Kategoriearchiv: THEMENSCHWERPUNKTE

Leserbrief zum MAZ-Artikel „Stadtrat beschließt neue Kitasatzung“ vom 28.02.2017

9. März 2017

Ines Kühnel, Zeesen

Ich habe etwas Zeit gebraucht, um das zu verarbeiten, was am Montag, den 27.02.2017 im Rathaus während der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung passiert ist. Als Mutter und Zeesener Einwohnerin fühlte ich mich, wie in den vorherigen Sitzungen des Sozial- und Hauptausschusses auch, nicht ernst genommen und bin über das Verhalten und die Äußerungen des Bürgermeisters gegenüber anderen Eltern und Stadtverordneten, und auch gegenüber mich persönlich traurig und sehr schockiert.

Wir forderten seit dem letzten Jahr sehr massiv die Einbeziehung der Eltern bei der Erarbeitung der neuen Kitasatzung, denn das ist unser Recht als Bürger dieser Stadt. Wir als Eltern sind näher am Geschehen dran als die meisten Stadtverordneten. Wir dachten da z.B. daran, flexible Angebotsformen, pädagogischer Konzepte oder Beitragsfreiheiten mit einbringen zu können. Der Bürgermeister hatte uns diesbezüglich eine Teilhabemöglichkeit unter den Augen der Anwesenden der öffentlichen Sitzungen am 21.11.2016 und 05.12.2016 zugesagt. Er brach jedoch sein Wort. Weder bis zum Sozialausschuss am 09.02.2017 noch bis zum Hauptausschuss am 13.02.2017 wurden wir Eltern bei der Überarbeitung der Satzung und in die Beratungen mit einbezogen. Wir konnten lediglich in den Einwohnerfragestunden unsere Kritik dazu äußern und Fragen stellen. Fragen wurden, wenn überhaupt, nur unzureichend beantwortet.

Am 15.02.2017 hat sich der im Jahr 2016 gegründete Kreis-Elternbeirat-Kita LDS (KEBK) getroffen, dem ich auch mit angehöre. Der Entwurf der Kitasatzung Königs Wusterhausen wurde dort u.a. sehr rege diskutiert. Der KEBK schickte am 22.02.2017 einen offenen Brief an den Bürgermeister und an alle Stadtverordneten von Königs Wusterhausen, der im Übrigen auf der Internetseite der Freien Wähler KW vollständig abgedruckt wurde. Es entstand die Idee, eine Unterschriftenaktion durchzuführen, um den Bürgermeister an sein Versprechen, uns Eltern bei der Erarbeitung der Satzung mit einzubeziehen, zu erinnern. Diese Aktion war ein voller Erfolg. Sehr viele Eltern sammelten im ganzen Stadtgebiet Unterschriften. Die insgesamt 1.113 Unterschriften haben wir dann am 27.02.2017 in der Sitzung dem Bürgermeister übergeben. Allerdings haben wir während des Sammelns der Unterschriften gemerkt, dass der Bürgermeister versucht hat, dies in Teilen zu unterbinden. Er bat über eine E-Mail alle Kitaleitungen, auch die der freien Träger, die Unterschriftenlisten nicht auszuhängen. Ich selbst habe auch Unterschriften gesammelt, u.a. auch einmal vor der Kita meines Sohnes in Zeesen. Dort wurde mir durch eine feige, anonyme Denunziation das Ordnungsamt auf den Hals gehetzt, das aber keinen Verstoß feststellen konnte. Dies habe ich verständlicher Weise auch in der Sitzung erläutert. Ich betonte auch, dass ich zur betreffenden Zeit die Einzige war, die Unterschriften dort gesammelt hatte. Der Bürgermeister ließ es sich nicht nehmen, dazu persönlich Stellung zu nehmen. Er sagte vor allen Anwesenden, dass eine Person, folglich ich, die Eltern vor der Kita belästigt und zu Unterschriften gezwungen hätte. Und das wiederum ließe meine ehrenamtliche Tätigkeit in zweifelhaftem Licht erscheinen, so der Bürgermeister. Auf meine Nachfrage hin antwortete er, seine angegebenen Quellen waren „Hören und Sagen“. Er hat mich offen vor allen Anwesenden beleidigt und mir etwas unterstellt, was nicht stimmt. Damit hat er sich mir gegenüber strafbar gemacht. Da das Ordnungsamt keinen Verstoß feststellen konnte, hätte ich eher eine Entschuldigung erwartet statt einen Frontalangriff auf mich. Er hat sein wahres Gesicht gezeigt und mir, einer Mutter von 2 kleinen Kindern und Bürgerin von Königs Wusterhausen, seine volle Wut entgegen geschleudert. So darf sich ein Bürgermeister nicht benehmen. Und das Schlimmste daran ist, dass die Stadtverordneten seiner Rot-Roten Regierung dem nichts entgegen zu setzen hatten. Sie ließen ihn gewähren. Im Einzelnen sind das (lt. Anwesenheitsliste Sitzungskalender Stand 01.03.2017):

  1. Von der SPD: Herrn Vorsitzenden Heinz-Georg Hanke, Bürgermeister Dr. Lutz Franzke, Ina Engel, Nancy Engel, Jürgen Förster, Ludwig Scheetz, Tobias Schröter, Elke Voigt, Reinhard Wenzel, Harald Wilde
  2. Von Die Linke: Niko Dorendorf, Frank Häusler, Manfred Jauert, Thorsten Kleis, Angela Laugsch, Anne Müller. Herr Stefan Ludwig kam m.E. später zur Sitzung dazu und ist ausdrücklich hiervon ausgenommen.

Sollte noch jemand der genannten Personen nach der Entgleisung des Bürgermeisters gekommen sein, so gilt das Gleiche wie bei Herrn Ludwig.

Swen Ennullat, ein Vater aus Niederlehme, hatte den Bürgermeister zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung noch einmal auf sein unangebrachtes Verhalten mir gegenüber hingewiesen. Auch daraufhin reagierten weder der Bürgermeister noch die genannten Stadtverordneten. Ich lebe seit Januar 2015 hier in Königs Wusterhausen, so wurde ich jedoch noch nie von einem Amtsinhaber beleidigt. Ich erwarte eine öffentliche Entschuldigung vom Bürgermeister und eine Distanzierung der anderen genannten Stadtverordneten dazu wenigstens im Nachgang.

Herr Ennullat forderte erneut, auf die aktuellen Belegungs- (oder besser Überbelegungs-) zahlen der Einrichtungen abzustellen. Er sagte weiter, eine Satzung, die ab der zweiten Jahreshälfte 2017 gelten soll, kann nicht auf Belegungsdaten der Jahre 2014 und 2015 zurückgreifen, wenn aktuellere Daten ohne Weiteres abrufbar sind. Er verwies auf das Urteil des VG Arnsbach (Az.: 9 K 3181/15) und dessen Bestätigung durch das zuständige OVG. Eine Antwort darauf hat er nicht bekommen, stattdessen äußerten sich der Bürgermeister und einige Stadtverordnete sehr abfällig und genervt über seine Beharrlichkeit. Nun ja, eine neue Kalkulation zu erstellen, hätte ja bedeutet, dass der Satzungsentwurf wieder zurück genommen werden müsste. Und das wollten die Befürworter der Satzung in jedem Fall verhindern.

Die Stadtverordnete Priska Wollein von den Freien Wählern KW hatte einen versöhnlichen Kompromissvorschlag zur Abstimmung eingebracht. Er beinhaltete u.a. ein beitragsfreies letztes Vorschuljahr und wurde leider mehrheitlich abgelehnt. Der Bürgermeister meinte, er hatte darüber mit den Fraktionen schon beraten, es dann aber wieder verworfen. Er  begründete dies mit einem Treffen von wichtigen Vertretern der Landesregierung im November 2016, die ihm das unter Androhung von Konsequenzen untersagt hätten. Da gerade die Landesregierung Brandenburg sich schon länger das kostenlose Vorschuljahr auf die Fahnen geschrieben hat, habe ich Zweifel an den Ausführungen des Bürgermeisters.

Katharina Toth-Butzke, ebenfalls im KEBK und Mutter aus Königs Wusterhausen, hatte den Stadtverordneten sehr anschaulich vermittelt, wie sie und ihre Arbeit bei den Bürgern auf der Straße ankommen. Viele Bürger wenden sich von den Volksparteien ab, weil diese in der eigenen Wahrnehmung nichts für die Bürger tun. Nicht wenige Menschen sagten, dass für Flüchtlinge immer genug Geld da ist, aber für uns nicht. Spätestens da hätte ich erwartet, dass die Rot-Roten Stadtverordneten aufwachen und anfangen, ein Zeichen für die Bürger zu setzen. Stattdessen machten sie weiter wie bisher und lehnten unser Mitbestimmungsbegehren weiterhin ab. Sie nehmen es billigend in Kauf, dass sich die Bürger zunehmend radikalisieren. Das macht mir wiederum sehr große Angst. Königs Wusterhausen hatte bereits schon einmal eine starke rechte Szene. Ich möchte meine Kinder in einer Stadt groß ziehen, in der demokratisch gehandelt wird und die Menschen friedlich zusammen leben.

Der Satzungsentwurf wurde nur von der Rot-Roten Mehrheit SPD und Die Linke und 3 Stadtverordnete aus der CDU, u.a. Peter Dreher, befürwortet. Alle anderen kleineren Fraktionen stimmten dagegen oder enthielten sich (FDP). Christian Möbus von der CDU hat sich gegen die Satzung und für die Beteiligung der Eltern ausgesprochen. Seinen Worten lässt er nun Taten folgen. Er hat bereits mit dem Sprecher des Kreiselternbeirates Kita LDS, Herrn Axel Hagedorn, Kontakt aufgenommen. Frau Uhlworm von der UFL hat auch schon um Kontakt gebeten. Die Freien Wähler KW sind seit dessen Gründung sehr aktiv gewesen und uns Eltern mit Sachverstand und hohen Engagement eine sehr wichtige Stütze geworden. Das alles stimmt mich trotz der schlimmen Vorfälle während der Sitzung doch zuversichtlich. Ich werde auf jeden Fall weitermachen und mich für die Belange der Eltern der Stadt Königs Wusterhausen einsetzen. Viele andere Eltern aus Königs Wusterhausen sind ebenfalls mit viel Herz dabei und machen weiter – ehrenamtlich und sehr ehrenhaft. Gemeinsam und im Dialog mit den uns gesonnenen Stadtverordneten können wir etwas bewegen – für die Bürger, aber vor allem für unsere Kinder.

Ines Kühnel aus Zeesen

 

Wenig Beteiligung, viele Ideen: die INSEK-Marktplatzveranstaltung

3. März 2017

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen hatte am Donnerstag, den 2. März 2017, zum INSEK-Marktplatz aufgerufen – und leider nur wenige Bürgerinnen und Bürger fanden den Weg ins Rathaus. Das mag sicher dem Umstand geschuldet sein, dass sich wochentags kaum jemand ab 17 Uhr für mehrere Stunden Zeit nehmen kann. Vielleicht erschloss sich aber auch im Vorfeld die Bedeutung eines solchen INSEK – das heisst Integriertes Stadtentwicklungskonzept – nicht allen gleichermaßen.

Das Büro complan Kommunalberatung aus Potsdam führte durch die Veranstaltung und augenscheinlich macht sie dies nicht zum ersten Mal, denn im Vortragstitel wurde Dr. Franzke als Bürgermeister einer Nachbargemeinde vorgestellt – bedauerlicher Copy-Paste Fehler :-)

Gemeinsam mit den Anwesenden wurden verschiedene zentrale Themenfelder betrachtet, bewertet und mit Vorschlägen ergänzt – von Siedlungsentwicklung und Wohnen über Wirtschaft und Wissenschaft, die Gestaltung der Innenstadt bis hin zu Verkehr und Mobilität, Umwelt und sozialer Infrastruktur. Vor jeder Thementafel und anhand der aushängenden Pläne konnte man mit jeweils einer/einem Vertreter/in der Verwaltung sowie den Mitarbeitern von complan ins Gespräch kommen. Argumente, Ideen und Kritikpunkte wurden auf kleine Zettel geschrieben und angeheftet. Wir waren dabei und machten mit. Klebten Wunschzettel und Wutnachrichten.

Aber was nun? Werden diese Bemühungen tatsächlich Eingang in das Ringen um die Zukunft Königs Wusterhausens finden? In ein Ringen, das naturgemäß über die Finanztöpfe ausgetragen wird; bei dem Wachstumsinteressen denen nach Bewahrung des Wohnumfeldes entgegenstehen? Wo eine städtische Entwicklung der der ländlichen gewachsenen Ortskerne entgegensteht, und wo mächtige Verkehrsachsen nicht nur ein Ansiedlungsplus, sondern auch Quelle von Lärm sind und die Stadt in jede Richtung »zerschneiden«? In einer Stadt, wo Familienfreundlichkeit von der Realität konterkariert wird, das Fahrrad erst kürzlich als Verkehrsmittel erkannt wurde und Natur und Tierwelt sowieso generell den Kürzeren ziehen? 

Wir sind gespannt.

Was immer wieder beteuert wurde, und sich an den Tafeln bestätigte: kein Thema ist isoliert zu betrachten, alles hängt mit allem zusammen und genau das macht es eben so schwierig für den Laien, außerhalb seines persönlichen kleinen Kosmos auch das Wohl der städtischen Gemeinschaft – das sogenannte Gemeinwohl – vor Augen zu haben. So aber kommen wir uns ein wenig vor wie bei »Wünsch Dir was«: 0,1 % der Bevölkerung treffen quasi wegweisende Aussagen zur Entwicklung ihrer Stadt…?

Übrigens kommt es dieses Jahr dicke. Denn neben dem INSEK gilt es auch noch, einen LEP* und am Ende dann den FNP* zu verabschieden. Weiter wäre noch das bereits verabschiedete IEP (Innenstadtentwicklungskonzept 2030) zu beachten… Ja sicher, alle diese Pläne greifen ineinander, und keiner soll und kann losgelöst von den anderen betrachtet werden! 

Wer bestimmt’s also wirklich am Ende, wo soll es hingehen? Wer schreibt den Masterplan fest, prägt die Identität von Königs Wusterhausen, gibt ihr ein Gesicht und Visionen für die nächsten Generationen, so wie einst Friedrich I. oder ein Graf von Einsiedel?

Wenn sich jedoch niemand findet – und danach sieht es im Moment aus – dann dreht sich diese Stadt womöglich lediglich um sich selbst und wurschtelt weiter im Flickwerk von »Notwendigkeiten« vor sich hin. Das allerdings geschähe dann in guter Tradition, beschrieb doch schon 1809 Friedrich von Raumer, bekannter Historiker und Politiker seiner Zeit, Königs Wusterhausen auf Grund der Anwesenheit von typisch großstädtischen Beamten wie eines Superintendanten, eines Oberamtmannes, eines Postsekretärs und eines Justizbeamten als „eigentümlichen Ort, der weder eine Stadt, noch ein Flecken, noch ein Dorf ist“…

* LEP = Landesentwicklungsplan; FNP = Flächennutzungsplan

Das Projekt der offenen Gesellschaft

1. März 2017

Dr. Dieter Füting

Gastbeitrag von Dr. Dieter Füting.

Die Historikerin Hannah Arendt forderte, dass wir ein Verhältnis zu uns selbst entwickeln müssen, dass wir uns von der Orientierung an der uns umgebenden Gesellschaft ab- und uns zuzuwenden haben.

Ein Leben ohne Selbsterforschung ist nicht lebenswert. Auch ich möchte weiterhin vor allem mir selbst vertrauen. Dazu erneuere ich immer wieder meinen „Gesellschaftsvertrag“, der mir die ständig weiter zu entwickelnden ethisch- moralischen Lebensprinzipien vorgibt.

Gerechtigkeit und Wahrheit sind Kategorien, denen ich mich selbst stelle und die ich von meinem Umfeld im allgemeinen und der Gesellschaftspolitik im Besonderen fordere.

Gerechtigkeit erfahre ich durch die Politik nur interessengebunden und machtbezogen. Es geht nur noch um Verteilungsergebnisse, um den simplen Verweisungszusammenhang.

Alles wird zu einer Frage der Interpretation gemacht, unterschiedliche Interessen werden verwischt. Es gilt nur noch die Wahrheit des Preises und des Gewinns. Wer das nicht akzeptiert, gehört zu den ideell Ausgeschlossenen.

Doch der Politik auf Landesebene und im Kleinstadtmilieu, z.B. von Königs Wusterhausen, nützt ihre einzige Orientierungshilfe nichts, weil ihr das Wissen und das Bewusstsein davon fehlt. Wir, die Ausgeschlossenen, haben denen gegenüber ein wichtiges Privileg. Das ist das Privileg unserer Offenheit. Es folgt dem einfachen Gedanken, dass die materiellen Lebensbedingungen, d.h. lebenswerte Umwelt, gesundes Wasser, gesunde Lebensmittel, kein krankmachender Lärm und kein krankmachender Gestank, verantwortungsvolle Industrie- und Wohnungspolitik u.s.w., dass diese materiellen Lebensbedingungen die Grundlage für ein moralisches und menschenwürdiges Leben sind.

Wo Offenheit ist, ist Urteilskraft. Urteilskraft als Bedingung für Gerechtigkeit. Dagegen führt kalte Gerechtigkeit und die Kälte der Politik zu Gleichgültigkeit.

Aber jede Gleichgültigkeit tötet.

Der Preis der Demokratie in KW

27. Februar 2017

Redaktion

Swen Ennullat, Mitglied der Freien Wähler KW, hat in den letzten Tagen Akteneinsicht in die Kitakostenkalkulation der Stadt Königs Wusterhausen nehmen können. Dabei kamen einige Ungereimtheiten zutage. (Wir berichteten hier).

Vor zwei Tagen hatte diese Akteneinsicht für den ehrenamtlichen Elternvertreter ein unangenehmes Nachspiel: Ihm flatterte ein Gebührenbescheid der Stadtverwaltung über satte 169,85 Euro ins Haus. Seine Antwort an die Stadtverwaltung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Sehr geehrte Frau Schulz,
ich komme auf Ihr Schreiben vom 24.02.2017 zurück.

„Für die erfolgte Akteneinsicht und Anfertigung von Kopien“ hinsichtlich der Kostenkalkulation der Elternbeiträge der Kita-Satzung der Stadt Königs Wusterhausen am 15.02.2017 in den Räumen des Rathauses erheben Sie eine Gebühr in Höhe von 169,85 €.

Bzgl. der Berechnung verweisen Sie auf die „Verwaltungsgebührensatzung“ der Stadt Königs Wusterhausen vom 04.09.2006.

Ich lege gegen den Gebührenbescheid Widerspruch ein. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Email. 

Zum Sachverhalt

Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt seit längerer Zeit, eine neue Kitasatzung zu verabschieden.  Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, die Elternvertreter der Kitas an der Erstellung zu beteiligen. Dieser Prozess fand allerdings nicht statt. Der Kitaausschuss der Kita „Zwergenstadt“ hatte in seinen Sitzungen des letzten Jahres außerdem zuvor mehrfach versucht, die alte und nun auch die neue Gebührenkalkulation zu erlangen, um die Gebührenbescheide der Eltern überprüfen zu können. Die Offenlegungspflicht ergibt sich m. E. aus § 15 I Ziffer 6 des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg (GebGBbg). Da diese Anfragen von Seiten der Stadt dennoch stets unbeantwortet blieben, habe ich mich in meiner Funktion als Elternsprecher der aktuell 108 Kinder meiner Kita und deren Eltern am 20.11.2016 per Email an die zuständige Fachbereichsleiterin II, Frau Urban, und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Hanke (im Cc),  gewandt. Am 01.12.2016 verwies mich Frau Urban auf eine Pressemitteilung der Stadt im Internet. Hier sei die „Kostenkalkulation“ abgebildet. Dies entsprach nicht den Tatsachen. Die Veröffentlichung erfolgte erst am darauffolgenden Tag und umfasste lediglich eine Zusammenführung von Aufwendungen und Erträgen im Kitabereich. Eine Darstellung der Kalkulation durchschnittlicher Platzkosten erfolgte nicht.

Mit Emails vom 05.12.2016 und 13.12.2016 habe ich deshalb erneut den Fachbereich angeschrieben und Interpretationsfragen zur Veröffentlichung gestellt. Als Reaktion erhielt ich am 14.12.2016 nachfolgende Antwort der Fachbereichsleiterin II: 

„… hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Email und verweise auf die geplante gemeinsame Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses Anfang Februar 2017, bei dem ein öffentlicher Dialog möglich sein wird und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden“.

In der Sitzung des Kita-Ausschusses am 10.01.2017 wurde unter TOP 3.4 die neue Kita-Satzung ebenfalls im Beisein der zuständigen Sachgebietsleiterin der Stadt thematisiert. Von ihr erging die Auskunft, dass nur der Kämmerer die Platzkostenkalkulation heraus geben könnte, dies aber ablehnt. Als Termin der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses wurde der 09.02.2017 konkretisiert.

Da die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet im Vorfeld der Sitzung wiederum keine Platzkostenkalkulation umfasste, habe ich mich deshalb mit Email vom 05.02.2017 nochmals direkt an den Bürgermeister, Herrn Franzke, gewandt und um Herausgabe der Unterlagen zur vorbereitenden Prüfung gebeten und auf die Beantwortung meiner bereits am 05.12.2017 gestellten Fragen erinnert. Diese Email ging im Cc auch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Dreher und Herrn Kleis, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Hanke (selbst Mitglied im Finanzausschuss), dem Kämmerer, Herrn Perlick, sowie nochmals der Fachbereichsleiterin, Frau Urban, zur Information bzw. Vorbereitung zu. Jegliche Reaktion darauf blieb erneut aus.

In der Sitzung am 09.02.2017 erklärte der Kämmerer, dass die Kalkulation erst am 06.02.2017 fertig gestellt worden sein soll. (Die Gebührentabelle der Elternbeiträge war allerdings bereits Wochen vorher bekannt.) In der Einwohnerfragestunde der Sitzung nahm ich mein Rederecht wahr. Meine Fragen, die ich wie dargestellt sogar vorher eingereicht hatte,  blieben unbeantwortet. Herr Perlick und Frau Urban boten mir lediglich an, dass ich bei einer beauftragten Mitarbeiterin der Kämmerei, Frau Voth, nunmehr Akteneinsicht nehmen könnte. Eine Aushändigung der Kitakalkulation wurde immer noch abgelehnt. Auch Frau Voth lehnte bei meiner telefonischen Nachfrage und meinem Hinweis, dass ich aufgrund meines beruflichen Backrounds in der Lage wäre, die Kalkulation inhaltlich zu verstehen, eine Versendung ab und bestand auf einen persönlichen Termin im Rathaus. Dieser fand am 15.02.2017 statt und ich nahm ihn gemeinsam mit Frau Wollein, Stadtverordnete der Freien Wähler, wahr. Frau Voth bat noch eine weitere Mitarbeiterin hinzu, die sich aber am Gespräch nicht beteiligte und deren Rolle mir unklar blieb. Am Anfang erklärte Frau Voth, dass Frau Tyralla (Rechtsamt) im Vorfeld mit positivem Ergebnis geprüft hätte, ob ich die Kalkulation ausgehändigt bekommen könne. Hierfür sollte ich handschriftlich nur noch einmal einen Antrag stellen, was ich auch tat. 

Frau Voth legte Frau Wollein und mir danach zwei A 3 Blätter mit Excell-Tabellen vor und wir hatten eine knappe Stunde die Möglichkeit, Fragen zu stellen. In dieser Zeit habe ich mir Notizen auf die Blätter gemacht. Etliche unserer Fragen blieben jedoch unbeantwortet. Frau Voth erklärte vielmehr, dass die nachgefragten Zahlen vom Sozialbereich oder vom Personalamt der Verwaltung zugearbeitet worden wären. Wie diese zustande kämen, wüsste sie nicht. Entgegen den anfangs abgegebenen Bekundungen händigte Frau Voth die Unterlagen am Ende des Gesprächs auch nicht aus und verwies auf eine förmliche Bearbeitung meines Antrags. Außerdem einigten wir uns, dass ich mich nochmals kurz per Email an Frau Urban wenden sollte. Dies tat ich am darauffolgenden Tage. Da eine Antwort ausblieb und die beschließende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2017 ansteht, habe ich eine Woche später am 22.02.2017 per Email nachgefragt. Die Antwort ging mir am 25.02.2017 postalisch zu. 

II. Begründung
Zuallererst sei angemerkt; dass die von Frau Wollein und mir eingesehenen Unterlagen mir trotz Zusage nicht ausgehändigt worden. Es erfolgte lediglich die Versendung eines Ausdrucks, der als neue Anlage 7 seit wenigen Tagen auf der Homepage der Stadt abgerufen werden kann. Den habe ich aber nicht angefordert.

Außerdem hatte ich um keine schriftlichen Ausführungen zum Kita-Gesetz des Landes Brandenburg gebeten. Wie Sie wissen, ist die rechtsfehlerfreie Anwendung dieses Rechtsbereichs als Leiter eines Jugendamtes mein tägliches Geschäft.

Wer ein Herr „Dr. Baum“ sein soll, dessen Rechtsempfehlungen die Stadt Königs Wusterhausen offenbar folgt, erschließt sich mir nicht. Ich kenne einen Juristen gleichen Nachnamens nur aus dem Rechtsstreit bzgl. der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für ein Mittagessen“ der Stadt Prenzlau. Hier unterlag die von ihm vertretene Stadtverwaltung 2016 auch beim OVG Berlin/Brandenburg in zweiter und letzter Instanz. Seine Beratung ist also kritisch zu werten. Offenbar setzen sich seine Rechtsauffassungen vor Gericht nicht durch. Dies nur als Hinweis.

Dafür blieben in dem beigereichten kurzen Vermerk (ohne Briefkopf, Datum und Unterschrift) inhaltliche Fragen wieder vage und unbeantwortet (z.B. tatsächliche Anzahl der Krippen-, Kita- und Hortplätze pro Einrichtung) oder die Ausführungen überzeugen nicht (z.B. warum keine Abrufung von verfügbaren Landesmitteln oder Annahme aktueller Auslastungszahlen). 

Bei der Erstellung des Gebührenbescheides stellen Sie, wie eingangs aufgeführt, auf die „Akteneinsicht“ – also das Gespräch mit Frau Voth – und die „Anfertigung von Kopien“ ab. Zum Letztgenannten sei erinnert, dass die falschen (da unvollständigen) Duplikate übersandt worden. Ich bitte diesen Fehler zu korrigieren. 

Es erfolgt Ihrerseits ein Verweis auf Kostenerhebung nach dem Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetzes. Bitte legen Sie mir dar, welche individualisierten Akten ich eingesehen haben soll. Auf die Anwendbarkeit und Veröffentlichungspflicht Ihrerseits nach dem Gebührengesetz BB bin ich bereits eingegangen.

Sie zeigen mir außerdem nicht auf, welcher konkrete Tarif laut Anlage 1 „Gebühren nach Zeitaufwand“ der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt zur Anwendung gebracht worden sein soll. Dies bitte ich ebenfalls nachzuholen und die Zeiteinheiten inhaltlich zu hinterlegen. Bitte gehen Sie außerdem auf § 3 I ein (sachliche Gebührenfreiheit). Demnach werden für mündliche Auskünfte – und dazu zählt m. E. das Gespräch mit Frau Voth – gar keine Gebühren erhoben.

Haben Sie ferner – sollten Sie weiterhin auf die Anwendbarkeit des AIG und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Königs Wusterhausen bestehen – § 3 III auf seine Anwendbarkeit geprüft? Unstrittig dürfte sein, dass an der Offenlegung der Platzkostenkalkulation ein öffentliches Interesse besteht. In diesem Fall kann auf die Erhebung von Gebühren abgesehen werden. Sicherlich ist dies eine Ermessensentscheidung, diese impliziert aber eine ermessensfehlerfreie Prüfung.

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass in diesem Fall – unabhängig von den Auskunftsrechten, die gegenüber Frau Wollein als Stadtverordnete sowieso bestanden (Wie „teilen“ Sie dieses Gespräch eigentlich zeit- und kostenmäßig zwischen uns auf?) – die Verwaltungsgebührensatzung ebenfalls eventuell überhaupt nicht zur Anwendung kommen könnte, da meine Nachfragen letztendlich aus meiner Funktion als Elternsprecher (ebenfalls Beteiligungs- und Informationsrechte in Bezug auf den Träger der Einrichtung) und meiner konkreten Nachfrage während der Einwohnerfragestunde zu Stande kamen. § 2 II hat bspw. folgenden Wortlaut: „Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.“ Diese Antwort wollten Sie mir aber nicht geben und regten eine quasi „verspätete“ mündliche Antwort in Form eines Gesprächs mit Frau Voth an. Diesem Vorschlag folgte ich.

Außerdem dürfte es sich von selbst verstehen, dass auf anfallende Kosten vorher hingewiesen werden muss. Erst recht, wenn diese Gebührenerhebung durch Sie konstruiert wird. Dies ist aber nicht geschehen.

 Mit freundlichen Grüßen, Swen Ennullat, Niederlehme
Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“

Petition zum Kommunalen Anliegerstraßenbau 2017–2027

22. Februar 2017

Wolfgang Almus, Bürger aus Zernsdorf

Wir publizieren hier eine Petition von Wolfgang Almus, Einwohner von Zernsdorf, vom 20.02.2017 an den Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Dr. Franzke,
dieses Schreiben versteht sich als Petition im Sinne des § 16 BbgKVerf.

Herr Matthias von rbb-online hat mich freundlicherweise über die Antwort der Stadt auf seine Fragen zum kommunalen Anliegerstraßenbau in den Ortsteilen der Stadt Königs Wusterhausen informiert. Der Inhalt dieser Antworten wirft leider mehr Fragen auf, als dass er Fragen des rbb beantwortet, die ja im Prinzip meine von Ihnen seit Mitte 2016 nicht beantworteten Fragen sind.


Frage 1 rbb:
Gibt es ein Gesamtkonzept für den Straßen-Ausbau in den Ortsteilen?

ANTWORT DER STADT:  Ja, genau deshalb wurden die Einwohner darum gebeten, uns ihre Wünsche bezüglich der Reihenfolge der auszubauenden Straßen mitzuteilen. Anhand dieser Prioritätenliste wird das Gesamtkonzept erarbeitet.

Dazu ist festzustellen: Individuelle Anlieger einzelner Straßen verfügen regelmäßig nicht über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der Problematik eines Straßenbaus (Untergrund, Regenwasserentwässerung, Vorschriften hinsichtlich Straßenbreite, Parkbuchten, Sicherungsmaßnahmen etc.), sie sind ja keine Straßenbauexperten. Wenn man Anlieger ausschließlich nach ihren terminlichen Wünschen zum Bau ihrer jeweiligen Einzelstraße befragt, erhält man auch ausschließlich nur individuelle und Einzelstraßen-bezogene Rückmeldungen über Terminwünsche. Ökonomische und Straßenbau-praktikable Erwägungen bleiben dabei selbstverständlich außen vor.

Die Stadt hat somit „das Pferd von hinten aufgezäumt“, die richtige Reihenfolge wäre gewesen: Entwicklung eines Regenwasser-Beseitigungskonzeptes (mit Genehmigung der unteren Wasserbehörde), Entwicklung eines Konzepts von Gelände-bezogenen Kleingebieten der auszubauenden Straßen, dann Befragung der Anwohner in diesen Kleingebieten zur Erstellung einer Reihenfolge der Baumaßnahmen. Die Anwohner wären dann umfassend in die Planung einbezogen gewesen, wenn man das Konzept Gelände-bezogener Kleingebiete für den Anliegerstraßenbau vor der Terminabfrage bei den einzelnen Anliegern öffentlich für Interessierte zugänglich gemacht hätte.

Meine FrageWelche Gründe waren ausschlaggebend, dass die Stadt ohne Vorliegen eines genehmigten Regenwasser-Entwässerungskonzeptes Anlieger ausschließlich nach ihren Terminwünschen für den Ausbau ihrer speziellen Straße gefragt und dann die Reihenfolge der Einzelstraßenbau-Maßnahmen daraufhin festgelegt hat?


Frage 2 rbb:
Gibt es ein Regen-Versickerungskonzept für die Ortsteile von KW?

ANTWORT DER STADT: Ja, ein Regenentwässerungskonzept liegt inzwischen auch für die Ortsteile vor. Es ist aber nicht zwingende Voraussetzung für die Planung und Genehmigung von Einzelvorhaben.

Dazu ist festzustellen: Am 04.10.2016 lag lt. Auskunft des Landratsamtes jedenfalls noch kein Regenwasserbeseitigungskonzept für die Ortsteile vor, es war lediglich beauftragt. Trotzdem hatte die Stadt im ersten Halbjahr 2016 nach eigenem Bekunden (siehe Veröffentlichung der Pressestelle im Herbst 2016) 5722 Straßenanlieger befragt, wie schnell ihre Straße ausgebaut werden soll. Auf der Grundlage der 3858 Rückmeldungen erstellte die Stadt dann eine Reihenfolge aller auszubauenden Sandpisten. Hier geht es also nicht um „Planung und Genehmigung von Einzelvorhaben„, sondern vielmehr um die Summe aller Einzelmaßnahmen als „Anliegerstraßenbau-Konzept“.

Meine Fragen: Welcher Grund lag vor, dass die Stadt ohne genehmigtes Regenwasserbeseitigungskonzept trotzdem ein umfassendes „Konzept“ für den gesamten Anliegerstraßenbau in den Ortsteilen festgelegt hat?
Besteht die Möglichkeit, Einblick in dieses Regenwasserbeseitigungskonzept zu nehmen?


Frage 3 rbb:
Sind beim Ausbau der Straßen evtl. Versickerungsproblematiken berücksichtigt, so dass ein nachträgliches Aufreißen von neu gebauten Straßen vermieden werden kann?

ANTWORT DER STADT: Selbstverständlich. Beim Straßenbau werden grundsätzlich die Regeln der Technik berücksichtigt, die Planer haben stets die Niederschlagswasserentsorgung  – auch im Umfeld – im Blick. Da die meisten Straßen in Königs Wusterhausen aber kaum Gefälle haben, ist die Entwässerung nicht besonders problematisch.

Dazu ist festzustellen: Wird in hügeligem Gelände, wie im Ortsteil Zernsdorf, Einzelstraßen-bezogen gebaut, ist es zwangsläufig, dass bei neu gebauten, also fertigen Straßen renaturierte Flächen und/oder befestigte Straßenflächen wieder aufgerissen werden müssen, um z. B. Versickerungsbecken oder Rigolen für die später zu bauende Straße anlegen zu können. Plant man Kleingebiets-bezogen, entsteht hingegen dieses Problem so erst gar nicht.  Die o. g. Antwort der Stadt steht folglich in Widerspruch zu ihrer eigenen Reihenfolge der zu bauenden Anliegerstraßen.

Meine Fragen: Bei der von der Stadt veröffentlichten Reihenfolge der zu bauenden Einzelstraßen müssten beim Bau einer Einzelstraße zwangsläufig Entwässerungsmöglichkeiten für einmündende, später auszubauende Gefälle-Sandpisten vorgesehen werden. Ansonsten müssten renaturierte Flächen und ggf. Straßenflächen neu gebauter Straßen wieder aufgerissen werden. Wie sollen die daraus entstehenden Kosten von den Baukosten der zu bauenden Straßen abgegrenzt werden, damit nicht die Anlieger der aktuell gebauten Straße mit Kosten belastet werden, die an sich die Anwohner der später zu bauenden, einmündenden Straße zu tragen haben? Verauslagt die Stadt diese Kosten zunächst, um sie dann an die Anlieger der später zu bauenden Straßen weiterzugeben?


Frage 4 rbb;
Werden die Ausbauvorhaben als Einzelstraßen oder als Kleingebiete geplant und gebaut?

ANTWORT DER STADT: Ja, nach Bedarf werden Ausbaugebiete zusammengefasst. Da der Ausbau einer Straße jedoch auch immer eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung der Anwohner darstellt, haben wir uns entschieden, die Bürger miteinzubeziehen und nach ihren Ausbauwünschen zu befragen.  Es gibt auch Anwohner, die keinen Wert auf den Ausbau ihrer Straße legen.

Dazu ist festzustellen: Wie die Reihenfolge der aufgeführten Einzelstraßen in der Pressemitteilung der Stadt schlüssig zeigt, werden eben keine Ausbaugebiete zusammengefasst. Vielmehr betrachtet die Stadt offensichtlich den Bau von Einzelstraßen = Summe von Einzelmaßnahmen als schlüssiges „Konzept“.

Richtig ist, dass der Straßenbau für die Anlieger eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Hätte die Stadt vernünftig geplant, hätte sie Kleingebiet-bezogen dann alle Straßenanlieger in den „Kleingebieten“ nach ihren Ausbauwünschen befragen und dann eine Rangfolge der Baumaßnahmen festlegen können. Ein Kleingebiet-bezogenes Konzept würde Anwohner und den Stadthaushalt (Stadtanteil immerhin je nach Ausbaugrad der Straße 10 % oder 30 %!) finanziell ein wenig entlasten können.

Meine Frage: Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der Veröffentlichung der Stadt „Kommunaler Anliegerstraßenbau“ und der dem rbb gegebenen Antwort?


Frage 5 rbb:
Wurden in der aktuellen Reihenfolge des Ausbaus Sachzwänge wie Schulwege etc. berücksichtigt?

ANTWORT DER STADT: Wir reden von Anliegerstraßen, die verkehrlich  alle gleichbedeutend sind.  Es gibt  in Zernsdorf die Straße zum langen Berg, die zur Schule führt und noch ausgebaut werden muss. Die gehört allerdings nicht zum Anliegerstraßen- Ausbauprogramm, sondern wird – gerade aufgrund der höheren Verkehrsbedeutung – im Rahmen des Straßenausbaukonzepts ab 2018 ausgebaut.

Dazu ist festzustellen: Das Beispiel der Straße „Zum Langen Berg“ zeigt schlüssig das fehlende Konzept der Stadt, das eben Ausbaugebiete nicht zusammenfasst. Wird „Zum Langen Berg“ als Insellösung mit erheblichem Gefälle ab 2018 ausgebaut, muss sie spätestens dann wieder aufgerissen werden, wenn u. a. der Lindenweg mit seinem erheblichen Gefälle in Richtung Straße „Zum Langen Berg“ ausgebaut wird und Versickerungsmöglichkeiten für das Regenwasser des Lindenwegs geschaffen werden müssen.

Meine Fragen: Erfreulich ist, dass die Stadt ab 2018 den Schulweg „Zum Langen Berg“ endlich ausbauen will. Werden Entwässerungsmöglichkeiten z. B. für den Lindenweg dann gleich mit geplant? Verauslagt die Stadt diese Kosten für die anzulegenden Rigolen für den Lindenweg, der ja erst an 58. Stelle der Reihenfolge auftaucht? Sind wieder für den Lindenweg 100-qm-Becken für die Regenwasserentwässerung geplant? Wenn ja, wie sehen die Sicherungsmaßnahmen aus?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass dieses Schreiben als Petition im Sinne des § 16 BbgKVerf zu verstehen ist, und erwarte eine Antwort innerhalb der vorgesehenen Fristen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Almus

© Foto Redaktion: Nordstraße in Zernsdorf

BI Wernsdorf informiert 02/2017

22. Februar 2017

Hermann Wilke & Joachim Schulz, BI Wernsdorf

Zum BER

Nun ist nach den Berliner Abgeordnetenhauswahlen und seit der Jahreswende die „Katze aus dem Sack“:

  • Die Berliner Grünen und Linken verabschieden sich entgegen ihren Wahlprogrammen vom Nachtflugverbot und reichen somit der Berliner SPD-Spitze und unserer Landesregierung, die das ja bereits vorgemacht haben, die Hand. Mehr noch, wegen des weiteren Betriebes von Schönefeld-Alt droht uneingeschränkter Nachtflug auf der Nordbahn.
  • Die Inbetriebnahme des BER wird nunmehr auf Grund von ca. 1000 nicht funktionsfähigen Automatiktüren, sowie Problemen in Sprinkler- und Rauchbrandwarnanlage auf Mitte 2018 verschoben.
  • Weitere Verzugskosten in Höhe 30 Mio. € pro Monat fallen zu der bisher verausgabten Bausumme von über 6,4 Mrd. € an.

Zur Verantwortung gezogen wird NIEMAND, denn der Steuerzahler zahlt munter weiter. Der neue Aufsichtsrat mit dem Berliner OB an der Spitze, flankiert von zwei schlagkräftigen Senatoren, wird es aber nun packen, zumal der eine von ihnen, der für Kultur zuständige, sehr sachkundig auf dem Gebiet des Denkmalschutzes sein soll – die ideale Lösung für den BER!

Zum Windpark

Die ABO Wind AG plant zum 1. April 2017 ein Windparkfest mit Führungen und Besichtigungen an einer Windkraftanlage bei Uckley und lädt Vereine der Anliegergemeinden dazu ein. Wir sagen dazu: Die Bürgerinitiative Wernsdorf lehnt das vorgesehene Fest strikt ab! Seit dem Jahr 2011 haben wir uns gegen die Errichtung eines Windparks in unserem Waldgebiet Uckley gemeinsam mit der Bürgerinitiative Zernsdorf/Uckley  aus Gründen des Naturschutzes  und der absehbaren Doppelbelastung der Anwohner zusätzlich durch den BER bis zur ersten Instanz des Verwaltungsgerichtes Cottbus zur Wehr gesetzt. Leider konnten wir aus finanziellen Gründen das Klageverfahren nicht fortführen!

Darüber hinaus haben wir alle Aktionen zur Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern aktiv unterstützt! Das von der ABO Wind AG geplante „Windparkfest“ betrachten wir als Werbeveranstaltung des Investors, der damit gleichzeitig einen Beitrag zur Brechung des Widerstandes der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen die unsägliche Energiepolitik unserer Landesregierung leisten will.

Zur Massentierhaltung

Mit der Niederlehmer BI „KW stinkt`s“ erklären wir uns in ihrem Kampf gegen die Erweiterung der dortigen Hähnchen Schlachtanlage (240.000 Tiere pro Tag), die eine erhebliche Umweltbelastung für die Anwohner bedeutet, solidarisch! Die Erörterung der Einwendungen gegen das Vorhaben, von denen auch unsererseits einige eingereicht wurden, findet am 30.03.2017  10.00 Uhr im Bürgerhaus „Hans Eisler“ in KW statt.

Diese Erweiterung würde die Errichtung weiterer 190 Mastställe mit Massentierhaltung nach sich ziehen.

Zum Straßenzustand in Wernsdorf/Ziegenhals

Was wir im Sommer als Staubpisten bezeichnen, verwandelt sich im Winter erst in gefährliche Eisbahnen und dann bei Tauwetter in Schlammlöcher. Während der vergangenen kalten Tage konnten ältere Menschen ihre Häuser/Wohnungen quasi nicht zu Fuß verlassen. Und das, obwohl geräumt und gestreut wurde.  Der gewachsene Autoverkehr (z. B. In Ziegenhals) walzt alles platt und erzeugt immer wieder spiegelglatte Eisbahnen.

Anrainer von ausgebauten Straßen können wahrscheinlich darüber nur lächeln, aber 27 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte man in den inzwischen stark gewachsenen Siedlungsgebieten von Wernsdorf wahrlich eine bessere Situation vorfinden.

Die Initiativen der Stadtverwaltung zum (privaten) Straßenbau schleppen sich so dahin und geben dubiose Ranglisten vor. Diese richten sich nicht etwa nach dem Zustand der Straße, sondern tolerieren die Blockadehaltung mancher Anrainer, die nicht permanent hier wohnen und angeblich dafür kein Geld haben. Und das in einer Zeit, wo Darlehen für fast 0% Zinsen ausgereicht werden. Nur zur Erinnerung: Eine ausgebaute Straße erhöht nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie.

Zu allen vorgenannten Missständen bleibt uns nur der schwache Trost: Die nächsten Wahlen kommen bestimmt!

Hermann Wilke & Joachim Schulz

Offener Brief des KEBK zur Kitasatzung in KW

22. Februar 2017

Axel Hagedorn, Sprecher Kreiselternbeirat Kita LDS (KEBK)

Sehr geehrte Stadtverordnete der Stadt Königs Wusterhausen,
anbei ein offener Brief zum Thema Kitasatzung in KWh in Vorbereitung Ihrer Sitzung am 27.02.2017.
Bitte lassen Sie diese Argumente in Ihre Entscheidungsfindung einfließen.
Mit freundlichen Grüßen,
Axel Hagedorn (Sprecher Kreiselternbeirat Kita LDS)

Sehr geehrte Stadtverordnete,

wir als Kreiselternbeirat Kita LDS (KEBK) unterstützen die Anliegen unserer Mitglieder aus Königs Wusterhausen und wenden uns deshalb bezüglich des Entwurfes der neuen Kitasatzung und der allgemeinen Kitasituation in Ihrer Stadt an Sie als Vertreter der Eltern (Bürger) und Entscheidungsträger in diesen Angelegenheiten.

Wir bitten Sie, die folgenden sieben Aspekte noch einmal zu überdenken und sie bei Ihrer Entscheidung auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2017 bei Ihrer Abstimmung über die Kitasatzung einfließen zu lassen.

1) Es erfolgte bei der Überarbeitung des Entwurfs der neuen Kitasatzung keine Beteiligung der Eltern über die Kitaausschüsse im Vorfeld trotz Zusage des Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke am 21. November 2016 im Hauptausschuss. Diese Zusage hat er auf der Sitzung am 5.12.2016 gegenüber allen anwesenden Eltern wiederholt. Wir würden es daher begrüßen, wenn Sie dafür eintreten, dass den Eltern diese wichtige Teilhabemöglichkeit gegeben wird.

2) Eine schlüssige Kalkulation der aktuellen Durchschnittskosten eines Betreuungsplatzes in der Stadt Königs Wusterhausen konnte von Seiten der Verwaltung nicht glaubhaft dargelegt werden. Die vorgelegte Kostenkalkulation beruht auf den Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2014/15, seinerzeit waren noch freie Plätze verfügbar. Die aktuelle Platzauslastung liegt jedoch im gesamten Stadtgebiet deutlich über 100%, was die Verteilung der Gesamtkosten merklich minimieren müsste. Weiterhin konnte die Verwaltung bisher nicht darstellen, dass alle zusätzlichen Erträge – wie zum Beispiel aus den Fördermitteln des Landes – tatsächlich einnahmeseitig und damit kostensenkend in die Berechnung mit aufgenommen wurden.

3) Die angegebenen Kosten des technischen Personals sind zweifelhaft. Für neun Einrichtungen werden 27 Vollzeiteinheiten (E2 Stufe 3) zur Anwendung gebracht, konkret 17 Reinigungskräfte und 10 Hausmeister, insgesamt 875.000 € an Ausgaben. Laut Aussagen der Verwaltung soll es sich jedoch um Teilzeitkräfte handeln. Demzufolge wären also wesentlich geringere Kosten anzusetzen. Fraglich ist, ob dieses Personal nur für Satzungszwecke eingesetzt wird oder auch andere Aufgaben innerhalb der städtischen Struktur übernimmt.

4) Die neue Richtlinie zur Finanzierung von Kindertagespflegepersonen im Landkreis ist noch nicht beschlossen. Sinnvoll wäre es daher, die neue Satzung erst zu verabschieden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Andernfalls müssen Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege doppelt Frühstücks- und Vesperkosten zahlen.

5) Wir appellieren an Sie als gewählte Vertreter der Eltern (Bürger), die Kosten für Familien mit mehreren Kindern deutlich zu senken. Für eine Stadt, die sich kinderfreundlich bezeichnet, werden kinderreiche Familien unzureichend finanziell entlastet. Dies führt dazu, dass sich Familien aktuell und auch zukünftig gegen mehrere Kinder entscheiden werden.

6) Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf fühlen sich Familien diskriminiert. Geringverdiener und Besserverdiener werden gegeneinander ausgespielt, da die Schere der zu zahlenden Beiträge eine zu große Spanne aufweist. Eltern mit niedrigem Einkommen konnten bisher durch eine Bezuschussung ihre Ausgaben vom Landkreis erstattet bekommen. Diese Kosten werden nun auf andere Eltern abgewälzt. So etwas spaltet die Gesellschaft. Überdenken Sie bitte, ob Sie eine derartige soziale Entwicklung unterstützen möchten.

7) Für Eltern stellt die Qualität der Betreuung in den Einrichtungen einen wesentlichen Aspekt für die Zufriedenheit, und damit auch für die Bereitschaft, höhere Gebühren zum Wohl ihrer Kinder zu akzeptieren, dar. Viele Elternvertreter berichten jedoch über Qualitätsverlust aufgrund von Gruppenvergrößerung oder Nichteinhaltung der Vorgaben für die Bemessung der Spiel- und Außenflächen. Auch die jahrelang vernachlässigte Instandhaltung der vorhandenen Einrichtungen und des methodischen Lehrmaterials wird bemängelt. Die Befähigung des pädagogischen Personals wird in einigen Fällen kritisch hinterfragt. Wieso sollen also die Eltern höhere Beiträge entrichten, wenn damit keine wesentlichen Verbesserungen einhergehen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Hagedorn
Sprecher KEBK

Stadt vergibt Fördermittel für besondere kulturelle Veranstaltungen

21. Februar 2017

Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, Stadt Königs Wusterhausen

Pressemeldung 21.2.2017
Auch in diesem Jahr wird die Stadt Königs Wusterhausen die Durchführung von besonderen kulturellen Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt in Anlehnung an die derzeit geltende Kulturförderrichtlinie der Stadt Königs Wusterhausen, die Unterstützung wird aber zusätzlich zu den im Rahmen der Kulturförderrichtlinie der Stadt Königs Wusterhausen erteilten Zuwendungsbescheiden gewährt.

Interessenten sind hiermit aufgefordert, ihre Bewerbung bis 13.03.2017, 12.00 Uhr, bei der
Stadt Königs Wusterhausen
Vergabestelle
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

einzureichen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt unter www.koenigs-wusterhausen.de zu finden.

Einsichtnahme in die Platzkostenkalkulation der städtischen Kindertagesstätten

17. Februar 2017

Redaktion
Die Daten zur Kinderzahl von 2014/15, aber ein Personalschlüssel von 2018 und später angesetzt – das ist die Basis der neuen Platzkostenkalkulation.

In der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses am 9. Februar 2017 berichtete der stellvertretende Bürgermeister, Herr Perlick, auf unsere Nachfragen hin, dass am 6. Februar 2017 eine Platzkostenkalkulation für die kommunalen Kindertagesstätten fertiggestellt worden sei, die selbstverständlich in der Verwaltung eingesehen werden könnte.

Der so kurz zurückliegende Zeitpunkt der Erstellung hat uns natürlich überrascht, waren doch die zukünftig durch die Eltern zu zahlenden Gebühren schon Wochen vorher bekannt. Wir waren mit unserem gesunden Menschenverstand davon ausgegangen, dass diese Kalkulation Grundlage der Berechnung der Gebühren sein müsse. Aber weit gefehlt. Herr Perlick klärte uns umgehend auf und gab an, dass sich die Verwaltung für die neue Satzung intern das Ziel gesetzt habe, nicht weniger Kitagebühren als mit der alten Satzung einzunehmen. Dies würde ihnen mit dem vorliegenden Entwurf nicht nur gelingen, sie würden gar eine vierstellige Summe zusätzlich auf Kosten der Eltern für die Stadtkasse erzielen. Von Seiten der Politik, also den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, hätte es diesbezüglich keinerlei Vorgaben gegeben.

Nach Auskunft der verantwortlichen Fachbereichsleiterin, Frau Urban, selbst ehrenamtliche Bürgermeisterin in Märkisch Buchholz, sei der vorliegende Entwurf der Satzung mit den Fraktionen (aber nicht wie einmal versprochen mit den Elternvertretern) abgestimmt. Die Mehrheiten scheinen also für die Annahme der überarbeiteten Fassung durch Ausschüsse und SVV schon sicher zu sein.

Priska Wollein, Stadtverordnete ohne Fraktionsstatus, und Swen Ennullat von den Freien Wählern KW nahmen dennoch den Vizebürgermeister beim Wort und haben sich am 15. Februar 2017 im Rathaus die Platzkostenkalkulation der Kitas genauer angesehen und erklären lassen.

Zuallererst: die Verwaltung hat zur Berechnung der neuen Beiträge, die ab Juli 2017 in Kraft treten sollen, die Belegungszahlen der Jahre 2014 und 2015 herangezogen. Im Gegensatz zu den derzeit voll ausgelasteten bzw. überbelegten Einrichtungen waren seinerzeit noch freie Plätze verfügbar. Geringere angenommene Kinderzahlen führen aber – rein rechnerisch – zwangsläufig zu höheren Kosten des einzelnen Platzes. Allein die realen Zahlen des laufenden Jahres hätten für geringere Kosten pro Platz gesorgt!

Als nächstes fiel auf, dass die Verwaltung nicht glaubhaft darlegen konnte, dass alle zusätzlichen Erträge – wie zum Beispiel aus den Fördermitteln des Landes – tatsächlich einnahmeseitig und damit kostensenkend in die Berechnung mit aufgenommen wurden.

Ferner wurde festgestellt, dass die Gesamtkosten des technischen Personals (Reinigungskräfte und Hausmeister) der neun städtischen Kitas nach Vollzeitstellen (!) kalkuliert sein müssten, um auf die angegebene Summe zu kommen. Betont wurde aber – und dies ist nach unserer Kenntnis auch glaubhaft – dass die 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. d. Regel in Teilzeit arbeiten würden. Demzufolge wären also wesentlich geringere Kosten als die veranschlagten rund 876.000 € in Ansatz zu bringen.

Diese und weitere Fragen zu Unstimmigkeiten der Platzkostenkalkulation haben wir umgehend schriftlich formuliert und an den zuständigen Fachbereich gestellt. Nun hoffen wir auf baldige Antwort.

Solange müssen wir davon ausgehen, dass die Stadt keinen Nachweis der aktuellen Durchschnittskosten des jeweiligen Platzes aufbringen kann oder will. Nur auf dieser Basis könnten aber die öffentlichen Leistungen und die durch die Eltern zu zahlenden Beiträge ermessensfehlerfrei in Relation gesetzt und danach die Beitragsstufen festgelegt werden.

Was uns darüber hinaus noch aufgefallen ist: Es ist natürlich nicht berücksichtigt, dass bereits im laufenden Jahr 2017 Fördermittel und Finanzierungshilfen für Erzieherstellen durch das Land ausgeschüttet werden – diese Gelder werden sicher von der Stadt gern genommen (sofern ein Antrag erfolgt), ohne die Eltern im gleichen Zug zu entlasten. Aber dass diese Angebote der Finanzverwaltung noch nicht mal bekannt waren, erstaunt doch.

INSEK-Marktplatz – Austausch mit Bürgern zur Stadtentwicklung

14. Februar 2017

Pressestelle Stadt Königs Wusterhausen

Am 2. März 2017, 17.00 bis ca. 20.00 Uhr, veranstaltet die Stadtverwaltung einen Ideen-Marktplatz zum Austausch über die städtebauliche Weiterentwicklung der Stadt Königs Wusterhausen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind in den Rathaussaal, Schlossstraße 3, eingeladen.

Seit 2007 gibt es für Königs Wusterhausen ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept, das Grundlage für die Ausrichtung der Entwicklung der Stadt ist. In den vergangenen zehn Jahren hat sich Königs Wusterhausen in vielen Bereichen entscheidend weiterentwickelt, und wichtige Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert. Um einen aktuellen strategischen Rahmen für die Stadtentwicklung zu schaffen, wird das Stadtentwicklungskonzept, abgekürzt INSEK, fortgeschrieben.

Erneut erfolgt eine gesamtstädtische Betrachtung verschiedener zentraler Themenfelder – von Siedlungsentwicklung und Wohnen über die Gestaltung der Innenstadt bis hin zu Verkehr und Mobilität, Umwelt und sozialer Infrastruktur. Die derzeitige Situation wird analysiert, Entwicklungstendenzen abgestimmt und daraus zukünftige Aufgaben und Strategien der Stadtentwicklung für die kommenden Jahre abgeleitet. Die Erarbeitung erfolgt mit Unterstützung des Büros complan Kommunalberatung aus Potsdam.

Die breite und auch konstruktiv-kritische Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Hierfür wird ein so genannter INSEK-Marktplatz als öffentliche Veranstaltung im Rathaussaal der Stadt Königs Wusterhausen durchgeführt. Auf der Veranstaltung werden zentrale Themen, Aufgaben und Handlungsbedarfe für die Stadtentwicklung vorgestellt, diskutiert und weiterentwickelt. Bürgermeister Dr. Lutz Franzke lädt herzlich dazu ein, sich in diesem Rahmen zu informieren sowie aktiv zu beteiligen und freut sich auf Ideen, Anregungen und Wünsche für unsere Heimatstadt Königs Wusterhausen.

INSEK-Marktplatz – Werkstatt zur Entwicklung Königs Wusterhausens
2. März 2017, 17.00 bis ca. 20.00 Uhr
Rathaus, Saal im Haus A, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

Veranstalter ist die Stadtverwaltung.

Bildunterschrift: Die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes als eine Schlüsselmaßnahme des Stadtentwicklungskonzeptes war Schwerpunkt der Bürgerveranstaltung im April 2016.