Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Landrat, Landrat, du gehst einen schweren Gang

5. Juni 2020

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Landrat Stephan Loge macht Politik in KW.

Ist das nun ein starkes Signal, ein Warnschuss oder ein Rechtsbruch? Die MAZ weiß es wieder:„Nur wenn wirklich das Chaos ausbricht, wenn gegen Gesetze verstoßen wird oder eine Kommune nicht mehr handlungsfähig ist, schreiten höhere Stellen ein.“ (MAZ Dahmeland, S. 17, 5.6.2020)

Die Lage ist gespannt. Die Truppen des Landkreises aus Lübben haben sich im Marsch gesetzt. Und sie singen siegesgewiss nach dem Text von Jörg von Frundsberg, der die größte Schlacht im 16. Jahrhundert leitete:

Landrat Loge, führt uns an.
Tra la la, oh weh, oh weh.
Der die Schlacht gewann,
an der Dahme, vor KW.

Man möchte mit Georg von Frundsberg antworten:
Viel Feind, viel Ehr.
Wir werden sehen, Herr Landrat Loge.

Strandbad in Neue Mühle öffnet ab 6. Juni 2020

3. Juni 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Das Strandbad Neue Mühle öffnet ab Sonnabend, dem 06.06.2020, seine Pforten für Besucher. Nach der Zwangspause wegen der Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus, freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun auf große und kleine Badegäste am Krimnicksee.
Die Schließzeit der vergangenen Wochen wurde für verschiedene kleine Maßnahmen genutzt. Die Umkleidekabinen erhielten einen neuen Anstrich, Blumenbeete wurden neu angelegt und der Erste-Hilfe-Raum wurde neu gestaltet.
Natürlich werden die Vorgaben im Zuge des Coronavirus‘ umgesetzt. So wurde für das Strandbad ein Hygienekonzept erarbeitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass maximal 250 Personen das Freibad gleichzeitig nutzen dürfen. Das entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. . Zu-und Abgänge werden erfasst. Außerdem müssen sich die Gäste gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg §5 Pkt. 4 und 5 mit ihren Vor- und Familiennamen, den vollständigen Anschriften und Telefonnummern in eine Liste eintragen. Die Liste wird nach vier Wochen vernichtet. Diese und weitere Punkte des Hygienekonzepts werden am Strandbad veröffentlicht.

„Auch wenn der Sonnenschein in den kommenden Tagen etwas nachlässt ist es schön, dass wir das Strandbad wieder öffnen können. Ich wünsche allen viel Spaß am und im Wasser und bedanke mich im Voraus für das Verständnis, dass die Hygieneregeln eingehalten werden müssen“, so Bürgermeister Swen Ennullat.

Das Strandbad hat täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Foto © Reik Anton

Abbrucharbeiten der früheren Kita „Spielspaß“ kommen voran

20. Mai 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Abbruch der alten Kita „Spielspaß“ in der Rosa-Luxemburg-Straße in Königs Wusterhausen schreitet voran. Die Stilllegung bzw. Umverlegung von Medienträgern ist abgeschlossen. Bis Anfang Juni soll das Gelände beräumt sein, damit die Baustelle eingerichtet und weitere vorbereitende Arbeiten vorgenommen können. Mitte Juni soll der Neubau der integrativen Kindertagesstätte beginnen. Vorgesehen ist, dass der Rohbau im Dezember dieses Jahres fertig ist.

Es müssen zunächst weitere Maßnahmen am Bestandsgebäude abgeschlossen werden. So fordert das Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald Nachbeprobungen, die sich auf einige der einst verwendeten Baumaterialien beziehen. Außerdem gibt es einen Mehraufwand beim Abbruch des Bestandsgebäudes wegen stärkerer Fußbodenaufbauten. Diese resultieren aus mehreren Sanierungsstufen. Vorsorglich wurden insgesamt 51.500 Euro als Mehrkosten eingeplant.

Die Gerüstarbeiten für den Rohbau sind bereits beauftragt. Weitere Ausschreibungsverfahren laufen. Dazu zählen u.a. der Einbau eines Aufzuges und der Fenster-Türen-Sonnenschutz des Neubaus.

Der Neubau kostet etwa 10,6 Millionen Euro. Im November 2021 soll die Kita in Betrieb genommen werden.

Foto © Reik Anton

 

Almosen oder echte Hilfe für Familien? Eine Grundsatzfrage

3. Mai 2020

Birgit Uhlworm, Fraktionsvorsitzende UBL-UFL in der SVV KW

2. Mai 2020

Presseerklärung der UBL-UFL-Fraktion der SVV Königs Wusterhausen zum AfD-Antrag „Essen für bedürftige Kinder“ sowie zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Wir für KW/BVO, Bündnis90/Die Grünen, Linke und der Fraktionslosen Stadtverordneten Dirk Marx und Stefan Lummitzsch „Kostenloses Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien“

Die UBL-UFL-Fraktion stellt klar:
Familien sind nicht bedürftig. Familien verdienen unser aller Wertschätzung und Hochachtung. Sie leisten gerade Herausragendes durch die Betreuung der Kinder und das gleichzeitige Arbeiten daheim. Bei den eingangs zitierten Anträgen sehen wir gleich mehrere Konflikte.

Es wird Eltern unterstellt, sie würden ihre Kinder nicht mit einem warmen Mittagessen versorgen. Diese Unterstellung weisen wir energisch zurück. Die Versorgung der Kinder gehört zu den Selbstverständlichkeiten in Familien.

Was den Eltern fehlt, ist einzig und allein Geld. Eltern brauchen angesichts steigender Lebensmittelpreise in diesen Zeiten mehr Geld, um ihre Kinder vollwertig ernähren zu können.
Und das heißt: der Regelsatz in der Grundsicherung ist dringend zu erhöhen. Genau diese Forderung stellen neben uns viele Verbände.

Den Eltern steht darüber hinaus auch das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu, weil sie gerade jetzt Bildung und Mittagessen für ihre Kinder absichern. Familien brauchen keine Almosen! Was soll eine Familie auch mit einer Liefermahlzeit täglich anfangen, wenn weitere Familienmitglieder dann immer noch bekocht werden müssen?

Des weiteren brauchen wir nicht mehr Müll und Umweltbelastung durch das Verpacken und Ausliefern der Essensportionen.

Familien sollten also – genau wie Unternehmen, die ja bereits staatliche finanzielle Unterstützung erhalten – Geldzahlungen erhalten, um selbst für sich zu sorgen. Eine moderne Familienpolitik setzt auf den Dreiklang von Geld – Zeit – Infrastruktur.

Die UBL-UFL-Fraktion steht für eine solche Politik und fordert sie ein.

Neuer Vorschlag für den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai

30. April 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Für die Stadtverordnetenversammlung am Sonnabend, den 2.5.2020 in der Paul-Dinter-Halle liegt eine deutlich kürzere Variante der Tagesordnung vor. Diese wurde von der Stadtverwaltung erarbeitet und wird von den Fraktionen UBL/UFL, FWKW und AfD unterstützt. Auch der Personalrat der Stadtverwaltung war bei der Beratung zugegen.
Die Vorgenannten verständigten sich bei einer Unterredung am Dienstagabend, dem 28.4.2020, auf diese Version, die der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zugeschickt worden ist. Auch sie sowie das gesamte Präsidium der SVV und die anderen fünf Fraktionen waren zu dem Termin eingeladen, nahmen aber nicht teil.
Der Bürgermeister bittet die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, die kürzere Tagesordnung gemeinsam mit den anderen Fraktionen zu prüfen. Hintergrund ist, dass sowohl das Robert Koch-Institut als auch das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg auf Anfrage der Verwaltung ihre Bedenken hinsichtlich einer mehrstündigen Gremiensitzung mit mehr als 50 Tagesordnungspunkten mitgeteilt haben.
„Wir haben alle eine Verantwortung füreinander. Es geht um die Gesundheit eines jeden, die nicht unnötig gefährdet werden muss. Daher ist es ein großes Anliegen, dass wir die Sitzung in einem zeitlich so engen Rahmen wie möglich abhalten“, appelliert Bürgermeister Swen Ennullat.
Statt der bisher vorgesehenen acht Stunden würde die Stadtverordnetenversammlung mit der neuen Tagesordnung eine Zwei-Stunden-Frist einhalten. Der Bürgermeister bittet alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten um Verständnis für den Vorschlag einer kürzeren Tagesordnung in Zeiten der Corona-Pandemie.
Darüber hinaus müssen weitere Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden. So wird die Teilnehmerzahl für Einwohnerinnen und Einwohner auf maximal 50 begrenzt. Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes werden dies kontrollieren. Für die Stadtverordneten und die anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung werden Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt.
Auf eine schriftliche Protokollierung der Sitzung wird verzichtet, eine Audioaufzeichnung für den Podcast und das Ergebnisprotokoll findet statt. Außerdem wurde der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, die am Sonnabend das Hausrecht in der Paul-Dinter-Halle hat, vorgeschlagen, von einer Einwohnerfragestunde abzusehen. Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Fragen bzw. Anliegen gern per E-Mail an die Stadtverwaltung senden. Die Anfragen können auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden.

 

Kunstrasenplatz Zeesen: Stadt stellt Hintergründe klar

27. März 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Historie:

Zu Beginn der neunziger Jahre gab es zwei kaum genutzte Hartplätze (Schotterspielfelder) im Stadion der Freundschaft. Sie befanden sich in einem schlechten Zustand. Bereits zu dieser Zeit war der FSV Eintracht Königs Wusterhausen ständiger Nutzer der Spielfläche in Zeesen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss 1992 im Zuge der Stadionsanierung, auf einem der Felder im Stadion eine Tennisanlage zu errichten. Mit dem Planungsbeginn für die Paul-Dinter-Halle im Jahr 1999 war beabsichtigt, dass als Ausgleichsmaßnahme für den zweiten Hartplatz eine multifunktionale Kunststofffläche für mehrere Vereine geschaffen werden soll. Um ein DIN-gerechtes Spielfeld realisieren zu können, wurde 2002 durch die Stadtverordneten beschlossen, ein etwa 200 Quadratmeter großes Teilgrundstück anzukaufen.

FSV Eintracht Königs Wusterhausen wäre einer der möglichen Nutzer gewesen. Für den Standort sprach, dass auch die sanitären Einrichtungen für die Stadionnutzung und somit auch die Nutzung eines solchen Großsportplatzes geeignet sind. Die Pläne wurden letztlich aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht weiter verfolgt.

Stattdessen stimmten die Stadtverordneten im Jahr 2008 dafür, dass die Stadt das Fußballgelände in Zeesen kauft und an FSV Eintracht verpachtet. Im Archiv der Stadtverwaltung findet sich kein schriftlicher Beleg dafür, dass dem Verein der Bau eines Kunstrasenplatzes „zugesagt“ worden ist.

Nachweisbar ist hingegen, dass der Fußballverein entgegen der öffentlichen Darstellung keine stetig wachsende Mitgliederzahl aufweist. Dies wird jedoch als ein Argument für die Notwendigkeit eines Kunstrasenplatzes in Zeesen angeführt.

Ersichtlich ist, dass der Verein 1995 262 Mitglieder zählte, 2004 waren es 232 und 2018 lag die Zahl bei 251. Daraus ist ein eher konstanter Verlauf abzuleiten.

 

Gemeinsam in der Corona-Krise: Zernsdorfer Firma hilft der Stadtverwaltung

25. März 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Im Bürgerservice des Rathauses Königs Wusterhausen werden ab sofort fünf Hustenschutzwände aus Plexiglas eingesetzt. Sie sollen die Ansteckungsgefahr in Zeiten der Corona-Pandemie mindern. Die Tischlerei Behrendt aus Zernsdorf hat aufgrund der aktuellen Situation einen Teil ihrer Produktion umgestellt, und fertigt diese Schutzvorrichtungen für Praxen, Apotheken, Supermarktkassen – oder eben die öffentliche Verwaltung.

„Ich danke der Tischlerei Behrendt für die schnelle und unkomplizierte Hilfe. Ein tolles Beispiel, wie man sich in dieser Zeit lokal unterstützen kann“, sagt Bürgermeister Swen Ennullat. Er dankt auch allen anderen Menschen, die derzeit für andere da sind – egal ob ehrenamtlich oder beruflich. „Ohne dieses Engagement in so vielen gesellschaftlichen Bereichen wären die Auswirkungen der Einschnitte in das Leben aller noch gravierender.“

Mehrere hundert Stück der transparenten Helfer wurden bereits in der Tischlerei hergestellt und die Produktion läuft weiter auf Hochtouren.

Bild:
Um die Ansteckungsgefahr zu mindern, wurden Hustenschutzwände aus Plexiglas im Bürgerservice des Rathauses Königs Wusterhausen aufgestellt. Foto: Reik Anton

Ansprache des Bürgermeisters zur aktuellen Lage während der Corona-Pandemie

15. März 2020

Swen Ennullat, Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Das Corona-Virus hat auch die Stadt Königs Wusterhausen erreicht. Wir können dessen Ausbreitung nicht mehr verhindern, aber wir können sie verlangsamen. Unser aller Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung aufrecht zu erhalten.

ich möchte Sie als Bürgermeister unserer Stadt bitten, unnötige Gänge und Fahrten zu unterlassen. Es gilt, Menschenansammlungen im öffentlichen wie im privaten Bereich zu vermeiden. Halten Sie Abstand zu anderen Personen. Verlassen Sie Ihr Zuhause nur bei Notwendigkeit, z.B. um Lebensmittel einzukaufen, Arbeit oder Arzt aufzusuchen oder zur Betreuung gefährdeter Personen. Bitte verhalten Sie sich verantwortungsbewusst. Ich appelliere an die Vernunft jedes Einzelnen.

Viele Behördengänge können Sie per Telefon oder online realisieren. Sie erreichen uns unter der Servicenummer 03375/ 273 373 bzw. per E-Mail an stadtverwaltung@stadt-kw.de. Außerdem sind alle Fachbereiche unter den bekannten und veröffentlichten Telefonnummern kontaktierbar. Bitte machen Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch. Auch dem Rathaus und den nachgeordneten Organisationseinheiten, wie städtischem Betriebshof oder Feuerwehr, verlangt die jetzige Situation ein Höchstmaß an Flexibilität ab. Es wird nicht ausbleiben, dass nicht dringliche Vorgänge vorerst nicht bearbeitet werden. Im Rathaus wird der Bürgerservice zu den Sprechzeiten geöffnet sein. In allen anderen Bereichen der Stadtverwaltung wird es ab Montag, den 16.03.2020, keinen Publikumsverkehr mehr geben.

Schule und Kinderbetreuung
Ab Mittwoch, 18.03.2020, werden nur noch Kinder in Krippe, Kita, Hort und Schule betreut, dessen beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Deutschlands arbeiten.

Dazu zählen:

1) Sektor Energie (Versorgung mit Strom, Gas, Kraftstoff, Heizöl, Fernwärme)
2) Sektor Wasser (Trinkwasser, Abwasser)
3) Sektor Ernährung (Lebensmittelproduktion und -handel)
4) Sektoren Informationstechnik und Telekommunikation
5) Sektor Gesundheit
6) Sektor Finanz- und Versicherungswesen (wie Bargeldversorgung)
7) Sektor Transport und Verkehr

sowie aus meiner Sicht
8) Sektor Sicherheit, staatliche Verwaltung, Hilfeleistung und Verteidigung

In diesem Zusammenhang wird derzeit in der Stadtverwaltung ein Antragsformular für die Notfallbetreuung von Kindern erarbeitet. Dieses Formular wird schnellstmöglich auf der Internetseite der Stadt unter www.koenigs-wusterhausen.de veröffentlicht. Außerdem stellen wir allen Kindertagesstätten und Schulen das Formular ebenfalls schnellstmöglich zur Verfügung.

Einzelfallentscheidungen behalte ich mir vor. Kinder, die unter die Notbetreuungsregelung fallen, werden bis auf Weiteres in ihren regulären Einrichtungen betreut – egal, ob diese sich in kommunaler oder privater Trägerschaft befinden.

Im Vorgriff auf die „Allgemeinverfügungen“ des Landkreises, die nach Vorgaben des Landes erstellt werden wird, wird anderen Kindern kein Zutritt zu den Liegenschaften gewährt werden. Für Schulkinder beabsichtigen die zuständigen Behörden Arbeitsaufgaben zu versenden oder auszuhändigen.

Der betreffende Zeitraum der Einschränkungen wird sich auf Weisung der Landesregierung Brandenburg mindestens bis einschließlich 19.04.2020 erstrecken.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte verfolgen Sie weiterhin die Medien oder schauen Sie regelmäßig auf die Homepage der Stadt www.koenigs-wusterhausen.de . Wir werden Sie über wesentliche Entwicklungen informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Bürgermeister

Swen Ennullat

Das Formular für die Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in sensiblen Infrastrukturen des Landes arbeiten, ist nun veröffentlicht. Sie finden es hier. (click)

Offener Brief zu einem Beitrag im RBB vom 5. März 2020

8. März 2020

Katharina Ennullat, Einwohnerin und Ortsvorsteherin von Niederlehme

Sehr geehrte Frau Voigt,

ich möchte Ihnen zu Ihrem Statement im Bericht im RBB „Brandenburg Aktuell“ vom 05.03.2020 meinen Eindruck als Einwohnerin und Ortsvorsteherin Niederlehmes mitteilen.

Eingangs sprechen Sie von „ungeklärten Voraussetzungen“ zum Ankauf des Turmes. Es mag sein, dass bei einem privaten Bauvorhaben vorab einige Dinge geklärt sein müssen. Doch diese Entscheidungsfreiheit war hier nicht gegeben. Es gibt nur diesen einen ortsbildprägenden Wasserturm in Niederlehme, den die Stadt einmalig erwerben oder dem Verfall überlassen konnte.

Bereits im August 2018 wurde durch die Mitglieder des Heimatvereins Niederlehme e.V. eine Idee zu einem Nutzungskonzept erarbeitet und der Stadtverwaltung vorgelegt. Sie hätten sich im Vorfeld als Stadtverordnete Einblick verschaffen können.

Eine Voraussetzung für den Erwerb des Wahrzeichens war außerdem das Ergebnis des gemeinsamen Besuchs beim Landesamt für Straßenwesen am 19.09.2019 zusammen mit Vertretern des Fachbereichs Hochbau und mir als Ortsvorsteherin. Es ist richtig, dass das Landesamt damals dem privaten Eigentümer untersagte, den Turm für Wohnzwecke herzurichten. Doch nun möchte die Stadt Eigentümerin werden und den Turm öffentlich nutzen. Das ist ein Unterschied, denn bei „Gründen des Wohls der Allgemeinheit kann ein Abweichen vom grundsätzlichen Bauverbot möglich sein. Dies wurde prinzipiell und auch in Teilen einer Nutzung der ersten Ebenen bejaht.“ (Quelle: öffentliche Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung Nr. 20-19-188). Ein Bauantrag mit Anzeige einer Nutzungsänderung kann erst vorgelegt werden, wenn die Stadt Eigentümerin ist. Sollte hier ein ablehnender Bescheid seitens des Bauordnungsamtes erfolgen, kann die Hülle des Turmes immer noch in Stand gehalten werden, um den Wasserturm als Wahrzeichen zu erhalten.

Dass die Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion nicht beteiligt waren, kann ich so nicht bestätigen. Zur Stadtverordnetenversammlung am 21.10.2020, bei der Sie anwesend waren, gab es in der Einwohnerfragestunde Wortmeldungen der Vorsitzenden des Heimatvereins Niederlehme e.V. Frau Marlies Kranich und dem stellvertretenden Ortsvorsteher Michael Böhm. Nachzuhören im Podcast der Sitzung. Frau Kranich, als geborene Niederlehmerin, und Herr Böhm als Mitglied des Ortsbeirates seit 2008, traue ich zu, die Meinungen ihrer Mitmenschen einschätzen und wiedergeben zu können. Frau Voigt, Sie sind seit 2003 Stadtverordnete dieser Stadt. Ihnen ist auch bekannt, dass Grundstücksan- oder verkäufe „nicht öffentlich“ behandelt werden. Sich im RBB Beitrag „mehr Diskussionen“ zu wünschen, finde ich im Nachhinein eine Frechheit. Meines Wissens haben weder Sie noch Ihre Fraktion im Vorfeld das Gespräch mit dem Ortsbeirat oder dem Heimatvereins gesucht.

Zu der Aussage, was die Bürgerinnen und Bürger mit dem Turm „überhaupt anfangen können“, möchte ich abschließend wiederholen, dass der Wasserturm für uns Niederlehmerinnen und Niederlehmer sowie für viele andere Menschen in dieser Stadt nicht nur ein Baudenkmal ist, sondern ein historisches Zeugnis, das an die Vergangenheit erinnert. Es kann anregen, die eigene Herkunft zu hinterfragen oder ermutigen, die Gegenwart selbst zu gestalten. Es ist uns ein Bedürfnis, den Turm unbedingt für zukünftige Generationen zu erhalten und ihnen auch das Gefühl zu vermitteln „gleich wieder Zuhause zu sein“.

Insofern freue ich mich, dass die Mehrheit der Stadtverordneten dies auch so sieht und dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt ist.

Anmerkung der Redaktion: Hier kann man die Sendung in der RBB Mediathek finden (Klick)

Mein Beitrag zum Haushalt: objektiv, aber nicht meinungsfrei.

11. Februar 2020

Priska Wollein, Stadtverordnete, Fraktion UBL/UFL

Vorab: Man wird hier keine wertenden oder emotionalen Äußerungen finden, davon haben wir nun reichlich gehabt, nur: wenn viele dasselbe sagen, wird es nicht wahrer, so wie in der gestrigen SVV behauptet.

Es geht hier also ausschließlich um die Darstellung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen und der daraus resultierenden Handlungsspielräume AUS MEINER PERSPEKTIVE (ich bin keine Juristin):

1.
Ist ein Änderungsbeschluss ein eigenständiger Beschluss?

Abweichend von dem Kommentar der Kommunalaufsicht ist der Bürgermeister der Rechtsauffassung, dass jeder Beschluss (ergo auch ein Änderungsbeschluss bzw. eine Abstimmung über einen Änderungsantrag) als solcher zu behandeln ist und daher auch vom BM beanstandet werden kann (bzw. im konkreten Fall aus seiner Sicht beanstandet werden MUSS).

Dazu das »Rundschreiben zur Erläuterung der Kommunalverfassung und zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2008« des Ministerium des Innern von Brandenburg:
4.3.5 Beschlüsse
Die Begriffe „Beschlüsse“, „Abstimmungen“ und „Wahlen“ werden in § 39 BbgKVerf klar voneinander abgegrenzt. Danach ist „Beschlüsse“ der Oberbegriff. Beschlüsse kommen gemäß §39 Abs. 1 S. 1 BbgKVerf durch Abstimmungen oder Wahlen zustande.

Und zur Ergänzung §39 BbgKVerf
Beschlüsse
(1) Beschlüsse kommen durch Abstimmungen oder Wahlen zustande.(…)

Eine weitere Überlegung dazu: wenn es richtig sein sollte, dass der Änderungsbeschluss integraler Bestandteil der Haushalts ist und daher nur der Haushalt als Ganzes Gegenstand der Beanstandung sein kann, dann hätte im logischen Schluss die Beanstandung des Änderungsbeschluss implizit die Beanstandung des gesamten Haushaltes zur Folge. Und dieser Sachverhalt müsste dann von der Kommunalaufsicht eben so gesehen werden. Eine Einlassung in der Sache seitens der Kommunalaufsicht ist bis heute nicht erfolgt.

2.
Die Beanstandung durch den BM ist fristgemäß und begründet erfolgt. Da nach seinem Ermessen und seiner Erkenntnis der Beschluss nicht rechtskonform gefasst wurde, musste er diesen nach §55 beanstanden. Er hatte hier (immer der Logik folgend aus Punkt 1!) keinen Ermessensspielraum, insbesondere wenn seine Mitarbeiter ihm bereits die Gründe für mangelnde Konformität des Antrags dargelegt hatten und darüber diskutiert worden war. Er kann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr so tun, als gäbe es nichts zu beanstanden.

Dazu § 55 Beanstandung
(1) Der Hauptverwaltungsbeamte hat Beschlüsse der Gemeindevertretung zu beanstanden, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind. (…)

3.
Eine Beanstandung eines Beschlusses hat aufschiebende Wirkung, d.h. der Beschluss ist schwebend unwirksam. Das bedeutet: ein unwirksamer Beschluss kann gar nicht in den Haushalt aufgenommen werden – und daher musste der Haushalt zwingend in der vorgelegten Form vorgelegt werden, denn sonst hätte man einen »falschen« Haushalt vorgelegt..

Dazu § 55 Beanstandung (1) – …Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung.
Nach der erneuten Beanstandung hat der Hauptverwaltungsbeamte unverzüglich unter Darlegung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber der Gemeinde herbeizuführen, ob der erneute Beschluss rechtswidrig ist. Die Entscheidung muss durch die Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Kenntnis aller für die Entscheidung erheblichen Tatsachen getroffen werden.

Diese Entscheidung (wohlgemerkt in der Sache, nicht in der Rechtmässigkeit der Beanstandung!) ist meines Wissens noch nicht erfolgt. Es gibt dazu keine Kontaktaufnahme durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit dem Bürgermeister, ja noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.

Wie geht es also weiter?

In Bezug auf die Rechtmässigkeit der Beanstandung handelt es sich um divergierende Rechtsauffassungen von Kommunalaufsicht und Bürgermeister bzw. seiner Verwaltung, die nur über den Rechtsbehelf (Widerspruchsverfahren, ggf. richterliche Entscheidung) entschieden werden können. Nicht jedoch durch ein Gremium wie die SVV, erst gar nicht durch den Kreistag und eben auch nicht durch die Kommunalaufsicht. Sie alle haben dafür nicht die Deutungshoheit.

Falls im Ergebnis des Verfahrens der Änderungsbeschluss zum Haushalt seine (rückwirkende!) Gültigkeit entfaltet (indem die Beanstandung des Bürgermeisters zurückgewiesen wird), erfolgt eine rein »formale« und »automatische« Änderung des Haushaltsplanes.
Der Änderungsbeschluss wäre in diesem Moment bestandskräftig und dann unmittelbar wirksam. Dann – und erst dann – könnte er im Haushalt auch monetär abgebildet werden.

Worüber regen Sie alle, meine Damen und Herren, sich also so außerordentlich auf?

Was Sie hingegen wünschen:
Durch Beschluss der SVV sollte der BM einen seiner Meinung nach nicht zulässigen und nicht bestandskräftigen (Änderungs-) Beschluss in den Haushalt aufnehmen und in dieser Form der Kommunalaufsicht vorlegen (Dies entspricht auch der Auffassung der SVV-Vorsitzenden, die darin der Auffassung der Kommunalaufsicht folgt).

Damit wäre er jedoch möglicherweise juristisch belangbar, denn er unterliegt ja § 55.