Autorenarchiv: madmin

Vielleicht können die Chinesen helfen?

2. Mai 2017

Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Am 28. April 2017 fand wieder der jährliche Empfang des Königs Wusterhausener Bürgermeisters für die Honoratioren der Stadt statt, diesmal wieder auf dem Funkerberg. Dazu erreichte uns dieser Leserbrief:

Herr Dr. Franzke gibt seinen Posten auf und lässt uns zurück ohne Trost. Auch seinem erhofften, von ihm vermeintlich selbst vorgeschlagenen Nachfolgerersatz, wird es an diesem großen Glauben fehlen müssen, auch so ein großartiger Bürgermeister einer so angesehenen Stadt wie Königs Wusterhausen werden zu können.
Es bahnt sich sicherlich nicht für mich eine persönliche Katastrophe an. Nie wieder wird die Zeit so günstig für uns Bürger in Königs Wusterhausen verlaufen. Man möchte entschlossen sein zu sterben, sich ins Bett legen und mit dem Glück der Gleichgültigkeit gegen das Leben einschlafen. Denn anstelle von Hoffnung bleibt jetzt nur Geduld. Jetzt ist niemand mehr da, der die Welt mit seinem aufmerksamen und imaginierenden Verstand zum Nachgeben zwingen kann.
Es war großartig zu erleben, mit welcher zärtlichen Gleichgültigkeit die vielen Berufenen der Abschiedsrede des Bürgermeisters Dr. Franzke lauschten. Wie er doch mit besonderer Rührung jenen Menschen begegnete, die er früher aus irgendeinem Grund nicht mochte. Vielleicht spürte er sogar beinahe in ihnen das wichtigste Rätsel seines Lebens, bewegt und nichts begreifend.
Wir müssen wieder Mut fassen. Die Leere in den Köpfen vieler Bürger von Königs Wusterhausen ist so groß, wie die Leere auf dem Platz vor dem Schloss. Vielleicht können hier die Chinesen helfen? Wir sollten sie bitten, auch der Stadt Königs Wusterhausen und seinen Bürgern ein so schönes großes Denkmal wie das von Karl Marx zu stiften. Schon zu Lebzeiten von Dr. Franzke. Das würde auch dem Tourismus in der Stadt helfen. Und jeder könnte einmal in der Woche zum Denkmal von Dr. Franzke schlendern und seine Bitten und Wünsche still vortragen, denn er wäre jetzt für alle da. Und vielleicht würden sie sogar verstanden werden. Und dieser oder jener würde sich vielleicht Fontanes Frage über John Meinhard in abgewandelter Form stellen: Wer war Lutz Franzke? Warum ist er schon so schnell vergessen?

Bürgermeisterwahl in Königs Wusterhausen – ein Neuanfang jetzt-sofort-augenblicklich!

1. Mai 2017

Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Um den Kleinmütigen die Angst zu nehmen:
Es geht nicht darum, nach der Wahl alles anders zu machen, eine Revolution zu initiieren.
Es geht auch nicht darum, die Fortschritte der letzten Wahlperiode kleinzureden.
Aber es geht sehr wohl darum, uns aus der Parteienverstrickung in KW zu lösen.
Dieser Parteienverstrickung
– mit ihren scheindemokratischen Entscheidungsfindungen,
– dem laxen Umgang mit der Würde des Bürgers,
– der gewachsenen Arroganz gegenüber kritischen Bemerkungen zu Grundsatzentscheidungen,
– der wachsenden Entfremdung in die Glauwürdigkeit der Parteienvertreter…

 Kurz: Das Vertrauen ist verloren gegangen.

 Es geht jetzt um das Aufbrechen der Verkrustungen der Politik – und Verwaltungsabläufe in Königs Wusterhausen.
Es geht darum, jetzt einen Neuanfang für Königs Wusterhausen zu erreichen.
Jedermann, wir alle, auch wir Nichtwähler, sollten uns endlich aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit befreien.
Zum Wohle für die Bürger der Stadt Königs Wusterhausen.
Deshalb unsere Stimme dem Bürgermeisterkandidaten der Freien Wähler KW – Herrn Swen Ennullat!
Mit Swen Ennulat wollen wir die Politik in der Stadt ändern!

Wann wird Schall gefährlich?

28. April 2017

BVB/Freie Wähler Brandenburg
Bisher teilnehmerstärkstes Fachgespräch der Legislaturperiode:  BVB / FREIE WÄHLER bringt Probleme der Windkraft ins Gespräch.

Vor allem durch den massiven Ausbau der Windkraft sind tieffrequenter Lärm und Infraschall ein wachsendes Problem in Brandenburg. Am Vorabend des „Internationalen Tages gegen den Lärm“ widmete die Landtagsgruppe BVB / FREIE WÄHLER dem Thema daher am 25.04.2017 ein Fachgespräch.
Dipl.-Ing. Rasim Wolfgang Rasim zeigte, dass sich tieffrequenter Schall durch Hindernisse kaum aufhalten lässt. Er wird viel besser als Körperschall durch Festkörper übertragen und dabei erheblich weniger gedämpft. Als praktisches Beispiel führte er die Probleme mit lauter Musik in Mehrfamilienhäusern auf. Was durch die Wände bei den Nachbarn ankommt und zu Beschwerden führt, sind meist nicht die Töne im mittleren und hochfrequenten Bereich, sondern vor allem die tieffrequenten Bässe.
Dr. med. Regina Pankrath klärte als Mitglied der „Ärzte für Immissionsschutz“ über medizinische Aspekte tieffrequenten Lärms und insbesondere Infraschalls auf. Sie präsentierte zahlreiche neuen medizinischen Erkenntnisse der letzten Jahre. Lautstärken und Frequenzen, die nach früheren Vorstellungen nicht wahrgenommen werden können, lösen im Gehirn nachweislich Gehirnaktivität aus. Bis hinab zu einer Frequenz von 8 Hertz, für die aufgrund veralteter Vorstellungen bisher keine Grenzwerte existieren. Doch nicht alle Menschen reagieren auf tieffrequenten Schall und Infraschall in der gleichen Weise. Studien zeigen, dass nur etwa 10-30% der Menschen empfindlich reagieren. Teilweise wird der tieffrequente Schall von ihnen als Brummen wahrgenommen oder löst ein Gefühl des Unwohlseins aus. Die Folge sind Schlafstörungen und Dauerstress, was auch zahlreiche Symptome wie Konzentrationsschwäche und Bluthochdruck nach sich zieht.
Dass nicht alle Menschen betroffen sind, sei dabei kein Grund zur Entwarnung: In den betroffenen Gebieten hätten die Problemen dann eine ähnliche Häufigkeit wie die Volkskrankheiten Migräne oder Diabetes. Dr. med. Pankrath warnte auch ausdrücklich vor der Vorstellung, dass Dinge, die man nicht bewusst wahrnehmen kann und nicht jeden sofort betreffen, automatisch harmlos seien. Als mahnendes Beispiel führte sie den früheren Umgang mit Radioaktivität und ultravioletter Strahlung auf. Auch dort dauerte es Jahrzehnte, ehe man die Wirkmechanismen erkannte und die Gefahren ernst nahm. Heute sind dort strenge Grenzwerte eine Selbstverständlichkeit.
Christian Fabris vom Umweltbundesamt betonte, dass man das Problem tieffrequenten Schalls auf Bundesebene ernst nimmt. Bereits 2003 wurde eine Überarbeitung der DIN 45680 beschlossen. Der mit Grenzwerten abgedeckte Frequenzbereich soll deutlich in den Bereich des Infraschalls ausgeweitet werden und die Grenzwerte gesenkt werden. Doch wegen Einsprüchen und widersprüchlichen Forderungen von Betroffenen, Wirtschaft und Gesetzgeber wurden die ersten beiden Entwürfe 2011 und 2013 wieder verworfen. Seit 2016 arbeitet man am dritten Entwurf. Nach einer Machbarkeitsstudie laufe im Bundesumweltamt inzwischen auch ein Forschungsprogramm an, um die Auswirkungen von Infraschall zu untersuchen.
Viele der rund 70 Besucher aus allen Teilen Brandenburgs kritisierten heftig, dass zu ihrem Schaden seit Jahren vollendete Tatsachen geschaffen werden. Während neue Grenzwerte nicht vorankommen und die gesundheitlichen Risiken noch erforscht werden, wüssten die Menschen längst, dass Windkraftanlagen die Wohn- und Lebensqualität im Umfeld senken. Peter Schulz vom Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Brandenburg sagte, dass durch den Bau eines Windparks nahe gelegene Wohngebäude 30% und mehr an Wert verlieren. Die Betroffenen können also auch nicht einfach wegziehen und sich ein neues Haus kaufen. Zumal aufgrund der Windkraft-Ausbaupläne der Landesregierung die erhebliche Gefahr besteht, dass wenige Jahre später auch am neuen Wohnort Windkraftanlagen errichtet werden.
Die Landtagsabgeordnete Iris Schülzke (BVB / FREIE WÄHLER) rief auf, die Entscheidungsträger in Bund und Land durch Briefe und E-Mails mit ihren Problemen zu konfrontieren. Sie sicherte den Betroffenen weitere Unterstützung durch die Landtagsgruppe BVB / FREIE WÄHLER zu.

Foto: Iris Schülzke eröffnete das Fachgespräch „Wann wird Schall gefährlich?“. Mit über 70 Teilnehmern war es überaus gut besucht.

Swen Ennullat: Für eine echte Erneuerung

23. April 2017

Redaktion
Freie Wähler Königs Wusterhausen treten zur Bürgermeisterwahl am 24. September 2017 mit ihrem eigenen Kandidaten an

Swen Ennullat wurde am 22. April einstimmig von den Freien Wählern zu ihrem Kandidaten nominiert. Der 41jährige Verwaltungsprofi mit Hochschulabschluss ist bestens vertraut mit der Stadt und kennt ihre Verwaltung von innen. Aktuell leitet der dreifache Familienvater und ehemalige Kriminalbeamte das Jugendamt Teltow-Fläming. Seine Ehefrau engagiert sich politisch im Ortsbeirat Niederlehme.
Swen Ennullat ist bekannt dafür, Prozesse erfolgreich voran zu treiben. Bürgernähe und transparentes Verwaltungshandeln sind für ihn selbstverständlich. Dafür steht er mit aller Konsequenz und mehrfach bewiesener Zivilcourage.
Swen Ennullat sieht die Vitalität der Stadt aus der Kraft aller Bürgerinnen und Bürger. Er fokussiert beste Bedingungen für alle Generationen. Gemeinsam mit den Freien Wählern tritt Swen Ennullat im Gegensatz zu anderen Kandidaten mit konkreten Vorschlägen und Konzepten für die Zukunft unserer Stadt an. Eine attraktive Innenstadt, ein bedarfsgerechter öffentlicher Nahverkehr, ein Parkraumkonzept, sichere Schul- und Radwege sowie die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sind jahrzehntelang vernachlässigt worden und gehören zu seinen dringlichsten Anliegen.
Alle Ortsteile gleichermaßen zu fördern, ist ihm eine Herzensangelegenheit. Die Stärkung der Einzigartigkeit unserer Region, zu der die gewachsenen Strukturen gehören, ist Swen Ennullat wichtig. Ortsprägende Elemente, Kultur und Natur müssen geschützt und Eingriffe verhindert werden. Die Förderung der mittelständischen Wirtschaft folgt diesen Grundsätzen.
Die Freien Wähler stehen für eine Stärkung des Bürgerwillens und eine bürgernahe Verwaltung. Haupt- und Ehrenamt greifen dabei ineinander. „Ehrenamt heißt Engagement für andere. Für mich ist dies ein entscheidender Wert für unser aller Zukunft. Daher werde ich diese Tätigkeit stark unterstützen.“, so Ennullat.
In Sachen Kinderbetreuung hat sich Swen Ennullat einen Namen gemacht: „Zu meinen wichtigsten Anliegen gehört die beitragsfreie Kita. Ich sehe täglich in meiner Arbeit und meinem Alltag, wie Kinder benachteiligt, ihre Rechte und Perspektiven beschnitten werden. Das will ich in meiner Stadt verändern. Zudem müssen schnellstmöglich ausreichend Kitaplätze geschaffen werden. Die Freien Wähler KW kämpfen bereits für diese Ziele.“
Weitere Informationen: www.swen-ennullat.de

 

Pressefoto hier herunterladen

Einladung zur Wahl eines Kitabeirates KW

10. April 2017

Ines Kühnel, Einwohnerin von Zeesen

Liebe Eltern,
wir gründen einen Kitabeirat KW mit dem Zweck der rechtlichen Gleichstellung zu anderen Bürgerbeteiligungen wie Jugend- oder Seniorenbeirat in Königs Wusterhausen.
Der Kitabeirat KW versteht sich als Interessenvereinigung aller Eltern und betreuter Kinder von Königs Wusterhausen und umfasst die Betreuungsformen Tagespflege, Kita und Hort. Jede Einrichtung der Stadt sowie die Tagespflegepersonen können eine Vertreterin oder Vertreter entsenden.
Wir wollen das Sprachrohr der Eltern und deren Kinder aus den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen werden.
Aufgaben und Ziele des Kitabeirates KW:
Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Eltern
_Aufnahme von Fragen und Probleme der Kitaauschüsse und in schwerwiegenden Fällen auch von einzelnen Eltern
_Übermittlung an die Träger der Einrichtung mit Drängen auf lösungsorientierte und zeitnahe Bearbeitung der Fragen und Probleme
_Austausch von Informationen zwischen den Vertretern der einzelnen Einrichtungen
_Bündeln von Fragen, Anliegen und Bedarfe
Qualitätsverbesserungen in den Tageseinrichtungen
_Erkennen von Veränderungsbedarfen im Bereich von pädagogischen Konzepten
_Erkennen von Veränderungserfordernissen in personellen, finanziellen, räumlichen und ernährungsphysiologischen Situationen
_Wahrnehmung politischer und sozialraumorientierter Interessenvertretung gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen
_ständiger Kontakt zur Stadtverwaltung
_aktive Einbringung in die Überlegungen und Planungen zur Situation der Betreuung in den Einrichtungen

Zu jeder Beiratssitzung wird ein Vertreter der Stadt eingeladen.
Entscheidungen der Stadtverwaltung sollen transparent werden!
Kommt zur Wahl und macht mit!

Wahltag: Mittwoch. 26. April 2017 um 19 Uhr
Wo: Familienzentrum Schenkendorfer Flur, Schenkendorfer Flur 25,
15711 Königs Wusterhausen

Spielplätze in Zeesen – Ein Brief an den Ortsvorsteher

22. März 2017

Ines Kühnel, Einwohnerin von Zeesen

Sehr geehrter Herr Dr. von Rottkay,
ich wende mich an Sie als Ortsvorsteher von Zeesen. Am Montag war ich auf der Ortsbeiratssitzung als interessierte Einwohnerin. Ich hatte unter anderem eine Frage zu Spielplätzen in Zeesen. Meines Erachtens gibt es keinen schönen und gleichzeitig sicheren, zentral erreichbaren Spielplatz in unserem Ortsteil. Der Spielplatz am Zeesener See ist wegen der Gefahr des Ertrinkens für meine kleinen Kinder nicht geeignet. Ein Bolzplatz nutzt mir nichts. Daher hatte ich auf den von Ihnen erwähnten Spielplatz in der Nordstraße gesetzt. Diesen habe ich heute mit meinem Sohn nach der Kita besucht. Und was soll ich sagen, ich war ernüchtert. Ich weiß nicht genau, ob Sie diesen Spielplatz kennen, deshalb habe ich Ihnen ein Foto angehängt. Die Lage an sich ist sehr schön, direkt am Wald in einer verkehrsberuhigten Zone. Das ist sehr positiv. Allerdings bietet der Spielplatz gerade mal fünf Kindern gleichzeitig streitfrei eine Spielmöglichkeit. Die Anlage besteht aus einer Schaukel, einem kleinen Schaukeltier und einer kleinen Kletterturmrutsche. Es ist daher kein Wunder, dass sich viele Eltern selbst mit Spielgeräten im Garten versorgt haben. Allerdings ist das keine Lösung. Jeder spielt in Zeesen für sich im eigenen Garten, statt miteinander. Es ist mir ein großes Anliegen, das Miteinander in der Gesellschaft zu stärken. Spielplätze sind ein idealer Ort, um andere Eltern und Kinder kennen zu lernen und sich als Eltern auszutauschen. Da hoffe ich nun auf Ihre Unterstützung.
Ich stelle hiermit einen Antrag auf einen neuen, zentral gelegenen Spielplatz in Zeesen. Können Sie das als Ortsvorsteher ganz unbürokratisch auf den Weg bringen? Zentral heißt für mich auf Höhe von Cafe Conrad. Ich würde Sie auch darum bitten, uns Eltern bei der Planung teilhaben zu lassen. Wir haben die Experten ja im Haus (unsere Kinder). Alle schönen Spielplätze sind in Königs Wusterhausen Stadt (z.B. der Spielplatz am Königspark gegenüber dem Funkerberg). Ist das ein Zufall? Zeesen erwirtschaftet mit seinem Gewerbepark und den Einwohnern als zweitgrößter Ortsteil sehr viel Geld für die Stadtkasse. Da sollte doch ein schöner Spielplatz finanziell drin sein. Über eine positive Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ines Kühnel

Der Preis der Demokratie in KW

27. Februar 2017

Redaktion

Swen Ennullat, Mitglied der Freien Wähler KW, hat in den letzten Tagen Akteneinsicht in die Kitakostenkalkulation der Stadt Königs Wusterhausen nehmen können. Dabei kamen einige Ungereimtheiten zutage. (Wir berichteten hier).

Vor zwei Tagen hatte diese Akteneinsicht für den ehrenamtlichen Elternvertreter ein unangenehmes Nachspiel: Ihm flatterte ein Gebührenbescheid der Stadtverwaltung über satte 169,85 Euro ins Haus. Seine Antwort an die Stadtverwaltung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Sehr geehrte Frau Schulz,
ich komme auf Ihr Schreiben vom 24.02.2017 zurück.

„Für die erfolgte Akteneinsicht und Anfertigung von Kopien“ hinsichtlich der Kostenkalkulation der Elternbeiträge der Kita-Satzung der Stadt Königs Wusterhausen am 15.02.2017 in den Räumen des Rathauses erheben Sie eine Gebühr in Höhe von 169,85 €.

Bzgl. der Berechnung verweisen Sie auf die „Verwaltungsgebührensatzung“ der Stadt Königs Wusterhausen vom 04.09.2006.

Ich lege gegen den Gebührenbescheid Widerspruch ein. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Email. 

Zum Sachverhalt

Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt seit längerer Zeit, eine neue Kitasatzung zu verabschieden.  Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, die Elternvertreter der Kitas an der Erstellung zu beteiligen. Dieser Prozess fand allerdings nicht statt. Der Kitaausschuss der Kita „Zwergenstadt“ hatte in seinen Sitzungen des letzten Jahres außerdem zuvor mehrfach versucht, die alte und nun auch die neue Gebührenkalkulation zu erlangen, um die Gebührenbescheide der Eltern überprüfen zu können. Die Offenlegungspflicht ergibt sich m. E. aus § 15 I Ziffer 6 des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg (GebGBbg). Da diese Anfragen von Seiten der Stadt dennoch stets unbeantwortet blieben, habe ich mich in meiner Funktion als Elternsprecher der aktuell 108 Kinder meiner Kita und deren Eltern am 20.11.2016 per Email an die zuständige Fachbereichsleiterin II, Frau Urban, und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Hanke (im Cc),  gewandt. Am 01.12.2016 verwies mich Frau Urban auf eine Pressemitteilung der Stadt im Internet. Hier sei die „Kostenkalkulation“ abgebildet. Dies entsprach nicht den Tatsachen. Die Veröffentlichung erfolgte erst am darauffolgenden Tag und umfasste lediglich eine Zusammenführung von Aufwendungen und Erträgen im Kitabereich. Eine Darstellung der Kalkulation durchschnittlicher Platzkosten erfolgte nicht.

Mit Emails vom 05.12.2016 und 13.12.2016 habe ich deshalb erneut den Fachbereich angeschrieben und Interpretationsfragen zur Veröffentlichung gestellt. Als Reaktion erhielt ich am 14.12.2016 nachfolgende Antwort der Fachbereichsleiterin II: 

„… hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Email und verweise auf die geplante gemeinsame Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses Anfang Februar 2017, bei dem ein öffentlicher Dialog möglich sein wird und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden“.

In der Sitzung des Kita-Ausschusses am 10.01.2017 wurde unter TOP 3.4 die neue Kita-Satzung ebenfalls im Beisein der zuständigen Sachgebietsleiterin der Stadt thematisiert. Von ihr erging die Auskunft, dass nur der Kämmerer die Platzkostenkalkulation heraus geben könnte, dies aber ablehnt. Als Termin der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses wurde der 09.02.2017 konkretisiert.

Da die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet im Vorfeld der Sitzung wiederum keine Platzkostenkalkulation umfasste, habe ich mich deshalb mit Email vom 05.02.2017 nochmals direkt an den Bürgermeister, Herrn Franzke, gewandt und um Herausgabe der Unterlagen zur vorbereitenden Prüfung gebeten und auf die Beantwortung meiner bereits am 05.12.2017 gestellten Fragen erinnert. Diese Email ging im Cc auch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Dreher und Herrn Kleis, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Hanke (selbst Mitglied im Finanzausschuss), dem Kämmerer, Herrn Perlick, sowie nochmals der Fachbereichsleiterin, Frau Urban, zur Information bzw. Vorbereitung zu. Jegliche Reaktion darauf blieb erneut aus.

In der Sitzung am 09.02.2017 erklärte der Kämmerer, dass die Kalkulation erst am 06.02.2017 fertig gestellt worden sein soll. (Die Gebührentabelle der Elternbeiträge war allerdings bereits Wochen vorher bekannt.) In der Einwohnerfragestunde der Sitzung nahm ich mein Rederecht wahr. Meine Fragen, die ich wie dargestellt sogar vorher eingereicht hatte,  blieben unbeantwortet. Herr Perlick und Frau Urban boten mir lediglich an, dass ich bei einer beauftragten Mitarbeiterin der Kämmerei, Frau Voth, nunmehr Akteneinsicht nehmen könnte. Eine Aushändigung der Kitakalkulation wurde immer noch abgelehnt. Auch Frau Voth lehnte bei meiner telefonischen Nachfrage und meinem Hinweis, dass ich aufgrund meines beruflichen Backrounds in der Lage wäre, die Kalkulation inhaltlich zu verstehen, eine Versendung ab und bestand auf einen persönlichen Termin im Rathaus. Dieser fand am 15.02.2017 statt und ich nahm ihn gemeinsam mit Frau Wollein, Stadtverordnete der Freien Wähler, wahr. Frau Voth bat noch eine weitere Mitarbeiterin hinzu, die sich aber am Gespräch nicht beteiligte und deren Rolle mir unklar blieb. Am Anfang erklärte Frau Voth, dass Frau Tyralla (Rechtsamt) im Vorfeld mit positivem Ergebnis geprüft hätte, ob ich die Kalkulation ausgehändigt bekommen könne. Hierfür sollte ich handschriftlich nur noch einmal einen Antrag stellen, was ich auch tat. 

Frau Voth legte Frau Wollein und mir danach zwei A 3 Blätter mit Excell-Tabellen vor und wir hatten eine knappe Stunde die Möglichkeit, Fragen zu stellen. In dieser Zeit habe ich mir Notizen auf die Blätter gemacht. Etliche unserer Fragen blieben jedoch unbeantwortet. Frau Voth erklärte vielmehr, dass die nachgefragten Zahlen vom Sozialbereich oder vom Personalamt der Verwaltung zugearbeitet worden wären. Wie diese zustande kämen, wüsste sie nicht. Entgegen den anfangs abgegebenen Bekundungen händigte Frau Voth die Unterlagen am Ende des Gesprächs auch nicht aus und verwies auf eine förmliche Bearbeitung meines Antrags. Außerdem einigten wir uns, dass ich mich nochmals kurz per Email an Frau Urban wenden sollte. Dies tat ich am darauffolgenden Tage. Da eine Antwort ausblieb und die beschließende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2017 ansteht, habe ich eine Woche später am 22.02.2017 per Email nachgefragt. Die Antwort ging mir am 25.02.2017 postalisch zu. 

II. Begründung
Zuallererst sei angemerkt; dass die von Frau Wollein und mir eingesehenen Unterlagen mir trotz Zusage nicht ausgehändigt worden. Es erfolgte lediglich die Versendung eines Ausdrucks, der als neue Anlage 7 seit wenigen Tagen auf der Homepage der Stadt abgerufen werden kann. Den habe ich aber nicht angefordert.

Außerdem hatte ich um keine schriftlichen Ausführungen zum Kita-Gesetz des Landes Brandenburg gebeten. Wie Sie wissen, ist die rechtsfehlerfreie Anwendung dieses Rechtsbereichs als Leiter eines Jugendamtes mein tägliches Geschäft.

Wer ein Herr „Dr. Baum“ sein soll, dessen Rechtsempfehlungen die Stadt Königs Wusterhausen offenbar folgt, erschließt sich mir nicht. Ich kenne einen Juristen gleichen Nachnamens nur aus dem Rechtsstreit bzgl. der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für ein Mittagessen“ der Stadt Prenzlau. Hier unterlag die von ihm vertretene Stadtverwaltung 2016 auch beim OVG Berlin/Brandenburg in zweiter und letzter Instanz. Seine Beratung ist also kritisch zu werten. Offenbar setzen sich seine Rechtsauffassungen vor Gericht nicht durch. Dies nur als Hinweis.

Dafür blieben in dem beigereichten kurzen Vermerk (ohne Briefkopf, Datum und Unterschrift) inhaltliche Fragen wieder vage und unbeantwortet (z.B. tatsächliche Anzahl der Krippen-, Kita- und Hortplätze pro Einrichtung) oder die Ausführungen überzeugen nicht (z.B. warum keine Abrufung von verfügbaren Landesmitteln oder Annahme aktueller Auslastungszahlen). 

Bei der Erstellung des Gebührenbescheides stellen Sie, wie eingangs aufgeführt, auf die „Akteneinsicht“ – also das Gespräch mit Frau Voth – und die „Anfertigung von Kopien“ ab. Zum Letztgenannten sei erinnert, dass die falschen (da unvollständigen) Duplikate übersandt worden. Ich bitte diesen Fehler zu korrigieren. 

Es erfolgt Ihrerseits ein Verweis auf Kostenerhebung nach dem Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetzes. Bitte legen Sie mir dar, welche individualisierten Akten ich eingesehen haben soll. Auf die Anwendbarkeit und Veröffentlichungspflicht Ihrerseits nach dem Gebührengesetz BB bin ich bereits eingegangen.

Sie zeigen mir außerdem nicht auf, welcher konkrete Tarif laut Anlage 1 „Gebühren nach Zeitaufwand“ der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt zur Anwendung gebracht worden sein soll. Dies bitte ich ebenfalls nachzuholen und die Zeiteinheiten inhaltlich zu hinterlegen. Bitte gehen Sie außerdem auf § 3 I ein (sachliche Gebührenfreiheit). Demnach werden für mündliche Auskünfte – und dazu zählt m. E. das Gespräch mit Frau Voth – gar keine Gebühren erhoben.

Haben Sie ferner – sollten Sie weiterhin auf die Anwendbarkeit des AIG und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Königs Wusterhausen bestehen – § 3 III auf seine Anwendbarkeit geprüft? Unstrittig dürfte sein, dass an der Offenlegung der Platzkostenkalkulation ein öffentliches Interesse besteht. In diesem Fall kann auf die Erhebung von Gebühren abgesehen werden. Sicherlich ist dies eine Ermessensentscheidung, diese impliziert aber eine ermessensfehlerfreie Prüfung.

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass in diesem Fall – unabhängig von den Auskunftsrechten, die gegenüber Frau Wollein als Stadtverordnete sowieso bestanden (Wie „teilen“ Sie dieses Gespräch eigentlich zeit- und kostenmäßig zwischen uns auf?) – die Verwaltungsgebührensatzung ebenfalls eventuell überhaupt nicht zur Anwendung kommen könnte, da meine Nachfragen letztendlich aus meiner Funktion als Elternsprecher (ebenfalls Beteiligungs- und Informationsrechte in Bezug auf den Träger der Einrichtung) und meiner konkreten Nachfrage während der Einwohnerfragestunde zu Stande kamen. § 2 II hat bspw. folgenden Wortlaut: „Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.“ Diese Antwort wollten Sie mir aber nicht geben und regten eine quasi „verspätete“ mündliche Antwort in Form eines Gesprächs mit Frau Voth an. Diesem Vorschlag folgte ich.

Außerdem dürfte es sich von selbst verstehen, dass auf anfallende Kosten vorher hingewiesen werden muss. Erst recht, wenn diese Gebührenerhebung durch Sie konstruiert wird. Dies ist aber nicht geschehen.

 Mit freundlichen Grüßen, Swen Ennullat, Niederlehme
Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“

Einsichtnahme in die Platzkostenkalkulation der städtischen Kindertagesstätten

17. Februar 2017

Redaktion
Die Daten zur Kinderzahl von 2014/15, aber ein Personalschlüssel von 2018 und später angesetzt – das ist die Basis der neuen Platzkostenkalkulation.

In der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses am 9. Februar 2017 berichtete der stellvertretende Bürgermeister, Herr Perlick, auf unsere Nachfragen hin, dass am 6. Februar 2017 eine Platzkostenkalkulation für die kommunalen Kindertagesstätten fertiggestellt worden sei, die selbstverständlich in der Verwaltung eingesehen werden könnte.

Der so kurz zurückliegende Zeitpunkt der Erstellung hat uns natürlich überrascht, waren doch die zukünftig durch die Eltern zu zahlenden Gebühren schon Wochen vorher bekannt. Wir waren mit unserem gesunden Menschenverstand davon ausgegangen, dass diese Kalkulation Grundlage der Berechnung der Gebühren sein müsse. Aber weit gefehlt. Herr Perlick klärte uns umgehend auf und gab an, dass sich die Verwaltung für die neue Satzung intern das Ziel gesetzt habe, nicht weniger Kitagebühren als mit der alten Satzung einzunehmen. Dies würde ihnen mit dem vorliegenden Entwurf nicht nur gelingen, sie würden gar eine vierstellige Summe zusätzlich auf Kosten der Eltern für die Stadtkasse erzielen. Von Seiten der Politik, also den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, hätte es diesbezüglich keinerlei Vorgaben gegeben.

Nach Auskunft der verantwortlichen Fachbereichsleiterin, Frau Urban, selbst ehrenamtliche Bürgermeisterin in Märkisch Buchholz, sei der vorliegende Entwurf der Satzung mit den Fraktionen (aber nicht wie einmal versprochen mit den Elternvertretern) abgestimmt. Die Mehrheiten scheinen also für die Annahme der überarbeiteten Fassung durch Ausschüsse und SVV schon sicher zu sein.

Priska Wollein, Stadtverordnete ohne Fraktionsstatus, und Swen Ennullat von den Freien Wählern KW nahmen dennoch den Vizebürgermeister beim Wort und haben sich am 15. Februar 2017 im Rathaus die Platzkostenkalkulation der Kitas genauer angesehen und erklären lassen.

Zuallererst: die Verwaltung hat zur Berechnung der neuen Beiträge, die ab Juli 2017 in Kraft treten sollen, die Belegungszahlen der Jahre 2014 und 2015 herangezogen. Im Gegensatz zu den derzeit voll ausgelasteten bzw. überbelegten Einrichtungen waren seinerzeit noch freie Plätze verfügbar. Geringere angenommene Kinderzahlen führen aber – rein rechnerisch – zwangsläufig zu höheren Kosten des einzelnen Platzes. Allein die realen Zahlen des laufenden Jahres hätten für geringere Kosten pro Platz gesorgt!

Als nächstes fiel auf, dass die Verwaltung nicht glaubhaft darlegen konnte, dass alle zusätzlichen Erträge – wie zum Beispiel aus den Fördermitteln des Landes – tatsächlich einnahmeseitig und damit kostensenkend in die Berechnung mit aufgenommen wurden.

Ferner wurde festgestellt, dass die Gesamtkosten des technischen Personals (Reinigungskräfte und Hausmeister) der neun städtischen Kitas nach Vollzeitstellen (!) kalkuliert sein müssten, um auf die angegebene Summe zu kommen. Betont wurde aber – und dies ist nach unserer Kenntnis auch glaubhaft – dass die 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. d. Regel in Teilzeit arbeiten würden. Demzufolge wären also wesentlich geringere Kosten als die veranschlagten rund 876.000 € in Ansatz zu bringen.

Diese und weitere Fragen zu Unstimmigkeiten der Platzkostenkalkulation haben wir umgehend schriftlich formuliert und an den zuständigen Fachbereich gestellt. Nun hoffen wir auf baldige Antwort.

Solange müssen wir davon ausgehen, dass die Stadt keinen Nachweis der aktuellen Durchschnittskosten des jeweiligen Platzes aufbringen kann oder will. Nur auf dieser Basis könnten aber die öffentlichen Leistungen und die durch die Eltern zu zahlenden Beiträge ermessensfehlerfrei in Relation gesetzt und danach die Beitragsstufen festgelegt werden.

Was uns darüber hinaus noch aufgefallen ist: Es ist natürlich nicht berücksichtigt, dass bereits im laufenden Jahr 2017 Fördermittel und Finanzierungshilfen für Erzieherstellen durch das Land ausgeschüttet werden – diese Gelder werden sicher von der Stadt gern genommen (sofern ein Antrag erfolgt), ohne die Eltern im gleichen Zug zu entlasten. Aber dass diese Angebote der Finanzverwaltung noch nicht mal bekannt waren, erstaunt doch.

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 27. Februar – Beitragsfreies Kitajahr

14. Februar 2017

Redaktion

Unsere Stadtverordnete Priska Wollein stellt in der nächsten SVV einen Antrag, mit dem Königs Wusterhausen sich als soziale und kinderfreundliche Stadt beweisen kann. In einigen Brandenburger Gemeinden ist es schon Realität, auch die Landesregierung hat es sich auf die Fahnen geschrieben: Das für das Leben eines Kindes sehr wichtige letzte Kita- oder Vorschuljahr soll für alle Eltern beitragsfrei sein. Außerdem fordert sie ab dem zweiten Kind eine Ermäßigung des Kitasatzes von 50%.

Den gesamten Antrag lesen Sie hier.

Kreisgebietsreform: 129.464 x Gegenwind für die Landesregierung

14. Februar 2017

Redaktion

Weit mehr Unterschriften als erwartet konnten heute von der Initiative gegen die geplante Kreisgebietsreform in Brandenburg an Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) übergeben werden. Auch wir haben uns dazu bereits positioniert.
Nun sind wir gespannt, wie die Brandenburgische Landesregierung mit dem Willen des Volkes umgeht.

Hier die Bilder von der Übergabe in Potsdam:

Fotos: Thomas Kaiser