Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Kommentar zum MAZ Artikel „So wirkt sich die Corona-Krise auf den Stadthaushalt aus“

18. Juli 2020

Von Ingrid Dahms

Ich höre immer nur, der Bürgermeister soll dies und jenes sein lassen. Es kann doch nicht sein, dass ein Landkreis Rücklagen anhäuft. Ob nun 42% oder 35% Kreisumlage ist doch bei der Höhe von Rücklagen des Landkreises irrelevant.

Und wenn ich dann den MAZ Artikel vom 16.7.20 lese, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.  KW hat Gewerbesteuerverluste von nur 720.000 Euro.  Man ist von Millionen ausgegangen. Steuerausfälle will Bund und Land erstatten, es ist aber nicht geklärt wie und wann. Irgendwann hat man es vergessen.

Und dann redet man vom ersten Quartal 2020, in dem die Stadt sogar 340.000 EUR mehr eingenommen  hat. Das ist lächerlich, da die Corona Maßnahmen erst nach dem 18. März beschlossen wurden. Das 2. Halbjahr kann man bei den Einkommenssteueranteilen noch gar  nicht abschätzen.  Aber alles halb so wild? 21.000 EUR weniger bei der Umsatzsteuer, aber Not macht erfinderisch, Onlineverkäufe haben das bundesweit aufgefangen. Nutzungsgebühren städtischer Anlagen ein Minus von 17.000 EUR. Ok, der kommunale Rettungsschirm wird wirken. Aber mal ganz ehrlich, wer hat denn den im März erwartet?

Und dann stellt sich der Landtagsabgeordnete der SPD hin und sagt, dass die Stadtverwaltung in Panik verfallen sei und man im Frühjahr den Untergang des Abendlandes verkündet hätte – er hätte sich mehr Sachlichkeit gewünscht.  Bullshit nenne ich das.

Und nun im letzten Abschnitt war man gleich wieder beim Thema. Der Bürgermeister würde blockieren. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

Hätte, wäre, wenn….

Was wäre gewesen, wenn die Pandemie noch in das nächste Halbjahr mit drastischen Maßnahmen gegriffen hätte, das Jahr ist noch nicht vorbei….die Ferienzeit wird zeigen, wie es weitergeht. Ich bin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geldern, die einem nicht gehören.
Alles andere ist Wahlkampf.

Verantwortung für die Krise

10. Juli 2020

Redaktion Stadtfunk

Ergänzend zum heutigen MAZ Beitrag stellen wir hier zur umfassenden Information den Redebeitrag von Frau Schulz, 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters, bei den Informationen des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli 2020 im Wortlaut zur Verfügung.

Sehr geehrte Frau Lazarus, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gäste, liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich nehme diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass, Ihnen zu einigen Sachverhalten Informationen bzw. Antworten auf offene Fragen zu geben, die einige Stadtverordnete offensichtlich nicht erhalten haben oder ihnen bekannte Informationen missverstanden bzw. falsch bewertet haben.
Das derzeitige Vorgehen einiger Stadtverordneter im Umgang mit dem Bürgermeister und der Verwaltungsspitze kann ich mir nicht anders erklären. Sie stoßen mit der Beurlaubung des Bürgermeisters die Stadt, die Verwaltung verantwortungslos und ungerechtfertigt in eine Krise, von der sich keiner so schnell erholen wird.
Sie nehmen diese Situation in Kauf, obwohl wir alle gerade durch eine nie dagewesene Krise gegangen sind und diese Krise hat die Verwaltung nur aufgrund des unverzüglichen verantwortungsvollen Handelns unseres Bürgermeisters und das Vertrauen der Mitarbeiter in die Rechtmäßigkeit seines Handelns unbeschadet und ohne Verluste überstanden. Er persönlich hat diesen Krisenstab geführt.
Sie bringen eine stabile Verwaltung ins Wanken und bringen damit die größte Stadt des Landkreises in eine unaufhaltsame Gefahr! Sie nehmen sogar in Kauf, diese Stadt aus Ihrer Hand in die Verwaltung des Landkreises zu übergeben!

Ich möchte deshalb an dieser Stelle kurz auf zwei Sachverhalte eingehen, die seit Wochen in der Stadt als Grund für die Gefahr, die durch unseren Bürgermeister ausgeht, diskutiert werden.

Zu Beanstandungen durch den Hauptverwaltungsbeamten

Beanstandungen sind keine Blockademittel sondern Garant für einen rechtmäßigen Umgang mit den Steuermitteln und dem Eigentum aller Einwohner dieser Stadt. Beanstandungen können vermieden werden, wenn der Bürgermeister in die Lage versetzt wird, an der Vorbereitung der Beschlüsse mitzuwirken. Dazu muss er sie vorher kennen. Die Verwaltung gibt regelmäßig Stellungnahmen zu den Beschlussvorlagen ab – die Hinweise können durch die Stadtverordneten aufgenommen werden. Ich habe mir die Mühe gemacht, für Sie ein paar Zahlen zusammenzustellen, die Sie gerne auf sich wirken lassen dürfen und Ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen können.
Seit dem 18.10.2017 bis zur Sitzung am 22.6.2020 wurden 676 Beschlüsse beraten, beschlossen oder abgelehnt.
Die Anzahl der durch den Bürgermeister, Herr Ennullat, beanstandeten Beschlüsse bis zur Sitzung am 2.5.2020 beträgt genau sieben, darunter das Haus des Sports, der Grundsatzbeschluss zur Grundschule Senzig und der Kunstrasenplatz für den FSV Eintracht.
Das sind genau 1,04 %.
Davon wurden drei Beschlüsse nicht erneut gefasst und vier erneut beanstandet und zur Streitentscheidung der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Seit dem 2.5.2020 wurden weitere dreizehn Beschlüsse beanstandet davon elf durch den allgemeinen Vertreter und zwei durch die 3. Stellvertretende Bürgermeisterin.
Die Quote der seit dem 2.5.2020 beanstandeten Beschlüsse ist deutlich höher als in den zweieinhalb Jahren zuvor. Das liegt vor allem darin begründet, dass alle Beschlüsse nicht in den Ausschüssen vorberaten wurden und die Verwaltung nicht in die Erstellung der Beschlussvorlagen einbezogen wurde. Insgesamt wurden also seit dem 18.10.2017 20 Beschlüsse von 676 beanstandet. Das sind drei Prozent, davon hat der Bürgermeister selbst sieben Beschlüsse, also ein Prozent, beanstandet, und dreizehn Beschlüsse, damit zwei Prozent, wurden durch seine Vertreter beanstandet.
Davon liegen Inzwischen dreizehn beanstandete Beschlüsse zur Streitentscheidung bei der Kommunalaufsicht, zwei davon seit März 2019. Eine Entscheidung durch die Kommunalaufsicht gab es bisher in keinem Fall.
Es stellt sich für uns die Frage, warum trifft denn die Kommunalaufsicht nicht diese Entscheidungen, wenn die Sachlage jeweils anscheinend so klar ist, wie öffentlich zum Ausdruck gebracht wird? Warum fordern Sie, sehr geehrte Stadtverordnete, sich diese Streitentscheidung nicht ein? Es geht doch schließlich um ihre Beschlüsse?

Zur Gefährdungsbeurteilung

Die Grundlage für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Das Arbeitsschutzgesetz gilt gleichermaßen für Angestellte und Beamte, wie für Arbeitgeber und Dienstherren/Dienstvorgesetzte. Unbenommen bleibt, dass Frau Lazarus nicht Dienstvorgesetzte der Stadtverordneten ist, aber sehr wohl für den Bürgermeister als Beamten, sie vertritt die SVV als Kollegialorgan, ist damit auch verantwortlich im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsschutzgesetz.
Dieser Pflicht sind Sie, Frau Lazarus, bis heute im Übrigen nicht nachgekommen, trotz mehrmaliger Hinweise, auch auf die mittlerweile bußgeldbewährte Verpflichtung zur Vorhaltung einer Gefährdungsbeurteilung entsprechend der SARS- CoV-2 Umgangsverordnung.
Ausweislich des Protokolls und unter Anwesenheit des Kämmerers Herr Böhm, zur Krisenstabssitzung der Hauptverwaltungsbeamten beim Landrat hat Frau Rieckhoff in Vertretung des Landrates diese Pflicht zum Beispiel auch für die Kreistagssitzungen bejaht.
Ich habe diese Arbeitgeberpflicht nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom ehemaligen Bürgermeister Herrn Dr. Franzke am 29.5.2017 als verantwortliche Vertreterin der Dienststelle übertragen bekommen und habe im Rahmen dieser Verantwortung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, des Gesetzes zur Verhütung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG), der DGUV-Vl „Grundsätze der Prävention“ u. a. sowie der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung – hier § 3 Abs. l Ziff.3 SARS-CoV-2-UmgV – eine Gefährdungsbeurteilung für Infektionslagen für das Rathaus und auch die Paul-Dinter-Halle als Arbeitsplatz für die Verwaltung einschließlich Behördenleiter Herrn Ennullat, erstellt.
In Bezug auf die Durchführung einer Stadtverordnetenversammlung habe ich von Beginn an die vom Landkreis (Gesundheitsamt) und RKI zur Verfügung gestellte „Checkliste“ für Veranstaltungen für die Risikobewertung zugrunde gelegt. Diese ist auch Anlage zur Gefährdungsbeurteilung vom 15.5.2020.
Danach ist das Risiko für eine Veranstaltung, die länger als vier Stunden dauert, als sehr hoch einzuschätzen. Ein geringes Risiko geht bei einer Veranstaltungsdauer von unter einer Stunde aus. Dies ist unter Zugrundelegung einer normalen Tagesordnung einer SW, selbst bei jeweils organisierter Fortsetzungssitzung am folgenden Tag nicht realistisch.
Nach pflichtgemäßem Ermessen, nach Abstimmung mit den Fachbereichsleiterlnnen und dem Bürgermeister sowie nach Rücksprache mit benachbarten Kommunen, wie zum Beispiel Lübben (hier wurde zunächst eine Begrenzung auf eine halbe Stunde vorgenommen), habe ich mich für die Sitzungsdauer von maximal zwei Stunden je Sitzungstag (bei zwei Sitzungstagen sind das auch vier Stunden) entschieden.
Natürlich kamen die telefonischen Auskünfte des RKI an Frau von Schrötter dabei unterstützend, aber eben nicht maßgeblich, zum Tragen. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass nach § 3 Abs. l Ziff.3 SARS-CoV-2-UmgV eine Veranstaltung in der Paul-Dinter-Halle eigentlich gar nicht durchgeführt werden dürfte, da hier der Austausch der Raumluft durch Frischluft nicht gewährleistet werden kann.
Nur mangels einer räumlichen Alternative und auf Grund der fehlenden Entscheidung der SVV eine Alternative zur Durchführung der Sitzung im Rahmen des Kommunalen Notlagengesetzes durchzuführen, haben wir uns entschieden, einer weiteren Durchführung der SVV mit der zwei Stunden Begrenzung (als Alternative zur gänzlichen Versagung) zuzustimmen.

Diese Ausführungen habe ich zuletzt per E-Mail an Frau Lazarus am 15.6.2020 mit Blick auf die anstehenden Sitzungen am 18.6. und 22.6.2020 vorgetragen. Auf diese vor jeder Sitzung seit dem 2.5.2020 vorgetragenen Ausführungen ist Frau Lazarus nie eingegangen, auch dann nicht, wenn andere Stadtverordnete sie auf die Dienstherrenpflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes hinwiesen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Verwaltung für jede seit dem 2.5.2020 an diesem Ort stattgefundene SW jeweils alle Rahmenbedingungen für eine Fortsetzungssitzung am Folgetag geschaffen hat. Eine Teilnahme und Begleitung der Sitzung war und ist sie also immer für vier Stunden sichergestellt. Auch diese Information hatte die Vorsitzende jedes Mal.

Bitte entschuldigen Sie den Umfang der Informationen, aber eine Klarstellung der vorgetragenen Sachverhalte erschien mir in diesem Rahmen dringend geboten.

Leserbrief zu: MAZ „Noch nicht das letzte Wort“

6. Juli 2020

Raimund Tomczak, Mitglied der SVV KW

Dieser Beitrag wurde der MAZ Redaktion am 29. Juni 2020 zugestellt. Leider wurde er nicht veröffentlicht, deshalb jetzt hier im Stadtfunk KW.

Alle Mitglieder verpflichteten sich anlässlich der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2019 mit der Annahme ihres Mandats: „… dass ich meine Pflichten zum Wohle der Stadt Königs Wusterhausen erfüllen werde. Ich werde das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen.“ Dazu gehört die Beachtung der Kommunalverfassung Brandenburgs, die Haushalts- und Finanzordnung, das Bau- und Vergaberecht, Satzungen, Richtlinien (z.B. Sportförderung) und andere Vorgaben.
Mit dem Einbringen des Änderungsantrages zum Haushaltsplan 2020 über 300.000€ als Investitionszuschuss für den Kunstrasenplatz des Sportvereins Eintracht als Ersatz für dessen Eigenanteil zu einem Landesförderprogramm für Sport, welches Ende 2019 auslief, haben die antragstellenden Fraktionen SPD und B90/Grüne wider besseres Wissen gegen ihre Mandatsverpflichtungen verstoßen. Die daraus folgende Verpflichtung des Bürgermeisters zur Beanstandung dieses mehrheitlich gefassten Antrags wurde von einem Teil der Befürworter einschließlich der Folgen der Beanstandung absichtlich einkalkuliert. Der dreimaligen Aufforderung, den Änderungsantrag „Kunstrasenplatz“ zurück zu nehmen, wurde nicht gefolgt. Das hat sich bis heute nicht geändert. Dieses Fehlprojekt „Kunstrasenplatz“ wird weiterhin zur Verschärfung der Spannungen in der SVV benutzt. Die Behauptung, dass die Kommunalaufsicht LDS die Stadtverwaltung zwingend zur Änderung der vorgelegten Haushaltssatzung 2020 veranlassen kann, ist falsch. Warum?

1. Die Kommunalaufsicht hat im öffentlichen Interesse sicher zu stellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Sie ist Rechtsaufsicht, aber kein Teil der Judikative und übt keine richterliche Gewalt aus.

2. Die Kommunalaufsicht unterließ es, von ihrem Beanstandungsrecht, dem Aufhebungsrecht oder dem Anordnungsrecht Gebrauch zu machen. Der Aufforderung des Bürgermeisters an die Kommunalaufsicht, eine Streitentscheidung zur Beanstandung zu treffen, wurde ignoriert.

3. Die Anwendung dieser Rechte der Kommunalaufsicht hätte den Klageweg für die Stadtverwaltung zur Klärung der Beanstandungsgründe eröffnet. Das Ausweichen auf Formfragen zur Behandlung von Beanstandungen, im Zusammenhang mit anderen Rechtsstreiten, behindert die abschließende Klärung des Stadthaushaltes 2020 als bestätigter Haushalt bis heute.
Diese Auseinandersetzung war von Anfang an darauf gerichtet, die erfolgreiche Verwaltungsarbeit aller Mitarbeiter der Stadt KW unter der Führung des Leitungsteams Ennullat, Klaus, Böhm, Schulz und von Schrötter zu torpedieren. Seit der Bürgermeisterwahl 2017 ist es das Ziel eines Teils der SVV- Mitglieder unter der Führung der SPD, die Fortführung des Verwaltungsstils nach altem Muster mit internen, parteiprogrammatischen und unkontrollierbaren Ergebnissen fort zu setzen. Die Abwahlinszenierungen von SPD, Linke, CDU und ihren Mitmachern gegen den Bürgermeister müssen beendet werden.
Ennullat ist der richtige Bürgermeister. Die erfolgreiche Verwaltungsarbeit der letzten drei Jahre muss fortgesetzt werden. Wer sollte Bürgermeister Ennullat auch ablösen? Lazarus, Reimann, Ludwig, Schröter, Dorst? Unvorstellbar! Für mich jedenfalls!

Haben wir keine anderen Sorgen?

30. Juni 2020

Carsten Kröning

Liest man heute die aktuellen Artikel im regionalen Teil der großen Tageszeitung dieser Region, könnte man denken, wir haben keine Krise. Große Wirtschaftsverbände warnen vor einer Insolvenzwelle im Herbst, bereits jetzt bricht die deutsche Wirtschaft massiv ein. Stellenabbau in großen Industrieunternehmen ziehen auch den Mittelstand in eine wirtschaftliche Krise. Mir macht das große Sorgen und wenn ich ehrlich bin auch etwas Angst.
Ich bin 1963 geboren und kenne eigentlich nur Frieden und Wohlstand. Krisen, ja die gibt es, aber doch nicht im demokratischen und freien Deutschland. Nun aber erwischt uns die sogenannte Coronakrise und was machen unsere lokalen Kommunalpolitiker? In Mittenwalde wird über eine gehisste Fahne gestritten und in KW und Wildau streiten sich Stadtverordnetenversammlung mit dem Bürgermeister oder Bürgermeisterin mit dem Geschäftsführer einer erfolgreichen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Dieser Streit zieht sich dann auch in die SVV hinein und dadurch entsteht meines Erachtens nur Stillstand.

Stillstand in Krisenzeiten? Leben wir noch in einer Gesellschaft, wo man offen und öffentlich seine Meinung sagen darf, ohne gleich Angst zu haben seinen Job zu verlieren oder ein Anwaltsschreiben im Briefkasten vorzufinden mit Drohungen und Androhungen von Geldstrafen? Gibt es noch eine Gerechtigkeit?

In Königs Wusterhausen wird ein Bürgermeister suspendiert aus Gründen, die ich persönlich zu 100% nicht nachvollziehen kann.
In Wildau bleibt eine Bürgermeisterin im Amt, obwohl die Staatsanwaltschaft ermittelt und der Landrat ein Disziplinarverfahren angestoßen hat, was jedoch ruhend gestellt wird.

Wie erkläre ich all diese Vorgehensweisen meinen Enkelkindern, wenn Sie mich mal fragen „Opa hast Du davon nichts gewusst ?“ Leben wir in einer Welt der Farm der Tiere von George Orwell, wo bekanntlich alle Tiere GLEICH waren, aber doch ein paar waren GLEICHER – nun es ist kein Geheimnis – es waren die Schweine die GLEICHER waren.

In Krisenzeiten rutscht man zusammen und unterstützt einander. Man muss sich nicht lieben, aber im Sinne der Bürgerschaft handeln. Für Jung und Alt. Setzt Euch alle zusammen und „opfert“ wenn schon Steuergelder, dann für Mediatoren und nicht für Anwälte.

Bild: © macrovector/freepik

Demokratur in KW

20. Juni 2020

Ein Kommentar von Priska Wollein, Stadtverordnete der UBL/UFL in Königs Wusterhausen

Ich musste diesen Abgesang der Demokratie in schönster Nichtöffentlichkeit miterleben. Mein Entsetzen darüber hält an. Die Tatsache, dass all dies hinter verschlossenen Türen, ohne Bürgermeister, ohne Einwohner, ohne Verwaltung stattfand, zeigt mir die Angst der Königsmörder, dass etwas über die Art und Weise ihres Handelns an die Öffentlichkeit dringen könne.

_Darf man jemanden in solch einer brutalen Entscheidung des Rechts berauben, zumindest angehört zu werden?

_Darf man über anwesende Stadtverordnete und deren berechtigte Fragen, Zweifel, Einsprüche, Rügen ohne inhaltliche Würdigung hinwegehen?

_Darf man sich über sämtliche Gepflogenheiten eines kollegialen Umgangs verbal und handgreiflich hinwegsetzen?

_Darf man unter dem Vorwand, Regeln und Gesetze würden nicht eingehalten (was eine Unterstellung ohne Beweis ist), selbst Regeln und Gesetze in mehrfacher Weise verletzen?

Ja, man darf, wenn man sich der Sache so sicher ist und in dieser Demokratur für den Machterhalt missbrauchen lässt. Denn die Rückeroberung des Königsstuhls war beschlossen, seit Ennullat von den Menschen dieser Stadt legitim gewählt wurde. Hätte nicht das Volk das Recht, nun zu erfahren, warum und wie ihr Bürgermeister aus diesem Amt entfernt wird?

Ich sage Ihnen: Stellen Sie Fragen! Gehen Sie am Montag vor der SVV zu Ihren gewählten Vertretern und zeigen Sie, dass Sie ein Recht auf Antworten haben! Schlicht, den meisten fehlt der Mut, sich zu stellen: den Politiker der Mut, sich den Fragen der Bürger zu stellen, und den Bürgern der Mut, sich gegen die Willkür eines Komplotts zu stellen.

»Sicher, wir sind ganz schön mitgenommen
Die Stimmen sind heiser vom schreien
Töne gibt’s da manchmal im Lachen
Da muß man schon vorsichtig sein
Mißtrauisch sind wir beim Spaß geworden
Nein machen wir uns da nichts vor
Schmaler Verdacht in den Augenwinkeln
Die Hand am geschlitzten Ohr
Doch unsere Sache, unsere Sache, die steht nicht schlecht.«
(F.J. Degenhardt)

Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter

20. Juni 2020

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Die Damen und Herren der SVV in KW von SPD, CDU, Linken, Bündnisgrünen, WirfürKW/BVO sowie zwei Fraktionslose kennen diesen berühmten Satz von Shakespeare – und wenn nicht, dann werden sie ihn kennenlernen.

Diesen Makel des Verräters am politischen Willen der großen Mehrheit der Wählerinnen und Wähler, die den parteilosen Swen Ennullat gewählt hatten, wird keiner mehr wegwischen oder wegreden können. Ihren Suspendierungsbeschluss werden sie als schwere politische Schuld tragen müssen.

Für mich war es in der Vergangenheit unerträglich geworden, immer wieder erleben zu müssen, wie die SPD und zuvor die Linken seit Jahren mit willigen Helfern Politik in der Stadt gemacht haben. Und so wie ich, haben sehr viele gedacht und gefühlt. Deshalb dieser Wahlerfolg für Swen Ennullat.

SPD, CDU, Linke und Verbündete sahen das Menetekel an der Wand. Es musste etwas in ihrem Sinne passieren. Und sie strickten alle zusammen ein engmaschiges Netz von Bezichtigungen und raffinierten Argumenten, dass der Bürgermeister nicht den Fortschritt der Stadt voranbringe, sondern den Stillstand manifestiere. Sie nannten die Verteidiger der Demokratie Spalter der Bürgerschaft.

Es war ein makaberes und abstoßendes Spiel, das sie niemals hätten gewinnen dürfen.
Ich sehe meine Suche nach einem besseren KW verraten!
Und ich bedauere sehr, dass sich jetzt die Spaltung der Stadt tatsächlich manifestieren wird.
Doch dieser Verrat ist teuer.

Kann persönlicher Frust in öffentliche Lügen und falsche Anschuldigungen münden?

14. Juni 2020

Stellungnahme der FWKW zu einem Leserbrief »Randbemerkungen in einer SVV-Sitzung« im KaWe-Kurier vom 10. Juni 2020

 

Er kann. So lesen wir einen Leserbrief von Frau Christel Heinitz (ehem. Mitglied von FWKW), der augenscheinlich nur ein Ziel hat – eine unabhängige, nein mehrere unabhängige Bürgervereinigungen in Misskredit zu bringen.

Bei der angesprochenen SVV-Sitzung am 2. Juni 2020 wurde von uns ein gemeinsames Statement der FWKW mit der UBL/UFL-Fraktion verlesen, dass das Gegenteil der Behauptung durch Frau C.H. zum Inhalt hatte: Beide Fraktionen haben GEGEN die Abwahl von Laura Lazarus als Vorsitzende votiert und das zudem vor der Wahl öffentlich bekannt gegeben. Da es ein schriftlich verfasstes Statement war, fand die Abstimmung unter den beiden Fraktionen bereits einige Zeit vorher statt, nämlich noch vor der Sitzung der SVV am 20. Mai 2020; denn hier war ja die Abwahl auch ein Tagesordnungspunkt und bekannter Weise verschoben worden auf die darauffolgende Sitzung.

Worüber hätten wir also bitteschön enttäuscht gewesen sein sollen??? Etwas Logik sollte Frau C.H. schon in Ihre Frustbriefe legen, damit man nicht sofort die Intentionen dabei erkennt.

Ebenso ist die Drohung, die Frau C.H. einem FWKW-Mitglied in den Mund legte »Mit den Weibern musst Du nicht sprechen, die kannst Du gleich im Kanal ertränken« eine freie Erfindung und wird im Übrigen von dem angeblich Angesprochenen und weiteren anwesenden Zeugen auch nicht bestätigt.*

Die letzte Unwahrheit, die  in diesem kurzen Leserbrief steckt, ist, dass mehrere Fraktionen und der Bürgermeister die Sitzung nach Vorlage des Ergebnisses prompt verlassen hätten; auch dazu gab es ein Statement , das von der UBL/UFL-Fraktion vorbereitet war und das die Begründung für das Verlassen der Sitzung (wie bei der vorangegangen auch) in der erhöhten Ansteckungsgefahr durch Corona begründete. Nochmal nichts mit »Enttäuschung« über eine  gescheiterte Abwahl, die ja gar nicht gewünscht war!

Stellt sich einmal mehr die Frage: Wem nützen diese plumpen Falschaussagen?

Soweit von uns – einfach ehrlich.
Fraktion FWKW

* Anmerkung: Frau C.H. stand trotz mehrmaligen Bitten am Tag nach der Veröffentlichung ihres Leserbriefes für den Vorsitzenden der FWKW nicht persönlich für eine Klärung des Sachverhalts zur Verfügung; Der Name des Mitglieds, das die Kanal-Aussage getroffen haben soll, wurde uns nicht genannt.

Wie weiter in Wildau?

10. Juni 2020

Fraktion Bürger für Wildau/Bündnis90/Die Grüne

Die Fraktion Bürger für Wildau/Bündnis90/Die Grünen meldet sich nach dem abgesagten Termin der Hauptausschusssitzung vom 2. Juni 2020 zu Wort.

Anmerkung der Redaktion: Wir werfen ja gern und öfter einen Blick über den Tellerrand, wenn es um kommunale Belange geht. In der Regel, um positive Anregungen und Vorbilder für unsere Kommune zu zeigen. Bei unserem direkten Nachbarn in Wildau ist es leider nicht das Positive, sondern der wachsende Unmut von Bürgern und einigen Parteien über Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD), der uns zur Veröffentlichung des folgenden Wortwechsels bewegt.

Gestern wäre eigentlich eine Sitzung des Hauptausschusses gewesen. Weil hierzu nicht eingeladen worden war, fragten wir per Mail an, ob es denn nicht Wichtiges zu bereden gäbe und „Liegengebliebenes“ abgearbeitet werden müsste, schließlich tagen die Fachausschüsse seit dem 16.03.2020 in Wildau nicht mehr und die SVV-Sitzungen fanden seither coronabedingt mit verkürzten Tagesordnungen statt.

Wir erhielten prompt eine Antwort, der wir aber leider entnehmen mussten, dass die Verwaltung der Meinung ist, dass „weder Beratungsbedarf besteht noch etwas liegengeblieben ist“. Außerdem seien durch die monatlichen Sonder-SVVen Ladungsfristen für „dazwischenliegende“ Hauptausschüsse nicht einhaltbar und ohnehin sei es in Coronazeiten angezeigt, nicht unnötig zu tagen.

Unsere Verwunderung haben wir mit folgender Mail an die Verwaltung Ausdruck verliehen.

„Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider lässt uns diese ratlos zurück, weil wir uns schlicht nicht vorstellen können, dass es nach nunmehr fast 2 Monaten Pause hinsichtlich regulärer Treffen so gar keine Themen für gemeinsame Beratungen geben soll. Im Gegensatz zu Ihren Ausführungen zählen wir die beiden letzten SVV-Sitzungen nicht mit, wenn es um die Beratung der allgemeinen Angelegenheiten des städtischen Lebens geht, da diese, außerordentliche waren, die sich jeweils nur einem Thema widmeten. Betrachtet man also die letzte reguläre Sitzung vom 07.04.2020, kann man feststellen, dass diese doch schon erheblich weit zurückliegt. Führt man sich zudem vor Augen, dass auch diese schon (seinerzeit aus guten Gründen) mit einer verkürzten Tagesordnung abgehalten wurde, kann man, wie wir finden, schon auf den Gedanken kommen, dass Sachen liegengeblieben sind, nämlich mindestens die, die für den 07.04.2020 von der Tagesordnung genommen wurden. Hinzu kommen dann zumindest noch die Themen, die eh schon „in der Schwebe“ waren, wie z.B. die Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung. Hier erfuhren wir am 14.05.2020, dass die beauftragte Prüfung durch die Kommunalaufsicht nunmehr erfolgt ist, was zumindest unsere Neugier auf das Ergebnis geweckt hat, mit dem ja dann auch weitergearbeitet werden kann/muss.

Auch können wir uns nicht vorstellen, dass es keine neuen Themen gibt. Z.B. fand sich im Dahme-Kurier vom 27.05.2020 ein Artikel zum Neustart beim BER-Dialogforum. Es wird davon berichtet, dass es einen offiziellen Vertrag zwischen den Mitgliedern der kommunalen Arbeitsgemeinschaft geben soll, „um dem Dialogforum ein rechtssicheres Agieren nach außen und mit allen Partnern zu ermöglichen“. Weiter konnte man lesen: „Ein Großteil der BER-Anrainer-Kommunen sowie der Landkreis Dahme-Spreewald haben bereits grünes Licht für das sieben Seiten lange Papier gegeben.“ Zeuthen gehörte wohl am 27.05. noch nicht dazu, weil es hier in der letzten GV wohl noch einigen Diskussionsbedarf gab. Da in den Wildauer Gremien noch nicht über diesen Vertrag gesprochen wurde, wäre das doch sicher ein Thema, über das es zu sprechen lohnen würde, zumal die MAZ davon ausgeht, dass bis spätestens Ende Juni alle Mitglieder des Dialogforums den öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnen sollen.
Und dies sind alles Themen, die auch ohne die Coronakrise angestanden hätten. Hinzu kommen doch nun wahrscheinlich noch all die Themen, die wegen der Krise aufbrechen.

Nun kann man all dies sicher auch direkt in der nächsten SVV-Sitzung am 16.06.2020 besprechen. Dies birgt aber die „Gefahr“, dass entweder Themen sehr lange diskutiert werden müssen, weil eine Einigung noch in der laufenden Sitzung erzielt werden muss, oder dass Themen vertagt werden müssen, weil zu viele Fragen offenbleiben. Beidem könnte man vorbeugen, indem man die Themen in einem vorgelagerten Hauptausschuss schon mal miteinander bespricht, um dann noch Zeit zu haben, z.B. offenen Fragen bis zur SVV-Sitzung zu klären. So haben wir als kommunalpolitische Neulinge zumindest eine Teilfunktion des Hauptausschusses (und der Fachausschüsse) verstanden. Gerade jetzt, wo uns bereits fast zwei volle Umläufe der Fachausschüsse fehlen, wäre diese Vorberatung unseres Erachtens umso wichtiger.

Selbst wenn all das bis hierher beschriebene falsch wäre und wir tatsächlich nichts zu besprechen hätten, gäbe es unserer Meinung nach immer noch einen guten Grund, einen Hauptausschuss nicht ausfallen zu lassen, zumindest, wenn es uns schon gelungen wäre, eine Einwohnerfragestunde in einen solchen zu implementieren. Die letzte Möglichkeit für eine uneingeschränkte Bürgerbeteiligung liegt nämlich noch weiter zurück als die letzte reguläre SVV-Sitzung, die am 07.04. ja schon mit beschränkter Teilnehmer*innen-Anzahl auskommen musste. Und die Bürger*innen haben aktuell viele Fragen, was Gespräche auf der Straße und Mails an uns zu Themen wie z.B. dem eingeschränkten Regelbetrieb in unseren Kitas und dem Hort zeigen. Freilich könnten sie diese in unserem Hauptausschuss noch nicht stellen, aber zumindest über die SVV-Mitglieder hätten sie sie formulieren können.
Wir waren hundertprozentig überzeugt, dass die Absage der Fachausschüsse im März eine absolut richtige Entscheidung war. Ob ein vollständiger Ausschusssitzungsshutdown im aktuellen Sitzungsdurchlauf noch angemessen ist, erscheint uns hingegen fraglich. Man mag zur Lockerungspolitik verschiedene Einstellungen haben […], aber bei dem, was inzwischen wieder möglich/erlaubt ist, stellt sich uns die Frage, warum ausgerechnet Sitzungen kommunaler Gremien weiter ausgesetzt sein sollten.

Hinsichtlich Ihres Einwands bezüglich der Ladungsfrist fehlt uns das Detailwissen über den Arbeitsaufwand, der für das Einhalten dieser notwendig ist. Insofern bleibt uns hier nur der Wunsch, dass reguläre Ausschusssitzungen auch dann fristgemäß (9 Tage) geladen werden, wenn eine außerordentliche SVV-Sitzung 19 Tage vor dem entsprechenden Ausschuss stattfand.“

Nicht immer ist Neutralität drin, wo Neutralität verkauft wird

7. Juni 2020

Ein Kommentar zum Kommentar von Ekkehard Freytag in der MAZ vom 6.6.2020 von Matthias Fischer

Wie immer in jüngerer Zeit von der MAZ auch von Herrn Freytag ein definitiv einseitiger Kommentar mit eindeutiger Absicht. Ist ja verständlich von Seiten der MAZ und eines ihrer mittleren Chefs, nicht umsonst leistet sich die SPD Beteiligungen an diesem Medium in ihrem Portfolio. Aber von einer Regionalzeitung wie der MAZ wünsche ich mir mehr Neutralität, bessere Recherche und Sachkenntnis, ja auch mal die vermeintliche Gegenseite zu Wort kommen zu lassen.

Was mich nun wirklich wütend macht, ist, dass jetzt wieder die Masche mit der Nazikeule gegen Ennullat herausgeholt wird, statt sich mit seinen Argumenten auseinanderzusetzen und endlich einmal pflichtige Entscheidungen der  „übergeordneten Gremien“ einzufordern, über die man dann tatsächlich reden – und streiten – könnte. Hier wird ein schwerer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung einfach hingenommen und bestimmte Menschen lachen sich darüber auch noch ins Fäustchen.

Wie Grün ist ein Kunstrasenplatz?

5. Juni 2020

Priska Wollein, Stadtverordnete UBL/UFL

Von den Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen wurde für die Sitzung am 9. Dezember 2019 folgende Beschlussvorlage eingebracht:

In den Haushalt 2020 werden 300.000 Euro für einen Zuschuss zum Bau eines Kunstrasenplatzes, der aus umweltfreundlichen und für die Natur unschädlich abbaubaren Materialien errichtet wird, auf dem Vereinsgelände des FSV Eintracht KW in Zeesen eingestellt.

Ich meine, dass ein solches Projekt – als Vorschlag einer Partei, die die Erhaltung einer ökologischen und gesunden Lebensumwelt in ihrem Programm hat – in keiner Weise zeitgemäß ist und weder ökologisch noch ökonomisch zu verantworten ist. Der Satz mit der Umweltfreundlichkeit und unschädlichen Abbaubarkeit eines Kunstrasens ist nach heutigem Stand der Technik schlicht absurd.

Daraus wird Kunstrasen hergestellt:

Für die Herstellung von Kunstrasen (den »Grashalmen«) kommen Garne aus Polypropylen, Polyethylen oder Polyamid in Frage. Das Trägergewebe der Fasern wird mit Urethan oder Latex beschichtet und zumeist zusätzlich stabilisiert, um ein Verziehen zu verhindern.

Polypropylen (PP):
Diese Fasern sind sehr reißfest und widerstandsfähig gegenüber mechanischer oder chemischer Einwirkung. PP wurden vor PE und Nylon entwickelt. Ein Material, das – mit Quarzsand verfüllt – die Eigenschaften eines natürlichen Putting Greens perfekt nachahmt.

Polyethylen (PE):
Diese synthetische Faser wird aus Olefinen erzeugt und wurde für die Herstellung von Kunstrasenflächen entwickelt. Sie hat ein niedriges spezifisches Gewicht, eine extrem hohe Feuchtigkeitsaufnahme, die gleiche Reisfestigkeit in trockenem und nassem Zustand und ist resistent gegen Flecken, Schimmelpilzbefall und Insekten. Die weichen und belastbaren PE-Fasern kommen vor allem in Kunstrasen für die Gartengestaltung und für Terrassen, Balkone etc. zum Einsatz. Wenn Kunstrasen aus PE richtig verlegt wird, trocknet er schnell, ist UV-resistent und hat überhaupt keine Probleme wenn er täglich beansprucht wird.
PE wird als Monofilament oder Slit Film verarbeitet. Slit Film Sorten, die in Sportplatz-Installationen verwendet werden, haben breite Halme, ähnlich den Fescue- und Bermuda-Gräsern. Währende Monofilament eher Rye und Blue Grass ähnelt.

Polyamid (PA = Nylon):
Fasern mit exzellenter Reisfestigkeit, Flexibilität, Haltbarkeit. Ist waschbar, trocknet schnell und ist widerstandsfähig gegenüber Insekten und Mikroorganismen. Nylon kann von allen 3 Fasern am meisten Feuchtigkeit aufnehmen. Nylon wird vor allem für Putting Greens aus Kunstrasen verwendet.

Alle drei Varianten sind ökologisch fragwürdig, da sie sich unter Sonneneinstrahlung durch UV Licht zersetzen und über die Lebensdauer hinweg erheblich Mengen an Mikroplastik frei werden, die direkt in die Umwelt gelangen. Hinzu kommen die erheblichen Entsorgungsprobleme nach Ablauf der Nutzungsdauer von ca. 8–12 Jahren.

Wovon die Grünen Stadtverordneten hingegen immer sprechen, wenn sie »ökologisch« meinen, ist das Füllmaterial. Hier kann man statt des Gummirecyclingmaterials auch Sand oder Kork verwenden. Die Variante mit Sand hat schlechtere Spieleigenschaften wegen fehlender Elastizität und eine erheblich höhere Verletzungsgefahr. Eine Korkfüllung ist schon wegen der Herkunft des Korks ökologisch in Frage zu stellen, ist aber als organisches Material wesentlich anfälliger für Zersetzung und Fäulnis und damit auch wesentlich wartungsaufwändiger. Beides, Sand oder Kork, lassen sich bei der Entsorgung nicht vom Oberflächenmaterial, insbesondere dem Zersetzungsprodukt Mikroplastik trennen und sind damit spätestens dann problematisch. Mal ganz abgesehen, dass der Rückbau und die Entsorgung noch in keiner Kalkulation zum KRP auftauchen… wer soll das eigentlich bezahlen?

Ein weiterer Aspekt ist, dass eine künstliche Fläche sich deutlich mehr erhitzt als Naturrasen und außerdem die CO2-Bilanz von Kunstrasen ggü. Naturrasen logischerweise grottenschlecht ausfällt. Ja, genau, auch Naturrasen, so kurz er sein mag, bindet CO2. Aber was soll man noch an Argumenten bringen, wo andere Interessen Vorrang haben?

Ich wünsche mir gerade von einer Partei, die sich ökologische Ziele ins Programm geschrieben hat, etwas mehr Sorgfalt und Weitblick in Bezug auf solche Vorschläge. Es entsteht doch sehr der Eindruck, dass man hier ausschließlich den Werbeversprechen der Industrie aufgesessen ist. Bei den in unserer Stadt vorhanden Flächen, die als Grün erhalten werden müssen, scheint mir ein solcher Vorschlag völlig aus der Zeit gefallen.

Anmerkung der Redaktion:
Einen interessanten Beitrag zur Entsorgungsproblematik findet man im Artikel „Friedhof der Kunstrasenplätze“ (Link)