige Rettungseinsätze privat zu erhalten und in Vorleistung zu gehen.

Ich fordere Sie daher auf:

  1. Geben Sie Ihre Blockadehaltung gegenüber der aktuellen Gebührensatzung des Landkreises LDS auf.
  2. Stellen Sie sicher, dass Rettungsdiensteinsätze weiterhin direkt zwischen Leistungserbringer und Kostenträger abgerechnet werden.
  3. Bestätigen Sie mir, dass Sie im Notfall die Kosten vollständig übernehmen und mich von privaten Zahlungsaufforderungen freistellen.

Es darf nicht sein, dass Patienten aus Angst vor finanziellen Belastungen zögern, im Notfall die 112 zu wählen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name, Vorname)
(Versichertennummer)


Teilen Sie diesen Musterbrief mit Nachbarn und Freunden im Landkreis. Je mehr Menschen ihre Krankenkassen kontaktieren, desto größer wird der Druck, den Konflikt zu lösen.

Viele Krankenkassen bieten dafür Apps oder Online-Portale, über die sich solche Anfragen einfach einreichen lassen.

© Symbolbild: Adobe Stock

Ich nehme Sie beim Wort, Frau Bürgermeisterin Wiezorek …

13. April 2026

Dr. Marina Kreisel

Die Zeichen der Zeit sind bemerkenswert in verschiedener Hinsicht. Nun zeigten sie sich – vier Jahre nach dem Ausrufen der „Zeitenwende“ (Bundeskanzler Olaf Scholz) und des offenen Briefs aus der SVV KW – auch im gemeinsamen Auftreten der Bürgermeister und Ihnen als der einzigen Bürgermeisterin in LDS, geschehen am 25. März 2026 in der Einwohnerfragestunde (!) des Kreistages LDS. Das Wort ergriffen dort Björn Langner (Heidesee), Gerald Lehmann (Luckau), Philipp Martens (Zeuthen), Frank Nerlich (Wildau), Michaela Wiezorek (Königs Wusterhausen) Markus Witteck (Schulzendorf). Der Vertreter des Bürgermeisters Christian Hentschel aus Schönefeld durfte aus formalen Gründen selbst nicht sprechen und musste das Rednerpult sofort wieder räumen. Doch was alle anderen zu sagen hatten, galt gleichermaßen für Schönefeld; der Hintergrund für diese konzertierte Aktion ist die gegenwärtige und absehbare Entwicklung der Haushalte in fast allen Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald: Die Bürgermeister Björn Langner und Philipp Martens brachten sie vor wenigen Tagen auch in einem gemeinsamen Interview auf den Punkt: Falls diese Entwicklung dauerhaft deutlich mehr Ausgaben als Einnahmen umfasst und anhaltend unterfinanziert wird vom Land Brandenburg für von ihm übertragene Aufgaben,  dann „hängen wir die weiße Fahne heraus und sind zahlungsunfähig“ (Philipp Martens)  – die einen eher, die anderen spätestens in fünf Jahren. (Vor einer solchen Entwicklung beispielsweise in KW ist von Bürgern und Swen Ennullat als Ex-Bürgermeister nicht erst gegenwärtig gewarnt worden.)

Besonders deshalb hatten die zuständigen Amtspersonen eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zum Haushalt des Landkreises LDS verfasst, gerichtet an den Landrat Swen Herzberger und an die Fraktionen im Kreistag. Vor allem wollten sie eine Verringerung der Kreisumlage erreichen, die die Kommunen an den Landkreis – laut dessen Ansatz in Höhe von 41,46%  – abführen sollten, und hatten einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Dabei war ihnen allen nach eigener Aussage sehr bewusst, dass sich der Landkreis selbst inzwischen in einer zutiefst schwierigen finanziellen Situation befindet. Hier wie dort war sie nicht einfach bloß so entstanden, sondern auch – obwohl in unterschiedlicher Gewichtung – aus inneren wie äußeren Gründen herbeigeführt worden, worauf in KW das Gutachten von Herrn Dr. Christian Müller-Elmau ausführlich einging. (Ich füge hinzu: einschließlich über eigenes politisches Handeln.) Zwar verwiesen Redner neben der Verantwortung des Landes auch auf die Verantwortung des Bundes, aber dass zu den äußeren Ursachen in seinem Bereich die horrenden, geradezu unvorstellbaren Kosten gehören für eine als alternativlos behauptete Aufrüstung und Militarisierung, blieb völlig unerwähnt. War das Unterlassen nur auf die ungünstige Konstellation, unter denen die Bürgermeister und Sie als Bürgermeisterin in diesem Rahmen überhaupt reden durften, zurückzuführen? Oder sah man seine Kompetenzen überschritten? Oder wurde hier gewissermaßen der Geßlerhut gegrüßt? Auf besondere Weise tat das nach meinem Eindruck der Königs Wusterhausener Kreistagsabgeordnete Peter Dreher, CDU, der eine wesentliche Ursache für die Haushaltssituation letztlich beim russischen Präsidenten Putin sah, weil es der russische Angriffskrieg sei, der zu den Konjunkturproblemen in Deutschland geführt habe.

Nicht unerwähnt bleiben soll hier, dass diesem geschlossenen Auftreten im Kreistag bereits ein Brandbrief zur Situation der Gemeinden in LDS an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke vorangegangen war, von allen Bürgermeistern und Amtsdirektoren unterzeichnet. Eine Antwort darauf gab es nicht. Null Kommunikation in der Sache. Eine gestörte Kommunikation zwischen Landrat und Bürgermeistern wurde aus Ihrem Kreise ebenfalls in der Sitzung des Kreistages öffentlich kundgetan, wohl nicht nur bezogen auf die eingebrachte Stellungnahme zum Haushalt des Landkreises. Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Wiezorek, und Ihre Kollegen sprachen sich ausdrücklich aus gegen Falschaussagen und Ignoranz im Umgang mit der Stellungnahme plus Kompromissvorschlag, gegen Missachtung der damit verbundenen Arbeit der Verfasser, gegen ein Aneinandervorbeireden. Sie wünschten und forderten Kooperation im Sinne von „miteinander reden“, „auf Augenhöhe“, „im Dialog“, „mit gegenseitigem Respekt“ sowie Rederecht der Bürgermeister im Kreistag (um die Stichworte zu nennen). Das alles vermissen Sie und Ihre Kollegen – verständlicherweise, scheint mir. (Obwohl damit nicht alles erfasst sein dürfte.) Und das alles kommt mir nicht unbekannt vor – auch mit Blick nach KW, im Umgang von Stadtverwaltung, Kommunalpolitik, Bürgern. Immerhin gab es hier schon Anzeigen, Klagen, Gerichtsurteile.

Angesichts der Forderungen gegenüber dem Landrat und dem Kreistag, so berechtigt sie offenbar sind, müssen Sie sich – hier als Bürgermeisterin, als Hauptverwaltungsbeamtin der Verwaltung in KW betrachtet – jedoch wohl selbst beim Wort nehmen bzw. nehmen lassen? Letzteres tue ich. Und ich sehe Defizite in der Arbeit, Fehler, die nicht allein daraus erklärt werden können, dass Fehler machen menschlich sei oder aus einer unzureichenden Personalsituation im Rathaus resultiere. Derartige Defizite zeigen sich – um einige Beispiele anzuführen –

  • im Verwenden von Falschaussagen, das im Zusammenhang mit Begründungen zu Beschlussvorlagen (siehe bereits aufgestellter Container in Zernsdorf, der in der Beschlussvorlage der Bürgermeisterin als noch nicht existierend beschrieben worden war);
  • im Weglassen meines Erachtens wichtiger Informationen, die für ein Entscheidungsverhalten von Stadtverordneten bedeutsam oder für den weiteren Prozess der Ausarbeitung einer Beschlussvorlage unverzichtbar sein könnten (siehe Klimawald Senzig, Schreiben der Stadt an Ministerin Hanka Mittelstädt und Antwort bleiben unerwähnt, schon gar nicht liegen sie den Stadtverordneten und Bürgern als Dokumente vor; ebenso siehe Protokoll vom Scoping – Termin, Dorfanger Niederlehme, das Teilnehmer erst nach Monaten auf Nachfrage inhaltlich unabgestimmt erhalten haben);
  • im Ignorieren, Amputieren, Herabsetzen von Vorschlägen, Stellungnahmen, Einwendungen, Personen (siehe jüngst Umgang mit NABU-Vorschlag für einen Grünzug als fachlichen Beitrag zum Ortskern Niederlehme; nach meiner Kenntnis wurde seine tatsächliche Beschaffenheit den Bewohnern während eines Workshops der Stadtverwaltung vorenthalten, seine Verfasser waren zwecks Erläuterung nicht anwesend, weil nicht eingeladen; zur Erörterung und Bewertung stand ein Torso, der sich ohne deren Kenntnis weit entfernt hatte vom ursprünglichen Entwurf mit Zonierung, Struktur, Funktion, doch das Etikett des NABU wurde beibehalten; siehe auch die fortgesetzte Debatte zu den Wiesenhof-Beschlüssen, in der Petitionen und Argumente trotz rechtlicher Bedenken von Bürgern in der Stadtverwaltung und in der SVV meist beiseite geschoben werden. Letzteres hat Anteil daran, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises vermutlich stärker als früher gefordert ist, sich zu Schreiben von Bürgern zu äußern.)

Diesen Defiziten liegen unterschiedliche Ursachen zugrunde, aus meiner Außensicht als interessierte Bürgerin eben auch hausgemachte, teilweise stark verfestigte. Strukturelle, personelle. Nicht lediglich aus der Vergangenheit übernommen, sondern neu hervorgebracht.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Wiezorek,  so wie die Dinge liegen, auch nach dem gemeinsamen Aufritt von Ihnen und Ihren Kollegen in Lübben, habe ich erst recht allen Grund, Sie beim Wort zu nehmen. Das geschieht mit dem Wissen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für vieles in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich bzw. mitverantwortlich sind – auch bezüglich Fehlentscheidungen in städtebaulicher und finanzieller Hinsicht, deren Ergebnisse sie nun teilweise beklagen –, allerdings eben nicht für alles. Gerade deshalb halte ich es, wie auch von Ihnen bekannt, für unerlässlich, dass die Kosten für Kriege und Aufrüstung – ins Unermessliche steigend – nicht aus den kommunalpolitischen Diskussionen verbannt werden, nicht von Bürgermeistern, nicht von Landräten, nicht von Kommunalpolitikern, nicht von Bürgern; denn heute über fortgesetzte – tatsächliche oder behauptete – Verschlechterungen in den Kommunenund im Landkreis zu klagen, dabei den Zusammenhang zum Krieg  und zu umfassender Militarisierung der Bundesrepublik nicht klar zu benennen, zugleich hoffend auf Verbesserungen oder/und auf ein Ende von Leistungskürzungen und Gebührenerhöhungen, gestützt auf die Warnung vor AfD und die Gefährdung der Demokratie – was ist das für ein widersprüchlicher, illusionärer, hilfloser Ansatz?! Er ist nicht zu kompensieren über die bisherigen Forderungen der Amtspersonen aus LDS, hin bis zur Kommunikation. Trotz aller Forderungen, sie zu verbessern. Wir werden es erleben.

Übrigens, es ist nicht jede/r ein Volker Braun. Aber gelegentlich zu dem zu greifen, was er geschrieben hat, kann den Blick schärfen, lässt vielleicht innehalten im Getöne der täglichen Propaganda und Desorientierung. Und vielleicht nachdenken über „Ein Zettel. Betreff Rammstein“.

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/brandenburgs-kommunen-am-anschlag-buergermeister-aus-lds-schreiben-brandbrief-an-woidke-NZUMTEEG5VGTXK6YSBEK5P5BBQ.htmlhttps://mediacms.dahme-spreewald.de/view?m=ZcNPuhKMR
https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/44a462bfd0cc751f/878c0bdb2d9d/Protokoll_Ndl_Eigent-merveranstaltung-Dez-2025.pdf
https://www.stadtfunk-kw.de/eine-beschlussvorlage-zwischen-dichtung-und-wahrheit-und-niemand-merkt-es/
https://www.stadtfunk-kw.de/offener-brief-der-stadtverordnetenversammlung-der-stadt-koenigs-wusterhausen-an-die-bundesregierung/
https://mediacms.dahme-spreewald.de/view?m=ZcNPuhKMR
https://www.ubl-lds.de/enttaeuschung-und-entsetzen-ubl-prangert-verhalten-im-kreistag-an/

 

Sauna für mehr Körperbewusstsein in Zeesener Kita „Tannenzapfen“

31. März 2026

Pressemitteilung der STEPKE KitA

Sponsoren und Förderverein legen für eine Sauna in der KiTa Tannenzapfen zusammen

Zeesen, 31.03.2026. In der KiTa Tannenzapfen in Königs Wusterhausen OT Zeesen gibt es ab sofort ein besonderes pädagogisches Angebot für die Kinder: Mithilfe von regionalen Unternehmen und den Familien wurde eine Textil-Sauna für die KiTa finanziert, um das Körperbewusstsein und Wohlbefinden der Kinder gezielt zu fördern.
„Eine Sauna in der KiTa klingt zunächst ungewöhnlich, allerdings kann Saunieren viele positive Effekte auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern haben“, erklärt Simone Flechtner, Leitung der KiTa Tannenzapfen. Nicht nur bei Erwachsenen kann der regelmäßige Besuch einer Sauna das Immunsystem stärken. Auch bei Kindern kann Saunieren die Abwehrkräfte stabilisieren, Erkältungen vorbeugen und Abhilfe schaffen, nachdem die KiTa-Kinder das große Außengelände genutzt haben. „Kinder, die hier viel spielen und sportlich aktiv sind, können ihre verspannten Muskeln in unserer Sauna entspannen“, so Flechtner.
Das Angebot knüpft an die pädagogischen Leitlinien des Trägers Stepke-KiTas an. Besonders der Bildungsbereich ‚Wasser‘ spielt eine zentrale Rolle für das Körperbewusstsein der KiTa-Kinder. „In unserer KiTa ermöglichen wir den Kindern, ihren Körper bewusst wahrzunehmen und verschiedene Sinneseindrücke wie Wärme und Abkühlung zu erleben. Das ist eine wichtige Fähigkeit, die sie beim Umgang, mit beispielsweise Wasser benötigen“, erklärt Flechtner.
Die Saunagänge sind altersgerecht angepasst: Die Kinder gehen einmal wöchentlich in die Sauna bei maximal 60°C und einer Zeitspanne zwischen zwei und sieben Minuten. Die Selbstbestimmung der Kinder steht dabei im Vordergrund, denn das Angebot der Sauna beruht auf Freiwilligkeit und auf Absprache mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin. Richtig angewendet stellt das Saunieren eine wertvolle Ergänzung zu einem gesunden Lebensstil dar. „Wir freuen uns, dass wir so großzügig beim Bau der Sauna unterstützt wurden: Eltern, Großeltern und einige Unternehmen aus der Region haben uns diese Sauna ermöglicht“, so Luisa Lüdtke, Regionalleitung der Region Berlin/Brandenburg.


Interessierte Pädagog*innen, die Lust haben die KiTa Tannenzapfen als „Richtig gute KiTa“ mitzugestalten, sind herzlich willkommen, sich unter www.stepke-kitas.de zu bewerben.

Nachtrag zum Abstimmungsergebnis der SVV am 9. März 2024 zum Schulneubau in Senzig

27. März 2026

Dr. Marina Kreisel

Nachtrag zum Artikel am 20. März 2026 über den Stand der Planungen für einen Schulneubau in Senzig und die damit verbundenen Widersprüche. (Link zum Beitrag)

Ich verweise in meinem Beitrag „Eine unbeirrte Fortsetzung beim Schulneubau in Senzig“ auf das Abstimmungsergebnis in der SVV, das zwei Enthaltungen einschließt. Zur Begründung der Enthaltungen äußere ich mich dort nicht. Das hätte meinen Text inhaltlich ausführlicher und länger gemacht und zugleich etwas von dem weggeführt, worauf ich mich am Schluss konzentrieren wollte. Aber Begründungen von Stadtverordneten sind oft wichtig zum besseren Verständnis einer getroffenen Entscheidung – und sei es eine Enthaltung. In diesem Sinne fasse ich die Stellungnahme des Ortsverbandes der FDP Königs Wusterhausen /Wildau auf, dessen Vertreter Herr Simon Grzyk Mitglied der SVV KW ist, ebenso die Stellungnahme der Fraktion der Grünen. Beide können hier nachgelesen werden:

Stellungnahme des OV FDP Königs Wusterhausen / Wildau

Beschlussvorlage Nr. 61-26-012:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/26 „Grundschule Senzig-Chausseestraße“

Die FDP Königs Wusterhausen / Wildau wird sich beim Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für einen möglichen Neubau der Grundschule Senzig enthalten.

Diese Entscheidung fällt uns schwer, denn wir stehen klar zu moderner Bildung und guten Lernbedingungen. Doch wir tragen auch Verantwortung für einen Haushalt, der aktuell kaum Spielräume zulässt und deshalb eine Zustimmung aus unserer Sicht nicht zulässt.

Eine eindeutige Ablehnung kann jedoch falsch sein, wenn die SVV die richtigen Schlüsse aus der Diskussion zieht und dieses Vorhaben mehrheitlich eine Priorisierung einräumt, die sich durch verschiedene Sachgebiete durchzieht und auch sichtbar wird.


Warum wir uns enthalten

1. Die Haushaltslage lässt einen Neubau in den nächsten 4–5 Jahren aus unserer Sicht nicht realistisch zu

Mit einem strukturellen Defizit von 16 Mio. € und dem Ausblick auf künftige Entwicklungen im Haushalt ist absehbar, dass ein Schulneubau in Senzig nicht im Haushalt abgebildet werden kann, wenn dieser im Vergleich zu anderen Vorhaben nicht priorisiert wird.

Ein Aufstellungsbeschluss erzeugt Erwartungen, die wir nach heutigem Stand nicht erfüllen können.


2. Planungskosten von 130.000 € in den nächsten zwei Jahren sind aktuell nicht verantwortbar

Planung braucht Zeit – aber sie kostet auch Geld. Für die kommenden zwei Jahre stehen 130.000 € allein für die Planung im Raum.

Diese Mittel wären im Doppelhaushalt 2026/27 an anderer Stelle dringender benötigt, statt in eine Planung zu fließen, die womöglich in der Schublade landet.


3. Fehler der Vergangenheit können wir nicht heilen – aber wir müssen angesichts veränderter Rahmenbedingungen sie ehrlich neu bewerten

Es ist kein Geheimnis, dass die Grundschule Senzig in besseren Zeiten hätte gebaut werden können. Eitelkeiten und Blockaden des früheren Entscheidungsträgers haben dazu geführt, dass wertvolle Jahre verloren gingen.

Diese Versäumnisse können wir heute nicht rückgängig machen – aber wir müssen angesichts der aktuellen Lage bestehende Beschlüsse neu bewerten.


4. Wir befürchten, dass der Beschluss eine ehrliche Entscheidung verzögert

Ein Aufstellungsbeschluss kann den Eindruck vermitteln, ein Neubau sei zeitnah realistisch. Das ist er nach heutigem Stand nicht.

Wir wollen keine falschen Hoffnungen wecken – und wir wollen nicht, dass dringende, notwendige Investitionen in den bestehenden Standort verzögert werden.

Keinem Kind darf zugemutet werden, dass notwendige Verbesserungen ausbleiben, weil man auf einen Neubau hofft, der finanziell nicht darstellbar ist.


Wir müssen priorisieren – nicht alles mit der Gießkanne verteilen

Die Stadt hat den richtigen Weg eingeschlagen und erstmals eine strategische Priorisierung bzw. Leitplanken für die Stadtpolitik angeregt. Wir unterstützen diesen Kurs ausdrücklich.

Denn klar ist:

  • Wir können zukünftig nicht alles gleichzeitig finanzieren.
  • Viele kleine Projekte sind einzeln betrachtet sinnvoll und richtig – aber sie kosten in Summe auch und dürfen nicht die großen Pflichtaufgaben blockieren.
  • Knappe Ressourcen müssen gebündelt werden, damit wir das realisieren, was realistisch ist.
  • Eine weitere Belastung für Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Gewerbetreibenden lehnen wir strikt ab.

Ein Bebauungsplan ohne realistische Umsetzungsperspektive ist kein Fortschritt, sondern Symbolpolitik.


Wenn eine Mehrheit der SVV am Neubau festhält, muss auch die Priorisierung konsequent sein

… und im politischen Handeln ersichtlich werden.

Sollte die SVV mehrheitlich am Neubau festhalten und Alternativen aus Kostengründen verwerfen, dann muss die Bebauungsplanung konsequent priorisiert werden.

Das bedeutet:

  • Die Zweizügigkeit der Grundschule muss klar im Fokus stehen.
  • Bauprojekte, die diese Zweizügigkeit unterstützen, müssen vorangestellt werden.
  • Andere Vorhaben müssen zurückstehen, damit begrenzte Mittel nicht verzettelt werden.

Nur so kann ein Neubau überhaupt eine realistische Chance haben.


Unser Bekenntnis zur Bildung bleibt unverändert

Der Neubau der Grundschule Zeesen hat gezeigt, wie moderne Lernumgebungen aussehen können. Das ist unser Anspruch.

Wir wollen, dass alle Kinder in Königs Wusterhausen unter bestmöglichen Bedingungen lernen.

Doch wir müssen ehrlich bleiben: Wir sehen aktuell nicht, wie wir gleichzeitig Projekte wie die Grundschule Niederlehme, die Hauptfeuerwache und weitere Pflichtinvestitionen stemmen sollen.

Eine ehrliche Diskussion darüber, was wir in den nächsten Jahren finanziell leisten können, ist überfällig.


Fazit

Die FDP Königs Wusterhausen / Wildau bekennt sich klar zur Bildung – aber ebenso klar zur finanziellen Verantwortung.

Wir wollen keine Beschlüsse fassen, die Erwartungen wecken, die wir absehbar nicht erfüllen können.

Unsere Enthaltung ist daher kein Nein zur Schule, sondern ein Ja zu Ehrlichkeit, Transparenz und verantwortungsvoller Priorisierung


Hier der Brief von Nicolai Neuhauß (B90/Grüne)

Sehr geehrte Frau Kreisel,

vielen Dank für Ihre Mail. Frau Gleichmann hat unsere Position ja bereits umfassend dargelegt, dem habe ich eigentlich wenig hinzuzufügen. Da Sie mich in Ihrer Mail vom 21. März namentlich angeschrieben haben, möchte ich mich dennoch nochmals persönlich bei Ihnen melden. Ich schicke Ihnen hiermit folgende, aus Frau Gleichmanns Mail formulierte, Stellungnahme unserer Fraktion, die Sie gerne im Stadtfunk veröffentlichen können.

„Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Person von Nicolai Neuhauß (Christiane Gleichmann konnte wegen der Verlegung leider nicht teilnehmen) haben uns, hier mit Verweis auf die notwendige Klärung zum Umgang mit dem Wald und dessen Unterschutzstellung als Klimawald, enthalten. Eine Klärung im Interesse des Vorhabens wäre sicherlich über entsprechende Ausgleichsmaßnahmen möglich. Dafür ist es jedoch wichtig, dass die Stadtverwaltung die Ausweisung des Klimawaldes respektiert und entsprechend in einen Dialog mit der Forstbehörde tritt, anstatt den Vorgang als Handlung eines einzelnen, nicht im Sinne der Behörde handelnden Mitarbeiters abzutun.

Wir können, ob der großen Zustimmung für das Vorhaben in der SVV, nur hoffen, dass die Verwaltung, wie angekündigt, zunächst den weiteren Umgang mit dem Klimawald klärt, bevor wieder Kosten in eine sonst möglicherweise nicht umsetzbare Planung investiert werden. Eine Grundschule in Senzig bleibt auch für uns ein absolut erstrebenswertes Ziel, weshalb wir die Vorlage auch nicht abgelehnt haben. Die Leitlinie „ kurze Beine kurze Wege“ sollte nicht aus einer finanziellen Notsituation geopfert werden. Es ist eine schwierige Abwägung – ein intakter Wald leistet einen hohen Beitrag zum Klimaschutz, die Vermeidung von (Auto-)verkehr durch Sicherung eines wohnortnahen Grundschulstandortes für die Kinder aus Senzig jedoch ebenfalls. Die Ausweisung von Klimawäldern, insbesondere in stark nachgefragten Siedlungsgebieten, sollte mit den Kommunen abgesprochen werden, um solche Überraschungen wie in diesem Vorgang zu vermeiden.

Die Diskussion über den Schulbau wird aber auch im Haushaltsausschuss zu führen sein. Die aktuell veranschlagten Kosten von 30 Mio EUR sind in den kommenden Haushalten überhaupt nicht darstellbar. Es ist also angesichts der stark zurückgehenden Geburtenzahlen auch in Senzig zu prüfen, ob es überhaupt eine zweizügige Schule braucht oder man sich mittelfristig eine Grundschule in Senzig überhaupt leisten kann. Diese Überlegungen wurden von Herrn Dr. Müller Elmau bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgetragen. Ohne eine Umgestaltung der kommunalen Finanzen werden Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung sehr genau geprüft werden müssen. Wohngebiete auszuweisen allein mit dem Ziel, die Auslastung von Schulen und Kitas zu sichern, ist weder aus ökologischer noch aus städtebaulicher Sicht ein nachhaltiges Vorgehen.“

Nicolai Neuhauß
Stadtverordneter der Stadt Königs Wusterhausen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Dinosaurier von Niederlehme

25. März 2026

Theresa Geissler, Niederlehme

Eine lange Geschichte eines kurzen Lebens

Im Frühjahr 2024 geschah in Niederlehme etwas Unerwartetes: Die Grünflächen, die seit 2001 auf ihre Bebauung warteten, wurden von Fachleuten untersucht.

Nach Abriss alter Gebäude und der Überlassung der Äcker an die Natur hatten die Flächen sich über mehr als zwei Jahrzehnte selbst überlassen entwickelt – zur Freude mancher, zum Verdruss anderer. Was die Gutachter in dieser gewachsenen Unordnung fanden, war offenbar so bedeutsam, dass der Ortsbeirat zu einem „städtebaulichen Zieldefinitionsgespräch“ im Mai erst eingeladen und dann wieder ausgeladen wurde. Die Bauverwaltung beendete die Vorprüfung ohne abgestimmtes Ergebnis.

Wer sich fragt, warum das wichtig ist: Eine städtebauliche Vorprüfung soll vor der eigentlichen Planung klären, ob ein Vorhaben überhaupt machbar ist – städtebaulich, rechtlich, ökologisch. Normalerweise endet eine Vorprüfung mit einem Ergebnis.
Es sei denn, das Ergebnis gefällt einem nicht.


Im Oktober 2024 dann die Sensation.

Die zuständige Sachbearbeiterin der Bauverwaltung eröffnete dem Ortsbeirat am 14. Oktober, es sei „fraglich, ob dort überhaupt gebaut werden könne“. Der Grund: Man habe eine geschützte Art gefunden. Eine Art, die in Brandenburg bisher nicht erfolgreich umgesiedelt worden sei. Für die keine Erfahrungen vorlägen.

Welche Art? Das durfte nicht gesagt werden. Sie sei „so schwer umzusiedeln“ und „so geschützt“, dass allein die Nennung ihres Namens offenbar Unheil brächte. Die Anwohner, die seit Jahren Zauneidechsen auf dem Gelände beobachtet hatten, wurden beruhigt: Das sei längst bekannt.
Nein, es ging um etwas anderes. Etwas Größeres.

Unter den Anwohnern bekam das Wesen bald einen Namen: der Dinosaurier.


In der Stadtverordnetenversammlung wurde nachgefragt. Extra Nichtöffentlichkeit wurde hergestellt – und die Existenz einer besonderen Art bestätigt. Ohne Namen. Ohne Details.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz hätte nun zwingend eine Artenschutzprüfung erfolgen müssen. Sie hätte klären sollen, wie mit dem Fund umzugehen ist. Ob umgesiedelt werden kann. Welche Maßnahmen nötig sind. Eine Art, so geschützt, dass man ihren Namen nicht aussprechen darf, verdient schließlich besondere Fürsorge.

Ob die Bauverwaltung eine artenschutzrechtliche Prüfung veranlasst hat, ist nicht bekannt. Offengelegt wurde sie nicht.


Die Monate vergingen. Der Dinosaurier blieb unsichtbar, aber wirksam.

Im November 2024 legte die Stadt selbst eine Informationsvorlage vor – und sprach darin von einer „gefundenen geschützten Art“. Im Dezember beschloss die Stadtverordnetenversammlung neue Planungsziele. Der Aufstellungsbeschluss hielt schriftlich fest: Neue Untersuchungen belegten die Präsenz geschützter Arten – darunter eine streng geschützte Art, deren Details „aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich genannt werden“.

Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen, so der Beschluss, würden „nach Abschluss der noch laufenden Kartierungen ergänzt“. Die Stadtverwaltung hat diesem Wortlaut nicht widersprochen.

Der Aufstellungsbeschluss erwähnte die geschützten Arten ausdrücklich. Habitate sollten entstehen. Ein dichter Grünzug war vorgesehen – für die vielen Tiere, die durch die Bebauung ihren Lebensraum verlieren würden. Die geschützte Art war in aller Munde. Nur ihr Name durfte nicht fallen.

Im Januar 2025 forderte die Verwaltung „sockellose Einfriedungen“ – damit Kleintiere wandern können.
In der Einwohnerversammlung im Dezember 2025 erklärte die zuständige Mitarbeiterin der Bauverwaltung, es sei sogar „fraglich“, ob entlang des Grünzugs überhaupt Einfriedungen entstehen dürften.

Der Dinosaurier lebte. Unsichtbar, aber mächtig genug, um Eigentumsrechte einzuschränken.


Im Dezember 2025 wurden Fragen gestellt – per Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz, an die Bauverwaltung:

Welche Art wurde gefunden?
Welchen Schutzstatus hat sie?
Welche Methodik wurde angewandt?
Welche rechtlichen Einschränkungen ergeben sich?

Und natürlich: keine Antwort.

Auch was die Verwaltung intern zur Geschossigkeit kommuniziert hatte, blieb verborgen: Die Datenschutzbeauftragte der Stadt lehnte den Informationszugang ab – es handele sich um den „behördlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess“.

Dass die Verwaltung selektiv entscheiden würde, welche Informationen das Planungsbüro erhält, war bereits befürchtet worden. Im Juni 2025 ging ein Schreiben an den Hauptausschuss: Niemand wisse, welche Inhalte weitergegeben werden – und damit könne die Planung in eine bestimmte Richtung gelenkt werden, noch bevor das Büro seinen ersten Strich gezogen hat. Man ignorierte es.

Das beauftragte Planungsbüro teilte im Dezember 2025 schriftlich mit, es verfüge über „die erforderlichen und relevanten Datengrundlagen“. Die Unterlagen, die es erhalten hatte, mussten der Bauverwaltung erst abgerungen werden. In ihnen stand, fast beiläufig: Die Vorprüfung sei „ohne abgestimmtes Ergebnis beendet“ worden. Auf die eigentliche Frage nach der Art: keine direkte Antwort.

Was sonst noch fehlte: Unterschriftenlisten von über 450 Haushalten – die erste Sammlung im November 2021 vom Ortsbeirat Niederlehme initiiert und der Bürgermeisterin sowie der Stadtverordnetenversammlung übergeben, mit konkreten Forderungen: maximal 1,5 Geschosse, keine Durchgangsstraßen, Erhalt der Gehölze. Eine zweite Sammlung im Jahre 2022 von Anwohnern bei einer Ortsteilbegehung an die damals neue Beigeordnete Hirschfeld.

Dazu: Sammelschreiben, Informationsschreiben, fachliche Hinweise zur Flächenproblematik. Der dokumentierte Wille von über 450 Haushalten – von der Verwaltung nicht weitergegeben.

Was das Planungsbüro nicht wusste, ist damit dokumentiert.


Im Dezember 2025 organisierte die Stadt eine Einwohnerversammlung. Das Planungsbüro sammelte Wünsche und Gedanken – und erklärte, für alle weiteren Informationen dankbar zu sein. Zunächst antwortete es auch. Dann nicht mehr.

Fachliche Hinweise, Dokumente zur Planungsgeschichte, ein Video, das zeigt, wie ein Reh genau dort in den Gehölzstreifen wechselt, wo der Grünzug geführt werden sollte – keine Reaktion. In den Vorentwurf sind sie nicht eingeflossen.


Zwei Monate zuvor hatte die Geschichte bereits einen anderen Höhepunkt erreicht.

Am 10. Oktober 2025 ließ die Eigentümerin Mäharbeiten durchführen, Bäume fällen, Gehölze roden. Wo noch Tage zuvor Vögel brüteten und Wildtiere wechselten, blieben zerhäckselte Äste und offener Boden. Das Grünflächenamt intervenierte – die Arbeiten wurden eingestellt.

Für die durchgeführten Fällungen hätte nach der Hauptsatzung eine Fällgenehmigung beantragt werden müssen. Der Schaden an den Habitaten war trotzdem da. Brutstrukturen, Deckung, Nahrungsquellen – weg.

Konsequenzen: keine bekannt.

Fünf Tage später, am 15. Oktober 2025, fand ein Scoping-Termin statt – jenes Verfahren, bei dem Fachbehörden die Fläche begutachten und abstimmen, zu welchen Themen sie später im Planverfahren Stellung nehmen werden. Ein öffentliches Protokoll existiert nicht – oder ist nicht zugänglich. Aber aus dem Termin drang eine bemerkenswerte Nachricht nach außen:

Es gebe gar keine geschützte Art.

Erst schützenswert. Dann hinderlich. Dann nie dagewesen.
So verschwinden Dinge in Niederlehme.


Ab Ende Februar 2026 ließ die Eigentümerin den Gehölzbestand auf der Fläche roden. Die Brutzeit beginnt am 1. März. Die Rodungen erfolgten zwischen dem 27. Februar und dem 10. März – auf der B-Plan-Schutzfläche 5, deren Gehölze der Bebauungsplan von 2001 zwingend schützt.

Anwohner wiesen wiederholt darauf hin, dass die gesetzliche Schutzzeit gilt und die Schutzfläche nicht von Gehölzen befreit werden darf. Die Arbeiten liefen trotzdem weiter. Die Stadtverwaltung schritt nicht ein.

Zufall?

Im historisch gewachsenen Gehölzbestand der Schutzfläche 5 – Wildwechsel, Bruthabitate, ökologisch wertvolles Unterholz – wurde gerodet. Dort, wo der Vorentwurf später den Grünstreifen einzeichnen sollte, blieben auffällig viele Bäume stehen.


Der Aufstellungsbeschluss wies an, den bestehenden Grünzug zu erweitern. Im Vorentwurf erscheint ein schmaler Streifen, der durchs Gebiet zieht – ohne logischen Ein- und Ausgang. Fünf Meter breit. Eher Deko als Habitat.

Der NABU hatte gefordert: ebenfalls durch das gesamte Gebiet – aber 25 Meter breit, mehrschichtig und dicht bepflanzt.

Der Verlauf ergibt keinen Sinn. Im Protokoll der Einwohnerversammlung tauchte ein „Grünzug nach Empfehlung des NABU“ auf – was der NABU konkret vorgeschlagen hat, gab die Verwaltung nicht weiter. Der festgesetzte Verlauf entspricht auch nicht dem, was dem Planungsbüro in der Einwohnerversammlung mitgeteilt wurde – unter anderem der dokumentierte Wildwechsel.

Vor allem Ein- und Ausgang des Streifens sind fachlich nicht nachvollziehbar. Anwohner hatten den Verlauf bereits früh mit Karten dokumentiert und der Stadtverwaltung übermittelt – nicht als Wunsch, sondern als Hinweis auf das Naheliegende: Der Gehölzstreifen war teilweise bereits vorhanden, die Wildwechsel dokumentiert, die Pufferfunktion zwischen historischem Bestand und neuer Bebauung städtebaulich begründet.

Rehe und Wildschweine nehmen diese Wege seit Jahren – ein klug geplanter Grünkorridor führt sie. Fehlt er, landen sie in den Gärten der neuen Bebauung. Der Vorentwurf folgte dem nicht.

„Vorschläge zum Abtasten“, hatte das Planungsbüro ähnliche Entwürfe in der Eigentümerversammlung genannt.

Ein Alibi-Streifen. Fünf Meter breit, städtebaulich und ökologisch nicht nachvollziehbar positioniert – die Gründe dafür wären einen eigenen Text wert. Er trennt nichts. Er schützt nichts. Er folgt dem Aufstellungsbeschluss nicht. Er folgt dem Zustand nach der Rodung.


Im Januar 2026 berichtete die Märkische Allgemeine über die Potenzialanalyse, die die Stadt 2024 in Auftrag gegeben hatte. Ergebnis: geeigneter Lebensraum für die Wechselkröte. Die Stadt erklärte, man werde im Frühjahr 2026 kartieren.

Im März 2026 erschien der Vorentwurf zum Bebauungsplan. Datiert vom 3. März 2026. Die Kartierung der Biotope war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt – das Dokument hält selbst fest, dass die Begehungen „im Frühjahr 2026“ stattfinden sollen.

Das Verfahren läuft als Regelverfahren – was eine vollständige Umweltprüfung mit mehrfachen Begehungen zu verschiedenen Jahreszeiten erfordert. Auf Seite 58 steht dennoch:

„Im Vorhabengebiet werden keine schützenswerten Amphibien- oder Reptilienarten erwartet.“

Geschützte Art gefunden.
Habitate geschützter Arten vorhanden.
Keine geschützten Arten erwartet.

In dieser Reihenfolge. Über drei Jahre.


Die Leistungsbeschreibung, auf deren Grundlage das Planungsbüro von der Stadt beauftragt wurde, hält ausdrücklich fest: Im Plangebiet wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse zur Flora und Fauna geschützte Arten angetroffen – darunter Silberrasen, Nachtkerze und Habitate geeignet für die Wechselkröte.

Die Untere Naturschutzbehörde ergänzte: Strukturen für die Zauneidechse seien relevant.

Wechselkröte und Zauneidechse sind Amphibium und Reptil. Silberrasen und Nachtkerze sind Pflanzen – im Vorentwurf nicht erwähnt.

Für das rund vier Hektar große Plangebiet – Bodendenkmal, vier Jahre Auseinandersetzung, dokumentierte Artfunde – genügte dem Planungsbüro eine einmalige städtebauliche Begehung.


Man könnte meinen, die Geschichte sei damit zu Ende. Wäre da nicht die Bürgermeisterin.

Anfang März 2026 wurde die Bürgermeisterin in einer Ausschusssitzung auf den Fund angesprochen. Sie stellte klar, es handele sich um „eine Behauptung“ – und zeigte sich überzeugt, „dass einer irgendwo hat eine Kröte quaken hören oder eine Ente fliegen und daraus dann gleich eine Verhinderung vom Bauvorhaben“ konstruiere.

Im Saal saßen Menschen, die wussten, wer die Kröte quaken gehört hatte. Die Stadt. Durch ein Gutachterbüro, das sie Anfang 2024 beauftragt hatte.

Name des Büros: nicht genannt.
Ergebnisse: nicht offengelegt.

Die Verwaltung ergänzte: Der MAZ-Artikel, der über die Potenzialanalyse berichtet hatte, „stammt ja nicht von uns“.

Der Artikel nicht. Die Kröte auch nicht mehr.


Wer wird die Kartierung im Frühjahr 2026 durchführen?

Das Büro, das 2024 die Potenzialanalyse begann und dabei auf geschützte Arten stieß – setzt es die Untersuchung fort? Falls nicht: warum nicht? Und an welches Büro mit welchem Erfahrungsschatz hat die Stadt den Auftrag vergeben?

Die Auswahl verdient Aufmerksamkeit. Büros, die auf Folgeaufträge hoffen, stehen vor bekannten Interessenkonflikten.

Das aktuelle Planungsbüro ignoriert im Vorentwurf die Vorgabe von eineinhalb Geschossen für die gesamte Fläche – eine Festlegung des Landesamts für Denkmalpflege, bestätigt durch die Stadtverordnetenversammlung.

Stattdessen: Zwei Drittel der Fläche mit zweieinhalb Geschossen. Durchgangsstraßen, die städtebaulich und denkmalschutzfachlich keinen Sinn ergeben – und deren Erschließungskosten anteilig jene Grundstückseigentümer treffen könnten, die nie bauen wollten und nie gefragt wurden.

Seit vier Jahren bringt die Stadtverwaltung diese Verdichtung auf verschiedene Weise immer wieder ins Spiel. Ortsbeirat, Anwohner, Denkmalschutz – ignoriert.

Wenn ein junges Planungsbüro beim Städtebau schon so folgsam ist, was ist dann von der Grünflächenkartierung zu erwarten?


Der Dinosaurier von Niederlehme ist verschwunden.

Er hinterließ nur Spuren: Einen Fund. Einfriedungen ohne Sockel (Seite 36), damit Tiere wandern können. Eine Benjeshecke (Seite 43) als „Unterschlupf für Kleinsäuger, aber auch für Amphibien, Reptilien und Insekten“. Eine „ökologische Baubegleitung“ – für Tiere, die nicht erwartet werden. Eingeschränkte Eigentumsrechte. Ein Alibi-Grünstreifen als Kompensation – am falschen Ort. Offene Fragen. Eine Kartierung wird ihn nicht mehr finden. Der Dino.

Ein Störfall. Jetzt still.
Wo nichts mehr quakt, stört auch nichts mehr.

Eine unbeirrte Fortsetzung von Irrungen und Wirrungen beim Schulneubau in Senzig?

20. März 2026

Dr. Marina Kreisel

Rede in der Einwohnerfragestunde, SVV am 09.03.2026

Ich spreche heute ausschließlich zum Aufhebungsbeschluss Schule Senzig /Bullenberg. Dazu habe ich mich bereits in einem längeren Beitrag im „Stadtfunk“ geäußert, dort für jedermann lesbar. Heute fasse ich zum besseren Verständnis das Geschriebene hier mündlich folgendermaßen knapp zusammen: Ich halte den Aufhebungsbeschluss für überfällig, aber die von der Stadtverwaltung vorgelegte Begründung für eine Falschaussage. Eine Falschaussage nenne ich sie deshalb, weil mit ihr so getan wird, als hätte in den vergangenen Jahren ein Erkenntnisprozess stattgefunden, als gäbe es Erkenntnisgewinn und folglich eine neue Sicht. Das ist so nicht der Fall. Die Aussagen zur Begründung müssten meines Erachtens vielmehr unmissverständlich lauten:

  1. Es bestätigen sich bereits in der Vergangenheit angeführte Argumente, insbesondere Gegenargumente und Restriktionen zum Projekt Schule auf dem Bullenberg.

  2. Die heutige Sicht ist weitgehend die gestrige Sicht.

  3. In der Sache – Schulneubau in Senzig – hat sich kaum etwas weiterentwickelt – abgesehen von dem nunmehr erwogenen Schulstandort im Bereich der Mülldeponie, der auch wieder mit zusätzlichem Waldverbrauch verbunden ist (siehe Schulidee Bullenberg).

  4. Dieser Vorschlag wird hinsichtlich des Waldverbrauchs in der Stellungnahme der Forstbehörde klar abgelehnt. Stichworte: lokaler Klimawald, lokaler Immissionsschutz, Wohlfahrtswirkung sowie – daraus folgend – Versagung der Umwandlung dieser Waldfläche in eine andere Nutzungsart. Zur Verdeutlichung sei von mir hervorgehoben: Das ist keine bloße unverbindliche Meinungskundgabe der Forstbehörde, einfach so von ihr behauptet, sondern eine waldrechtliche Positionierung.

Das heißt nach meiner Lesart, sehr geehrte Stadtverordnete, wer dem Aufhebungsbeschluss Schule Bullenberg und einem neuen Aufstellungsbeschluss Schule Chausseestraße Senzig zustimmt und sich damit erneut über die klare Stellungnahme der Forstbehörde hinwegsetzt, der dürfte neue Unwägbarkeiten auf dem Wege zum Schulneubau Senzig erzeugen. Die Zeit der Irrungen und Wirrungen scheint mir mit einer Annahme beider Beschlussvorlagen keineswegs beendet zu sein. Deshalb füge ich hinzu: Was aber dann, Frau Bürgermeisterin Wiezorek? Was machen Sie mit einem toten B-Plan (denn danach sieht es aus)? Was können Sie den Stadtverordneten dazu oder was können Sie ihnen zu dieser Stunde weiterführend in der Sache substanziell mitteilen? Was sind Ihre real gestützten, soliden Vorstellungen, für die Sie das mehrheitliche Ja der Stadtverordneten erhalten wollen? Und welche Rolle hat der Klimaschutzbeauftragte hierbei bisher gespielt?

Übrigens, Frau Zettewitz, Vizelandrätin von LDS, bekannte sich kürzlich in einem Vor-Ort-Gespräch zum Schulneubau Bestensee mit keinem Wort zur Umwidmung – ich sage Vernichtung – des dortigen Klimawaldes. Sie ließ ihn – von Diskutanten unüberhörbar erwogen – als mögliche Schulbau-Fläche völlig unangetastet, ja sie ließ nicht den leisesten Eindruck entstehen, hier könne noch manövriert werden auf Kosten dieser Waldfläche.

Antworten der Bürgermeisterin

Zu den Antworten der Bürgermeisterin halte ich zusammenfassend fest: Eine konkrete Antwort zu meinen beiden Fragen blieb aus. Geantwortet wurde von Michaela Wiezorek umfänglich und z. T. diffus. Die Antworten gingen – von mir hier vereinzelt etwas präzisiert – in folgende Richtung (in der Aufzeichnung der Sitzung zu hören, nach Löschung später nicht mehr möglich):

  1. Marina Kreisels Darstellung decke sich nicht „so ganz mit den tatsächlichen Fakten“ (Michaela Wiezorek).

  2. Tatsächlich gäbe es einen neuen Erkenntnisstand angesichts der neuen Fläche, die sich gegenwärtig – anders als damals – im Eigentum der Kommune befindet und zur Verfügung steht. Das war zuvor nicht erkennbar.

  3. Es würden ein paar Bäume, die erst in jüngster Zeit im Bereich der Deponie aufgewachsen wären, nun als Klimawald heiliggesprochen. Es werde ein Zusammenhang dargestellt, der so nicht bestehe. Es erfolge eine einseitige Bewertung, nicht aber eine sach- und fachgerechte Abwägung im Sinne des Gemeinwohls. Diese Einstufung ginge allerdings auf eine Person in der Forstbehörde zurück, nicht auf die Behörde insgesamt. Dort bestünden auch andere Sichten.

  4. Anknüpfend an die oben genannte Stellungnahme warf die Bürgermeisterin die Frage auf: Mit wie viel Ermächtigung werde Maß angelegt an Vorhaben, die für unsere Kommune wichtig seien? Auch alternativlos? Und ihre Antwort darauf lautete: Die Stadtverwaltung hoffe und sei optimistisch, mit Neuaufstellung und Neuausrichtung auf einem guten Weg zu sein, das Vorhaben voranzutreiben. Die Stellungnahme sei abwägbar, weil die Person eine Vorstellung zum Umgang mit unseren Flächen habe, die nicht mit den Intentionen der Entwicklung der Stadt einhergehe und uns vor große Schwierigkeiten stellen würde. „Wir als Verwaltung halten sie aber für lösbar.“ (Michaela Wiezorek). Es müsse die Abwägung getroffen werden: Was ist der höhere Mehrwert für die Stadt: Stadtentwicklung, Bildung, Infrastruktur usw. Und was steht dem entgegen?

Auffälligkeiten in den Antworten der Bürgermeisterin

Auffällig scheinen mir die Aussagen vor allem in folgender Hinsicht zu sein:

  1. Stadtentwicklung wird von der Bürgermeisterin selbst relativ einseitig gesehen, oft auf Kosten des erforderlichen, bereits oder noch vorhandenen natürlichen Klimaschutzes. Dort, wo es zum Zielkonflikt zwischen ihm und wichtigen vorgesehenen Bebauungsplänen kommt, wertet sie forstfachliche Einstufungen gegebenenfalls ab und spricht sich für eine Preisgabe des natürlichen Klimaschutzes – hier des Klimawaldes – aus, verbunden mit Ersatz an anderer Stelle innerhalb oder außerhalb der Kommune Königs Wusterhausen.

  2. Die Verwendung des Begriffs Mehrwert, der auch im Wortschatz der Bürgermeisterin unter dem Aspekt von Stadtentwicklung häufig vorkommt, dient hier zur Favorisierung der jeweiligen Entscheidung; er verdeckt, dass jede Lösung Vorteile und Nachteile aufweist, die sehr wohl bedacht werden müssen, um ihren tatsächlichen aktuellen, aber auch ihren wahrscheinlichen künftigen Nutzen oder/und Schaden – immer nicht ohne Bedingungen – möglichst angemessen einschätzen zu können. Dieser Mangel zeigt sich auch im vorliegenden Falle.

  3. Die Bürgermeisterin vermittelte beziehungsweise bekräftigte gegenüber den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit den Eindruck, als würde die Einstufung als Klimawald eine völlig willkürliche, subjektive Entscheidung einer einzelnen Person sein, und dieser Wald könne für den Bebauungsplan gerodet werden. Dass es sich so kaum verhalten dürfte, müsste doch ein Blick ins Geoportal Brandenburg bezüglich ausgewiesener Waldfunktionen verdeutlichen, ebenso ein Blick ins Waldgesetz Land Brandenburg § 2 (Begriffsbestimmung Wald / nicht Wald) und ins Baugesetzbuch § 1a Abs. 5.

  4. Die Bürgermeisterin verzichtete – zumindest in der öffentlichen Sitzung der SVV – gänzlich auf Angaben darüber, dass ihr kurzer Briefwechsel mit der Ministerin für Land- und Forstwirtschaft aus dem Sommer 2025 keinerlei grünes Licht folgen ließ für eine Freigabe des Klimawaldes. Im Gegenteil, seine Existenz wurde bekräftigt. Was war und ist daran missverständlich? Was gilt daran nicht mehr? Warum wurde in der Sitzung so getan, als hätte es diesen Briefwechsel nicht gegeben? Hätte das nicht zur Beschreibung der Situation gehört?

Abstimmungsergebnis

Inwieweit die Stadtverordneten darüber informiert gewesen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Falls auch sie alle darüber Bescheid gewusst hätten, erschienen mir als Außenstehende der verkündete Optimismus der Bürgermeisterin und das Abstimmungsergebnis erst recht erstaunlich, ja beinahe unbegreiflich.

Meine Fragen an die Bürgermeisterin bewirkten keinerlei Nachfragen von SVV-Mitgliedern. Verständlicherweise; denn das Abstimmungsverhalten und ebenso das Abstimmungsergebnis standen offensichtlich bereits unverrückbar fest: Einstimmigkeit (bei 2 Enthaltungen – Herr Grzyk, FDP; Herr Neuhauß, Die Grünen). Die Stadtverordneten folgten also der Beschlussvorlage trotz fragwürdiger Position der Stadtverwaltung. Und das, obwohl ein weiteres Debakel hinsichtlich der Schule in Senzig unbedingt zu verhindern wäre. Als einen soliden Beitrag dafür vermag ich diesen Beschluss nicht zu betrachten. Aus meiner Sicht ist er allerdings auch nicht als ein Beitrag im Sinne einer verantwortungsvollen Umwelt- und Klimapolitik zu werten; sie müsste vielmehr das Aufheizen von KW mittels eigener kommunalpolitischer Entscheidungen zu vermeiden versuchen, statt es fortzusetzen und zu verstärken. Letzteres geschieht zudem im Widerspruch zu den „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung: behutsames Wachstum gestalten, steuern und begrenzen“, die die SVV am 25.9.2023 verabschiedet hat.

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