Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Nie wieder Krieg!

3. September 2023

Rede von Philipp Martens anlässlich der Gedenkveranstaltung am 3. September 2023 in Königs Wusterhausen

Liebe Antifaschistinnen und Antifaschisten,
liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde,

ich bin Philipp Martens, Vorsitzender der Gemeindevertretung Zeuthen und Kreisgeschäftsführer der Partei DIE LINKE. Kreisverband Dahme Spreewald.

Wir alle erinnern am heutigen Tag an den Beginn des zweiten Weltkrieges. Es gab auch schon vor dem Ende des zweiten Weltkrieges viele Bestrebungen an die Gräuel von Krieg und Tod zu erinnern und damit möglichst die Menschheit vor Wiederholungen zu bewahren. Der Aufruf „Nie wieder Krieg“ und die berühmte Kreide- und Pinsellithografie von Käthe Kollwitz entstanden bereits nach dem ersten Weltkrieg.

Am 1. September 1939 überfiel das faschistische Deutschland Polen und begann den zweiten Weltkrieg. Einen Krieg, der von unserem Boden ausging und der alles bereits da Gewesene in grauenhafter Weise übertraf. Ca. 65 Millionen Tote, ein Mehrfaches an körperlich versehrten und ein Vielfaches an seelisch versehrten hatte dieses Verbrechen zur Folge. Wir Gedenken der Millionen Opfer des deutschen Faschismus an diesem Tag.

In der DDR bereits ab 1946 und in der BRD erst ab 1957 wurde am 1. September jährlich daran erinnert, dass sich der Schrecken es Krieges niemals wiederholen darf. Doch wie ging es nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges weiter?

  • 1946–1954 Französischer Indochinakrieg
  • 1947–1949 Palästinakrieg
  • 1950–1953 Koreakrieg
  • 1955–1975 Vietnamkrieg
  • 1961 Schweinebucht-Invasion
  • 1965 Zweiter Indisch-Pakistanischer Krieg
  • 1973 Jom-Kippur-Krieg
  • 1980–1988 Erster Golfkrieg
  • 1989 US-Invasion in Panama
  • 1990–1991 Zweiter Golfkrieg
  • 1991–2001 Jugoslawienkriege
  • 1998–2003 Zweiter Kongokrieg
  • 2001–2021 Krieg in Afghanistan
  • 2003–2011 Irakkrieg
  • Seit 2014 Krieg in der Ukraine

Die Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig und soll nur verdeutlichen, wie sich die Losung „Nie wieder Krieg“ nach dem zweiten Weltkrieg durchgesetzt hat. Gar nicht.

Nach Schätzungen wurden in den Kriegen nach dem zweiten Weltkrieg genauso viele Menschen getötet wie im gesamten zweiten Weltkrieg. Das ist ein Armutszeugnis für die Menschheit.

In Deutschland herrschte bis 1999 Frieden im kalten Krieg bzw. von hier ging kein Krieg aus. Warum? Weil Deutschland die Frontlinie eines Krieges gewesen wäre. Nachdem die potenzielle Front nicht mehr unmittelbar durch Deutschland verlaufen wäre, also nach 1990, sondern Kriege nur noch Auslandseinsätze werden konnten, fiel auch in Deutschland – und das unter Führung von Sozialdemokraten und Grünen – die letzte Zurückhaltung mit der Beteiligung am völkerrechtswidrigen Kosovokrieg. Deutsche Bomben fielen wieder auf Belgrad. Es gab damals keine gesellschaftliche Bewegung, die das verhindern konnte UND – das möchte ich vorwegnehmen – es gibt sie bis heute nicht. Seit diesem Tabubruch ist Deutschland munter dabei seine Soldaten in alle möglichen Kriege zu schicken, aktiv zu kämpfen, zu töten, zu verletzen und zu versehren. Frei unter dem Motto „ICH DIENE DEUTSCHLAND“ macht sich die Bundeswehr auf ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und junges Blut für zukünftige Kriege – Neudeutsch „Konflikte“ – zu akquirieren. Würde sich die Regierung und die Bundeswehr ehrlich machen, würde auf den Werbebannern nicht stehen „ICH DIENE DEUTSCHLAND“, sondern, „ICH DIENE DEN INTERESSEN DER DAX-KONZERNE“. Die Militarisierung der Gesellschaft wird vorangetrieben und hat heute seinen bisherigen Höhepunkt erreicht.

Machen wir uns alle nichts vor. Der Vorsatz der Alliierten Deutschland zu Entmilitarisieren wurde im Kampf der Systeme als bald ad acta gelegt. Sowohl die BRD als auch die DDR waren hoch militarisierte Staaten. Und die Militarisierung reichte bis tief in die Bevölkerung hinein. Die Militarisierung war in der Historie Deutschlands bisher immer ein sicherer Garant für Verderben. Eine Entmilitarisierung und damit meine ich besonders die Köpfe der Menschen, fand nicht statt.

1990 wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, mit dieser bitteren Erblast aufzuräumen, nach dem Ende des kalten Krieges eine Zeit des dauerhaften Friedens zu schaffen. Diese historische Chance wurde nicht genutzt. Dazu könnte ich noch stundelang reden.

Schauen wir uns an wo wir heute stehen:

Seit dem Beginn des militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wurde in der deutschen Politik eine sogenannte „Zeitenwende“ eingeleitet. Mittlerweile wurden tonnenweise Munition, Panzerhaubitzen, Mehrfachraketenwerfer, Gepard-Panzer, Kampfpanzer, Iris-Flugabwehrraketen, mobile Panzer- und Flugabwehrwaffen und weiteres Kriegsgerät im Wert von mehreren Milliarden Euro an die Ukraine geliefert.   Von dem bis zum Überfall auf die Ukraine zumindest formal geltenden Grundsatz „Keine Waffen in Krisengebiete“ hat sich Deutschland als viertgrößter Waffenexporteur der Welt vollends verabschiedet.

Ein nachvollziehbares, politisch rationales Ziel der Waffenlieferungen ist nicht erkennbar. Vielmehr findet die jetzige Politik ihre Grundlage in dem Fahrwasser einer allgemein emotionalen Aufwallung. Deren Ursache ist teilweise die Angst vor einer eigenen Betroffenheit durch Kriegshandlungen und teilweise die Genugtuung darüber, nun endlich das „wahre Gesicht des Russen“ zu sehen und gegen ihn und andere außerhalb des eigenen westlichen Blocks aufrüsten zu dürfen. So verkündete der Hauptmann der Reserve und Bundesfinanzminister Herr Lindner bereits am 28.2.2022 in der ARD, dass die Bundeswehr eine der „schlagkräftigsten Armeen Europas“ werden solle, weil dies der „Bedeutung Deutschlands“ entspräche. Der Obergefreite und Oppositionsführer Friedrich Merz sagte am 27.2.2022 im Bundestag: „Genug ist genug! Das Spiel ist aus!“  Welches Spiel? Wohl der kalte Kampf zwischen den Blöcken der NATO und Russland. Herr Merz forderte damit den Übergang in die heiße Phase des Konflikts.

Nach Einschätzung von Militärexperten gilt es als ausgeschlossen, dass die Ukraine die Oblaste Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja und die Krim zurückerobern wird. Das ist der Ukraine seit dem Jahr 2014 für die abgespaltenen Gebiete im Donbass und der Krim schon nicht gelungen. Der Krieg ist für keine der beiden Seiten militärisch zu gewinnen.  Es gibt in der Geschichte keinen Krieg, der nicht durch eine Kapitulation oder einen Waffenstillstand mit anschließenden Friedensverhandlungen beendet wurde. Da keine der beiden Konfliktparteien kapitulieren wird, ist ein sofortiger Waffenstillstand mit anschließenden Friedensverhandlungen die einzige Lösung. Waffenlieferungen zögern dies nur hinaus auf Kosten der Soldaten auf beiden Seiten und der ukrainischen Bevölkerung.

Wenn allseits davon geredet wird, dass die Ukraine ein Recht auf Selbstverteidigung hat, dann ist dies keine politische Einschätzung, sondern eine Selbstverständlichkeit. Jeder hat dieses Recht. Es bedarf dafür keines Zuspruches. Die Frage ist bereits völlig falsch und vermischt das Recht und die Möglichkeit auf Selbstverteidigung. Eine andere Frage ist nämlich, ob der Angegriffene die Möglichkeiten hat sich zu verteidigen, sein Recht praktisch umzusetzen. Die Ukraine kann ihre formulierten Kriegsziele nicht erreichen, auch nicht mit westlichen Waffen. Es ist immer daran zu erinnern, dass eine generalmobilgemachte Ukraine einer noch nicht generalmobilgemachten Atommacht gegenübersteht. Im Übrigen hatten auch Jugoslawien, der Irak und Libyen – um nur wenige zu nennen – ein Recht auf Selbstverteidigung gegen die völkerrechtswidrigen Angriffe, nur nicht die Möglichkeit. Warum? Weil uns und damit meine ich die Bundesrepublik Deutschland dieses Recht nur hier und da wichtig ist. Es klingt zynisch, ist aber ein Fakt. Sowohl diese Staaten bzw. ehemaligen Staaten als auch die Ukraine eint, dass sie zum Opferlamm der geostrategischen Denkspiele und Operationen von wirtschaftlich-militärischen Machtblöcken wurden und werden. Dieses System gilt es zu durchbrechen. Mehr Waffen befeuern dieses System nur.

Auch das Argument, dass Putin nicht nachgegeben werden könne, weil das ein Signal sei, dass sich Krieg lohnen würde, verfängt nicht. Die Doppelmoral dahinter ist, dass der Krieg ein völlig legitimes Mittel der Politik der westlichen Staaten ist und ein einträgliches Geschäft. Ein moralisches und wertebasiertes Fundament sucht man hinter diesem Argument vergeblich. Auch das sei gesagt: Jeder Vergleich zwischen der „Zurückhaltung“ der NATO und der Appeasement-Politik gegenüber Hitler ist der verzweifelte Versuch einem Krieg gegen Russland den Heiligenschein einer Anti-(Hitler)-Putin Koalition zu geben, der zwangsläufig in einer Verniedlichung der Verbrechen der Nazis mündet.

Friedensverhandlungen müssen zu einem akzeptablen Ergebnis für alle Seiten führen. Das liegt in der Natur eines wirklichen Friedens. Mit am Tisch werden die EU, die NATO und die USA sitzen. Die Ukraine war und ist ein Spielball der beiden Machtblöcke, genauso wie beispielsweise Jugoslawien, der Irak und Libyen ein Spielball waren. Der Obergefreite Herr Merz sieht es als Spiel an, dieses Kräftemessen der Blöcke. Auch für Putin, Medwedew, Biden, Trump, Obama und Bush (Junior wie Senior) zählen keine Menschenleben.

Das menschenverachtende „Spiel“ der Blöcke muss beendet werden. Wir müssen aus dem laufenden Stellvertreterkrieg aussteigen. Eine Zeitenwende hin zu einer wirklichen Friedensordnung in Europa und in der Welt und damit Abschaffung der NATO, eine Zeitenwende hin zu Abrüstung und zu kollektiven Sicherheitssystemen unter Einschluss möglichst aller Staaten ist das langfristig anzustrebende Ziel.

Wir müssen den Militarismus in unserem Land und in der Welt abstellen, endlich und endgültig. Das sind wir den Opfern des Faschismus auf ewig schuldig, liebe Genossinnen und Genossen.

Hinter mir auf dem Gedenkstein steht: „Den Toten zur Ehre – den Lebenden zur Pflicht.“

Das ist unsere Pflicht!
Nie wieder Faschismus!
Nie wieder Krieg!

Königs Wusterhausen, 3. September 2023

Hier ein paar Impressionen von der Veranstaltung, an der ca. 60 Bürger teilnahmen:

 

 

 

 

Sonderbehandlung für SPD Landratskandidatin?

2. September 2023

Bürger machten uns nach dem Studium der Wahldokumente auf eine Unstimmigkeit auf dem Wahlschein für die Landratswahl am 8. Oktober 2023 aufmerksam. Es drängt sich der Verdacht auf, dass mit dieser eigentlich kleinen Unregelmäßigkeit der zur Zeit ja omnipräsenten SPD-Kandidatin noch ein weiterer kleiner Vorteil geschaffen werden soll.
Unser Leser Swen Ennullat hat diese Frage an den Wahlleiter gestellt, diese Anfrage und hoffentlich auch eine zeitnahe Antwort von Herrn Binienda veröffentlichen wir an dieser Stelle:

Sehr geehrter Herr Binienda,
in der Bekanntmachung Wahl zur Landrätin/zum Landrat im Landkreis Dahme-Spreewald am 8. Oktober 2023 führt der Wahlvorschlag der SPD bei der Bewerberin auf, dass diese „1. Beigeordnete“ und „Juristin“ sei.
Lt. § 41 I BbgKWahlV muss sich der Bewerber entscheiden, ob er seinen „Beruf“ oder seine „Tätigkeit“ angibt. Nicht beides. Die Verwendung der Konjunktion „oder“ im Verordnungstext lässt keine Interpretationsmöglichkeiten zu.
Mir ist auch kein Fall aus den letzten Jahren bekannt, wo dies anders gehandhabt wurde.
In der Kommentierung habe ich ebenfalls keine entsprechende Rechtsauffassung gefunden. Hier wird vor allem darauf abgestellt, wie konkret der Bewerber Tätigkeit oder Beruf beschreibt. Sowie: Nur, wenn „zugleich zwei Tätigkeiten ausübt werden, können beide angegeben werden. Allerdings sollte auf dem Stimmzettel möglichst nur eine Angabe ausgewiesen werden.“
Selbst wenn Sie also diese eindeutige Empfehlung ignorieren würden, hätte es dann m.E. heißen müssen „1. Beigeordnete und Dezernentin“ (vgl. Organigramm der Kreisverwaltung LDS).
Insoweit bitte ich um Aufklärung. Letztendlich geht es hier um die Ordnungsmäßigkeit einer Wahl und sie sollen bereits im Wahlausschuss auf diesen Umstand hingewiesen worden sein.

Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, M.A.
Königs Wusterhausen

Warum muss „Nikos Hafen“ schließen?

29. August 2023

Offenbar hat die Schließung eines weiteren Geschäfts in Königs Wusterhausens Gastronomielandschaft mit einer Entscheidung der Kreisverwaltung zu tun. Die bekannte Bar „45 über Null“ war zu Beginn des Jahres von Selchow auf das zuvor von einem Gastwirt coronabedingt aufgegebene Seerestaurant mit großem Biergarten am See „Nico‘s Hafen“ in Niederlehme umgezogen. Es hatte vom ersten Tag an große Beliebtheit erlangt.

Jedoch kam es zu einer Intervention seitens des Bauordnungsamts, das im Beisein von Personal und Gästen den Biergarten auf dem Ufergelände, sowie einen mobilen Ausschankwagen auf dem Gelände als illegal errichteten Container öffentlich moniert haben soll. Ebenso wurden die seit den 1940er Jahren bestehende gemauerte Seeterrasse und der nach Aussagen von Anwohnern ebenso alte gemauerte Kiosk als Schwarzbauten bezeichnet. Das Bauordnungsamt soll in zynischer Weise auf die Einhaltung einer Uferfreihaltezone von 50 Meter bestanden haben und empfohlen haben, den jahrzehntelang beliebten Biergarten statt am Ufer, am Zaun an der Straße entlang zu betreiben. Dies führte dazu, dass dem Betreiber während der laufenden Saison die Nutzung des Geländes untersagt wurde. Obwohl das Verbot mittlerweile vorläufig  aufgehoben wurde, hatte der Gastronom bereits sein Personal entlassen und steht vor Schwierigkeiten, neues Personal für einen erfolgreichen Saisonabschluss zu finden.

Infolgedessen soll der Gastronom Schadenersatz vom Eigentümer des Geländes gefordert haben, obwohl der ebenfalls nicht für das unerwartete Nutzungsverbot verantwortlich gemacht werden kann. Sehr merkwürdig, zumal nach unseren Informationen inzwischen von Bestands- und Nutzungsschutz ausgegangen wird.

Angesichts dieser Ereignisse stellt sich die Frage, ob hier man hier bewusst gegen Gewerbetreibende in der Stadt vorgeht und welche Gründe hinter diesen willkürlich wirkenden Entscheidungen der Behörden und der Ungleichbehandlung stecken.

Hierzu eine Anfrage der Kreistagsabgeordneten Katharina Ennullat (UBL/FREIE WÄHLER/FWKW)  bei der Kreisverwaltung Landkreis Dahme-Spreewald:

  • Ist es richtig, dass der Landkreis Dahme-Spreewald die Schließung des beliebten Ausflugslokals „Nico‘s Hafen“ in Königs Wusterhausen OT Niederlehme angeordnet hat? Aktueller Pächter ist der Betreiber von „45 über null“, der von Schönefeld „umsiedeln“ musste. 
  • Die Gaststätte am Wasser wird seit mehr als 35 Jahren an diesem Standort und dieser Form (mit Biergarten im Uferbereich und auf der Seeterrasse) betrieben. Sie liegt unmittelbar am Dahme-Radwanderweg und stärkt den örtlichen Tourismus. Es sind mehrere ArbeiternehmerInnen betroffen.
  • Was sind die Gründe der behördlichen Entscheidung?

Sehr geehrter Herr Landrat, ich bitte um eine kurzfristige Antwort.  

Für Dich Da?

19. August 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Manche Briefe machen ungewollt Aufregung. Als ein solcher könnte sich der Brief „Füreinander. Miteinander.Dahme-Spreewald“ erweisen, über Facebook hinaus. Er ist unterzeichnet von der Landratskandidatin Susanne Rieckhof, vom Wahlkampfleiter Oliver Strank, den Vorsitzenden des Unterbezirks der SPD Katharina Knaack und Christian Könning, und er richtet sich – so lese ich ihn – vornehmlich an die (?) Genossinnen und Genossen in LDS. Gebraucht wird ihre finanzielle Unterstützung für den Wahlkampf um das Landratsamt LDS; 80.000 € sind dafür veranschlagt, 23.000 € fehlen noch. Sie sollen, ja sie müssten als Spenden von SPD-Mitgliedern des Unterbezirks (UB) erbracht werden – soll der Wahlkampf „Aussicht auf Erfolg haben“ (Brief). Und er muss laut Aussage der Unterzeichnenden Erfolg haben – für die SPD. Deshalb ist klar: „Wir führen den Wahlkampf intensiv und mit aller Wucht“ (Brief). Das ist ihr gutes Recht. Aber was macht die Wucht aus, wo hört sie auf, wo sollte sie aufhören?

Aus meiner Sicht ist der vorliegende Brief nicht nur ein apellierender Text, der zum Handeln aller UB-Genossen aufruft, sondern auch ein  bloßlegender Text; denn er sagt etwas aus mindestens über Denkweisen, Selbstverständnis, über Realitätsbezug bzw. -mangel der SPD-Autoren und wirft Fragen auf:

1. „Es geht jetzt um alles: Es geht darum, dass wir als SPD die Erfolgsgeschichte unseres Landkreises fortschreiben können. Und zwar für alle Menschen, ganz egal, wo sie herkommen, seit wann sie hier leben und woran sie glauben.“

Mit Verlaub sei angemerkt: Eine Erfolgsgeschichte, frei von erheblichen Defiziten? Oder: Wenn die Entwicklung – gespiegelt in wiederkehrenden bundesweiten Landkreis-Rankings – auch in der Kommunalpolitik als erfolgreich gilt, hätte dieser Erfolg  dann in LDS nicht mehrere Mütter und Väter? Also nicht allein die SPD? Könnte dann nicht erst recht auch davon ausgegangen werden, dass er mit anderen durchaus fortsetzbar wäre?

Und wenn es eine Erfolgsgeschichte für alle Menschen in LDS wäre, wie erklären sich dort zugleich Armut, prekäre Lebensverhältnisse für einen Teil der Bevölkerung, von Kindern und Jugendlichen? Können diese Menschen die Entwicklung in LDS als eine Erfolgsgeschichte wahrnehmen, empfinden?

2. „Jeder von uns merkt: Die Stimmung in der Bevölkerung ist nicht mehr selbstverständlich pro SPD.“ Ja, die Stimmung gegenüber der SPD – bleiben wir hier nur bei ihr – hat sich verändert, aber sie war – auch in LDS – nie selbstverständlich pro SPD. Es gab immer (!) auch eine beachtliche Zahl von Bürgern, die eine andere Wahlentscheidung trafen. Das änderte allerdings nichts daran, dass die SPD fast unangefochten wichtige Ämter innehatte. Daran konnte sie sich gewöhnen – trotz dieser oder jener Unterbrechung (siehe S. Ennullat als Bürgermeister in KW), darauf ihre Perspektive stützen. Aber das ist nun sehr fraglich geworden – auch aus Gründen, die im Brief nur allgemein angesprochen werden (das ohne Nennung des Ukraine-Krieges); sie aber bewegen Bürgerinnen und Bürger ganz real, konkret.

3. Es gibt auch außerhalb der SPD viele Mitbürger, die sich wünschen, dass sich LDS „nicht blau färbt“ (Brief), das auch nicht im Zuge der Landratswahl. Aber das heißt nicht gleichermaßen, dass das Landratsamt weiterhin in der Hand der SPD verbleiben solle. Es heißt aber ebenso: Falls der AfD-Kandidat Steffen Kotré die Wahl gewönne, bedeutete das, dass ihn eine ausreichende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern in LDS bewusst und freiwillig in dieses Amt gebracht hätte, in ein Amt  mit „Gestaltungsmacht“ (Brief); sie wäre ihm – neben seiner Weisungsgebundenheit – als Mitglied der AfD ermöglicht: das per Abstimmungsverhalten von Wählern und  als Teil einer bereits länger andauernden Entwicklung in der Bundesrepublik. Ein Wahlsieg von Steffen Kotré bedeutete jedoch (noch) nicht, dass „Rechtsextreme […] hier bei uns die Gestaltungsmacht an sich reißen“ (Brief). Auch wenn die AfD versucht, die Wähler in ihrem Sinne zu beeinflussen, das zum Teil erfolgreich – bestünden nicht zwischen beiden Vorgängen Unterschiede? Eine demokratisch vollzogene Übergabe einerseits, eine gewaltsam erscheinende Übernahme andererseits. Wo würde sich in dieser Wahl eine derartige Übernahme abzeichnen?

4. Und wo ist der gern zitierte Respekt vor anderen, wenn im Brief unterstrichen wird, zudem zu verhindern, dass „mit Herzberger auch Ennullat und Konsorten ins Landratsamt einziehen“ (AfD-Kandidat ohnehin)? Auch intern sollte meines Erachtens auf derartige abwertende, herabsetzende Formulierungen verzichtet werden, um der Verinnerlichung eines entsprechenden Wortschatzes in der Gruppe /SPD keinen Vorschub zu leisten. Zudem spiegeln sich darin Denkweisen wider. Sie müssten infrage gestellt, doch nicht befestigt werden (zumal ihre Befestigung über Gruppennormen ja leicht geschehen kann). Und: Was spricht personell und inhaltlich gegen Sven Herzbergers Einzug in das Landratsamt? Was wäre schlechter unter ihm als unter der verständlicherweise eigenen, favorisierten Kandidatin?

5. Dass Politik Darstellungen, Erzählungen (neudeutsch: Narrative) braucht bzw. verwendet, damit sich Menschen, selbst eigene Parteimitglieder, in gewünschter Weise verhalten – auch gegen ihre eigenen Interessen –, in gewünschter Weise denken, erleben wir seit dem Ausrufen der Zeitenwende verstärkt; Narrative müssen nicht stimmen, wohl aber glaubhaft, überzeugend wirken. (Da verteidigt die Ukraine schon einmal die westliche Freiheit und Demokratie, und der russische Präsident Putin wird dämonisiert.) Davon scheint mir auch der Brief nicht frei zu sein, indem er diese Landratswahl folgendermaßen kennzeichnet, sie überhöht: „Nicht zuletzt geht es auch darum, gemeinsam eine starke Basis für alle weiteren Wahlen im Superwahljahr 2024 mit Kommunalwahlen, Europawahl und Landtagswahl zu schaffen, und schließlich um unsere gemeinsame politische Zukunft als SPD in Dahme-Spreewald. Diese Wahlen können wir nur gewinnen, wenn wir eine starke Landrätin in Dahme-Spreewald stellen.“ (Brief)

Nein, sehr geehrte Frau Rieckhof und Mitstreiter, diese Wahlen werden aus anderen Gründen gewonnen oder verloren – sofern sie überhaupt noch im Frieden stattfinden können. Bisher ist es auch die SPD, die an einem Regierungskurs festhält, mit dem verheerende Folgen – bis in Landkreise hinein – in Kauf genommen werden. Dazu gehört offensichtlich auch ein Erstarken der AfD, das laut Brief verhindert werden solle. Was für Widersprüche! Und die Landratskandidatin schlägt die Hände an die Hosennaht und bezieht öffentlich keinerlei Position zum Handeln ihrer Regierungspartei? Umgibt sich mit Kanzler und Parteivorsitzendem als Begleitung in ihrem Wahlkampf – mit jenen Personen, die diesen Kurs maßgeblich verantworten. Was kann ich davon als Bürgerin halten?

Schließlich: Immer wieder wird der Wechsel über Wahlen als ein Ausdruck lebendiger Demokratie betont, das auch gegenüber anderen Systemen. Was wäre folglich so dramatisch, wenn sich nach Jahrzehnten SPD-Landräte die SPD von diesem Amt in LDS vorerst verabschieden müsste? Nichts ist für die Ewigkeit.

Damit sich der geneigte Leser auch das Original durchlesen kann hier ein Faksimile des Briefes (Red.)

Neues Betreuungsangebot Waldkita in Senzig

10. August 2023

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Bedarf an Betreuungsplätzen innerhalb Königs Wusterhausens und deren Ortsteilen steigt stetig. Nun soll ein weiteres Angebot entstehen. Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt, im Frühjahr 2024 in der Kita „Pumuckl“ in Senzig eine Waldkitagruppe zu integrieren. 

Die Kita selbst hat eine Kapazität von 120 Kindern. Die Waldkitagruppe soll zusätzlich geschaffen werden. Da die Kita „Pumuckl“ direkt am Waldrand liegt, soll dieses Betreuungsangebot organisatorisch und personell fest an die Kita angeschlossen werden. In Waldpädagogik geschulte Fachkräfte werden das Betreuungsangebot begleiten. Die Waldkitagruppe ist für Kinder ab 3 Jahren mit einer Gruppenstärke von maximal 18 Kindern ausgerichtet. Den größten Teil der Betreuungszeit werden die Kinder zu jeder Jahreszeit in der Natur verbringen. Als Schutzunterkunft bei besonderen Witterungsverhältnissen steht das Mehrzweckgebäude der Kita „Pumuckl“ mit Sanitäranlagen, Küche sowie großzügiger Spielfläche zur Verfügung. Die für die Nutzung angedachten Waldgrundstücke befinden sich im näheren Umkreis der Kita und sind im Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen. Die entsprechenden Behörden wurden frühzeitig an dem Projekt beteiligt.

In der Natur finden die Kinder keine von Erwachsenen kreierten Räume mit vorgefertigten Materialien. Der Wald ist ein besonderer Raum, der bestens für Kinder und ihre Entwicklung geeignet ist sowie aufgrund der Vielfältigkeit dem kindlichen Entdeckerdrang entspricht. Gleichzeitig ist es eine große Menschheitsaufgabe, die Natur zu schützen. Interessierte Eltern können sich im Sachgebiet Bildung und Familie unter bildung-familie@stadt-kw.de für einen Platz anmelden.

Eine Informationsveranstaltung, um alle Fragen zu dieser Betreuungsform klären zu können, ist für einen späteren Zeitpunkt angedacht. Alle bis dahin angemeldeten Eltern werden zu gegebener Zeit über den Termin informiert.

Achtung, Kontrolle: Feuerwehr und Ordnungsamt waren unterwegs

1. August 2023

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Am Dienstag, 25. Juli, waren das Ordnungsamt der Stadt Königs Wusterhausen und die Feuerwehr am späten Nachmittag und Abend in den Ortsteilen Königs Wusterhausen und Zernsdorf gemeinsam unterwegs, um an bestimmten Engstellen im Stadtgebiet die Durchfahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr zu begutachten.

So ging es in Königs Wusterhausen über den Schulweg, Potsdamer Ring, Am Mühlenfeld, Birkenweg, Ulmenweg, Am Windmühlenberg, Am Nottefließ und Pirschgang zwischen 18 und 20 Uhr einmal durch besonders enge Orte, an denen bauliche Gegebenheiten oder falsch oder hinderlich parkende Wagen eine Durchfahrt für Fahrzeuge der Feuerwehr im Falle eines Einsatzes erheblich erschweren. In Zernsdorf kontrollierten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Feuerwehr bis fast 21 Uhr hauptsächlich den Bereich Wohnen am See.

Die jeweiligen Straßen wurden aufgrund von Hinweisen des Außendienstes des Ordnungsamtes und der Feuerwehr ausgewählt und abgefahren.

Insgesamt wurden an diesem Abend nur sieben Hinweiszettel unter die Windschutzscheiben gelegt, die die jeweiligen Fahrer darauf aufmerksam machten, dass sie mit ihren Fahrzeugen die Feuerwehr behinderten.

„Sowohl die Kollegen der Feuerwehr als auch wir sind sehr positiv davon überrascht, dass es nur so wenige Fahrzeuge gab, die ordnungswidrig oder so abgestellt worden sind, dass sie die Feuerwehr bei der Durchfahrt behinderten“, sagte Kay Kutschbach, Sachgebietsleiter Ordnungsrecht, nach der Aktion, die präventiven Charakter haben sollte. „Im Falle eines Feuers kommt es auf jede Minute an, die wir nicht an einer solchen Engstelle vergeuden können“, erläuterte er weiter. Vor Ort führten Kutschbach und seine Mitarbeiter gemeinsam mit der Feuerwehr auch Gespräche mit Bürgern, um über die Befahrungs-Aktion aufzuklären und die Details zu erläutern.

Petition zur Planung eines Kunstrasenplatzes

5. Juli 2023

Wolfgang und Gesine Almus, Zernsdorf

Sehr geehrte Stadtverordnete,

Ziel dieser Petition ist die Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung, aufgrund dessen Fußballplätze und andere im Freien liegende Sportstätten im Stadtgebiet grundsätzlich nicht mehr mit „Kunstrasen“, also Kunststoff, belegt werden dürfen. Geplante Maßnahmen, im Freien befindliche Sportstätten mit einem Kunstrasen-Belag auszustatten, sind unverzüglich einzustellen.

Begründung:
Der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ war am 29.06.2023 unter der Überschrift „Grüner Teppich – Kunstrasen ist die fünftgrößte Quelle von Mikroplastik“ ein Artikel zu entnehmen, der sich mit der besonderen ökologischen und gesundheitlichen Gefährlichkeit von „Kunstrasen“ durch Mikroplastik befasst.

So wurde 2022 im Rahmen einer Masterarbeit am Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik untersucht, inwiefern und in welchem Umfang Kunstrasen-Fußballplätze durch die Witterung (Regen, Schnee, Hitze) und durch Bespielen Quellen gefährlichen Mikroplastiks darstellen. (https://publica.fraunhofer.de/entities/publication/9501337d-c4af-431a-99ae-809f69723b68/details ).

Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass insbesondere (aber nicht nur) von der Füllung des „Kunstrasens“, dem sog. „Infill“ (bis zu 50 Tonnen kleiner, elastischer Plastikkügelchen je Fußballplatz), eine gravierende, bislang völlig unterschätzte Mikroplastik-Gefahr für die Umwelt ausgeht. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki kalkuliert, dass jährlich allein durch Kunststoffrasen-Fußballfelder europaweit rund 16.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt abgegeben werden. Das Fraunhofer Institut schätzt deshalb diese Kunstrasen-Fußballfelder als fünftgrößte Quelle von Mikroplastik in Europa ein. Dieser „Infill“ ist einerseits wegen der Beschwerung des „Kunstrasens“ erforderlich, er macht andererseits den Kunststoff-Belag eines Fußballplatzes elastisch, gut bespielbar und soll beim Sturz eines Spielers Verletzungen verhindern.

Aufgrund dieser Untersuchung hat z. B. die Stadt Oberhausen (Einer ihrer Kunstrasen-Fußballplätze war Analyse-Gegenstand.) entschieden, zukünftig den kontinuierlich auszutauschenden bzw. zu ergänzenden „Infill“ nur noch mit Sand und nicht mehr mit Plastikkügelchen vorzunehmen. Kork oder Reisspelzen kämen wohl alternativ in Frage, sind jedoch erheblich teurer. Der Kunstrasen-Belag verliert durch Sand-, Kork-„Infill“ usw. allerdings seine vermeintlichen Vorteile, nämlich seine schnelle Bespielbarkeit nach Regen und seine Elastizität, die Verletzungen der Spieler vorbeugen soll.

Die Lobby der Kunstrasen-Hersteller hat bislang trotzdem erfolgreich -ungeachtet der nachgewiesenen, gravierenden Mikroplastik-Gefährdung durch Kunstrasen- ein Verbot von Kunstrasen-Fußballplätzen verhindern können, das die Europäische Kommission schon lange vorgeschlagen hat.

Dass von Kunstrasen-Fußballplätzen kontinuierlich eine massive Mikroplastik-Gefährdung nicht nur für die Spieler, sondern für die gesamte Umwelt ausgeht, ist seit langem bekannt. Gleichermaßen bekannt ist, dass die Kunstrasen-Herstellung und –Entsorgung, auch seine begrenzte Recycling-Möglichkeit, ökologisch grundsätzlich unvertretbar sind (siehe dazu auch https://www.stadtfunk-kw.de/wasserundkunstrasen/).

Aus diesem Grund muss im Stadtgebiet unter ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten der Einbau von Kunstrasen-Belägen auf Sportstätten verhindert werden. Hierfür ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Dringlichkeit geboten. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen schließlich in einer ökologisch und gesundheitlich unbedenklichen Umgebung leben. Deshalb erfolgt diese Petition, weil wir leider seit Jahren nicht mehr davon ausgehen können, dass die Stadtverordnetenversammlung Fakten-basierte und im Hinblick auf die Zukunft unserer Stadt vernünftige Entscheidungen trifft.

Schon wieder zum Thema Lärmschutz

5. Februar 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen, an die KWer Stadtverordneten

Sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

am 11. Januar 2023 ist der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen öffentlich übergeben worden: eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Auf diese fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärm­aktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen erfolgte – so die Darstellung aus der UBL – trotz Anfragen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion. Seit 2 Jahren! Da entsteht von außen schon der Eindruck, dass seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr, als einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung heutiger und künftiger Einwohner geringe Aufmerksamkeit, geringe Bedeutung beigemessen wird.

Dieser Eindruck kann sich ebenso aufdrängen beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/18 „Eschenweg“ im OT Zeesen – und das, obwohl zum Eschenweg / Ausschnitt Bahnbereich erstmals ein Schallgutachten vorliegt, das sich auf Lärm und Erschütterung dort bezieht. In diesem Gutachten (Begründung, S.23) wird deutlich,
„dass die Beurteilungspegel der Orientierungswerte der DIN 18005-1, als auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Zudem kommt es durch die vom Schienenverkehr verursachten Emissionen nachts im Plangebiet zu Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheits­gefährdung.[…] Im Hinblick auf Schallimmissionen ist insbesondere der westliche Bereich des Plangebietes kritisch, da hier sowohl aktuell als auch zum Prognosehorizont 2030 die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nachts überschritten wird. Es sollte jedoch auch erwähnt werden, dass sich die Überschreitung zum Prognosehorizont 2030 hin auf die Immissionspunkte 1-5 beschränkt.“ (Das aber sind Grundstücke in zweiter Reihe.)

Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) bekräftigt ohne jegliche Relativierung, dass an fast allen Immissionsorten (IO) die Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich überschritten werden.

Aber an den davon betroffenen Grundstücken wollen Stadtver­waltung und Eigentümer mit Händen und Klauen, auf Biegen und Brechen zwecks Wohnbe­bauung unverändert festhalten und finden uneingeschränkten Rückhalt beim Ortsbeirat. Folglich wägt man auch in diesem Sinne ab. So wird mit Vermutungen gearbeitet, die eine Ver­besserung der klar beanstandeten Werte in Aussicht stellen, obwohl nicht sicher ist, dass sie in der Realität tatsächlich in dieser Form eintreten werden. Oder es werden bauliche Forderungen gestellt zum Schutz vor Lärm, die sich in anderer Hinsicht negativ auswirken, etwa wenn es heißt:

„Zum Schutz vor Lärm sind Außenwohnbereiche von Wohnungen entlang der Bahnstrecke 6142 nur in baulich geschlossener Ausführung (zum Beispiel als verglaste Loggia oder verglaster Balkon) zulässig.“ (Ja, sie sind laut „Leitfaden Immissionsschutz im Bebauungsgsplan“ (S. 9) ausnahmsweise zulässig, aber in welcher Lage sind sie auch akzeptabel?)

Und sind sie hier akzeptabel? Verglasung bedeutet nämlich im Sommer, dass sich die im hiesigen Falle laut B-Plan westlich gelegenen Wohnbereiche zusätzlich aufheizen werden – bei ohne­hin zunehmenden Temperaturen und angesichts der von der Deutschen Bahn erhobenen Forderung, im dortigen Bereich keine Bäume zu pflanzen.

Oder der vom LfU benannte erhöhte Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebiets entlang der Bahnstrecke wird als nicht erkennbar zurückgewiesen.

Oder es wird die in der Stellungnahme des LfU (S. 45) angeführte Tatsache verharmlost, geschönt, dass dort die baulich nicht verbundenen Außenwohnbereiche (z.B. Gärten) nicht vor gesundheitsgefährdendem Lärm geschützt und Aufenthalts- und Erholungsqualität eingeschränkt sind. Da heißt die Entgegnung dann im pauschalen, sich objektiv gebenden Abwägungsprozess schon einmal ganz harmlos: Es „befinden sich in unmittelbarer Umgebung neu errichtete Wohngebäude und bestehende Wochenendhäuser, welche bereits gärtnerisch genutzt werden.“ (S.46). Und damit hat sich der ursprüngliche, der grundsätzliche Einwand des LfU erledigt, bleibt ohne Folgen, ohne Veränderungsvorschlag für den B-Plan.

Im Abwägungsprozess stehen also neben Argumenten, die stichhaltig wirken, solche, die ich fadenscheinig nenne, auch irreführend; denn zum Beispiel der Verweis, dass ja in den letzten Jahren auch schon neue Häuser im Eschenweg so dicht an der Bahnstrecke gebaut worden seien und nun nach dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren sei, klammert aus meiner Sicht etwas ganz Wesentliches aus: Die zwei (!) bisher dicht an der Strecke bebauten Grundstücke im Eschenweg waren nicht Teil eines B-Planes mit seinen Spezifika – eingeschlossen Gutachten zu Immissionen von Bahn und Geflügelwirtschaft – und diese zwei (!) Grundstücke unterlagen nicht (!) Ihrer kommunal­politischen Entscheidung, nicht (!) Ihrer kommunalpolitischen Ver­antwortung. Und damit unterlagen sie auch nicht (!) einer Entscheidung wie in diesem Falle: nämlich, inwieweit der Abwägungs- und Satzungsbeschluss in nunmehr vorliegender Form dem Lärmaktionsplan gerecht wird: einem Plan, der 2016 nur mit dem Einverständnis der SVV erstellt worden ist. Das alles bitte ich zu bedenken.

 

Lärmeinwendung: Zum zweiten Jahrestag

12. Januar 2023

Zur Ortsbeiratssitzung am 11. Januar 2023 übergab der UBL-Vertreter im Zernsdorfer Ortsbeirat, Stefan Wichard, der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen, eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Diese ist nun immerhin zwei Jahre alt, ein trauriges Jubiläum. (Wir berichteten hier, bitte klicken)

Die Form der Übergabe erregte Heiterkeit bei den Anwesenden. Der Inhalt ist allerdings überhaupt nicht lustig. Trotz immer wieder erfolgten Anfragen an die Königs Wusterhausener Stadtverwaltung bekam die UBL auf die fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So viel Bedeutung wird also seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr beigemessen.

Offener Brief der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen an die Bundesregierung

25. Oktober 2022

Redaktion Stadtfunk

Am 20.10.2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit gegen Stimmen von SPD und Grünen einen Offenen Brief an die Bundesregierung (unten zu lesen oder HIER herunterladbar). Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den anliegenden Text als offenen Brief der Stadtverordnetenversammlung an die Bundesregierung im Namen der Stadt zu versenden sowie im nächsten Amtsblatt zu veröffentlichen. Sie wurde darüber hinaus darum ersucht, den Brief umgehend mittels Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen bekannt zu machen.

In der Einwohnerfragestunde gab es einen aus unserer Sicht guten und wichtigen Wortbeitrag (hier sinngemäß wiedergegeben) der Zeesener Bürgerin Dr. Marina Kreisel, den wir dem Offenen Brief voranstellen wollen:

Ich bin froh, dass ein derartiger Brief heute auf der Tagesordnung steht – nach 2. Anlauf -, wohl wissend, dass der Riss bezüglich des Ukraine-Krieges und des Umgangs mit Russland durch die Welt, durch die Bundesrepublik, durch das Land Brandenburg bis in die kommunalpolitischen Gremien hineingeht. Daraus erklärt sich wohl auch, dass von mehr als 30 Stadtverordneten nur 10 den heute zur Abstimmung vorliegenden offenen Brief einreichen. Aber das ist eine Gelegenheit, auch noch einmal Position zu beziehen. Auffällig ist dabei, dass alle Unterzeichner/innen und Nichtunterzeichner/innen deutlich jünger sind als ich, die ich den Brief vollinhaltlich teile.
Zu meinem 77. Geburtstag kann ich noch sagen: Ich gehöre zu den glücklichen Generationen in Deutschland, die keinen Krieg am eigenen Leibe erlebt haben, erleben mussten – dank einer letztlich vernünftigen Politik im Umgang zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Systemen, die immer kompliziert war und immer wieder am seidenen Faden hing. Aber sie führte zwischen ihnen letzten Endes nie zu einem Krieg in Europa und in der Welt.
Dass ich noch in den nächsten Jahren, etwa zu meinem 80. Geburtstag, sagen kann, ich gehöre zu den glücklichen Generationen, die acht Jahrzehnte in Deutschland keinen Krieg erlebt haben, davon gehe ich nicht aus: es sei, es gelingt die Politik, wie sie jetzt läuft, zu verändern; denn wir stehen nicht nur aus meiner Sicht am Abgrund eines Krieges, der nicht lokal beschränkt bleibt, wenn wir die falsche Wahl treffen bzw. treffen lassen oder vielleicht bereits getroffen haben: entweder Selbstvernichtung oder gemeinsame Sicherheit. Derzeit laufen wir in Richtung Selbstvernichtung.
Den Ernst dieser Situation nach außen und innen macht der offene Brief m. E. sehr deutlich. Und die Forderung, „alles zu unterlassen, was diesen Krieg verlängert, und alles dafür zu tun, dass die Waffen schweigen. Sowohl im Waffenkrieg als auch im Wirtschaftskrieg“, scheint mir wichtig zu sein – sie entspricht voll meiner eigenen Auffassung -, wollen wir nicht alle – mit oder ohne Kinder – Schlachtvieh werden.

Hier der Offene Brief: