Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Stefan Ludwig und seine Sprechstunde

31. Januar 2021

Wolfgang Almus

Reaktion auf eine merkwürdige Anzeige im »KW Kurier«, mit der der Berufspolitiker Stefan Ludwig von der LINKE sich offenbar als Kandidat für den Posten des Königs Wusterhausener Bürgermeisters ins Gespräch bringen möchte.

Ich finde die Einrichtung einer „Online-Bürgersprechstunde“ durch den Stadtverordneten und das SVV-Präsidiumsmitglied Stefan Ludwig sehr gut und hoffe, dass das ein Beispiel auch für andere Stadtverordnete ist. Ist das Ludwig-Angebot ernst gemeint, wäre das ein erster kleiner Schritt hin zur Transparenz der Entscheidungsfindung in unserer Stadt, auf die die Bürgerin/der Bürger grundsätzlich zwar Anspruch hat, die ihm aber leider zumeist verwehrt wird.

Denn vergeblich hatte der Richter im vom konspirativen SPD-Stadtrat Schröter verlorenen Prozess gegen Bürger dieser Stadt festgestellt: „Die Menschen wollen wissen, was Politiker kungeln, das gehört zur freien Meinungsbildung und zur Demokratie.“ Dieser Stadtrat Schröter wollte ja –wie bekannt– mit diesem Gerichtsverfahren die Verbreitung seiner heimtückisch-konspirativen Mail aus dem Sommer 2019 verhindern (zur von einer Clique initiierten Amtsenthebung des Bürgermeisters Ennullat und zwei seiner leitenden Mitarbeiter mithilfe der Kommunalaufsicht). Die Mail war gerichtet an die Initiatoren der SVV-Verschwörer-Clique, bestehend aus den Stadträten Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst.

Schämen sich diese Stadträte für ihr unredliches Verhalten? Nein!

Haben sie den Bürgermeister und die Bürgerin/den Bürger unserer Stadt um Entschuldigung für ihr konspiratives Verhalten gebeten? Nein!

Weiß die Bürgerin/der Bürger unserer Stadt, welche vermeintlich schweren Vorwürfe Herrn Ennullat und seinen Mitarbeitern von der genannten Verschwörer-Clique im Sommer 2019 gemacht wurden? Nein!

Kennt die Bürgerin/der Bürger die Gründe, aus denen heraus unter äußerst fragwürdigen Umständen der SVV-Mehrheitsblock im Sommer 2020 den Bürgermeister Ennullat rechtsmissbräuchlich für drei Monate vom Dienst suspendiert hat, und zwar auf Kosten des Steuerzahlers? Nein!

Das Verwaltungsgericht Cottbus musste dem SVV-Mehrheitsblock den Rechtsmissbrauch bescheinigen, die Volljuristen in der SVV waren offensichtlich nicht bereit und in der Lage, ihren Rechtsbruch einzusehen und zuzugeben.

Haben die Mitglieder des SVV-Mehrheitsblocks für ihren Rechtsbruch der Bürgermeister-Suspendierung den Bürgermeister und die Bürgerin/den Bürger um Entschuldigung gebeten? Schließlich zeugt dieser unsägliche Rechtsbruch von fehlendem Respekt sowohl dem demokratisch gewählten Bürgermeister als auch der Bürgerschaft gegenüber. Nein, es erfolgte keine Bitte um Entschuldigung, auch keine Erklärung für diesen Rechtsbruch!

Gewinnt die Bürgerin/der Bürger unserer Stadt nunmehr Einblick in die Zusammenhänge, weshalb der SVV-Mehrheitsblock den Antrag auf teuren Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters gestellt und beschlossen hat, indem sie/er entweder an der SVV-Sitzung teilgenommen oder sich den Audio-Mitschnitt angehört hat (Beides nur mit einem großen Hang zu Masochismus möglich!)? Nein! Man weiß nur: Der Feind Ennullat muss weg! Und was dann? Keiner weiß etwas!

Wenn man sich in anderen Medien als der SPD-eigenen MAZ informiert, kann man sich trotz der SVV-Intransparenz ein Bild davon machen, wie MAZ und KW Kurier geradezu demagogisch Halbwahrheiten und Unwahrheiten verbreiten, aber auch Nachrichten einfach unterdrücken. Aus der Lektüre anderer Quellen, dem Anhören von Mitschnitten und der Recherche von Fakten ergeben sich für mich kontinuierlich neue Fragen an unser Stadtparlament.

Da sich der SVV-Mehrheitsblock beharrlich weigert, meine schriftlich gestellten Fragen (siehe „Fragen eines Bürgers an seine Stadtverordneten“) zu beantworten, schriftlich geäußerte Kritik ins Lächerliche zieht, ein Kritikrecht von Bürgern an SVV-Entscheidungen sowieso prinzipiell bestreitet, Menschen mit anderer Auffassung als der des Mehrheitsblocks persönlich diffamiert und beleidigt (Originalzitat des Präsidiumsmitgliedes Marx in einer Mail an mich zu meinen Beiträgen und Fragen: „polemischer Spam“ und „Rotz“) und meine Petitionen entgegen den Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht beantwortet, nehme ich die Ludwig-Online-Bürgersprechstunde gerne wahr, um mich, aber auch andere Interessierte, über die hoffentlich erhellenden Auskünfte des Stadtrates und ehemaligen KW-Bürgermeisters zu informieren.

Ob Her Ludwig gerne wieder Bürgermeister werden möchte, vermag ich nicht zu beurteilen. Es ist mir zunächst einmal auch egal! Ich möchte von ihm wissen, weshalb sich die anstehenden Probleme unserer Stadt aufgrund vielfältiger kommunalpolitischer Versäumnisse und Fehlhandlungen in den letzten zwei Jahrzehnten so angestaut haben wie sie sind, z. B. massives Fehlen von Grundschul- und Kita-Bauten, stattdessen überteuerter, fehlgeplanter Rathaus-Bau usw…

Ein Blick über den kommunalen Tellerrand von KW hinaus auf andere Kommunen im Speckgürtel großer Städte in Deutschland hätte bereits Herrn Ludwig und seiner Linkspartei zu Beginn seiner BM-Amtszeit in 2002 Aufschluss geben können und müssen, welche Probleme ein ungesteuertes Bevölkerungswachstum für eine doch recht kleine Stadt vorhersehbar mit sich bringt. Welche zukunftstragenden Weichen hat Ludwig seinerzeit gestellt? In seine Amtszeit fällt der seltsame Mietvertrag mit dem privaten Bildungsträger FAWZ (Montessori-Schule) in 2008 mit einem geradezu lächerlich niedrigen Mietzins von zunächst 1,10 €/m2, später und bis 2024 2,45 €/m2; die ominösen, betrugsverdächtigen Überzahlungen an den Humanistischen Regionalverband Ost, einem vermeintlich gemeinnützigen Kita-Träger, dessen Kita auch seine Kinder wohl besuchten. Weshalb hat seine LINKE-Fraktion nicht den selbstherrlichen SPD-Bürgermeister Dr. Franzke mit seinem CDU-Beigeordneten Perlick von 2009 bis 2017 hinsichtlich der Wachstumssteuerung unserer Stadt in die Pflicht genommen und stattdessen teuren, aber eben auch wieder fehlgeplanten Prestige-Vorhaben zugestimmt, die jedoch mit den Interessen der Bürgerschaft so rein gar nichts zu tun hatten?

Meine Fragen und die hoffentlich erfolgenden Ludwig-Antworten werde ich selbstverständlich auch an den „Stadtfunk KW“ zur freien Verwendung senden.

Ich habe nach wie vor große Achtung und hohen Respekt vor ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten, die sich engagiert und transparent für das Wohl unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Diese Art Mandatsträger opfert einen Teil des eigenen Lebens für die Stadtgemeinschaft. Ich habe auch große Achtung und hohen Respekt Herrn Ennullat gegenüber, der sich trotz des seit Jahren andauernden Mehrheitsblock-Mobbings engagiert für die Belange unserer Stadt einsetzt. Die Belastung einer wöchentlichen Arbeitszeit von geschätzt 70 bis 80 Stunden unter fortwährenden Anfeindungen und persönlichen Diffamierungen durch den SVV-Mehrheitsblock kann für den Menschen Ennullat nicht gesund sein. Er unterzieht sich trotzdem dieser Belastung. Chapeau!

 

Respekt und Achtung vor den Mitgliedern des SVV-Mehrheitsblocks sind mir inzwischen gänzlich abhandengekommen. Ich verstehe das Verhalten des Mehrheitsblockes schon lange nicht mehr. Es dient aus meiner Sicht noch nicht einmal ansatzweise dem Wohl unserer Stadt und ihrer Bürgerschaft, sondern nur dem „Hinterzimmer-Politik“ Machterhalt von Parteien und Gruppierungen. Das SVV-Mehrheitsblock-Verhalten hat nur ein einziges klares Ziel: Der Feind Ennullat muss weg! Sollte dieses Vorhaben gelingen: Es wird ein Hauen und Stechen einschließlich persönlicher Diffamierungen, also eine weitere Schlammschlacht im Wahlkampf, geben, egal ob Frau Lazarus, die SPD-Genossen Scheetz/Schröter, Herr Dorst oder Herr Marx, Herr Ludwig oder wer auch immer kandidieren. Beim Souverän, also uns Bürgerinnen und Bürgern, liegt die Entscheidung. Zur Entscheidungsfindung benötigt man objektive Informationen wie die vom „Stadtfunk KW“, „Schulzendorfer“ und anderen unabhängigen Medien. Nun denn, Herr Ex-Bürgermeister, Ex-Justizminister und Stadtverordneter Ludwig, geben Sie uns Ihre!

UBL fordert öffentliche Entschuldigung von der »LINKE«

30. Januar 2021

Frank Selbitz, Vorsitzender der Gemeinsamen Unabhängigen Bürgerlisten im Landkreis Dahme-Spreewald, Kreistagsabgeordneter im LDS

Wir distanzieren uns ausdrücklich von den „Vorwürfen“ der LINKE, die in einer Anzeige im „KW-Kurier“ veröffentlicht wurde, und in der wir als Unterstützer von Reichsbürgern und / oder der AfD bezeichnet werden. Wir, das sind sowohl die Mitglieder der Kreistagsfraktion UBL/FW/FWKW, als auch die Mitglieder in den Stadt- und Gemeindegremien im Landkreis Dahme-Spreewald, sowie die Sympathisant(innen) der Gemeinsamen Unabhängigen Bürgerbewegung (UBL).

Wir fühlen uns alle persönlich zutiefst beleidigt und fordern von den Linken eine öffentliche Entschuldigung und Korrektur dieser Unterstellung!

Klage über eine nicht erfolgte Klage gegen die Kreisumlage

29. Januar 2021

Priska Wollein, UBL KW

Oder: Was haben andere Gemeinden, was Königs Wusterhausen nicht hat?

Die Antwort lautet: Eine Stadtverordnetenversammlung, die vorrangig zum Wohl ihrer eigenen Stadt handelt!

Die SVV der Stadt Zossen hat soeben mehrheitlich beschlossen, dass sie einem Vergleich in Sachen Kreisumlagebescheid durch den Landkreis TF nicht zustimmt. Dadurch, dass sie die Klage der Stadt unterstützt, will sie den finanziellen Schaden, der der Stadt über Jahre durch eine zu hoch berechnete Kreisumlage entstanden ist, wiedergutmachen.

www.zossen.de/buerger/meldungen/kreisumlage-mehrheit-der-stadtverordneten-lehnt-vergleich-ab

Doch in Königs Wusterhausen ticken die Uhren anders. Die Verwaltung wollte bereits 2019 Klage gegen die aus ihrer Sicht falsch und zu hoch berechnete Kreisumlage einreichen und tat dies auch, um Fristen zu wahren. Der nachträglichen Genehmigung durch die SVV wurde dem Bürgermeister jedoch eine Absage erteilt und die Rücknahme der Klage mehrheitlich beschlossen, nachdem sich der Hauptausschuss am 21.10.2019 mehrheitlich sogar für eine Fortsetzung der Klage ausgesprochen hatte.

Begründung der SPD-Fraktion für die Rücknahme der Klage: Die rechtliche und fachliche Einschätzung (durch das MIK) ließe eine erfolgreiche Klage aussichtslos erscheinen. Außerdem würde die Solidarität im Landkreis in Frage gestellt – das Verhältnis zwischen Stadt und Kreis innerhalb der kommunalen Familie zusätzlich belastet. Und drittens und insbesondere sei die Klage zur Vermeidung weiterer hoher Kosten zurückzuziehen…

Andere Kommunen sind augenscheinlich aber sehr wohl erfolgreich… und scheuen auch die angedrohten Kosten nicht, um zu ihrem Recht zu kommen! Sollte die Begründung also nur eine Finte gewesen sein, um den Genossen im Kreistag gefällig zu sein? Im Übrigen sind acht Kreistagsmitglieder identisch mit KWer SVV-Mitgliedern, davon haben fünf für die Rücknahme der Klage gestimmt. Uns wundert: Obwohl die Festsetzung der Kreisumlage gegenüber der Stadt durch den Kreistag erfolgte, spricht man hier nicht von der Befangenheit einzelner Mitglieder.

Interessantes Detail: Rechtsanwalt Prof. Matthias Dombert aus Potsdam vertritt Zossen im Rechtsstreit und hatte der Stadt eindringlich geraten, dem vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen! Dombert ist aber auch in LDS nicht unbekannt; hier vertritt er auf Betreiben der Einheitsparteien die Klagen gegen den Bürgermeister. Ganz im Sinne vom Landrat.

Ein weiteres interessantes Detail: Die SVV-Mitglieder Jablonski, Lazarus und Möbus waren damals mit ihrer Stimme noch FÜR die Klagefortführung durch die Stadt! Woher der Sinneswandel in der Sache?

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Was ist eigentlich die Kreisumlage?

Zur Deckung ihres Finanzbedarfs können Kreise (bei uns der LDS) eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Ihre Grundlage ist die Steuerkraft der Gemeinden sowie deren Schlüsselzuweisungen* vom Land. Ursprünglich als behelfsmäßiges Deckungsmittel gedacht, ist die Kreisumlage inzwischen ein fester Bestandteil der Einnahmen von Landkreisen – Ja, sie wurde mittlerweile zur bedeutendsten Einnahmequelle der Kreise.

Ihre Erhebung obliegt allein der verantwortlichen Entscheidung des Kreistages. Ganz offensichtlich gibt es in einigen Gemeinden in Brandenburg erheblichen Zweifel an der Art und Weise der Berechnung selbiger, sodass mehrere Gerichtsverfahren anhängig sind.

Grundsätzlich hat der Finanzbedarf eines jeden Verwaltungsträgers gleichen Rang. Der Finanzbedarf des Landes hat keinen Vorrang gegenüber dem eines Landkreises. Dieser wiederum ist auch nicht vorrangig gegenüber dem Finanzbedarf einer Kommune oder umgekehrt.

* 2020 hat Königs Wusterhausen 21,7 Mio EUR an Schlüsselzuweisungen (Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes) vom Land Brandenburg erhalten; davon sind ganze 85,5%, nämlich 18,6 Mio EUR quasi direkt weitergeflossen an den Landkreis! »Hängengeblieben« in unserer Stadt sind davon also ganze 3,1 Mio EUR!

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Lesen Sie auch:
http://www.koenigs-wusterhausen.de/959350/Widerspruch-KU-2020

Der Stadtfunk berichtete:
https://www.stadtfunk-kw.de/warum-es-einem-landkreis-gut-geht-und-koenigs-wusterhausen-kein-geld-hat-um-schulen-zu-bauen/

https://www.stadtfunk-kw.de/landkreis-korrigiert-entwurf-der-haushaltssatzung/

Landkreis korrigiert Entwurf der Haushaltssatzung nach Hinweis der Stadt Königs Wusterhausen

21. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat in seinem Amtsblatt Nr. 02 am 19. Januar 2021 den zweiten Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bekanntgemacht. Die Stadt Königs Wusterhausen begrüßt das ausdrücklich. Denn damit reagiert der Landkreis auf Einwendungen der Stadt im Rahmen des ersten Auslegungsverfahrens. Die Stadt hatte u.a. darauf hingewiesen, dass der bekanntgemachte Entwurf wegen des fehlenden Stellenplanes des Landkreises fehlerhaft ist. Diesem Hinweis folgte nun der Landrat mit einer erneuten Auslegung und korrigiert damit seinen Formfehler.

Die Stadt Königs Wusterhausen begrüßt auch die nach den vorgebrachten Einwendungen nun vom Landrat vorgesehene Absenkung der Kreisumlage auf 34 Prozent für das Jahr 2021 und 37 Prozent für das Folgejahr.

Gleichwohl gibt es nach Auffassung der Stadt Königs Wusterhausen noch Klärungsbedarf bezüglich des Stellenplans, da dieser einen erheblichen Aufwuchs und damit einen deutlichen Kostenanstieg beinhaltet. Diese Mehrkosten werden auf die Berechnung der Kreisumlage umgelegt. Jedoch können derzeit nicht annähernd die bereits geplanten Stellen in der Kreisverwaltung besetzt werden.

Allein im Jahr 2019 erwirtschaftete der Landkreis Dahme-Spreewald ausweislich seines aktuellen Jahresabschlusses mehr als 28 Millionen Euro im ordentlichen Ergebnis, wodurch die Rücklagen erheblich gestiegen sind. Es wäre zu befürworten, wenn die Kreisverwaltung einen Teil des finanziellen Polsters aufwenden würde, um ihre Mehrausgaben zu decken. Dies ist gesetzlich auch gefordert.

Anmerkung der Stadtfunk Redaktion:
Wir hatten über den Haushaltsentwurf des Landkreises am 1. Dezember 2020 (hier) berichtet.

Rathaus beanstandet Beschluss über Bürgerentscheid

20. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.01.2021 hat die Mehrheit der Abgeordneten einen Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides über eine mögliche Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gefasst (BV 10-20-295). Dieser Beschluss wurde nun durch den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters aus mehreren Gründen wegen seiner Rechtswidrigkeit beanstandet.

Unter anderem lag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Frau Laura Lazarus, vor Sitzungsbeginn ein feststellender Bescheid über ihr eigenes Mitwirkungsverbot bei diesem Tagesordnungspunkt vor. Ihre Interessenkollision wird darin erläutert. Aus Sicht der Verwaltung verfolgt die Vorsitzende ein „individuelles Sonderinteresse“. Sie war daher wegen persönlicher Befangenheit von der Abstimmung nach §22 Brandenburgische Kommunalverfassung ausgenommen. Sie nahm dennoch an der Abstimmung teil. Ihre Stimme war sogar entscheidend, da nur durch diese die notwendige Zweidrittel-Mehrheit in der SVV zur Durchführung eines Bürgerentscheides erreicht wurde.

Der Allgemeine Vertreter hat weitere Unregelmäßigkeiten und weitere unklare Mitwirkungsrechte festgestellt, die vor einer erneuten Beschlussfassung ausgeräumt werden sollten.

Die Beanstandung samt begründenden Anlagen wurde der stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Teresa Nordhaus, am 19.01.2021 übersandt. Die Vorsitzende erhielt eine Kopie. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt ebenfalls abrufbar. (Link zum Sessionnet)

Digitale Endgeräte für KWer Schüler

19. Januar 2021

Thomas Schmidt, Zweiter Vorsitzender der Bürgerstiftung KW

Auf der Internetseite der Bürgerstiftung gibt es seit gestern einen Aufruf zur Sammlung von Geldspenden zur Anschaffung von mobilen Endgeräten für Schüler der Stadt KW, die über noch keinen digitalen Kontakt zu ihrer Schule verfügen, weil sie nicht im Besitz eines digitalen Endgerätes sind.

Folgende Organisationen gehören zu den Aufrufern:

Bürgerstiftung Königs Wusterhausen
Stadtjugendring Königs Wusterhausen
Humanistischer Verband Deutschlands, Regionalverband Ostbrandenburg
Kreissportjugend Dahme-Spreewald
Evangelische Kirchengemeinde Königs Wusterhausen
Elternbeirat der Stadt KW
Jugendbeirat der Stadt KW
Bündnis für Familie Königs Wusterhausen.

Durch eine umfangreiche Sachspende einer Firma in Meerbusch erhalten wir in den nächsten Tagen eine größere Zahl von hochwertigen betriebsbereiten Laptops für Schüler der Sekundarstufe 1, so dass wir uns mit unserem Aufruf jetzt auf Geldspenden konzentrieren, um die Grundschüler der Stadt, die digital noch nicht mit ihrer Schule verbunden sind, mit Tablets ausstatten zu können.

©Photo Annie Spratt

Stadtverwaltung korrigiert und präzisiert Zeitungsbericht über Entwicklung des Kasernengeländes Niederlehme

13. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Bezüglich der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 13.01.2021 unter dem Titel „Streit um Kasernengelände“ sowie der dort zitierten Stadtverordneten Ludwig Scheetz und Tobias Schröter stellt die Stadtverwaltung nachfolgend richtig:

Der Beratungsgegenstand zu der nichtöffentlichen Beschlussvorlage wurde bereits für drei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bekannt gemacht – nicht für zwei, wie die MAZ behauptet.

Beim ersten Mal (Fortsetzungssitzung der SVV vom 30.11.2020) war die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht mehr beschlussfähig. Deshalb wurde bereits beim zweiten Mal (SVV vom 21.12.2020) nach § 38 II BbgKVerf eingeladen. Der Paragraph besagt: „Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Ladung zu dieser Sitzung muss auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden“.

Es spricht viel dafür, dass unter diesen Voraussetzungen bereits beim zweiten Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber erneute und verzögernde Vertagungen eben nicht beabsichtigt hat, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen zu garantieren. Hier wird eine aus Sicht der Verwaltung dringliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verzögert. Die ausbleibende Entscheidung zu diesem Beratungsgegenstand wurde gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die Vorsitzende hat nicht reagiert. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, in den die Beschlussvorlage jetzt verwiesen wurde, findet – Corona bedingt – aktuell nicht statt. Dies war den Stadtverordneten bekannt. Tobias Schröter ist der Ausschussvorsitzende. Unklar ist, was Herr Schröter unter „Redebedarf“ versteht, den er laut eigener Aussage in dem MAZ-Artikel noch sieht. Es gab keinen Austausch zum Inhalt der Beschlussvorlage mehr. Der Vergleich, den Herr Schröter mit den beabsichtigten Plänen eines Investors zum „Königspark“ in dem Artikel anstellt, ist unpassend. In Niederlehme gibt es längst Baurecht.

Die öffentlichen Aussagen des Stadtverordneten Ludwig Scheetz, der nun nochmals „vertiefend über Entwicklungsperspektiven“ sprechen möchte, um die „Akzeptanz der Bevölkerung“ zu erreichen, sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich ferner nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Die Nachfragesituation von Investoren ist sehr hoch. Die Vermarktungsaussichten für solche Gebiete zwischen dem Hauptstadtflughafen BER und Tesla sind derzeit als sehr gut zu bezeichnen. Die Vorzugsvariante mit abschirmender gewerblicher Nutzung außen sowie ein dem Grünraum zugewandten Wohnquartier im Inneren ist klar. Denkmalgeschützte Gebäude werden integriert. Bau- und Gewerbetypologien wurden beschrieben. Das Wegesystem ist entworfen, die Erschließung geplant. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. All dies ist der Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren zu verdanken.

Bürgermeister Ennullat dazu: „Es ist ein wunderbares Projekt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Jede weitere Verzögerung macht die Realisierung aber schwieriger. Erst die Brachfläche am Schlossplatz, jetzt das Kasernengelände. Das Blockieren der Entwicklung dieser wichtigen Projekte durch die Mehrheit der Stadtverordneten ist nicht nur demotivierend, es muss endlich aufhören.“

 

Die Hoffnungen von Landrat Loge…

12. Januar 2021

Redaktion Stadtfunk

… doch wie soll es Hoffnung geben, wenn der Landkreis gar nicht mit den Gemeinden kooperiert?

In der MAZ vom Freitag, dem 8. Januar 2020 gab es ein Interview mit Landrat Stephan Loge, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Nun wurde der Redaktion eine Anfrage des Königs Wusterhausener Bürgermeisters Ennullat zu eben diesem Thema bekannt. Eine Antwort von Herrn Loge darauf ist uns leider nicht bekannt. Wir stellen uns die Frage, ob er die Situation noch überblickt.

Sehr geehrter Herr Loge,
Ihrem o.g. Interview konnte ich entnehmen, dass Sie bei „Impfberechtigten“ (über 80jährige Personen sowie Beschäftigte in Krankenhäusern und der Altenpflege) im Landkreis Dahme-Spreewald, auf die „Meldedaten“ der „Rathäuser der jeweiligen Kommunen“ verwiesen. Und weiter: „Das ist auch der Grund, weshalb in Brandenburg die Impfberechtigten nicht angeschrieben werde. Jede Gemeinde soll das selbst organisieren.“ Ich bitte hier dringend um Erläuterung. Mir liegen hierzu keine Informationen oder ein etwaiges Amtshilfeersuchen von Ihnen vor. Daten zu „Beschäftigte in Krankenhäusern und der Altenpflege“ können selbstverständlich auch nicht von uns erhoben werden.

Außerdem teilen Sie mit: „Ich plädiere dafür, dass man den 15-Kilometer-Radius auf die Gemeinden bezieht und nicht auf den konkreten Wohnort. Wir haben Großgemeinden im ländlichen Raum, die weit größer sind. Wenn ich da an einem Ende wohne und 15 Kilometer fahre, bin ich auch nicht im Konsum.“ Laut dem mir vom Städte- und Gemeindebund aktuell übersandten Entwurf der vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung spricht der neue §4 II jedoch von:

„Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 sowie zur Bewegung an der frischen Luft nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet….“.

Ich bitte auch hier dringend um Rückinformation. Bei uns gehen aufgrund Ihres Interviews Nachfragen ein.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Swen Ennullat, M.A.
Bürgermeister
Stadt Königs Wusterhausen

 

Schaut auf diese Stadt!

11. Januar 2021

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Oder: Sind wir des Wahnsinns fette Beute geworden?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dahme – Spreewald,
schauen Sie auf unsere Stadt, schauen Sie auf Königs Wusterhausen!
Die Einheitsfront in der SVV hat es durchgesetzt, dass am 7. März 2021
über unseren gewählten Bürgermeister Swen Ennullat abgestimmt werden soll.
Die Einheitsfront hofft, dass der von einigen juristisch verbildeten bzw. ideologisch handelnden Querdenkern ausgelöste politische Dauerstreit zur Abwahl des Bürgermeisters führt.
Sie kalkulieren, dass dem Bürgermeister die Schuld und die Verantwortung für den vom Zaun gebrochenen Dauerstreit zugerechnet wird.
Sie hoffen, endlich wieder die alten Verhältnisse herstellen zu können.
Sie haben dafür alles gegeben und jedes Mittel ausprobiert.
Jetzt wollen sie ihren Lohn.
Doch sie haben Verstörendes bei den Menschen angerichtet. Denn sie haben sehenden Auges in Kauf genommen, dass die Stadtgemeinschaft gespalten wird, dass sich die Menschen aus dem Weg gehen und gegenseitig misstrauen. Der Streit, den sie angerichtet haben, ist in den Parteien und sogar in den Familien angekommen. Er führt überall in der Stadt und im Landkreis zu giftigen Auseinandersetzungen und zu unschönen Beschuldigungen.
Die anständigen Menschen wenden sich enttäuscht ab. Sie wollen diese Personengruppe, die sich anmaßt, mit Sachverstand urteilen zu können, nicht mehr sehen.

Wir können am 7. März nicht zulassen, dass diese Menschen unseren gewählten Bürgermeister aus dem Amt jagen.

Es bleiben die Fragen an die SVV-Mehrheit:
Was für einen Charakter muss ein Mensch haben, wenn er politische Funktionen in der Öffentlichkeit ausüben will?
Was für eine Qualifikation ist erforderlich, wenn man für eine Stadtgemeinschaft von 40.000 Menschen entscheiden will?
Welcher geistig – moralische Anspruch an sich selbst ist unabdingbar, wenn über andere Menschen geurteilt werden soll?

Gewissensfrage – ein Appell an die Einheitsfraktionen

9. Januar 2021

Priska Wollein, Stadtverordnete UBL/UFL

Eine Kurzfassung dieses Beitrags war der Redebeitrag von Priska Wollein, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion UBL/UFL in der SVV am 8. Januar 2021 anlässlich des Antrags der Einleitung eines Bürgerentscheids zur Abwahl von Swen Ennullat

Werte Kolleginnen und Kollegen der »Einheitspartei«,

Sie haben von Anfang an mit allen Mitteln und maximal versucht, die Arbeit des Bürgermeisters und in Folge auch seiner Verwaltung zu behindern, zu blockieren und darüber hinaus schlecht zur reden. Es ging von Anfang an darum, Erfolge und Fortschritte klein zu reden, Probleme aufzubauschen und Menschen, auch in Herrn Ennullats Umfeld, zu diskreditieren. Seit der Bürgermeisterwahl 2017 haben Sie im Prinzip nicht aufgehört, Wahlkampf zu führen – und Sie waren es, nicht der BM, die die SVV und die Verwaltung in einen beispiellosen Schlagabtausch mit juristischen Spitzfindigkeiten, Fallen und Ränkespielen getrieben haben. Dass bei Ihnen fünf Juristen, Frau Lazarus, der ehemalige Justizminister Stefan Ludwig, Herr Schröter, Herr Jablonski und der Lebensgefährte von Frau Lazarus Herr Möbus in der Sache federführend sind, zeigt den Menschen, dass es bei uns nicht mehr um die Sachebene und Menschenverstand geht. Anscheinend muss man heutzutage Richter oder ^Anwalt sein, um ein Ehrenamt für die Bürger unserer Stadt zu bekleiden.
Ich sage nicht, dass es alle 25 ihrer »Einheitspartei« hier im Gremium sind, die aktiv diese Angriffe mitbetreiben. Möglicherweise gibt es hier auch den einen oder die andere, denen hierbei nicht wohl ist und die sich möglicherweise unter Druck gesetzt fühlen, für diese Abwahl des BM zu stimmen. An sie appelliere ich, dass sie ihrem Gewissen folgen und hier und heute die rote Linie nicht überschreiten. Denn Sie alle wissen wohl, dass sie mit diesem Abwahlbegehren eine rote Linie überschreiten.
Ein Prozedere, das wir als Unabhängige Bürgerliste übrigens seit letztem Jahr in mehreren Kreisen und Kommunen in Brandenburg beobachten müssen und bei dem nicht zuletzt die Häufung Fragen aufwirft in Bezug auf eine Beugung kommunaler Gesetze zur Durchsetzung des politischen Willens von Parteien. Denn es handelt sich ausnahmslos um Amtspersonen ohne Parteibuch, die im Fokus der Angriffe stehen.

Viele Hunde sind des Hasen Tod.

Vorwürfe sind schnell konstruiert, aus einer Beanstandung wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses wird schnell eine »Blockadehaltung« konstruiert. Konstruktive Auseinandersetzungen mit dem Kreis zum Wohle der Stadt werden durch Sie verhindert und das Positive ins Negative gekehrt. So wird ein Puzzlestück an das andere gefügt, und es entsteht das Bild eines selbstherrlichen Herrschers. Verstärkt und einseitig gestützt durch das führende regionale Printmedium, das zufällig in guten Händen der SPD ist. Denn das ist das Bild, dass Sie den Bürgern verkaufen wollen, weil es nicht sein kann, dass ein unbestechlicher Politiker diese wichtige Funktion einer wichtigen Stadt im Spannungsfeld von BER, Tesla, Mittelzentrum und Hauptstadtregion ausfüllt.
Sie haben mit ihren Versuchen einer Suspendierung des Bürgermeisters im letzten Jahr bereits die Lächerlichkeit ihrer Vorwürfe zur Schau gestellt. Keiner Ihrer 25 angeblichen Gründe war ausreichend, um die Entfernung des Bürgermeisters vom Dienst zu rechtfertigen und das hat das Verwaltungsgericht Cottbus bestätigt.
Die Ausgangssituation in dieser Stadt stellt sich kritisch dar: Wir haben heute extreme Wachstumsschmerzen, wir haben nach wie vor eine Pandemiesituation, und dazu kommt die Notwendigkeit der Kompensation von Unzulänglichkeiten und Versäumnissen aus früheren Zeiten. Allesamt sind es Einflüsse von außen, die Ennullat nicht selbst zu verantworten hat. Jetzt unserem Bürgermeister Versagen in den Amtsgeschäften vorzuwerfen, ist lächerlich: In Ennullats Amtszeit ist die Entwicklung der Stadt nicht nur im Bausektor ganz gewaltig vorangeschritten – Kitas und Schulen werden gebaut, die Verwaltung wurde umstrukturiert, die Feuerwehren aller Ortsteile gestärkt, in Größenordnungen Gewerbe angesiedelt, und nebenbei die Coronakrise besser als jede andere Kommune im Umkreis bewältigt.
Und dies, obwohl Sie als »Einheitspartei« jede Gelegenheit nutzten, die Führung unserer Stadt zu blockieren! Wieviel mehr könnte möglich sein, wenn Sie gemeinsam mit der Verwaltung und dem BM an einem Strang ziehen würden! Aber es darf ja nicht sein… Der Schachzug mit der Behinderung des Haushaltsentwurfs 2020 durch Ihre Vorlage zur Förderung eines privaten Vereins ist da nur die Spitze des Eisbergs. Dank Ennullat und seinen Mitarbeitern hat aber selbst die Haushaltsblockade im letzten Jahr nicht zum Stillstand geführt – und zwar neben all den schwerwiegenden Einschränkungen durch Corona.

Ich appelliere an Sie: Beenden Sie Ihre Blockade einer ganzen Stadt, die endlich versucht, sich vom Filz ihrer Vergangenheit zu lösen! Treten Sie meinetwegen zurück, aber lassen Sie den Bürgermeister und seine Mitarbeiter ihre Arbeit machen! Dass er das kann, hat er bereits in den wenigen Amtsjahren bewiesen, in denen er von Null an den Laden zum Laufen gebracht hat. Ich erinnere Sie gerne an das komplett ausgeräumte Büro, das er ohne jede Übergabe der Amtsgeschäfte vorfand…

Fangen Sie heute an, Ihre eigene kurze Amtszeit konstruktiv zu nutzen und dem Willen Ihrer Wähler gerecht zu werden. Zeigen Sie endlich, wofür Sie gewählt wurden, denn das war ganz sicher nicht die Abwahl des kurz zuvor gewählten Bürgermeisters.
Heute entscheiden Sie darüber, ob es weitere acht Monate wieder nur um Macht und Posten geht. Die gesamte Verwaltung wird durch Bürgerentscheid und mögliche Neuwahl gelähmt, Kräfte und Kapazitäten werden weiter für Ihre Machtspiele vergeudet.
Sie entscheiden auch darüber, welches Vertrauen Wählerinnen und Wähler in die Funktionsfähigkeit ihrer Stadt mit den BEIDEN Organen SVV und Bürgermeister noch setzen können, welches Vertrauen sie in den Wert ihrer Stimme und in die Demokratischen Grundsätze haben können.