Autorenarchiv: madmin

Königs Wusterhausen profitiert von Tesla-Ansiedlung

5. März 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide (Mark) nimmt immer konkretere Formen an. Von dieser Ansiedlung vor den Toren Berlins profitiert nicht nur Grünheide selbst, sondern sie strahlt auf den gesamten Agglomerationsraum aus. Die Stadt Königs Wusterhausen ist mit dem Bürgermeister Swen Ennullat an der Steuerungsgruppe des Tesla-Umfeld-Entwicklungskonzeptes beteiligt, denn natürlich hat die Ansiedlung eines global players wie Tesla auch Auswirkungen auf die hiesige Stadtentwicklung.

Die Stadtverwaltung erhielt bereits einige Anfragen, die die Tesla-Ansiedlung als Begründung anführen, in Königs Wusterhausen Wohnen oder Gewerbe entwickeln zu wollen. „Diese Dynamik in der Stadtentwicklung wirkt zusätzlich auf die schon vorhandene Wachstumsdynamik ein. Jetzt ist die Zeit, in der wesentliche Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt werden“, erklärt Swen Ennullat.

Private Wohnbauprojekte in der Rundfunkstadt wie „Wohnen am See“ in Zernsdorf, das sich in Planung befindende Hafenquartier oder das zu entwickelnde ehemalige Kasernengelände in Niederlehme bzw. das Projekt „Wohnen am Nottekanal“ sind deutliche Zeichen für den zunehmenden Zuzug.

Doch auch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH möchte mit der Entwicklung Schritt halten und weitere Wohnangebote schaffen. Der vierte Bauabschnitt Am Mühlenfeld mit 32 Wohnungen soll im Jahr 2023 fertiggestellt sein. Darüber hinaus sollen die Dachgeschosse bei Bestandsgebäuden ausgebaut werden. „Derzeit läuft dazu eine Planungsuntersuchung. Wir möchten die Dächer nicht anheben, sondern den vorhandenen Raum nutzen“, erklärt Sandra Knackfuß, Geschäftsführerin der WoBauGe. Wenn die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis kommt, könnten ab 2024 insgesamt 40 Wohnungen entstehen. Das entspricht einer Investition von etwa 5 Millionen Euro.

Nicht nur als Wohn-, sondern auch als Wirtschaftsstandort ist Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung attraktiv. In der Automobilindustrie spielt die exakte Zulieferung von für die Produktion benötigten Waren eine wesentliche Rolle. Das Güterverkehrszentrum (GVZ) Schönefelder Kreuz mit dem Hafen Königs Wusterhausen hat in dieser Hinsicht einen Standortvorteil. Durch das Tesla-Projekt wird die Hafenerweiterung vorangetrieben. Das bestehende Containerterminal wird erweitert. Zudem sind die Planungen für ein großes weiteres trimodales Containerterminal im Südhafen aufgenommen worden.

Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau eines zusätzlichen Gleises am bestehenden Terminal begonnen werden. Das GVZ Schönefelder Kreuz wird eine wesentliche Funktion für die Werksversorgung von Tesla haben. Von hier aus können die Container minutengenau an die Produktionsrampen im Werk zugestellt werden.

Swen Ennullat, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der LUTRA ist, begrüßt die Entwicklung des Hafens. „Auch unabhängig von der Tesla-Thematik hat der Hafen in den vergangenen Jahren eine wunderbare Entwicklung genommen. Dafür danke ich Herrn Fiedler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr. Wir hatten noch nie einen solch erfolgreichen Jahresbeginn wie 2021– Gratulation! Und ich bin überzeugt, dass unser Hafen auch für Tesla ein zuverlässiger und wichtiger Partner sein wird.“

Foto: Der Hafen Königs Wusterhausen wird für die Lieferkette der Tesla-Fabrik eine wichtige Stütze. © © Stadt Königs Wusterhausen

Ist die Kommunalaufsicht ein unabhängiges Prüforgan?

5. März 2021

von Anna Funke

In der letzten Zeit spielten häufig Entscheidungen der Kommunalaufsicht zu vom Bürgermeister beanstandeten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen eine Rolle. Nach § 55 der Brandenburger Kommunalverfassung ist ein Hauptverwaltungsbeamter verpflichtet, Beschlüsse zu beanstanden, bei denen er der Auffassung ist, sie seien rechtswidrig (1). Leider hat aber gerade die zeitliche Verzögerung in einigen Fällen durch die Kommunalaufsicht zu Problemen in der Stadt geführt, die nun dem Bürgermeister angelastet werden. Auf die Entscheidungen der Kommunalaufsicht muss man auch mal zwei Jahre warten, während nach monatelanger Untätigkeit Nachfragen oder Nachforderungen geäußert werden und so die Beschlüsse gefühlt ewig auf Eis liegen. Das schürt Unmut bei den Bürgern und bringt die Verwaltung in Misskredit. Ist das gewollt?

Oberster Chef der Kommunalaufsicht LDS als Untere Landesbehörde ist Landrat Stephan Loge (SPD). Loge hat sich seit dem Amtsantritt Ennullats nicht mehr offiziell beim Bürgermeister der größten Stadt des Kreises sehen lassen und schon mal auf den Vorschlag einer Mediation im Kreistag erklärt, dass er nur noch über Anwälte mit Ennullat reden würde.

Die Leiterin seiner Kommunalaufsicht ist Nadine Starke (2). Kann es sein, dass der Mann von Nadine Starke, Wolfgang Starke, als Beigeordneter die rechte Hand des Landrats war? Und heute persönlicher Mitarbeiter von Tina Fischer (SPD, Landtagsabgeordnete) ist? (4)
Wie objektiv wird dann eigentlich der Landrat gegenüber seiner Untergebenen Starke sein? Und umgekehrt?

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, die übrigens mithilfe der fünf Stimmen der AfD ins Amt gewählt wurde, ist Laura Lazarus. Die aus Ingolstadt stammende Lazarus, im Hauptberuf Major der Luftwaffe, kennt Nadine Starke persönlich gut. Sie beide vereint das gemeinsame Hobby auf dem Hundeplatz, wo sie sich regelmäßig treffen. (3) Der Lebenspartner von Lazarus, Christian Möbus (Fraktionsvorsitzender der CDU), ist wie Starke im Vorstand desselben Boxerclubs. Es ist also kein Geheimnis, dass sie ihre Freizeit miteinander verbringen.

Also gleich zwei mächtige Stimmen in der SVV verbringen ihre gemeinsame Freizeit mit Frau Starke – der eine Fraktionsvorsitzende und die andere SVV-Vorsitzende… kommt da etwa der Verdacht auf Befangenheit auf? Am Ende passt auch das ins Gesamtbild.

Dass darüber hinaus die Kommunalaufsicht kein rechtssprechendes Organ ist, ja nicht einmal Recht haben muss, zeigt anschaulich ein Bescheid zur Beschlussbeanstandung des BM zum Kunstrasenplatz Zeesen. Wir wissen, dieser Änderungsbeschluss durch SPD und andere zum Haushaltsentwurf hat damals den gesamten Haushalt 2020 von Königs Wusterhausen verzögert; denn die Kommunalaufsicht hatte Ennullat hingewiesen, dass »der Zuschuss zum Kunstrasenplatz, der von den Stadtverordneten in den Haushalt aufgenommen wurde, nicht einzeln beanstandet werden kann.« Und selbst das Ministerium für Inneres und für Kommunales war der Meinung »Demnach stand es Bürgermeister Swen Ennullat nicht zu, den Investitionskostenzuschuss für einen Kunstrasenplatz isoliert von der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltssatzung zu beanstanden.«

Erst die Richter in Cottbus konnten diese Meinung widerlegen (5). Sehr wohl kann nämlich ein Änderungsbeschluss beanstandet werden. Und genau das hatte der Bürgermeister getan, völlig rechtskonform. Und er musste es sogar tun.

Die politische Rücksichtnahme im Kreis aber könnte über private Beziehungen hinaus ein Problem der Neutralität aufwerfen; so ist Stephan Loge (SPD) der Dienstherr der Kommunalaufsicht. In weiterer Funktion ist er Landrat. Nun hat der Bürgermeister von Königs Wusterhausen eine Klage gegen die (aus Sicht der Stadt) falsch berechnete Kreisumlage angestrengt, und deren Fortführung ist ihm durch eine Mehrheit in der SVV per Beschluss untersagt worden. Er erhebt Einspruch gegen den Beschluss – und wo landet dieser? Auf dem Tisch von Frau Starke, deren Chef Herr Loge ist. Ganz klar: Herr Loge wird sicher nicht freudig zustimmen, dass Herr Ennullat gegen ihn Klage erheben kann…
Die Einwendung der Stadtverwaltung, dass der Landrat in seiner Doppelfunktion als »Richter« und »Beklagter« hier ja wohl befangen sein müsse, wurde jedoch ebenfalls negativ beschieden.

Geradezu skurril wird es, wenn eine in der Sache »Gutachten zum Verhalten des Bürgermeisters« durch die SVV-Vorsitzende Lazarus beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Dombert sechs Stunden telefonische Beratung mit Frau Starke abrechnet… Ein Rechtsanwalt lässt sich also von Frau Starke beraten, wie man den Bürgermeister weg bekommt?

Immer wieder taucht der Name Nadine Starke auf… Uns aber interessiert brennend: Was wird eigentlich auf dem Hundeplatz besprochen? Und wird unsere Stadt eigentlich aus Lübben regiert?

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Quellen:

(1) § 55 BbgKVerf
Der Hauptverwaltungsbeamte hat Beschlüsse der Gemeindevertretung zu beanstanden, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind. Die Beanstandung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vorlage der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung; § 39 Abs. 3 bleibt unberührt. Die Gemeindevertretung hat spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung erneut zu entscheiden. Abstimmungen erfolgen namentlich. Soweit der Beschluss nicht erneut gefasst wird, gilt er als aufgehoben. Die Einberufung zu dieser Sitzung erfolgt unter schriftlicher Angabe der Beanstandungsgründe. Ist nach der Auffassung des Hauptverwaltungsbeamten auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihn erneut innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung beanstanden. Anderenfalls entfällt die aufschiebende Wirkung. Nach der erneuten Beanstandung hat der Hauptverwaltungsbeamte unverzüglich unter Darlegung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber der Gemeinde herbeizuführen, ob der erneute Beschluss rechtswidrig ist. Die Entscheidung muss durch die Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Kenntnis aller für die Entscheidung erheblichen Tatsachen getroffen werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann in ihrer Entscheidung die Rechtsfolgen der Rechtswidrigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit des Beschlusses feststellen. Maßnahmen nach Kapitel 4 bleiben unberührt.

(2)
https://www.dahme-spreewald.info/de/Politik_&_Verwaltung/Verwaltungsstruktur/Dezernat_fuer_kommunale_Angelegenheiten_inneren_Dienstbetrieb_und_Schulverwaltung/Kommunalaufsicht/461.html

(3)
http://bk-koenigswusterhausen.de/wp-content/uploads/2020/11/Nadine.jpg

(4)
https://spd-brandenburg.de/person/tina-fischer/

(5)
VG 1 K 704/20 Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Stadt KW ./. Landrat LDS vom 28.10.2020
Vor diesem Hintergrund ist die Auffassung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, „Änderungsanträge“ seien „keine Beschlüsse, die eigenständig ausführbar bzw. umsetzbar wären“, zwar insoweit richtig, als erst die Gesamtregelungen der Haushaltssatzung die Haushaltswirtschaft der Gemeinde für ein bestimmtes Haushaltsjahr gestalten. Ein Erkenntnisgewinn ist hiermit vorliegend allerdings nicht verbunden. … Aber selbst dann, wenn der Sinn und Zweck des Beanstandungsrechts des Hauptverwaltungsbeamten nach § 55 BbgKVerf dafür sprechen würde, Änderungsbeschlüsse aus dem Kreis der einer Beanstandung unterliegenden Beschlüsse herauszunehmen, wäre es dem Gericht – nicht anders als der Exekutive (Frau Starke) – versagt, § 55 Abs. 1 S. 1 BbgKVerf im Wege einer teleologischen Reduktion(*) dahingehend einzuschränken.

(*) http://www.rechtslexikon.net/d/teleologische-reduktion/teleologische-reduktion.htm

 

 

Ernste Fragen an „Bündnis 21“

4. März 2021

Ein Zwischenruf von Dr. Dieter Füting

Kurz vor dem Bürgerentscheid am 7. März 2021 und nach dem Austausch aller Meinungen und Stellungnahmen stellen sich dem politischen Bündnis ernste Fragen:

  • Wie soll dieser tief spaltende Prozess, der bei vielen Menschen im Herzen Wut, Angst, Misstrauen und Verzweiflung zurück gelassen hat, von einem neuen Bürgermeister mit versprochener Unterstützung des Bündnisses,diese schmerzenden Wunden heilen können?
  • Wie stellt sich das „Bündnis 21“ vor, die gekränkten und verletzten Herzen der Menschen für die Gestaltung der Prozesse in der Stadt zu gewinnen?
  • Wie will man nach dieser erlebten Enttäuschung und nach dieser erlebten Zurückweisung Menschen motivieren?
  • Wie soll die notwendige Energie entstehen, wenn grundlegende Vorbehalte auf Jahre nicht ausgeräumt werden können?

Offener Brief des Vorstandes des Seniorenbeirats

3. März 2021


Offener Brief des Vorstandes des Seniorenbeirats der Stadt Königs Wusterhausen zum Abwahlverfahren von Bürgermeister Ennullat:

Der Seniorenbeirat der Stadt Königs Wusterhausen hat mehrfach versucht, im Streit zwischen einer Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung und dem Bürgermeister zu Kompromissbereitschaft aufzurufen. Während eines zweistündigen Gespräches des Vorstandes des Seniorenbeirates mit dem Bürgermeister am 09.06.2020 und mit einem offenen Brief, ebenfalls im Juni 2020 in der lokalen Presse, sowie mit einem gemeinsamen Aufruf mit dem Elternbeirat, dem Jugendbeirat, dem Stadtjugendring und der Bürgerstiftung unmittelbar anlässlich der Stadtverordnetenversammlung am 07.09.2020 hatte der Seniorenbeirat versucht, die Kontrahenten zu einer Annäherung zu bewegen. Es soll jetzt nicht weiter argumentiert werden, warum das nichts gebracht hat. Am Ende dieser Entwicklung steht nun ein Abwahlverfahren, das nach unserer Meinung mit überzogenen Mitteln geführt wird. An den Straßen befinden sich Schilder, auf denen zum Teil unbewiesene Behauptungen („blau machen des Bürgermeisters“, „Pakt mit der AFD“) zu lesen sind. Der Aufwand ist groß, groß wie bei einer großen Wahl – und das in Pandemie-Zeiten!

Und was sind die zu erwartenden Konsequenzen der Abwahl? Während der Bürgermeister bei einem positiven Votum sein Amt verliert, haben die für die Abwahl plädierenden Abgeordneten bei einem Scheitern derselben nichts zu fürchten. Wo ist hier der demokratische Anspruch auf Gleichbehandlung, d. h. Gleichheit bezüglich Chance und Risiko für beide am Konflikt beteiligten Seiten? Unter diesem Gesichtspunkt könnten z. B. die initiierenden Abgeordneten freiwillig erklären, im Falle einer gescheiterten Abwahl ihr Mandat niederzulegen. Und wer oder was wäre die (neue) Alternative bei erfolgter Abwahl? Bei eindeutigen Antworten auf die aufgeworfenen Fragen würde den Wählern die Entscheidung leichter fallen.

Sowohl gegenüber den Senioren dieser Stadt, die knapp ein Drittel der Einwohner ausmachen, als auch gegenüber den Kontrahenten dieses Entscheides fühlen wir uns verpflichtet, auf Unklarheiten bei diesem Bürgerentscheid hinzuweisen, zum Nachdenken anzuregen und den Kontrahenten ein faires und würdiges Vorgehen bei der Lösung des Konfliktes zu empfehlen.

Vorstand des Seniorenbeirates der Stadt Königs Wusterhausen und 6 weitere Mitglieder des Seniorenbeirates, Schlossstr. 3, 15711 Königs Wusterhausen

 

Geschichte einer angehängten Straftat

2. März 2021

Redaktion Stadtfunk

In den Jahren 2013 und 2014 war Swen Ennullat bereits schon einmal im Rathaus von Königs Wusterhausen angestellt. Als Fachbereichsleiter war er zuständig für Familie, Bildung und Soziales, Ordnung und Sicherheit, Brand- und Zivilschutz.

Im Laufe dieser Tätigkeit deckte er mehrere Unregelmäßigkeiten auf und wurde daraufhin vom damaligen Bügermeister Franzke am 9. September 2014 fristlos gekündigt, sofort von seinem Arbeitsvertrag „freigestellt“, musste auf der Stelle sein Büro räumen und seinen Dienstausweis abgeben.

Viele Details zu diesen Vorgängen sind hier zu finden:

https://www.anstageslicht.de/themen/vetternwirtschaft/whistleblower-swen-ennullat/whistleblower-chronologie-swen-ennullat/

Uns liegen einige Dokument dazu vor, wie es weiterging und wie es dazu kam, dass letztendlich am 12. Oktober – kurz nach der Stichwahl Ennullats zum Bürgermeister – zu eine Hausdurchsuchung im Privathaus der Familie Ennullat durch das Landeskriminalamt stattfand.

Aber der Reihe nach:

Wir habe Belege dafür, dass dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt bereits im Oktober 2015, ein Jahr nach dem Weggang Ennullats, Unterlagen zu den von Ennullat aufgedeckten Unregelmäßigkeiten vorenthalten werden sollten. Hier ein Schreiben von Werner Blume, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, an den für die Stadtverwaltung tätigen Rechtsanwalt, in dem überlegt wird, wie man das RPA von dem Begehr nach Prüfung der fraglichen Vorgänge abbringen kann. Lesen Sie selbst:

Für uns geht daraus klar hervor, dass die betreffenden Unterlagen zu diesem Zeitpunkt noch im Rathaus waren, aber von BM Franzke und seinem Kämmerer Perlick nicht herausgegeben werden sollten, die diese dadurch belastet würden. Für diese Tatsache sprechen auch Stellungnahmen von zwei Mitarbeitern der Verwaltung (Namen und Unterschriften unkenntlich gemacht, d. Red.):

Mit der Aufstellung von Swen Ennullat 2017 zum Kandidaten der Freien Wähler für die Wahl zum Bürgermeister ergab sich für die Vertreter der SPD und der CDU ein völlig neues Feindbild. Offenbar galt es nun, mit allen Kräften diesen parteilosen Kandidaten zu verhindern. Also schmiedeten die Herren Michael Reimann (Fraktion SPD/Wir-Für-KW), Georg Hanke (SPD, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung) und Jörn Perlick (CDU, Beigeordneter und Kämmerer der Stadt KW) einen Plan. Eine Strafverfolgung gegen Ennullat erschien ihnen das geeignete Mittel, ihn in der heißen Phase des Wahlkampfes öffentlich zu kompromittieren und für die Bürger unwählbar zu machen.

Zunächst schrieb Reimann einen Brief an Perlick, in dem er nach den Akten zu Kita Am Kirchplatz fragte und behauptete, Ennullat hätte ihn bereits im Jahre 2015 darüber informiert, dass er die Unterlagen in seinem Besitz habe. Da war Ennullat schon ein Jahr nicht mehr bei der Stadt KW beschäftigt.

Mit diesem Verleumdungsmail konnte Perlick umgehend einen Rechtsanwalt auf Kosten der Stadt damit beauftragen, eine Strafanzeige gegen Ennullat  wegen Verwahrungsbruches nach §133 StGB sowie Diebstahls in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 242 Abs. 1 und 243 zu erstellen. Diese ging am 13. Juli 2017 bei der Staatsanwaltschaft Cottbus ein.

Es wurde Ennullat darin vorgeworfen, im Besitz der originalen Unterlagen zur Kita am Kirchplatz zu sein. Als Tatzeugen stellten sich Reimann, Perlick und Hanke zur Verfügung.

Diese Strafanzeige kostete die Stadt 2.266,95 Euro Steuergelder, siehe Kostennote vom 21. Juli 2017:

Das Verfahren zog sich hin, erst am 12. Oktober 2017, einige Tage nach der Wahl und kurz vor der Amtseinführung Ennullats haben mehrere Kriminalbeamte des Landeskriminalamtes, Abteilung Wirtschaftskriminalität, das Haus der Familie Ennullat durchsucht. Über zwei Stunden wurden Wäscheschränke, Kinderzimmer, Dachböden, Fahrzeuge und Garagen mit aller Gründlichkeit durchkämmt. Es wurde nichts gefunden.

Der vom Bürgermeister Ennullat daraufhin am 24. Oktober 2017 zur Rede gestellte Vorsitzende der SVV Georg Hanke (SPD) konnte sich offenbar an seine Rolle bei dieser falschen Strafanzeige nicht mehr erinnern. Er beteuert, dass er weder in den eigentlichen Vorgang noch in die anwaltliche Beauftragung eingebunden war. Er sei lediglich bei einem Gespräch anwesend gewesen, wo Herr Reimann erklärte, dass Herr Ennullat ihm persönlich bei sich zu Hause die Unterlagen gezeigt habe.

Sein nächster Plan für den weiteren Umgang mit dem parteilosen Bürgermeister: „Wir werden ihm was anhängen und dann werden wir ihn abwählen lassen.“ (Stadtfunk berichtete)

Versöhnliche Töne

2. März 2021

Auf Einladung des Bürgermeisters kam heute der Stadtvorsitzende der Partei »DIE LINKE«, Wolfgang Lemke, zu einem Gespräch mit Swen Ennullat ins Rathaus Königs Wusterhausen.

Einziges Thema war die politische Situation in der Stadt. Ennullat stand Rede und Antwort zu den vielen Fragen und ging in dem Gespräch auf die von einem Einheitsbündnis verbreiteten Falschinformationen ein.

Wolfgang Lemke sagte dem Bürgermeister seine persönliche Unterstützung dabei zu, die politischen Wogen zu glätten und wird sich für ein gemeinsames Handeln zum Wohle der Stadt einsetzen.

Leserbrief

2. März 2021

Karsten Loest, 1. Vorsitzender B.I.S.S. e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Redaktion,

der RBB berichtete über das Abwahlbegehren gegen den Bürgermeister von Königs Wusterhausen, Swen Ennullat. In einem Interview lassen Sie diesen zu Wort kommen. Es offenbaren sich haarsträubende Zustände rund um Herrn Ennullat und die Stadtverordnetenversammlung. Als unmittelbare Folge der RBB-Berichterstattung wird die RBB-Journalistin Gabi Probst in den sozialen Medien zum Teil massiv angegangen. Ein Facebookeintrag des stellvertretenden Vorsitzenden der SVV, Dirk Marx, muss in diesem Zusammenhang als beispielhaft angeführt werden. Er ist eines Stadtverordneten in genannter Funktion unwürdig und spiegelt perfekt wieder, mit welch verwerflichen Mitteln diese Auseinandersetzungen geführt werden.

An dem Bericht des RBB erscheint es auch bei mehrmaliger Betrachtung nichts auszusetzen zu geben. Er ist offensichtlich faktenbasiert und gibt den streitenden Parteien jeweils Raum, den eigenen Standpunkt darzulegen. Die von Frau Probst geschilderten Inhalte werden nachvollziehbar belegt und geben einen guten Einblick in die Situation.

Frau Probst hat sich durch ihre investigative Berichterstattung über die sogenannte „Schießstandaffäre“ bei der Berliner Polizei einen ausgezeichneten Namen gemacht. All ihrer Enthüllungen waren gut recherchiert und erwiesen sich als zutreffend. Sie hat diese Affäre nicht nur ans Tageslicht gebracht, sondern ihre Aufarbeitung zum Wohle der betroffenen Polizeidienstkräfte auch stets weiterverfolgt und den öffentlichen Druck auf die Berliner Politik damit hochgehalten, um deren ausgleichendes Handeln zu erreichen. 

Seien Sie sich gewiss, dass Frau Probst auch in der Problematik rund um das Abwahlbegehren gegen Herrn Ennullat sauber, gewissenhaft und objektiv recherchiert hat. Zum Wohle der Bürger*innen von Königs Wusterhausen hoffen wir, dass die in dem Bericht genannten Enthüllungen den Bürgern*innen helfen, die offensichtlich vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Streitigkeiten zwischen Rathaus und SVV richtig einzuschätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Loest, 1. Vorsitzender B.I.S.S. e.V.

Wortmeldung zur Verunglimpfung einer RBB Reporterin

1. März 2021

Leserbrief von Alexander D. Wietschel

Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtfunk KW,

mit großer Verwunderung wurde ich auf die Berichterstattung um einen RBB Beitrag und die Journalistin Gabi Probst aufmerksam und möchte folgende Erklärung zu dem auf der Seite der Herren Dorst und Marx befindlichen des Sascha Börnicke aus Senzig befindlichen Videos abgeben.

Ich darf Ihnen erläutern, wie meine Person im Zusammenhang mit dem RBB, Frau Gabi Probst und der hier Vorerwähnten Berichterstattung steht.

Ich bin Vater eines Sohnes, der als Opfer der hier beigezogenen Berichterstattung um die Alte Ziegelei Rädel e.V., Inhalt und Aufhänger der Berichterstattung von Gabi Probst war, die hier in völlig unzutreffender Weise kritisiert wird.

Frau Gabi Probst war einer der wenigen Menschen, die den seinerzeitigen Opfern und deren Familien geglaubt und so ein Netzwerk von Gewalt, an und um Kindern mit besonderem Schutzbedarf, aufgedeckt und in der letztendlicher Konsequenz, unterbrechen und unterbinden konnte.

Das hier auch beispielhaft hinzugezogenen Verfahren vor dem Berliner Kammergericht hat den Makel, das Täter mit genug finanziellen Reserven, die „Wahrheit“ verbiegen und in Teilen auch verdrehen können.

Das geschah im Kontext um den Skandal Alte Ziegelei Rädel e.V. in inflationärer Weise durch die Täterseite.

Als seinerzeit betroffenes Elternteil musste ich eine deutlich zweistellige Anzahl von Gerichtsverfahren führen, die infolge einer finanziellen Übermacht und eines aggressiven und menschenfeindlichen Auftretens (auch und eben durch Dr. Detlef Hardorp) gekennzeichnet waren. Dies betraf auch die Berichterstattung, die schon im Vorfeld durch die Interessenvertreter der Täter verhindert und/oder beeinflusst werden sollte.

Letztendlich musste sich die Hauptbeschuldigte, gegen die ganzen Vorwürfe infolge ihres Todes nicht vor Gericht  rechtfertigen. Aber die Kinder wurden daraufhin alle von den Behörden aus der Einrichtung genommen.

Soweit mir bekannt, hat der RBB in den allermeisten Anschuldigen gegen ihn und die Berichterstattung obsiegt, aber die jeweiligen Urteile nicht veröffentlicht.

Selbst die Vorwürfe der Täterseite vor dem Landesmedienrat, die die Reputation von Frau Probst und ihrer Berichterstattung schädigen sollten, wurden abgeschmettert.

Die journalistische Arbeit von Frau Gabe Probst war ausgezeichnet, präzise, und frei von jedem Makel einer irgendwie gearteten Veränderung in besonderem Sinne!

Frau Gabi Prost genießt meine absolute Hochachtung und tiefe Dankbarkeit dafür, dass Sie sich besonderen Themen mit flammenden Herz und besonderer Genauigkeit annimmt, was man von der einschlägigen deutschen Gerichtsbarkeit nicht pauschal behaupten kann.

Frau Gabi Probst hat im Zusammenhang mit der Recherche und Berichterstattung um den Skandal bei der Alten Ziegelei Rädel keinerlei Kompromisse bei der Wahrheitsfindung gemacht, keine Tatsachen verändert und nicht ausrecherchierte Umstände nicht zum Bestandteil ihrer Berichterstattung gemacht.

Gern stehe ich jederzeit für Rücksprachen und Erläuterungen zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Alexander D. Wietschel

Mehr Informationen zum Sachverhalt unter:
blog.alexander.wietschel.de

Artikel im Tagesspiegel vom 4. Juli 2008

Die ominösen 30.000 EUR

27. Februar 2021

Matthias Fischer

Ich war ehrlich gesagt schon entsetzt, als ein selbst ernannter Kolportagejournalist im August 2020 in einem linken Wochenblatt ungeprüft die Behauptung wiedergeben durfte, Swen Ennullat wäre für seine Kandidatur von der AfD mit 30.000 (in Worten: dreißigtausend) Euro unterstützt worden.

Manchmal muss man aber ein wenig im Gedächtnis kramen, bis einem Zusammenhänge in den Sinn kommen:

Am 26. Januar 2018, drei Monate nach der Bürgermeisterwahl, war ich bei einem Bürgerstammtisch im Pro Fete in Königs Wusterhausen. Es ergab sich ein Gespräch mit dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden und heutigen Landtagsabgeordneten Ludwig Scheetz, der mich tatsächlich zu unserem »tollen Wahlkampf« für den frisch gewählten Bürgermeister beglückwünschte. Er war wohl auch der Meinung, dass die Medienagentur, in der ich tätig bin, den Wahlkampf bestritten hätte und meinte, dass das wohl in Summe an die dreißigtausend Euro gekostet haben müsse.

Ich teilte ihm mit, dass unsere Agentur überhaupt nichts mit diesem Wahlkampf zu tun hatte, sondern eine größere Zahl von Menschen mit ihren enormen Eigenleistungen und kleinen Spenden dazu beigetragen hatte, dass es ein so erfolgreicher Wahlkampf geworden war. Das war für ihn als SPD-Funktionär womöglich außerhalb seiner Vorstellungskraft, dort beauftragt man Agenturen und Dienstleister, die sich ihren Auftrag gut bezahlen lassen.

Jetzt endlich kann ich aber den Zusammenhang mit dem überaus schädlichen Gerücht erkennen, Ennullats Wahlkampf sei von der AfD finanziert worden.

Durchschaubar ist auch der Zweck, der mit einer solchen Propaganda verfolgt wird: Man konstruiert einen Pakt des Bürgermeisters mit der AfD und diffamiert ihn, der in seiner beruflichen Tätigkeit immer auch gegen Rechtsextreme und Nazis gekämpft hat, damit in der Öffentlichkeit.

Anm. der Redaktion: Uns liegen mehrere Eidesstattliche Versicherungen vor, die bestätigen, dass es nie von Seiten irgendwelcher Parteien, rechter Vereinigungen oder dem als sogenannter »Reichsbürger« verleumdeten Herrn Thümmler eine finanzielle Zuwendung für Ennullats Wahlkampf gab.

Ein angeblicher Brief von angeblich 25 Mitarbeitern der Hauptverwaltung

26. Februar 2021

Redaktion Stadtfunk

Ein anonymer Brief tauchte vor einigen Tagen auf. Fand sich ganz wundersam im Posteingang des Bürgermeisters und in den privaten Briefkästen einiger Fraktionsvorsitzender.

Der Inhalt: eine mehrseitige Litanei voller wüster Beschimpfungen, Unterstellungen, Lügen und Halbwahrheiten gegen den Königs Wusterhausener Bürgermeister und gegen einige seiner Führungskräfte. Absender sollen 25 Mitarbeiter der Hauptverwaltung sein.

Auch der Redaktion „Stadtfunk KW“ lag dieses Schreiben vor, wir entschlossen uns jedoch, darüber nicht zu berichten, aus Zweifeln an der Authentizität, aber auch wegen der völligen Haltlosigkeit des Inhalts, der in Teilen möglicherweise gar strafbewehrt ist.

Umso mehr waren wir verwundert, dass das Schreiben umgehend von Stadtpolitikern und der Lokalredaktion der MAZ für bare Münze genommen und daraus mit Inbrunst zitiert wurde – offensichtlich ohne jede Prüfung der Echtheit dieses Schreibens. Andererseits ist das auch nicht mehr verwunderlich, denn ein »Bündnis 21« aus Parteipolitikern unterschiedlichster Provenienz unter Führung der SPD ist gerade dabei, mit blinder Wut und Schaum vor dem Mund einen parteilosen und unbestechlichen Hauptverwaltungsbeamten zu verleumden und im Amt in aller Öffentlichkeit zu beschädigen; mit dem einzigen Ziel, ihn per Bürgerentscheid abwählen zu lassen, und um die alten Machtverhältnisse des Parteienklüngels wieder herzustellen.

Man muss sich ein paar Fragen stellen, um den Urhebern auf die Spur zu kommen.

  • Wenn wirklich 25 von 170 Mitarbeitern der Kernverwaltung mit einem funktionierenden Personalrat die Urheber wären, hätten sie es nötig, sich derart in der Anonymität zu verstecken?
  • Wieso haben die 25 nicht wenigstens einen Anwalt oder Notar als Vertrauensperson benannt, der ihre angeblichen Behauptungen belegen kann?
  • Warum gab es in den letzten Jahren keine Anzeigen der unzähligen Vorfälle beim Personalrat oder der Leiterin des Personalamtes, wie sie im Brief beschrieben werden?
  • Warum nennen sich die Absender des Briefes Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hauptverwaltung, wenn rathausintern dieser Begriff gar nicht benutzt wird, sondern gemeinhin von Kernverwaltung gesprochen wird?

Aber nein, man ist sich ja ganz sicher, dass es auch so reicht – es prüft ja eh keiner nach und die MAZ drückt dem Ganzen ihr »Geprüft« Siegel auf. Sind also wirklich 25 interne Mitarbeiter der Verwaltung die Urheber? Oder ist dieser vernichtende Akt nicht vielmehr von außen gesteuert, vielleicht mit ein paar Helfern aus dem Rathaus?

Im Hauptausschuss der Stadt am 23. Februar 2021 äußerte sich Bürgermeister Ennullat zu diesem anonymen Schreiben und den Vorwürfen. Zuvor hatte er sich mit dem Personalrat des Rathauses, mit allen fünf Fachbereichsleitern und der Leiterin des Personalamtes in gemeinsamer Sitzung ausgesprochen. Einhellig wurde ihm dort versichert, dass es keine  Hinweise auf Mobbing oder derlei im Brief angesprochenen Vorkommnisse und Verfehlungen gebe.

In gleicher Sitzung stellte der Bürgermeister Ennullat Herrn Hanke (SPD)*, ehemaliger SVV-Vorsitzender, heute Vorsitzender des Kreistags LDS, öffentlich zur Rede, wie er dazu komme, öffentlich per Statement zu behaupten, »der Bürgermeister verbreite Angst und Schrecken unter den Mitarbeitern des Rathauses«. Die Antwort von Herrn Hanke war, dass er das aus eben diesem anonymen Brief wisse! Macht er sich damit etwa einen Brief mit Behauptungen, die möglicherweise einen Straftatbestand erfüllen, zu eigen, ohne ihn selbst auf den Wahrheitsgehalt zu prüfen oder überlässt er das auch der MAZ?

Auch ein großer Scharfmacher in den sozialen Medien, Christian Dorst, SVV-Mitglied und Fraktionsvorsitzender von Wir-für-KW, bekundete öffentlich, dass bei ihm ein derartiger Brief in seinem Poststapel liege und stellte diesen als PDF eilfertig auf eine »in Windeseile an den Start gebrachte« Webseite, die er laut Impressum mit dem SVV-Mitglied Dirk Marx gemeinsam betreibt.

Der Redaktion liegt zu ebendiesem PDF auf der Webseite von Dorst und Marx inzwischen ein datenforensischer Bericht vor, der besagt, dass die Datei keineswegs aus einem ausgedruckten und abgescannten Brief entstanden ist, sondern eine direkte Ausgabe einer Textdatei aus einem Computer ist. Daher besaß Dorst selbst also die Briefdatei auf seinem Rechner. Interessanterweise veröffentlichte Dorst einige Tage später auf ebendieser Webseite einen von ihm selbst verfassten Kolportagebericht über eine investigative Journalistin, dessen PDF-Wiedergabe exakt dieselben Merkmale aufweist. Das stellt ein Gutachten eingehend dar.

Die Schlussfolgerung ist, dass Dorst nicht die Wahrheit sagt und er an der Entstehung dieses anonymen Schriftstücks beteiligt sein muss. Wir meinen, dass dies das gesamte Konstrukt des angeblichen »Hilferufs« der Verwaltungsangestellten auf äußerst wackelige Beine stellt. Andererseits könnte es ja immer noch sein, dass die 25 Rathausmitarbeiter sich zu ihrem Schreiben öffentlich bekennen und die Beweise auf den Tisch legen… Bei Dorst bliebe aber immer noch die Lüge haften, indem er öffentlich behauptet, er hätte besagtes anonymes Schreiben mit der Post bekommen.

Georg Hanke (SPD) sagte 2017 noch vor der Stichwahl zum Bürgermeister, im Wissen, dass er diese verlieren würde: „Wenn Ennullat Bürgermeister wird, hängen wir ihm was an und lassen ihn abwählen“ (Stadtfunk berichtete)