Archiv der Kategorie: Kitas + Kitasatzung

Und die Großen lässt man laufen?

23. Mai 2021

Interview mit Swen Ennullat

Die MAZ vom Freitag, 21.5.2021, berichtete über den „Kita-Prozess“, einen Fall, der seit sieben Jahren immer wieder Stadtgespräch in Königs Wusterhausen ist. Genau dieser Fall spielte auch eine Rolle in der beruflichen Biografie von Swen Ennullat, dessen Beschäftigungsverhältnis als Fachbereichsleiter vom damaligen SPD-BM Franzke vor Ende der Probezeit wegen einer „Beschwerde“ fristlos beendet wurde. Wer sich beschwert hatte, wurde ihm nie bekannt.

Offenbar hatte Ennullat bestimmte Kreise gestört, als er sich weigerte, offensichtlich falsche Abrechnungen zu Ungunsten der Stadt sachlich richtig zu zeichnen. Wir erinnern uns an Berichte über diese Vorgänge im Dokumentationszentrum „Ans Tageslicht“ (hier nachzulesen)

Nun waren wir erstaunt über den Freispruch des Protagonisten Günter David und noch mehr über die von der MAZ genannte Summe des für die Stadt entstandenen Schadens. Da die Redaktion „Stadtfunk-KW“ erfuhr, dass unter anderem Swen Ennullat, der damals die Sache aufdeckte, als Zeuge vor Gericht geladen war, befragten wir ihn aufgrund der ihm erteilten Aussagegenehmigung zu den Hintergründen dieses Prozesses.

STADTFUNK: Herr Ennullat, Sie kennen die Vorgänge um den Humanistischen Regionalverband Ost (HRO) als Betreiber der Kita „Knirpsenstadt“ in KW seit acht Jahren. Was ist da passiert und was sind Ihrer Meinung nach die Unregelmäßigkeiten?

Ennullat: Der HRO hat seit 1997 die Kita „Knirpsenstadt“ betrieben. Angeklagt und verhandelt wurde am AG Cottbus als Wirtschaftsstraftat nur der Fall der „Elternbeiträge“. Ein weiterer Sachverhalt – die Abrechnung falscher Personalkosten – mit einem Schaden zum Nachteil der Stadt Königs Wusterhausen ist noch offen.

Arbeitet eine Kita nicht wirtschaftlich und ist in ihrer Existenz bedroht, kann sie für das abgelaufene Jahr einen „erweiterten Zuschuss“ bei der Kommune beantragen. Dieses „Defizit“ wird dann ausgeglichen. HRO-Geschäftsführer Günter David hat das von Anfang an so gemacht. Er hat offensichtlich die Einnahmen aus Elternbeiträgen nicht in der vollen Höhe der Stadt „gemeldet“. Damit kam er ins Minus und beantragte zusätzliche Gelder, die auch flossen. Genaue Nachweise dafür legte er der Stadt nie vor.

Der damalige Bürgermeister Stefan Ludwig wusste von dem Trick und legalisierte ihn

Den Mitarbeitern der Verwaltung fiel das schon 2002 auf. Sie wollten dieses Defizit nicht mehr ohne Nachweis auszahlen. David ging jedoch zu Bürgermeister Stefan Ludwig (DIE LINKE). Sie einigten sich. Genaueres muss er Herr Ludwig Ihnen erklären. David meldete nach dem Gespräch zumindest ein etwas niedrigeres Defizit an. Das wurde wieder ohne Nachweis ausgezahlt. Ludwig hat also meiner Meinung nach die Praxis – Auszahlung ohne Nachweis – quasi legalisiert. Für die MitarbeiterInnen der Stadt war diese Sonderbehandlung des HRO natürlich frustrierend. Auch unter dem Bürgermeister Dr. Lutz Franzke (SPD) wurde diese Praxis bis zu meinem Dienstantritt im Jahre 2013 beibehalten. Und genau das hat das Cottbuser Gericht nun erkannt. Zitat der MAZ: „Die Stadt hätte das nicht bemängelt, obwohl erkennbar gewesen sei, dass die Angaben nicht den tatsächlich vereinnahmten Elternbeiträgen entsprochen hätten, so das Gericht.“

In meiner damaligen Position als dafür verantwortlicher Fachbereichsleiter habe ich mich strikt geweigert, diesen Zuschuss ohne Nachweis zu zahlen und der Ball kam ins Rollen. Strafanzeige wurde erst 2014 gestellt. Zur Verhandlung kam es schließlich im Mai 2021, nachdem ich – mittlerweile selbst Bürgermeister – mehrfach nach dem Termin der Verhandlung nachfragte und auch kritische Pressevertreter auf die Sache aufmerksam geworden waren.

Der Stadt ist ein Schaden von 800.000 EUR entstanden

STADTFUNK: Nun spricht die MAZ gestern von einem Schaden für die Stadt Königs Wusterhausen in Höhe von 300.000 €. Können Sie das bestätigen?

Ennullat: Nun ja, hier wird untertrieben. Für die Jahre 1997–2011 dürften es insgesamt circa 800.000 EUR gewesen sein, die David jeweils im darauffolgenden Jahr beantragt hat. In die Anklage kamen jedoch offensichtlich nur die bei der Feststellung damals noch nicht verjährten letzten fünf Jahre. So kommt die MAZ auf 300.000 EUR.

STADTFUNK: Ist das nicht erschreckend? Wie konnte sich Herr David von dieser Schuld befreien? Gibt es aus Ihrer Sicht noch Möglichkeiten, den unserer Stadt entstandene Schaden wenigstens teilweise wiedergutzumachen?

Ennullat: Das Gericht hat den Schaden für den Steuerzahler bejaht. Die Verantwortung sieht es aber nicht bei David. Durch die Beweisaufnahme des Gerichts wurde festgestellt, dass die ehemaligen Bürgermeister wussten, dass die Anträge nicht berechtigt waren und es trotzdem nicht „bemängelt“ haben. David wurde demzufolge völlig zu Recht vom Betrug, also der Täuschung, freigesprochen. So ist das Gesetz nunmal. Die Frage ist nun, ob nun gegen die Ex-Bürgermeister Ludwig und Franzke  Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen werden. Haben sie doch die Auszahlungen im Wissen um deren fehlenden Anspruch ermöglicht.

Warum hat der Staatsanwalt im Zuge der Ermittlungen die Anklage nicht auf die eigentlich Verantwortlichen Ludwig und Franzke erweitert?

Die Stadt sollte meiner Meinung nach unbedingt noch Schadensersatzansprüche gegen Ludwig und Franzke prüfen. Für sie als Beamte im Ruhestand ist auch das Disziplinarrecht anzuwenden. Die Prüfungen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens dürften bei  Ex-Bürgermeister Franzke (SPD) bei Landrat Loge liegen, ebenfalls SPD. Zuständig für den Ex-Minister Ludwig (DIE LINKE) ist sicherlich der Innenminister des Landes Brandenburg als Aufsichtsbehörde. Hier heißt es nachfragen.

Interessant dürfte auch sein, ob „Vorteile“ für die Auszahlung der städtischen Gelder ausgetauscht wurden. Dann wäre David wieder mit im Boot. Vor dem Verhandlungssaal begrüßten sich David und Ludwig mit „Du“ wie zwei alte Freunde.

STADTFUNK: Herr Ennullat, wir bedanken uns für das Gespräch und versichern, dass wir unsere Leser weiter über diesen Vorgang auf dem Laufenden halten.

Für den Stadtfunk führte das Gespräch Matthias Fischer.

Startschuss für den Neubau einer Kita in Königs Wusterhausen

22. Mai 2018

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Am 22. Mai 2018 unterzeichneten der Bürgermeister Swen Ennullat und der Geschäftsführer der Schneider Systembau GmbH Ingo Vogler den Vertrag zum Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Königs Wusterhausen.

Die auf dem 6.300 qm großen Grundstück in der Rosa-Luxemburg-Straße 7c geplante Einrichtung für etwa 60 Krippenkinder sowie 162 Kita-Kinder wird nicht wie ursprünglich vorgesehen in einer modularen Bauweise gebaut. Die Firma Schneider Systembau GmbH, die als Totalunternehmer auftritt, hatte sich bei der vorangegangenen europaweiten Ausschreibung mit einer Bauweise aus monolithischem Mauerwerk der Außenwände, Stahlbetonmassivdecken und einem Gründach beworben und den Zuschlag erhalten. Die Stadt hatte sich entschieden, die Art der Bauweise nicht vorzuschreiben und die Angebote insbesondere auch hinsichtlich des Fertigstellungstermins auszuwerten. Die Modularbauweise konnte hier letztlich nicht punkten.

Die Stadt Königs Wusterhausen kann die Kindertagesstätte schlüsselfertig von der Firma aus Radeburg, die das Projekt gemeinsam mit dem Architekturbüro KKS sowie dem Büro für Landschaftsarchitektur Blaurock aus Dresden abwickelt, unter Berücksichtigung einer Baugenehmigungsphase von drei Monaten voraussichtlich im Juli 2019 übernehmen.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages zu dem 7,9 Mio. Euro teuren Projekt sei der Grundstein gelegt für den Neubau einer weiteren, modernen Kinderbetreuungseinrichtung in der Stadt, so Bürgermeister Swen Ennullat. Er freut sich, dass damit künftig 22 Kitaplätze zusätzlich angeboten werden können. Die Kita Spielspaß, die als Integrationseinrichtung nicht mehr den baulichen Standards entspricht, wird nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen. An deren jetzigem Standort soll dann wiederum ein Neubau entstehen.

Auf dem Foto v.l.n.r. René Klaus (Fachbereichsleiter), Swen Ennullat (Bürgermeister), Ingo Vogler und Birk Wagner (Schneider Systembau GmbH)
(Quelle:Stadt KW)

Stadt fordert gerechten Kostenausgleich bezüglich der Aufgaben der Jugendhilfe

1. Februar 2018

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen, 1.2.2018

Die Stadt Königs Wusterhausen setzt sich weiterhin dafür ein, dass im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe nach dem Kitagesetz zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den Kommunen ein angemessener Kostenausgleich verankert wird.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Dahme Spreewald, Ludwig Scheetz, äußerte Bürgermeister Swen Ennullat noch einmal den dringenden Wunsch, mit dem Landkreis über die Finanzierung von Aufgaben der Kindertagesbetreuung in Diskussion zu treten, um eine für alle Seiten faire Lösung herbeizuführen.

Der derzeit gültige öffentlich-rechtliche Vertrag verpflichtet die kreisangehörigen Ämter und Kommunen in ihrem Gebiet die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen. Der Landkreis erstattet den Kommunen die laut Kitagesetz vom Landkreis als dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmenden Kosten für das notwendige pädagogische Personal. Dies sind eigentlich zwischen 84 und 88,6 % der Personalkosten. Tatsächlich erstattet aber der Landkreis bspw. der Stadt Königs Wusterhausen nur 70,1% der entstandenen Kosten. Mithin 883.000 € weniger als vermutet. An den Kosten für den Verwaltungsaufwand der entsprechenden Kommune beteiligt sich der Landkreis überhaupt nicht.

Bürgermeister Swen Ennullat sucht daher das Gespräch mit dem Landkreis. „In meiner Stadtverwaltung sind mittlerweile drei Vollzeitstellen nötig, um pflichtige Aufgaben des Landkreises wahrzunehmen. Die jährlichen Kosten belaufen ich auf ca. 192.000 €“, so der Bürgermeister. Der Landkreis lehnt eine Beteiligung an den Verwaltungskosten bisher mit dem Argument ab, dass es bei der Abrechnung der zu erstattenden Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher zu einer Besserstellung der Kommunen komme, da höhere als die vom Land Brandenburg angenommenen Durchschnittssätze gezahlt würden. Zudem führe eine Übernahme von Mehrkosten möglicherweise zu einer Erhöhung der Kreisumlage. Neuverhandlungen mit einer einzelnen Kommune seien darüber hinaus nicht möglich.

Die Rechnung des Landkreises geht jedoch nach Meinung von Bürgermeister Ennullat nicht auf. So machen beispielsweise auch die freien Träger bei der Stadt Kosten in Höhe von ca. 150.000 € jährlich für die Verwaltung ihres Personals geltend. Auch der Stadt als kommunalem Träger entstehen im eigenen Personalbereich Kosten. „Wenn man denselben Prozentsatz von pauschal 4 % zugrunde legt, entstehen der Stadt aktuell ebenfalls ca. 188.000 € pro Jahr als Aufwand für die Personalverwaltung der Kitas“, so Swen Ennullat. Selbst wenn man den Mehrbelastungsausgleich des Landkreises für Verwaltungsaufgaben von derzeit 50.000 € und die 300.000 €, die durch die Annahme höherer Durchschnittssätze bei der Abrechnung der Kosten für das pädagogische Personal an die Stadt gezahlt werden, abziehe, bliebe immer noch – allein bei den Verwaltungskosten – ein Defizit von 180.000 €.

Um Zeit für weitere Verhandlungen mit dem Landkreis zu gewinnen, sollte der bestehende Vertrag, der auch nach seiner Kündigung über ein Jahr lang weiterläuft, gekündigt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde jedoch von den Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung des Jahres von 28.12.2017 mehrheitlich abgelehnt.

Bürgermeister Ennullat gibt jedoch nicht auf und versucht, den Landkreis wieder an den Verhandlungstisch zu bekommen. „Es geht nicht nur um die Stadt Königs Wusterhausen, sondern um alle Kommunen des Landkreises, die – vor allem im Norden – in den nächsten Jahren erhebliche Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung zu bewältigen haben“, sagt Swen Ennullat. „Es geht auch nicht darum, dass die Stadt die Aufgaben der Jugendhilfe nicht mehr übernehmen möchte. Es ist jedoch wichtig, den bestehenden Vertrag zu überarbeiten, um einen angemessenen und fairen Kostenausgleich für die Leistungen der Kommunen zu gewährleisten.“

 

 

Kitasatzung: Eine echte Glanzleistung

11. Juli 2017

Was haben BM Franzke, sein Stellvertreter Perlick und Fachbereichsleiterin Urban gedrängt, die neue Kitasatzung durchzudrücken. Entgegen der Meinung der Elternvertreter und den Antrag von Priska Wollein, die das Verweisen in die Ausschüsse und eine Überarbeitung für die einzig sinnvolle Lösung ansahen. Wieder einmal konnten sie mit der Hilfe der Vertreter der etablierten Parteien eine schlechte und unfertige Regelung durchsetzen, die seit einigen Tagen in Kraft ist.

Nun die Quittung für diesen Schweinsgalopp: Offenbar hat es Berechnungsfehler gegeben, für die man sich eiligst entschuldigt, auch würde man die Gebühren für die Fehlbuchungen übernehmen. Zusätzlich müssen die Eltern laut Anschreiben selbst herauskriegen, ob sie Opfer einer falschen Berechnung geworden sind und gegebenenfalls eine Rückbuchung veranlassen..

Da fragt man sich wieder einmal, wer dies und den ganzen Aufwand letztendlich bezahlt? Natürlich… die Bürger von Königs Wusterhausen.

Offener Brief von Swen Ennullat: Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten – Mögliche Einflussnahme der Landesregierung

11. Mai 2017

Swen Ennullat, Niederlehme

an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Herrn Dr. Dietmar Woidke
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
ich bin Vater dreier minderjähriger Kinder und lebe mit meiner Familie in Königs Wusterhausen. Meine Kinder besuchen kommunale Kindertageseinrichtungen und ich engagiere mich als Eltemvertreter. Auch beruflich fühle ich mich als Leiter eines Brandenburger Jugendamtes in besonderem Maße den Bedürfnissen und Interessen von Kindern und jungen Eltern verpflichtet.
Auf der Stadtverordnetenversammlung meiner Heimatstadt wurde am 27.02.2017 eine neue Kitasatzung für die städtischen Einrichtungen beschlossen, die für einen Großteil der Eltern mit Kostensteigerungen einhergeht. Entgegen anderslautender Zusagen im Vorfeld hatten die Eltemvertreter keine Mitspracherechte bei der Erstellung der Satzung. So hätten wir uns gefreut, unsere Ideen bspw. hinsichtlich flexiblerer Angebotsformen oder Beitragsfreiheiten einbringen zu können.
Zu letztgenannten Punkt machte der Bürgermeister, Herr Dr. Franzke (SPD), dann aber im öffentlichen Teil der Sitzung Ausführungen. Er will sich mit seiner Verwaltungsleitung ernsthaft über die Möglichkeiten einer Beitragsfreistellung für Krippen-, Kita- oder Hortkinder auseinandergesetzt haben. Im Ergebnis seiner Abwägungen entschied er sich aber dagegen. Ausschlaggebend dafür soll ein Treffen mit „wichtigen Landesvertretem des zuständigen Ministeriums“ gewesen sein. Ich musste davon ausgehen, dass Herr Dr. Franzke das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport meinte.
Dieses Treffen soll Mitte November 2016 – also während des Erstellungsprozesses unserer Satzung – stattgefunden haben.
Diese „Landesvertreter“ sollen unserem Stadtoberhaupt Beitragsfreistellungen regelrecht untersagt und im Weigerungsfall Konsequenzen in Aussicht gestellt haben. Weil der Bürgermeister „das gute Verhältnis mit den Fachressorts des Landes“ nicht „aufs Spiel setzen“ bzw. „nicht den Kredit des Landes verspielen“ wollte, schieden jegliche Beitragsfreistellungen aus seiner Sicht deshalb aus.
(Die Freien Wähler hatten wegen der guten finanziellen Situation der Stadt ein beitragsfreies Vorschuljahr und deutliche Kostenreduzierungen bei Geschwisterkindern vorgeschlagen.)
Wegen der Ungeheuerlichkeit dieser Einlassungen habe ich mich deshalb an Herrn Minister Baaske (SPD) gewandt. Eine Antwort aus dessen Haus liegt mir dankenswerter Weise mittlerweile vor. Demnach bestünden dort über „ein solches Treffen oder eine solche Kommunikation keinerlei Kenntnisse“. „Solcherart Eingriffe“ würden aber dem Land auch „weder zustehen noch gutgeheißen werden“. Eine Meinung, die ich vollumfänglich teile.
Ich habe am 08.05.2017 Herrn Dr. Franzke auf der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit der Aussage des Ministers konfrontiert. Der Bürgermeister hält an seinen Einlassungen jedoch fest und spricht nun von „einem vertraulichen Gespräch mit hochrangigen Vertretern der Landesregierung“. Weitere Konkretisierungen lehnte er ab.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, können Sie ein solches Gespräch bestätigen? Haben Mitglieder der Landesregierung solche Aussagen getätigt und damit auf Entscheidungsprozesse des Hauptverwaltungsbeamten unserer Kommune Einfluss genommen?
Bislang ging ich aufgrund der entsprechenden Presseberichterstattung und Ihrer eigenen Interviews davon aus, dass die Landesregierung das Vorhaben der Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindertageseinrichtungen nun aktiv unterstützt und nicht alles daran setzt, diese zu verhindern.
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass der Justizminister des Landes Brandenburg, Herr Stephan Ludwig (DIE LINKE), stellvertretender Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen ist.
Sie werden gebeten, mir den Eingang des Schreibens zu bestätigen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hochachtungsvoll, Swen Ennullat

Unser Bürgermeister Dr. Franzke und die guten Verhältnisse

4. Mai 2017

Pressemitteilung der Freien Wähler KW

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen wurde am 27. Februar 2017 eine neue Kita-Beitragssatzung verabschiedet, die für viele Eltern mit Kostensteigerungen verbunden ist. Die Freien Wähler KW haben diese in der vorgeschlagenen Form nicht nur abgelehnt, sondern sich im Vorfeld aktiv für einen ersten Schritt in Richtung Beitragsfreiheit stark gemacht.
Der Bürgermeister Dr. Franzke (SPD) erklärte auf der sehr gut besuchten öffentlichen Sitzung – umrahmt von seinem Stellvertreter, Jörn Perlick (CDU) und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Georg Hanke (SPD) – dass er sich mit seiner Verwaltungsleitung ernsthaft über die Möglichkeiten einer Beitragsfreistellung für Krippen-, Kita- oder Hortkinder auseinandergesetzt haben will, im Ergebnis seiner Abwägungen sich aber dagegen entschieden habe. Ausschlaggebend dafür soll ein Treffen mit „wichtigen Landesvertretern des zuständigen Ministeriums“ gewesen sein.
Dabei müsste es sich um das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) handeln.
Dieses Treffen soll Mitte November 2016 – also während des Erstellungsprozesses der Satzung – stattgefunden haben. Die „Landesvertreter“ sollen Herrn Dr. Franzke Beitragsfreistellungen gewissenmaßen untersagt und im Weigerungsfall Konsequenzen in Aussicht gestellt haben. Weil der Bürgermeister „das gute Verhältnis mit den Fachressorts des Landes“ nicht „auf’s Spiel setzen“ bzw. „nicht den Kredit des Landes verspielen“ wollte, schieden Beitragsfreistellungen aus seiner Sicht deshalb aus.
Der Bürgermeisterkandidat der Freien Wähler KW, Swen Ennullat, hat sich aufgrund der Ungeheuerlichkeit dieser Behauptungen an Bildungsminister Günter Baaske (SPD) gewandt und ihn mit den Einlassungen Dr. Franzkes (SPD) konfrontiert. Die Antwort aus dessen Haus liegt uns nunmehr vor. Demnach bestünden über ein „solches Treffen oder eine solche Kommunikation keinerlei Kenntnisse“. „Solcherart Eingriffe“ würden aber dem Land auch „weder zustehen noch gutgeheißen werden“.
Aufgrund der völlig gegensätzlichen Darstellungen von Stadtverwaltung und Ministerium fordern die Freien Wähler daher den Bürgermeister auf, seine öffentlich vorgetragenen Behauptungen zu belegen und die Teilnehmer an diesem Gespräch zu benennen sowie den Inhalt ausführlich darzustellen.

Einladung zur Wahl eines Kitabeirates KW

10. April 2017

Ines Kühnel, Einwohnerin von Zeesen

Liebe Eltern,
wir gründen einen Kitabeirat KW mit dem Zweck der rechtlichen Gleichstellung zu anderen Bürgerbeteiligungen wie Jugend- oder Seniorenbeirat in Königs Wusterhausen.
Der Kitabeirat KW versteht sich als Interessenvereinigung aller Eltern und betreuter Kinder von Königs Wusterhausen und umfasst die Betreuungsformen Tagespflege, Kita und Hort. Jede Einrichtung der Stadt sowie die Tagespflegepersonen können eine Vertreterin oder Vertreter entsenden.
Wir wollen das Sprachrohr der Eltern und deren Kinder aus den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen werden.
Aufgaben und Ziele des Kitabeirates KW:
Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Eltern
_Aufnahme von Fragen und Probleme der Kitaauschüsse und in schwerwiegenden Fällen auch von einzelnen Eltern
_Übermittlung an die Träger der Einrichtung mit Drängen auf lösungsorientierte und zeitnahe Bearbeitung der Fragen und Probleme
_Austausch von Informationen zwischen den Vertretern der einzelnen Einrichtungen
_Bündeln von Fragen, Anliegen und Bedarfe
Qualitätsverbesserungen in den Tageseinrichtungen
_Erkennen von Veränderungsbedarfen im Bereich von pädagogischen Konzepten
_Erkennen von Veränderungserfordernissen in personellen, finanziellen, räumlichen und ernährungsphysiologischen Situationen
_Wahrnehmung politischer und sozialraumorientierter Interessenvertretung gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen
_ständiger Kontakt zur Stadtverwaltung
_aktive Einbringung in die Überlegungen und Planungen zur Situation der Betreuung in den Einrichtungen

Zu jeder Beiratssitzung wird ein Vertreter der Stadt eingeladen.
Entscheidungen der Stadtverwaltung sollen transparent werden!
Kommt zur Wahl und macht mit!

Wahltag: Mittwoch. 26. April 2017 um 19 Uhr
Wo: Familienzentrum Schenkendorfer Flur, Schenkendorfer Flur 25,
15711 Königs Wusterhausen

Leserbrief zum MAZ-Artikel „Stadtrat beschließt neue Kitasatzung“ vom 28.02.2017

9. März 2017

Ines Kühnel, Zeesen

Ich habe etwas Zeit gebraucht, um das zu verarbeiten, was am Montag, den 27.02.2017 im Rathaus während der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung passiert ist. Als Mutter und Zeesener Einwohnerin fühlte ich mich, wie in den vorherigen Sitzungen des Sozial- und Hauptausschusses auch, nicht ernst genommen und bin über das Verhalten und die Äußerungen des Bürgermeisters gegenüber anderen Eltern und Stadtverordneten, und auch gegenüber mich persönlich traurig und sehr schockiert.

Wir forderten seit dem letzten Jahr sehr massiv die Einbeziehung der Eltern bei der Erarbeitung der neuen Kitasatzung, denn das ist unser Recht als Bürger dieser Stadt. Wir als Eltern sind näher am Geschehen dran als die meisten Stadtverordneten. Wir dachten da z.B. daran, flexible Angebotsformen, pädagogischer Konzepte oder Beitragsfreiheiten mit einbringen zu können. Der Bürgermeister hatte uns diesbezüglich eine Teilhabemöglichkeit unter den Augen der Anwesenden der öffentlichen Sitzungen am 21.11.2016 und 05.12.2016 zugesagt. Er brach jedoch sein Wort. Weder bis zum Sozialausschuss am 09.02.2017 noch bis zum Hauptausschuss am 13.02.2017 wurden wir Eltern bei der Überarbeitung der Satzung und in die Beratungen mit einbezogen. Wir konnten lediglich in den Einwohnerfragestunden unsere Kritik dazu äußern und Fragen stellen. Fragen wurden, wenn überhaupt, nur unzureichend beantwortet.

Am 15.02.2017 hat sich der im Jahr 2016 gegründete Kreis-Elternbeirat-Kita LDS (KEBK) getroffen, dem ich auch mit angehöre. Der Entwurf der Kitasatzung Königs Wusterhausen wurde dort u.a. sehr rege diskutiert. Der KEBK schickte am 22.02.2017 einen offenen Brief an den Bürgermeister und an alle Stadtverordneten von Königs Wusterhausen, der im Übrigen auf der Internetseite der Freien Wähler KW vollständig abgedruckt wurde. Es entstand die Idee, eine Unterschriftenaktion durchzuführen, um den Bürgermeister an sein Versprechen, uns Eltern bei der Erarbeitung der Satzung mit einzubeziehen, zu erinnern. Diese Aktion war ein voller Erfolg. Sehr viele Eltern sammelten im ganzen Stadtgebiet Unterschriften. Die insgesamt 1.113 Unterschriften haben wir dann am 27.02.2017 in der Sitzung dem Bürgermeister übergeben. Allerdings haben wir während des Sammelns der Unterschriften gemerkt, dass der Bürgermeister versucht hat, dies in Teilen zu unterbinden. Er bat über eine E-Mail alle Kitaleitungen, auch die der freien Träger, die Unterschriftenlisten nicht auszuhängen. Ich selbst habe auch Unterschriften gesammelt, u.a. auch einmal vor der Kita meines Sohnes in Zeesen. Dort wurde mir durch eine feige, anonyme Denunziation das Ordnungsamt auf den Hals gehetzt, das aber keinen Verstoß feststellen konnte. Dies habe ich verständlicher Weise auch in der Sitzung erläutert. Ich betonte auch, dass ich zur betreffenden Zeit die Einzige war, die Unterschriften dort gesammelt hatte. Der Bürgermeister ließ es sich nicht nehmen, dazu persönlich Stellung zu nehmen. Er sagte vor allen Anwesenden, dass eine Person, folglich ich, die Eltern vor der Kita belästigt und zu Unterschriften gezwungen hätte. Und das wiederum ließe meine ehrenamtliche Tätigkeit in zweifelhaftem Licht erscheinen, so der Bürgermeister. Auf meine Nachfrage hin antwortete er, seine angegebenen Quellen waren „Hören und Sagen“. Er hat mich offen vor allen Anwesenden beleidigt und mir etwas unterstellt, was nicht stimmt. Damit hat er sich mir gegenüber strafbar gemacht. Da das Ordnungsamt keinen Verstoß feststellen konnte, hätte ich eher eine Entschuldigung erwartet statt einen Frontalangriff auf mich. Er hat sein wahres Gesicht gezeigt und mir, einer Mutter von 2 kleinen Kindern und Bürgerin von Königs Wusterhausen, seine volle Wut entgegen geschleudert. So darf sich ein Bürgermeister nicht benehmen. Und das Schlimmste daran ist, dass die Stadtverordneten seiner Rot-Roten Regierung dem nichts entgegen zu setzen hatten. Sie ließen ihn gewähren. Im Einzelnen sind das (lt. Anwesenheitsliste Sitzungskalender Stand 01.03.2017):

  1. Von der SPD: Herrn Vorsitzenden Heinz-Georg Hanke, Bürgermeister Dr. Lutz Franzke, Ina Engel, Nancy Engel, Jürgen Förster, Ludwig Scheetz, Tobias Schröter, Elke Voigt, Reinhard Wenzel, Harald Wilde
  2. Von Die Linke: Niko Dorendorf, Frank Häusler, Manfred Jauert, Thorsten Kleis, Angela Laugsch, Anne Müller. Herr Stefan Ludwig kam m.E. später zur Sitzung dazu und ist ausdrücklich hiervon ausgenommen.

Sollte noch jemand der genannten Personen nach der Entgleisung des Bürgermeisters gekommen sein, so gilt das Gleiche wie bei Herrn Ludwig.

Swen Ennullat, ein Vater aus Niederlehme, hatte den Bürgermeister zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung noch einmal auf sein unangebrachtes Verhalten mir gegenüber hingewiesen. Auch daraufhin reagierten weder der Bürgermeister noch die genannten Stadtverordneten. Ich lebe seit Januar 2015 hier in Königs Wusterhausen, so wurde ich jedoch noch nie von einem Amtsinhaber beleidigt. Ich erwarte eine öffentliche Entschuldigung vom Bürgermeister und eine Distanzierung der anderen genannten Stadtverordneten dazu wenigstens im Nachgang.

Herr Ennullat forderte erneut, auf die aktuellen Belegungs- (oder besser Überbelegungs-) zahlen der Einrichtungen abzustellen. Er sagte weiter, eine Satzung, die ab der zweiten Jahreshälfte 2017 gelten soll, kann nicht auf Belegungsdaten der Jahre 2014 und 2015 zurückgreifen, wenn aktuellere Daten ohne Weiteres abrufbar sind. Er verwies auf das Urteil des VG Arnsbach (Az.: 9 K 3181/15) und dessen Bestätigung durch das zuständige OVG. Eine Antwort darauf hat er nicht bekommen, stattdessen äußerten sich der Bürgermeister und einige Stadtverordnete sehr abfällig und genervt über seine Beharrlichkeit. Nun ja, eine neue Kalkulation zu erstellen, hätte ja bedeutet, dass der Satzungsentwurf wieder zurück genommen werden müsste. Und das wollten die Befürworter der Satzung in jedem Fall verhindern.

Die Stadtverordnete Priska Wollein von den Freien Wählern KW hatte einen versöhnlichen Kompromissvorschlag zur Abstimmung eingebracht. Er beinhaltete u.a. ein beitragsfreies letztes Vorschuljahr und wurde leider mehrheitlich abgelehnt. Der Bürgermeister meinte, er hatte darüber mit den Fraktionen schon beraten, es dann aber wieder verworfen. Er  begründete dies mit einem Treffen von wichtigen Vertretern der Landesregierung im November 2016, die ihm das unter Androhung von Konsequenzen untersagt hätten. Da gerade die Landesregierung Brandenburg sich schon länger das kostenlose Vorschuljahr auf die Fahnen geschrieben hat, habe ich Zweifel an den Ausführungen des Bürgermeisters.

Katharina Toth-Butzke, ebenfalls im KEBK und Mutter aus Königs Wusterhausen, hatte den Stadtverordneten sehr anschaulich vermittelt, wie sie und ihre Arbeit bei den Bürgern auf der Straße ankommen. Viele Bürger wenden sich von den Volksparteien ab, weil diese in der eigenen Wahrnehmung nichts für die Bürger tun. Nicht wenige Menschen sagten, dass für Flüchtlinge immer genug Geld da ist, aber für uns nicht. Spätestens da hätte ich erwartet, dass die Rot-Roten Stadtverordneten aufwachen und anfangen, ein Zeichen für die Bürger zu setzen. Stattdessen machten sie weiter wie bisher und lehnten unser Mitbestimmungsbegehren weiterhin ab. Sie nehmen es billigend in Kauf, dass sich die Bürger zunehmend radikalisieren. Das macht mir wiederum sehr große Angst. Königs Wusterhausen hatte bereits schon einmal eine starke rechte Szene. Ich möchte meine Kinder in einer Stadt groß ziehen, in der demokratisch gehandelt wird und die Menschen friedlich zusammen leben.

Der Satzungsentwurf wurde nur von der Rot-Roten Mehrheit SPD und Die Linke und 3 Stadtverordnete aus der CDU, u.a. Peter Dreher, befürwortet. Alle anderen kleineren Fraktionen stimmten dagegen oder enthielten sich (FDP). Christian Möbus von der CDU hat sich gegen die Satzung und für die Beteiligung der Eltern ausgesprochen. Seinen Worten lässt er nun Taten folgen. Er hat bereits mit dem Sprecher des Kreiselternbeirates Kita LDS, Herrn Axel Hagedorn, Kontakt aufgenommen. Frau Uhlworm von der UFL hat auch schon um Kontakt gebeten. Die Freien Wähler KW sind seit dessen Gründung sehr aktiv gewesen und uns Eltern mit Sachverstand und hohen Engagement eine sehr wichtige Stütze geworden. Das alles stimmt mich trotz der schlimmen Vorfälle während der Sitzung doch zuversichtlich. Ich werde auf jeden Fall weitermachen und mich für die Belange der Eltern der Stadt Königs Wusterhausen einsetzen. Viele andere Eltern aus Königs Wusterhausen sind ebenfalls mit viel Herz dabei und machen weiter – ehrenamtlich und sehr ehrenhaft. Gemeinsam und im Dialog mit den uns gesonnenen Stadtverordneten können wir etwas bewegen – für die Bürger, aber vor allem für unsere Kinder.

Ines Kühnel aus Zeesen

 

Der Preis der Demokratie in KW

27. Februar 2017

Redaktion

Swen Ennullat, Mitglied der Freien Wähler KW, hat in den letzten Tagen Akteneinsicht in die Kitakostenkalkulation der Stadt Königs Wusterhausen nehmen können. Dabei kamen einige Ungereimtheiten zutage. (Wir berichteten hier).

Vor zwei Tagen hatte diese Akteneinsicht für den ehrenamtlichen Elternvertreter ein unangenehmes Nachspiel: Ihm flatterte ein Gebührenbescheid der Stadtverwaltung über satte 169,85 Euro ins Haus. Seine Antwort an die Stadtverwaltung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Sehr geehrte Frau Schulz,
ich komme auf Ihr Schreiben vom 24.02.2017 zurück.

„Für die erfolgte Akteneinsicht und Anfertigung von Kopien“ hinsichtlich der Kostenkalkulation der Elternbeiträge der Kita-Satzung der Stadt Königs Wusterhausen am 15.02.2017 in den Räumen des Rathauses erheben Sie eine Gebühr in Höhe von 169,85 €.

Bzgl. der Berechnung verweisen Sie auf die „Verwaltungsgebührensatzung“ der Stadt Königs Wusterhausen vom 04.09.2006.

Ich lege gegen den Gebührenbescheid Widerspruch ein. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Email. 

Zum Sachverhalt

Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt seit längerer Zeit, eine neue Kitasatzung zu verabschieden.  Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, die Elternvertreter der Kitas an der Erstellung zu beteiligen. Dieser Prozess fand allerdings nicht statt. Der Kitaausschuss der Kita „Zwergenstadt“ hatte in seinen Sitzungen des letzten Jahres außerdem zuvor mehrfach versucht, die alte und nun auch die neue Gebührenkalkulation zu erlangen, um die Gebührenbescheide der Eltern überprüfen zu können. Die Offenlegungspflicht ergibt sich m. E. aus § 15 I Ziffer 6 des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg (GebGBbg). Da diese Anfragen von Seiten der Stadt dennoch stets unbeantwortet blieben, habe ich mich in meiner Funktion als Elternsprecher der aktuell 108 Kinder meiner Kita und deren Eltern am 20.11.2016 per Email an die zuständige Fachbereichsleiterin II, Frau Urban, und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Hanke (im Cc),  gewandt. Am 01.12.2016 verwies mich Frau Urban auf eine Pressemitteilung der Stadt im Internet. Hier sei die „Kostenkalkulation“ abgebildet. Dies entsprach nicht den Tatsachen. Die Veröffentlichung erfolgte erst am darauffolgenden Tag und umfasste lediglich eine Zusammenführung von Aufwendungen und Erträgen im Kitabereich. Eine Darstellung der Kalkulation durchschnittlicher Platzkosten erfolgte nicht.

Mit Emails vom 05.12.2016 und 13.12.2016 habe ich deshalb erneut den Fachbereich angeschrieben und Interpretationsfragen zur Veröffentlichung gestellt. Als Reaktion erhielt ich am 14.12.2016 nachfolgende Antwort der Fachbereichsleiterin II: 

„… hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Email und verweise auf die geplante gemeinsame Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses Anfang Februar 2017, bei dem ein öffentlicher Dialog möglich sein wird und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden“.

In der Sitzung des Kita-Ausschusses am 10.01.2017 wurde unter TOP 3.4 die neue Kita-Satzung ebenfalls im Beisein der zuständigen Sachgebietsleiterin der Stadt thematisiert. Von ihr erging die Auskunft, dass nur der Kämmerer die Platzkostenkalkulation heraus geben könnte, dies aber ablehnt. Als Termin der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses wurde der 09.02.2017 konkretisiert.

Da die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet im Vorfeld der Sitzung wiederum keine Platzkostenkalkulation umfasste, habe ich mich deshalb mit Email vom 05.02.2017 nochmals direkt an den Bürgermeister, Herrn Franzke, gewandt und um Herausgabe der Unterlagen zur vorbereitenden Prüfung gebeten und auf die Beantwortung meiner bereits am 05.12.2017 gestellten Fragen erinnert. Diese Email ging im Cc auch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Dreher und Herrn Kleis, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Hanke (selbst Mitglied im Finanzausschuss), dem Kämmerer, Herrn Perlick, sowie nochmals der Fachbereichsleiterin, Frau Urban, zur Information bzw. Vorbereitung zu. Jegliche Reaktion darauf blieb erneut aus.

In der Sitzung am 09.02.2017 erklärte der Kämmerer, dass die Kalkulation erst am 06.02.2017 fertig gestellt worden sein soll. (Die Gebührentabelle der Elternbeiträge war allerdings bereits Wochen vorher bekannt.) In der Einwohnerfragestunde der Sitzung nahm ich mein Rederecht wahr. Meine Fragen, die ich wie dargestellt sogar vorher eingereicht hatte,  blieben unbeantwortet. Herr Perlick und Frau Urban boten mir lediglich an, dass ich bei einer beauftragten Mitarbeiterin der Kämmerei, Frau Voth, nunmehr Akteneinsicht nehmen könnte. Eine Aushändigung der Kitakalkulation wurde immer noch abgelehnt. Auch Frau Voth lehnte bei meiner telefonischen Nachfrage und meinem Hinweis, dass ich aufgrund meines beruflichen Backrounds in der Lage wäre, die Kalkulation inhaltlich zu verstehen, eine Versendung ab und bestand auf einen persönlichen Termin im Rathaus. Dieser fand am 15.02.2017 statt und ich nahm ihn gemeinsam mit Frau Wollein, Stadtverordnete der Freien Wähler, wahr. Frau Voth bat noch eine weitere Mitarbeiterin hinzu, die sich aber am Gespräch nicht beteiligte und deren Rolle mir unklar blieb. Am Anfang erklärte Frau Voth, dass Frau Tyralla (Rechtsamt) im Vorfeld mit positivem Ergebnis geprüft hätte, ob ich die Kalkulation ausgehändigt bekommen könne. Hierfür sollte ich handschriftlich nur noch einmal einen Antrag stellen, was ich auch tat. 

Frau Voth legte Frau Wollein und mir danach zwei A 3 Blätter mit Excell-Tabellen vor und wir hatten eine knappe Stunde die Möglichkeit, Fragen zu stellen. In dieser Zeit habe ich mir Notizen auf die Blätter gemacht. Etliche unserer Fragen blieben jedoch unbeantwortet. Frau Voth erklärte vielmehr, dass die nachgefragten Zahlen vom Sozialbereich oder vom Personalamt der Verwaltung zugearbeitet worden wären. Wie diese zustande kämen, wüsste sie nicht. Entgegen den anfangs abgegebenen Bekundungen händigte Frau Voth die Unterlagen am Ende des Gesprächs auch nicht aus und verwies auf eine förmliche Bearbeitung meines Antrags. Außerdem einigten wir uns, dass ich mich nochmals kurz per Email an Frau Urban wenden sollte. Dies tat ich am darauffolgenden Tage. Da eine Antwort ausblieb und die beschließende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2017 ansteht, habe ich eine Woche später am 22.02.2017 per Email nachgefragt. Die Antwort ging mir am 25.02.2017 postalisch zu. 

II. Begründung
Zuallererst sei angemerkt; dass die von Frau Wollein und mir eingesehenen Unterlagen mir trotz Zusage nicht ausgehändigt worden. Es erfolgte lediglich die Versendung eines Ausdrucks, der als neue Anlage 7 seit wenigen Tagen auf der Homepage der Stadt abgerufen werden kann. Den habe ich aber nicht angefordert.

Außerdem hatte ich um keine schriftlichen Ausführungen zum Kita-Gesetz des Landes Brandenburg gebeten. Wie Sie wissen, ist die rechtsfehlerfreie Anwendung dieses Rechtsbereichs als Leiter eines Jugendamtes mein tägliches Geschäft.

Wer ein Herr „Dr. Baum“ sein soll, dessen Rechtsempfehlungen die Stadt Königs Wusterhausen offenbar folgt, erschließt sich mir nicht. Ich kenne einen Juristen gleichen Nachnamens nur aus dem Rechtsstreit bzgl. der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für ein Mittagessen“ der Stadt Prenzlau. Hier unterlag die von ihm vertretene Stadtverwaltung 2016 auch beim OVG Berlin/Brandenburg in zweiter und letzter Instanz. Seine Beratung ist also kritisch zu werten. Offenbar setzen sich seine Rechtsauffassungen vor Gericht nicht durch. Dies nur als Hinweis.

Dafür blieben in dem beigereichten kurzen Vermerk (ohne Briefkopf, Datum und Unterschrift) inhaltliche Fragen wieder vage und unbeantwortet (z.B. tatsächliche Anzahl der Krippen-, Kita- und Hortplätze pro Einrichtung) oder die Ausführungen überzeugen nicht (z.B. warum keine Abrufung von verfügbaren Landesmitteln oder Annahme aktueller Auslastungszahlen). 

Bei der Erstellung des Gebührenbescheides stellen Sie, wie eingangs aufgeführt, auf die „Akteneinsicht“ – also das Gespräch mit Frau Voth – und die „Anfertigung von Kopien“ ab. Zum Letztgenannten sei erinnert, dass die falschen (da unvollständigen) Duplikate übersandt worden. Ich bitte diesen Fehler zu korrigieren. 

Es erfolgt Ihrerseits ein Verweis auf Kostenerhebung nach dem Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetzes. Bitte legen Sie mir dar, welche individualisierten Akten ich eingesehen haben soll. Auf die Anwendbarkeit und Veröffentlichungspflicht Ihrerseits nach dem Gebührengesetz BB bin ich bereits eingegangen.

Sie zeigen mir außerdem nicht auf, welcher konkrete Tarif laut Anlage 1 „Gebühren nach Zeitaufwand“ der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt zur Anwendung gebracht worden sein soll. Dies bitte ich ebenfalls nachzuholen und die Zeiteinheiten inhaltlich zu hinterlegen. Bitte gehen Sie außerdem auf § 3 I ein (sachliche Gebührenfreiheit). Demnach werden für mündliche Auskünfte – und dazu zählt m. E. das Gespräch mit Frau Voth – gar keine Gebühren erhoben.

Haben Sie ferner – sollten Sie weiterhin auf die Anwendbarkeit des AIG und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Königs Wusterhausen bestehen – § 3 III auf seine Anwendbarkeit geprüft? Unstrittig dürfte sein, dass an der Offenlegung der Platzkostenkalkulation ein öffentliches Interesse besteht. In diesem Fall kann auf die Erhebung von Gebühren abgesehen werden. Sicherlich ist dies eine Ermessensentscheidung, diese impliziert aber eine ermessensfehlerfreie Prüfung.

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass in diesem Fall – unabhängig von den Auskunftsrechten, die gegenüber Frau Wollein als Stadtverordnete sowieso bestanden (Wie „teilen“ Sie dieses Gespräch eigentlich zeit- und kostenmäßig zwischen uns auf?) – die Verwaltungsgebührensatzung ebenfalls eventuell überhaupt nicht zur Anwendung kommen könnte, da meine Nachfragen letztendlich aus meiner Funktion als Elternsprecher (ebenfalls Beteiligungs- und Informationsrechte in Bezug auf den Träger der Einrichtung) und meiner konkreten Nachfrage während der Einwohnerfragestunde zu Stande kamen. § 2 II hat bspw. folgenden Wortlaut: „Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.“ Diese Antwort wollten Sie mir aber nicht geben und regten eine quasi „verspätete“ mündliche Antwort in Form eines Gesprächs mit Frau Voth an. Diesem Vorschlag folgte ich.

Außerdem dürfte es sich von selbst verstehen, dass auf anfallende Kosten vorher hingewiesen werden muss. Erst recht, wenn diese Gebührenerhebung durch Sie konstruiert wird. Dies ist aber nicht geschehen.

 Mit freundlichen Grüßen, Swen Ennullat, Niederlehme
Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“

Offener Brief des KEBK zur Kitasatzung in KW

22. Februar 2017

Axel Hagedorn, Sprecher Kreiselternbeirat Kita LDS (KEBK)

Sehr geehrte Stadtverordnete der Stadt Königs Wusterhausen,
anbei ein offener Brief zum Thema Kitasatzung in KWh in Vorbereitung Ihrer Sitzung am 27.02.2017.
Bitte lassen Sie diese Argumente in Ihre Entscheidungsfindung einfließen.
Mit freundlichen Grüßen,
Axel Hagedorn (Sprecher Kreiselternbeirat Kita LDS)

Sehr geehrte Stadtverordnete,

wir als Kreiselternbeirat Kita LDS (KEBK) unterstützen die Anliegen unserer Mitglieder aus Königs Wusterhausen und wenden uns deshalb bezüglich des Entwurfes der neuen Kitasatzung und der allgemeinen Kitasituation in Ihrer Stadt an Sie als Vertreter der Eltern (Bürger) und Entscheidungsträger in diesen Angelegenheiten.

Wir bitten Sie, die folgenden sieben Aspekte noch einmal zu überdenken und sie bei Ihrer Entscheidung auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2017 bei Ihrer Abstimmung über die Kitasatzung einfließen zu lassen.

1) Es erfolgte bei der Überarbeitung des Entwurfs der neuen Kitasatzung keine Beteiligung der Eltern über die Kitaausschüsse im Vorfeld trotz Zusage des Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke am 21. November 2016 im Hauptausschuss. Diese Zusage hat er auf der Sitzung am 5.12.2016 gegenüber allen anwesenden Eltern wiederholt. Wir würden es daher begrüßen, wenn Sie dafür eintreten, dass den Eltern diese wichtige Teilhabemöglichkeit gegeben wird.

2) Eine schlüssige Kalkulation der aktuellen Durchschnittskosten eines Betreuungsplatzes in der Stadt Königs Wusterhausen konnte von Seiten der Verwaltung nicht glaubhaft dargelegt werden. Die vorgelegte Kostenkalkulation beruht auf den Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2014/15, seinerzeit waren noch freie Plätze verfügbar. Die aktuelle Platzauslastung liegt jedoch im gesamten Stadtgebiet deutlich über 100%, was die Verteilung der Gesamtkosten merklich minimieren müsste. Weiterhin konnte die Verwaltung bisher nicht darstellen, dass alle zusätzlichen Erträge – wie zum Beispiel aus den Fördermitteln des Landes – tatsächlich einnahmeseitig und damit kostensenkend in die Berechnung mit aufgenommen wurden.

3) Die angegebenen Kosten des technischen Personals sind zweifelhaft. Für neun Einrichtungen werden 27 Vollzeiteinheiten (E2 Stufe 3) zur Anwendung gebracht, konkret 17 Reinigungskräfte und 10 Hausmeister, insgesamt 875.000 € an Ausgaben. Laut Aussagen der Verwaltung soll es sich jedoch um Teilzeitkräfte handeln. Demzufolge wären also wesentlich geringere Kosten anzusetzen. Fraglich ist, ob dieses Personal nur für Satzungszwecke eingesetzt wird oder auch andere Aufgaben innerhalb der städtischen Struktur übernimmt.

4) Die neue Richtlinie zur Finanzierung von Kindertagespflegepersonen im Landkreis ist noch nicht beschlossen. Sinnvoll wäre es daher, die neue Satzung erst zu verabschieden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Andernfalls müssen Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege doppelt Frühstücks- und Vesperkosten zahlen.

5) Wir appellieren an Sie als gewählte Vertreter der Eltern (Bürger), die Kosten für Familien mit mehreren Kindern deutlich zu senken. Für eine Stadt, die sich kinderfreundlich bezeichnet, werden kinderreiche Familien unzureichend finanziell entlastet. Dies führt dazu, dass sich Familien aktuell und auch zukünftig gegen mehrere Kinder entscheiden werden.

6) Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf fühlen sich Familien diskriminiert. Geringverdiener und Besserverdiener werden gegeneinander ausgespielt, da die Schere der zu zahlenden Beiträge eine zu große Spanne aufweist. Eltern mit niedrigem Einkommen konnten bisher durch eine Bezuschussung ihre Ausgaben vom Landkreis erstattet bekommen. Diese Kosten werden nun auf andere Eltern abgewälzt. So etwas spaltet die Gesellschaft. Überdenken Sie bitte, ob Sie eine derartige soziale Entwicklung unterstützen möchten.

7) Für Eltern stellt die Qualität der Betreuung in den Einrichtungen einen wesentlichen Aspekt für die Zufriedenheit, und damit auch für die Bereitschaft, höhere Gebühren zum Wohl ihrer Kinder zu akzeptieren, dar. Viele Elternvertreter berichten jedoch über Qualitätsverlust aufgrund von Gruppenvergrößerung oder Nichteinhaltung der Vorgaben für die Bemessung der Spiel- und Außenflächen. Auch die jahrelang vernachlässigte Instandhaltung der vorhandenen Einrichtungen und des methodischen Lehrmaterials wird bemängelt. Die Befähigung des pädagogischen Personals wird in einigen Fällen kritisch hinterfragt. Wieso sollen also die Eltern höhere Beiträge entrichten, wenn damit keine wesentlichen Verbesserungen einhergehen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Hagedorn
Sprecher KEBK