Autorenarchiv: madmin

Leserbrief zur neuen Kitasatzung

13. Februar 2017

Ines Kühnel, Zeesen

Ich war am 9.2.2017 als interessierte Bürgerin aus Zeesen und Mutter von 2 kleinen Kindern bei der Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses. Es wurde über die neue geänderte Kitasatzung beraten. Was ich dort an Reaktionen seitens der Teilnehmer wahrgenommen habe, erschüttert mich zutiefst. Ich konnte förmlich spüren, wie sehr genervt die Sitzungsteilnehmer von den besorgten Fragen und den Schilderungen der tatsächlichen Lebensverhältnisse durch die Eltern waren, teilweise wurde daraus kein Hehl gemacht. Einzig Frau Uhlworm hörte offensichtlich aufmerksam zu und lehnte als einziges Mitglied des Sozialausschusses im Ergebnis die vorgelegte Satzung ab. Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir Bürger und auch wir Eltern nicht mehr von der Stadt Königs Wusterhausen respektiert werden. Aufgrund der im Vorfeld der Sitzung von interessierten Eltern mehrfach nachgefragten und nicht veröffentlichten Platzkostenkalkulation entstand für mich der Eindruck, dass schon vor der Sitzung feststand, wie die Ausschüsse abstimmen werden. Unsere Einwände wurden in keinster Weise berücksichtigt, sondern nur abgetan. Fragen von uns Eltern wurden nur unzureichend oder erst gar nicht beantwortet. Ich fühle mich nicht ernst genommen.

Statt Kitas zu bauen und uns als Familie zu unterstützen, wird die ganze Verwaltungskraft in die Neufassung einer für alle Doppelverdiener und für Familien mit mehreren Kindern diskriminierende und meiner Meinung nach überflüssigen Satzungsänderung gesteckt. Statt ein positives Signal an alle bereits in Königs Wusterhausen lebenden und neu angesiedelten Familien zu senden, verärgert die Stadt die Eltern, die hart und in Vollzeit arbeiten gehen und der Stadt damit viel Steuern in die Kassen spülen. Das wird sich hoffentlich schnell herumsprechen und neue Familien eher abschrecken. Die Kinderbetreuung ist für viele Doppelverdiener mit zwei Kindern nur noch unter starken Einsparungszwängen bei den Ausgaben für unsere Kinder zu stemmen. Das wurde bei der Einwohnersprechstunde mehrfach gesagt, aber nicht in der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Als 4- oder 5- oder 6- Personenhaushalt hat man als Familie doch auch sehr viel höhere Lebenshaltungskosten als Alleinerziehende, die wir mit unseren Beiträgen (im Übrigen bisher auch jetzt  schon) gern unterstützen. Nun sollen wir ja mit den neuen höheren Beiträgen künftig auch alle Eltern mit keinem Einkommen unterstützen, z.B. Hartz4-Bezieher oder Flüchtlinge, die ihre Kinder verständlicherweise auch in eine Betreuungseinrichtung geben möchten. Das ist jedoch meiner Meinung nach Aufgabe der Stadt Königs Wusterhausen und nicht die Aufgabe der Eltern mit doppelten Einkommen oder Einzelverdiener mit höherem Einkommen. Damit wird das Geld der Doppelverdiener und der besser Verdienenden für die eigenen Kinder stark verknappt. Und dann entsteht der nicht hinnehmbare und sozial sehr gefährliche Effekt, dass besser und schlechter gestellte Eltern mit der Satzung „gegeneinander ausgespielt“ werden, das kritisierte Frau Uhlworm wörtlich und zu Recht während der Sitzung. Ich finde das sozial äußerst ungerecht. Die neue Kitasatzung geht auf Kosten der Kinder der Doppelverdiener. Doppelverdiener sein heißt in den meisten Fällen nicht unbedingt mehr Geld zu haben, sondern nur eine höhere Bemessungsgrundlage und vor allem auch viel höhere Steuer- und Sozialabgaben als Geringverdiener. Da in größeren Familien auch die Lebenshaltungskosten viel höher sind, haben wir nach Abzug aller Kosten kaum mehr zum Leben als so manche Alleinerziehende. Arbeit muss sich für uns auch lohnen. Da zukünftig die arbeitenden Eltern von der Stadt Königs Wusterhausen künstlich durch höhere Elternbeiträge benachteiligt werden, stellt sich für mich die Frage, ob es sich dann überhaupt noch lohnt, weiter wie bisher in Vollzeit arbeiten zu gehen. Es stellt sich mir die Frage, ob es erklärtes Ziel der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen ist, alle Familien künstlich auf ein Einkommensniveau zu drücken, was fatal wäre.

Für mich ist während der Sitzung der Eindruck entstanden, dass in Königs Wusterhausen nur Familien ohne oder mit sehr niedrigem Einkommen gefördert werden. Alle anderen Familien, also die Mehrheit der Familien, werden von der Stadt mit unnötig höheren Ausgaben belastet, was wiederum zu Lasten der Kinder und der Lebensqualität der Familien, so auch meiner, geht.

Leserbrief zur Sitzung von Sozial- und Finanzausschuss am 9. Februar

13. Februar 2017

Redaktion

Uns erreichte dieser Brief unseres Lesers Christian Lutsche aus Niederlehme, der als interessierter Bürger an der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse im Rathaus teilnahm:

Am 9. Februar 2017 fand im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen die Ausschusssitzung zur neuen Kitasatzung unserer Stadt statt. Als interessierter Bürger und Vater von zwei Kindern im Kindergarten- bzw. Hortkindalter nutzte ich die Gelegenheit, daran teilzunehmen. Dabei überraschten mich zwei Dinge: einerseits die riesige Anteilnahme interessierter Bürgerinnen und Bürger aus allen Ortsteilen der Stadt, andererseits die Unverbindlichkeit und das ausweichende Antworten der Verwaltung auf Nachfragen zur Neuregelung der Kitabeiträge und anderen Inhalten der überarbeiteten Kitasatzung. Erst nach längerem intensiven Fragen, auch seitens einzelner Stadtverordneter, wurden konkrete Zahlen in Form von Berechnungstabellen und Beispielrechnungen bestimmter Einkommensverhältnisse offengelegt. Zu kurz kamen mir persönlich dabei Erläuterungen zu überarbeiteten oder neu hinzugekommenen, pädagogischen Inhalten der aktualisierten Satzung, da dies neben den finanziellen Aspekten sicherlich ebenso bedeutend für die gesamte Arbeit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist.

Königs Wusterhausen und die Weltwirtschaft

18. Januar 2017

Zu trauriger Berühmtheit gelangt Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit dem Geschäftsgebahren der Großkonzerne: der Wiesenhof-Konzern sitzt mit Brandenburgs größter Hähnchenmastanlage und einer Großschlachterei mitten unter uns. Im Gegensatz zu anderen Großindustrien bleibt leider nicht viel davon in unserer Stadt »hängen«: Weder in Arbeitsplätzen noch in Steuereinnahmen für Königs Wusterhausen spiegelt sich das Bild eines erfolgreichen Konzerns wieder. Allerdings sehr wohl in Form von Gestankbelästigungen, Grundwasserentnahme und LKW-Verkehr… aber das ist eine andere Geschichte.

Hier der Link zu einem ZDF-Beitrag zu Großkonzernen, in dem »unsere« Wiesenhof-Anlagen eine unrühmliche Rolle spielen.

Den angesprochenen Konzernatlas finden Sie hier.

Die BI »KW stinkt’s« ist vor Ort tätig – insbesondere gegen die Erweiterung der Schlachtkapazitäten in der Niederlehmer Großschlachterei.

Zur Neuauslegung der Antragsunterlagen, die ab heute, den 18.1.2017, startet, hier ein Artikel in der MAZ.

Die „Kitaplatz-Lotterie“ in KW ist eröffnet

12. Januar 2017

Swen Ennullat, Freie Wähler KW

Der Begriff „Lotterie“ kann aus dem Französischen abgeleitet werden und bedeutet so viel wie „Schicksal“ oder „Glücksspiel“. Also ein Spiel, bei dem der Erfolg fast nur vom Zufall abhängt.

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wiederum, der laut Kita-Gesetz dem Wohl und der Entwicklung des Kindes dient, besteht in Brandenburg ab dem vollendeten ersten Lebensjahr für jeden kleinen Erdenbürger.

Auf den ersten Blick haben also „lückenlose Gewährleistung“ und „zufällige Inanspruchnahme“ nichts gemein. In Königs Wusterhausen ist dies leider anders.

Nach den Andeutungen von Bürgermeister Franzke im letzten Jahr ist es – trotz unserer von den etablierten Parteien belächelten Warnungen und Mahnungen, unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen – ab sofort bittere Realität: Nicht allen Kindern kann ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden.

Priorität haben nun Kinder, bei denen beide Elternteile berufstätig sind. Und nicht einmal in diesem Fall ist sicher, ob es überhaupt mit der Betreuung zum gewünschten Termin klappt. Über Wohnortnähe oder der Gewährleistung eines Wunsch- und Wahlrechts brauchen wir an dieser Stelle gar kein Wort zu verlieren. Ist dann auch noch ein Elternteil gerade arbeitssuchend, wird die Lage regelrecht dramatisch.

Uns ist noch immer völlig unklar, wie es überhaupt zu dieser Situation kommen konnte, hat doch der Bürgermeister das Einwohnermeldeamt im Hause und der Bereich Stadtentwicklung ist bei allen Neubauvorhaben eingebunden. Der Bauboom bei Wohnungen und Einfamilienhäusern kam nicht überraschend, sondern war absehbar.

Aus der Stadtverwaltung hören wir von hektischen Bemühungen, für die bereits bestehenden übervollen Kindertagesstätten Ausnahmegenehmigungen bei den Betriebserlaubnissen zu beantragen. In Gruppenräumen ab 35qm sollen noch mehr Kinder untergebracht oder Bewegungsräume umgewandelt werden. All dies wird unweigerlich mit einer Qualitätsverschlechterung bei der Betreuung der anderen Kinder einhergehen. Mehrbelastungen für die Erzieherinnen und Erzieher sind ebenfalls vorprogrammiert.

Auch die beiden neuen Eltern-Kind-Gruppen in Wernsdorf und Zeesen, bei denen die  Personensorgeberechtigten anwesend bleiben müssen, sind unseres Erachtens kein vollwertiger Ersatz für einen Kita-Besuch.

Laut Bürgermeister Franzke sind zwei Kitas in Zernsdorf und der Kernstadt in Planung. Nach unseren Recherchen ist aber noch nicht einmal die Standortfrage geklärt, von einem möglichen Betreiber, dem Erstellen der Bauantragsunterlagen oder der nötigen Bauzeit ganz zu schweigen. Hier werden sicherlich noch Jahre ins Land gehen. Was in der Zwischenzeit passiert, bleibt weiterhin offen.

Neugebackenen Eltern in unserer Stadt bleibt also nach dem Wunder der Geburt nur eines zu wünschen: Viel Glück im Kitaplatz-Roulette!

Aber auch alle Anderen sind aufgefordert, am 9. Februar um 18:00 Uhr die gemeinsame Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses aufzusuchen. An diesem Tag soll die neue Kitasatzung und mit ihr erhebliche Steigerungen der Elternbeiträge (für alle, die einen Betreuungsplatz ergattern konnten) durchgewinkt werden.

rbb BRANDENBURG AKTUELL / UNTERWEGS MIT DEM ROBUR

15. Januar 2016

Matthias Fischer

Vor-Ort-Termin wegen des Tanklagers in in Zernsdorf und Kablow

An die 50 Zernsdorfer und Kablower Bürger waren heute Vormittag an den Bahnübergang der Linie RB 36 gekommen. Hier vorbei donnern täglich auch die Tankzüge, die Ihre gefährliche Fracht in LKW verteilen, die dann wiederum zurück durch den ganzen Ort in Richtung Autobahn brettern.
Die anwesenden Einwohner, unterstützt von den örtlichen Bürgerinitiativen, machten deutlich, dass sie einfach nicht mehr bereit sind, diese Belästigungen und Gefahren weiter hinzunehmen.
Unsere kommunalen Verantwortlichen bewiesen einmal mehr, dass ihnen die Bedenken und Meinungen der Bürger herzlich egal sind. Sowohl Bürgermeister Dr. Franzke als auch Ortsvorsteher Uwe Borck (beide SPD) glänzten durch Abwesenheit, obwohl sie informiert bzw. offiziell eingeladen waren. Offensichtlich erwarteten sie nicht die Hofberichterstattung, die sie von MAZ & Co. (ebenfalls abwesend) gewöhnt sind und hatten keine Lust, sich kritischen Fragen zu stellen. Auch die Verantwortlichen des Tanklagers waren auf die Einladung nicht gekommen.
Schade eigentlich. Kann man doch viele Probleme des Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft dadurch lösen, dass die Betroffenen miteinander reden und ehrlich und transparent die Probleme auf den Tisch legen. Aber so weit sind wir in KW noch nicht.

Die Sendetermin sind am 15. Januar um 19:30 eine kurze Zusammenfassung hier als Video
sowie die Sendung vom 16. Januar 2016 um 19:30
ausführlich und in voller Länge in rbb Brandenburg Aktuell hier als Video

Auch die Zernsdorfer Ortschronistin Margit Mach berichtete hier. Besonders hervorzuheben in ihrem Beitrag ist aus unserer Sicht ihre Forderung nach dem Zusammenwirken aller demokratischen Kräfte und Initiativen zum Wohle der Bürger.

RBB_Tanklager_18

Anspruch auf Rückerstattung – Essensgeld an Kitas seit Jahren falsch abgerechnet

30. Oktober 2015

Pressemitteilung von Rechtsanwalt Christian Möbus aus der Kanzlei Lazarus

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. September 2014 (VG 10 K 4203/13) erregt die Gemüter. Es deckt massive Fehler bei der Abrechnung des Essensgeldes in Kindertagesstätten auf. Fast alle Kommunen in Brandenburg sind davon betroffen. Zum einen muss die Bestimmung der Höhe des Essensgeldes und dessen Kassierung durch den Träger vorgenommen werden. In der Praxis wird dies aber gesetzeswidrig einfach auf die Versorger (Caterer) verlagert. Zum anderen schreibt das brandenburgische Kita-Gesetz für die Höhe des Essensgeldes vor, dass dieses nur in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten ist. Auf jeden Fall haben die Eltern Anspruch auf Rückzahlung aller gezahlten Essensgelder, soweit die Forderungen nicht verjährt sind, also für 3 Jahre. Auch im Dahmeland sind viele Eltern und Gemeinden betroffen. Dazu der Königs Wusterhausener Stadtverordnete und Rechtsanwalt Christian Möbus aus der Kanzlei Lazarus:

„Zwei grobe Fehler unterlaufen vielerorts: Die Verträge sowie die direkte Abrechnung zwischen Caterer und Eltern sind falsch. Auch der Preis für die Mittagsversorgung wird falsch festgelegt und ist zudem meist zu hoch. Die Essensversorgung ist nach dem Brandenburgischen Kita- Gesetz Aufgabe des Trägers (Kommune oder freier Träger) der Kita. Er trägt alle Kosten, kann sie sich diese aber von den Eltern per Bescheid erstatten lassen. Zumeist gibt es dazu aber keinerlei Festlegungen, es wurde einfach nichts geregelt. Gerade aber weil nichts geregelt ist, erfolgt die derzeitige Abrechnung damit gesetzeswidrig und ist fehlerhaft. Was hat dies zur Folge? Die Eltern können das Geld vom Träger der jeweiligen Kita für die vergangenen 3 Jahre und mit einer Verzinsungvon 4% zurück verlangen. Rechtlich beleuchtet erklärt sich das wie folgt: Die Eltern haben das Essensgeld bisher direkt beim Caterer bezahlt. Damit wurde eine für sie fremde Schuld beglichen, nämlich die der Stadt. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag. Daher müssen Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch angewendet werden. Es gelten also auch die Verjährungsfristen des Privatrechts. Eltern von Kita-Kindern können daher das gezahlte Essensgeld für die Jahre 2012, 2013, 2014 und das laufenden Jahr 2015 zurückfordern. Stichtag für Forderungen aus dem Jahr 2012 ist der 31.12.2015. Es ist also zügiges Handeln nötig, wenn Eltern die Beiträge aus dem Jahr 2012 erstattet bekommen wollen. Auch bei der Berechnung der Höhe des Essensgeldes werden schwerwiegende Fehler gemacht. Die Träger können sich ihre Aufwendungen für das Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern erstatten lassen. Durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen meint, dass die Träger eine nachvollziehbare Berechnung anstellen und dass nicht einfach der Preis durch die Caterer festgelegt wird. Der Caterer darf die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nicht selbst bestimmen.“

In der Praxis werden in hiesigen Kitas bis zu 3 Euro pro Mittagessen verlangt. Zur Berechnung der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen könnte zum Beispiel auf die Grundsätze zur Berechnung des Hartz IV Satzes zurückgegriffen werden. Der in diesem Satz enthaltene Betrag für das Mittagessen beträgt 1,16 Euro. In Frankfurt (Oder) kostet das Mittagessen in den Kitas so einheitlich nur 1,25 Euro. Einige Landkreise geben den Trägem Empfehlungen für die Höhe des Essensgeldes. In aller Regel ist das Essengeld für die Eltern also deutlich teurer. Warum das so ist? Der Preis entsteht auf Grund von Ausschreibungen, die Caterer bewerben sich dann mit ihrem Angebot. Häufig steigen die Preise mit dem Anbieten von Biokost oder ähnlichem. Eine Änderung des Kita-Gesetzes ist derzeit nicht geplant. Damit bleibt es bei oben Gesagtem: Die Kommunen stehen daher vor einer großen Aufgabe und Eltern vor einem unerhofften Geldsegen – vorausgesetzt, sie machen ihr Recht gegenüber dem jeweiligen Kita-Träger geltend.

Anmerkung der Redaktion:
Wir hatten zu dem Thema bereits einen offenen Brief an Minister Baaske und die Antwort des Ministers veröffentlicht.
Wer seine Ansprüche aus dem Jahr 2012 noch geltend machen will, sollte nun bis zum 31. Dezember 2015 handeln!

Ein Formular für die Rückerstattung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich unter
kontakt(at)kanzlei-Lazarus.de oder über die Telefonnummer 03375 5171427.

Antwort von Minister Baaske auf Offenen Brief zur Umsetzung des Kita-Gesetzes

7. September 2015

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Wir hatten im Juli einen offenen Brief an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht. Lesen Sie hier die Antwort von Minister Günter Baaske vom 31. August 2015:

Sehr geehrte Frau Ennullat,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Juli 2015, in dem Sie die Praxis der Stadt Königs Wusterhausen zur Erhebung von Essengeld für die Verpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen bemängeln.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass in Königs Wusterhausen „Mittagessen und Vesper über einen Caterer geliefert und den Eltern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- und Transportkosten – in Rechnung gestellt“ werden. Ferner bemängeln Sie, dass Eltern verpflichtet werden, den Kindern das Frühstück mitzugeben.
Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 KitaG dem Träger die Verantwortung zukommt, „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“. Dies ist Bestandteil seines allgemeinen Auftrages, und er ist nach § 17 KitaG berechtigt, die Eltern an den hierfür entstehenden Kosten (gestaffelt und sozialverträglich) zu beteiligen. Insoweit bestimmt § 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Leistungen“. Lediglich für die Versorgung mit Mittagessen trifft das KitaG eine Spezialregelung, indem es die Beteiligung der Eltern in Höhe ihrer durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vorsieht.
Insofern teile ich Ihre Auffassung und kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass die Stadt Königs Wusterhausen an einer rechtskonformen Regelung arbeitet. Ihre Kritik wird sich damit in absehbarer Zukunft hoffentlich erledigt haben.
Zu einer Nebenbemerkung in Ihrem Schreiben möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Sie bemängeln die bisherige intransparente Rechnungslegung, bei der „nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen, welche Mahlzeiten eingenommen wurden.“ Soweit sich dies auf die bisherige Praxis bezieht, ist die Kritik für mich nachvollziehbar. Für die Zukunft ist dies m.E. anders zu bewerten. Nach meiner Auffassung ist die Ermittlung und Erhebung von Essengeld nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG nicht als eine Abrechnung konkret erbrachter Leistungen ausgelegt, sondern als eine pauschalierte und auf Durchschnittsbildung bezogene Bezuschussung durch die Eltern. Eine taggenaue und konkrete Abrechnung eingenommener Mahlzeiten ist mit dieser Regelung nicht beabsichtigt und m.E. auch nicht durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Günter Baaske

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