Archiv der Kategorie: Politik und Verwaltung

Die Abschiedsworte unseres Bürgermeisters

11. März 2021

Swen Ennullat, Bürgermeister von Königs Wusterhausen

Heute enden für mich dreieinhalb anstrengende aber auch wunderbare Jahre voller Eindrücke, die mich mein Leben lang begleiten werden. Ich konnte unglaublich viele Erfahrungen gewinnen und tolle Menschen kennenlernen. Dafür bin ich sehr dankbar. Viele von Euch werden meinen Weg weiter begleiten.

Bedanken möchte ich mich bei allen, die mich in dieses großartige Amt gewählt haben. Und insbesondere denen, die auch weiterhin an mich glauben. Das bewegt mich sehr. Ich bin stolz darauf, so treue Unterstützer zu haben. Ich weiß gar nicht, wie ich Euch danken soll.

Die Zusammenarbeit mit der SVV war nur ein Aspekt meiner Arbeit, aber offenbar für die Öffentlichkeit der Entscheidende. Ohne Frage, für den Bruch mit Teilen der Stadtverordneten trage ich auch persönliche Verantwortung. Ich werde das für mich aufarbeiten.

Die letzten Wochen waren aber für meine Familie und mich der wirkliche Einschnitt. Mit Schrecken haben wir das Agieren eines selbsternannten „Bündnisses“ der Stadtpolitik aus der „ersten Reihe“ verfolgen müssen. Dieses Handeln ohne Anstand, Würde und Moral hätten wir uns nie vorstellen können.

Ich bin gespannt, ob sich nun die Stadtpolitik wieder beruhigt und alle Stadtverordnete wieder respektvoll mit der Verwaltung zusammenarbeiten werden. Ich kann es meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur wünschen. Ich war stets auf die Arbeit, die im Rathaus geleistet wird, sehr stolz. Gerade im letzten Jahr haben wir unter Corona-Bedingungen gezeigt, wie zuverlässig wir sind.

Natürlich werde ich aus einer anderen Perspektive das Wirken der Stadtverordneten und der Verwaltung weiter verfolgen. Viele Aufgaben sind drängend. Der Haushalt 2021 nimmt jetzt den dritten Anlauf und ich weiß nicht, wie 20 Mio € an Investitionen gestrichen werden sollen. Dieser Auftrag an die Verwaltung ist nicht zu realisieren. Gerade bei der jetzigen Dynamik der Entwicklung unserer Stadt. Hoffentlich schafft ein anderer die Grundschule in Senzig zu bauen; ohne mich wird vielleicht auch das Kasernengelände zur Vermarktung freigegeben; genauso wie die Brache am Schlossplatz; und vergesst mir nicht den Niederlehmer Wasserturm und eine siebte kommunale Grundschule.

Mir wird die Last der Verantwortung für unser Königs Wusterhausen von den Schultern genommen. Gerne hätte ich sie auf jemand anderen übertragen. Das wird jedoch noch einige Zeit dauern. Ich bin gespannt, welchen Bürgermeister das „Bündnis“ für uns ausgesucht hat.

Gebt alle auf Euch acht!

Swen Ennullat
Bürgermeister

Journalistin wird verunglimpft – Offene Antwort auf einen offenen Brief

7. März 2021

Redaktion Stadtfunk

Die Herren Dorst und Marx betreiben einen privaten Blog. Auf dem steht noch nicht viel. Von insgesamt vier Beiträgen beschäftigen sich drei damit, eine investigative Journalistin des Rundfunks Berlin Brandenburg (rbb) zu beschädigen und deren Berichterstattung zu verunglimpfen.
(Stadtfunk berichtete am 1. März)

Welche Scheu haben sie vor unbestechlichem und kritischem Journalismus? Es liest sich, als ginge es um viel mehr.

Wir erhielten die Replik des betroffenen Vaters in Form eines Offenen Briefes, in dem er sich gegen die Verunglimpfung der Journalistin durch die Herren Dorst und Marx in einem ebenfalls Offenen Brief wehrt. Und liegt die Erlaubnis zum Veröffentlichen des Briefes vor. Lesen Sie selbst:

Königs Wusterhausen profitiert von Tesla-Ansiedlung

5. März 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide (Mark) nimmt immer konkretere Formen an. Von dieser Ansiedlung vor den Toren Berlins profitiert nicht nur Grünheide selbst, sondern sie strahlt auf den gesamten Agglomerationsraum aus. Die Stadt Königs Wusterhausen ist mit dem Bürgermeister Swen Ennullat an der Steuerungsgruppe des Tesla-Umfeld-Entwicklungskonzeptes beteiligt, denn natürlich hat die Ansiedlung eines global players wie Tesla auch Auswirkungen auf die hiesige Stadtentwicklung.

Die Stadtverwaltung erhielt bereits einige Anfragen, die die Tesla-Ansiedlung als Begründung anführen, in Königs Wusterhausen Wohnen oder Gewerbe entwickeln zu wollen. „Diese Dynamik in der Stadtentwicklung wirkt zusätzlich auf die schon vorhandene Wachstumsdynamik ein. Jetzt ist die Zeit, in der wesentliche Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt werden“, erklärt Swen Ennullat.

Private Wohnbauprojekte in der Rundfunkstadt wie „Wohnen am See“ in Zernsdorf, das sich in Planung befindende Hafenquartier oder das zu entwickelnde ehemalige Kasernengelände in Niederlehme bzw. das Projekt „Wohnen am Nottekanal“ sind deutliche Zeichen für den zunehmenden Zuzug.

Doch auch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH möchte mit der Entwicklung Schritt halten und weitere Wohnangebote schaffen. Der vierte Bauabschnitt Am Mühlenfeld mit 32 Wohnungen soll im Jahr 2023 fertiggestellt sein. Darüber hinaus sollen die Dachgeschosse bei Bestandsgebäuden ausgebaut werden. „Derzeit läuft dazu eine Planungsuntersuchung. Wir möchten die Dächer nicht anheben, sondern den vorhandenen Raum nutzen“, erklärt Sandra Knackfuß, Geschäftsführerin der WoBauGe. Wenn die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis kommt, könnten ab 2024 insgesamt 40 Wohnungen entstehen. Das entspricht einer Investition von etwa 5 Millionen Euro.

Nicht nur als Wohn-, sondern auch als Wirtschaftsstandort ist Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung attraktiv. In der Automobilindustrie spielt die exakte Zulieferung von für die Produktion benötigten Waren eine wesentliche Rolle. Das Güterverkehrszentrum (GVZ) Schönefelder Kreuz mit dem Hafen Königs Wusterhausen hat in dieser Hinsicht einen Standortvorteil. Durch das Tesla-Projekt wird die Hafenerweiterung vorangetrieben. Das bestehende Containerterminal wird erweitert. Zudem sind die Planungen für ein großes weiteres trimodales Containerterminal im Südhafen aufgenommen worden.

Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau eines zusätzlichen Gleises am bestehenden Terminal begonnen werden. Das GVZ Schönefelder Kreuz wird eine wesentliche Funktion für die Werksversorgung von Tesla haben. Von hier aus können die Container minutengenau an die Produktionsrampen im Werk zugestellt werden.

Swen Ennullat, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der LUTRA ist, begrüßt die Entwicklung des Hafens. „Auch unabhängig von der Tesla-Thematik hat der Hafen in den vergangenen Jahren eine wunderbare Entwicklung genommen. Dafür danke ich Herrn Fiedler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr. Wir hatten noch nie einen solch erfolgreichen Jahresbeginn wie 2021– Gratulation! Und ich bin überzeugt, dass unser Hafen auch für Tesla ein zuverlässiger und wichtiger Partner sein wird.“

Foto: Der Hafen Königs Wusterhausen wird für die Lieferkette der Tesla-Fabrik eine wichtige Stütze. © © Stadt Königs Wusterhausen

Geschichte einer angehängten Straftat

2. März 2021

Redaktion Stadtfunk

In den Jahren 2013 und 2014 war Swen Ennullat bereits schon einmal im Rathaus von Königs Wusterhausen angestellt. Als Fachbereichsleiter war er zuständig für Familie, Bildung und Soziales, Ordnung und Sicherheit, Brand- und Zivilschutz.

Im Laufe dieser Tätigkeit deckte er mehrere Unregelmäßigkeiten auf und wurde daraufhin vom damaligen Bügermeister Franzke am 9. September 2014 fristlos gekündigt, sofort von seinem Arbeitsvertrag „freigestellt“, musste auf der Stelle sein Büro räumen und seinen Dienstausweis abgeben.

Viele Details zu diesen Vorgängen sind hier zu finden:

https://www.anstageslicht.de/themen/vetternwirtschaft/whistleblower-swen-ennullat/whistleblower-chronologie-swen-ennullat/

Uns liegen einige Dokument dazu vor, wie es weiterging und wie es dazu kam, dass letztendlich am 12. Oktober – kurz nach der Stichwahl Ennullats zum Bürgermeister – zu eine Hausdurchsuchung im Privathaus der Familie Ennullat durch das Landeskriminalamt stattfand.

Aber der Reihe nach:

Wir habe Belege dafür, dass dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt bereits im Oktober 2015, ein Jahr nach dem Weggang Ennullats, Unterlagen zu den von Ennullat aufgedeckten Unregelmäßigkeiten vorenthalten werden sollten. Hier ein Schreiben von Werner Blume, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, an den für die Stadtverwaltung tätigen Rechtsanwalt, in dem überlegt wird, wie man das RPA von dem Begehr nach Prüfung der fraglichen Vorgänge abbringen kann. Lesen Sie selbst:

Für uns geht daraus klar hervor, dass die betreffenden Unterlagen zu diesem Zeitpunkt noch im Rathaus waren, aber von BM Franzke und seinem Kämmerer Perlick nicht herausgegeben werden sollten, die diese dadurch belastet würden. Für diese Tatsache sprechen auch Stellungnahmen von zwei Mitarbeitern der Verwaltung (Namen und Unterschriften unkenntlich gemacht, d. Red.):

Mit der Aufstellung von Swen Ennullat 2017 zum Kandidaten der Freien Wähler für die Wahl zum Bürgermeister ergab sich für die Vertreter der SPD und der CDU ein völlig neues Feindbild. Offenbar galt es nun, mit allen Kräften diesen parteilosen Kandidaten zu verhindern. Also schmiedeten die Herren Michael Reimann (Fraktion SPD/Wir-Für-KW), Georg Hanke (SPD, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung) und Jörn Perlick (CDU, Beigeordneter und Kämmerer der Stadt KW) einen Plan. Eine Strafverfolgung gegen Ennullat erschien ihnen das geeignete Mittel, ihn in der heißen Phase des Wahlkampfes öffentlich zu kompromittieren und für die Bürger unwählbar zu machen.

Zunächst schrieb Reimann einen Brief an Perlick, in dem er nach den Akten zu Kita Am Kirchplatz fragte und behauptete, Ennullat hätte ihn bereits im Jahre 2015 darüber informiert, dass er die Unterlagen in seinem Besitz habe. Da war Ennullat schon ein Jahr nicht mehr bei der Stadt KW beschäftigt.

Mit diesem Verleumdungsmail konnte Perlick umgehend einen Rechtsanwalt auf Kosten der Stadt damit beauftragen, eine Strafanzeige gegen Ennullat  wegen Verwahrungsbruches nach §133 StGB sowie Diebstahls in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 242 Abs. 1 und 243 zu erstellen. Diese ging am 13. Juli 2017 bei der Staatsanwaltschaft Cottbus ein.

Es wurde Ennullat darin vorgeworfen, im Besitz der originalen Unterlagen zur Kita am Kirchplatz zu sein. Als Tatzeugen stellten sich Reimann, Perlick und Hanke zur Verfügung.

Diese Strafanzeige kostete die Stadt 2.266,95 Euro Steuergelder, siehe Kostennote vom 21. Juli 2017:

Das Verfahren zog sich hin, erst am 12. Oktober 2017, einige Tage nach der Wahl und kurz vor der Amtseinführung Ennullats haben mehrere Kriminalbeamte des Landeskriminalamtes, Abteilung Wirtschaftskriminalität, das Haus der Familie Ennullat durchsucht. Über zwei Stunden wurden Wäscheschränke, Kinderzimmer, Dachböden, Fahrzeuge und Garagen mit aller Gründlichkeit durchkämmt. Es wurde nichts gefunden.

Der vom Bürgermeister Ennullat daraufhin am 24. Oktober 2017 zur Rede gestellte Vorsitzende der SVV Georg Hanke (SPD) konnte sich offenbar an seine Rolle bei dieser falschen Strafanzeige nicht mehr erinnern. Er beteuert, dass er weder in den eigentlichen Vorgang noch in die anwaltliche Beauftragung eingebunden war. Er sei lediglich bei einem Gespräch anwesend gewesen, wo Herr Reimann erklärte, dass Herr Ennullat ihm persönlich bei sich zu Hause die Unterlagen gezeigt habe.

Sein nächster Plan für den weiteren Umgang mit dem parteilosen Bürgermeister: „Wir werden ihm was anhängen und dann werden wir ihn abwählen lassen.“ (Stadtfunk berichtete)

Wortmeldung zur Verunglimpfung einer RBB Reporterin

1. März 2021

Leserbrief von Alexander D. Wietschel

Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtfunk KW,

mit großer Verwunderung wurde ich auf die Berichterstattung um einen RBB Beitrag und die Journalistin Gabi Probst aufmerksam und möchte folgende Erklärung zu dem auf der Seite der Herren Dorst und Marx befindlichen des Sascha Börnicke aus Senzig befindlichen Videos abgeben.

Ich darf Ihnen erläutern, wie meine Person im Zusammenhang mit dem RBB, Frau Gabi Probst und der hier Vorerwähnten Berichterstattung steht.

Ich bin Vater eines Sohnes, der als Opfer der hier beigezogenen Berichterstattung um die Alte Ziegelei Rädel e.V., Inhalt und Aufhänger der Berichterstattung von Gabi Probst war, die hier in völlig unzutreffender Weise kritisiert wird.

Frau Gabi Probst war einer der wenigen Menschen, die den seinerzeitigen Opfern und deren Familien geglaubt und so ein Netzwerk von Gewalt, an und um Kindern mit besonderem Schutzbedarf, aufgedeckt und in der letztendlicher Konsequenz, unterbrechen und unterbinden konnte.

Das hier auch beispielhaft hinzugezogenen Verfahren vor dem Berliner Kammergericht hat den Makel, das Täter mit genug finanziellen Reserven, die „Wahrheit“ verbiegen und in Teilen auch verdrehen können.

Das geschah im Kontext um den Skandal Alte Ziegelei Rädel e.V. in inflationärer Weise durch die Täterseite.

Als seinerzeit betroffenes Elternteil musste ich eine deutlich zweistellige Anzahl von Gerichtsverfahren führen, die infolge einer finanziellen Übermacht und eines aggressiven und menschenfeindlichen Auftretens (auch und eben durch Dr. Detlef Hardorp) gekennzeichnet waren. Dies betraf auch die Berichterstattung, die schon im Vorfeld durch die Interessenvertreter der Täter verhindert und/oder beeinflusst werden sollte.

Letztendlich musste sich die Hauptbeschuldigte, gegen die ganzen Vorwürfe infolge ihres Todes nicht vor Gericht  rechtfertigen. Aber die Kinder wurden daraufhin alle von den Behörden aus der Einrichtung genommen.

Soweit mir bekannt, hat der RBB in den allermeisten Anschuldigen gegen ihn und die Berichterstattung obsiegt, aber die jeweiligen Urteile nicht veröffentlicht.

Selbst die Vorwürfe der Täterseite vor dem Landesmedienrat, die die Reputation von Frau Probst und ihrer Berichterstattung schädigen sollten, wurden abgeschmettert.

Die journalistische Arbeit von Frau Gabe Probst war ausgezeichnet, präzise, und frei von jedem Makel einer irgendwie gearteten Veränderung in besonderem Sinne!

Frau Gabi Prost genießt meine absolute Hochachtung und tiefe Dankbarkeit dafür, dass Sie sich besonderen Themen mit flammenden Herz und besonderer Genauigkeit annimmt, was man von der einschlägigen deutschen Gerichtsbarkeit nicht pauschal behaupten kann.

Frau Gabi Probst hat im Zusammenhang mit der Recherche und Berichterstattung um den Skandal bei der Alten Ziegelei Rädel keinerlei Kompromisse bei der Wahrheitsfindung gemacht, keine Tatsachen verändert und nicht ausrecherchierte Umstände nicht zum Bestandteil ihrer Berichterstattung gemacht.

Gern stehe ich jederzeit für Rücksprachen und Erläuterungen zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Alexander D. Wietschel

Mehr Informationen zum Sachverhalt unter:
blog.alexander.wietschel.de

Artikel im Tagesspiegel vom 4. Juli 2008

Ein angeblicher Brief von angeblich 25 Mitarbeitern der Hauptverwaltung

26. Februar 2021

Redaktion Stadtfunk

Ein anonymer Brief tauchte vor einigen Tagen auf. Fand sich ganz wundersam im Posteingang des Bürgermeisters und in den privaten Briefkästen einiger Fraktionsvorsitzender.

Der Inhalt: eine mehrseitige Litanei voller wüster Beschimpfungen, Unterstellungen, Lügen und Halbwahrheiten gegen den Königs Wusterhausener Bürgermeister und gegen einige seiner Führungskräfte. Absender sollen 25 Mitarbeiter der Hauptverwaltung sein.

Auch der Redaktion „Stadtfunk KW“ lag dieses Schreiben vor, wir entschlossen uns jedoch, darüber nicht zu berichten, aus Zweifeln an der Authentizität, aber auch wegen der völligen Haltlosigkeit des Inhalts, der in Teilen möglicherweise gar strafbewehrt ist.

Umso mehr waren wir verwundert, dass das Schreiben umgehend von Stadtpolitikern und der Lokalredaktion der MAZ für bare Münze genommen und daraus mit Inbrunst zitiert wurde – offensichtlich ohne jede Prüfung der Echtheit dieses Schreibens. Andererseits ist das auch nicht mehr verwunderlich, denn ein »Bündnis 21« aus Parteipolitikern unterschiedlichster Provenienz unter Führung der SPD ist gerade dabei, mit blinder Wut und Schaum vor dem Mund einen parteilosen und unbestechlichen Hauptverwaltungsbeamten zu verleumden und im Amt in aller Öffentlichkeit zu beschädigen; mit dem einzigen Ziel, ihn per Bürgerentscheid abwählen zu lassen, und um die alten Machtverhältnisse des Parteienklüngels wieder herzustellen.

Man muss sich ein paar Fragen stellen, um den Urhebern auf die Spur zu kommen.

  • Wenn wirklich 25 von 170 Mitarbeitern der Kernverwaltung mit einem funktionierenden Personalrat die Urheber wären, hätten sie es nötig, sich derart in der Anonymität zu verstecken?
  • Wieso haben die 25 nicht wenigstens einen Anwalt oder Notar als Vertrauensperson benannt, der ihre angeblichen Behauptungen belegen kann?
  • Warum gab es in den letzten Jahren keine Anzeigen der unzähligen Vorfälle beim Personalrat oder der Leiterin des Personalamtes, wie sie im Brief beschrieben werden?
  • Warum nennen sich die Absender des Briefes Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hauptverwaltung, wenn rathausintern dieser Begriff gar nicht benutzt wird, sondern gemeinhin von Kernverwaltung gesprochen wird?

Aber nein, man ist sich ja ganz sicher, dass es auch so reicht – es prüft ja eh keiner nach und die MAZ drückt dem Ganzen ihr »Geprüft« Siegel auf. Sind also wirklich 25 interne Mitarbeiter der Verwaltung die Urheber? Oder ist dieser vernichtende Akt nicht vielmehr von außen gesteuert, vielleicht mit ein paar Helfern aus dem Rathaus?

Im Hauptausschuss der Stadt am 23. Februar 2021 äußerte sich Bürgermeister Ennullat zu diesem anonymen Schreiben und den Vorwürfen. Zuvor hatte er sich mit dem Personalrat des Rathauses, mit allen fünf Fachbereichsleitern und der Leiterin des Personalamtes in gemeinsamer Sitzung ausgesprochen. Einhellig wurde ihm dort versichert, dass es keine  Hinweise auf Mobbing oder derlei im Brief angesprochenen Vorkommnisse und Verfehlungen gebe.

In gleicher Sitzung stellte der Bürgermeister Ennullat Herrn Hanke (SPD)*, ehemaliger SVV-Vorsitzender, heute Vorsitzender des Kreistags LDS, öffentlich zur Rede, wie er dazu komme, öffentlich per Statement zu behaupten, »der Bürgermeister verbreite Angst und Schrecken unter den Mitarbeitern des Rathauses«. Die Antwort von Herrn Hanke war, dass er das aus eben diesem anonymen Brief wisse! Macht er sich damit etwa einen Brief mit Behauptungen, die möglicherweise einen Straftatbestand erfüllen, zu eigen, ohne ihn selbst auf den Wahrheitsgehalt zu prüfen oder überlässt er das auch der MAZ?

Auch ein großer Scharfmacher in den sozialen Medien, Christian Dorst, SVV-Mitglied und Fraktionsvorsitzender von Wir-für-KW, bekundete öffentlich, dass bei ihm ein derartiger Brief in seinem Poststapel liege und stellte diesen als PDF eilfertig auf eine »in Windeseile an den Start gebrachte« Webseite, die er laut Impressum mit dem SVV-Mitglied Dirk Marx gemeinsam betreibt.

Der Redaktion liegt zu ebendiesem PDF auf der Webseite von Dorst und Marx inzwischen ein datenforensischer Bericht vor, der besagt, dass die Datei keineswegs aus einem ausgedruckten und abgescannten Brief entstanden ist, sondern eine direkte Ausgabe einer Textdatei aus einem Computer ist. Daher besaß Dorst selbst also die Briefdatei auf seinem Rechner. Interessanterweise veröffentlichte Dorst einige Tage später auf ebendieser Webseite einen von ihm selbst verfassten Kolportagebericht über eine investigative Journalistin, dessen PDF-Wiedergabe exakt dieselben Merkmale aufweist. Das stellt ein Gutachten eingehend dar.

Die Schlussfolgerung ist, dass Dorst nicht die Wahrheit sagt und er an der Entstehung dieses anonymen Schriftstücks beteiligt sein muss. Wir meinen, dass dies das gesamte Konstrukt des angeblichen »Hilferufs« der Verwaltungsangestellten auf äußerst wackelige Beine stellt. Andererseits könnte es ja immer noch sein, dass die 25 Rathausmitarbeiter sich zu ihrem Schreiben öffentlich bekennen und die Beweise auf den Tisch legen… Bei Dorst bliebe aber immer noch die Lüge haften, indem er öffentlich behauptet, er hätte besagtes anonymes Schreiben mit der Post bekommen.

Georg Hanke (SPD) sagte 2017 noch vor der Stichwahl zum Bürgermeister, im Wissen, dass er diese verlieren würde: „Wenn Ennullat Bürgermeister wird, hängen wir ihm was an und lassen ihn abwählen“ (Stadtfunk berichtete)

 

»…und dann werden wir ihn abwählen lassen!«

26. Februar 2021

Redaktion Stadtfunk

Der kühne Plan des Georg Hanke

»Wir werden ihm was anhängen und dann werden wir ihn abwählen lassen.«  

Diese schwerwiegenden Worte sagte der Bürgermeisterkandidat Georg Hanke über Ennullat  am 5.10.2017, wenige Tage vor der Stichwahl, im Beisein von mehreren Zeugen* im Sender Hitradio SKW.

Im Oktober 2017, noch vor der Auszählung der Stimmen zur Bürgermeister-Stichwahl, stand also der Abwahl-Plan bereits fest!

Nun hat es ganze dreieinhalb Jahre gedauert, bis die Träume des Georg Hanke endlich wahr werden sollen, zu korrekt und standhaft war Ennullat in seinem Amt. Diverse Versuche hat es gegeben. Letztlich scheiterte gar die versuchte Suspendierung vor Gericht.

Im Gerichtsbeschluss des Eilverfahrens gegen die Suspendierung führten die Richter gar aus (VG 4 L 264/20, S.10): »Das weitere denkbare Verfahren der Abwahl (…) liegt ebenfalls fern«. Das Gericht sah also die über 20 vorgebrachten Gründe für die Suspendierung als nicht schwerwiegend genug für eine Abwahl an!

Jetzt ist es an den Bürgern, darüber zu entscheiden – Sie müssen den Plan von Parteifunktionären, die ihre Macht verloren sahen, erfüllen. Die gleichen Bürger, die damals gegen den Filz und die politischen Zustände für Ennullat gestimmt hatten, werden nun von ihren gewählten Kommunalpolitikern dafür missbraucht, ihre Ämter und ihre Macht wiederzuerlangen.

Aber wir wissen ja, dass „nicht sein kann, was nicht sein darf…“

*Der Redaktion liegen eidesstattliche Erklärungen vor.

Klarstellungen zu den Falschdarstellungen von »DIE LINKE«

24. Februar 2021

Der Vorstand des Stadtverbandes(*) DIE LINKE verbreitet in den sozialen Medien einen so genannten »Faktencheck«, der vor Falschdarstellungen strotzt. STADTFUNK hat sich die einzelnen Punkte genauer angesehen.

In Rot die von DIE LINKE verbreiteten Aussagen.

Faktencheck zur Abwahl des Herrn Ennullat als Bürgermeister 07. März 2021.
Um was geht es – oder besser gesagt, um was geht es nicht?
Es geht hier nicht, wie man aus manchen Ecken hört, die Bürgermeisterwahl 2017 zu revidieren.
Es geht um:
Bewiesene Lügen:

Haushalt 2020 der angeblich bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde.
Es aber nicht war – Aufgedeckt durch sein Eingeständnis im Nov.2020,

FAKT IST:
Der Haushalt wurde eingereicht, drei Mal mit jeweils sämtlichen Unterlagen – die Kommunalaufsicht (KA) bestand jedoch auf die Einarbeitung des Postens von 300.000 Euro Zuschuss an den FSV Eintracht in das Zahlenwerk, obwohl der Beschluss dazu rechtmäßig beanstandet worden war. Indem dieser Beschluss rechtmäßig beanstandet war, war er aber schwebend unwirksam. Eine Begründung für diesen völlig unnützen Aufwand hat die KA bis heute nicht gegeben – der Zuschuss war außerdem nicht prüfungsrelevant für die zu genehmigenden Haushaltsbestandteile.

Nota bene: Es handelt sich in den Augen der Kommunalaufsicht also um einen Formfehler, auf Grund dessen der Stadt ein Haushalt bis zum Jahresende verwehrt worden ist. Dieser »Formfehler« war aber in allen vorangegangen Jahren (oder Jahrzehnten) ebenfalls begangen worden – auch von den Vorgängern des BM – da war es in den Augen der Kommunalaufsicht aber wohlgetan.

Die 2 Stunden Regel für Stadtverordnetensitzungen vom RKI – Anwesenheit bei Sitzungen maximal 2 Stunden (das RKI gab solch eine Empfehlung nie heraus – Aufgedeckt durch die CDU) 

FAKT IST:
Die zwei Stunden-Regelung basiert auf der durch die Stadtverwaltung zusammen mit dem zuständigen Ingenieurbüro erstellten Gefährdungsbeurteilung und nicht auf einer Empfehlung des RKI. Das Telefonat von Frau von Schrötter fand nach der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung statt und bestätigte diese nur. Es war aber nicht Grundlage.

Undurchsichtige Machenschaften:
Versuch des Zuschanzens Grundstückserbbaurecht mit einem extrem niedrigen Pachtzins für einen Mitarbeiter aus der Verwaltung
Ein Grundstück sollte zu Lasten von der Stadt an einen Mitarbeiter der Verwaltung zu einem erheblich niedrigen Betrag verpachtet werden
Aufgedeckt durch die SVV wegen fehlende Daten – der Beschluss wurde abgelehnt.

FAKT IST:
Die Beschlüsse zu Erbbaurechtsverträgen (es waren sieben Stück) wurden in der SVV am 6.7.2020 von der Verwaltung bei der „Feststellung der Tagesordnung“ von ebendieser herunter genommen, weil die Antwort des Rechnungsprüfungsamtes auf eine Datenschutzrechtliche Anfrage des Sachgebietes am 6.7.2020 nicht vorlag. Diese Fragen waren nach der Verweisung der Beschlüsse in der SVV am 22.6. in die Ausschüsse entstanden und eben bis zum 06.7. nicht geklärt. Es kam also nicht zur Abstimmung.
Anderslautende Behauptungen sind Falschinformationen und dienen der üblen Nachrede und einem Vertrauensverlust in die Verwaltung.
Herr Ennullat war übrigens in dieser Zeit von den Dienstgeschäften widerrechtlich suspendiert, daher waren seine Stellvertreter in der Sache tätig.

Ankauf Niederlehmer Wasserturm
Ausgeschriebener Verkauf seitens des Besitzers lag bei 50.000 € Inseriert schon seit 2013 – 
Kauf durch die Stadt erfolgte 2019 für 65.000 €

FAKT IST:
Jeder Häuslebauer, der die Entwicklung der Immobilienpreise hier im Speckgürtel verfolgt, weiß, dass sich allein die Grundstückspreise in den letzten Jahren explosionsartig entwickelten und teilweise bis zu verzehnfachten. Da erscheint die Erhöhung der Kaufpreises um 15 T€ innerhalb von sechs Jahren durchaus plausibel und unterliegt im Übrigen dem freien Immobilienmarkt. Der Ankauf zu diesem Preis wurde von der Stadtverordnetenversammlung ordnungsgemäß beschlossen. Ungleich gewichtiger ist aus heutiger Sicht die Sicherung des Wasserturms als unser Wahrzeichen; in einer Stadt, die nicht gerade reich an solch kulturellem Erbe ist.

Eigenmächtige Kündigung der Montessori Schule – Fachbereich im Rathaus wusste davon nichts
(Mitteilung der Frau v. Schrötter Artikel MAZ 4.10.2020)

FAKT IST:
Der Bürgermeister ist der rechtliche Vertreter der Stadt und nur er oder ein von ihm Beauftragter ist befugt, Rechtsgeschäfte mit Außenwirkung abzuschließen, also letztlich auch eine vertragsgerechte Kündigung. Es wurde allerdings in dem hier angesprochenen Gespräch zwischen Bürgermeister und Geschäftsführer der FAWZ auch nur die Absicht ausgesprochen, nicht mehr und nicht weniger. Da Frau von Schrötter dienstabwesend war, war sie bei diesem Gespräch nicht anwesend und hat daher in einer zeitnahen Sitzung des Ausschusses wahrheitsgemäß reagiert, dass sie »davon nichts wisse«.
Weiter ist zu bemerken, dass der Bürgermeister – zur Abwendung von wirtschaftlichem Schaden von der Stadt – gezwungen ist, den Mietvertrag mit der FAWZ zu den derzeitigen Konditionen nach 2024 nicht zu verlängern, da der Mietzins schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags, seinerzeit durch BM Stefan Ludwig, sittenwidrig war. Die FAWZ ist ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen.
Ennullat hat darüber hinaus der Montessorischule Möglichkeiten im beiderseitigen Vorteil aufgezeichnet, um sie auf jeden Fall in der Stadt zu behalten.

Blockade geltenden Rechts:
Akteneinsicht in die Beanstandung des Beschlusses zum Schulneubau Bullenberg wird einem SVV – Mitglied verweigert

FAKT IST:
Der Stadtverordnete begehrte Akteneinsicht in eine Verfahrensakte, die zu dem Zeitpunkt beim Rechtsanwalt war. Als ehemaliger Vorsitzender der SVV hatte er jedoch nachweislich alle Unterlagen vorzuliegen, so dass die Verzögerung des Streitverfahrens durch Akteneinsicht eines Verfahrensunbeteiligten nicht gerechtfertigt schien und er anstatt der Einsicht eine ausführliche schriftliche Auskunft erhielt. Inzwischen hat er auch die Akteneinsicht erhalten, nachdem er die Stadt verklagt hat.

Eigenmächtiges Streichen von Tagesordnungspunkten bei Bekanntmachungen

FAKT IST:
Das ist gerichtlich entschieden und nicht mehr vorgekommen.

Eigenmächtige Klage gegen die Kreisumlage ohne Autorisierung von der SVV (mehrmaliges Auffordern der SVV, diese Klage zurück zu nehmen, wurde ignoriert)

FAKT IST:
Zuständig ist der Hauptausschuss – von diesem liegt ein positiver Beschluss zur Klage aus Oktober 2019 vor. Daraufhin wurde die Klage seitens der Stadt vor Gericht aufrechterhalten. Die SVV hat den Beschluss erst im Nachgang an sich gezogen und dann erst entschieden, dass die Klage zurückzunehmen sei – warum auch immer! Dieser Beschluss der SVV wurde seitens des Bürgermeisters nicht ignoriert, sondern beanstandet, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Nach der Streitentscheidung wurde die Klage zurückgezogen – also ein gesetzeskonformes Vorgehen im Sinne der Kommunalverfassung.
(vergleiche hierzu auch https://www.stadtfunk-kw.de/klage-gegen-die-kreisumlage/)

Dazu kommen noch bewiesene Androhungen von Unterlassungsklagen an diverse Bürger der Stadt.

FAKT IST:
Androhung von Unterlassungsklagen – welche sollen das denn sein und durch wen? Für uns stehen hier einfach Behauptungen im Raum, die wir allein dadurch, dass es Behauptungen sind ohne Nachweise, nicht widerlegen können.

Es ist bestürzend, dass gerade Ex-Bürgermeister/Ex-Justizminister Stefan Ludwig und seine LINKE-Fraktion sich auf derlei Anfeindungen einlassen und sie verbreiten.

(*) Nach dem freundlichen Hinweis des Stadtverbandes »DIE LINKE« geändert, ursprünglich stand hier „Stadtfraktion“. (Red.)

Klage gegen die Kreisumlage

22. Februar 2021

Für das Jahr 2019 fordert die Stadt gegenüber dem Landkreis 1,4 Millionen Euro Kreisumlage zurück.

Der Kreisumlagesatz wird durch den Landkreis jeher fehlerhaft ermittelt, darunter fallen u.a. die Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, die Aufstockung des Personalstellenplans und die Erhöhung der eigenen Rücklagen des Landkreises. Es werden also Mittel aus der Kreisumlage für aufgabenfremde Maßnahmen verwendet. Dieses Geld fehlt letztendlich den Kommunen.

Im Oktober 2019 wurde über die Beschlussvorlage des Bürgermeisters „zur Klageerhebung“ abgestimmt. Damit war die Klageerhebung rechtmäßig und durch das zuständige Gremium Hauptausschuss legitimiert.

Im Februar 2020 stimmte dann die Mehrheit der Stadtverordneten auf Antrag der SPD Fraktion für die „Rücknahme“  der Klage gegen die Kreisumlage.

Die Stadtverwaltung beanstandete diesen Beschluss.

Aufgrund der Streitentscheidung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises musste die Klage zurückgenommen werden.

Diese Verfahrensweise ist sehr umstritten, da hier der Landkreis selbst entschieden hat, ob die Stadt Königs Wusterhausen den Landkreis verklagen darf oder nicht.

Eichwalde und Zossen haben ebenfalls gegen die Höhe der Kreisumlage für 2019 geklagt. Ihre Chancen auf Erfolg stehen gut, denn das Verwaltungsgericht ist den Hinweisen gefolgt.

Verwaltung strebt schnellstmöglich beschlossenen Haushalt für 2021 an

16. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters muss die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden. Nur mit einem beschlossenen Haushalt für 2021 können in diesem Jahr beantragte Hilfen aus dem städtischen Corona-Rettungsschirm ausgezahlt werden. Auch weitere freiwillige Aufgaben, wie das für August geplante Stadtfest, können nur mit einem gültigen Etat adäquat geplant werden.

Im November vergangenen Jahres lehnte eine Mehrheit der Stadtverordneten den Entwurf des Haushaltsplans für 2021 ab. Daraufhin baten Kämmerer und Bürgermeister die Fraktionen um Veränderungswüsche. Dazu gab es nur einen geringen Rücklauf.

Auf dieser Basis wurde der Haushaltsentwurf dennoch von der Verwaltung überarbeitet. Die Stadtverordneten wurden auf den Sitzungen der SVV am 21.12.2020 und 8.2.2021 informiert, dass der angepasste Haushaltsentwurf in den Ortsbeiratssitzungen in der 7. Kalenderwoche vorgestellt und zur Beschlussempfehlung gestellt würde. Die Verwaltung schlug vor, dann in der 8. Kalenderwoche einen zusätzlichen Finanzausschuss, Hauptausschuss und eine Stadtverordnetenversammlung (SVV) einzuberufen. Als Termine wurden die Tage zwischen dem 22. und 24.2. genannt. Ziel des dichten Sitzungsplans ist die Beschlussfassung, damit die vorläufige Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden kann.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrfach aufgefordert, ein Datum für die nächste Sitzung des Gremiums in der 8. KW festzulegen. Mittlerweile liegt auch ein Verlangen auf unverzügliche Einberufung der Sitzung für den 24.2. durch zwei Fraktionen und den Bürgermeister vor (§ 34 II Z.1 BbgKVer). „Unverzüglich“ bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln (vgl. zu diesem Begriff § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, PdK Br B-1, BbgKVerf § 34 5.1.1, beck-online). Die reguläre Einladung müsste am 17.2. versandt und die Sitzung öffentlich bekanntgemacht werden. Neben dem Haushaltsplan für 2021 müssen u.a. auch die Besetzung des Postens des Stadtwehrführers zum 1.3. und verschiedene Satzungsanpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen behandelt werden.

Da die Vorsitzende trotz mehrfacher Aufforderung und Begründung des Verlangens nicht zu diesem Termin einlädt, hat sich der Bürgermeister nunmehr an die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald gewandt, damit diese – anstelle der Vorsitzenden der SVV – gem. § 34 III BbgKVer für den 24.2. in den Rathaussaal einlädt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

In der darauffolgenden Sitzungswoche (9. Kalenderwoche) sollen die regulären Sitzungen der Fachausschüsse stattfinden. Ab Freitag, den 5.3., bis zum 10.3. steht der Rathaussaal wegen der Durchführung des Bürgerentscheides nicht zur Verfügung. Corona bedingt ist das Angebot an Tagungsorten generell eingeschränkt. Dies sollte der Vorsitzenden bekannt sein. „Falls wir nicht am 24.2. oder alternativ am 27.2. mit der SVV tagen können, kommt es zu erheblichen Verzögerungen und einer Fortsetzung der vorläufigen Haushaltsführung. Dies ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln“, erklärt Bürgermeister Swen Ennullat.